Clearingstelle EEG

Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
Wir klären das für Sie –
neutral, fundiert, effizient.
2016
Clearingstelle
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Telefon
Telefax
030 206 14 16-0
030 206 14 16-79
[email protected]
www.clearingstelle-eeg.de
Kontakt
Als Anlagenbetreiberin, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber oder Direktvermarktungsunternehmer können Sie Ihr Anliegen über das für Sie eingerichtete Anfrageformular an uns richten. Dieses finden Sie unter:
www.clearingstelle-eeg.de/anfrageformular.
Alle weiteren Anfragenden übersenden uns ihr Anliegen bitte
• per E-Mail an [email protected],
• per Fax an 030 – 206 14 16 – 79 bzw.
• per Post an Clearingstelle EEG, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien, der allgemeinen Presse und der juristischen Fachverlage finden nähere Kontaktinformationen unter:
www.clearingstelle-eeg.de/presseanfragen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage !
Liebe Leserin, lieber Leser !
Das Recht der erneuerbaren Energien ist von außerordentlicher Dynamik geprägt.
Rechtliche, technische und energiewirtschaftliche Fragen lassen sich nur interdisziplinär beantworten. Die
Clearingstelle EEG bietet seit 2007 neutral und unabhängig allen Marktakteuren die Möglichkeit, Streitigkeiten beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen des EEG zu erhalten. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter und ihre Verbände sowie öffentliche Stellen und ordentliche Gerichte können sich
an uns wenden.
Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtet,
betreibt nunmehr das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Clearingstelle EEG.
Wissenschaftliche Exzellenz, kommunikative Kompetenz und Branchenkenntnis
sind Leitlinien unseres Handelns. Zugleich achten wir auf familienfreundliche Arbeitsverhältnisse und nachhaltigen Ressourceneinsatz.
Informieren Sie sich mit dieser Broschüre gerne über unsere Arbeitsweise und unsere
Angebote.
Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Ihnen !
Dr. Sebastian Lovens
– Leiter der Clearingstelle EEG –
„Gesetze werden von Menschen aus einer aktuellen Wissenslage heraus entworfen,
formuliert und letztendlich verabschiedet. Relativ einzigartig war beim „Gesetz zum
Vorrang der erneuerbaren Energien“ von Anfang an ein Modus „Erfahrungsbericht
und Fortentwicklung“ integriert. Die Arbeit und Veröffentlichungen der Clearingstelle EEG bescheinigen, wie wichtig die aktualisierende Prüfung eines Gesetzes vor dem
Hintergrund der Unwägbarkeiten der Realität ist. Auch wenn einige Passagen mit juristischen Querverweisen für Laien nicht immer leicht zu verstehen sind, so sind sie doch
ein Vielfaches „besser“ als der ansonsten notwendige Klageweg vor den Gerichten.“
Dr. Thomas Vorderwülbecke, Beratungsbüro für regenerative Energien
3
4
Inhaltsverzeichnis
1
2
Die Clearingstelle EEG
6
1.1
Über uns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
1.2
Unsere Qualitätsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
1.3
Das Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Unser Auftrag
10
2.1
Für wen klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
2.2
Was klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
2.3
Wie klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
2.4
Verfahrensentgelte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15
2.5
Vom Erstkontakt bis zum Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
2.6
Konfliktvermeidung durch Information . . . . . . . . . . . . . . . .
17
3
Ihr Nutzen
20
4
Akzeptanz
21
5
Was unterscheidet uns von . . .
22
5.1
. . . Verbraucherschlichtungsstellen ? . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22
5.2
. . . ordentlichen Gerichten ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22
5.3
. . . Anwaltskanzleien ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22
6
Daten, Fakten, Zahlen
23
5
1
Die Clearingstelle EEG
1.1
Über uns
Die Clearingstelle EEG wurde im Jahr 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) errichtet und wird nunmehr durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Sie bietet die
Möglichkeit, Streitigkeiten bei der Auslegung und bei der Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) effizient und kostengünstig zu vermeiden bzw. zu
lösen. Dabei arbeitet sie dienstleistungs- und serviceorientiert.
„Der gute Ruf, den die Clearingstelle EEG genießt, kommt nicht von ungefähr. Er ist
das Ergebnis harter und guter Arbeit.“
Dr. Andreas Klemm, Vorsitzender des Forum Contracting e. V. und Herausgeber der REE
Recht der Erneuerbaren Energien
1.2
Unsere Qualitätsmerkmale
Fachliche Kompetenz: Unsere Beschäftigten sind Expertinnen und Experten für die
rechtlichen und technischen Aspekte der erneuerbaren Energien und die außergerichtliche Streitbeilegung. Sie verfügen über juristische, ingenieurwissenschaftliche,
wirtschaftswissenschaftliche und kaufmännische Kompetenzen, die im Rahmen von
internen und externen Fortbildungen regelmäßig erweitert und gefördert werden.
6
Dienstleistungsorientierung: Um uns weiter verbessern zu können, ist uns Ihre
Meinung sowie die aller Anfragenden und Interessierten besonders wichtig. Deshalb
führen wir Zufriedenheitsumfragen im Rahmen von Fachgesprächen und auf unserer Internetpräsenz durch.
Qualitätsmanagement: Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer
Arbeitsprozesse und -abläufe.
Datenschutz: Wir legen größten Wert auf Datenschutz und kommunizieren bei
vertraulichen Informationen nur mit verschlüsselten E-Mails, es sei denn, die Anfragenden verzichten ausdrücklich auf eine Verschlüsselung.
Nachhaltigkeit: Wir nutzen für unsere Arbeit nachhaltige Materialien, beachten
dies bei der Auswahl der Lieferanten und arbeiten zur Schonung natürlicher Ressourcen bevorzugt papierlos.
Arbeits- und Gesundheitsschutz: In regelmäßigen Abständen finden arbeitssicherheitstechnische Begehungen und Unterweisungen statt. Darüber hinaus bieten wir
unseren Beschäftigten präventive Vorsorgeuntersuchungen und andere Maßnahmen
der Gesundheitsförderung an.
Mitarbeiterbindung: Seit 2007 wachsen wir kontinuierlich – vor allem in Teilzeitmodellen. Wir ermöglichen, Anforderungen von Beruf und Familie zu harmonisieren. Zwei Drittel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit mehr als
fünf Jahren bei uns. Fünf von sechs Beschäftigten sind Frauen. Elternzeit auch durch
Männer zu nehmen, ist für uns selbstverständlich.
„Die Komplexität der Prüfungen von Endabrechnungen der Netzbetreiber bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat sich seit 2000 ständig erhöht; die Clearingstelle
EEG hat dazu beigetragen, die Komplexität zu reduzieren. Ich schätze die Kommunikation auf den Fachgesprächen ebenso wie die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter,
von der wir uns bereits beim ersten Austausch zwischen IDW und Clearingstelle EEG
am 8. November 2007 überzeugen konnten.“
Gerhard Denk, Wirtschaftsprüfer, Mitglied des Facharbeitskreises Energie bei PricewaterhouseCoopers und des Arbeitskreises „Prüfungen nach EEG und KWKG“ des Instituts der
Wirtschaftsprüfer
7
1.3
Das Team
Dr. iur.
Dr. iur.
Martin Winkler
Nicole Pippke
Mitglied
Mitglied
Dipl.-Wi.-Ing.
Sönke Dibbern
Mitglied
Dr. rer. publ.
Sebastian Lovens,
LL.M.
Vorsitzender und Leiter
Die Clearingstelle EEG vereint die
juristische, ingenieurwissenschaftliche
und wirtschaftswissenschaftliche
Kompetenz von Fachleuten mit
jahrelanger Expertise für erneuerbare
Energien.
Dr. iur.
Beatrice Brunner
Mitglied
Anne Wolter, LL.M.
Rechtswissenschaftliche
Koordinatorin
8
Ass. iur.
Ass. iur.
Isabella Baera
Elena Richter
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
Mitglied
Dr.-Ing.
Natalie Mutlak
Technische Koordinatorin
Aylin Berk
Assistentin für Finanzen
Martina Rocke
Veranstaltungskoordinatorin
Dipl.-Kffr. (FH)
Antje Hepting
Manuela Sturm, B.Sc.
Assistentin für Budget
und Personalauswahl
Assistentin der Leitung
Katja Engwicht
Geschäftsstellenmitarbeiterin
Die
Clearingstelle
EEG arbeitet
rundum
serviceorientiert.
Dr. rer. nat.
Nina Kuckländer
Systemadministratorin
Dana Felski
Geschäftsstellenmitarbeiterin
Laura Nassori
Heike Scholz
Gwenda Klein
Geschäftsstellenmitarbeiterin
Geschäftsstellenmitarbeiterin
Geschäftsstellenmitarbeiterin
9
2
Unser Auftrag
Sie haben eine Frage zum EEG und wünschen sich eine Klärung ? Wir helfen Ihnen
mit unseren Angeboten.
„Ich bin sehr beeindruckt über diese super kompetente, schnelle und umfassende Auskunft. Herzlichen DANK.“
Dipl.-Ing. agr. Insea Staschinski, Anlagenbetreiberin
2.1
Für wen klären wir ?
Die Clearingstelle EEG ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind: Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, Netzbetreiber
sowie Direktvermarkter. Geplant ist, dass sich künftig auch Messstellenbetreiberinnen und -betreiber an uns wenden können.
Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für mit dem EEG befasste öffentliche
Stellen wie Bundes- und Landesministerien sowie für Interessenverbände.
„Die Clearingstelle EEG verwirklicht in hervorragender Weise die Idee der außergerichtlichen Streitbeilegung, indem sie in differenzierten Schlichtungsverfahren mit
fachlicher Kompetenz rechtliche Streitigkeiten schlichtet, aber auch divergierende Interessen beider Seiten zum Ausgleich bringt und damit auch Kleinanlagenbetreibern
einen barrierefreien Zugang zum Recht bietet.“
Prof. Dr. Günter Hirsch, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union a. D., Präsident
des Bundesgerichtshofs a. D., Versicherungsombudsmann
10
2.2
Was klären wir ?
Wer in einem konkreten Fall seine Rechte aus dem EEG verletzt sieht, kann uns um
Klärung bitten. Zudem können Sie uns auch mitteilen, welche offenen Fragen aus
dem EEG Sie gerne in genereller Weise beantwortet hätten.
Bei der Klärung von Auslegungs- und Anwendungsfragen zum EEG beantworten
wir auch damit zusammenhängende klärungsbedürftige Fragen, die sich aus anderen
Gesetzen ergeben können.
Welche Fragen könnten dies zum Beispiel sein ?
1. Unter welchen Voraussetzungen besteht der Anspruch auf Vergütung sowie
Abschläge ?
2. Wie lange darf der Anschluss einer Anlage dauern und wer trägt die Kosten ?
3. Welche Regelungen des EEG sind bei der Eigenversorgung zu beachten ?
„Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns bei E.ON besonders wichtig. Dafür engagieren sich unsere Mitarbeiter Tag für Tag. In seltenen Fällen aber brauchen wir die
Clearingstelle EEG, die als vermittelnde Institution mit hoher Sach- und Fachkompetenz äußerst hilfreich ist.“
Dr. Thomas König, Mitglied der Geschäftsführung, E.ON Deutschland
11
2.3
Wie klären wir ?
Ihr Anliegen können wir auf verschiedene Art und Weise außergerichtlich klären:
• Informierende Klärung im Einzelfall: Ihre Frage können wir mit einem vorliegenden Arbeitsergebnis, der Antwort auf eine häufig gestellte Frage (FAQ)
oder anderen Informationen beantworten.
• Verfahrensförmliche Klärung im Einzelfall: Lässt sich eine Frage nicht durch
bereits verfügbare Informationen beantworten, können wir, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, Ihr Anliegen durch drei verschiedene einzelfallbezogene Verfahren klären: Das Einigungsverfahren, das schiedsrichterliche
Verfahren und das Votumsverfahren. Im Stellungnahmeverfahren geben wir
auf Anfrage eines Gerichts eine Stellungnahme zu einer vom Gericht gestellten Frage ab. Eine Darstellung der einzelnen Angebote finden Sie auf Seite 13.
• Verfahrensförmliche Klärung über den Einzelfall hinaus: Betrifft Ihr Anliegen allgemeine bzw. zusammenhängende Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung, führen wir
entweder ein Hinweis- oder ein Empfehlungverfahren durch. Dabei werden
die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Vereine, Verbände und Interessengruppen sowie registrierten öffentlichen Stellen im Rahmen von Konsultationsverfahren mit ihren Stellungnahmen und somit deren Sach- und Fachkenntnis einbezogen. Eine Darstellung der einzelnen Angebote finden Sie auf
Seite 14.
„Die Clearingstelle EEG vereint rechtliche und technische Kompetenz auf höchstem
Niveau; für die anwaltliche Beratungspraxis im Energiesektor ist ihr Angebot an Instrumenten der alternativen Konfliktlösung äußerst hilfreich.“
Christof Federwisch, Rechtsanwalt, Partner und Leiter Energie, Noerr LLP
12
Angebote zur Klärung von Einzelfällen
Verfahrensart
Einigungsverfahren
Schiedsrichterliches
Verfahren
Votumsverfahren
Stellungnahmeverfahren
Funktion der
Clearingstelle
EEG
Neutrale
Mittlerin
(Mediatorin)
Schiedsgericht Entscheidung
im Sinne der
ähnlich wie ein
Zivilproauf das EEG
zessordnung
spezialisierte
(ZPO)
Gericht
Begutachtung eines Einzelfalls
rechtlich, sachlich und/oder
technisch
Stellungnahme
zu einer bei Gericht anhängigen Rechtsfrage
mit EEG-Bezug
Inhaltliche Begutachtung der
Rechtsfrage
ja
nein
Charakteristika Moderiertes
Gespräch ohne inhaltliche
Begutachtung
der Sach-/
Rechtslage
Rechtsverbind- ja, wenn
lichkeit
Einigung zustandekommt
Ihr Nutzen
Kosten
nur, wenn Beteiligte sich
an das Votum
vertraglich
binden
GerichtsverGerichtsverGerichtsverfahren
fahren wird
fahren wird
wird praktisch
vermieden
ersetzt
vollständig
vermieden
ja, gemäß Entgeltordnung
Gerichtsverfahren
wird ergänzt
entgeltfrei
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/angebot.
„Die Clearingstelle EEG ist weiterhin ein wirkungsvolles Instrument zur Streitbeilegung und Befriedung im Rahmen des EEG. Ihre Entscheidungen basieren auf hoher
Sachkunde und genießen weite Akzeptanz in der Branche. Der BDEW trägt gerne
auch künftig die Branchenmeinung in die Arbeit der Clearingstelle EEG hinein.“
Ass. iur. Christoph Weißenborn, Fachgebietsleiter Rechtsfragen zu EEG, KWK-Gesetz und
Stromkennzeichnung, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
13
Allgemeine Klärung
Verfahrensart
Funktion der Clearingstelle EEG
Charakteristika
Rechtsverbindlichkeit
Ihr Nutzen
Kosten
Hinweisverfahren
Empfehlungsverfahren
interdisziplinäres Expertengremium
Klärung von allgemeinen
Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG (i. d. R.
energieträgerspezifisch)
Klärung von allgemeinen
Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG
(i. d. R. energieträgerübergreifend)
nein
Beide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen.
entgeltfrei
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/angebot.
„Das Dokument 2008/20 der Clearingstelle zeugt von hoher messtechnischer Kompetenz der Autoren und Autorinnen.“
Dr. Martin Kahmann, PTB, Leiter des Fachbereichs Elektrische Energiemesstechnik
14
2.4
Verfahrensentgelte
Für die Durchführung von einzelfallbezogenen Verfahren erhebt die Clearingstelle
EEG Entgelte. Diese tragen zur Entlastung des Bundeshaushalts bei. Sie kommen
dem laufenden Betrieb der Clearingstelle EEG zugute und erwirtschaften keinerlei
Vorteile für die bei der Clearingstelle EEG beschäftigten Personen.
Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG
(EntgeltO). Welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner unter www.eeg-clearingstelle.de/entgelte ermitteln.
Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist
jedoch Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens. Anwalts- und sonstige
Kosten (bspw. Kosten der Beweiserhebung oder Sachverständigengutachten) tragen
die Beteiligten selbst.
Beispiel:
Energieträger: Solarstrahlung
Leistung: 20,0 kW
Leistung
erste
nächste
nächste
nächste
Gesamt:
10,0 kW
10,0 kW
0 kW
0 kW
20,0
Faktor
x
x
x
Satz
- pauschal0,4
x
90 ct/kW
1,0
x
90 ct/kW
0,8
x
90 ct/kW
Entgelt (gerundet):
Entgelt
=
=
=
50,00 e
3,60 e
0e
0e
54,00 e
„Die Clearingstelle EEG erfüllt aus unserer anwaltlichen Sicht ihren Auftrag seit ihrer Gründung mehr als erfolgreich – indem sie durch Fachgespräche, Einigungs- und
schiedsrichterliche Verfahren, Stellungnahmen und Voten zu einer zügigen und nachhaltigen Klärung diffiziler Fragen des EEG beiträgt und damit unseren Mandanten
langwierige und kostenträchtige Gerichtsprozesse erspart.“
Dr. Helmut Nicolaus, M. A., D.I.A.P. Partner, Rechtsanwalt – GÖRG Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB
15
2.5
16
Vom Erstkontakt bis zum Verfahren
2.6
Konfliktvermeidung durch Information
Um Konflikte zu vermeiden, leistet die Clearingstelle EEG präventive Arbeit. Diese
beinhaltet neben der Informationsvermittlung auch informell-institutionelle Instrumente, die vor allem zum fachlichen Austausch zu aktuellen Themen im Recht der
erneuerbaren Energien dienen.
Internetpräsenz
Die Clearingstelle EEG bietet mit über 2 900 Einträgen eine der umfangreichsten
frei zugänglichen Internet-Datenbanken zu erneuerbaren Energien in Deutschland
und wird durchschnittlich 750 000 Mal pro Monat aufgerufen. Neben vielfältigen
Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien enthält sie insbesondere die
Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen
sowie Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Das EEG unterliegt fortwährenden gesetzgeberischen Veränderungen. Dazu stellt
die Clearingstelle EEG aktualisierte Arbeitsausgaben des EEG in den jeweiligen Fassungen bereit, die unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/recht öffentlich zugänglich
sind.
„Die Clearingstelle EEG bietet ein Diskussionsforum auf hochspezialisiertem Niveau
und ist mit ihren umfangreichen Datenbanken eine wertvolle Hilfe in der täglichen
EEG-Praxis.“
Martin Stangl, Rechtsanwalt, Partner Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte
Rundbriefe
Mit unserem elektronischen Rundbrief informieren wir Sie kontinuierlich über unsere Arbeitsergebnisse, Fachgespräche und Änderungen im Recht der erneuerbaren
Energien.
Sie können diesen über www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief abonnieren. Wir freuen
uns, Sie künftig zu den bereits über 4 500 angemeldeten Abonnentinnen und Abonnenten zu zählen !
17
Fachgespräche
Drei Mal im Jahr diskutiert die Clearingstelle EEG auf ihren Fachgesprächen mit der
interessierten Fachöffentlichkeit aktuelle Themen und bietet damit eine Plattform
zum Netzwerken und zum Erfahrungsaustausch. Sie sind herzlich eingeladen !
Informieren Sie sich unter www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche.
„Ein dickes Lob für das Fachgespräch zum Speicherbetrieb unter dem EEG. Ich habe
wenige Veranstaltungen erlebt, die so kompakt ein Thema umrissen und grundlegend
neue Einsichten geboten haben.“
Dipl.-Volkswirt Robert Spanheimer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Büro Josef Göppel MdB
„Die Fachgespräche sind wie ein Aufzug: man wird durch sie in technischer, politischer
und rechtlicher Hinsicht auf eine höhere Wissens- und Verständnisebene gehievt.“
Rechtsanwalt Holger Schneidewindt, Verbraucherzentrale NRW e. V., Referent für Energierecht
Fachlicher Austausch
Die Clearingstelle EEG pflegt regelmäßig den Kontakt mit den derzeit 81 akkreditierten Vereinen, Verbänden und Interessengruppen sowie den 24 registrierten öffentlichen Stellen zu aktuellen Themen des EEG.
Öffentliche Vorträge und Beiträge in Fachzeitschriften
Wir stellen unsere Arbeitsergebnisse regelmäßig in öffentlichen Vorträgen und in
verschiedenen energierechtlichen Fachzeitschriften vor.
18
Bibliothek
Wir arbeiten wissenschaftlich fundiert und pflegen daher eine Bibliothek mit umfangreicher Literatur rund um das EEG. Die Nutzung der Bibliothek ist zu vereinbarten Terminen auch der Öffentlichkeit möglich.
Informieren Sie sich unter www.clearingstelle-eeg.de/bibliothek und sprechen Sie uns
gerne an !
„Der Clearingstelle EEG gelingt es immer wieder, zentrale technische oder ökonomische Entwicklungen in unserem Bereich zu erkennen und die sich daraus ergebenden
Rechtsfragen intensiv zu durchdenken. Die Fachgespräche sind Pflichttermine für die
Branche und die Internetpräsenz mit Urteils- und Literatursammlung ist uns ein täglicher Begleiter – hier findet man schnell, was man sucht.“
Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ., Partner Becker Büttner Held
19
3
Ihr Nutzen
Unsere Angebote bieten gegenüber herkömmlichen Instrumenten zur Konfliktlösung (z. B. Gerichtsverfahren) eine einzigartige Alternative.
Klärung und Qualität: Sie erhalten eine fachkompetente und disziplinübergreifende Klärung Ihres Anliegens. Wir können Ihnen dadurch zu Rechts- und Investitionssicherheit verhelfen.
Neutralität: Sie können sich unserer Neutralität gewiss sein, da wir unabhängig
und nicht weisungsgebunden arbeiten.
Service und Zeit: Wir beantworten Ihre Fragen oder Ihr Anliegen schnellstmöglich und optimieren unsere Bearbeitungsdauer stetig.
„Vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Informationen, mit denen ich nun auf eine einvernehmliche Lösung hoffe. Ohne Ihre Arbeit hätte es dafür keine Chance gegeben. Es
ist toll, dass Sie sich neutral mit der Auslegung des EEG beschäftigen. Es ist nicht das
erste Mal, dass ich dadurch zu meinem Recht komme.“
Ulrich Meierfrankenfeld, Anlagenbetreiber
20
4
Akzeptanz
Die Clearingstelle EEG ist weder eine Behörde noch ein Gericht. Das hohe Maß an
Akzeptanz ihrer Arbeit beruht auf
• interdisziplinärer Fachkompetenz,
• höchster Qualität der Arbeitsergebnisse,
• Diskursoffenheit und
• Serviceorientierung.
Wir binden die relevanten Akteure ein und sorgen für Transparenz, welches Vertrauen schafft. Die branchenweite Akzeptanz ist uns Ansporn. Darüber hinaus genießen
unsere Arbeitsergebnisse auch in der Rechtsprechung beachtliches Ansehen. Landund Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof haben sich überwiegend den
Positionen der Clearingstelle EEG angeschlossen.
„Die Clearingstelle EEG ist mir aus der Zeit, in der ich am Bundesgerichtshof mit dem
Recht der Erneuerbaren Energien befasst war, in bester Erinnerung. Ihre Arbeit war
für den Bundesgerichtshof stets hilfreich und hat diesen nicht unerheblich entlastet.
Die von der Clearingstelle EEG veranstalteten Fachgespräche waren mir eine wertvolle
Anregung.“
Ulrich Wiechers, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D.
21
5
Was unterscheidet uns von . . .
5.1
. . . Verbraucherschlichtungsstellen ?
Die Angebote der Clearingstelle EEG stehen allen offen, die durch das EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Im Gegensatz dazu sind die Verbraucherschlichtungsstellen auf eine Schlichtung ausschließlich zwischen Verbrauchern und Unternehmen ausgerichtet. Verbraucherschlichtungsstellen können den Parteien eines Konfliktes in der Regel selbst dann nicht zu einer rechtsverbindlichen Klärung der Streitigkeit verhelfen, wenn die Parteien dies vorab wünschen. Allgemeine Empfehlungen
und Hinweise zur Auslegung des Gesetzes für eine Vielzahl von Anwendungsfällen
können Verbraucherschlichtungsstellen in keinem Fall geben.
5.2
. . . ordentlichen Gerichten ?
Einzelfallbezogene Angebote führt die Clearingstelle EEG nur auf übereinstimmenden Wunsch beider Seiten durch. Sie sind rechtsverbindlich, wenn beide Seiten dies
wünschen. Die Clearingstelle EEG ist dabei streitschlichtende Dienstleisterin. Anwältinnen und Anwälte können, müssen aber nicht beteiligt sein.
5.3
. . . Anwaltskanzleien ?
Die Clearingstelle EEG bietet keine einseitige Rechts- und Projektberatung an, sondern vermittelt in neutraler Stellung zwischen den Parteien auf deren gemeinsamen
Antrag hin.
22
6
Daten, Fakten, Zahlen
Inhaltliche Schwerpunkte und Verteilung der Anfragen nach Energieträgern
von Oktober 2007 bis September 2015
23
Gesamtanfragen und Erledigungsgründe
von Oktober 2007 bis September 2015
24
Anfrageeingänge und Erledigungen
Verteilung der Verfahren von Oktober 2007 bis September 2015
25
Bearbeitungsdauer der Anfragen, die informierend geklärt wurden
Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Seitenaufrufe der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG
26
Impressum
Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Telefon 030 206 14 16 - 0
Fax
030 206 14 16 - 79
[email protected]
www.clearingstelle-eeg.de
Clearingstelle EEG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG, betrieben durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Trägerin:
RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
GF: Christine Kruczynski
AG Charlottenburg HRB 107788 B
USt.-IdNr. DE255468643
Inhaltliche Verantwortung:
Dr. rer. publ. Sebastian Lovens, LL. M.
Leiter der Clearingstelle EEG
Fotos:
Atelier Anke Jacob, Berlin
Business-Fotografie Inga Haar, Berlin
Eberhard J. Schorr, Berlin
3. überarbeitete Auflage, Dezember 2015
Clearingstelle
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Telefon 030 206 14 16-0
Telefax 030 206 14 16-79
[email protected]
www.clearingstelle-eeg.de