Jubiläums-Stiftung zum 400-jährigen Bestehen der Universität

Jubiläums-Stiftung zum 400-jährigen
Bestehen der Universität Würzburg
Ausschreibung von Reisebeihilfen
Förderfähige Reisen:
Aus Mitteln der Jubiläums-Stiftung können folgende Reisen im Rahmen der Qualifikation des
wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden:
 Reisen zur Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Kongressen,
Fachtagungen o. ä. im In- und Ausland mit eigenem Beitrag (Vortrag, Posterpräsentation)
 Forschungsreisen ins Ausland, wenn eine unmittelbare Förderung der Qualifikation erkennbar ist.
Voraussetzung der Förderung ist, dass eine Finanzierung aus Drittmitteln (insbesondere der DFG oder
des DAAD) nicht möglich ist. Die Förderung kann in jedem Einzelfall höchstens 2.000 € betragen. Eine
angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller wird erwartet.
Persönliche Voraussetzungen:
Gefördert werden kann, wer sich in der Abschlussphase der Promotion befindet oder nach einer
Promotion mit überdurchschnittlicher Note eine Habilitation oder habilitationsadäquate Qualifikation
anstrebt. Bewerber müssen hauptberuflich oder als Stipendiaten an der Universität Würzburg tätig sein
und sollten das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Erforderliche Antragsunterlagen:
 Formloser Antrag mit Darlegung des Zusammenhangs der geplanten Reise mit der eigenen
Qualifikation (max. 3 Seiten)
 bei Kongressreisen: Bestätigung der Annahme des eigenen Beitrags (kann nachgereicht werden),
Abstract des Tagungsbeitrages mit Angabe der Autoren
 bei Forschungsreisen: ggf. Einladung des gastgebenden Instituts
 Kostenaufstellung (preisgünstige Fahrt-/Flug-/Übernachtungskosten im Rahmen der nach Reisekostenrecht jeweils geltenden Höchstsätze, zutreffend günstigster Satz der Teilnahmegebühr) und
Ausweis des persönlichen Eigenanteils
 Glaubhafter Nachweis, dass eine Finanzierung aus Drittmitteln und Haushaltsmitteln nicht möglich
ist (insbesondere wenn der Antragsteller bereits eine Förderung erhält oder aus Drittmitteln
beschäftigt ist)
 Lebenslauf, Liste der Veröffentlichungen und ggf. erhaltener Preise und Auszeichnungen
 Befürwortung der Reise durch den Betreuer der Promotion bzw. Habilitation
 bei Promovenden: Erklärung des Betreuers, dass sich die Promotion in der Abschlussphase befindet
 bei Habilitanden: Kopie der Promotionsurkunde; Bestätigung des Betreuers, dass der Antragsteller
die Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation anstrebt
 Stellungnahme der Fakultät zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens (Befürwortungsschreiben des
Dekans).
Termine:
Anträge können bis spätestens 22. Januar 2016 über die Dekanate bei der Julius-MaximiliansUniversität Würzburg, Referat A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer per E-mail
([email protected] oder [email protected]), bitte 1 Pdf-Datei pro
Antrag, eingereicht werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe der Reisebeihilfen erfolgt aufgrund der Empfehlung der Kommission für
Forschung und Technologietransfer in der folgenden Sitzung.
Für Rückfragen steht Frau Tamara Fuchs (Tel. 31-82985, [email protected]) gerne
zur Verfügung. Der Ausschreibungstext steht auch im Internet unter der Adresse http://www.sft.uniwuerzburg.de/downloads/ bereit.
Würzburg, im Dezember 2015
Der Stiftungsvorstand
Merkblatt
für die Antragstellung für Forschungsbeihilfen aus der Jubiläumsstiftung
Die Jubiläumsstiftung zum 400-jährigen Bestehen der Universität Würzburg wurde eingerichtet, um den
wissenschaftlichen Nachwuchs an der Universität Würzburg zu fördern.
Geförderte Vorhaben:
Aus Mitteln der Jubiläumsstiftung sollen Forschungsprojekte im Rahmen der Qualifikation des
wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden, für die eine Förderung durch andere Institutionen nicht
zu erlangen ist. Im Einzelnen können gefördert werden:
 Reisen zum Besuch von zentralen internationalen wissenschaftlichen Kongressen, Fachtagungen o.ä. im
In- und Ausland,
 Forschungsreisen, wenn eine unmittelbare Förderung der Qualifikation erkennbar ist.
Nicht förderfähig sind laufende Personalausgaben und Geräteanschaffungen.
Voraussetzung der Förderung ist in jedem Fall, dass eine andere Finanzierung (aus Haushalts- oder
Drittmitteln) nicht möglich ist. Die Förderung kann in jedem Einzelfall höchstens 2.000 € betragen; dabei
wird grundsätzlich auch eine persönliche Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet.
Persönliche Voraussetzungen:
Gefördert werden können Bewerber, die sich in der Abschlussphase der Promotion befinden oder nach einer
Promotion mit überdurchschnittlicher Note eine Habilitation oder habilitationsadäquate Qualifikation
anstreben. Der Bewerber muss hauptberuflich oder als Stipendiat an der Universität Würzburg tätig sein und
sollte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
 Formloser Antrag mit Beschreibung des Reise- oder Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten);
 bei Kongressreisen: Bestätigung über die Annahme des eigenen Beitrags;
 im Falle von Forschungsaufenthalten ggf. eine Einladung des gastgebenden Instituts;
 Kostenaufstellung mit Ausweis des persönlichen Eigenanteils;
 Erklärung, dass keine Finanzierung von dritter Seite sowie Haushaltsmitteln möglich ist;
 Lebenslauf, Liste der bisherigen Veröffentlichungen, ggf. erhaltene Preise und Auszeichnungen;
 Knappe begründete Befürwortung der Reise durch den Betreuer der Promotion bzw. Habilitation;
 bei Promovierenden: Erklärung des Betreuers, dass sich die Promotion in der Abschlussphase befindet;
 bei Habilitanden: Kopie der Promotionsurkunde; Bestätigung des Betreuers, dass der Antragsteller die
Habilitation oder eine habilitationsgleiche Qualifikation anstrebt;
 Stellungnahme der Fakultät zur Förderungswürdigkeit des Vorhabens (Befürwortungsschreiben des
Dekans).
Termine:
Anträge sind bis zur in der Ausschreibung festgelegten Einreichfrist (22. Januar) eines Jahres über das
jeweilige Dekanat bei der Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und Technologietransfer, Referat
A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer, Zentralverwaltung der Universität, per E-Mail
[email protected] oder [email protected] (1 Pdf-Datei pro Antrag)
einzureichen. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Über
die Anträge entscheidet die Kommission für Forschung und Technologietransfer jeweils nach dem Stichtag
innerhalb des laufenden Semesters.
Bewilligungsempfänger sind verpflichtet, nach Beendigung des geförderten Projektes der Pressestelle der
Universität einen Bericht zur Veröffentlichung im einBLICK zukommen zu lassen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und Technologietransfer
(Frau Tamara Fuchs, Referat A.2 Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT), Tel. 31-82985,
[email protected], Campus Hubland Nord, Josef-Martin-Weg 54/2, Zi. 03.210) zur
Verfügung.