Wahlplakat AS-Wahl

Universität Hamburg
Wahlleiter
Wahl zum Akademischen Senat
Wintersemester 2015/16
– alle Gruppen –
Frauen sind besonders aufgefordert, für die Wahl zu den akademischen Gremien zu
kandidieren, um eine angemessene Vertretung von Frauen zu erreichen.
I. Sitzverteilung:
Im Akademischen Senat sind auf der Basis von § 13 Abs. 2 der Grundordnung der
Universität Hamburg vom 17.08.2006 und § 4 Abs. 2 der Wahlordnung zum
Akademischen Senat und zu den Fakultäten vom 17.02.2005 wie folgt Sitze neu zu
besetzen:
- für die Gruppe der
Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer
- für die Gruppe des Akademischen
Personals Universität Hamburg
(ohne UKE)
10 Sitze
- für die Gruppe der Studierenden
3 Sitze
2 Sitze
- für die Gruppe des Technischen,
Verwaltungs- und
Bibliothekspersonals (ohne UKE )
2 Sitze
- für die Gruppe des Akademischen
Personals UKE
1 Sitz
- für die Gruppe des Technischen,
Verwaltungs- und
Bibliothekspersonals UKE
1 Sitz
II. Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Amtszeit
Wahlberechtigt sind die auf der Grundlage der Personalverzeichnisse der
Präsidialverwaltung der Universität Hamburg und des UKE im Wahlverzeichnis
eingetragenen hauptberuflich Beschäftigten (einschließlich Drittmittler), wenn sie
mindestens im Umfang von 50 % eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitgliedes
beschäftigt sind, sowie die immatrikulierten Studierenden. Stichtag für die Ermittlung
der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit ist der 15.10.2015. Wer mehreren Gruppen
nach § 3 Abs. 1 der o. a. Wahlordnung angehört, ist in der ersten für sie oder ihn nach
der Reihenfolge des Absatzes 1 in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt.
Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis gemäß § 7 Abs. 4 der o.a. Wahlordnung können
bis zum 04.01.2016 schriftlich bei der Wahlleitung vorgebracht werden.
Wählbar ist, wer wahlberechtigt und in das Wahlverzeichnis des betreffenden
Wahlbezirks eingetragen ist. Das Akademische Personal und das TVP haben getrennte
Wahlbezirke: das UKE und die Universität ohne UKE. Für alle anderen Gruppen ist die
Universität (einschl.UKE) Wahlbezirk. Gewählt wird in den jeweiligen Wahlbezirken.
Das Wahlverzeichnis kann bis zum 14.12.2015 werktäglich in der Zeit von 09.00 Uhr bis
11.00 Uhr im Wahlamt eingesehen werden und wird nach Ablauf der Frist geschlossen.
Die Amtszeit der gewählten Studierenden beginnt am 01.04.2016 und endet am
31.03.2017. Die Amtszeit der übrigen gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2016 und
endet am 31.03.2018.
III. Wahlverfahren
Die Wahl zum Akademischen Senat wird nach den Grundsätzen der personalisierten
Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Kandidierenden können sich einzeln
oder in Listen zusammengefasst bewerben. Auch jede Einzelkandidatin oder jeder
Einzelkandidat bildet eine Liste. Die auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden
nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
IV. Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt der Universität, Mittelweg 177, Zimmer S
4058, 20148 Hamburg, bis zum 13.11.2015, 14.00 Uhr, schriftlich zugegangen sein
(Ausschlussfrist).
2. Beim Einreichen der Wahlvorschläge ist Folgendes zu beachten:
In jedem Wahlvorschlag muss außer der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine
Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden.
Eine Kandidatur ohne Stellvertreterin bzw. Stellvertreter ist unzulässig.
Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Sie müssen folgende Angaben
enthalten:
- Name, Vorname
- Gruppe
- Beschäftigungsstelle, bei Studierenden: Wohnanschrift, Matrikelnummer und
Studienfach.
Außerdem ist eine eigenhändige Unterschrift bei jeder Kandidatur zwingend
erforderlich.
3. Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten müssen die Reihenfolge der Bewerberinnen
oder Bewerber erkennen lassen. Ist die Reihenfolge zweifelhaft, gilt die alphabetische
Reihenfolge der Familiennamen.
4. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt
werden. Für die Wahlvorschläge sind die im Wahlamt bzw. auf der Homepage der
Universität bereitliegenden Formulare zu verwenden. Fehlende Angaben, insbesondere
fehlende Unterschriften, führen ohne weitere Benachrichtigung zur Nichtzulassung der
Kandidatur!
V. Wahlkosten
Kosten, die der Bewerberin oder dem Bewerber zur Bekanntmachung und Begründung
der Kandidatur entstehen, können auf Antrag und nur gegen Vorlage der detaillierten
Originalrechnungen und eines Exemplars der Wahlwerbung erstattet werden. Die
Höhe des möglichen Erstattungsbetrages ist in der Vereinbarung zwischen dem
Präsidium und dem Wahlausschuss vom 27.05.2005 geregelt. Die übrigen Kosten, die
durch die Vorbereitung einer Kandidatur entstehen, trägt die Bewerberin bzw. der
Bewerber selbst.
VI. Wahltermin
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Den Studierenden und Beschäftigen des UKE
werden die Wahlunterlagen an die Wohnanschrift, den anderen Wahlberechtigten an
die Dienstanschrift übersandt. Wahlberechtigte, denen bis zum 04.01.2016 keine oder
fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, werden gebeten, unverzüglich,
spätestens jedoch bis zum 18.01.2016, 14.00 Uhr, die Wahlunterlagen im Wahlamt
abzuholen.
Achtung ! Die ausgefüllten Stimmzettel müssen der Wahlleitung der Universität,
Mittelweg 177, 20148 Hamburg, bis spätestens 18.01.2016, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Verspätet eingegangene Stimmzettel können nicht berücksichtigt werden. Auf den
Grund der Verspätung kommt es nicht an (BVerwG., Beschluss vom 18. 4. 1978).
Zur Beförderung der Rücksendeumschläge an die Wahlleitung haben Sie folgende
Möglichkeiten:
- Einwurf in den Briefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes Mittelweg 177
- Beförderung mit der Behördenpost (Beschäftigte) oder
-Beförderung mit der Bundespost (Studierende und UKE-Beschäftigte).
Die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel findet voraussichtlich am 19.01.2016 in
Raum N 0073 im Mittelweg 177 statt. Informationen hierzu werden auf der Homepage
der Universität Hamburg bekannt gegeben. Die Auszählung erfolgt
universitätsöffentlich. Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird voraussichtlich am
10.02.2016 universitätsöffentlich bekanntgemacht.