Universität Hamburg Wahlleiter Wahl zum Akademischen Senat Wintersemester 2015/16 – alle Gruppen – Frauen sind besonders aufgefordert, für die Wahl zu den akademischen Gremien zu kandidieren, um eine angemessene Vertretung von Frauen zu erreichen. I. Sitzverteilung: Im Akademischen Senat sind auf der Basis von § 13 Abs. 2 der Grundordnung der Universität Hamburg vom 17.08.2006 und § 4 Abs. 2 der Wahlordnung zum Akademischen Senat und zu den Fakultäten vom 17.02.2005 wie folgt Sitze neu zu besetzen: - für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer - für die Gruppe des Akademischen Personals Universität Hamburg (ohne UKE) 10 Sitze - für die Gruppe der Studierenden 3 Sitze 2 Sitze - für die Gruppe des Technischen, Verwaltungs- und Bibliothekspersonals (ohne UKE ) 2 Sitze - für die Gruppe des Akademischen Personals UKE 1 Sitz - für die Gruppe des Technischen, Verwaltungs- und Bibliothekspersonals UKE 1 Sitz II. Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Amtszeit Wahlberechtigt sind die auf der Grundlage der Personalverzeichnisse der Präsidialverwaltung der Universität Hamburg und des UKE im Wahlverzeichnis eingetragenen hauptberuflich Beschäftigten (einschließlich Drittmittler), wenn sie mindestens im Umfang von 50 % eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitgliedes beschäftigt sind, sowie die immatrikulierten Studierenden. Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit ist der 15.10.2015. Wer mehreren Gruppen nach § 3 Abs. 1 der o. a. Wahlordnung angehört, ist in der ersten für sie oder ihn nach der Reihenfolge des Absatzes 1 in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt. Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis gemäß § 7 Abs. 4 der o.a. Wahlordnung können bis zum 04.01.2016 schriftlich bei der Wahlleitung vorgebracht werden. Wählbar ist, wer wahlberechtigt und in das Wahlverzeichnis des betreffenden Wahlbezirks eingetragen ist. Das Akademische Personal und das TVP haben getrennte Wahlbezirke: das UKE und die Universität ohne UKE. Für alle anderen Gruppen ist die Universität (einschl.UKE) Wahlbezirk. Gewählt wird in den jeweiligen Wahlbezirken. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 14.12.2015 werktäglich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Wahlamt eingesehen werden und wird nach Ablauf der Frist geschlossen. Die Amtszeit der gewählten Studierenden beginnt am 01.04.2016 und endet am 31.03.2017. Die Amtszeit der übrigen gewählten Mitglieder beginnt am 01.04.2016 und endet am 31.03.2018. III. Wahlverfahren Die Wahl zum Akademischen Senat wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen zusammengefasst bewerben. Auch jede Einzelkandidatin oder jeder Einzelkandidat bildet eine Liste. Die auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt. IV. Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt der Universität, Mittelweg 177, Zimmer S 4058, 20148 Hamburg, bis zum 13.11.2015, 14.00 Uhr, schriftlich zugegangen sein (Ausschlussfrist). 2. Beim Einreichen der Wahlvorschläge ist Folgendes zu beachten: In jedem Wahlvorschlag muss außer der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden. Eine Kandidatur ohne Stellvertreterin bzw. Stellvertreter ist unzulässig. Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform. Sie müssen folgende Angaben enthalten: - Name, Vorname - Gruppe - Beschäftigungsstelle, bei Studierenden: Wohnanschrift, Matrikelnummer und Studienfach. Außerdem ist eine eigenhändige Unterschrift bei jeder Kandidatur zwingend erforderlich. 3. Die Kandidatinnen-/Kandidatenlisten müssen die Reihenfolge der Bewerberinnen oder Bewerber erkennen lassen. Ist die Reihenfolge zweifelhaft, gilt die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen. 4. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden. Für die Wahlvorschläge sind die im Wahlamt bzw. auf der Homepage der Universität bereitliegenden Formulare zu verwenden. Fehlende Angaben, insbesondere fehlende Unterschriften, führen ohne weitere Benachrichtigung zur Nichtzulassung der Kandidatur! V. Wahlkosten Kosten, die der Bewerberin oder dem Bewerber zur Bekanntmachung und Begründung der Kandidatur entstehen, können auf Antrag und nur gegen Vorlage der detaillierten Originalrechnungen und eines Exemplars der Wahlwerbung erstattet werden. Die Höhe des möglichen Erstattungsbetrages ist in der Vereinbarung zwischen dem Präsidium und dem Wahlausschuss vom 27.05.2005 geregelt. Die übrigen Kosten, die durch die Vorbereitung einer Kandidatur entstehen, trägt die Bewerberin bzw. der Bewerber selbst. VI. Wahltermin Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Den Studierenden und Beschäftigen des UKE werden die Wahlunterlagen an die Wohnanschrift, den anderen Wahlberechtigten an die Dienstanschrift übersandt. Wahlberechtigte, denen bis zum 04.01.2016 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, werden gebeten, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 18.01.2016, 14.00 Uhr, die Wahlunterlagen im Wahlamt abzuholen. Achtung ! Die ausgefüllten Stimmzettel müssen der Wahlleitung der Universität, Mittelweg 177, 20148 Hamburg, bis spätestens 18.01.2016, 14.00 Uhr, zugegangen sein. Verspätet eingegangene Stimmzettel können nicht berücksichtigt werden. Auf den Grund der Verspätung kommt es nicht an (BVerwG., Beschluss vom 18. 4. 1978). Zur Beförderung der Rücksendeumschläge an die Wahlleitung haben Sie folgende Möglichkeiten: - Einwurf in den Briefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes Mittelweg 177 - Beförderung mit der Behördenpost (Beschäftigte) oder -Beförderung mit der Bundespost (Studierende und UKE-Beschäftigte). Die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel findet voraussichtlich am 19.01.2016 in Raum N 0073 im Mittelweg 177 statt. Informationen hierzu werden auf der Homepage der Universität Hamburg bekannt gegeben. Die Auszählung erfolgt universitätsöffentlich. Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird voraussichtlich am 10.02.2016 universitätsöffentlich bekanntgemacht.
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