sicher & gesund Foto: panthermedia.net/Arne Trautmann 2/2016 I N H A L T Tag gegen Lärm I Tag gegen Lärm. Was tun, wenn Arbeit taub macht? II Lärmschwerhörigkeit vorbeugen. Was können Arbeitgeber und Beschäftigte tun? Drei Fragen an Guido Pohlmann IV Seminare: Umgang mit Lärmmessgeräten V Mit Sicherheit Kunst. Rückblick auf die Fachtagung für Theater und Veranstaltungsstätten VI Neues aus dem Netz Was tun, wenn Arbeit taub macht? Stille ist selten geworden in unserem Alltag. Die vorherrschende Geräuschkulisse ist laut. Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. die Aktion „Tag gegen Lärm“ ins Leben gerufen. Dieses Jahr findet sie am 27. April statt unter dem Motto: „So geht leise!“ (www.taggegen-laerm.de). An manchen Arbeitsplätzen lässt sich Lärm nicht vermeiden, vor allem wenn mit Maschinen gearbeitet wird. Ab wann führt Arbeitslärm zu Gehörschäden? Wie wird eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt? Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit Ab einem Pegel von 85 dB(A) kann Lärm das Gehör dauerhaft schädigen. Nach Hautkrankheiten sind Lärmschwerhörigkeiten bei der Unfallkasse (UK) Nord die zweithäufigste Berufskrankheitenanzeige. Als Berufskrankheit gilt nach der gesetzlichen Definition eine Krankheit, die in der sogenannten Berufskrankheitenliste (BK-Liste) aufgeführt wird. 2015 gab es bei der UK Nord rund 50 Anzeigen von Lärmschwerhörigkeiten. Arno Pansegrau aus dem Bereich BerufsFortsetzung auf Seite III Kinderpflege-Verletztengeld VII Mehrsprachig gegen Kinderunfälle Risiko-Check. Neue Kampagne zur Verkehrssicherheit VIII Preisrätsel Foto: UK Nord N A c H g e f r A g T Drei Fragen an Guido Pohlmann, Sachgebietsleiter Allgemeine Unfallversicherung Lärmschwerhörigkeit vorbeugen Was können Arbeitgeber und Beschäftigte tun? Was kann der Arbeitgeber tun, damit es gar nicht erst zu Lärmschwerhörigkeit kommt? 1 Erste Pflicht des Arbeitgebers ist, die Lärmquellen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zu reduzieren. Zu den Möglichkeiten kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Ein Beispiel aus der Praxis: Früher waren die Blechtonnen bei der Abfallentsorgung eine schädigende Lärmquelle für die Müllwerker. Zum Scheppern beim Leeren der Blechtonnen kam noch die pneumatische, also mit Luft betriebene Hebeeinrichtung am Müllwagen, die gezischt hat. Heutzutage bestehen die Abfalltonnen aus Kunststoff und die Hebeeinrichtung in den Müllwagen funktioniert hydraulisch. Das heißt, sie arbeitet mit Öl und ist damit wesentlich leiser. Die Müllwerker sind dank diesen Umstellungen nicht mehr in einem Bereich mit mehr als 85 db(A) tätig. Ein neueres Beispiel von Lärmminderung sind akkubetriebene Geräte für den Baum- schnitt. Diese werden immer mehr von Bauhöfen oder bei der Straßenunterhaltung eingesetzt, etwa bei der Seilklettertechnik (SKT) und in der Hubbühne. Sie haben den Vorteil, dass sie leiser sind und zudem einfacher in der sicheren Handhabung. Für professionelle Forstarbeiten sind sie allerdings ungeeignet. 2 Was ist, wenn man die Maschinen nicht leiser machen kann? Eine Möglichkeit ist, die Maschine einzukapseln. Das wird zum Beispiel mit Generatoren in Klärwerken gemacht, die der Stromund Wärmegewinnung dienen. Lässt sich der Lärm am Arbeitsplatz nicht unter 85 dB (A) senken, muss der Arbeitgeber diesen als Lärmbereich ausweisen und entsprechend kennzeichnen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls seine Beschäftigten darauf hinweisen, dass dort persönlicher Gehörschutz getragen werden muss und diese persönliche Schutzausrüstung (PSA) auch zur Verfügung stellen. Wichtig dabei ist, auf Tragekomfort zu achten. Ist der Gehörschutz für die Beschäftigten unbequem, nutzen sie ihn oft nicht. Das Tragen von Gehörschutz ist damit die letzte Schutzmöglichkeit. Der Arbeitgeber muss vorher alle anderen realisierbaren Lärmminderungsmaßnahmen anwenden. 3 Wie kann ich mich als Beschäftigte oder Beschäftigter schützen? Wenn der Arbeitsplatz als Lärmbereich ausgewiesen ist, müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen. Dazu sind sie verpflichtet. Jede und jeder sollte sich bewusst machen, dass nur so der Gehörsinn als einer von fünf Sinnen geschützt werden kann. Es gibt unterschiedliche Trageformen: Kapselgehörschützer, Innenohrschutz mit Schaumstoffröllchen oder individuell angepasste Otoplastiken. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt kann beraten, welcher Gehörschutz geeignet ist. Interview: Lilian Meyer Foto: privat e D I T O r I A L Liebe Leserinnen, liebe Leser, das empfindlichste Sinnesorgan des Menschen ist das Ohr. Es ist das einzige Organ, das schon vor der Geburt zu voller Größe und Funktionsfähigkeit herangewachsen ist. Ab der 35. Woche hören Babys unterschiedliche Tonhöhen und erkennen sogar den Rhythmus unterschiedlicher Sprachen. Das Ohr ist somit das erste Organ, das seine Tätigkeit II · sicher & gesund · UK Nord aufnimmt. In der Regel stellt das Ohr auch als letztes Sinnesorgan seine Funktion ein. Es liegt auf der Hand, dass wir unsere Ohren vor möglichen Hörschäden schützen müssen. Zu den häufigsten Auslösern von Hörschäden gehören Lärm und Infektionskrankheiten. Dadurch kann es zu einer unumkehrbaren Zerstörung der Haarzellen im Innenohr kommen. Meist ist das ein schleichender Prozess. Mit steigendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, schlechter zu hören. Eine zwangsläufige Entwicklung ist das jedoch nicht. Der Alterungsprozess des Gehörs ist das Resultat aller für das Ohr schädlichen Einflüsse während des ganzen Lebens. Hier steht der Lärm an erster Stelle, aber auch Infektionskrankheiten, Alkohol, Nikotin und einige Medikamente sind zu nennen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Lärmbelastungen zu schützen. Dieser Schutz fängt mit der Prävention an, von der Information über die Gefahren durch Lärm über den Einsatz lärmreduzierter Maschinen bis hin zu regelmäßigen arbeitsmedizinischen Lärm-Vorsorgeuntersuchungen. Besondere Aktionen wie der „Tag gegen Lärm“, der jedes Jahr Ende April stattfindet, sensibilisieren für dieses anspruchsvolle Thema, das Titelthema dieser Ausgabe mit seinen vielen Querverweisen gibt weitere Informationen zum Schutz vor Lärmbelastungen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ingo Degner, Direktor des Landesförderzentrums Hören und Kommunikation, Schleswig, Mitglied im Vorstand der Unfallkasse Nord T I T e L T H e M A Was tun, wenn Arbeit taub macht? Fortsetzung krankheiten erklärt, wie die Unfallkasse vorgeht: „Die für Berufskrankheiten zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter überprüfen jeden eingehenden Fall. Der überwiegende Teil wird als Berufskrankheit anerkannt. Ein Stufenverfahren, das bei der UK Nord seit ungefähr drei Jahren angewandt wird, hat zu einem beschleunigten Ablauf geführt.“ Meist erhalte die UK Nord eine Meldung vom HNO- oder Betriebsarzt, dass bei einer oder einem Versicherten der Verdacht auf eine beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit vorliege. „Doch auch Betroffene oder Unternehmer, deren Versicherungsträger die UK Nord ist, können bei uns den Verdacht auf eine Lärmschwerhörigkeit melden“, so Pansegrau. Eine Untersuchung des Hörvermögens in Form eines Hörtestes ist unerlässlich. Denn Lärmschwerhörigkeiten sind in den meisten Fällen an einer typischen Hörkurve in den Audiogrammen zu erkennen. „Nach Eingang der Meldung schickt die UK Nord an die Betroffenen einen Fragebogen“, erläutert der Experte das Verfahren. Und weiter: „Hier wird unter anderem die gesamte berufliche Lärmeinwirkung abgefragt. Das ist wichtig, weil eine Lärmschwerhörigkeit lange Zeit braucht, um sich zu entwickeln.“ Aus den beruflichen Tätigkei- ten ist ersichtlich, ob Versicherte in einem Lärmbereich gearbeitet haben. So wird ein Arbeitsumfeld bezeichnet, in dem gehörschädigender Lärm herrscht. Das beurteilen Aufsichtspersonen aus der Prävention und orientieren sich dabei an der persönlichen Kenntnis des Arbeitsplatzes bzw. einem Lärmkataster. So schätzen sie ein, ob eine schädigende Lärmbelastung während der Arbeit bestanden hat, also der Geräuschpegel dauerhaft bei 85 dB(A) oder mehr lag. Ist eine solche Einschätzung nicht möglich, werden Lärmmessungen am Arbeitsplatz vorgenommen. Wenn eine schädigende Lärmbelastung vorliegt und sich die lärmtypische Hörkurve während der Lärmeinwirkung entwickelt hat, wird die Berufskrankheit anerkannt. Nur wenn es Unklarheiten bei den Angaben gibt, werden zusätzlich Informationen vom Arbeitgeber oder ein umfangreiches Gutachten eingeholt. Individualprävention Lärm: Weitere gehörschädigung vermeiden Arbeiten die an Lärmschwerhörigkeit Erkrankten nach wie vor in einem Lärmbereich, beraten die Aufsichtspersonen der Prävention sie an ihrem Arbeitsplatz. Ziel ist, eine Verschlimmerung arbeitslärmbedingter Hörverluste mit allen geeigneten Mitteln zu vermeiden. Die Aufsichtspersonen beraten die Betroffenen darüber, mit welchen Maßnahmen Lärm reduziert werden kann oder zu geeignetem Gehörschutz. Ein bereits erlittener Hörverlust kann medizinisch nicht rückgängig gemacht werden. Besser, es kommt gar nicht erst soweit. Was Arbeitgeber und Beschäftigte vorbeugend tun können, beantwortet Guido Pohlmann von der Abteilung Prävention und Arbeitsschutz (Seite II). Ein Seminar zum Thema Lärm stellen wir Ihnen auf Seite IV vor. Lilian Meyer Die gute Nachricht: Auch mit Hörschäden können die meisten Beschäftigten mit entsprechendem Gehörschutz weiterarbeiten. Eine Rentenzahlung ist bei dieser Berufskrankheit eher selten. „Sofern bereits ein Hörverlust eingetreten ist, der eine Hörgeräteversorgung notwendig macht, wird diese kostenfrei von der UK Nord übernommen“, ergänzt Pansegrau. Mehr Informationen zum Thema auf www.uk-nord.de unter Informationen & Medien: „Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit“ (Bestellnr. GUV I 8953-UKN) sowie „Lärmmesstechnik. Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz“ (Bestellnr. BGI/GUV I 792-010) sicher & gesund · UK Nord · III Foto: UK Nord S e M I N A r e Umgang mit Lärmmessgeräten Sie sollen als Fachkraft für Arbeitssicherheit Lärmmessungen vornehmen? In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die Grundlagen. Durchführung von Orientierungsmessungen Seminarinhalt • Einführung in die Lärmmesstechnik – Grundlagen einer Messung – Arten von Messgeräten – Ausstattungsanforderungen – Filterkurven • Grundlagen der Raumakustik • Durchführung von Nachhallzeitmessungen • Umgang mit Ergebnissen Seminarnummer: 30.04 Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ort: Neumünster Termin: 15. Juni 2016 Uhrzeit: 9.00 bis 16.00 Uhr Leitung: Frank Hofmann Zu unseren Seminaren „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ laden wir Sie herzlich ein. Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit unseren Fachleuten und mit anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern. Treffen Sie Ihre Auswahl und melden Sie sich online an. Seminare für Unternehmen und Verwaltungen Unsere Seminare sind kostenfrei für alle Versicherten: www.uk-nord.de/seminare IV · sicher & gesund · UK Nord Seminare für Kindertagesstätten Seminare für Schulen V e r A N S T A L T U N g e N Foto: UK Nord Foto: UK Nord Walter Kottke referierte zum EU-Vergaberecht Mit Sicherheit Kunst Fachtagung für Theater und Veranstaltungsstätten rund 60 fach- und führungskräfte aus Theatern und Bühnenbetrieben hatten sich zur diesjährigen Fachtagung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Theatern und anderen Veranstaltungsstätten“ am 8. März im Hotel Reichshof in Hamburg eingefunden. Der Themenbogen spannte sich von A wie Auftragsvergabe über L wie Lärmminderung bis S wie Schädlingsbekämpfung. Die UK Nord, die UK Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft hatten eingeladen. Frank Hofmann von der UK Nord moderierte die Fachtagung wieder in gewohnter Form. Sylvana Dietzschold vom Amt für Arbeitsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg stellte die 2015 überarbeitete Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor und erläuterte ihre Bedeutung für Veranstaltungsstätten. Hier sind die neuen Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel im Anhang 3 der BetrSichV von Bedeutung. Dazu zählen jetzt auch die Maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik. In der Betriebssicherheitsverordnung gibt es den neuen Begriff „Prüfsachverständiger“. Die Anforderungen an den Prüfsachverständigen sind identisch mit den Anforderungen an ermächtigte Sachverständige nach Paragraf 36 der Unfallverhütungsvorschrift (DUGV Vorschrift 17 und 18). Demnach gelten ermächtigte Sachverständige für die Prüfung von maschinentechnischen Einrichtungen auch als Prüfsachverständige im Sinne der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Kerstin Budde erklärte, welche Schritte zum CE-Kennzeichen für einen Eigenbau notwendig sind Die Euronorm EN 10.90 beschreibt die Qualitätsanforderungen für die Planung, Herstellung und Auslieferung von Bauteilen aus Stahl bis hin zum EU-Konformitätsnachweis. Das umfasst auch tragende Bauteile aus Stahl im Bühnenbau. Thomas Kneffel von der Sächsischen Staatsoper Dresden (Semperoper) erläuterte das Handbuch für Qualitätsmanagement, das die Metallwerkstatt der Sächsischen Staatstheater erarbeitet hat, um den Anforderungen der Euronorm gerecht zu werden. und in Kostümfundus‘. In seinem Vortrag „Auftragsvergabe durch Theater“ erklärte Walter Kottke vom gleichnamigen Bühnenplanungsbüro aus Bayreuth die komplexe Materie des EU-Vergaberechts. Jörn Sturm, kaufmännischer Direktor am Theater Kiel, stellte Lärmminderungsmaßnahmen im Orchesterprobenraum, im Kassenraum und im Chorzimmer des Kieler Opernhauses vor. Kerstin Budde von that hamburg GmbH – büro für theaterbetriebstechnik – hat eine im Eigenbau erstellte Windmaschine für das CE-Kennzeichen fit gemacht. Die Maschine hat das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und darf jetzt das CEZeichen tragen. Der Aufwand lohnt sich für langlebige Eigenbauten, die zum Beispiel länger als zwei Spielzeiten in Betrieb sind. Die Tagung hat sich beim Fachpublikum gut etabliert. Technische und kaufmännische Direktoren, Sicherheitsfachkräfte und Abteilungsleitungen in Theatern haben sie fest in ihren meist prall gefüllten Terminkalendern eingetragen. Klaudia Gottheit Die Vortragsunterlagen sind als Download unter www.uk-nord.de erhältlich. Ulli Limberts umriss Methoden der modernen Schädlingsbekämpfung im Dekobau sicher & gesund · UK Nord · V & T I P P S Neues aus dem Netz Unternehmen, die eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen wollen, können auf eine Broschüre aus dem „Arbeitsprogramm Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zurückgreifen. Die Broschüre trägt den Titel „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ und wurde vor kurzem um zwei Anlagen erweitert, die bei der Auswahl von Instrumenten und Verfahren helfen sollen. Mehr Informationen unter www.gda-psyche.de rückenschmerzen? Dagegen hilft „gda bewegt“, das Programm der GDA zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE). „gda bewegt“ führt bewährte Elemente der Ende 2015 beendeten Rückenkampagne der gesetzlichen Unfallversicherung weiter. Schauen Sie mal rein unter www.gdabewegt.de Foto: imagesource.com A K T U e L L e S Ein Kind muss nach einem Unfall zu Hause betreut werden – was tun? Unser rezept: Kinderpflege-Verletztengeld In unserer Ausgabe 5/2015 haben wir Ihnen erläutert, dass während so genannter Wartezeiten in der Kindertageseinrichtung Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord gegeben ist. Für den Fall, dass Ihr Kind während dieser Zeit einen Kindergartenunfall erleidet, stellt sich die Frage: Was ist zu tun? Das ist nicht immer einfach. Denn wenn das Kind bei einem Unfall in der Schule oder im Kindergarten verletzt wird, müssen berufstätige Paare oder allein erziehende Elternteile oft umfangreich organisieren, um den Alltag in den Griff zu bekommen. Die UK Nord unterstützt Sie mit einer besonderen Leistung: dem Kinderpflege-Verletztengeld. Entsteht den Eltern ein Verdienstausfall, weil sie ihr verletztes Kind betreuen oder pflegen, zahlt die UK Nord je Kind Kinderpflege-Verletztengeld bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Und zwar für jeden Elternteil, wenn beide berufstätig sind. Bei Alleinerziehenden wird bis zu 20 Tage Kinderpflege-Verletztengeld gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass • ein Elternteil wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des unfallverletzten Kindes der Arbeit fern bleiben muss, • der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Pflege bescheinigt, • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist, • eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen oder pflegen kann. Die UK Nord prüft bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch, ob die Eltern zuvor Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung geltend machen können. Das Kinderpflege-Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts oder -einkommens und darf das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen (vgl. § 45 Abs. 4 SGB VII). Die Berechnung und Auszahlung dieser Leistungen nimmt im Regelfall die Krankenkasse im Auftrag der UK Nord vor. Gabriele Helmsing/Ronny Welbing VI · sicher & gesund · UK Nord Foto: © thinkstock.de Fotos: Aktion Das Sichere Haus Mehrsprachig gegen Kinderunfälle risiko-check: Wer klug entscheidet, gewinnt Mein Kind hat sich verbrannt. Was muss ich als Mutter, als Vater jetzt tun? Schon deutschsprachige Eltern reagieren in so einem Fall oft hilflos. Wie soll es da Eltern ergehen, die aus dem Ausland eingewandert sind? Abhilfe schafft das Portal „Prävention von Kinderunfällen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Hier ist eine Vielzahl von Schriften zur Kindersicherheit – von Brandverletzung über Sicherheit im Kinderzimmer bis Verkehrserziehung – zusammengestellt worden. Jede steht auf Deutsch und in mindestens eine Fremdsprache übersetzt zum Herunterladen zur Verfügung. Das erkennen und Bewerten von Risiken verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation im Straßenverkehr lässt sich vermeiden – doch jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, hat großen Einfluss auf die Höhe ihres Risikos. Mit der diesjährigen Schwerpunktaktion möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und Lösungsansätze für das verantwortungsvolle Bewältigen von gefährlichen Verkehrssituationen anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt dazu typische Verhaltensweisen und gibt Raum für Entscheidungen. stufe II oder Unterweisungen in Betrieben durchführen, können auf eine weitere Broschüre sowie spezielle Seminarmedien zurückgreifen. Die Medien sind auf einer DVD und auf der Kampagnenseite hinterlegt. Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen. Leserinnen und Leser der „Risiko-Check“-Printmedien haben die Chance auf eine sechstägige AIDA-Kreuzfahrt für zwei Personen und viele weitere wertvolle Preise. Zusätzlich gibt es ein Online-Gewinnspiel. Hier winken hochwertige Unterhaltungselektronik und Smartphones der Oberklasse als Preise. Beide Gewinnspiele starten am 1. Juni 2016 und laufen bis zum 28. Februar 2017. Drei Broschüren sowie die Internetseite www.risiko-check.info richten sich an alle erwachsenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Ganz gleich, ob sie mit Lkw, Transporter, Pkw, Motorrad, auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Personen, die Seminare, Unterricht in der Sekundar- Weitere Informationen und alle Präventionsmaterialien finden Sie ab dem 1. Juni 2016 unter www.risiko-check.info, Ansprechpartnerin beim DVR ist Katja Hartmann ([email protected]). www.bzga.de/kindersicherheit/angeboteund-anbieter/angebote-in-fremdsprachen Start der UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion 2016 am 1. Juni Quelle: Medien-Information des DVR vom 17. März 2016 sicher & gesund · UK Nord · VII K L e I N e A U S Z e I T Lösen und gewinnen! Das geht ganz einfach: Lösen Sie das Kreuzworträtsel und finden Sie den gesuchten Begriff, indem Sie die Buchstaben aus den blauen Feldern in die entsprechenden Kästchen unter dem Rätsel eintragen – den Begriff senden Sie bis zum 27. Mai 2016 per E-Mail an: [email protected] – unter Angabe Ihres Betriebes und der Adresse, an die Ihr Gewinn ggf. gesendet werden soll. Die gewinner werden jeweils unter folgender Adresse veröffentlicht: www.uk-nord.de/ sg-preisausschreiben; sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Name veröffentlicht wird, so teilen Sie uns das bitte in Ihrer E-Mail mit der Lösungsantwort mit. Bei mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los, es werden zehn Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter versicherter Unternehmen der Unfallkasse Nord. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UK Nord sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Lösung des Kreuzworträtsels wird in der kommenden Ausgabe der sicher & gesund veröffentlicht. Ermittlungsbüro Verwaltungsbereich abgelegene Gegend 13 KfzAbgasentgifter (Kw.) hoher türkischer Titel weiblicher Artikel Abschnitt töricht, unintelligent Rechenergebnis australischer Strauß zweckmäßig, effektiv Krawatte 17 Eigenname der Eskimos 11 Türeinfassung 6 spielerisch ärgern 2 9 5 engl. Parlamentsentscheid Fußbekleidung (Mz.) 3 Schutzdamm am Meer 16 Initialen des Malers Matisse Umlaut 7 8 französisch, span.: in deutsche Vorsilbe 4 10 Tanzfigur der Quadrille Edelmetallhandelsform niemals 4 zwei Rheinzuflüsse ein Verbrechen Lichtkranz 14 3 15 fossiler Brennstoff Hülle des Auges 2 unempfänglich griech. Stamm in der Antike türk.armen. Ruinenstadt 1 englisch: tun, machen durch Moden geprägtes Milieu Protestmarsch (Kw.) 1 Währung Europas Barrengriffstange Doppelstück kurz für: zu dem Kurzmitteilung (Kw.) See in Schottland (Loch ...) Post verschicken 12 Ärger römischer Kaiser, † 68 getrocknete Traube bekannt geben russisches Parlament Mitglied eines Ordens DEIKE-PRESS-1513-11 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Zwei Hauptpreise: außerdem ... gewinnen Sie ein Swiss Peak fernglas – mit hochwertigen Objektiven, um auch das kleinste Detail aus weiter Ferne zu erkennen – Vergrößerung/Lichtstärke: 10 x 25 ... verlosen wir 10 x eine Jive Powerbank: 3,7 V/2.000 mAh inkl. Ladekabel Akkulebensdauer: über 500 Ladezyklen Abmessungen: 9,7 cm x 2,2 cm x 2,5 cm Der Lösungsbegriff der letzten Ausgabe lautete: TAG GEGEN LAERM DE L E K L A W A U G T R A P S I N O W A G N E T W A I U T R U A U F M S E G T E H O A S T S R A H A L E T T G G E N E B R E A O R D E R A V O S I T T R A H E S I G S S I L U G E N G E N A T D I E R A N A C U C H E H E T K E L U R H E R L E Z G L L E A E N S H T E R I E C C H H O F A A S E E Impressum Unfallkasse Nord, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel Telefon 0431 6407-0, Fax 0431 6407-2 50 VIII · sicher & gesund · UK Nord Verantwortlich: Jan Holger Stock, Geschäftsführer Gesamtkoordination: Klaudia Gottheit E-Mail Redaktion: [email protected] Telefon Redaktion: 040 27153-403 Redaktion: Birgit Faßbender, Klaudia Gottheit, Sigrid Jacob, Claudia Löhnert, Lilian Meyer, Ronny Welbing Gestaltung, Satz: SoPunkt Agentur GmbH Druck: Konradin Druck GmbH, Leinfelden-Echterdingen 17
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