Die zwischen ÖOC - Österreichischer Fachverband für Turnen

Qualifikationskatalog für die Olympischen Spiele Rio 2016
TURNEN (KUNSTTURNEN / RHYTHMISCHE GYMNASTIK / TRAMPOLINSPRINGEN)
Check und Bestätigung Verband
Internationale Qualifikationskriterien
https://www.olympia.at/download/files/%7BB87304E8-7B85-41D5-80CE-1B6AA7394FE5%7D/RIO_2016_Qualifikationskriterien_aller_Sportarten.zip
Quotenplätze
Entscheidung bei den Weltmeisterschaften im Herbst 2015 und/oder beim Rio-Test-Event von 16.-24. April 2016.
Kunstturnen
Möglich maximal: 5 Damen, 5 Herren (Team: Maximal 1 Team von 5 Athleten pro Geschlecht; Einzel: Maximal 1 Athlet pro Geschlecht für NOKs ohne Teilnahme am Teambewerb
Ausnahme: NOKs, die nicht als Team qualifiziert sind, aber individuelle WM-2015-Medaillengewinner haben, können 1 plus alle Medaillengewinner qualifizieren.)
Rhythmische Gymnastik
Möglich maximal: 7 Damen (Gruppe: maximal 5 Athletinnen; Einzel: maximal 2 Athletinnen)
Trampolinspringen
Möglich maximal: 2 Damen, 2 Herren
Internationale Qualifikationswettkämpfe
Kunstturnen
24. Okt. - 2. Nov. 2015
1. Olympia-Qualifikation: WM - Glasgow, Großbritannien
Rhythmische Gymnastik
07. - 13. September 2015
1. Olympia-Qualifikation: WM - Stuttgart, Deutschland
Trampolinspringen
25. - 28. November 2015
1. Olympia-Qualifikation: WM - Odensee, Dänemark
Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik, Trampolin
16. - 24. April 2016
2. Olympia-Qualifikation: Olympischer Testbewerb - Rio de Janeiro, Brasilien
Nationale Qualifikationskriterien (Nominierungswelle: ggf. Dezember und Mai)
Kunstturnen weiblich & männlich
Die Erreichung einer internationalen namentlichen Qualifikation entspricht einer nationalen Qualifikation. Im Falle einer Qualifikation im Kunstturnen weiblich ohne definitive Namensfestlegung
kommen nationale Entsendungskriterien zur Anwendung (s. Nationale Selektionskriterien ).
Rhythmische Gymnastik & TrampolinspringenDie Erreichung einer internationalen namentlichen Qualifikation beim Olympic Test Event entspricht einer nationalen Qualifikation. Bei Erreichung einer internationalen namentlichen Qualifikation
bei der WM 2015 kommen nationale Entsendungskriterien zur Anwendung (s. Nationale Selektionskriterien ).
Nationale Selektionskriterien (Es können bundesfachverbandsinterne Verpflichtungen für Athleten bestehen, die hier nicht angeführt sind.)
Kunstturnen männlich
Die namentliche Qualifikation für die OS kann durch einen Einzelgeräte-Medaillengewinn bei der WM 2015 oder im Rahmen des Rio-Test-Events im April 2016 erbracht werden. Ein (1) Anonymer Quotenplatz für das Rio-Test-Event kann bei
der WM 2015 erlangt werden. Die nationalen Selektionskriterien für diesen Quotenplatz beim Test Event sind wie folgt:
• Folgende Wettkämpfe zählen als Selektionswettkämpfe: 1. WM Glasgow 2015: Aufgrund der höchsten Wertigkeit dieses Wk. erhalten die WM-Starter einen Bonus von 1,8 Pkt. (0,3 pro Gerät) auf das WM-Mehrkampfergebnis.
2. Austrian Team Open in Linz, 5. März 2016
3. Internationales Turnier in Stuttgart, 19.-20. März 2016 (tbc)
4. Interner Selektions-Wettkampf in Innsbruck Anfang April 2016, mit internationalem Kampfgericht.
• Die Selektion kann nur über die Mehrkampfleistung erfolgen. • Der beste arithmetische Mittelwert der addierten Mehrkampfergebnisse der besten zwei Wettkämpfe wird als Entsendungskriterium festgelegt. • Alle Turner haben die Verpflichtung, an
mindestens drei der vier genannten Wettkämpfe teilzunehmen. Das heißt, Turner, die sich nicht für die WM qualifiziert haben, sind verpflichtet, an den anderen drei Wettkämpfen teilzunehmen. • Turner, die an der WM teilnehmen, haben die Möglichkeit,
auch an allen weiteren Selektionswettkämpfen teilzunehmen. • Bei Krankheit/Verletzung des erstgereihten Turners nach erfolgter Selektion wird der nach den oben genannten Kriterien zweitgereihte Turner als Ersatzmann nominiert.
• Im Falle von Punktegleichheit kommen die Tie Breaking Rules der FIG zur Anwendung. Sollten diese keine Entscheidung liefern, gilt das bessere der beiden zur Qualifikation heran gezogenen Mehrkampfergebnisse. Sollte auch hier ggf. nach Anwendung
der Tie Breaking Rules keine Entscheidung vorliegen, entscheidet das Los.
Kunstturnen weiblich
• Die Teilnahme am OTE ist aufgrund der Vorleistungen bereits mit zwei Sportlerinnen abgesichert. Es werden demzufolge vom ÖFT die zwei langfristig 2014-2015 auf hohem Niveau stabilsten Mehrkampf-Turnerinnen (zumindest drei FIG-zertifizierte
Wettkämpfe mit zumindest 52 Punkten, jener Leistungsmarke, die für eine Olympia-Qualifikation als notwendig zu erwarten ist) nach der WM 2015 für den Olympischen Testevent nominiert.
• Sollten 3 oder mehr Turnerinnen diese Punktezahl zwischen Jahresbeginn 2014 und der WM 2015 zumindest 3 mal überbieten, werden jene beiden nominiert, deren drei beste Mehrkämpfe addiert die höchsten Punkte aufweisen. • Sollte nur eine oder
keine Turnerin bei drei Wettkämpfen 52 Punkte erreicht haben, wird jene (werden jene) mit dem/den besten Durchschnittswert/en der besten drei Mehrkämpfe zum OTE nominiert. • Sollte eine Turnerin zum Nominierungsschluss des OTE nicht über das
notwendige Potenzial verfügen (Verletzung, Feststellung durch den Teamarzt; Formkrise, Feststellung durch den Nationaltrainer), kann sie nicht nominiert werden. Die Nach-/Austauschnominierung erfolgt gem. den o.g. Kriterien, da der ÖFT jedenfalls
beide OTE-Startplätze wahrnehmen wird. • Sollten beim OTE beide Turnerinnen die für einen Olympia-Quotenplatz notwendige Leistung erbringen – und der maximal eine (1) Olympia-Quotenplatz für Österreich daher grundsätzlich von jeder der beiden
Turnerinnen namentlich in Anspruch genommen werden können – nominiert das ÖOC jene Turnerin zu den Olympischen Spielen, die beim OTE die bessere Mehrkampfleistung erbracht hat. • Im Falle von Punktegleichheiten bei den o.g. Kriterien kommen
die Tie Breaking Rules der FIG zur Anwendung. Sollten diese keine Entscheidung liefern, entscheidet das Los.
Rhythmische Gymnastik
Falls bereits bei der WM 2015 eine namentliche Qualifikation erreicht wird, muss 2016 eine Leistungsbestätigung erfolgen. Als Leistungsbestätigung gilt das Erreichen oder Übertreffen der bei der WM für den 15. Quotenplatz notwendigen
Mehrkampfpunkte bei einem (1) offiziellen FIG-lizenzierten internationalen Wettkampf. Sollte dies nicht gelingen, gilt ebenso als Leistungsbestätigung, wenn bei zwei (2) offiziellen FIG-lizenzierten internationalen Wettkämpfen die Addition der drei besten
Gerätewertungen das Äquivalent bei der WM erreicht/übertrifft. Sollte dies nicht gelingen, gilt ebenso als Leistungsbestätigung, wenn bei einem int. FIG-Wettkampf die für den 24. Quotenplatz (beim OTE) notwendigen Mehrkampfpunkte erreicht werden.
Trampolinspringen
Falls bereits bei der WM 2015 eine namentliche Qualifikation erreicht wird, muss 2016 eine Leistungsbestätigung erfolgen. Als Leistungsbestätigung gilt das Erreichen oder Übertreffen der bei der WM für den 8. Quotenplatz notwendigen Wk.pkt. bei
einem (1) offiziellen FIG-lizenzierten int. Wk.. Sollte dies nicht gelingen, gilt ebenso als Leistungsbestätigung, wenn bei einem int. FIG-Wk. die für den 13. Quotenplatz (beim OTE) notwendigen Punkte erreicht werden.
Alle hier angeführten Kriterien gründen auf den Bestimmungen des internationalen Fachverbandes bzw. der Übereinkunft von nationalem Bundesfachverband und ÖOC.