Bezirk Münsterland im Westfälischen Tennis-Verband e.V. - Spielen in zwei Altersklassen Der Sportausschuss des WTV hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, in allen Bezirken des Westfälischen Tennisverbandes auch in der Sommersaison 2016 im Erwachsenenbereich das Spielen in zwei Altersklassen zu ermöglichen. Hierbei sind folgende Regelungen zu beachten: 1. Spielerinnen und Spieler können im Erwachsenenbereich in zwei Altersklassen eines Vereins gemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist das Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Altersklasse. 2. Das Spielen in zwei Altersklassen gilt nicht für Gastspieler. Es gilt nur für die Mannschaften eines Vereins, für den die Spielberechtigung vorliegt. 3. Die Meldung erfolgt in einer Stamm- und einer Wahlmannschaft. Bei den Spielerinnen und Spielern, die in einer zweiten Altersklasse spielen möchten, wird bei der namentlichen Mannschaftsmeldung der Wahlmannschaft im Bemerkungsfeld „Wahlmannschaft“ und die Angabe der Stammmannschaft eingetragen, z.B. „Wahlmannschaft (Stamm H40)“. 4. Eine Meldung von Wahlspielern ist für jede Mannschaft bei 6er Mannschaften erst ab Position 3 bzw. bei 4er Mannschaften erst ab Position 2 möglich. An den ersten beiden Positionen der 6er Mannschaften bzw. an der ersten Position der 4er Mannschaften müssen in jeder Mannschaft Stammspieler gemeldet sein. 5. Es können beliebig viele Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler in der namentlichen Mannschaftsmeldung gemeldet werden. Die Reihenfolge der Aufstellung muss der Leistungsklasse (LK) entsprechen. Spielerinnen und Spieler mit gleichen LK`s müssen in der gleichen Reihenfolge wie in der Stammmannschaft gemeldet werden. 6. Bei der Anwendung der Stammspielerregelung (§ 7 Nr. 3 und 4 WO WTV) bleiben die Spieler der Wahlmannschaft unberücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Wahlspieler, die vor dem letzten Stammspieler gemeldet werden, auch nur in der oberen Mannschaft spielen dürfen. Beispiel: Spieler 1 – 5 Stammspieler Spieler 6 + 7 Wahlspieler Spieler 8 Stammspieler Wahlspieler Nr. 7 darf nur in der 1. Mannschaft eingesetzt werden. 7. Eine Spielerin/ein Spieler darf pro Saison nur 2x in der Wahlmannschaft eingesetzt werden. Wird eine Spielerin/ein Spieler ein 3. Mal in der Wahlmannschaft eingesetzt, wird das Spiel mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet und ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € (§18 Nr.1.13 WO WTV) erhoben. 8. Pro Mannschaftsspiel (Einzel und Doppel) dürfen in 6er Mannschaften höchstens 2 Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler und in 4er Mannschaften höchstens 1 Wahlmannschaftsspielerin/-spieler eingesetzt werden. Werden in einem Spiel 3 bzw. in 4er Mannschaften 2 Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler eingesetzt, wird das Spiel mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet und ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € (§18 Nr.1.13 WO WTV) erhoben. 9. Eine Spielerin/ein Spieler ist an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft spielberechtigt. In der Winterhallenrunde ist eine Spielerin / ein Spieler nur an einem Wochenende für eine Mannschaft spielberechtigt. 10. Die Meldung in 2 Altersklassen ist nur auf Bezirks- und Kreisebene (bis einschl. Münsterlandliga) möglich. Stammspieler (Position 1-6 bzw. 1-4) einer Mannschaft auf Verbandsebene (ab Verbandsliga) dürfen nicht als Wahlmannschaftsspielerinnen/spieler gemeldet werden. Spielerinnen/Spieler ab Position 7 (bei 6er Mannschaften) bzw. ab Position 5 (bei 4er Mannschaften) einer Mannschaft auf Verbandsebene dürfen als Wahlmannschaftsspielerinnen/-spieler gemeldet werden. Für diese Spielerinnen/Spieler gilt folgende Sonderregelung: Wird eine Spielerin/ein Spieler zuerst in einer Mannschaft auf Verbandsebene eingesetzt, verliert sie/er die Spielberechtigung in einer Wahlmannschaft. Wird eine Spielerin/ein Spieler zuerst in einer Wahlmannschaft eingesetzt, verliert sie/er die Spielberechtigung für die Mannschaft auf Verbandsebene. Für Fragen zum Spielen in 2 Altersklassen steht der Bezirkssportwart Ludger Niehoff unter der E-Mailadresse [email protected] und der Tel.Nr. 0152 22769034 gern zur Verfügung.
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