Spielen in zwei Altersklassen 2016

Bezirk Münsterland
im Westfälischen Tennis-Verband e.V. -
Spielen in zwei Altersklassen
Der Sportausschuss des WTV hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, in allen Bezirken
des Westfälischen Tennisverbandes auch in der Sommersaison 2016 im Erwachsenenbereich
das Spielen in zwei Altersklassen zu ermöglichen. Hierbei sind folgende Regelungen zu
beachten:
1.
Spielerinnen und Spieler können im Erwachsenenbereich in zwei Altersklassen eines
Vereins gemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist das Erreichen des Mindestalters
der jeweiligen Altersklasse.
2.
Das Spielen in zwei Altersklassen gilt nicht für Gastspieler. Es gilt nur für die
Mannschaften eines Vereins, für den die Spielberechtigung vorliegt.
3.
Die Meldung erfolgt in einer Stamm- und einer Wahlmannschaft. Bei den Spielerinnen
und Spielern, die in einer zweiten Altersklasse spielen möchten, wird bei der
namentlichen Mannschaftsmeldung der Wahlmannschaft
im Bemerkungsfeld
„Wahlmannschaft“ und die Angabe der Stammmannschaft eingetragen, z.B.
„Wahlmannschaft (Stamm H40)“.
4.
Eine Meldung von Wahlspielern ist für jede Mannschaft bei 6er Mannschaften erst ab
Position 3 bzw. bei 4er Mannschaften erst ab Position 2 möglich. An den ersten beiden
Positionen der 6er Mannschaften bzw. an der ersten Position der 4er Mannschaften
müssen in jeder Mannschaft Stammspieler gemeldet sein.
5.
Es können beliebig viele Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler in der namentlichen
Mannschaftsmeldung gemeldet werden. Die Reihenfolge der Aufstellung muss der
Leistungsklasse (LK) entsprechen. Spielerinnen und Spieler mit gleichen LK`s müssen
in der gleichen Reihenfolge wie in der Stammmannschaft gemeldet werden.
6.
Bei der Anwendung der Stammspielerregelung (§ 7 Nr. 3 und 4 WO WTV) bleiben die
Spieler der Wahlmannschaft unberücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Wahlspieler, die
vor dem letzten Stammspieler gemeldet werden, auch nur in der oberen Mannschaft
spielen dürfen.
Beispiel: Spieler 1 – 5 Stammspieler
Spieler 6 + 7 Wahlspieler
Spieler 8
Stammspieler
Wahlspieler Nr. 7 darf nur in der 1. Mannschaft eingesetzt werden.
7.
Eine Spielerin/ein Spieler darf pro Saison nur 2x in der Wahlmannschaft eingesetzt
werden. Wird eine Spielerin/ein Spieler ein 3. Mal in der Wahlmannschaft eingesetzt,
wird das Spiel mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet und ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 €
(§18 Nr.1.13 WO WTV) erhoben.
8.
Pro Mannschaftsspiel (Einzel und Doppel) dürfen in 6er Mannschaften höchstens 2
Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler und in 4er Mannschaften höchstens 1
Wahlmannschaftsspielerin/-spieler eingesetzt werden. Werden in einem Spiel 3 bzw. in
4er Mannschaften 2 Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler eingesetzt, wird das Spiel
mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet und ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € (§18 Nr.1.13 WO
WTV) erhoben.
9.
Eine Spielerin/ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft
spielberechtigt. In der Winterhallenrunde ist eine Spielerin / ein Spieler nur an einem
Wochenende für eine Mannschaft spielberechtigt.
10.
Die Meldung in 2 Altersklassen ist nur auf Bezirks- und Kreisebene (bis einschl.
Münsterlandliga) möglich. Stammspieler (Position 1-6 bzw. 1-4) einer Mannschaft auf
Verbandsebene (ab Verbandsliga) dürfen nicht als Wahlmannschaftsspielerinnen/spieler gemeldet werden.
Spielerinnen/Spieler ab Position 7 (bei 6er Mannschaften) bzw. ab Position 5 (bei 4er
Mannschaften)
einer
Mannschaft
auf
Verbandsebene
dürfen
als
Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler gemeldet werden.
Für diese Spielerinnen/Spieler gilt folgende Sonderregelung:
Wird eine Spielerin/ein Spieler zuerst in einer Mannschaft auf Verbandsebene
eingesetzt, verliert sie/er die Spielberechtigung in einer Wahlmannschaft.
Wird eine Spielerin/ein Spieler zuerst in einer Wahlmannschaft eingesetzt, verliert sie/er
die Spielberechtigung für die Mannschaft auf Verbandsebene.
Für Fragen zum Spielen in 2 Altersklassen steht der Bezirkssportwart Ludger Niehoff unter der
E-Mailadresse [email protected] und der Tel.Nr. 0152 22769034 gern zur Verfügung.