Antrag der Jungen ÖVP Wien an den Landesparteitag der ÖVP Wien

35. ordentlicher
Landesparteitag
Antrag der Jungen ÖVP Wien
an den Landesparteitag der ÖVP Wien
Richtlinien für die Erstellung von Kandidatenlisten und
Aufwertung von Vorzugsstimmen im Rahmen zukünftiger
Durchführungsbestimmungen
Wie bereits in der Zielbestimmung aus dem Februar 2013 einstimmig im Landesparteivorstand
beschlossen, soll bei zukünftigen Listenerstellungen neben einem entsprechenden Frauenanteil
(der auch im neuen Statut verankert ist) ebenso auf eine ausgewogene Repräsentation der Generationen
geachtet werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es notwendig, dass sowohl junge als auch ältere
Menschen gleichberechtigt in politische Entscheidungen eingebunden sind. Darauf ist ausdrücklich
bei sogenannten wählbaren Plätzen (also zumindest bei jenen, wo bei den letzten Wahlen Mandate
erreicht wurden) zu achten.
Ist dies nicht möglich, ist Folgendes mündlich dem Landesparteivorstand der ÖVP Wien darzulegen:
• welche Gründe liegen vor, weshalb das ausgewogene Geschlechter- und Altersverhältnis nicht erfüllt
werden konnte,
• welche Anstrengungen sind bei der Listenerstellung erfolgt, um das ausgewogene Geschlechter- und
Generationenverhältnis zu erfüllen,
• welche Maßnahmen werden künftig gesetzt, um bei zukünftigen Wahlen mehr Frauen und junge
Leute für eine Kandidatur gewinnen zu können.
35. ordentlicher
Landesparteitag
Ermittlung der Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten der ÖVP Wien
Die Gemeindewahlordnung sieht Direktmandate für Kandidaten in Wahlkreisen – unabhängig von
ihrer Reihung – vor, wenn diese mindestens so viele Vorzugsstimmen erzielt haben, wie die Wahlzahl
beträgt (§ 83 Abs 3 GWO). Kandidaten am Stadtwahlvorschlag benötigen eine Anzahl an Vorzugsstimmen, die zumindest dem 1,25-fachen der Wahlzahl entspricht (§ 88 Abs 1 GWO).
Um Vorzugsstimmen mehr Gewicht zu verleihen, reduziert die ÖVP Wien die für ein Mandat erforderlichen Vorzugsstimmen in den Wahlkreisen, sowie auf dem Stadtwahlvorschlag auf 1/15 der Wahlzahl.
In einem weiteren Verfahrensschritt werden nach der Wahl die Vorzugsstimmen aller Kandidatinnen
und Kandidaten festgestellt. Die endgültige Reihung der Liste ergibt sich, indem in den Wahlkreisen
jene Kandidaten, die 1/15 der Wahlzahl überschritten haben, in der Reihenfolge der erhaltenen
Vorzugsstimmen nach vorne gereiht werden. Jene Kandidaten, die am Stadtwahlvorschlag 1/15 der
Wahlzahl überschritten haben, werden in der Reihenfolge der erhaltenen Vorzugsstimmen unmittelbar hinter dem Spitzenkandidaten gereiht.
Es gilt der Grundsatz, dass ein Grundmandat vor einem Reststimmenmandat anzunehmen ist.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten der ÖVP Wien verpflichten sich im Vorfeld ihrer Kandidatur, dieser
Regelung Folge zu leisten. Etwaige Nachrückungen während der Periode erfolgen nach der neuen
Listenreihung. Die Kandidaten müssen ihren gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber der
ÖVP Wien nachgekommen sein, sonst ist keine Kandidatur möglich.
Die Kandidaten verpflichten sich, alle gesetzlichen Transparenzregeln einzuhalten.
35. ordentlicher
Landesparteitag
Ermittlung der Bezirksräte der ÖVP Wien
Für die Vergabe der Mandate an die Kandidatinnen und Kandidaten der ÖVP Wien bei den Bezirksvertretungswahlen gilt, dass das jeweils letzte zu vergebende Mandat ein aufgrund der erreichten
Vorzugsstimmen zu vergebendes Mandat ist. Dieses steht jener Kandidatin/jenem Kandidaten zu,
welche/r die meisten Vorzugsstimmen erreichen konnte, ausgenommen sind hier allerdings jene
Kandidatinnen und Kandidaten, welche bereits ein Mandat aufgrund ihrer Reihung am Wahlvorschlag
erlangen konnten – abgesehen von dem letzten zu vergebenden Mandat.
Die Bezirksparteien entscheiden eigenständig in ihren Vorständen, ob sie bei den Bezirksvertretungswahlen das Vorzugsstimmensystem analog zu dem auf Stadt- und Wahlkreisebene (1/15 der Wahlzahl zur Vorreihung) oder alternativ das oben dargestellte Vorzugsstimmensystem (fixes Vorzugsstimmenmandat) anwenden werden.
• Alle Kandidatinnen und Kandidaten der ÖVP Wien verpflichten sich im Vorfeld ihrer Kandidatur,
dieser Regelung Folge zu leisten.
• Die Kandidaten müssen ihren gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber der ÖVP Wien
nachgekommen sein, sonst ist keine Kandidatur möglich.
• Die Kandidaten verpflichten sich, alle gesetzlichen Transparenzregeln einzuhalten.
• Es wird um Zuweisung an das Landesparteipräsidium gebeten.