HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG GASTSPIELFÖRDERUNG THEATER I. VERGABEKRITERIEN 1. Die gastierende Gruppe kommt aus einem anderen Bundesland. 2. Die geplante Produktion hat eine anerkannte, zukunftsweisende künstlerische Qualität. 3. Ge währleistet wird eine professionelle organisatorische und bühnent echnische Umsetzung. 4. Das Gastspielvorhaben bereichert das Theaterangebot in der Region. 5. In einer Region haben neue Gastspiele Vorrang vor wiederholten Gastspielen. 6. Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. Das Datum der Jurysitzung wird auf der Homepage von JOINT ADVENT URES bekannt gegeben. I I . H I NW E I S E Z UM A U S FÜ L L E N DE S A NT R A G S FO R M U L A R S Seite 1: > Zum Begriff Darsteller wird das künstlerische P ersonal gezählt, d.h. Schauspieler auf der Bühne, Musiker auf der Bühne, Regisseur, u.ä.). Ist einer der Schauspieler zugleich der Regisseur oder Manager, so vermer ken Sie dies bitte in Klammern. > Zum Begriff Manage me nt: Darunter fallen P ersonen wie Manager, Produktionsassistenten, Dramaturgen, Produktionsleiter etc. > Zum Begriff T echniker: Hierbei werden nur die Techniker der gastierenden Kompanie gezählt. Haustechniker und externe T echnikfir men des Veranstalters dürfen nicht einberechnet werden. Bitte legen Sie eine Liste mit Namen und T ätigkeiten der Beteiligten bei. Dies ist nötig für die Bearbeitung des Antrags, falls z.B. eine Person mehrere Funktionen erfüllt. Seite 2: Diese Seite bitte in 7-facher Ausfertigung für die Jury beilegen. Zusatzinfor mationen, die das Gastspiel und evtl. den Veranstaltungsr ahmen (z.B. Festival) beschreiben, bitte auch in 7-facher Ausfertigung hinzufügen. Seite 1 Seite 3: > Kalkulation des Mindesthonorars Um einen Antrag auf Gastspielförderung beim NPN stellen zu können, muss die Mindesthonorarstruktur zwi ngend einge halten werden. Das Mindesthonorar wird folgendermaßen berechnet: 1. Verpflegungsgeld: Alle Darsteller/ Manager/ T echniker bekommen pro Tag ein T agegeld von mindestens EUR 18,- (Förderhöchstgrenze EUR 24,- pro Tag und Person). 2. Probenhonorar: Alle Darsteller erhalten eine Probenpauschale von mindestens EUR 300,- (Förderhöchstgrenze EUR 750,- pro Person). Mit dem P robenhonorar wird die gastierende Kompani e in die Lage versetzt, die Wiederaufnahme zu erarbeiten. Es ist prinzipiell vom Veranstalter zu leisten! 3. Abendgage: Alle Darsteller erhalten pro Vorstellung eine Gage von mindestens EUR 50,- (Förderhöchstgrenze EUR 200,- pro Person und Vorstellung) 4. Tageshonorar für Techniker: Techniker der Kompanie (KEINE Haustechniker oder externe Technikfirmen!) erhalten eine Tagespauschale von mindestens EUR 75,- (Förderhöchstgrenze EUR 250,- pro Tag und Techniker). 5. Ad mi nistrationskosten-Pauschale: Die Kompanie erhält eine P auschale von mindestens EUR 300,- (Förderhöchstgrenze EUR 900,-). Damit werden sonstige Ausgaben der Kompanie berücksichtigt, die diese im Vorfeld zu tragen hat (z.B. Kommunikations- und Bürokosten, Lohn für Management und sonstige Beteiligte, etc.). Sie ist prinzipiell vom Veranstalter zu leisten! Die aus dieser Berechnung hervorgehende Gage bildet das Mindesthonorar. Die Za hlung dieses M indest ho no ra rs ist zw ing ende Vo rra usset zung , um einen Antrag auf Gastspielförderung stellen zu können! Bitte beachten Sie: Die Unterteilung in „Probenhonorar“, „Abendgage“ und „Ad ministrationskostenPauschale“ etc. erfolgt für die Berechnung des Mindesthonorars. Im Vertrag mit der gastierenden Kompanie kann auch ein Gesa mt honorar vereinbart werden, das die oben genannten Posten enthält. Ziel der NPN-Gastspielförderung ist es, Veranstalter bei der Durchführung von Gastspielen finanziell zu unterstützen. Einmal entstandenen Produktionen sollen so weitere Aufführ ungen ermöglicht werden, um den künstlerischen Austausch zwischen den Bundesländern zu intensivieren und die überregionale Verbreitung von freien Theaterproduktionen in Deutschland zu fördern. Ziel der Mindesthonorarstruktur ist eine angemessene Vergütung der Künstlerinnen und Künstler. Seite 2 > Kalkulation der zusätzlichen Kosten 1. Die Zeilen 9 bis 14 sind optional. Wenn Sie einen der Posten nicht ansetzen möchten, tragen Sie bitte eine Null ein. Bitte bedenken Sie: Ziel des NPN ist es u.a., Gastspiele zu fördern, wenn nicht gar zu ermöglichen. Falle n keine zusätzlichen Kosten an, stellt sich die Frage, ob mit der gastierenden P roduktion der Gastspielcharakter erfüllt wir d. Dies ist ggf. im Ant rag zu erläutern. 2. Sollten mehrere Beteiligte an unterschiedlichen T agen eine Unterbringung in Anspruch nehmen, ist eine gesonderte Auflistung (mit Namen, An- u. Abreisetag, Anzahl der Übernachtungen, Einzel-/ Doppelzimmer) hilfreich sein. 3. Wird die Kompanie in Räumlichkeiten des Veranstalters untergebracht, ist der kalkulierte Betrag durch Aufteilung der Kosten (z.B. Mietkosten zu 1/30) nach Tagen und Personen zu errechnen. IV. JURY Über die Mittelvergabe befindet eine 5-köpfige Fachjury aus dem Theaterbereich. Bei der Auswa hl der Jurymitglieder wird auf regionale Ausge woge nheit und Fachko mpetenz geacht et. Der Beschluss der Jur y wird baldmöglichst nach Antragsschluss gefasst und den Antragstellern unverzüglich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. V . D A S L E I S T U N G S S YS T E M D E S N PN Das NPN fördert Gastspiele zu 25% (öffentliche Träger), 35% (private Träger) oder 50% (Impulsförderung – jedes Jahr ein anderes Bundesland). Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorare, z.B. Abendgage von EUR 50,- – 200,pro Darsteller und Aufführung bz w. EUR 75,- – 250,- pro Techniker und Aufführung. Mit den zusätzlichen Kosten (Hotel, Reise, Transport) entsteht eine Gesamtsumme als Grundlage für die prozentuale Förderung. Das NPN berücksichtigt zusätzliche Kosten bis zur angegebenen Obergrenze, z.B. Transportkosten bis EUR 2.000,-. Die im Antrag mit * gekennzeichneten Posten sind für den Veranstalter verpflichtend; die zusätzlichen Kosten je nach Bedarf. Sinkt das tatsächlich bezahlte Honorar unter die festgelegten Mindestgrenzen, entfällt der Anspruch auf Förderung. Sollten zusätzlich zur NP N-Förderung weitere Mittel aus dem Bund eshaushalt bei der Projektfinanzierung eingeplant sein, so ist im Einzelfall die Zulässigkeit der Förderung zu prüfen. Gemäß Bundeshaushaltsordnung besteht grund sätzlich das Seite 3 Verbot der Doppelförderung, welche s besagt, dass derselbe Zweck nicht aus verschiedenen T iteln des Bundeshaushaltes fi nanziert werden soll (§ 17 Abs. 4 BHO). Der Antragsteller verpflichtet sich, dem NP N über bewilli gte wie auch als beantragt ausstehende Förderungen anderer Institutionen Auskunft zu geben. V I . A B W I C K L U NG Der Antragsteller verpflichtet sich, die Mindesthonorare zu bezahlen, die Förderung in Presseankündigungen und Publikationen (Print und Online) mit dem Logo und Fö r d er satz d es NP N zu er wäh nen ( a uf die ko rrekt e Zit ierung des F ö rdersa tzes der NPN- Gastspielförderung ist unbedingt zu achten!), die Mittel antragsgemäß zu ver wenden und einen Verwe ndungsnachweis zu erbringen. Er räumt ein P rüfungsrecht ein und erhält die Mittel nach erfolgter/ n Aufführung/ en. Der Verw endungsnachw eis mit kopierten B elegen mu ss spätestens zwei M onate nach der Aufführung bei m NPN eingehen, bei Gastspielen i m Okt ober/ November spätestens zum 01.12. des Jahres. Das NPN erhält ein Exe mplar d er Publikation/ en. Die Ausza hlung der Zuw endung erf o lg t na ch P rüf ung der rea l a ng ef a llenen Kosten. Die Abrechnung i m Ve r wendungsnachweis erfolgt nach Einzelposten, d.h. Honorar, Reisekosten, Transportkosten und Unterbringungskosten werden unabhängig von einander betrachtet. Zur Verdeutlichung: 1. Bsp.: Sie haben für Reisekosten EUR 400,- beantragt, real aber nur EUR 250,ver wendet > es werden nur die EUR 250,- anteilig (d.h. zu 25% bzw. 35%) gefördert. 2. Bsp.: Sie haben für die Unterbringung der Darsteller EUR 180,- beantragt, real aber EUR 500,- bezahlt > es werden nur EUR 180,- anteilig gefördert. Ein „Überschuss“ an reservierter Förderung (vgl. 1. Bsp.) kann nicht auf andere P osten, bei denen die realen Kosten höher lagen als erwartet (vgl. 2. Bsp.), umgeschichtet werden. Seite 4 VII. BENÖTIGTE UNTERLAGEN Die Ad ministration des NPN liegt bei JOINT ADVENT URES – Walter Heun. Alle unten aufgeführten Unterlagen sind dort fristgemäß (Poststempel) einzureichen. Auf expliziten Wunsch wir d das Material zurückgeschickt. Die Antragsfristen eines j eden Jahres entnehmen Sie der Website: www.j ointadventures.net/nationales-performancenetz • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular • Kurzdarstellung des Gastspielvorhabens (Seite 2 des Antrags) und ggf. aussagekräftiges Zusatzmaterial (Presseartikel, Programmhefte, Aufstellung der beteiligten Personen mit Namen und deren T ätigkeit, Programmhefte etc.) in 7-facher Ausfertigung • Die Einsendung von Filmmaterial zu der gastierenden Produktion ist obligatorisch – vorzugsweise Links zu Videoplattformen; falls DVD s geschickt werden, bei Restmittelanträgen bitte in 6-facher Ausfertigung KONTAKT JOINT ADVENTURES – Walter Heun NPN-Gastspielförderung Theater Sabine Klötzer Zielstattstr. 10A 81379 München [email protected] Tel 089 189 31 37 10 Fax 089 189 31 37 37 Seite 5
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