Anweisungen des Kreisschiedsrichterausschusses

Anweisungen des
Kreisschiedsrichterausschusses
Stand: 15.07.2015
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Die folgenden Anweisungen gelten für alle Spiele und Turniere, die vom Kreisschiedsrichterausschuss (KSA)
angesetzt werden. Neuerungen zur vorherigen Version werden kursiv dargestellt.
1
Ansetzungen
1.1 Ansetzungen bei Punkt- und Pokalspielen sowie Freundschaftsspielen
Seniorenbereich:
Manfred Jepp
04107 7086
[email protected]
Jugendbereich:
Claus Oberlader
04532 5702
[email protected]
Beobachter:
Björn Gustke
040 63860248
[email protected]
1.2 Bestätigungen
Ansetzungen, die über das DFBnet angesetzt wurden, sind unverzüglich, bei Wochenendspielen
spätestens aber bis Mittwoch, 23:59 Uhr, vor dem Spieltag, zu bestätigen. Bei Spielen unter der Woche
muss spätestens drei Tage vor dem Spieltag bestätigt werden.
Dazu ist der Link in der Ansetzungs-E-Mail zu betätigen und die Bestätigung abzuwarten. Alternativ kann
durch einloggen im eigenen DFBnet-Account in der Ansetzungsübersicht das Spiel durch Anklicken des
„Fragenzeichens“ bestätigt werden.
Ein Nichtbestätigen ersetzt nicht die Rückgabe bei Verhinderung!
Sollte ein Spiel bis Donnerstag vor dem Spieltag nicht bestätigt worden sein, erfolgt ein automatischer
Rückzug. Zugleich werden Ahndungsmaßnahmen gemäß § 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld,
eingeleitet.
1.3 Rückgaben
Sofern eine Ansetzung nicht wahrgenommen werden kann, ist der zuständige Ansetzer unverzüglich
nach bekannt werden der Verhinderung zu informieren. Bei rechtzeitiger Absage ist eine Absage per EMail zulässig.
Sollte durch das DFBnet kein Rückzug erfolgen, ist der zuständige Ansetzer erneut zu benachrichtigen.
Bei kurzfristiger Verhinderung, weniger als fünf Tage vor dem Spieltag, ist ausschließlich die
telefonische Absage beim zuständigen Ansetzer zulässig.
Bei Rückgabe per E-Mail weniger als fünf Tage vor dem Spieltag werden Ahndungsmaßnahmen gemäß
§ 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld, eingeleitet.
Ist der zuständige Ansetzer nicht erreichbar, so soll sein Vertreter (siehe 1.4) informiert werden.
Kreisfußballverband Stormarn Vorstand
www.kreisfussballverband-stormarn.de
1. Vorsitzender: Jörg Lembke
Schatzmeister: Michael Friedrich
2 Vorsitzender.: Heiner Wagner
Schriftführer: Michael Plötz
Bankverbindung
Kontonummer
Bankleitzahl
: Sparkasse Holstein
: 15009
: 213 522 40
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Alle Rückgaben müssen kurz begründet werden. Unbegründete Rückgaben werden nicht akzeptiert.
In Krankheitsfällen während der Woche vor dem Spieltag soll nicht auf eine Genesung am Vormittag des
Spieltages gehofft werden, sondern mindestens zwei Tage vor dem Spiel die telefonische Absage an den
Ansetzer erfolgen.
1.4 Urlaubsvertretungen
Die Ansetzer Senioren- und Jugendbereich vertreten sich gegenseitig. Bei Abwesenheit des
Beobachtungsansetzers wird bei Bedarf von den anderen Ansetzern übernommen.
1.5 Witterungsverhältnisse
Bei schlechter Wetterlage soll der Schiedsrichter beim Heimverein anrufen und erfragen, ob das Spiel
stattfindet. Ist der Heimverein nicht erreichbar, so ist der Gastverein anzurufen und zu befragen.
Telefonnummern sind über den persönlich zugeteilten DFBnet-Account unter Vereinsmeldebogen
einsehbar.
Zusätzlich soll der Schiedsrichter möglichst vor seiner Anreise prüfen, ob er eine E-Mail mit einer
Spielverlegung oder einem Spielausfall erhalten hat.
2
Freihaltetermine
Jede Schiedsrichterin und jeder Schiedsrichter hat rechtzeitig seine Freihaltetermine im DFBnet
einzutragen:
für die Hinserie bis zum 15.06.
für die Rückserie bis zum 15.12.
Nach den Stichtagen bekannt werdende Termine sind unverzüglich nachzutragen.
Spielt eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter in einer Mannschaft aktiv Fußball, sind auch diese
Spiele als Freihaltetermin zu erfassen, um bei den Ansetzungen berücksichtigt zu werden.
Rückgaben angesetzter Spiele mit der Begründung, selbst spielen zu wollen, können grundsätzlich nicht
akzeptiert werden.
Wird eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter festgestellt, die oder der in einer Mannschaft als
Spielerin oder Spieler aktiv war, obwohl eine Ansetzung unter anderen Gründen zurückgegeben wurde
(z.B. Krankheit), werden Ahndungsmaßnahmen gemäß § 8 SRO eröffnet.
3
Lehrabende
3.1 Lehrabendtermine
Lehrabende finden in der Regel
 am 1. Freitag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SSV Pölitz
 am 3. Montag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SV Siek
statt.
Kreisfußballverband Stormarn Vorstand
www.kreisfussballverband-stormarn.de
1. Vorsitzender: Jörg Lembke
Schatzmeister: Michael Friedrich
2 Vorsitzender.: Heiner Wagner
Schriftführer: Michael Plötz
Bankverbindung
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: Sparkasse Holstein
: 15009
: 213 522 40
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Lehrabende für Jung-Schiedsrichter finden in der Regel am 1. Freitag im Monat um 17:00 Uhr im
Vereinsheim des SSV Pölitz statt. Jung-Schiedsrichter ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat.
Zu Abweichungen kommt es, wenn auf den besagten Termin ein Feiertag fällt. In der Regel finden die
Lehrabende dann eine Woche später statt.
In den Monaten Februar, Juli, August und Dezember entfallen die Lehrabende in Siek.
Im Februar entfallen die Lehrabende in Pölitz.
Alle Lehrabendtermine sind online unter www.schiedsrichter-stormarn.de einsehbar.
3.2 Jahreshauptversammlung
Im Februar findet die Jahreshauptversammlung der Schiedsrichter in Form einer Tagesveranstaltung am
ersten oder zweiten Samstag des Monats statt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung. Es handelt sich
um eine Pflichtveranstaltung!
Bei Nichtteilnahme ohne begründete Absage werden Ahndungsmaßnahmen gemäß § 8 SRO eingeleitet.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wird auch die jährliche Leistungsüberprüfung – Regeltest –
abgenommen.
3.3 Anzahl an Lehrabenden
Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal an einem Schiedsrichterlehrabend
teilzunehmen. Daraus ergibt sich, dass jeder Schiedsrichter pro Saison viermal an einem
Schiedsrichterlehrabend teilnehmen muss.
Folgende Mindestanforderungen gelten darüber hinaus:






4
Schiedsrichter-Anwärter:
Schiedsrichter der Kreisliga:
Förderschiedsrichter:
Schiedsrichter der LK 1, 2, 3 und 4 sowie Qualifikanten:
SHFV-Frauenkader sowie Qualifikantinnen
Schiedsrichterbeobachter Kreis
8 Lehrabende / Saison
6 Lehrabende / Saison
6 Lehrabende / Saison
8 Lehrabende / Saison
8 Lehrabende / Saison
6 Lehrabende / Saison
Leistungsprüfung
4.1 Theoretische Leistungsprüfung
Jeder Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter hat jährlich eine theoretische Leistungsprüfung in
Form eines Regeltestes abzulegen. Der Regeltest wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung
geschrieben (siehe 3.2).
Schiedsrichter der Leistungsklassen legen ihre theoretische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und
sind von der Kreisprüfung befreit.
Kreisfußballverband Stormarn Vorstand
www.kreisfussballverband-stormarn.de
1. Vorsitzender: Jörg Lembke
Schatzmeister: Michael Friedrich
2 Vorsitzender.: Heiner Wagner
Schriftführer: Michael Plötz
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Kontonummer
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: 15009
: 213 522 40
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4.2 Praktische Leistungsprüfung
Jeder Schiedsrichter der Kreisliga, ab der Saison 2016/17 auch jeder Schiedsrichter der Kreisklasse A, hat
jährlich einen Fitnesstest zu absolvieren. Die Termine für die Laufprüfung werden rechtzeitig gesondert
bekannt gegeben.
Dabei müssen folgende Leistungen erbracht werden:
Jung-Schiedsrichter (siehe 3.1):
Senioren-Schiedsrichter 18 Jahre bis 49 Jahre:
Senioren-Schiedsrichter ab 50 Jahren:
2.200 m in 14 Minuten
2.400 m in 14 Minuten
2.200 m in 14 Minuten
Schiedsrichter der Leistungsklassen legen ihre praktische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und sind
von der Kreisprüfung befreit.
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Spielberichte
Nach dem Spielende ist der Online-Spielbericht grundsätzlich am Spielort auszufüllen, spätestens eine
Stunde nach Spielende. Das Analysegespräch mit dem Schiedsrichter-Beobachter soll erst danach
durchgeführt werden.
Sollte das Ausfüllen am Spielort im Ausnahmefall nicht möglich/sinnvoll sein, so ist der Schiedsrichter
verpflichtet, den Online-Spielbericht unverzüglich, spätestens bis Ende des Tages, auszufüllen.
Bei Spielen am Abend gilt abweichend hiervon, dass der Online-Spielbericht bis spätestens 12:00 Uhr des
Folgetages auszufüllen ist.
6
Besondere Vorkommnisse
Bei besonderen Vorkommnissen, die einen Sonderbericht zur Folge haben (z.B. Feldverweis auf Dauer,
Trainerverweis etc.), ist die Spielberichtsanlage Feldverweis auf Dauer zu verwenden bzw. in nicht
geeigneten Fällen ein gesondertes Dokument. Das Feld „Besondere Vorkommnisse“ im OnlineSpielbericht ist hierfür nicht vorgesehen.
Dieser Sonderbericht ist zeitnah, spätestens zwei Tage nach dem Spiel, dem Online-Spielbericht
hinzuzufügen bzw. gesondert per E-Mail an den Staffelleiter zu senden. Dabei ist ein gängiges
Dateiformat zu verwenden. Gängige Dateiformate sind .doc, .docx und .pdf.
Eine Kopie muss darüber hinaus in jedem Falle zur Kenntnis an den KSO Björn Gustke per Mail an
[email protected] gesendet werden.
Kreisfußballverband Stormarn Vorstand
www.kreisfussballverband-stormarn.de
1. Vorsitzender: Jörg Lembke
Schatzmeister: Michael Friedrich
2 Vorsitzender.: Heiner Wagner
Schriftführer: Michael Plötz
Bankverbindung
Kontonummer
Bankleitzahl
: Sparkasse Holstein
: 15009
: 213 522 40
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Bekanntmachung und Schlussbestimmungen
Änderungen in den Anweisungen des KSA werden immer auf den nächsten Lehrabenden in Pölitz und
Siek bekanntgegeben. Darüber hinaus werden sie an jede Schiedsrichterin und jeden Schiedsrichter per
E-Mail verschickt. Auf www.schiedsrichter-stormarn.de sind die Anweisungen jederzeit in aktueller Form
abrufbar. Anschließend werden diese Anweisungen als bekannt vorausgesetzt.
Diese Anweisungen gelten bis auf weiteres ab dem 15.07.2015. Sie verlieren ihre Gültigkeit durch
Widerruf oder den Einsatz neuer Anweisungen, nicht aber durch Ablauf einer Saison.
Für den Kreisschiedsrichterausschuss
Björn Gustke, KSO
Kreisfußballverband Stormarn Vorstand
www.kreisfussballverband-stormarn.de
1. Vorsitzender: Jörg Lembke
Schatzmeister: Michael Friedrich
2 Vorsitzender.: Heiner Wagner
Schriftführer: Michael Plötz
Mirco Böck, KSO-V
Bankverbindung
Kontonummer
Bankleitzahl
: Sparkasse Holstein
: 15009
: 213 522 40