Fernwärme Strafverfahren endet mit zwei Schuld- und vier

PRESSEINFORMATION PHH Rechtsanwälte
Fernwärme Strafverfahren endet mit zwei Schuld- und vier Freisprüche
Wien, 19.5.2015:
Gericht sieht den Anklagevorwurf lediglich in zwei Fällen auch nur ansatzweise gegeben und verurteilt wegen einer vorgetäuschten Preisabsprache.
9 Monate auf Bewährung für eine Vorstellung?
Nach Verhandlunsgtagen, die sich über mehr als drei Monaten erstreckten, ist heute das Verfahren
hinsichtlich behaupteter Preisabsprachen vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien zu Ende gegangen. Die Anklage warf den sechs Beschuldigten vor, sie hätten in mehren Vergabeverfahren der
Fernwärme Wien im Rohrleitungsbereich Preise abgesprochen und solcherart einen Schaden in
mehrfacher Millionenhöhe zu Lasten der Fernwärme Wien herbeigeführt. Ins Rollen gebracht wurde
das Verfahren durch einen Mitbewerber, der sich seitens der Fernwärme Wien benachteiligt fühlte.
Keine Beweise für Absprachen
Das Beweisverfahren hat jedoch keinerlei Beweis für die Existenz einer, oder gar mehrerer Absprachen geliefert, führte PHH Partner Dr Mathias Preuschl in seinem Plädoyer aus. "Ohne Absprache
ist aber das vorgeworfe Delikt nicht gegeben" führte Preuschl weiter aus. Auch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hatte ihrem Schlussvortag
keine konkreten Taten der Beschuldigten nennen können, die den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache erfüllt hätten. Dessen ungeachtet wurde der vom PHH Strafrechtsteam, Mag. Daniela
Leitner und Dr. Mathias Preuschl, vertretene Beschuldigte Ernst L. - nicht rechtskräftig -schuldig gesprochen. Er hätte "geglaubt, es läge eine Preisabsprache vor und er hätte eine Beteiligung daran
versucht" so Richter Mag. Christian Böhm zusammengefasst in seiner Urteilsbegründung.
Statement PHH: Berufung gegen Verurteilung angemeldet
"Derartiges erfüllt jedoch nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache" so Preuschl, weshalb auch die Berufung wegen Schuld und Strafe gegen das Urteil und die neunmonatige Bewährungstrafe angemeldet wurde. Gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Z. wurde kein Schuldspruch
verhängt. In Summe blieb also von der umfangreichen Anklage nahezu nichts übrig. "Offensichtlich
hat die Staatsanwaltschaft sich hier vom Anzeiger Peter P. instrumentalisieren lassen, der versuchte,
sein geschäftliches Scheitern durch eine wilde Verschwöhrungstheorie zu rechtfertigten" meint Preuschl. Der genannten Unternehmer hat sich nicht nur dem gegenständlichen Starfverfahren mit behaupteten Millionenansprüchen gegen die Beschuldigten, aber auch gegen die Fernwäre Wien an-
geschlossen, sondern auch in seiner Aussage massive Vorwürfe gegen die Stadt Wien erhoben, die
Millionenansprüchengähnt jedoch auch das Gericht nicht als stichhaltig angesehen und folgerichtig
nicht zugesprochen.
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