Amazon täuscht Kunden

PRESSEMITTEILUNG Amazon verwendet Marken missbräuchlich, um Kunden zum Kauf von Fremdprodukten zu verleiten Deutsch-­‐österreichischer GesundheitsmaKenhersteller goFit klagte Amazon wegen Autocomplete. Deutsches Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte Amazon zu einer Ordnunsstrafe von 250.000 Euro. Mürzhofen, 10. Juli 2015 -­‐ Die goFit Gesundheit GmbH erhob Klage beim Landgericht Köln gegen Amazon Europe Core S.à.r.l. um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß potenzielle goFit-­‐Kunden durch Suchergebnisse bei Amazon getäuscht werden. goFit lässt seine Produkte nicht von Amazon verkaufen. Der Vertrieb erfolgt vielmehr miRels eigener Fachhändler, spezieller Webseiten und Handelsvertreter. Dennoch wurden auf der Webseite www.amazon.de bei der Eingabe von Wörtern und Wortbestandteilen wie „gofit“, „gof“ oder „gofi“ zahlreiche Suchvorschläge wie „gofit gesundheitsmaRe“, „gofit maRe original“ oder „gofit fußreflexzonenmassagemaRe“ vorgeschlagen. Klickte man auf einen dieser Suchwortvorschläge, wurde eine ganze Reihe an vorgeschlagenen Produkten angezeigt, die sehr ähnlich aussahen, aber mit der goFit-­‐GesundheitsmaRe nichts zu tun haRen. Widerrechtliche BemächTgung von Marken Das Landgericht Köln stellte fest, dass das Verhalten von Amazon als Verletzung der geschäZlichen Bezeichnung „goFit“ zu werten ist. Denn die auf www.amazon.de angebotenen Suchwortvorschläge verleiteten einen Nutzer dazu, zu denken, dass seine Suche erfolgreich war und sich hinter den Suchwortvorschlägen Produkte der Klägerin verbergen. Amazon muss seine Suchfunk]on auf der Webseite www.amazon.de umprogrammieren. Darüber hinaus verurteilte das Gericht den Onlinehändler, es zu unterlassen, das Kennzeichen einer Verkäuferin von Markenar]keln im Zusammenhang mit so genannten Suchwortvorschlägen auf der Webseite www.amazon.de zu benutzen. Bei Verstößen gegen das Verbot droht der Amazon Europe Core S.a.r.l., ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder für deren 1 GeschäZsführung OrdnungshaZ. Außerdem wurde Amazon verurteilt, der Klägerin AuskunZ über den Umfang der Verletzungshandlungen zu erteilen. goFit-­‐GeschäZsführerin Dietlinde Haverkamp und ihr Rechtsvertreter, Dr. Arthur Waldenberger, Partner der Kanzlei „Waldenberger Rechtsanwälte“ in Berlin, sagen, dass man nach Berücksich]gung aller Angaben von Amazon zum Schluss gelangen könne, es sei Bestandteil der GeschäZspraxis Amazons, sich widerrechtlich der Marken oder geschäZlichen Kennzeichen von Unternehmen zu bemäch]gen, die nicht über Amazon verkaufen wollen. „Mit Hilfe der Markenverletzungen sollen arglose Kunden immer ]efer in die Amazon-­‐Webseite hineingelockt werden, bis sie sich schließlich dazu entscheiden, bei Amazon ein Produkt zu kaufen, nach dem sie gar nicht gesucht haben“, so Dr. Waldenberger. „Urteil kann teuer werden“ „Wir gehen davon aus, dass Amazon gegen das Urteil Berufung einlegen wird“, sagt Dietlinde Haverkamp. „Wird das Urteil in den nächsten Instanzen bestä]gt, kann es für Amazon aus mehreren Gründen sehr teuer werden: Die Suchwortergänzung muss auf jeden Fall umprogrammiert werden. Es wird dann Amazon in ZukunZ schwer fallen, Produkte zu verkaufen, die jenen von bekannten Markenar]kelherstellern ähnlich sind“. Die goFit-­‐GeschäZsführerin ist sehr zufrieden, dass sie sich mit ihrem kleinen Unternehmen, erfolgreich gegen den Online-­‐Giganten zur Wehr setzen konnte. Sie ist gewillt diesen Weg weiterzugehen, auch im Fall einer Berufung. Über goFit Die goFit Gesundheit GmbH (die im GeschäZsverkehr regelmäßig als „goFit“ auZriR und so bezeichnet wird) verkauZ die goFit-­‐GesundheitsmaRe, eine handliche, 50 x 50 Zen]meter große, an den Ecken abgerundete MaRe aus pfegeleichtem, an]sta]schem Zweikomponenten-­‐MaR-­‐
Polyurethan (Kunststoff). Ihre Oberfläche ist einem Kiesstrand nachempfunden, dessen verschieden hohe Kiesel sich nach allen Seiten bewegen können. Diese EigenschaZen machen die MaRe zu einem hoch effizienten medizinischen Gerät für die Fußreflexzonenmassage. Die goFit-­‐MaRe ist sowohl für den Einsatz in Praxen als auch für die Verwendung zuhause konzipiert. 2 Das regelmäßige Massieren der Reflexzonen auf der Unterseite der Füße steigert die körpereigene Energie und ak]viert die natürlichen Abwehrmechanismen. Darüber hinaus gilt die Fußreflexzonenmassage in der alterna]ven Medizin als eine der wirkungsvollsten Methoden der persönlichen Gesundheitsvorsorge. Viele Beschwerden körperlicher, aber auch psychischer Art lassen sich durch die Fußreflexzonenmassage mit der goFit-­‐GesundheitsmaRe deutlich lindern. Bei einer Fülle von Krankheiten, die mit Medikamenten behandelt werden müssen, ist die Massage der Fußreflexzonen eine sinnvolle Ergänzung der ärztlichen Therapie. Die goFit-­‐GesundheitsmaRe wurde in der Schweiz entwickelt und gestaltet. Sie wird im österreichischen Mürzhofen hergestellt und von hier aus weltweit vertrieben. Als kleiner angesehener Markenar]kler hat sich goFit entschieden, nichts über den Online-­‐Händler Amazon zu verkaufen. Pressekontakt: goFit Gesundheit GmbH Wiener Str. 7 A-­‐8644 Mürzhofen Tel. 0043-­‐3864 428 430 Mobil: 0043-­‐699 18 15 61 05 E-­‐Mail: info@gofit-­‐gesundheit.com Internet: www.gofit-­‐gesundheit.com CLOOS + PARTNER . PR Consultants Lou Cloos Römergasse 15/20 A-­‐1160 Wien Tel.: +43-­‐1-­‐710 85 990 E-­‐Mail: [email protected] Internet: www.cloos.at 3