Clearingstelle nach Erneuerbare-Energien-Gesetz Wir klären das für Sie – neutral, fundiert, effizient. 2016 Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Charlottenstraße 65 10117 Berlin Telefon Telefax 030 206 14 16-0 030 206 14 16-79 [email protected] www.clearingstelle-eeg.de Kontakt Als Anlagenbetreiberin, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber oder Direktvermarktungsunternehmer können Sie Ihr Anliegen über das für Sie eingerichtete Anfrageformular an uns richten. Dieses finden Sie unter: www.clearingstelle-eeg.de/anfrageformular. Alle weiteren Anfragenden übersenden uns ihr Anliegen bitte • per E-Mail an [email protected], • per Fax an 030 – 206 14 16 – 79 bzw. • per Post an Clearingstelle EEG, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin. Vertreterinnen und Vertreter der Medien, der allgemeinen Presse und der juristischen Fachverlage finden nähere Kontaktinformationen unter: www.clearingstelle-eeg.de/presseanfragen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage ! Liebe Leserin, lieber Leser ! Das Recht der erneuerbaren Energien ist von außerordentlicher Dynamik geprägt. Rechtliche, technische und energiewirtschaftliche Fragen lassen sich nur interdisziplinär beantworten. Die Clearingstelle EEG bietet seit 2007 neutral und unabhängig allen Marktakteuren die Möglichkeit, Streitigkeiten beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen des EEG zu erhalten. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter und ihre Verbände sowie öffentliche Stellen und ordentliche Gerichte können sich an uns wenden. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtet, betreibt nunmehr das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Clearingstelle EEG. Wissenschaftliche Exzellenz, kommunikative Kompetenz und Branchenkenntnis sind Leitlinien unseres Handelns. Zugleich achten wir auf familienfreundliche Arbeitsverhältnisse und nachhaltigen Ressourceneinsatz. Informieren Sie sich mit dieser Broschüre gerne über unsere Arbeitsweise und unsere Angebote. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Ihnen ! Dr. Sebastian Lovens – Leiter der Clearingstelle EEG – „Gesetze werden von Menschen aus einer aktuellen Wissenslage heraus entworfen, formuliert und letztendlich verabschiedet. Relativ einzigartig war beim „Gesetz zum Vorrang der erneuerbaren Energien“ von Anfang an ein Modus „Erfahrungsbericht und Fortentwicklung“ integriert. Die Arbeit und Veröffentlichungen der Clearingstelle EEG bescheinigen, wie wichtig die aktualisierende Prüfung eines Gesetzes vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten der Realität ist. Auch wenn einige Passagen mit juristischen Querverweisen für Laien nicht immer leicht zu verstehen sind, so sind sie doch ein Vielfaches „besser“ als der ansonsten notwendige Klageweg vor den Gerichten.“ Dr. Thomas Vorderwülbecke, Beratungsbüro für regenerative Energien 3 4 Inhaltsverzeichnis 1 2 Die Clearingstelle EEG 6 1.1 Über uns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.2 Unsere Qualitätsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.3 Das Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Unser Auftrag 10 2.1 Für wen klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.2 Was klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.3 Wie klären wir ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4 Verfahrensentgelte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.5 Vom Erstkontakt bis zum Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.6 Konfliktvermeidung durch Information . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3 Ihr Nutzen 20 4 Akzeptanz 21 5 Was unterscheidet uns von . . . 22 5.1 . . . Verbraucherschlichtungsstellen ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.2 . . . ordentlichen Gerichten ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.3 . . . Anwaltskanzleien ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6 Daten, Fakten, Zahlen 23 5 1 Die Clearingstelle EEG 1.1 Über uns Die Clearingstelle EEG wurde im Jahr 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) errichtet und wird nunmehr durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Sie bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten bei der Auslegung und bei der Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) effizient und kostengünstig zu vermeiden bzw. zu lösen. Dabei arbeitet sie dienstleistungs- und serviceorientiert. „Der gute Ruf, den die Clearingstelle EEG genießt, kommt nicht von ungefähr. Er ist das Ergebnis harter und guter Arbeit.“ Dr. Andreas Klemm, Vorsitzender des Forum Contracting e. V. und Herausgeber der REE Recht der Erneuerbaren Energien 1.2 Unsere Qualitätsmerkmale Fachliche Kompetenz: Unsere Beschäftigten sind Expertinnen und Experten für die rechtlichen und technischen Aspekte der erneuerbaren Energien und die außergerichtliche Streitbeilegung. Sie verfügen über juristische, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und kaufmännische Kompetenzen, die im Rahmen von internen und externen Fortbildungen regelmäßig erweitert und gefördert werden. 6 Dienstleistungsorientierung: Um uns weiter verbessern zu können, ist uns Ihre Meinung sowie die aller Anfragenden und Interessierten besonders wichtig. Deshalb führen wir Zufriedenheitsumfragen im Rahmen von Fachgesprächen und auf unserer Internetpräsenz durch. Qualitätsmanagement: Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Arbeitsprozesse und -abläufe. Datenschutz: Wir legen größten Wert auf Datenschutz und kommunizieren bei vertraulichen Informationen nur mit verschlüsselten E-Mails, es sei denn, die Anfragenden verzichten ausdrücklich auf eine Verschlüsselung. Nachhaltigkeit: Wir nutzen für unsere Arbeit nachhaltige Materialien, beachten dies bei der Auswahl der Lieferanten und arbeiten zur Schonung natürlicher Ressourcen bevorzugt papierlos. Arbeits- und Gesundheitsschutz: In regelmäßigen Abständen finden arbeitssicherheitstechnische Begehungen und Unterweisungen statt. Darüber hinaus bieten wir unseren Beschäftigten präventive Vorsorgeuntersuchungen und andere Maßnahmen der Gesundheitsförderung an. Mitarbeiterbindung: Seit 2007 wachsen wir kontinuierlich – vor allem in Teilzeitmodellen. Wir ermöglichen, Anforderungen von Beruf und Familie zu harmonisieren. Zwei Drittel unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit mehr als fünf Jahren bei uns. Fünf von sechs Beschäftigten sind Frauen. Elternzeit auch durch Männer zu nehmen, ist für uns selbstverständlich. „Die Komplexität der Prüfungen von Endabrechnungen der Netzbetreiber bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat sich seit 2000 ständig erhöht; die Clearingstelle EEG hat dazu beigetragen, die Komplexität zu reduzieren. Ich schätze die Kommunikation auf den Fachgesprächen ebenso wie die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter, von der wir uns bereits beim ersten Austausch zwischen IDW und Clearingstelle EEG am 8. November 2007 überzeugen konnten.“ Gerhard Denk, Wirtschaftsprüfer, Mitglied des Facharbeitskreises Energie bei PricewaterhouseCoopers und des Arbeitskreises „Prüfungen nach EEG und KWKG“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer 7 1.3 Das Team Dr. iur. Dr. iur. Martin Winkler Nicole Pippke Mitglied Mitglied Dipl.-Wi.-Ing. Sönke Dibbern Mitglied Dr. rer. publ. Sebastian Lovens, LL.M. Vorsitzender und Leiter Die Clearingstelle EEG vereint die juristische, ingenieurwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz von Fachleuten mit jahrelanger Expertise für erneuerbare Energien. Dr. iur. Beatrice Brunner Mitglied Anne Wolter, LL.M. Rechtswissenschaftliche Koordinatorin 8 Ass. iur. Ass. iur. Isabella Baera Elena Richter Wissenschaftliche Mitarbeiterin Mitglied Dr.-Ing. Natalie Mutlak Technische Koordinatorin Aylin Berk Assistentin für Finanzen Martina Rocke Veranstaltungskoordinatorin Dipl.-Kffr. (FH) Antje Hepting Manuela Sturm, B.Sc. Assistentin für Budget und Personalauswahl Assistentin der Leitung Katja Engwicht Geschäftsstellenmitarbeiterin Die Clearingstelle EEG arbeitet rundum serviceorientiert. Dr. rer. nat. Nina Kuckländer Systemadministratorin Dana Felski Geschäftsstellenmitarbeiterin Laura Nassori Heike Scholz Gwenda Klein Geschäftsstellenmitarbeiterin Geschäftsstellenmitarbeiterin Geschäftsstellenmitarbeiterin 9 2 Unser Auftrag Sie haben eine Frage zum EEG und wünschen sich eine Klärung ? Wir helfen Ihnen mit unseren Angeboten. „Ich bin sehr beeindruckt über diese super kompetente, schnelle und umfassende Auskunft. Herzlichen DANK.“ Dipl.-Ing. agr. Insea Staschinski, Anlagenbetreiberin 2.1 Für wen klären wir ? Die Clearingstelle EEG ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind: Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, Netzbetreiber sowie Direktvermarkter. Geplant ist, dass sich künftig auch Messstellenbetreiberinnen und -betreiber an uns wenden können. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für mit dem EEG befasste öffentliche Stellen wie Bundes- und Landesministerien sowie für Interessenverbände. „Die Clearingstelle EEG verwirklicht in hervorragender Weise die Idee der außergerichtlichen Streitbeilegung, indem sie in differenzierten Schlichtungsverfahren mit fachlicher Kompetenz rechtliche Streitigkeiten schlichtet, aber auch divergierende Interessen beider Seiten zum Ausgleich bringt und damit auch Kleinanlagenbetreibern einen barrierefreien Zugang zum Recht bietet.“ Prof. Dr. Günter Hirsch, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union a. D., Präsident des Bundesgerichtshofs a. D., Versicherungsombudsmann 10 2.2 Was klären wir ? Wer in einem konkreten Fall seine Rechte aus dem EEG verletzt sieht, kann uns um Klärung bitten. Zudem können Sie uns auch mitteilen, welche offenen Fragen aus dem EEG Sie gerne in genereller Weise beantwortet hätten. Bei der Klärung von Auslegungs- und Anwendungsfragen zum EEG beantworten wir auch damit zusammenhängende klärungsbedürftige Fragen, die sich aus anderen Gesetzen ergeben können. Welche Fragen könnten dies zum Beispiel sein ? 1. Unter welchen Voraussetzungen besteht der Anspruch auf Vergütung sowie Abschläge ? 2. Wie lange darf der Anschluss einer Anlage dauern und wer trägt die Kosten ? 3. Welche Regelungen des EEG sind bei der Eigenversorgung zu beachten ? „Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns bei E.ON besonders wichtig. Dafür engagieren sich unsere Mitarbeiter Tag für Tag. In seltenen Fällen aber brauchen wir die Clearingstelle EEG, die als vermittelnde Institution mit hoher Sach- und Fachkompetenz äußerst hilfreich ist.“ Dr. Thomas König, Mitglied der Geschäftsführung, E.ON Deutschland 11 2.3 Wie klären wir ? Ihr Anliegen können wir auf verschiedene Art und Weise außergerichtlich klären: • Informierende Klärung im Einzelfall: Ihre Frage können wir mit einem vorliegenden Arbeitsergebnis, der Antwort auf eine häufig gestellte Frage (FAQ) oder anderen Informationen beantworten. • Verfahrensförmliche Klärung im Einzelfall: Lässt sich eine Frage nicht durch bereits verfügbare Informationen beantworten, können wir, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, Ihr Anliegen durch drei verschiedene einzelfallbezogene Verfahren klären: Das Einigungsverfahren, das schiedsrichterliche Verfahren und das Votumsverfahren. Im Stellungnahmeverfahren geben wir auf Anfrage eines Gerichts eine Stellungnahme zu einer vom Gericht gestellten Frage ab. Eine Darstellung der einzelnen Angebote finden Sie auf Seite 13. • Verfahrensförmliche Klärung über den Einzelfall hinaus: Betrifft Ihr Anliegen allgemeine bzw. zusammenhängende Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG und besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung, führen wir entweder ein Hinweis- oder ein Empfehlungverfahren durch. Dabei werden die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Vereine, Verbände und Interessengruppen sowie registrierten öffentlichen Stellen im Rahmen von Konsultationsverfahren mit ihren Stellungnahmen und somit deren Sach- und Fachkenntnis einbezogen. Eine Darstellung der einzelnen Angebote finden Sie auf Seite 14. „Die Clearingstelle EEG vereint rechtliche und technische Kompetenz auf höchstem Niveau; für die anwaltliche Beratungspraxis im Energiesektor ist ihr Angebot an Instrumenten der alternativen Konfliktlösung äußerst hilfreich.“ Christof Federwisch, Rechtsanwalt, Partner und Leiter Energie, Noerr LLP 12 Angebote zur Klärung von Einzelfällen Verfahrensart Einigungsverfahren Schiedsrichterliches Verfahren Votumsverfahren Stellungnahmeverfahren Funktion der Clearingstelle EEG Neutrale Mittlerin (Mediatorin) Schiedsgericht Entscheidung im Sinne der ähnlich wie ein Zivilproauf das EEG zessordnung spezialisierte (ZPO) Gericht Begutachtung eines Einzelfalls rechtlich, sachlich und/oder technisch Stellungnahme zu einer bei Gericht anhängigen Rechtsfrage mit EEG-Bezug Inhaltliche Begutachtung der Rechtsfrage ja nein Charakteristika Moderiertes Gespräch ohne inhaltliche Begutachtung der Sach-/ Rechtslage Rechtsverbind- ja, wenn lichkeit Einigung zustandekommt Ihr Nutzen Kosten nur, wenn Beteiligte sich an das Votum vertraglich binden GerichtsverGerichtsverGerichtsverfahren fahren wird fahren wird wird praktisch vermieden ersetzt vollständig vermieden ja, gemäß Entgeltordnung Gerichtsverfahren wird ergänzt entgeltfrei Weiterführende Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/angebot. „Die Clearingstelle EEG ist weiterhin ein wirkungsvolles Instrument zur Streitbeilegung und Befriedung im Rahmen des EEG. Ihre Entscheidungen basieren auf hoher Sachkunde und genießen weite Akzeptanz in der Branche. Der BDEW trägt gerne auch künftig die Branchenmeinung in die Arbeit der Clearingstelle EEG hinein.“ Ass. iur. Christoph Weißenborn, Fachgebietsleiter Rechtsfragen zu EEG, KWK-Gesetz und Stromkennzeichnung, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. 13 Allgemeine Klärung Verfahrensart Funktion der Clearingstelle EEG Charakteristika Rechtsverbindlichkeit Ihr Nutzen Kosten Hinweisverfahren Empfehlungsverfahren interdisziplinäres Expertengremium Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG (i. d. R. energieträgerspezifisch) Klärung von allgemeinen Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG (i. d. R. energieträgerübergreifend) nein Beide Verfahren tragen in hohem Maße dazu bei, Gerichtsverfahren überflüssig zu machen. entgeltfrei Weiterführende Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/angebot. „Das Dokument 2008/20 der Clearingstelle zeugt von hoher messtechnischer Kompetenz der Autoren und Autorinnen.“ Dr. Martin Kahmann, PTB, Leiter des Fachbereichs Elektrische Energiemesstechnik 14 2.4 Verfahrensentgelte Für die Durchführung von einzelfallbezogenen Verfahren erhebt die Clearingstelle EEG Entgelte. Diese tragen zur Entlastung des Bundeshaushalts bei. Sie kommen dem laufenden Betrieb der Clearingstelle EEG zugute und erwirtschaften keinerlei Vorteile für die bei der Clearingstelle EEG beschäftigten Personen. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG (EntgeltO). Welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner unter www.eeg-clearingstelle.de/entgelte ermitteln. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten (bspw. Kosten der Beweiserhebung oder Sachverständigengutachten) tragen die Beteiligten selbst. Beispiel: Energieträger: Solarstrahlung Leistung: 20,0 kW Leistung erste nächste nächste nächste Gesamt: 10,0 kW 10,0 kW 0 kW 0 kW 20,0 Faktor x x x Satz - pauschal0,4 x 90 ct/kW 1,0 x 90 ct/kW 0,8 x 90 ct/kW Entgelt (gerundet): Entgelt = = = 50,00 e 3,60 e 0e 0e 54,00 e „Die Clearingstelle EEG erfüllt aus unserer anwaltlichen Sicht ihren Auftrag seit ihrer Gründung mehr als erfolgreich – indem sie durch Fachgespräche, Einigungs- und schiedsrichterliche Verfahren, Stellungnahmen und Voten zu einer zügigen und nachhaltigen Klärung diffiziler Fragen des EEG beiträgt und damit unseren Mandanten langwierige und kostenträchtige Gerichtsprozesse erspart.“ Dr. Helmut Nicolaus, M. A., D.I.A.P. Partner, Rechtsanwalt – GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB 15 2.5 16 Vom Erstkontakt bis zum Verfahren 2.6 Konfliktvermeidung durch Information Um Konflikte zu vermeiden, leistet die Clearingstelle EEG präventive Arbeit. Diese beinhaltet neben der Informationsvermittlung auch informell-institutionelle Instrumente, die vor allem zum fachlichen Austausch zu aktuellen Themen im Recht der erneuerbaren Energien dienen. Internetpräsenz Die Clearingstelle EEG bietet mit über 2 900 Einträgen eine der umfangreichsten frei zugänglichen Internet-Datenbanken zu erneuerbaren Energien in Deutschland und wird durchschnittlich 750 000 Mal pro Monat aufgerufen. Neben vielfältigen Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien enthält sie insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen sowie Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr. Das EEG unterliegt fortwährenden gesetzgeberischen Veränderungen. Dazu stellt die Clearingstelle EEG aktualisierte Arbeitsausgaben des EEG in den jeweiligen Fassungen bereit, die unter www.clearingstelle-eeg.de/menu/recht öffentlich zugänglich sind. „Die Clearingstelle EEG bietet ein Diskussionsforum auf hochspezialisiertem Niveau und ist mit ihren umfangreichen Datenbanken eine wertvolle Hilfe in der täglichen EEG-Praxis.“ Martin Stangl, Rechtsanwalt, Partner Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte Rundbriefe Mit unserem elektronischen Rundbrief informieren wir Sie kontinuierlich über unsere Arbeitsergebnisse, Fachgespräche und Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien. Sie können diesen über www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief abonnieren. Wir freuen uns, Sie künftig zu den bereits über 4 500 angemeldeten Abonnentinnen und Abonnenten zu zählen ! 17 Fachgespräche Drei Mal im Jahr diskutiert die Clearingstelle EEG auf ihren Fachgesprächen mit der interessierten Fachöffentlichkeit aktuelle Themen und bietet damit eine Plattform zum Netzwerken und zum Erfahrungsaustausch. Sie sind herzlich eingeladen ! Informieren Sie sich unter www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche. „Ein dickes Lob für das Fachgespräch zum Speicherbetrieb unter dem EEG. Ich habe wenige Veranstaltungen erlebt, die so kompakt ein Thema umrissen und grundlegend neue Einsichten geboten haben.“ Dipl.-Volkswirt Robert Spanheimer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Büro Josef Göppel MdB „Die Fachgespräche sind wie ein Aufzug: man wird durch sie in technischer, politischer und rechtlicher Hinsicht auf eine höhere Wissens- und Verständnisebene gehievt.“ Rechtsanwalt Holger Schneidewindt, Verbraucherzentrale NRW e. V., Referent für Energierecht Fachlicher Austausch Die Clearingstelle EEG pflegt regelmäßig den Kontakt mit den derzeit 81 akkreditierten Vereinen, Verbänden und Interessengruppen sowie den 24 registrierten öffentlichen Stellen zu aktuellen Themen des EEG. Öffentliche Vorträge und Beiträge in Fachzeitschriften Wir stellen unsere Arbeitsergebnisse regelmäßig in öffentlichen Vorträgen und in verschiedenen energierechtlichen Fachzeitschriften vor. 18 Bibliothek Wir arbeiten wissenschaftlich fundiert und pflegen daher eine Bibliothek mit umfangreicher Literatur rund um das EEG. Die Nutzung der Bibliothek ist zu vereinbarten Terminen auch der Öffentlichkeit möglich. Informieren Sie sich unter www.clearingstelle-eeg.de/bibliothek und sprechen Sie uns gerne an ! „Der Clearingstelle EEG gelingt es immer wieder, zentrale technische oder ökonomische Entwicklungen in unserem Bereich zu erkennen und die sich daraus ergebenden Rechtsfragen intensiv zu durchdenken. Die Fachgespräche sind Pflichttermine für die Branche und die Internetpräsenz mit Urteils- und Literatursammlung ist uns ein täglicher Begleiter – hier findet man schnell, was man sucht.“ Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ., Partner Becker Büttner Held 19 3 Ihr Nutzen Unsere Angebote bieten gegenüber herkömmlichen Instrumenten zur Konfliktlösung (z. B. Gerichtsverfahren) eine einzigartige Alternative. Klärung und Qualität: Sie erhalten eine fachkompetente und disziplinübergreifende Klärung Ihres Anliegens. Wir können Ihnen dadurch zu Rechts- und Investitionssicherheit verhelfen. Neutralität: Sie können sich unserer Neutralität gewiss sein, da wir unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten. Service und Zeit: Wir beantworten Ihre Fragen oder Ihr Anliegen schnellstmöglich und optimieren unsere Bearbeitungsdauer stetig. „Vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Informationen, mit denen ich nun auf eine einvernehmliche Lösung hoffe. Ohne Ihre Arbeit hätte es dafür keine Chance gegeben. Es ist toll, dass Sie sich neutral mit der Auslegung des EEG beschäftigen. Es ist nicht das erste Mal, dass ich dadurch zu meinem Recht komme.“ Ulrich Meierfrankenfeld, Anlagenbetreiber 20 4 Akzeptanz Die Clearingstelle EEG ist weder eine Behörde noch ein Gericht. Das hohe Maß an Akzeptanz ihrer Arbeit beruht auf • interdisziplinärer Fachkompetenz, • höchster Qualität der Arbeitsergebnisse, • Diskursoffenheit und • Serviceorientierung. Wir binden die relevanten Akteure ein und sorgen für Transparenz, welches Vertrauen schafft. Die branchenweite Akzeptanz ist uns Ansporn. Darüber hinaus genießen unsere Arbeitsergebnisse auch in der Rechtsprechung beachtliches Ansehen. Landund Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof haben sich überwiegend den Positionen der Clearingstelle EEG angeschlossen. „Die Clearingstelle EEG ist mir aus der Zeit, in der ich am Bundesgerichtshof mit dem Recht der Erneuerbaren Energien befasst war, in bester Erinnerung. Ihre Arbeit war für den Bundesgerichtshof stets hilfreich und hat diesen nicht unerheblich entlastet. Die von der Clearingstelle EEG veranstalteten Fachgespräche waren mir eine wertvolle Anregung.“ Ulrich Wiechers, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. 21 5 Was unterscheidet uns von . . . 5.1 . . . Verbraucherschlichtungsstellen ? Die Angebote der Clearingstelle EEG stehen allen offen, die durch das EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Im Gegensatz dazu sind die Verbraucherschlichtungsstellen auf eine Schlichtung ausschließlich zwischen Verbrauchern und Unternehmen ausgerichtet. Verbraucherschlichtungsstellen können den Parteien eines Konfliktes in der Regel selbst dann nicht zu einer rechtsverbindlichen Klärung der Streitigkeit verhelfen, wenn die Parteien dies vorab wünschen. Allgemeine Empfehlungen und Hinweise zur Auslegung des Gesetzes für eine Vielzahl von Anwendungsfällen können Verbraucherschlichtungsstellen in keinem Fall geben. 5.2 . . . ordentlichen Gerichten ? Einzelfallbezogene Angebote führt die Clearingstelle EEG nur auf übereinstimmenden Wunsch beider Seiten durch. Sie sind rechtsverbindlich, wenn beide Seiten dies wünschen. Die Clearingstelle EEG ist dabei streitschlichtende Dienstleisterin. Anwältinnen und Anwälte können, müssen aber nicht beteiligt sein. 5.3 . . . Anwaltskanzleien ? Die Clearingstelle EEG bietet keine einseitige Rechts- und Projektberatung an, sondern vermittelt in neutraler Stellung zwischen den Parteien auf deren gemeinsamen Antrag hin. 22 6 Daten, Fakten, Zahlen Inhaltliche Schwerpunkte und Verteilung der Anfragen nach Energieträgern von Oktober 2007 bis September 2015 23 Gesamtanfragen und Erledigungsgründe von Oktober 2007 bis September 2015 24 Anfrageeingänge und Erledigungen Verteilung der Verfahren von Oktober 2007 bis September 2015 25 Bearbeitungsdauer der Anfragen, die informierend geklärt wurden Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Seitenaufrufe der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG 26 Impressum Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Charlottenstraße 65 10117 Berlin Telefon 030 206 14 16 - 0 Fax 030 206 14 16 - 79 [email protected] www.clearingstelle-eeg.de Clearingstelle EEG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG, betrieben durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Trägerin: RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien GF: Christine Kruczynski AG Charlottenburg HRB 107788 B USt.-IdNr. DE255468643 Inhaltliche Verantwortung: Dr. rer. publ. Sebastian Lovens, LL. M. Leiter der Clearingstelle EEG Fotos: Atelier Anke Jacob, Berlin Business-Fotografie Inga Haar, Berlin Eberhard J. Schorr, Berlin 3. überarbeitete Auflage, Dezember 2015 Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Charlottenstraße 65 10117 Berlin Telefon 030 206 14 16-0 Telefax 030 206 14 16-79 [email protected] www.clearingstelle-eeg.de
© Copyright 2025 ExpyDoc