Anweisungen zur systematischen Varroabekämpfung 2015 im

Landratsamt Amberg-Sulzbach, Veterinäramt
Tel: 09621/39663; [email protected]
Anweisungen zur systematischen Varroabekämpfung 2015 im
Bereich des Lkrs. Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg
1. Überprüfung des Varroabefallsgrades aller Bienenvölker
Die Beurteilung des Varroabefallsgrades erfolgt:
‐ Über die Kontrolle des natürlichen Milbentotenfalls mit Hilfe von geschützten Bodeneinlagen,
bei denen die heruntergefallenen Milben nicht durch Wind, Ameisen oder andere Insekten
verfrachtet werden können.
oder:
‐ mittels einer Bienenprobe. Die lebenden Bienen (ca. 50 Gramm) werden mit der
Puderzuckermethode untersucht (einfach und ohne Bienenverluste).
Weitere Informationen: www.lwg.bayern.de (Bienen-Infomaterial-Bienenkrankheiten-Varroose)
Kenngrößen (Juli), angegeben sind die Anzahl Milben
Verfahren
Bodeneinlage (pro
Tag)
Puderzuckerprobe
(50g)
derzeit nicht
gefährdet
<5
kritisch
5-10
unmittelbar behandeln oder
abschwefeln
> 10
<5
5-25
> 25
2. Reduzierung der Milben durch biotechn. Verfahren während der Trachtzeit
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‐
‐
‐
Zeitraum: April bis Juli
Entnahme von Drohnenbrut (Frühjahr bis Sommer bis zu 5x). Bei konsequenter Anwendung
lassen sich dadurch bis zu 50 % der Milben aus den Völkern entfernen
Bildung von Brutablegern oder Kunstschwärmen und Behandlung mit Milchsäure 15 %. Nur
behandeln, wenn brutfrei. Die Bienen sollen dabei locker auf den Waben sitzen.
Fangwabenverfahren
3. Arzneimittelbehandlungen
1. Schritt: Sommerbehandlung
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Entmilbung der Bienen um das Aufwachsen gesunder Winterbienen zu ermöglichen.
Vom 15.- 31. Juli 2015: Gemeinsame Behandlung aller Bienenvölker im Bereich des
Lkrs. Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg mit Ameisensäure 60% ad us. vet.®
‐ Behandlung nach dem Abschleudern aller Völker (Waldhonige unbedingt ausschleudern, weil
Bienen darauf nur schlecht überwintern)
‐ mit Schwammtuch mind. 3x im Abstand von ca. 4 Tagen oder bei Verwendung von Verdunstern: Täglich verdunstete Menge kontrollieren (mind. 20 ml/ Tag bis max. 30 ml/ Tag)
‐
„Varroawetter“ beachten! In der 2. Julihälfte wird über die Presse bezüglich des idealen
Varroabehandlungswetters informiert. Alternativ kann im Internet über die Messstationen
Edelsfeld und Hiltersdorf der ideale Behandlungszeitpunkt ermittelt werden unter
www.lwg.bayern.de (Bienen-Informationsmaterial-Bienenkrankheiten-Varroose-Varroawetter/ Oberpfalz)
‐ Bitte den Behandlungszeitpunkt mit den umliegenden Imkern abstimmen und gleichzeitig
behandeln. Imker, die nicht behandeln wollen, umgehend dem Veterinäramt melden.
‐ Bei der Schwammtuchmethode muss die Ameisensäure bzw. die vorher getränkten
Schwammtücher vorher 2 Tage in der Gefriertruhe gelagert werden. Bei Verwendung eines
Verdunsters darf die Ameisensäure nicht gekühlt sein.
‐ Bei der Anwendung der Mittel sind die Behandlungs- und Anwendungshinweise der Hersteller
strikt einzuhalten. Im Einzelfall oder bei unklaren Verhältnissen ist fachliche Unterstützung
z.B. durch Imkerkollegen oder Bienengesundheitswart einzuholen.
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Bienengesundheitswart Siegert Karl, Tel.: 0173/5760618, Siegert.karl@t‐online.de Bienengesundheitswart Zimmermann Thomas, Tel: 09662/7002963, [email protected] Bienengesundheitswart Singer Roland: Tel: 0173/4642578, bienenkoenig@t‐online.de Bienenfachberater Zwillich Werner: Tel.: 09621/6024‐101, [email protected] Landratsamt Amberg-Sulzbach, Veterinäramt
Tel: 09621/39663; [email protected]
2. Schritt: Behandlung der Reinvasion von Milben
‐
Ab ca. Mitte September (optimal: typisches „Altweibersommerwetter“):, Bei Bedarf nach
entsprechenden Milbenkontrollen (Bodeneinlagen oder Puderzuckerdiagnose): Wiederholte
Anwendung von Ameisensäure 60% mit Schwammtuch mind. 3x im Abstand von ca. 4 Tagen
oder besser mit Langzeitverdunstern (Liebig-Dispenser oder Nassenheider-Verdunster) im
September-Oktober. „Varroawetter“ immer beachten. Vorsicht bei Behandlung mit
Ameisensäure solange Winterbienen heranwachsen! - Mögliche Schädigung der Brut!
oder
‐ Nach Vorbehandlung mit Ameisensäure (Schritt 1): Durch Langzeitbehandlung mit
Thymolpräparaten über mehrere Wochen nach Gebrauchsanleitung – unmittelbar nach der
Erstbehandlung mit Ameisensäure
Bitte beachten:
‐ Für die Behandlung der Reinvasion keine Oxalsäure oder Milchsäure verwenden!
3. Schritt Restentmilbung (Winterbehandlung) Ende Nov./ Dezember
‐
mit Oxalsäure (Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 %® oder Oxuvar®); Menge nach
Gebrauchsanweisung
Bitte beachten:
‐ Behandlung nur im brutfreien Zeitraum
‐ Behandlung nur bei Temp. < 0°C = vorzugsweise Ende November /Dezember. Bienen sollen
bereits in der Wintertraube sitzen.
Weitere Hinweise zur Varroakontrolle und Behandlung: www.lwg.bayern.de (BienenInformationsmaterial-Bienenkrankheiten-Varroose) www.bienenzuchtverein-sulzbach-rosenberg.de,
(Informationen vom Gesundheitswart), www.youtube.de (Film über Varroabefallskontrolle mit Puderzucker)
4. Dokumentation des Milbenfalls und der Arzneimittelbehandlungen
Über den festgestellten Milbenbefall und alle durchgeführten Behandlungen mit Arzneimitteln oder
anderen eingesetzten Wirkstoffen sind Aufzeichnungen im beil. Formblatt „Bestandsbuch über die
Anwendung von Bekämpfungsmitteln gegen die Varroamilbe“ zu führen.
5. Kontrollen der Behandlungen durch das Veterinäramt
Das Veterinäramt wird den ordnungsgemäßen Vollzug der 3 Behandlungen in den Monaten Dez.
2015 und Jan. 2016 im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen bei mindestens 10 % der Imker insbesondere
durch Kontrolle der Dokumentation überprüfen. Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene
Behandlungspflicht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
6. Schulungen/ Fortbildungen/ Unterstützung
Die korrekte, konsequente und effektive Behandlung der Bienen gegen die Varroamilbe ist keine
einfache Angelegenheit. Bitte besuchen Sie zur eigenen Verbesserung des Wissensstandes und des
Könnens regelmäßig Schulungen. In keinem Fall ist es ein Zeichen von Schwäche, sich fachkundige
Unterstützung von Imkerkollegen oder Bienengesundheitswart/ Fachberater zu holen.
7. Veterinäramt informieren
Bitte das Veterinäramt als übergeordnete Seuchenbekämpfungsbehörde informieren wenn Imker
nicht oder nicht ausreichend behandeln, Hilfs- oder Koordinationsbedarf besteht, usw. - besonders
auch bei Faulbrutverdacht!
Das Wohl der Bienen muss für uns alle an oberster Stelle stehen!
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Bienengesundheitswart Siegert Karl, Tel.: 0173/5760618, Siegert.karl@t‐online.de Bienengesundheitswart Zimmermann Thomas, Tel: 09662/7002963, [email protected] Bienengesundheitswart Singer Roland: Tel: 0173/4642578, bienenkoenig@t‐online.de Bienenfachberater Zwillich Werner: Tel.: 09621/6024‐101, [email protected]