Hinweise zur Antragstellung

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG
GASTSPIELFÖRDERUNG THEATER
I. VERGABEKRITERIEN
1. Die gastierende Gruppe kommt aus einem anderen Bundesland.
2. Die geplante Produktion hat eine anerkannte, zukunftsweisende künstlerische
Qualität.
3. Ge währleistet wird eine professionelle organisatorische und bühnent echnische
Umsetzung.
4. Das Gastspielvorhaben bereichert das Theaterangebot in der Region.
5. In einer Region haben neue Gastspiele Vorrang vor wiederholten Gastspielen.
6. Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen
haben oder abgeschlossen sein. Das Datum der Jurysitzung wird auf der
Homepage von JOINT ADVENT URES bekannt gegeben.
I I . H I NW E I S E Z UM A U S FÜ L L E N DE S A NT R A G S FO R M U L A R S
Seite 1:
> Zum Begriff Darsteller wird das künstlerische P ersonal gezählt, d.h. Schauspieler
auf der Bühne, Musiker auf der Bühne, Regisseur, u.ä.). Ist einer der Schauspieler
zugleich der Regisseur oder Manager, so vermer ken Sie dies bitte in Klammern.
> Zum Begriff Manage me nt: Darunter fallen P ersonen wie Manager,
Produktionsassistenten, Dramaturgen, Produktionsleiter etc.
> Zum Begriff T echniker: Hierbei werden nur die Techniker der gastierenden
Kompanie gezählt. Haustechniker und externe T echnikfir men des Veranstalters dürfen
nicht einberechnet werden.
Bitte legen Sie eine Liste mit Namen und T ätigkeiten der Beteiligten bei. Dies ist
nötig für die Bearbeitung des Antrags, falls z.B. eine Person mehrere Funktionen
erfüllt.
Seite 2:
Diese Seite bitte in 7-facher Ausfertigung für die Jury beilegen.
Zusatzinfor mationen, die das Gastspiel und evtl. den Veranstaltungsr ahmen (z.B.
Festival) beschreiben, bitte auch in 7-facher Ausfertigung hinzufügen.
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Seite 3:
> Kalkulation des Mindesthonorars
Um einen Antrag auf Gastspielförderung beim NPN stellen zu können, muss die
Mindesthonorarstruktur zwi ngend einge halten werden. Das Mindesthonorar wird
folgendermaßen berechnet:
1. Verpflegungsgeld: Alle Darsteller/ Manager/ T echniker bekommen pro Tag
ein T agegeld von mindestens EUR 18,- (Förderhöchstgrenze EUR 24,- pro Tag
und Person).
2. Probenhonorar: Alle Darsteller erhalten eine Probenpauschale von mindestens
EUR 300,- (Förderhöchstgrenze EUR 750,- pro Person). Mit dem
P robenhonorar wird die gastierende Kompani e in die Lage versetzt, die
Wiederaufnahme zu erarbeiten. Es ist prinzipiell vom Veranstalter zu leisten!
3. Abendgage: Alle Darsteller erhalten pro Vorstellung eine Gage von
mindestens EUR 50,- (Förderhöchstgrenze EUR 200,- pro Person und
Vorstellung)
4. Tageshonorar für Techniker: Techniker der Kompanie (KEINE Haustechniker
oder externe Technikfirmen!) erhalten eine Tagespauschale von mindestens
EUR 75,- (Förderhöchstgrenze EUR 250,- pro Tag und Techniker).
5. Ad mi nistrationskosten-Pauschale: Die Kompanie erhält eine P auschale von
mindestens EUR 300,- (Förderhöchstgrenze EUR 900,-). Damit werden
sonstige Ausgaben der Kompanie berücksichtigt, die diese im Vorfeld zu
tragen hat (z.B. Kommunikations- und Bürokosten, Lohn für Management und
sonstige Beteiligte, etc.). Sie ist prinzipiell vom Veranstalter zu leisten!
Die aus dieser Berechnung hervorgehende Gage bildet das Mindesthonorar.
Die Za hlung dieses M indest ho no ra rs ist zw ing ende Vo rra usset zung , um einen
Antrag auf Gastspielförderung stellen zu können! Bitte beachten Sie: Die
Unterteilung in „Probenhonorar“, „Abendgage“ und „Ad ministrationskostenPauschale“ etc. erfolgt für die Berechnung des Mindesthonorars. Im Vertrag mit der
gastierenden Kompanie kann auch ein Gesa mt honorar vereinbart werden, das die oben
genannten Posten enthält.
Ziel der NPN-Gastspielförderung ist es, Veranstalter bei der Durchführung von
Gastspielen finanziell zu unterstützen. Einmal entstandenen Produktionen sollen so
weitere Aufführ ungen ermöglicht werden, um den künstlerischen Austausch zwischen
den Bundesländern zu intensivieren und die überregionale Verbreitung von freien
Theaterproduktionen in Deutschland zu fördern. Ziel der Mindesthonorarstruktur ist
eine angemessene Vergütung der Künstlerinnen und Künstler.
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> Kalkulation der zusätzlichen Kosten
1.
Die Zeilen 9 bis 14 sind optional. Wenn Sie einen der Posten nicht ansetzen
möchten, tragen Sie bitte eine Null ein. Bitte bedenken Sie: Ziel des NPN ist
es u.a., Gastspiele zu fördern, wenn nicht gar zu ermöglichen. Falle n keine
zusätzlichen Kosten an, stellt sich die Frage, ob mit der gastierenden
P roduktion der Gastspielcharakter erfüllt wir d. Dies ist ggf. im Ant rag zu
erläutern.
2.
Sollten mehrere Beteiligte an unterschiedlichen T agen eine Unterbringung in
Anspruch nehmen, ist eine gesonderte Auflistung (mit Namen, An- u.
Abreisetag, Anzahl der Übernachtungen, Einzel-/ Doppelzimmer) hilfreich
sein.
3.
Wird die Kompanie in Räumlichkeiten des Veranstalters untergebracht, ist der
kalkulierte Betrag durch Aufteilung der Kosten (z.B. Mietkosten zu 1/30) nach
Tagen und Personen zu errechnen.
IV. JURY
Über die Mittelvergabe befindet eine 5-köpfige Fachjury aus dem Theaterbereich. Bei
der Auswa hl der Jurymitglieder wird auf regionale Ausge woge nheit und
Fachko mpetenz geacht et. Der Beschluss der Jur y wird baldmöglichst nach
Antragsschluss gefasst und den Antragstellern unverzüglich mitgeteilt. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
V . D A S L E I S T U N G S S YS T E M D E S N PN
Das NPN fördert Gastspiele zu 25% (öffentliche Träger), 35% (private Träger) oder
50% (Impulsförderung – jedes Jahr ein anderes Bundesland). Bedingung ist die
Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorare, z.B. Abendgage von EUR 50,- – 200,pro Darsteller und Aufführung bz w. EUR 75,- – 250,- pro Techniker und Aufführung.
Mit den zusätzlichen Kosten (Hotel, Reise, Transport) entsteht eine Gesamtsumme als
Grundlage für die prozentuale Förderung. Das NPN berücksichtigt zusätzliche Kosten
bis zur angegebenen Obergrenze, z.B. Transportkosten bis EUR 2.000,-. Die im
Antrag mit * gekennzeichneten Posten sind für den Veranstalter verpflichtend; die
zusätzlichen Kosten je nach Bedarf. Sinkt das tatsächlich bezahlte Honorar unter
die festgelegten Mindestgrenzen, entfällt der Anspruch auf Förderung.
Sollten zusätzlich zur NP N-Förderung weitere Mittel aus dem Bund eshaushalt bei der
Projektfinanzierung eingeplant sein, so ist im Einzelfall die Zulässigkeit der
Förderung zu prüfen. Gemäß Bundeshaushaltsordnung besteht grund sätzlich das
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Verbot der Doppelförderung, welche s besagt, dass derselbe Zweck nicht aus
verschiedenen T iteln des Bundeshaushaltes fi nanziert werden soll (§ 17 Abs. 4 BHO).
Der Antragsteller verpflichtet sich, dem NP N über bewilli gte wie auch als beantragt
ausstehende Förderungen anderer Institutionen Auskunft zu geben.
V I . A B W I C K L U NG
Der Antragsteller verpflichtet sich, die Mindesthonorare zu bezahlen, die Förderung
in Presseankündigungen und Publikationen (Print und Online) mit dem Logo und
Fö r d er satz d es NP N zu er wäh nen ( a uf die ko rrekt e Zit ierung des F ö rdersa tzes der
NPN- Gastspielförderung ist unbedingt zu achten!), die Mittel antragsgemäß zu
ver wenden und einen Verwe ndungsnachweis zu erbringen. Er räumt ein P rüfungsrecht
ein und erhält die Mittel nach erfolgter/ n Aufführung/ en.
Der Verw endungsnachw eis mit kopierten B elegen mu ss spätestens zwei M onate
nach der Aufführung bei m NPN eingehen, bei Gastspielen i m Okt ober/ November
spätestens zum 01.12. des Jahres. Das NPN erhält ein Exe mplar d er Publikation/
en. Die Ausza hlung der Zuw endung erf o lg t na ch P rüf ung der rea l a ng ef a llenen
Kosten.
Die Abrechnung i m Ve r wendungsnachweis erfolgt nach Einzelposten, d.h. Honorar,
Reisekosten, Transportkosten und Unterbringungskosten werden unabhängig von
einander betrachtet. Zur Verdeutlichung:
1. Bsp.: Sie haben für Reisekosten EUR 400,- beantragt, real aber nur EUR 250,ver wendet > es werden nur die EUR 250,- anteilig (d.h. zu 25% bzw. 35%) gefördert.
2. Bsp.: Sie haben für die Unterbringung der Darsteller EUR 180,- beantragt, real
aber EUR 500,- bezahlt > es werden nur EUR 180,- anteilig gefördert.
Ein „Überschuss“ an reservierter Förderung (vgl. 1. Bsp.) kann nicht auf andere
P osten, bei denen die realen Kosten höher lagen als erwartet (vgl. 2. Bsp.),
umgeschichtet werden.
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VII. BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Die Ad ministration des NPN liegt bei JOINT ADVENT URES – Walter Heun. Alle
unten aufgeführten Unterlagen sind dort fristgemäß (Poststempel) einzureichen. Auf
expliziten Wunsch wir d das Material zurückgeschickt. Die Antragsfristen eines j eden
Jahres entnehmen Sie der Website: www.j ointadventures.net/nationales-performancenetz
•
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
•
Kurzdarstellung des Gastspielvorhabens (Seite 2 des Antrags) und ggf.
aussagekräftiges Zusatzmaterial (Presseartikel, Programmhefte, Aufstellung
der beteiligten Personen mit Namen und deren T ätigkeit, Programmhefte etc.)
in 7-facher Ausfertigung
•
Die Einsendung von Filmmaterial zu der gastierenden Produktion ist
obligatorisch – vorzugsweise Links zu Videoplattformen; falls DVD s geschickt
werden, bei Restmittelanträgen bitte in 6-facher Ausfertigung
KONTAKT
JOINT ADVENTURES – Walter Heun
NPN-Gastspielförderung Theater
Sabine Klötzer
Zielstattstr. 10A
81379 München
[email protected]
Tel 089 189 31 37 10
Fax 089 189 31 37 37
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