Was tun, wenn Arbeit taub macht?

sicher & gesund
Foto: panthermedia.net/Arne Trautmann
2/2016
I N H A L T
Tag gegen Lärm
I
Tag gegen Lärm. Was tun, wenn
Arbeit taub macht?
II
Lärmschwerhörigkeit vorbeugen.
Was können Arbeitgeber und
Beschäftigte tun? Drei Fragen an
Guido Pohlmann
IV
Seminare: Umgang mit
Lärmmessgeräten
V
Mit Sicherheit Kunst. Rückblick
auf die Fachtagung für Theater und
Veranstaltungsstätten
VI
Neues aus dem Netz
Was tun, wenn Arbeit taub macht?
Stille ist selten geworden in unserem Alltag.
Die vorherrschende Geräuschkulisse ist laut.
Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. die Aktion „Tag gegen Lärm“ ins Leben
gerufen. Dieses Jahr findet sie am 27. April statt
unter dem Motto: „So geht leise!“ (www.taggegen-laerm.de). An manchen Arbeitsplätzen
lässt sich Lärm nicht vermeiden, vor allem wenn
mit Maschinen gearbeitet wird. Ab wann führt
Arbeitslärm zu Gehörschäden? Wie wird eine
Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt?
Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit
Ab einem Pegel von 85 dB(A) kann Lärm das
Gehör dauerhaft schädigen. Nach Hautkrankheiten sind Lärmschwerhörigkeiten bei der
Unfallkasse (UK) Nord die zweithäufigste Berufskrankheitenanzeige. Als Berufskrankheit gilt
nach der gesetzlichen Definition eine Krankheit,
die in der sogenannten Berufskrankheitenliste
(BK-Liste) aufgeführt wird. 2015 gab es bei der
UK Nord rund 50 Anzeigen von Lärmschwerhörigkeiten. Arno Pansegrau aus dem Bereich BerufsFortsetzung auf Seite III
Kinderpflege-Verletztengeld
VII Mehrsprachig gegen Kinderunfälle
Risiko-Check. Neue Kampagne zur
Verkehrssicherheit
VIII Preisrätsel
Foto: UK Nord
N A c H g e f r A g T
Drei Fragen an Guido Pohlmann,
Sachgebietsleiter Allgemeine Unfallversicherung
Lärmschwerhörigkeit
vorbeugen
Was können Arbeitgeber und
Beschäftigte tun?
Was kann der Arbeitgeber tun,
damit es gar nicht erst zu Lärmschwerhörigkeit kommt?
1
Erste Pflicht des Arbeitgebers ist, die Lärmquellen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zu reduzieren. Zu den
Möglichkeiten kann die Fachkraft für
Arbeitssicherheit beraten. Ein Beispiel aus
der Praxis: Früher waren die Blechtonnen
bei der Abfallentsorgung eine schädigende
Lärmquelle für die Müllwerker. Zum Scheppern beim Leeren der Blechtonnen kam
noch die pneumatische, also mit Luft betriebene Hebeeinrichtung am Müllwagen, die
gezischt hat. Heutzutage bestehen die
Abfalltonnen aus Kunststoff und die Hebeeinrichtung in den Müllwagen funktioniert
hydraulisch. Das heißt, sie arbeitet mit Öl und
ist damit wesentlich leiser. Die Müllwerker
sind dank diesen Umstellungen nicht mehr
in einem Bereich mit mehr als 85 db(A) tätig.
Ein neueres Beispiel von Lärmminderung
sind akkubetriebene Geräte für den Baum-
schnitt. Diese werden immer mehr von Bauhöfen oder bei der Straßenunterhaltung eingesetzt, etwa bei der Seilklettertechnik
(SKT) und in der Hubbühne. Sie haben den
Vorteil, dass sie leiser sind und zudem einfacher in der sicheren Handhabung. Für professionelle Forstarbeiten sind sie allerdings
ungeeignet.
2
Was ist, wenn man die Maschinen
nicht leiser machen kann?
Eine Möglichkeit ist, die Maschine einzukapseln. Das wird zum Beispiel mit Generatoren in Klärwerken gemacht, die der Stromund Wärmegewinnung dienen. Lässt sich
der Lärm am Arbeitsplatz nicht unter 85 dB
(A) senken, muss der Arbeitgeber diesen als
Lärmbereich ausweisen und entsprechend
kennzeichnen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls seine Beschäftigten darauf hinweisen,
dass dort persönlicher Gehörschutz getragen werden muss und diese persönliche
Schutzausrüstung (PSA) auch zur Verfügung
stellen. Wichtig dabei ist, auf Tragekomfort
zu achten. Ist der Gehörschutz für die
Beschäftigten unbequem, nutzen sie ihn oft
nicht. Das Tragen von Gehörschutz ist damit
die letzte Schutzmöglichkeit. Der Arbeitgeber muss vorher alle anderen realisierbaren
Lärmminderungsmaßnahmen anwenden.
3
Wie kann ich mich als Beschäftigte
oder Beschäftigter schützen?
Wenn der Arbeitsplatz als Lärmbereich ausgewiesen ist, müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen. Dazu sind sie verpflichtet.
Jede und jeder sollte sich bewusst machen,
dass nur so der Gehörsinn als einer von fünf
Sinnen geschützt werden kann. Es gibt
unterschiedliche Trageformen: Kapselgehörschützer, Innenohrschutz mit Schaumstoffröllchen oder individuell angepasste
Otoplastiken. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt kann beraten,
welcher Gehörschutz geeignet ist.
Interview: Lilian Meyer
Foto: privat
e D I T O r I A L
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das empfindlichste Sinnesorgan des Menschen ist das Ohr. Es ist das einzige Organ,
das schon vor der Geburt zu voller Größe und
Funktionsfähigkeit herangewachsen ist. Ab
der 35. Woche hören Babys unterschiedliche
Tonhöhen und erkennen sogar den Rhythmus
unterschiedlicher Sprachen. Das Ohr ist
somit das erste Organ, das seine Tätigkeit
II · sicher & gesund · UK Nord
aufnimmt. In der Regel stellt das Ohr auch
als letztes Sinnesorgan seine Funktion ein.
Es liegt auf der Hand, dass wir unsere Ohren
vor möglichen Hörschäden schützen müssen.
Zu den häufigsten Auslösern von Hörschäden
gehören Lärm und Infektionskrankheiten.
Dadurch kann es zu einer unumkehrbaren
Zerstörung der Haarzellen im Innenohr kommen. Meist ist das ein schleichender Prozess.
Mit steigendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, schlechter zu hören. Eine
zwangsläufige Entwicklung ist das jedoch
nicht. Der Alterungsprozess des Gehörs ist
das Resultat aller für das Ohr schädlichen
Einflüsse während des ganzen Lebens. Hier
steht der Lärm an erster Stelle, aber auch
Infektionskrankheiten, Alkohol, Nikotin und
einige Medikamente sind zu nennen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Lärmbelastungen zu schützen. Dieser
Schutz fängt mit der Prävention an, von der
Information über die Gefahren durch Lärm
über den Einsatz lärmreduzierter Maschinen
bis hin zu regelmäßigen arbeitsmedizinischen
Lärm-Vorsorgeuntersuchungen. Besondere
Aktionen wie der „Tag gegen Lärm“, der jedes
Jahr Ende April stattfindet, sensibilisieren
für dieses anspruchsvolle Thema, das Titelthema dieser Ausgabe mit seinen vielen
Querverweisen gibt weitere Informationen
zum Schutz vor Lärmbelastungen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ingo Degner,
Direktor des Landesförderzentrums Hören
und Kommunikation, Schleswig,
Mitglied im Vorstand der Unfallkasse Nord
T I T e L T H e M A
Was tun, wenn Arbeit taub macht?
Fortsetzung
krankheiten erklärt, wie die Unfallkasse
vorgeht: „Die für Berufskrankheiten zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter überprüfen jeden eingehenden Fall.
Der überwiegende Teil wird als Berufskrankheit anerkannt. Ein Stufenverfahren, das bei
der UK Nord seit ungefähr drei Jahren angewandt wird, hat zu einem beschleunigten
Ablauf geführt.“
Meist erhalte die UK Nord eine Meldung vom
HNO- oder Betriebsarzt, dass bei einer oder
einem Versicherten der Verdacht auf eine
beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit vorliege. „Doch auch Betroffene oder Unternehmer, deren Versicherungsträger die UK Nord
ist, können bei uns den Verdacht auf eine
Lärmschwerhörigkeit melden“, so Pansegrau. Eine Untersuchung des Hörvermögens
in Form eines Hörtestes ist unerlässlich.
Denn Lärmschwerhörigkeiten sind in den
meisten Fällen an einer typischen Hörkurve
in den Audiogrammen zu erkennen.
„Nach Eingang der Meldung schickt die
UK Nord an die Betroffenen einen Fragebogen“, erläutert der Experte das Verfahren.
Und weiter: „Hier wird unter anderem die
gesamte berufliche Lärmeinwirkung abgefragt. Das ist wichtig, weil eine Lärmschwerhörigkeit lange Zeit braucht, um sich zu
entwickeln.“ Aus den beruflichen Tätigkei-
ten ist ersichtlich, ob Versicherte in einem
Lärmbereich gearbeitet haben. So wird ein
Arbeitsumfeld bezeichnet, in dem gehörschädigender Lärm herrscht. Das beurteilen
Aufsichtspersonen aus der Prävention und
orientieren sich dabei an der persönlichen
Kenntnis des Arbeitsplatzes bzw. einem
Lärmkataster. So schätzen sie ein, ob eine
schädigende Lärmbelastung während der
Arbeit bestanden hat, also der Geräuschpegel dauerhaft bei 85 dB(A) oder mehr lag.
Ist eine solche Einschätzung nicht möglich,
werden Lärmmessungen am Arbeitsplatz vorgenommen. Wenn eine schädigende Lärmbelastung vorliegt und sich die lärmtypische
Hörkurve während der Lärmeinwirkung entwickelt hat, wird die Berufskrankheit anerkannt. Nur wenn es Unklarheiten bei den
Angaben gibt, werden zusätzlich Informationen vom Arbeitgeber oder ein umfangreiches Gutachten eingeholt.
Individualprävention Lärm:
Weitere gehörschädigung vermeiden
Arbeiten die an Lärmschwerhörigkeit
Erkrankten nach wie vor in einem Lärmbereich, beraten die Aufsichtspersonen der
Prävention sie an ihrem Arbeitsplatz. Ziel
ist, eine Verschlimmerung arbeitslärmbedingter Hörverluste mit allen geeigneten
Mitteln zu vermeiden. Die Aufsichtspersonen beraten die Betroffenen darüber, mit
welchen Maßnahmen Lärm reduziert werden kann oder zu geeignetem Gehörschutz.
Ein bereits erlittener Hörverlust kann medizinisch nicht rückgängig gemacht werden.
Besser, es kommt gar nicht erst soweit.
Was Arbeitgeber und Beschäftigte vorbeugend tun können, beantwortet Guido Pohlmann von der Abteilung Prävention und
Arbeitsschutz (Seite II). Ein Seminar zum
Thema Lärm stellen wir Ihnen auf Seite IV vor.
Lilian Meyer
Die gute Nachricht: Auch mit Hörschäden
können die meisten Beschäftigten mit entsprechendem Gehörschutz weiterarbeiten.
Eine Rentenzahlung ist bei dieser Berufskrankheit eher selten. „Sofern bereits ein
Hörverlust eingetreten ist, der eine Hörgeräteversorgung notwendig macht, wird diese
kostenfrei von der UK Nord übernommen“,
ergänzt Pansegrau.
Mehr Informationen zum Thema auf
www.uk-nord.de unter Informationen &
Medien: „Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit“ (Bestellnr. GUV I 8953-UKN)
sowie „Lärmmesstechnik. Ermittlung des
Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz“
(Bestellnr. BGI/GUV I 792-010)
sicher & gesund · UK Nord · III
Foto: UK Nord
S e M I N A r e
Umgang mit
Lärmmessgeräten
Sie sollen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Lärmmessungen vornehmen? In diesem
Seminar zeigen wir Ihnen die Grundlagen.
Durchführung von
Orientierungsmessungen
Seminarinhalt
• Einführung in die Lärmmesstechnik
– Grundlagen einer Messung
– Arten von Messgeräten
– Ausstattungsanforderungen
– Filterkurven
• Grundlagen der Raumakustik
• Durchführung von Nachhallzeitmessungen
• Umgang mit Ergebnissen
Seminarnummer: 30.04
Zielgruppe:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ort: Neumünster
Termin: 15. Juni 2016
Uhrzeit: 9.00 bis 16.00 Uhr
Leitung: Frank Hofmann
Zu unseren Seminaren „Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“
laden wir Sie herzlich ein. Informieren Sie
sich und diskutieren Sie mit unseren Fachleuten und mit anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern.
Treffen Sie Ihre Auswahl und melden Sie
sich online an.
Seminare für Unternehmen
und Verwaltungen
Unsere Seminare sind kostenfrei für alle Versicherten: www.uk-nord.de/seminare
IV · sicher & gesund · UK Nord
Seminare für
Kindertagesstätten
Seminare für Schulen
V e r A N S T A L T U N g e N
Foto: UK Nord
Foto: UK Nord
Walter Kottke referierte zum EU-Vergaberecht
Mit Sicherheit Kunst
Fachtagung für Theater und Veranstaltungsstätten
rund 60 fach- und führungskräfte aus
Theatern und Bühnenbetrieben hatten sich
zur diesjährigen Fachtagung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Theatern und
anderen Veranstaltungsstätten“ am 8. März
im Hotel Reichshof in Hamburg eingefunden. Der Themenbogen spannte sich von A
wie Auftragsvergabe über L wie Lärmminderung bis S wie Schädlingsbekämpfung. Die
UK Nord, die UK Mecklenburg-Vorpommern
und die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft hatten eingeladen. Frank Hofmann
von der UK Nord moderierte die Fachtagung
wieder in gewohnter Form.
Sylvana Dietzschold vom Amt für Arbeitsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
stellte die 2015 überarbeitete Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor und
erläuterte ihre Bedeutung für Veranstaltungsstätten. Hier sind die neuen Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel im
Anhang 3 der BetrSichV von Bedeutung. Dazu
zählen jetzt auch die Maschinentechnischen
Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik. In
der Betriebssicherheitsverordnung gibt es
den neuen Begriff „Prüfsachverständiger“.
Die Anforderungen an den Prüfsachverständigen sind identisch mit den Anforderungen
an ermächtigte Sachverständige nach Paragraf 36 der Unfallverhütungsvorschrift
(DUGV Vorschrift 17 und 18). Demnach gelten
ermächtigte Sachverständige für die Prüfung
von maschinentechnischen Einrichtungen
auch als Prüfsachverständige im Sinne der
neuen Betriebssicherheitsverordnung.
Kerstin Budde erklärte, welche Schritte zum
CE-Kennzeichen für einen Eigenbau notwendig
sind
Die Euronorm EN 10.90 beschreibt die Qualitätsanforderungen für die Planung, Herstellung und Auslieferung von Bauteilen aus
Stahl bis hin zum EU-Konformitätsnachweis.
Das umfasst auch tragende Bauteile aus
Stahl im Bühnenbau. Thomas Kneffel von
der Sächsischen Staatsoper Dresden (Semperoper) erläuterte das Handbuch für Qualitätsmanagement, das die Metallwerkstatt
der Sächsischen Staatstheater erarbeitet
hat, um den Anforderungen der Euronorm
gerecht zu werden.
und in Kostümfundus‘. In seinem Vortrag
„Auftragsvergabe durch Theater“ erklärte
Walter Kottke vom gleichnamigen Bühnenplanungsbüro aus Bayreuth die komplexe
Materie des EU-Vergaberechts. Jörn Sturm,
kaufmännischer Direktor am Theater Kiel,
stellte Lärmminderungsmaßnahmen im
Orchesterprobenraum, im Kassenraum und
im Chorzimmer des Kieler Opernhauses vor.
Kerstin Budde von that hamburg GmbH –
büro für theaterbetriebstechnik – hat eine
im Eigenbau erstellte Windmaschine für das
CE-Kennzeichen fit gemacht. Die Maschine
hat das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und darf jetzt das CEZeichen tragen. Der Aufwand lohnt sich für
langlebige Eigenbauten, die zum Beispiel
länger als zwei Spielzeiten in Betrieb sind.
Die Tagung hat sich beim Fachpublikum gut
etabliert. Technische und kaufmännische
Direktoren, Sicherheitsfachkräfte und Abteilungsleitungen in Theatern haben sie fest in
ihren meist prall gefüllten Terminkalendern
eingetragen.
Klaudia Gottheit
Die Vortragsunterlagen sind als Download
unter www.uk-nord.de erhältlich.
Ulli Limberts umriss Methoden der modernen Schädlingsbekämpfung im Dekobau
sicher & gesund · UK Nord · V
& T I P P S
Neues aus dem Netz
Unternehmen, die eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen
wollen, können auf eine Broschüre aus dem
„Arbeitsprogramm Psyche“ der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
zurückgreifen. Die Broschüre trägt den Titel
„Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“
und wurde vor kurzem um zwei Anlagen
erweitert, die bei der Auswahl von Instrumenten und Verfahren helfen sollen. Mehr
Informationen unter www.gda-psyche.de
rückenschmerzen? Dagegen hilft „gda
bewegt“, das Programm der GDA zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE). „gda bewegt“ führt bewährte
Elemente der Ende 2015 beendeten Rückenkampagne der gesetzlichen Unfallversicherung weiter. Schauen Sie mal rein unter
www.gdabewegt.de
Foto: imagesource.com
A K T U e L L e S
Ein Kind muss nach einem Unfall zu Hause betreut werden – was tun?
Unser rezept: Kinderpflege-Verletztengeld
In unserer Ausgabe 5/2015 haben wir Ihnen
erläutert, dass während so genannter Wartezeiten in der Kindertageseinrichtung Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord
gegeben ist. Für den Fall, dass Ihr Kind während dieser Zeit einen Kindergartenunfall
erleidet, stellt sich die Frage: Was ist zu tun?
Das ist nicht immer einfach. Denn wenn das
Kind bei einem Unfall in der Schule oder im
Kindergarten verletzt wird, müssen berufstätige Paare oder allein erziehende Elternteile
oft umfangreich organisieren, um den Alltag
in den Griff zu bekommen. Die UK Nord
unterstützt Sie mit einer besonderen Leistung: dem Kinderpflege-Verletztengeld.
Entsteht den Eltern ein Verdienstausfall,
weil sie ihr verletztes Kind betreuen oder
pflegen, zahlt die UK Nord je Kind Kinderpflege-Verletztengeld bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Und zwar für jeden
Elternteil, wenn beide berufstätig sind.
Bei Alleinerziehenden wird bis zu 20 Tage
Kinderpflege-Verletztengeld gezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass
• ein Elternteil wegen der Beaufsichtigung,
Betreuung oder Pflege des unfallverletzten Kindes der Arbeit fern bleiben muss,
• der behandelnde Arzt die Notwendigkeit
der Pflege bescheinigt,
• das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder behindert oder auf
Hilfe angewiesen ist,
• eine andere im Haushalt lebende Person
das Kind nicht betreuen oder pflegen
kann.
Die UK Nord prüft bei Vorliegen dieser
Voraussetzungen auch, ob die Eltern zuvor
Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung geltend machen können.
Das Kinderpflege-Verletztengeld beträgt
80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts
oder -einkommens und darf das entgangene
Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen (vgl.
§ 45 Abs. 4 SGB VII). Die Berechnung und
Auszahlung dieser Leistungen nimmt im
Regelfall die Krankenkasse im Auftrag der
UK Nord vor.
Gabriele Helmsing/Ronny Welbing
VI · sicher & gesund · UK Nord
Foto: © thinkstock.de
Fotos: Aktion Das Sichere Haus
Mehrsprachig gegen
Kinderunfälle
risiko-check: Wer klug entscheidet, gewinnt
Mein Kind hat sich verbrannt. Was muss
ich als Mutter, als Vater jetzt tun? Schon
deutschsprachige Eltern reagieren in so
einem Fall oft hilflos. Wie soll es da Eltern
ergehen, die aus dem Ausland eingewandert
sind? Abhilfe schafft das Portal „Prävention
von Kinderunfällen“ der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Hier ist
eine Vielzahl von Schriften zur Kindersicherheit – von Brandverletzung über Sicherheit
im Kinderzimmer bis Verkehrserziehung –
zusammengestellt worden. Jede steht auf
Deutsch und in mindestens eine Fremdsprache übersetzt zum Herunterladen zur
Verfügung.
Das erkennen und Bewerten von Risiken
verläuft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation
im Straßenverkehr lässt sich vermeiden –
doch jede Person, die am Straßenverkehr
teilnimmt, hat großen Einfluss auf die Höhe
ihres Risikos. Mit der diesjährigen Schwerpunktaktion möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und
Lösungsansätze für das verantwortungsvolle
Bewältigen von gefährlichen Verkehrssituationen anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt
dazu typische Verhaltensweisen und gibt
Raum für Entscheidungen.
stufe II oder Unterweisungen in Betrieben
durchführen, können auf eine weitere Broschüre sowie spezielle Seminarmedien
zurückgreifen. Die Medien sind auf einer
DVD und auf der Kampagnenseite hinterlegt.
Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen. Leserinnen
und Leser der „Risiko-Check“-Printmedien
haben die Chance auf eine sechstägige
AIDA-Kreuzfahrt für zwei Personen und
viele weitere wertvolle Preise. Zusätzlich
gibt es ein Online-Gewinnspiel. Hier winken
hochwertige Unterhaltungselektronik und
Smartphones der Oberklasse als Preise.
Beide Gewinnspiele starten am 1. Juni 2016
und laufen bis zum 28. Februar 2017.
Drei Broschüren sowie die Internetseite
www.risiko-check.info richten sich an alle
erwachsenen Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmer. Ganz gleich, ob sie mit Lkw,
Transporter, Pkw, Motorrad, auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Personen,
die Seminare, Unterricht in der Sekundar-
Weitere Informationen und alle Präventionsmaterialien finden Sie ab dem 1. Juni 2016
unter www.risiko-check.info, Ansprechpartnerin beim DVR ist Katja Hartmann
([email protected]).
www.bzga.de/kindersicherheit/angeboteund-anbieter/angebote-in-fremdsprachen
Start der UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion 2016 am 1. Juni
Quelle: Medien-Information des DVR
vom 17. März 2016
sicher & gesund · UK Nord · VII
K L e I N e A U S Z e I T
Lösen und gewinnen!
Das geht ganz einfach: Lösen
Sie das Kreuzworträtsel und finden Sie den gesuchten Begriff,
indem Sie die Buchstaben aus
den blauen Feldern in die entsprechenden Kästchen unter
dem Rätsel eintragen – den
Begriff senden Sie bis zum
27. Mai 2016 per E-Mail an:
[email protected] –
unter Angabe Ihres Betriebes
und der Adresse, an die Ihr
Gewinn ggf. gesendet werden
soll.
Die gewinner werden jeweils
unter folgender Adresse veröffentlicht: www.uk-nord.de/
sg-preisausschreiben; sollten
Sie nicht wünschen, dass Ihr
Name veröffentlicht wird, so
teilen Sie uns das bitte in Ihrer
E-Mail mit der Lösungsantwort
mit. Bei mehreren richtigen
Lösungen entscheidet das Los,
es werden zehn Gewinnerinnen
und Gewinner ermittelt. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter versicherter Unternehmen der
Unfallkasse Nord. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UK
Nord sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
Die Lösung des Kreuzworträtsels wird in der kommenden
Ausgabe der sicher & gesund
veröffentlicht.
Ermittlungsbüro
Verwaltungsbereich
abgelegene
Gegend
13
KfzAbgasentgifter
(Kw.)
hoher
türkischer
Titel
weiblicher
Artikel
Abschnitt
töricht,
unintelligent
Rechenergebnis
australischer
Strauß
zweckmäßig,
effektiv
Krawatte
17
Eigenname der
Eskimos
11
Türeinfassung
6
spielerisch
ärgern
2
9
5
engl.
Parlamentsentscheid
Fußbekleidung
(Mz.)
3
Schutzdamm
am
Meer
16
Initialen
des
Malers
Matisse
Umlaut
7
8
französisch,
span.:
in
deutsche
Vorsilbe
4
10
Tanzfigur der
Quadrille
Edelmetallhandelsform
niemals
4
zwei
Rheinzuflüsse
ein Verbrechen
Lichtkranz
14
3
15
fossiler
Brennstoff
Hülle
des
Auges
2
unempfänglich
griech.
Stamm
in der
Antike
türk.armen.
Ruinenstadt
1
englisch:
tun,
machen
durch
Moden
geprägtes Milieu
Protestmarsch
(Kw.)
1
Währung
Europas
Barrengriffstange
Doppelstück
kurz für:
zu dem
Kurzmitteilung
(Kw.)
See in
Schottland
(Loch ...)
Post verschicken
12
Ärger
römischer
Kaiser,
† 68
getrocknete
Traube
bekannt
geben
russisches
Parlament
Mitglied
eines
Ordens
DEIKE-PRESS-1513-11
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Zwei Hauptpreise:
außerdem ...
gewinnen Sie ein Swiss Peak fernglas –
mit hochwertigen Objektiven, um auch das kleinste Detail aus
weiter Ferne zu erkennen – Vergrößerung/Lichtstärke: 10 x 25
... verlosen wir 10 x eine
Jive Powerbank:
3,7 V/2.000 mAh
inkl. Ladekabel
Akkulebensdauer:
über 500 Ladezyklen
Abmessungen:
9,7 cm x 2,2 cm x 2,5 cm
Der Lösungsbegriff der letzten
Ausgabe lautete:
TAG GEGEN LAERM DE
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Impressum
Unfallkasse Nord,
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Telefon 0431 6407-0,
Fax 0431 6407-2 50
VIII · sicher & gesund · UK Nord
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Jan Holger Stock, Geschäftsführer
Gesamtkoordination: Klaudia Gottheit
E-Mail Redaktion: [email protected]
Telefon Redaktion: 040 27153-403
Redaktion: Birgit Faßbender,
Klaudia Gottheit, Sigrid Jacob,
Claudia Löhnert, Lilian Meyer,
Ronny Welbing
Gestaltung, Satz:
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Druck: Konradin Druck GmbH,
Leinfelden-Echterdingen
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