K3533 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen der L558 bei

Amt für Straßen
Az.: 22.12001-653.21; 013.231-2493092
Sitzungsvorlage
22/2015
K3533 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen der L558 bei
Friedrichstal und der B36 bei Graben
- Aufnahme in das Kreisstraßenprogramm
TOP
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Gremium
Ausschuss für Umwelt und Technik /
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
18.06.2015
öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
1. beschließt die Maßnahme K3533 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen der L558
bei Friedrichstal und der B36 bei Graben in das Kreisstraßenprogramm 2015 aufzunehmen und
2. ermächtigt den Landrat den Auftrag für diese Fahrbahndeckenerneuerung an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
I. Sachverhalt
In seiner Sitzung am 29.01.2015, Sitzungsvorlage Nr. 10/2015, hat der Kreistag der
Abstufung der L560 zwischen Friedrichstal und Graben zur Kreisstraße zugestimmt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat daraufhin das Abstufungsverfahren durchgeführt. Die Abstufung dieser Teilstrecke zur Kreisstraße 3533 ist am 01.04.2015 in Kraft
getreten.
Aufgrund des überaus schlechten Zustandes dieses Streckenabschnittes soll die neue
Kreisstraße noch in diesem Jahr erneuert werden. Es ist vorgesehen direkt nach der
Sommerpause diese Straße im sogenannten Kaltrecycling-Verfahren grundhaft im Bestand zu erneuern. Die Baukosten betragen hierfür voraussichtlich 550.000 €.
Az.: 22.12001-653.21; 013.231-2493092
Die Maßnahme soll daher in das Kreisstraßenprogramm aufgenommen werden. Da im
Zeitraum des Ausschreibungsverfahrens keine Ausschusssitzungen stattfinden, soll die
Verwaltung ermächtigt werden, die Vergabe durchzuführen. Im Rahmen des Rechenschaftsberichtes zum Kreisstraßenprogramm wird in der Sitzung am 17.12.2015 dem
Ausschuss für Umwelt und Technik über die Abwicklung dieser Maßnahme berichtet.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme nicht in den Haushaltsplan 2015 eingestellt.
Der Landkreis Karlsruhe hat vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Mai 2015 für die
Unterhaltungsrückstände einen Betrag von 850.000 € zuzüglich 42.500 € Verwaltungskostenpauschale erhalten. Der Betrag von 850.000 € teilt sich auf in 550.000 € für die
Deckenerneuerung und 300.000 € für Bauwerkssanierungen. Die Bauwerkssanierungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Evtl. Mehraufwendungen
werden, wie in der Vorlage an den Kreistag am 29.01.2015 beschrieben, von der Stadt
Stutensee ausgeglichen. Die Maßnahme ist für den Landkreis Karlsruhe kostenneutral.
III. Zuständigkeit
Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für
Umwelt und Technik für das Aufgabengebiet „Straßenwesen“ zuständig.
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