Arten der Straßenerhaltungsmaßnahmen Wirtschaftlichkeit / Finanzierung der Straßenerhaltung Information für den Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2015 Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege 1 Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit 1. Bauliche Unterhaltung -kleinflächig, örtlich punktuellZweck und Ziel: Erhalt bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit Kleinflächige Reparaturarbeiten von Asphaltbelägen zur Schlagloch- oder Rissebeseitigung Kleinflächige Reparaturen an Pflasterdecken, Platten- und Natursteinbelägen Kleinflächige Unterhaltung von wassergebundenen Wegen und Plätzen Regulierung und Reparatur von Straßenabläufen, Bordsteinen, Rinnen etc. Abfräsen von Verformungen, Reparatur von Fahrbahnabsackungen u. Fahrbahneinbrüchen Spurrinnenbeseitigung Unterhaltung von Straßenzubehör, z. B. Poller, Pfosten, Verkehrsleitsäulen, Leitpfosten, Bänke, Papierkörbe, Wartehäuschen, Warnbaken, Fahrradständer, Überdachungen, Aufzügen, Toiletten, etc. Unterhaltung von Verkehrsinseln, Querungshilfen, Schutzplanken, Fahrbahnteilern und Schranken Unterhaltung von Treppenanlagen und Rampen Unterhaltung von Pumpstationen Abschluss und Abwicklung von Jahresverträgen mit Tiefbauunternehmen und Betreuung der Jahresvertragsunternehmen 2. Betriebliche Unterhaltung Bankettschneiden Straßenabläufe reinigen sonstige Reinigungsarbeiten (Müll beseitigen, Ölspuren entfernen, Seitengräben reinigen) Freischneiden von Lichtraumprofilen und Sichtdreiecken Straßenkontrolle und Wegebegehungen Aufgrabungskontrolle von Leitungen der Versorgungsträger Absperren von Gefahrenstellen Reparatur von Unfallschäden Im Haushaltsplan (Erfolgsplan) sind dafür Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ca. 2,59 Mio. Euro veranschlagt. Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege 2 Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit 3. Instandsetzungsmaßnahmen –großflächigZiel: Substanz- und Vermögenserhaltung und Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen Maßnahmen gehen über den Umfang der kleinräumigen und kleinteiligen baulichen Unterhaltung hinaus. In der Regel handelt es sich um die gesamte Profilbreite einer Fahrbahn auf einem selbständig nutzbaren Abschnitt (z. B. von Straßeneinmündung zu Straßeneinmündung) Erneuern der obersten Verschleißschicht in Form von Oberflächenbehandlungen einschließlich Markierung (z. B. Heizteereinstreudecken) Dünnschichtbelägen (DSK) einschließlich Markierung bis zu einer Einbaustärke von 1 – 1,2 cm Asphaltbetondecken / Tragdeckschichten einschließlich Bordstein- und Rinnenregulierung (jährliches Fahrbahndeckenprogramm). Regulierung von Pflaster- und Plattenbelägen Gräben neu profilieren Bankette fräsen Im Haushaltsplan (Erfolgsplan) 2015 sind für das Fahrbahndeckenprogramm Haushaltsmittel in Höhe von ca. 858.000 Euro veranschlagt. Über die Erbringung der Leistungen und deren Finanzierung (ohne Fahrbahndeckenprogramm) wurde zwischen dem Stadtdienst 61 und den Technischen Betrieben ein Dienstleistungskontrakt abgeschlossen. Leistungsverrechnung durch Zahlung von Kontraktmitteln aus dem städtischen Haushalt an die TBS (quartalsweise). Die Kontraktmittel dienen der Deckung der betriebswirtschaftlichen Kosten zur Leistungserbringung in den TBS (Personal-, Sachkosten, Fremdleistungen, Gemeinkosten, Abschreibungen und Zinsen). Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege 3 Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit Die Stadt hat als Träger der Straßenbaulast gemäß § 9 StrWG NRW nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Finanzierung der Straßenunterhaltung und Instandsetzung ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuermitteln) sicherzustellen. Keine Finanzierungsmöglichkeit durch Landeszuweisungen oder Anliegerbeiträge nach § 8 KAG. Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit 4. Erneuerungsmaßnahmen –investiv- (im Bestand) Ziel: Substanzverbesserung und bilanzieller Vermögenszuwachs Mindestens Einbau von Deckschicht (4 cm) und Binderschicht (8 cm) (+ Tragschichten) Beispiel: Lüneschloßstraße (Erneuerung mineralische Tragschichten, bituminöse Tragschichten u. Deckschicht), 1,40 Mio € Veranschlagung als Einzelmaßnahme im Investitionsplan Investive Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Leitungsverlegungen der Versorgungsträger und Kanalbau Beispiele: Löhdorfer Straße, Spielbruch, Kölner Straße, Diamantweg, Untenrüden, Gartenstraße, Heilerstraße, Obenrüden, Schellberger Weg Haushaltsmittel jährlich 500.000 Euro im Investitionsplan Teilweise Refinanzierung von Erneuerungsmaßnahmen i. d. R. über Anliegerbeiträge nach § 8 KAG NRW und ggfls. über Landesförderung (Grundhafte Erneuerung nach Entflechtungsgesetz und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau). Restfinanzierung der städt. Eigenanteile über Investitionspauschale und Kredite. Insgesamt ist die Quote der Reinvestitionen, die in das vorhandene Vermögen fließen und somit dem Werterhalt der bestehenden Verkehrsflächen dienen, im Verhältnis zu den Abschreibungen (Werteverzehr) in Solingen deutlich zu gering. Sie betrug im Berichtsjahr 2011 (GPA-Bericht) 5,13 %, während der Mittelwert von 13 Vergleichsgemeinden bei 14,33 % lag. Mittel- bis langfristig wird sich bei unverändert geringer Reinvestitionsquote ein Werteverzehr mit entsprechenden Risiken für den städtischen Haushalt einstellen. Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit Kennzahl der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zum Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden: Für die Gesamtstraßenfläche der Straßenverkehrsanlagen beträgt der jährliche Finanzbedarf 1,10 Euro/m² (Kostenstand 2002 mit 16% MwSt.). Preisbereinigt entspricht dies einem Zielwert auf Basis des Preisindex 2014 von 1,55 Euro/m² (einschl. 19% MwSt.). Demgegenüber betragen die Erhaltungsaufwendungen (Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen) in der Stadt Solingen im Haushaltsjahr 2015 rd. 0,94 Euro/m² Verkehrsfläche. Der Deckungsgrad beträgt demnach rd. 60%. Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege 6 Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit Zielkonflikt Substanz- und vermögenserhaltende Straßenerhaltungsstrategie Haushaltssicherungsplan 2012 - 2027 M 297 Reduzierung Sach- u. Dienstleistungsaufwand 471.564 € (2015) M 197 Reduzieung Sachaufwand Straßenunterhaltung 150.000 € (strukturell) 621.564 € benötigtes Budget: 8,8 Mio € vorhandenes Budget 2015: 5,35 Mio € (einschl. 1,4 Mio € Lüneschloßstr.) Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege Maßnahmen der Straßenerhaltung, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit Ausblick Landeszuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz und den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi-kom-Stra) Gesamtkosten beantragte Förderung - Grundhafte Erneuerung Balkhauser Weg 3,65 Mio € Kosten 2,13 Mio € - Grundhafte Erneuerung Leichlinger Straße 1,43 Mio € Kosten 0,84 Mio € Investitionsoffensive des Bundes Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) - Gesamtvolumen 3,5 Mrd. € - NRW 32,1606 % = 1.125.621.000 € - mögliche Förderbereiche bei Straßen, Wegen und Plätzen - Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen Erneuerung der Fahrbahn mit lärmoptimiertem Asphalt ? - Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen Fortführung der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung? - Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im ÖPNV) ohne Abwasser, Brachflächenrevitalisierung Programm behindertengerechter Ausbau von Haltestellen? § 3 Ziffer 1 Buchstabe b) § 3 Ziffer 1 Buchstabe e) § 3 Ziffer 1 Buchstabe c) Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege
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