Wie schütze ich mich vor Listeriose (Listeria monocytogenes)

Wie schütze ich mich vor Listeriose
(Listeria monocytogenes)
Was bedeutet der Erreger?
Listerien sind kleine, stäbchenförmige Bakterien, die zur Vermehrung nur geringe Ansprüche an ihre Umgebung stellen und deshalb weit verbreitet in der Umwelt vorkommen, insbesondere in der Erde und somit auch
auf Pflanzen, in Abwässern und auch im landwirtschaftlichen Bereich. Die Bakterien werden häufig im Tierfutter, besonders in verdorbener Silage gefunden. Sie können auch im Kot von Tieren und sogar im Stuhl gesunder Menschen nachgewiesen werden.
Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene und Personen, die durch ihr hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem aufweisen. Listerien sind weltweit verbreitet.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Listeriose ist hauptsächlich eine lebensmittelbedingte Infektionskrankheit. Neben einer Vielzahl tierischer Lebensmittel wie
Geflügel, Fleisch, Fleischerzeugnisse (z. B. Wurst), Fisch, Fischerzeugnisse (hauptsächlich Räucherfisch), Milch und Milchprodukte (insbesondere Käse) werden Listerien nicht selten
auch auf pflanzlichen Lebensmitteln, z. B. vorgeschnittenen
Salaten, gefunden.
Listerien stellen nur geringe Nährstoffanforderungen. Der Temperaturbereich, in dem sie sich vermehren können, reicht von –
0,4°C bis + 45°C. Eine Vermehrung bei Kühlschranktemperaturen ist also prinzipiell möglich.
Infektionen können prinzipiell auch durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder belastetem Erdboden
ausgelöst werden. Neben der Kontamination des Ausgangsmaterials können Listerien aber auch in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gefunden werden. Bei der Listeriose einer Schwangeren bzw. ihres Kindes erfolgt
die Infektion während der Schwangerschaft (transplazentar), während der Geburt bei Durchtritt durch den Geburtskanal oder postnatal durch Kontakt.
Inkubationszeit:
Eine Inkubationszeit im herkömmlichen Sinne kann nicht angegeben werden. Im Rahmen einer lebensmittelbedingten Infektion können sich schwere Krankheitserscheinungen nach 3-70 Tagen (in der Regel nach etwa 3
Wochen) entwickeln. Eine febrile Gastroenteritis kann jedoch bei hoher Infektionsdosis schon wenige Stunden
nach Infektion auftreten.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Infizierte Personen können den Erreger über den Stuhl für mehrere Monate ausscheiden. Bei Müttern von infizierten Neugeborenen sind die Erreger im Wochenfluss und Urin etwa 7-10 Tage nach der Entbindung nachweisbar, selten länger.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Bei immunkompetenten Menschen kommt es selten zu einer Infektion und noch seltener zu einer
Erkrankung, die häufig nur als leichte uncharakteristische fieberhafte Reaktion verläuft. Aber neuere Studien
haben auch gezeigt, dass sich nach dem Verzehr kontaminierter Lebensmitteln auch bei Gesunden innerhalb
weniger Stunden bis zu 2 Tagen eine schwere, fieberhafte, selbstlimitierende Gastroenteritis einstellen kann.
Bei abwehrgeschwächten Personen wie Neugeborene, alte Menschen, Patienten mit chronischen Erkrankungen (z. B. Tumoren, AIDS), Transplantierte und Schwangere besteht die Gefahr einer ausgeprägten Listeriose. Diese äußert sich mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen sowie unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall.
Es kann zur Sepsis kommen. Eine weitere wesentliche Manifestation der Erkrankung ist die eitrige Meningitis
(Hirnhautentzündung). Grundsätzlich kann der Verlauf einer Listeriose jedes Organ befallen und es können
verschiedene lokalisierte, eitrige Infektionen wie z. B. Bindehautentzündung, Gelenkentzündung oder Herzinnenhautentzündung auftreten.
Bei Schwangeren die oft keine oder nur grippeähnliche Beschwerden haben, kann die Infektion auf das ungeborene Kind übergehen und zu Früh- oder Fehlgeburten führen. Erkrankt das Kind in der ersten Lebenswoche (Frühinfektion) kann es zur Sepsis, zum Atemnotsyndrom und Hautläsionen kommen. Bei der Spätinfektion (Auftreten der Symptome in der 2. Lebenswoche) erkranken die Kinder häufig an einer Hirnhautentzündung.
Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung?
Die Therapie der Listeriose erfolgt in erster Wahl hochdosiert mit verschiedenen Antibiotika. Sie beträgt aufgrund von Rückfällen in der Regel mindestens 3 Wochen, bei Hirnbeteiligung sogar 6 Wochen und bei Herzbeteiligung 4-6 Wochen.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Lebensmittel, insbesondere vakuumverpackte Lebensmittel, sollten möglichst zügig nach Einkauf und weit
vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit verbraucht werden. Vakuumverpackungen und Kühlschranklagerung schützen nicht, wie bei anderen Lebensmittelinfektionserregern, vor einer Vermehrung der
Listerien. Im Gegenteil, bei langen Lagerzeiten kann es hierdurch zu einer Vermehrung der Listerien kommen.
Risikogruppen wie Schwangere und abwehrgeschwächte Menschen, sollten den Verzehr folgender Lebensmittel vermeiden:
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Rohfleischerzeugnisse (z. B. Hackfleisch) und Rohwurst (z. B. Salami)
Roher Fisch sowie geräucherte und marinierte Fischerzeugnisse
Vorgeschnittene verpackte Blattsalate (Blattsalat selbst frisch zubereiten)
Rohmilchkäse
Durch Erhitzungsverfahren (Kochen, Braten, Pasteurisieren) werden Listerien abgetötet. Dabei muss die
Temperatur im Kern des Lebensmittels aber mindestens 70°C für 2 Minuten betragen. Dagegen Überleben
Listerien das Tiefgefrieren von Lebensmitteln.
Zu den Maßnahmen der Küchenhygiene gehören:
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Getrennte Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank, d. h. rohes Gemüse und Salate nach unten,
abgekochte Speisen nach oben
Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohen Lebensmitteln gründlich mit
Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen
Lappen und Handtücher nach Gebrauch trocknen, mindestens 1 x pro Woche wechseln (bei intensiver
Nutzung auch eher) und bei mindestens 60° C waschen
Spülbürsten regelmäßig reinigen und wechseln
Getrennte Arbeitsflächen für rohe und verzehrfertige Speisen
Messer und Geräte nach der Benutzung sorgfältig reinigen
Obst, Gemüse, Salate unter fließendem Wasser waschen
Haustiere von Lebensmitteln fernhalten
Lebensmittelrückstände möglichst mit Einmal-Küchenpapier aufwischen
Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Es besteht kein Tätigkeits- oder Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Ebenso besteht auch kein
Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot im Lebensmittelbereich für Personen mit Verdacht oder Erkrankung an
Listeriose nach § 42 Abs. 1 IfSG. (Ausnahme: Personen mit gastroenteritischen Symptomen)
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Stand: Juli 2015, Quelle: RKI