Wahl eines Schwerpunktthemas über 2 Semester (Modul 4.1.x)

Fakultät Sozialwissenschaften
Studierende ab dem 5. Studienplansemester:
Wahl eines Schwerpunktthemas über 2 Semester (Modul 4.1.x) Beginn
Sommersemester 2016
Letzter Abgabetermin: 4. Dezember 2015, 12.00 Uhr
Bitte in Druckschrift ausfüllen:
Name:
Ihr derzeitiges
Studienplansemester:
Vorname:
Matrikel-Nummer:
Tragen Sie in das Kästchen Ihres an erster Stelle gewünschten Schwerpunktthemas die Ziffer „1“ ein.
Kennzeichnen Sie Ihre zweite Option mit „2“ und das an dritter Stelle gewünschte Schwerpunktthema mit
Ziffer „3“. Bitte geben Sie in jedem Fall drei Optionen an!
Tragen Sie in die betreffenden Kästchen die Ziffern 1, 2 und 3 ein!
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Arbeit mit Kindern / Hilfen zur Erziehung (KE)
Behinderung und psychische Erkrankungen (RH)
Bitte markieren Sie zusätzlich Ihren Interessenschwerpunkt (beides ankreuzen, wenn Sie beides vertiefen möchten)
O Seelische Erkrankung
O Geistige Behinderung und Lernbehinderung
Erwachsenenbildung (EB)
Gefährdetenhilfe / Resozialisierung (RS)
Gesundheitshilfe /Suchtkrankenhilfe (GH)
Interkulturelle Soziale Arbeit (IK)
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (JA)
Soziale Arbeit mit Familien (FH)
Schulsozialarbeit (SSA)
Integrierte Stadtentwicklung (IST)
Sozialberatung (SB)
Altern in der modernen Gesellschaft (AG)
Nürnberg, den ............................
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Unterschrift
DokID: SW_0300_FO_Formblatt_Schwerpunktwahl_public, Vers. 3, 3.11.2015, R. Limmer (SW)
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Zu Ihrer Information:
Wichtige Hinweise zum Ablauf der Wahl:
Die Wahl beginnt am Mittwoch 4.11.2015 und endet am Freitag 4.12.2015 um 12.00 Uhr. In diesem Zeitraum
nehmen wir Ihre ausgefüllten Wahlzettel über folgende Zugänge entgegen:

Im Postverteilerraum BL 305 in der Bahnhofstraße 87, im Postfach „Sekretariat“

Eigescannt per E-Mail mit Betreff „Schwerpunktwahl“ an [email protected]

per Post oder Fax an folgende Adresse:
TH Nürnberg Fakultät Sozialwissenschaften
Fakultätssekretariat z. Hd. Frau Linz/Schwerpunktwahl
Bahnhofstr. 87
90402 Nürnberg
Die Aushänge mit den Ergebnissen der Wahl werden per E-Mail angekündigt. Bitte beachten Sie, dass Sie mit
Ihrer Anwesenheit in der ersten Veranstaltung des gewählten Schwerpunkts die getroffene Wahl bestätigen. Wenn
Sie nicht anwesend sind, kann der Platz weitergegeben werden.
Hinweise zu den Voraussetzungen für Teilnahme an der Wahl und die Belegung eines Studienschwerpunkts ab dem Sommersemester 2016:
Sie haben die Voraussetzungen zur Zulassung zum Praxissemester erfüllt (mind. 70 ECTS und erfolgreicher Abschluss von Modul 3.1) und werden das Halbjahres-Praktikum (Praxissemester) bis zum Beginn des Sommersemesters 2016 planmäßig abschließen.
Gez. Prof. Dr. Ruth Limmer (Prodekanin)
DokID: SW_0300_FO_Formblatt_Schwerpunktwahl_public, Vers. 3, 3.11.2015, R. Limmer (SW)
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