Die Nürnberger Gesetze. 80 Jahre danach

Die Nürnberger Gesetze. 80 Jahre danach
Tagung 15.|16. September 2015
Vorgeschichte, Bedeutung
und Folgen der NS-Rassengesetze
Die Nürnberger Gesetze. 80 Jahre danach
Tagung zu Vorgeschichte, Bedeutung und Folgen der NS-Rassengesetze
Mit dem »Reichsbürgergesetz« und dem »Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre«, die am
15. September 1935 in Nürnberg verabschiedet wurden, formulierte der NS-Staat seine Rassenideologie in
Gesetzesform. Die Nürnberger Gesetze kodifizierten einen diskriminierenden Sonderstatus jüdischer Deutscher, der in
den folgenden Jahren kontinuierlich verschärft wurde und eine Stufe in der Eskalation hin zur Vernichtungspolitik
während des Krieges markiert.
Am 80. Jahrestag ihrer Verkündung sollen in Berlin die Vorgeschichte der Nürnberger Gesetze, die symbolische und
juristische Bedeutung ebenso wie ihre Nachwirkungen in einer Konferenz diskutiert und dokumentiert werden. Die
Tagung findet im Kammergericht statt, dem Ort, an dem der Alliierte Kontrollrat die Nürnberger Gesetze im September
1945 für nichtig erklärte.
Unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums
des Innern kooperieren für diese Tagung: Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Institut für
Zeitgeschichte München – Berlin, Potsdamer Gedenkstätte Lindenstraße, Kammergericht Berlin, Verein Forum Recht
und Kultur im Kammergericht e.V. und Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Dienstag, 15.9.2015
11.00–11.30 Uhr
Eröffnung und Grußwort
11.30–12.30 Uhr
Panel I
Vorgeschichte
Moderation: Christoph Kreutzmüller
Von Windhuk nach Nürnberg?
Die Frage der kolonialen Kontinuität
Heiko Maas,
Bundesminister der Justiz
Cornelia Essner-Conte
Verdrängung ohne Rechtsgrundlage.
Juden in Bädern und Kurorten vor und nach 1933
12.30–14.00 Uhr
Mittagspause
14.00–15.00 Uhr
Panel II
Anfänge und
Beschleunigung
Moderation: Christian Müller-Lorenz
»Erbgesund und rasserein«.
Die NS-Sterilisationsgesetzgebung als
erste Phase legitimierter Radikalexklusion
Annemone Christians
Vorspiel? Vorzeichen?
Die Gewalt gegen Juden im Sommer 1935
15.00–15.30 Uhr
Kaffeepause
15.30–17.00 Uhr
Panel III
Die Gesetze
Moderation: Jes Möller
Der Gesetzesakt und seine Vorgeschichte
18.30–20.00 Uhr
Abendveranstaltung
Frank Bajohr
Christoph Kreutzmüller
Rüdiger Ernst
»Rassenschande« – Antisemitismus
und Sexualität vor Gericht. 1935–1945
Alexandra Przyrembel
Schrittweise Entrechtung.
Die Nachfolgeverordnungen zum
»Reichsbürgergesetz«
Susanne Heim
Einführung
Monika Nöhre
Der Beitrag des Zivilrechts zur
Etablierung des Dritten Reiches
Rainer Schröder
Mittwoch, 16.9.2015
9.30–11.00 Uhr
Panel IV
Europäische Dimension
11.00–11.30 Uhr
11.30–13.00 Uhr
Panel V
Die Nürnberger Gesetze
und die Wannsee
Konferenz
13.00–14.30 Uhr
14.30–16.00 Uhr
Panel VI
Nach 1945
16.00–16.15 Uhr
Moderation: Magnus Brechtken
Die Wahrnehmung der Nürnberger Gesetze
in Polen und Ostmitteleuropa
Ingo Loose
Brandbeschleuniger. Die Nürnberger Gesetze und die
Judenpolitik im faschistischen Italien 1935–1938
Thomas Schlemmer
Die Nürnberger Gesetze und
das Statut des Juifs 1935–1941
Barbara Lambauer
Kaffeepause
Moderation: Wolf Kaiser
Nürnberger Gesetzgebung und die Wannseekonferenz
Hans-Christian Jasch
Zwischen Regel und Ausnahme.
»Jüdische Mischlinge« unter Sonderrecht
Beate Meyer
Die Rassistische Neuordnung Europas
Mittagspause
Moderation: Thomas Schaarschmidt
Die Nürnberger Gesetze im Alliierten Kontrollrat
und in den Kriegsverbrecherprozessen
Gideon Botsch
Nürnberger Gesetze, Nachgeschichte
und Historiographie: Der Fall Globke
Magnus Brechtken
Die Schärfe der Konkretion
Schlussbetrachtungen
Reinhard Strecker
Jürgen Kipp
Anmeldung bis Freitag, 4. September 2015
Die Tagung ist kostenfrei, Anmeldungen erbeten
an Petra Bamberg, Institut für Zeitgeschichte München-Berlin
per E-Mail: [email protected]
Schirmherrschaft
Tagungsort
Kammergericht Berlin
Elßholzstraße 30–33
10781 Berlin
Veranstalter
KAMMERGERICHT
VERFASSUNGSGERICHT
DES LANDES BRANDENBURG
Grafik: freybeuter | Groß Kreutz