i eddeerrb bac achh LLi e AmtsblAt t der Gemeie ndli e ed lier edbAch er bAch m tAunus AmtsblAt t der Gemeind A m A tAunus internet: www.liederbach-taunus.de internet: www.liederbach-taunus.de www.liederbach.eu www.liederbach.eu KW 51 · 44. Jahrgang KW 51 · 44. Jahrgang Samstag, 19. Dezember 2015 Samstag, 19. Dezember 2015 ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ Liebe Liebe Liederbacherinnen Liederbacherinnen und Liederbacher, und Liederbacher, Weihnachten in deninAlltag hineintragen, trotz der Weihnachten den Alltag hineintragen, trotz der vielenvielen Termine und all derallDinge, an diean wir gerade Termine und der Dinge, die wir gerade so kurz vor Feiertagen den Feiertagen denken müssen so kurz vor den noch noch denken müssen und wollen – wäre es nicht uns das und wollen – wäre es nicht schön,schön, wenn wenn uns das Tag Neue aufs Neue gelänge? jedenjeden Tag aufs gelänge? Lassen Sie esSie uns versuchen: für uns Lassen es gemeinsam uns gemeinsam versuchen: für uns und unsere Kinder, für unsere Gemeinde, für unser und unsere Kinder, für unsere Gemeinde, für unser Land Land – für –eine Welt!Welt! für friedlichere eine friedlichere Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowiesowie für das Jahr 2016 Gesundheit fürNeue das neue Jahr 2016 Gesundheit und Gottes SegenSegen und Gottes Eva Söllner Eva Söllner Bürgermeisterin Bürgermeisterin ★ ★ wünscht Ihnen von Herzen Ihre wünscht Ihnen von Herzen Ihre ★ ★ ★ Aus Brasilien Aus Brasilien ★ ★ Jedes Mal, Jedes Mal, wenn zwei Menschen einander verzeihen, wenn zwei Menschen einander verzeihen, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Jedes Mal, Jedes Mal, wenn Ihr Verständnis zeigt für Euere Kinder, wenn Ihr Verständnis zeigt für Euere Kinder, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Jedes Mal, Jedes Mal, wenn Ihr einem Menschen helft, wenn Ihr einem Menschen helft, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Jedes Mal, Jedes Mal, wenn ein Kind geboren wird, wenn ein Kind geboren wird, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Jedes Mal, Jedes Mal, wenn Du versuchst, Deinem Leben wenn Du versuchst, Deinem Leben einen neuen Sinn zu geben, einen neunen Sinn zu geben, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Jedes Mal, Jedes Mal, wenn Ihr einander anseht mit den Augen wenn Ihr einander anseht mit den Augen des Herzens, des Herzens, mit einem Lächeln auf den Lippen, mit einem Lächeln auf den Lippen, ist Weihnachten. ist Weihnachten. Denn es ist geboren die Liebe. Denn es ist geboren die Liebe. Denn es ist geboren der Friede. Denn es ist geboren der Friede. Denn es ist geboren die Gerechtigkeit. Denn es ist geboren die Gerechtigkeit. Denn es ist geboren die Hoffnung. Denn es ist geboren die Hoffnung. Denn es ist geboren die Freude. Denn es ist geboren die Freude. Denn es ist geboren Christus, der Herr. Denn es ist geboren Christus, der Herr. Sprechstunden der Verwaltung (Telefon 069 300980) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr (ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt) Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung! Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus) Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr. 0160 96017808 (Klaus Walter) Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus) Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr Kinder- und Jugendsprechstunde Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812 ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus – Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern) über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 120 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang) finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale. Telefon 116117 und 06192 19292 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr Am Wochenende ab Freitag von 14.00 bis Montag 7.00 Uhr. An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr. – bitte möglichst telefonische Voranmeldung – Krankentransport Leitstelle Telefon 06192 5095* Krankentransport und Rettungsdienst *Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste Die Rettungsgasse rettet Leben! Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, DLRG und THW haben alle das gleiche Problem: Auf dem Weg zur Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen! Leider häufen sich die Vorfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer einfach die falschen Entscheidungen treffen, und somit den Rettern die Durchfahrt zur Einsatzstelle verwehren. Einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, ist sofort freie Bahn zu schaffen. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVo). In § 11 Abs. 2 StVo wird geregelt, wie dies zu geschehen hat: (2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann. In den Fahrschulen lernt der Fahranfänger: bei Blaulicht und Martinshorn ist „freie Bahn“ zu schaffen.“ Wie das richtig geht, wird oft aber nur unzureichend vermittelt. Gerade die Großfahrzeuge der Feuerwehr haben das Problem, dass sie nicht genug Platz haben, um durch den Verkehr zur Einsatzstelle zu gelangen. Ob im morgendlichen Berufsverkehr, an einer roten Ampel mit Blitzlichtanlage, auf Landstraßen oder Bundesautobahnen. So funktioniert die Rettungsgasse: 1.die Geschwindigkeit verringern und langsam an den Fahrbahnrand fahren 2.das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 2 3. ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können 4. zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand 5. dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden 6. die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse. Es ist kein zuvorkommendes Verhalten den Rettungskräften im Stau “irgendwie” Platz zu machen, sondern es ist eine Ordnungswidrigkeit, es nicht zu tun. Bitte denken Sie immer daran: Die Rettungsgasse rettet Leben! Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de Den Aufkleber der Aktion „Stau? – Rettungsgasse bilden!“ erhalten Sie am Empfang des Rathauses gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 3,– €. 65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015 Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner Inkrafttreten des Bebauungsplans „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liederbach am Taunus hat mit Beschluss vom 19. November 2015, den Bebauungsplan „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem unten abgebildeten Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, zu ersehen. q Amtliche Bekanntmachungen Die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nach § 9 (8) BauGB kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9 – 11, Bauamt ,Zimmer 6, eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft erteilt. Sie wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind 1.eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3.nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Liederbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Liederbach geltend zu machen. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin „Falschparken“ rund um das Feuerwehrgerätehaus Die Freiwillige Feuerwehr Liederbach beklagt seit einigen Monaten vermehrtes Falschparken vor und hinter dem Feuerwehrgerätehaus in der Eichkopfallee. Es wird rücksichtslos, ohne Beachtung des dort bestehenden Haltverbots vor dem Feuerwehrgerätehaus, gehalten oder geparkt. Zudem wird oftmals der Parkplatz der Feuerwehr hinter dem Feuerwehrgerätehaus in der Wachenheimer Straße zum Parken benutzt. Die Beschilderung verbietet dies hier jedoch ausdrücklich! Wir bitten insbesondere die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten oder in die „Liederbachschule“ bringen bzw. abholen sowie die Besucher der Liederbachhalle ihr Fahrzeug nur dort zu parken, wo es erlaubt ist. Die Ordnungspolizei wird zukünftig verstärkt die Situation am Feuerwehrhaus kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Liederbach am Taunus appelliert an die Einsicht der Autofahrer, sich an die Beschilderung zu halten. Bitte bedenken Sie, dass Falschparken in diesem Bereich die Rettungsarbeit der Feuerwehr behindert! 65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015 Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner Das Umweltamt informiert Die diesjährige Christbaumabfuhr findet am Freitag, dem 8. Januar 2016 statt. Bitte stellen Sie Ihren Christbaum bis spätestens 7.00 Uhr zur Abholung bereit. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand –Eva Söllner – Bürgermeisterin Öffnungszeiten Recyclinghof zur Weihnachtszeit Zur Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu Irritationen bezüglich der Öffnungszeiten des Recyclinghofs der Gemeinde Liederbach im Sindlinger Weg 10. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung der Öffnungszeiten: Samstag, 2. Januar 2016 – Recyclinghof geschlossen. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin In der Weihnachtswoche und vor Silvester gelten veränderte Öffnungszeiten für das Rathaus „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ Gemarkung Niederhofheim, begrenzt –durch die beiden Straßenzüge Alt Niederhofheimer Straße/ Am Wiesengrund im Westen, – durch die Taunusstraße im Süden, –durch die Grundstücke Altkönigstraße 2 - 8 (einschließlich) als östliche Grenze, “ALTKÖNIGSTRASSE / AM WIESENGRUND“ – durch den Fuß- und Radweg am Liederbach im Norden. Gemarkung Niederhofheim, begrenzt Das Rathaus der Gemeinde Liederbach ist am Mittwoch, dem 23. Dezember 2015 und am Mittwoch, dem 30. Dezember 2015 in der Zeit vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet, die Nachmittagssprechstunden entfallen. Wir bitten um Beachtung. 65835 Liederbach am Taunus, 1. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Sperr- und Elektromüll-Abfuhr am 4. Januar 2016 Wir machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der Feiertage die Anmeldungen bereits bis 29. Dezember 2015, 12.00 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. IMPRESSUM: Herausgeber: -durch beiden Straßenzüge Alt Liederbach Niederhofheimer / Am Wiesengrund Westen, Anmeldungen im können nicht berücksichtigt werden. Derdie Gemeindevorstand der Gemeinde am TaunusStraße Spätere Villebon-Platz 9-11, 65835 im Liederbach -durch die Taunusstraße Süden,am Ts. Wir bitten um Kenntnisnahme. Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 -durch die Grundstücke Altkönigstraße -8 (einschließlich) als östliche Grenze, Zustellung wöchentlich samstags – kostenlos2an alle Haushalte Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin -durch den Fuß- und Radweg am Liederbach im Norden. Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 3 Verschiebung des Müllabfuhrtermins Dezember 2015 Die reguläre Rest- und Biomüllabfuhr und die wöchentliche Leerung der 1,1 cbm Restmüllcontainer verschieben sich aufgrund der Feiertage am 25. Dezember 2015 von Freitag, dem 25. Dezember 2015 auf Donnerstag, den 24. Dezember 2015. Wir bitten um Beachtung. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand –Eva Söllner – Bürgermeisterin Die Reinigungspflicht gemäß Straßenreinigungssatzung - einzusehen in der Homepage unter Rathaus und Bürgerservice, Ortsrecht - erstreckt sich nicht nur auf die Bürgersteigfläche, sondern bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen bemisst sich die Reinigungsfläche auf einen vier Meter breiten Streifen in Richtung Platzmitte. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Information zur aktuellen Rechtslage im Hinblick auf das traditionell stattfindende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht: Die Sprengstoffverordnung vom 1. Oktober 2009 sieht vor, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur wie bisher in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alternsheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist. Dieses Verbot gilt als bundesrechtliche Verordnung unmittelbar in allen Kommunen. Die Gemeinde Liederbach am Taunus informiert im Hinblick auf das traditionell stattfindende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht über die aktuelle Rechtslage: Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kinderheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern Feuerwerke abzubrennen. Diese Verordnung beruht auf § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport wurde der unbestimmte Rechtsbegriff „in unmittelbarer Nähe“ konkretisiert. Danach ist zu Fachwerkhäusern ein Sicherheitsabstand von 8 Metern einzuhalten. In Liederbach haben wir historisch geprägte Ortskerne mit engeren Straßen und einer größeren Zahl von Fachwerkhäusern. Aufgrund der vorhandenen Bebauung in diesen Bereichen kann der vorgeschriebene Sicherheitsabstand oftmals nicht eingehalten werden, so dass an diesen Stellen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss immer ein Platz gewählt werden, von dem aus kein Schaden angerichtet werden kann. Aus Gründen des Brandschutzes sind außerdem alle Fenster sowie Haustüren in der Silvesternacht geschlossen zu halten. Wir bitten um Beachtung. 65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts. Telefon: 06196 651238-0 Telefax: 06196 651238-5 [email protected] Die Bücherei Liederbach schließt in den Weihnachtsferien von Mittwoch, den 23. Dezember 2015 bis einschließlich Montag, den 4. Januar 2016. Ab dem 5. Januar 2016 sind wir wieder für Sie da. An unserem letzten Öffnungstag vor Weihnachten, am Dienstag, dem 22. Dezember, können Sie kostenlos DVDs entleihen und sie bis zum 5. Januar behalten … als kleines Weihnachtsbonbon … Das Team der Bücherei wünscht ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr. L i e d e r b ac h An die Dameninternet: undwww.liederbach-taunus.de Herren Mitglieder www.liederbach.eu des Ausländerbeirates 65835 Liederbach am Taunus A m tsb lAtt d e r G e m e i n d e li e d e r b Ac h Am tA u n u s Einladung zur konstituierenden Sitzung des Ausländerbeirates Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §87 (2) der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie zur konstituierenden Sitzung des Ausländerbeirates am Dienstag, dem 5. Januar 2016, 19.30 Uhr, Nebenraum der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus recht herzlich ein. Tagesordnung Silvester feiern, und danach ! Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Liederbach am Taunus wünscht die Gemeindeverwaltung eine fröhliche und unbeschwerte Feier zum Jahreswechsel und einen guten Start in das neue Jahr. Sicher gehört bei Vielen hierzu auch ein Silvesterfeuerwerk. Damit das Gesamtbild der Gemeinde auch im neuen Jahr einen sauberen Eindruck macht, bitten wir auch daran zu denken, den Abfall, den ein Silvesterfeuerwerk mit sich bringt, wieder zu beseitigen. Leider fühlen sich hierzu die Verursacher vereinzelt nicht verpflichtet. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Silvesternacht in einer Gruppe gefeiert wird. Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 4 Öffentlicher Teil TOP 1 Wahl der oder des Vorsitzenden des Ausländerbeirates TOP 2Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters der oder des Vorsitzenden TOP 3Wahl der Schriftführerin/ des Schriftführers und ihres oder seines Stellvertreters TOP 4 Festlegungen der Zuständigkeiten für die einzelnen Ausschüsse der Gemeindevertretung TOP 5 Ergebnisse der Ausländerbeiratswahlen 2015 TOP 6 Verschiedenes 65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015 Mit freundlichen Grüßen F.d.R. gez. Dr. Emile Ndiaye gez. Harald Emrich, Oberamtsrat Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Liederbach am Taunus Der Empfang findet am Sonntag, dem 17. Januar 2016, von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr in der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62 statt. Es spricht Bruder Paulus Terwitte vom Kapuzinerkloster Liebfrauen in Frankfurt am Main „Der liebe Gott und ich. Wir sind die Mehrheit.“ Zur aktuellen Bedeutung des ersten Satzes des Grundgesetzes. Das musikalische Rahmenprogramm wird gestaltet von Julia Raasch (Klavier) Nach dem offiziellen Programm freuen wir uns auf anregende Gespräche! Getränke und ein kleiner lmbiss stehen bereit. Mit freundlichen Grüßen Karin Schneider Eva Söllner Vorsitzende der Bürgermeisterin Gemeindevertretung Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn wir auf das zu Ende gehende Jahr zurückblicken, sehen wir weltweit vor allem Terror, Naturkatastrophen, Krieg und Leid. Im Januar war ganz Europa schockiert über den Terroranschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“. In einer großen solidarischen Geste versammelte sich die freie Welt hinter der französischen Nation, und auch wir in Liederbach zeigten uns solidarisch mit unseren französischen Freunden, die bei unserem Neujahrsempfang zu Gast waren. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft musste im Frühjahr erstmalig das traditionelle Radrennen um den Finanzplatz Frankfurt-Eschborn wegen eines Bombenfundes abgesagt werden. Terror im Großen wie im Kleinen – auf einmal ganz nah. Und dennoch: der Alltag, die Normalität mit allen Aufgaben, Aktivitäten und Festen soll und muss gelebt sein, auch hier bei uns in Liederbach. So fand im April die traditionelle Bürgerreise nach Frankreich statt, das Straßenfest wurde gefeiert, und auch das Weinfest vor dem Rathaus zog wieder viele Gäste an. Im September reiste eine Liederbacher Delegation zu den Feierlichkeiten anlässlich unseres 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums in unsere Partnerstadt Villebon. Wichtige Beschlüsse der Gemeindevertretung waren z. B. der Beschluss über eine neue Satzung für die Benutzung der Kommunalen Kindertagesstätten, die Anordnung der Baulandumlegung im „Quartier Mixte“ und der Beschluss des Bebauungsplans „Altkönigstraße /Am Wiesengrund“. Auch der Kreisverkehrsplatz am Ortsausgang in Richtung Unterliederbach konnte nach der Einigung über die Art der Gestaltung endlich fertig gestellt werden. Dank guter Einnahmen aus der Gewerbesteuer stellt sich die Haushaltssituation der Gemeinde zum Jahresende positiver dar, als im Haushaltsentwurf geplant. Dennoch bleibt auch für 2016 eine sparsame Haushaltsführung oberstes Gebot. Eine der großen Aufgaben für die Gemeindeverwaltung wird dabei im kommenden Jahr die weitere Sanierung der Liederbachhalle einschließlich der Erneuerung der Brandmeldeanlage und die Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Brandschutzkonzeptes sein. Eine besondere Herausforderung erwartete in diesem Jahr die Mitglieder der Hilfsorganisationen und Hilfsdienste. Zusätzlich zu den „normalen“ Aufgaben, musste in Zusammenarbeit mit zahlreichen zusätzlichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die große Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bewältigt werden. In Liederbach ist dies bisher dank der unglaublich engagierten Unterstützung vieler, vieler Liederbacher Bürgerinnen und Bürger gut gelungen. Deshalb gilt in diesem Jahr mehr denn je unser ganz besonderer Respekt allen Helfern in den karitativen Einrichtungen, den Kirchen, der Freiwilligen Feuerwehr, im Polizeidienst, im Deutschen Roten Kreuz und in all den anderen Hilfsorganisationen, die für unser aller Wohl und unser aller Sicherheit sorgen. Am 1. April 2016 endet für die Gemeindevertreter die laufende Wahlperiode. Am 6. März werden in Hessen die Kommunalparlamente von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, neu gewählt. Wir möchten daher an dieser Stelle allen Mandatsträgern für ihr ehrenamtliches politisches Engagement in den letzten 5 Jahren danken und wünschen Ihnen für die Zukunft – ob mit oder ohne Politik – alles erdenklich Gute. Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, wünschen wir für 2016 vor allen Dingen Gesundheit und Wohlergehen, ein friedliches Miteinander und Gottes Segen! Karin Schneider Vorsitzende der Gemeindevertretung Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 6 Eva Söllner Bürgermeisterin
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