030634 Pflichtübung aus Finanzrecht/Steuerrecht September 2015 Mag. Lisa Aumayr Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) G ist Großunternehmer und kauft vom Hersteller H 15 Laptops um je EUR 1.000,-- netto. Daraufhin verkauft G die 15 Laptops um je EUR 1.200,-- netto an den Unternehmer U. Der Verbraucher V kauft von U einen Laptop um EUR 3.000,-- (inkl USt). Berechnen Sie die tatsächlich abzuführende USt von G und U. Variante: U verkauft alle Laptops an Verbraucher um je EUR 2.500,--. Diverse Fälle zum Umsatzsteuergesetz 2) T fährt als Tourist in die USA und kauft sich dort das neuste iPhone um (umgerechnet) EUR 700,--. Beantworten Sie folgende Aufgabenstellungen und begründen Sie Ihre Lösung! a) Ist der Kauf in Österreich umsatzsteuerbar? b) Variante: T kauft das iPhone in München. c) Variante: T ist Großhändler und kauft 50 iPhones in den USA. d) Variante: T ist Großhändler und kauft 50 iPhones in München. 3) Beurteilen Sie die Steuerbarkeit der folgenden Vorgänge aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht: a. Der Unternehmer A verkauft dem Unternehmer B eine Maschine. b. Der Unternehmer C kauft eine Standardsoftware für seinen Laptop. c. G kauft einen Fahrschein. 4) Der österreichische Unternehmer kauft Kaffeebohnen aus Kolumbien im Wert von EUR 10.000.--. Die Kaffeebohnen werden vom kolumbianischen Verkäufer nach Österreich geliefert. Ist dieser Vorgang in Österreich steuerbar? 5) Herr J betreibt einen Yachtverkauf und eine Segelmacherei in Neusiedl am See. Für eine Yacht wird ein Segel benötigt, welches von der Segelmacherei hergestellt wird. Ist dieser Vorgang steuerbar? -1- 030634 Pflichtübung aus Finanzrecht/Steuerrecht September 2015 Mag. Lisa Aumayr 6) Was versteht man unter dem „Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung“? 7) Ein Großhändler für Baumaterialien beauftragt den Bauunternehmer L mit der Errichtung eines Gebäudes. Das dafür notwendige Baumaterial wird vom Großhändler zur Verfügung gestellt. 8) Das Versandhaus X stellt bei Bestellungen unter EUR 150,-- eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10,-- in Rechnung. Beurteilen Sie den Vorgang aus umsatzsteuerlicher Sicht! 9) Was ist der Unterschied zwischen einem Tausch und einem tauschähnlichen Umsatz? 10) Wo liegt bei folgenden Fällen der Ort der Lieferung/sonstigen Leistung? a) Ein Unternehmer mit Sitz in Berlin liefert Waren an einen Unternehmer in Wien. b) Ein österreichischer Architekt (Sitz in Innsbruck) errichtet eine Villa in Südtirol. c) Ein Anwalt aus Österreich berät einen Privaten in München. d) F geht in Ungarn zum Zahnarzt. e) Ein österreichischer Unternehmer vermietet Wanderausrüstung an Private. Beim Privaten handelt es sich um 1) einen Schweizer, 2) einen Deutschen, 3) einen Österreicher. 11) Beurteilen Sie die Vermietung eines Objektes ab 01.01.2014 aus umsatzsteuerlicher Sicht. a) für die Ordination eines Arztes; b) für die Kanzlei eines Rechtsanwaltes; c) für Wohnzwecke. 12) Frau W ist deutsche Staatsbürgerin und wohnt in Spanien. Sie vermietet ihre in Wien gelegene Eigentumswohnung zu Wohnzwecken mit einem Jahresumsatz von EUR 10.000,--. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht! 13) Der Unternehmer A hat eine offene Forderung gegen den Unternehmer B. B zahlt innerhalb von 10 Tagen und sichert sich 3 % Skonto. Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? -2- 030634 Pflichtübung aus Finanzrecht/Steuerrecht September 2015 Mag. Lisa Aumayr 14) A, B und C aus Österreich lassen sich von einem Möbelhändler (M) aus Zürich Möbel im Wert von jeweils EUR 20.000,-- schicken. Wie beurteilen Sie die Lieferungen des Möbelhändlers aus der Sicht der Abnehmer und aus der Sicht des Möbelhändlers, wobei insoweit das Schweizer USt-Recht mit dem österreichischen Recht übereinstimmt? a) A verwendet die Möbel in seinem Privathaushalt, b) B verwendet die Möbel in seiner Facharztpraxis, c) C ist Möbelhändler und verkauft die Möbel weiter. 15) Ein Bauherr hat im Jahr X01 eine Liegenschaft erworben, um dort ein großes Wohnhaus errichten zu lassen und alle Wohnungen zu vermieten. Für die Errichtungskosten hat er einen Vorsteuerabzug iHv EUR 200.000.-- geltend gemacht. Im Jahr X17 möchte er verkaufen. Reverse Charge 16) Was versteht man unter dem Reverse Charge System? Welche Besonderheiten ergeben sich beim Rechnungsausweis? 17) Der deutsche Anwalt A erbringt eine Beratungsleistung an den österreichischen Unternehmer U. Wer schuldet die USt? 18) Die Software GmbH liefert eine Maschine an einen Kunden im Mai 2014. Die Rechnung wird a) im Mai b) im Juli gelegt und zwei Monate später beglichen. Welche umsatzsteuerrechtlichen Steuerschuld, Fälligkeit)? Überlegungen ergeben sich (Entstehung der Variante: Nicht die Software GmbH, sondern ein Rechtsanwalt berät einen Kunden im Mai 2014. Sonderprobleme - EU 19) Unterliegen folgende Sachverhalte in Österreich der Umsatzsteuer? Begründen Sie Ihre Antwort! a) Ein italienischer Buchverlag liefert an einen österreichischen Buchverlag Bücher im Wert von EUR 40.000,--. -3- 030634 Pflichtübung aus Finanzrecht/Steuerrecht September 2015 Mag. Lisa Aumayr b) Die österreichische Gemeinde Neusiedl am See erwirbt ein Rettungsboot zum Preis von EUR 20.000 von einem niederländischen Bootshändler. c) Der französische Möbelhersteller transportiert seine produzierten Möbel in sein österreichisches in Frankreich Vertriebslager. 20) Der österreichische Staatsbürger A kauft im Juni 2015 in Deutschland ein gebrauchtes Auto. Das Auto wurde im Mai 2015 erstzugelassen, Kilometerstand: 5.000 km. A bringt das Auto nach Österreich. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? 21) Der pauschalierte Tiroler Landwirt T kauft beim spanischen Händler S jährlich Saatgut um jeweils mehr als EUR 15.000,--. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? 22) Ein Tourist nimmt aus Spanien eine Schatulle Zigarren nach Wien mit und lässt sich fünf Kisten Rotwein direkt nach Wien liefern. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? -4-
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