10 GOLDEN RULES|Das Kleingedruckte. Wir sind eine junge aufstrebende Promotion-Agentur mit klaren Werten EHRLICHKEIT | QUALITÄT | INDIVIDUALITÄT | FLEXIBILITÄT Diese Werte leben wir Tag für Tag mit unseren Kunden, Partnern und PromotorInnen. Nur wenn auch DU Dich damit identifizieren kannst, bist Du richtig bei uns! Wir bieten unseren Kunden Qualität und das aus Überzeugung! Wir stellen hohe Ansprüche an uns selbst und erwarten das gleiche von Dir! Man kann die folgenden Punkte nennen wie man möchte – Knigge, Grundsätze, Hausverstand, Do‘s & Dont‘s,… Im Endeffekt sind es Regeln. Regeln die von Dir eingehalten werden müssen um einen reibungslosen Promotion-Ablauf zu gewährleisten und um die Qualität zu bieten für die wir als DIE AGENTUR stehen. 1. Zuverlässigkeit Wenn Du Dich für einen Job anmeldest MUSST Du zu diesem auch FIX VERFÜGBAR sein! Die nochmalige Bestätigung im Eventcommander dient lediglich zur Verifizierung im System. Du kannst Dich gerne für mehrere Jobs an einem Tag anmelden, unsere Online-Plattform erkennt diese Überschneidung. Du MUSST aber trotzdem UNBEDINGT an diesem Tag dann, egal für welchen Job Du bestätigt wirst, Zeit haben! Eine Absage zu einem bereits bestätigten Einsatz MUSS UNBEDINGT mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn bekanntgegeben werden. Die Bekanntgabe ist mittels Telefonanruf beim zuständigen Projektleiter (Handynummer) zu tätigen (NICHT per SMS und NICHT per E-Mail). Im Fall eines Unfalls oder Krankheit ist innerhalb von 3 Tagen eine Schadensmeldung bzw. eine Arztbestätigung nachweislich bei uns einzulangen. Bei Nichterbringung dieses Nachweises gilt dies als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsort. Ein unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsort hat Auswirkungen auf unser Unternehmen und führt zu Konsequenzen (siehe Punkt 10). 2. Pünktlichkeit Ist das A und O! Du hast bei jedem Job mindestens 10 Minuten vor Arbeitsbeginn, bereits fix fertig bekleidet, vor Ort zu sein! Du meldest Dich sofort, wenn Du vor Ort bist, über den Eventcommander oder per SMS bei Deinem Projektleiter an. 3. Outfit & Gesamterscheinungsbild Dein Outfit richtet sich je nach Einsatz und Aufgabengebiet. Dieses wird teilweise von Dir selbst oder vom Kunden gestellt und ist AUSNAHMSLOS, wie in der jeweiligen Projektbeschreibung erklärt, zu tragen! Ein gepflegtes Gesamterscheinungsbild setzen wir voraus – saubere, frische & gebügelte Bekleidung (keine fransigen & löchrigen Hosen), geputzte Schuhe, ordentliche und gewaschene Haare, keine private Kopfbedeckung, saubere und gepflegte Nägel (keine Kunstnägel), dezentes MakeUp, dezenter Schmuck (keine große Ohrringe & auch keine Festivalarmbänder), gepflegter Bart, keine sichtbaren Piercings & Tattoos. 4. Auftreten vor Ort Wir erwarten von Dir ein motiviertes und professionelles Auftreten. Dazu gehören die Einhaltung von Vorgaben unseres Kunden vor Ort sowie die Umsetzung des bei Schulungen erworbenen Wissens. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen in jeglicher Form ist vor und während Deines Arbeitseinsatzes strengstens untersagt! Bei Verstoß bringt dies eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich. Rauchen, trinken, essen, Kaugummi kauen und Musik hören ist während der Arbeitszeit strengstens untersagt! Dies ist ausschließlich in den Pausen erlaubt, ohne Arbeitsbekleidung und nur dort wo Dich kein Kunde sehen kann. Telefonieren und surfen am privaten Handy ist verboten! Vor und nach Deinem Einsatz musst Du für den Projektleiter erreichbar sein. Während Deines Einsatzes hast Du Dein Handy eingeschalten, lautlos und mit VIBRATION bei Dir zu tragen. 5. Pausen Pausen sind genau einzuhalten. Diese sind mit dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort IMMER abzusprechen. Pausen ohne Ab- und Anmeldung beim Zuständigen vor Ort, gelten als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und werden, wie in Punkt 10 beschrieben, geahndet. Wenn nicht anders vereinbart gilt grundsätzlich ab 6,5 Stunden Arbeitszeit ½ Stunde Pause und ab 10 Stunden 1 Stunde Pause. 6. Einsatzbestätigung & Report Einsatzbestätigungen sowie Reports sind täglich auszufüllen und innerhalb von 24 Stunden, nach Ende Deines Arbeitseinsatzes, im Eventcommander hochzuladen. Auszahlung Gehalt, Spesen & KM-Geld Die Auszahlung des Gehalts, der Spesen sowie des Kilometergelds erfolgt immer bis zum 15. des Folgemonats. Hierzu sind als Nachweis die Einsatzbestätigungen und Spesenabrechnungen zu erbringen. Die dafür vorgesehenen Formulare müssen vollständig ausgefüllt, bis 24 Stunden nach Dienstende, bei uns einlangen. Die Bezahlung von Spesen und KM-Geld ist vor Deinem Einsatz mit dem zuständigen Projektleiter abzuklären. Nicht genehmigte Leistungen können nicht erstattet werden! Im Fall von Barauslagen sind die zugehörigen ORIGINAL Belege (Rechnungen) an uns per Post zu senden. Sollten die ORIGINAL Belege sowie die KM-Geld Aufzeichnung nicht bis spätestens 3. des Folgemonats bei uns einlangen, verfallen diese! 7. 8. Verschwiegenheitspflicht Eine Weitergabe von internen Daten von DIE AGENTUR (Verdienst, Kundeninformationen, Zugangsdaten, etc.), in mündlicher und schriftlicher Form, ist strengstens untersagt! Bei Problemen am Arbeitsplatz sind diese AUSSCHLIESSLICH an deinen Projektleiter zu kommunizieren und werden nicht vor Ort ausgetragen. Dein zuständiger Projektleiter ist Dein einziger Ansprechpartner in solchen Angelegenheiten. 9. Diverses Bei jedem Einsatz werden Fotos gemacht. DIE AGENTUR behält sich vor, diese auf der Homepage sowie für interne Werbezwecke zu verwenden. Mit Deiner Unterschrift erklärst Du Dich damit einverstanden, dass sämtliche Fotos, welche von Dir bei Einsätzen gemacht werden für Werbezwecke und andere Veröffentlichungen von uns frei verwendet werden dürfen. 10. Konsequenzen und Abzüge In folgenden Fällen behalten wir uns vor Abzüge bei der Auszahlung vorzunehmen: + Unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsplatz + Unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz + Verstöße gegen oben genannte Regeln und Nichteinhaltung projektbezogener Anweisungen + Wir sind zur Aufrechnung bzw. Abzug eines eventuell bestehenden Rückforderungsanspruches (nicht retournierte Arbeitsbekleidung, nicht retourniertes oder beschädigtes Equipment, etc.) aus dem Arbeitsverhältnis gegen offene Ansprüche des/r ArbeitnehmerIn berechtigt. + Für den Fall irrtümlich ausbezahlter Entgelte verpflichtest Du Dich die zu viel ausbezahlten Beträge innerhalb eines Monats zurückzuerstatten. DIE AGENTUR mobiletouch austria gmbh Lemböckgasse 49 1230 Wien Austria T F E W +43-1-866 49 355 Bankverbindung +43-1-866 49 390 Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG [email protected] IBAN AT662011129214228310 IBAN AT662011129214228310 www.mt-dieagentur.at BIC-Code BIC-Code GIBAATWWXXX GIBAATWWXXX Sitz Wien Handelsgericht Wien Firmenbuch Nr. FN 327931 b Ust-IdNr. ATU64959655 1|2 1|2 BEZAHLUNG & ANSTELLUNG Jeder Mitarbeiter, welcher für uns tätig ist, wird bei der mobiletouch austria gmbh angestellt und angemeldet. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt geringfügig oder voll (je nach Dauer und Häufigkeit der Tätigkeiten). Diese Anmeldung wird auf die Dauer eines Projektes abgeschlossen und endet, sofern keine Anmeldung zu einem weiteren Projekt erfolgt, mit dem auf den Projektabschluss folgenden Monatsletzten. Es bedarf hierzu keiner Kündigung durch die Vertragsparteien. Wird ein gewisser Monatslohn überschritten kann neben den gesetzlichen Dienstnehmerbeiträgen (Unfall-, Pensions-, Krankenversicherung und Mitarbeitervorsorgekasse) auch Lohnsteuer anfallen. Dies hat eine Minderung des Auszahlungsbetrags zur Folge. Eventuell abgezogene Lohnsteuer kann in den meisten Fällen bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt wieder zurückgeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze automatisch zu einer Ummeldung kommen kann. Zu beachten ist dies vor allem für Personen welche z.B. AMS Geld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Bei mehreren parallelen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann es zu Nachzahlungen bei der Sozialversicherung kommen (vor allem wenn die Summe aller geringfügigen Beschäftigungen, die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet). Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2016 beträgt € 415,72 (bei durchgängiger Beschäftigung vom Monatsersten bis zum Monatsletzten). Die Auszahlung des monatlichen Gehaltes erfolgt bis spätestens 15. des Folgemonats per Banküberweisung. Es werden nur die bis zum 3. Tag des Folgemonats, in welchem die Tätigkeit stattgefunden hat, eingereichte Arbeitsdaten akzeptiert. Später gebrachte Einsatzbestätigungen, Spesenabrechnungen und Original Belege können nicht mehr berücksichtigt werden und verfallen somit. Die Bezahlung beträgt grundsätzlich brutto € 8,22,- pro Stunde (= rd. € 10,50 brutto pro Stunde inkl. Urlaubsersatzleistung und aliquoter Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Austritt), kann aber im Einzelfall auch mehr sein. Dies ist dann im Einzelfall vor der konkreten Tätigkeit bzw. dem konkreten Einsatz zu vereinbaren (ersichtlich in Projektbeschreibung). Für den Fall irrtümlich ausbezahlter Entgelte verpflichtest Du Dich diese innerhalt eines Monats zurückzuerstatten. Wir sind zur Aufrechnung bzw. Abzug eines eventuell bestehenden Rückforderungsanspruches (nicht retournierte Arbeitsbekleidung, nicht retourniertes oder beschädigtes Equipment, etc.) aus dem Arbeitsverhältnis gegen offene Ansprüche des/r ArbeitnehmerIn berechtigt. Offene Ansprüche sind, bei sonstigem Verfall, ab Fälligkeit innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend zu machen. Du kannst Deine Einsätze frei wählen und bist nicht verpflichtet einen Job bei uns anzunehmen. Erst wenn Du Dich zu einem Projekt anmeldest ist Dein Einsatz verbindlich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Absagen können zu Konsequenzen führen – siehe 10 GOLDEN RULES Für das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für Angestellte in Betrieben der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien, in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ergibt sich aus dem mit dem Projektleiter vereinbarten Stundenausmaß. Zu beachten ist, dass diese Informationen genereller Art sind und es immer auf den Einzelfall ankommt. Bei Fragen helfen wir gerne zu den Bürozeiten unter der Nummer +43 1 866 49 355. Sämtliche Angaben in € sind die zum Zeitpunkt Jänner 2016 gültigen. Es können daher die relevanten Werte zum jeweils aktuellen Zeitpunkt abweichen, bzw. geänderte rechtliche Sachverhalte vorliegen. Unsere Hinweise zu sind rein informativ und im Einzelfall unter Umständen nicht anwendbar/ zutreffend. mobiletouch austria gmbh kann daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit der im vorliegenden Schriftstück unter dem Abschnitt „Bezahlung & Anstellung“ getroffenen Beurteilungen und deren Folgewirkungen übernehmen. __________________________________ Vorname, Nachname (Blockbuchstaben) DIE AGENTUR mobiletouch austria gmbh Lemböckgasse 49 1230 Wien Austria _______________________________________________________ Datum, Gelesen und vollinhaltlich verstanden (Unterschrift) T F E W +43-1-866 49 355 Bankverbindung +43-1-866 49 390 Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG [email protected] IBAN AT662011129214228310 IBAN AT662011129214228310 www.mt-dieagentur.at BIC-Code BIC-Code GIBAATWWXXX GIBAATWWXXX Sitz Wien Handelsgericht Wien Firmenbuch Nr. FN 327931 b Ust-IdNr. ATU64959655 2|2 2|2
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