Liederbach

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internet: www.liederbach-taunus.de
internet: www.liederbach-taunus.de
www.liederbach.eu
www.liederbach.eu
KW 51 · 44. Jahrgang
KW 51 · 44. Jahrgang
Samstag, 19. Dezember 2015
Samstag, 19. Dezember 2015
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Liebe Liebe
Liederbacherinnen
Liederbacherinnen
und Liederbacher,
und Liederbacher,
Weihnachten
in deninAlltag
hineintragen,
trotz der
Weihnachten
den Alltag
hineintragen,
trotz der
vielenvielen
Termine
und all
derallDinge,
an diean
wir
gerade
Termine
und
der Dinge,
die
wir gerade
so kurz
vor Feiertagen
den Feiertagen
denken
müssen
so kurz
vor den
noch noch
denken
müssen
und wollen
– wäre
es nicht
uns das
und wollen
– wäre
es nicht
schön,schön,
wenn wenn
uns das
Tag Neue
aufs Neue
gelänge?
jedenjeden
Tag aufs
gelänge?
Lassen
Sie esSie
uns
versuchen:
für uns
Lassen
es gemeinsam
uns gemeinsam
versuchen:
für uns
und unsere
Kinder,
für
unsere
Gemeinde,
für
unser
und unsere Kinder, für unsere Gemeinde,
für unser
Land Land
– für –eine
Welt!Welt!
für friedlichere
eine friedlichere
Ein frohes
und gesegnetes
Weihnachtsfest
Ein frohes
und gesegnetes
Weihnachtsfest
sowiesowie
für das
Jahr 2016
Gesundheit
fürNeue
das neue
Jahr 2016
Gesundheit
und Gottes
SegenSegen
und Gottes
Eva Söllner
Eva Söllner
Bürgermeisterin
Bürgermeisterin
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wünscht Ihnen von Herzen
Ihre wünscht Ihnen von Herzen
Ihre
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Aus Brasilien
Aus Brasilien
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Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn zwei Menschen einander verzeihen,
wenn zwei Menschen einander verzeihen,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn Ihr Verständnis zeigt für Euere Kinder,
wenn Ihr Verständnis zeigt für Euere Kinder,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn Ihr einem Menschen helft,
wenn Ihr einem Menschen helft,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn ein Kind geboren wird,
wenn ein Kind geboren wird,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn Du versuchst, Deinem Leben
wenn Du versuchst, Deinem Leben
einen neuen Sinn zu geben,
einen neunen Sinn zu geben,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Jedes Mal,
Jedes Mal,
wenn Ihr einander anseht mit den Augen
wenn Ihr einander anseht mit den Augen
des Herzens,
des Herzens,
mit einem Lächeln auf den Lippen,
mit einem Lächeln auf den Lippen,
ist Weihnachten.
ist Weihnachten.
Denn es ist geboren die Liebe.
Denn es ist geboren die Liebe.
Denn es ist geboren der Friede.
Denn es ist geboren der Friede.
Denn es ist geboren die Gerechtigkeit.
Denn es ist geboren die Gerechtigkeit.
Denn es ist geboren die Hoffnung.
Denn es ist geboren die Hoffnung.
Denn es ist geboren die Freude.
Denn es ist geboren die Freude.
Denn es ist geboren Christus, der Herr.
Denn es ist geboren Christus, der Herr.
Sprechstunden der Verwaltung (Telefon 069 300980)
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
(ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt)
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung!
Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim
Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus)
Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr.
0160 96017808 (Klaus Walter)
Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus)
Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung
Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr
Kinder- und Jugendsprechstunde
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde
Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812
ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West
Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus – Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur
Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern)
über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten
Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 120 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang)
finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale.
Telefon 116117 und 06192 19292
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr
Am Wochenende ab Freitag von 14.00 bis Montag 7.00 Uhr.
An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr.
– bitte möglichst telefonische Voranmeldung –
Krankentransport Leitstelle
Telefon 06192 5095*
Krankentransport und Rettungsdienst
*Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste
Die Rettungsgasse rettet Leben!
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, DLRG
und THW haben alle das gleiche Problem: Auf dem Weg zur
Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen! Leider häufen sich die Vorfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer
einfach die falschen Entscheidungen treffen, und somit den
Rettern die Durchfahrt zur Einsatzstelle verwehren.
Einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, ist sofort freie Bahn zu schaffen. So besagt es der
§ 38 der Straßenverkehrsordnung (StVo).
In § 11 Abs. 2 StVo wird geregelt, wie dies zu geschehen hat:
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen
mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen
Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen
in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei
Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem
mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht
hintereinander stehen. Achten Sie also auf ausreichend Abstand zum Vordermann.
In den Fahrschulen lernt der Fahranfänger: bei Blaulicht und
Martinshorn ist „freie Bahn“ zu schaffen.“ Wie das richtig geht,
wird oft aber nur unzureichend vermittelt. Gerade die Großfahrzeuge der Feuerwehr haben das Problem, dass sie nicht
genug Platz haben, um durch den Verkehr zur Einsatzstelle zu
gelangen. Ob im morgendlichen Berufsverkehr, an einer roten
Ampel mit Blitzlichtanlage, auf Landstraßen oder Bundesautobahnen.
So funktioniert die Rettungsgasse:
1.die Geschwindigkeit verringern und langsam an den Fahrbahnrand fahren
2.das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit
das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt
Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 2
3. ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren
zu können
4. zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an
den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur
an den rechten Rand
5. dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen
der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden
Fahrspur gebildet werden
6. die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt
Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse.
Es ist kein zuvorkommendes Verhalten den Rettungskräften
im Stau “irgendwie” Platz zu machen, sondern es ist eine Ordnungswidrigkeit, es nicht zu tun.
Bitte denken Sie immer daran: Die Rettungsgasse rettet
Leben!
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de
Den Aufkleber der Aktion „Stau? – Rettungsgasse bilden!“ erhalten Sie am Empfang des Rathauses gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 3,– €.
65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015
Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Altkönigstraße / Am Wiesengrund“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liederbach am Taunus
hat mit Beschluss vom 19. November 2015, den Bebauungsplan „Altkönigstraße / Am Wiesengrund“ als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt
gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem unten
abgebildeten Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist,
zu ersehen.
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Amtliche Bekanntmachungen
Die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung
nach § 9 (8) BauGB kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9 – 11, Bauamt ,Zimmer 6, eingesehen werden. Auf
Verlangen wird Auskunft erteilt. Sie wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind
1.eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3.nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
Liederbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4)
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Liederbach geltend zu machen.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
„Falschparken“ rund um das Feuerwehrgerätehaus
Die Freiwillige Feuerwehr Liederbach beklagt seit einigen
Monaten vermehrtes Falschparken vor und hinter dem Feuerwehrgerätehaus in der Eichkopfallee.
Es wird rücksichtslos, ohne Beachtung des dort bestehenden
Haltverbots vor dem Feuerwehrgerätehaus, gehalten oder geparkt.
Zudem wird oftmals der Parkplatz der Feuerwehr hinter dem
Feuerwehrgerätehaus in der Wachenheimer Straße zum Parken benutzt. Die Beschilderung verbietet dies hier jedoch ausdrücklich!
Wir bitten insbesondere die Eltern, die ihre Kinder in den
Kindergarten oder in die „Liederbachschule“ bringen bzw.
abholen sowie die Besucher der Liederbachhalle ihr Fahrzeug
nur dort zu parken, wo es erlaubt ist.
Die Ordnungspolizei wird zukünftig verstärkt die Situation
am Feuerwehrhaus kontrollieren und Verstöße konsequent
ahnden.
Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Liederbach am
Taunus appelliert an die Einsicht der Autofahrer, sich an die
Beschilderung zu halten.
Bitte bedenken Sie, dass Falschparken in diesem Bereich
die Rettungsarbeit der Feuerwehr behindert!
65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015
Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner
Das Umweltamt informiert
Die diesjährige Christbaumabfuhr findet am Freitag, dem
8. Januar 2016 statt.
Bitte stellen Sie Ihren Christbaum bis spätestens 7.00 Uhr zur
Abholung bereit.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand –Eva Söllner – Bürgermeisterin
Öffnungszeiten Recyclinghof zur Weihnachtszeit
Zur Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu Irritationen
bezüglich der Öffnungszeiten des Recyclinghofs der Gemeinde
Liederbach im Sindlinger Weg 10.
Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung der Öffnungszeiten: Samstag, 2. Januar 2016 – Recyclinghof geschlossen.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
In der Weihnachtswoche und vor Silvester
gelten veränderte Öffnungszeiten für das Rathaus
„Altkönigstraße / Am Wiesengrund“
Gemarkung Niederhofheim, begrenzt
–durch die beiden Straßenzüge Alt Niederhofheimer Straße/
Am Wiesengrund im Westen,
– durch die Taunusstraße im Süden,
–durch die Grundstücke Altkönigstraße 2 - 8 (einschließlich)
als östliche Grenze,
“ALTKÖNIGSTRASSE
/ AM WIESENGRUND“
– durch den Fuß- und Radweg
am Liederbach im Norden.
Gemarkung Niederhofheim, begrenzt
Das Rathaus der Gemeinde Liederbach ist am Mittwoch,
dem 23. Dezember 2015 und am Mittwoch, dem 30. Dezember 2015 in der Zeit vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet, die
Nachmittagssprechstunden entfallen.
Wir bitten um Beachtung.
65835 Liederbach am Taunus, 1. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Sperr- und Elektromüll-Abfuhr am 4. Januar 2016
Wir machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der Feiertage
die Anmeldungen bereits bis 29. Dezember 2015, 12.00 Uhr
im Rathaus vorliegen müssen.
IMPRESSUM:
Herausgeber:
-durch
beiden Straßenzüge
Alt Liederbach
Niederhofheimer
/ Am Wiesengrund
Westen,
Anmeldungen im
können
nicht berücksichtigt werden.
Derdie
Gemeindevorstand
der Gemeinde
am TaunusStraße Spätere
Villebon-Platz
9-11, 65835 im
Liederbach
-durch
die Taunusstraße
Süden,am Ts.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835
65835
Liederbach
am Taunus, 14. Dezember 2015
-durch
die Grundstücke
Altkönigstraße
-8
(einschließlich)
als östliche
Grenze,
Zustellung
wöchentlich samstags
– kostenlos2an
alle
Haushalte
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
-durch den Fuß- und Radweg am Liederbach im Norden.
Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 3
Verschiebung des Müllabfuhrtermins Dezember 2015
Die reguläre Rest- und Biomüllabfuhr und die wöchentliche
Leerung der 1,1 cbm Restmüllcontainer verschieben sich
aufgrund der Feiertage am 25. Dezember 2015 von Freitag,
dem 25. Dezember 2015 auf Donnerstag, den 24. Dezember
2015.
Wir bitten um Beachtung.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand –Eva Söllner – Bürgermeisterin
Die Reinigungspflicht gemäß Straßenreinigungssatzung - einzusehen in der Homepage unter Rathaus und Bürgerservice,
Ortsrecht - erstreckt sich nicht nur auf die Bürgersteigfläche,
sondern bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen bemisst sich die Reinigungsfläche auf
einen vier Meter breiten Streifen in Richtung Platzmitte.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Information zur aktuellen Rechtslage
im Hinblick auf das traditionell stattfindende Abbrennen
von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
Die Sprengstoffverordnung vom 1. Oktober 2009 sieht vor,
dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur wie
bisher in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Alternsheimen, sondern auch in unmittelbarer
Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist. Dieses Verbot gilt
als bundesrechtliche Verordnung unmittelbar in allen Kommunen.
Die Gemeinde Liederbach am Taunus informiert im Hinblick
auf das traditionell stattfindende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht über die aktuelle Rechtslage:
Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
Altenheimen, Kinderheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern Feuerwerke abzubrennen. Diese Verordnung
beruht auf § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.
Durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und
Sport wurde der unbestimmte Rechtsbegriff „in unmittelbarer
Nähe“ konkretisiert. Danach ist zu Fachwerkhäusern ein Sicherheitsabstand von 8 Metern einzuhalten.
In Liederbach haben wir historisch geprägte Ortskerne mit
engeren Straßen und einer größeren Zahl von Fachwerkhäusern. Aufgrund der vorhandenen Bebauung in diesen
Bereichen kann der vorgeschriebene Sicherheitsabstand
oftmals nicht eingehalten werden, so dass an diesen Stellen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen.
Zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss immer ein Platz
gewählt werden, von dem aus kein Schaden angerichtet werden kann. Aus Gründen des Brandschutzes sind außerdem alle
Fenster sowie Haustüren in der Silvesternacht geschlossen zu
halten.
Wir bitten um Beachtung.
65835 Liederbach am Taunus, 14. Dezember 2015
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Im Kohlruß 2, 65835 Liederbach am Ts.
Telefon: 06196 651238-0
Telefax: 06196 651238-5
[email protected]
Die Bücherei Liederbach schließt in den Weihnachtsferien von Mittwoch, den 23. Dezember 2015 bis einschließlich Montag, den 4. Januar 2016. Ab dem 5. Januar 2016
sind wir wieder für Sie da.
An unserem letzten Öffnungstag vor Weihnachten, am Dienstag, dem 22. Dezember, können Sie kostenlos DVDs entleihen
und sie bis zum 5. Januar behalten … als kleines Weihnachtsbonbon …
Das Team der Bücherei wünscht ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
L i e d e r b ac h
An die Dameninternet:
undwww.liederbach-taunus.de
Herren Mitglieder
www.liederbach.eu
des Ausländerbeirates
65835 Liederbach am Taunus
A m tsb lAtt d e r G e m e i n d e li e d e r b Ac h Am tA u n u s
Einladung zur konstituierenden Sitzung
des Ausländerbeirates
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §87 (2) der Hessischen Gemeindeordnung lade ich Sie
zur konstituierenden Sitzung des Ausländerbeirates am
Dienstag, dem 5. Januar 2016, 19.30 Uhr,
Nebenraum der Liederbachhalle,
Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus
recht herzlich ein.
Tagesordnung
Silvester feiern, und danach !
Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Liederbach am
Taunus wünscht die Gemeindeverwaltung eine fröhliche und
unbeschwerte Feier zum Jahreswechsel und einen guten Start
in das neue Jahr.
Sicher gehört bei Vielen hierzu auch ein Silvesterfeuerwerk.
Damit das Gesamtbild der Gemeinde auch im neuen Jahr einen sauberen Eindruck macht, bitten wir auch daran zu denken, den Abfall, den ein Silvesterfeuerwerk mit sich bringt,
wieder zu beseitigen. Leider fühlen sich hierzu die Verursacher
vereinzelt nicht verpflichtet. Dies trifft insbesondere dann zu,
wenn die Silvesternacht in einer Gruppe gefeiert wird.
Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 4
Öffentlicher Teil
TOP 1 Wahl der oder des Vorsitzenden des Ausländerbeirates
TOP 2Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters der oder
des Vorsitzenden
TOP 3Wahl der Schriftführerin/ des Schriftführers und ihres
oder seines Stellvertreters
TOP 4 Festlegungen der Zuständigkeiten für die einzelnen
Ausschüsse der Gemeindevertretung
TOP 5 Ergebnisse der Ausländerbeiratswahlen 2015
TOP 6 Verschiedenes
65835 Liederbach am Taunus, 15. Dezember 2015
Mit freundlichen Grüßen
F.d.R.
gez. Dr. Emile Ndiaye
gez. Harald Emrich, Oberamtsrat
Einladung
zum
Neujahrsempfang
der Gemeinde Liederbach am Taunus
Der Empfang findet am Sonntag, dem 17. Januar 2016,
von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr
in der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62 statt.
Es spricht Bruder Paulus Terwitte
vom Kapuzinerkloster Liebfrauen in Frankfurt am Main
„Der liebe Gott und ich. Wir sind die Mehrheit.“
Zur aktuellen Bedeutung des ersten Satzes des Grundgesetzes.
Das musikalische Rahmenprogramm wird gestaltet von
Julia Raasch (Klavier)
Nach dem offiziellen Programm freuen wir uns auf anregende Gespräche!
Getränke und ein kleiner lmbiss stehen bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Schneider Eva Söllner
Vorsitzende der
Bürgermeisterin
Gemeindevertretung
Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 5
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn wir auf das zu Ende gehende Jahr zurückblicken, sehen wir weltweit vor allem Terror,
Naturkatastrophen, Krieg und Leid.
Im Januar war ganz Europa schockiert über den Terroranschlag auf das französische Satiremagazin
„Charlie Hebdo“. In einer großen solidarischen Geste versammelte sich die freie Welt hinter der
französischen Nation, und auch wir in Liederbach zeigten uns solidarisch mit unseren französischen
Freunden, die bei unserem Neujahrsempfang zu Gast waren.
In unserer unmittelbaren Nachbarschaft musste im Frühjahr erstmalig das traditionelle Radrennen um
den Finanzplatz Frankfurt-Eschborn wegen eines Bombenfundes abgesagt werden.
Terror im Großen wie im Kleinen – auf einmal ganz nah.
Und dennoch: der Alltag, die Normalität mit allen Aufgaben, Aktivitäten und Festen soll und muss
gelebt sein, auch hier bei uns in Liederbach.
So fand im April die traditionelle Bürgerreise nach Frankreich statt, das Straßenfest wurde gefeiert, und
auch das Weinfest vor dem Rathaus zog wieder viele Gäste an. Im September reiste eine Liederbacher
Delegation zu den Feierlichkeiten anlässlich unseres 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums in unsere
Partnerstadt Villebon.
Wichtige Beschlüsse der Gemeindevertretung waren z. B. der Beschluss über eine neue Satzung
für die Benutzung der Kommunalen Kindertagesstätten, die Anordnung der Baulandumlegung im
„Quartier Mixte“ und der Beschluss des Bebauungsplans „Altkönigstraße /Am Wiesengrund“. Auch
der Kreisverkehrsplatz am Ortsausgang in Richtung Unterliederbach konnte nach der Einigung über die
Art der Gestaltung endlich fertig gestellt werden.
Dank guter Einnahmen aus der Gewerbesteuer stellt sich die Haushaltssituation der Gemeinde zum
Jahresende positiver dar, als im Haushaltsentwurf geplant. Dennoch bleibt auch für 2016 eine sparsame
Haushaltsführung oberstes Gebot.
Eine der großen Aufgaben für die Gemeindeverwaltung wird dabei im kommenden Jahr die weitere
Sanierung der Liederbachhalle einschließlich der Erneuerung der Brandmeldeanlage und die
Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Brandschutzkonzeptes sein.
Eine besondere Herausforderung erwartete in diesem Jahr die Mitglieder der Hilfsorganisationen
und Hilfsdienste. Zusätzlich zu den „normalen“ Aufgaben, musste in Zusammenarbeit mit zahlreichen
zusätzlichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die große Aufgabe der Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen bewältigt werden. In Liederbach ist dies bisher dank der unglaublich
engagierten Unterstützung vieler, vieler Liederbacher Bürgerinnen und Bürger gut gelungen.
Deshalb gilt in diesem Jahr mehr denn je unser ganz besonderer Respekt allen Helfern in den karitativen
Einrichtungen, den Kirchen, der Freiwilligen Feuerwehr, im Polizeidienst, im Deutschen Roten Kreuz und
in all den anderen Hilfsorganisationen, die für unser aller Wohl und unser aller Sicherheit sorgen.
Am 1. April 2016 endet für die Gemeindevertreter die laufende Wahlperiode. Am 6. März werden in
Hessen die Kommunalparlamente von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, neu gewählt. Wir möchten
daher an dieser Stelle allen Mandatsträgern für ihr ehrenamtliches politisches Engagement in den letzten
5 Jahren danken und wünschen Ihnen für die Zukunft – ob mit oder ohne Politik – alles erdenklich Gute.
Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, wünschen wir für 2016 vor allen Dingen
Gesundheit und Wohlergehen, ein friedliches Miteinander und Gottes Segen!
Karin Schneider
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Liederbacher Amtsblatt KW 51 – 19. 12. 2015 – Seite 6
Eva Söllner
Bürgermeisterin