Jubiläums-Stiftung zum 400-jährigen Bestehen der Universität Würzburg Ausschreibung von Reisebeihilfen Förderfähige Reisen: Aus Mitteln der Jubiläums-Stiftung können folgende Reisen im Rahmen der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden: Reisen zur Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Kongressen, Fachtagungen o. ä. im In- und Ausland mit eigenem Beitrag (Vortrag, Posterpräsentation) Forschungsreisen ins Ausland, wenn eine unmittelbare Förderung der Qualifikation erkennbar ist. Voraussetzung der Förderung ist, dass eine Finanzierung aus Drittmitteln (insbesondere der DFG oder des DAAD) nicht möglich ist. Die Förderung kann in jedem Einzelfall höchstens 2.000 € betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller wird erwartet. Persönliche Voraussetzungen: Gefördert werden kann, wer sich in der Abschlussphase der Promotion befindet oder nach einer Promotion mit überdurchschnittlicher Note eine Habilitation oder habilitationsadäquate Qualifikation anstrebt. Bewerber müssen hauptberuflich oder als Stipendiaten an der Universität Würzburg tätig sein und sollten das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Erforderliche Antragsunterlagen: Formloser Antrag mit Darlegung des Zusammenhangs der geplanten Reise mit der eigenen Qualifikation (max. 3 Seiten) bei Kongressreisen: Bestätigung der Annahme des eigenen Beitrags (kann nachgereicht werden), Abstract des Tagungsbeitrages mit Angabe der Autoren bei Forschungsreisen: ggf. Einladung des gastgebenden Instituts Kostenaufstellung (preisgünstige Fahrt-/Flug-/Übernachtungskosten im Rahmen der nach Reisekostenrecht jeweils geltenden Höchstsätze, zutreffend günstigster Satz der Teilnahmegebühr) und Ausweis des persönlichen Eigenanteils Glaubhafter Nachweis, dass eine Finanzierung aus Drittmitteln und Haushaltsmitteln nicht möglich ist (insbesondere wenn der Antragsteller bereits eine Förderung erhält oder aus Drittmitteln beschäftigt ist) Lebenslauf, Liste der Veröffentlichungen und ggf. erhaltener Preise und Auszeichnungen Befürwortung der Reise durch den Betreuer der Promotion bzw. Habilitation bei Promovenden: Erklärung des Betreuers, dass sich die Promotion in der Abschlussphase befindet bei Habilitanden: Kopie der Promotionsurkunde; Bestätigung des Betreuers, dass der Antragsteller die Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation anstrebt Stellungnahme der Fakultät zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens (Befürwortungsschreiben des Dekans). Termine: Anträge können bis spätestens 22. Januar 2016 über die Dekanate bei der Julius-MaximiliansUniversität Würzburg, Referat A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer per E-mail ([email protected] oder [email protected]), bitte 1 Pdf-Datei pro Antrag, eingereicht werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe der Reisebeihilfen erfolgt aufgrund der Empfehlung der Kommission für Forschung und Technologietransfer in der folgenden Sitzung. Für Rückfragen steht Frau Tamara Fuchs (Tel. 31-82985, [email protected]) gerne zur Verfügung. Der Ausschreibungstext steht auch im Internet unter der Adresse http://www.sft.uniwuerzburg.de/downloads/ bereit. Würzburg, im Dezember 2015 Der Stiftungsvorstand Merkblatt für die Antragstellung für Forschungsbeihilfen aus der Jubiläumsstiftung Die Jubiläumsstiftung zum 400-jährigen Bestehen der Universität Würzburg wurde eingerichtet, um den wissenschaftlichen Nachwuchs an der Universität Würzburg zu fördern. Geförderte Vorhaben: Aus Mitteln der Jubiläumsstiftung sollen Forschungsprojekte im Rahmen der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden, für die eine Förderung durch andere Institutionen nicht zu erlangen ist. Im Einzelnen können gefördert werden: Reisen zum Besuch von zentralen internationalen wissenschaftlichen Kongressen, Fachtagungen o.ä. im In- und Ausland, Forschungsreisen, wenn eine unmittelbare Förderung der Qualifikation erkennbar ist. Nicht förderfähig sind laufende Personalausgaben und Geräteanschaffungen. Voraussetzung der Förderung ist in jedem Fall, dass eine andere Finanzierung (aus Haushalts- oder Drittmitteln) nicht möglich ist. Die Förderung kann in jedem Einzelfall höchstens 2.000 € betragen; dabei wird grundsätzlich auch eine persönliche Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet. Persönliche Voraussetzungen: Gefördert werden können Bewerber, die sich in der Abschlussphase der Promotion befinden oder nach einer Promotion mit überdurchschnittlicher Note eine Habilitation oder habilitationsadäquate Qualifikation anstreben. Der Bewerber muss hauptberuflich oder als Stipendiat an der Universität Würzburg tätig sein und sollte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Formloser Antrag mit Beschreibung des Reise- oder Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten); bei Kongressreisen: Bestätigung über die Annahme des eigenen Beitrags; im Falle von Forschungsaufenthalten ggf. eine Einladung des gastgebenden Instituts; Kostenaufstellung mit Ausweis des persönlichen Eigenanteils; Erklärung, dass keine Finanzierung von dritter Seite sowie Haushaltsmitteln möglich ist; Lebenslauf, Liste der bisherigen Veröffentlichungen, ggf. erhaltene Preise und Auszeichnungen; Knappe begründete Befürwortung der Reise durch den Betreuer der Promotion bzw. Habilitation; bei Promovierenden: Erklärung des Betreuers, dass sich die Promotion in der Abschlussphase befindet; bei Habilitanden: Kopie der Promotionsurkunde; Bestätigung des Betreuers, dass der Antragsteller die Habilitation oder eine habilitationsgleiche Qualifikation anstrebt; Stellungnahme der Fakultät zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens (Befürwortungsschreiben des Dekans). Termine: Anträge sind bis zur in der Ausschreibung festgelegten Einreichfrist (22. Januar) eines Jahres über das jeweilige Dekanat bei der Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und Technologietransfer, Referat A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer, Zentralverwaltung der Universität, per E-Mail [email protected] oder [email protected] (1 Pdf-Datei pro Antrag) einzureichen. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Forschung und Technologietransfer jeweils nach dem Stichtag innerhalb des laufenden Semesters. Bewilligungsempfänger sind verpflichtet, nach Beendigung des geförderten Projektes der Pressestelle der Universität einen Bericht zur Veröffentlichung im einBLICK zukommen zu lassen. Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und Technologietransfer (Frau Tamara Fuchs, Referat A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT), Tel. 31-82985, [email protected], Campus Hubland Nord, Josef-Martin-Weg 54/2, Zi. 03.210) zur Verfügung.
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