Anlage Folien Wirtschaftlichkeit der Straßenunterhaltung

Arten der Straßenerhaltungsmaßnahmen
Wirtschaftlichkeit / Finanzierung der
Straßenerhaltung
Information für den Rechnungsprüfungsausschuss
22.06.2015
Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
1.
Bauliche Unterhaltung
-kleinflächig, örtlich punktuellZweck und Ziel: Erhalt bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
Kleinflächige Reparaturarbeiten von Asphaltbelägen zur Schlagloch- oder Rissebeseitigung
Kleinflächige Reparaturen an Pflasterdecken, Platten- und Natursteinbelägen
Kleinflächige Unterhaltung von wassergebundenen Wegen und Plätzen
Regulierung und Reparatur von Straßenabläufen, Bordsteinen, Rinnen etc.
Abfräsen von Verformungen, Reparatur von Fahrbahnabsackungen u. Fahrbahneinbrüchen
Spurrinnenbeseitigung
Unterhaltung von Straßenzubehör, z. B. Poller, Pfosten, Verkehrsleitsäulen, Leitpfosten, Bänke, Papierkörbe, Wartehäuschen,
Warnbaken, Fahrradständer, Überdachungen, Aufzügen, Toiletten, etc.
Unterhaltung von Verkehrsinseln, Querungshilfen, Schutzplanken, Fahrbahnteilern und Schranken
Unterhaltung von Treppenanlagen und Rampen
Unterhaltung von Pumpstationen
Abschluss und Abwicklung von Jahresverträgen mit Tiefbauunternehmen und Betreuung der Jahresvertragsunternehmen
2.
Betriebliche Unterhaltung
Bankettschneiden
Straßenabläufe reinigen
sonstige Reinigungsarbeiten (Müll beseitigen, Ölspuren entfernen, Seitengräben reinigen)
Freischneiden von Lichtraumprofilen und Sichtdreiecken
Straßenkontrolle und Wegebegehungen
Aufgrabungskontrolle von Leitungen der Versorgungsträger
Absperren von Gefahrenstellen
Reparatur von Unfallschäden
Im Haushaltsplan (Erfolgsplan) sind dafür Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ca. 2,59 Mio. Euro
veranschlagt.
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
3.
Instandsetzungsmaßnahmen –großflächigZiel: Substanz- und Vermögenserhaltung und Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen
Maßnahmen gehen über den Umfang der kleinräumigen und kleinteiligen baulichen Unterhaltung hinaus. In der Regel handelt es sich um die
gesamte Profilbreite einer Fahrbahn auf einem selbständig nutzbaren Abschnitt (z. B. von Straßeneinmündung zu Straßeneinmündung)
Erneuern der obersten Verschleißschicht in Form von
Oberflächenbehandlungen einschließlich Markierung (z. B. Heizteereinstreudecken)
Dünnschichtbelägen (DSK) einschließlich Markierung bis zu einer Einbaustärke von 1 – 1,2 cm
Asphaltbetondecken / Tragdeckschichten einschließlich Bordstein- und Rinnenregulierung (jährliches Fahrbahndeckenprogramm).
Regulierung von Pflaster- und Plattenbelägen
Gräben neu profilieren
Bankette fräsen
Im Haushaltsplan (Erfolgsplan) 2015 sind für das Fahrbahndeckenprogramm Haushaltsmittel in Höhe von ca. 858.000 Euro
veranschlagt.
Über die Erbringung der Leistungen und deren Finanzierung (ohne Fahrbahndeckenprogramm) wurde zwischen dem Stadtdienst 61 und den
Technischen Betrieben ein Dienstleistungskontrakt abgeschlossen.
Leistungsverrechnung durch Zahlung von Kontraktmitteln aus dem städtischen Haushalt an die TBS (quartalsweise). Die Kontraktmittel dienen
der Deckung der betriebswirtschaftlichen Kosten zur Leistungserbringung in den TBS (Personal-, Sachkosten, Fremdleistungen, Gemeinkosten,
Abschreibungen und Zinsen).
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
Die Stadt hat als Träger der Straßenbaulast gemäß § 9 StrWG NRW nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten.
Finanzierung der Straßenunterhaltung und Instandsetzung ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuermitteln) sicherzustellen.
Keine Finanzierungsmöglichkeit durch Landeszuweisungen oder Anliegerbeiträge nach § 8 KAG.
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
4.
Erneuerungsmaßnahmen –investiv- (im Bestand)
Ziel: Substanzverbesserung und bilanzieller Vermögenszuwachs
Mindestens Einbau von Deckschicht (4 cm) und Binderschicht (8 cm) (+ Tragschichten)
Beispiel: Lüneschloßstraße (Erneuerung mineralische Tragschichten, bituminöse Tragschichten u.
Deckschicht), 1,40 Mio €
Veranschlagung als Einzelmaßnahme im Investitionsplan
Investive Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Leitungsverlegungen der Versorgungsträger und
Kanalbau
Beispiele: Löhdorfer Straße, Spielbruch, Kölner Straße, Diamantweg, Untenrüden, Gartenstraße,
Heilerstraße, Obenrüden, Schellberger Weg
Haushaltsmittel jährlich 500.000 Euro im Investitionsplan
Teilweise Refinanzierung von Erneuerungsmaßnahmen i. d. R. über Anliegerbeiträge nach § 8 KAG NRW
und ggfls. über Landesförderung (Grundhafte Erneuerung nach Entflechtungsgesetz und den
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau). Restfinanzierung der städt. Eigenanteile über
Investitionspauschale und Kredite.
Insgesamt ist die Quote der Reinvestitionen, die in das vorhandene Vermögen fließen und somit dem
Werterhalt der bestehenden Verkehrsflächen dienen, im Verhältnis zu den Abschreibungen
(Werteverzehr) in Solingen deutlich zu gering. Sie betrug im Berichtsjahr 2011 (GPA-Bericht) 5,13 %,
während der Mittelwert von 13 Vergleichsgemeinden bei 14,33 % lag.
Mittel- bis langfristig wird sich bei unverändert geringer Reinvestitionsquote ein Werteverzehr mit
entsprechenden Risiken für den städtischen Haushalt einstellen.
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
Kennzahl der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zum Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den
Gemeinden:
Für die Gesamtstraßenfläche der Straßenverkehrsanlagen beträgt der jährliche Finanzbedarf 1,10 Euro/m² (Kostenstand 2002 mit 16%
MwSt.). Preisbereinigt entspricht dies einem Zielwert auf Basis des Preisindex 2014 von 1,55 Euro/m² (einschl. 19% MwSt.).
Demgegenüber betragen die Erhaltungsaufwendungen (Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen) in der Stadt
Solingen im Haushaltsjahr 2015 rd. 0,94 Euro/m² Verkehrsfläche. Der Deckungsgrad beträgt demnach rd. 60%.
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
Zielkonflikt
Substanz- und vermögenserhaltende
Straßenerhaltungsstrategie
Haushaltssicherungsplan 2012 - 2027
M 297 Reduzierung Sach- u. Dienstleistungsaufwand 471.564 € (2015)
M 197 Reduzieung Sachaufwand Straßenunterhaltung 150.000 € (strukturell)
621.564 €
benötigtes Budget:
8,8 Mio €
vorhandenes Budget 2015:
5,35 Mio € (einschl. 1,4 Mio € Lüneschloßstr.)
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Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit
Ausblick
Landeszuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz und den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Gesamtkosten
beantragte Förderung
- Grundhafte Erneuerung Balkhauser Weg
3,65 Mio € Kosten
2,13 Mio €
- Grundhafte Erneuerung Leichlinger Straße
1,43 Mio € Kosten
0,84 Mio €
Investitionsoffensive des Bundes
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)
- Gesamtvolumen
3,5 Mrd. €
- NRW
32,1606 %
=
1.125.621.000 €
- mögliche Förderbereiche bei Straßen, Wegen und Plätzen
- Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen
Erneuerung der Fahrbahn mit lärmoptimiertem Asphalt ?
- Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
Fortführung der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung?
- Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau
(auch im ÖPNV) ohne Abwasser, Brachflächenrevitalisierung
Programm behindertengerechter Ausbau von Haltestellen?
§ 3 Ziffer 1 Buchstabe b)
§ 3 Ziffer 1 Buchstabe e)
§ 3 Ziffer 1 Buchstabe c)
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