sbh-Gefangenen-Fürsorge gGmbH Niemetzstraße 47 - 49 12055 Berlin Tätigkeitsbericht 2014 der sbh-Gefangenen-Fürsorge gGmbH Die sbh-Gefangenen-Fürsorge gGmbH verfolgt im Kontext ihrer gemeinnützigen Tätigkeit insbesondere die Arbeit mit Straffälligen, Strafentlassenen und von Haft Bedrohten, also einer Klientel, die nur über eine sehr begrenzte Lobby verfügt, wie auch die relativ geringe Zahl der Institutionen zeigt, die sich ausschließlich dieser „Zielgruppe“ und ihrer Resozialisierung zum Wohle aller Beteiligten widmet. Wir – die sbh-Gefangenen-Fürsorge gGmbH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – setzen uns mit dem Jahre 2014 beginnend – für diese Zielgruppe und unsere satzungsgemäße Aufgabe mit Engagement und Leidenschaft ein und konnten im Jahre 2014 erstmals unserem satzungsgemäß-gemeinnützigen Auftrag gerecht werden. A. Handlungsfeld „ISI – Integration statt Inhaftierung“ Auf der Basis eines umfassenden Antrages vom 02.06.14 erhielten wir ab dem 01.09.15 erstmalig Mittel für das Projekt „ISI – Integration statt Inhaftierung“. „ISI – Integration statt Inhaftierung“ verfolgt das Ziel, die Inhaftierung von straffällig gewordener sozial randständiger Klientel, die eine Geldstrafe erhalten haben und diese nicht bezahlen können, zu vermeiden oder aber die Dauer der Inhaftierung zu reduzieren. Wir verfolgen dieses Ziel, da wir auf dem Hintergrund einschlägiger wissenschaftlicher bzw. kriminologischer Erkenntnisse der Überzeugung sind, dass die Inhaftierung dieser Klientel für alle Beteiligten zu keinem guten Ergebnis führt; wir sind vielmehr der Ansicht – und der Projektname ist hier Programm – dass diese Menschen integriert statt inhaftiert werden sollen. Erreicht werden soll das skizzierte Ziel vorrangig durch eine spezifische Tilgungsberatung mit Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, die eine Abtretungserklärung in Höhe der jeweiligen Rate der Transferleistungen vom jeweiligen JobCenter an die sbh-fürsorge enthalten; nach Erhalt der Zahlung werden die Raten von uns an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, bei Störung der Zahlung suchen wir in Abstimmung mit unserem Klienten und dem jeweiligen Job-Center intensiv nach Möglichkeiten, die Zahlung schnellstmöglich wieder aufzunehmen, um die Konsequenz der ersatzweisen Inhaftierung zur Tilgung der schuldigen Geldstrafe durch die Vollstreckungsbehörde zu vermeiden ein arbeitstherapeutisch und sozialpädagogisch begleitetes Beschäftigungsangebot zur Ableistung „freier Arbeit“ gem. Tilgungsverordnung des Landes Berlin (s. B.), um die Geldstrafe auf diesem Wege zu tilgen. Im Rahmen des letzten Jahresdrittels konnten auf der Basis von Diskussionen und Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft sowie der Senatsverwaltung für Justiz und nicht zuletzt der Abstimmung mit Berliner JobCentern die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Tilgungsvariante „Ratenzahlungsvereinbarung mit Abtretungserklärung“ zu installieren. Weiter konnten die ersten Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen und Zahlungseingänge verbucht werden; wir gehen davon aus, dass diese Tilgungsvariante in erheblichem Umfang einen Beitrag leisten wird, die Inhaftierung von Geldstrafenschuldnern mit all ihren ungünstigen Nebenwirkungen in den kommenden Jahren zu vermeiden. B. Handlungsfeld „SchulRaumverbesserung zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung und sozialpädagogischen Betreuung“ In Abstimmung mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden in bezirklichen Schulen Klienten unseres Projekts eingesetzt, die die Aufgaben haben, in den Schulen zu Malern, den Schulhausmeistern bei Entrümpelungen, der Schulhofpflege und ähnlichen Tätigkeiten zur Hand zu gehen. Begleitet werden diese Tätigkeiten von Sozialpädagogen, Bauleitern und Verwaltungskräften des Projektes „ISI – Integration statt Inhaftierung“, die ergänzend die Klienten hinsichtlich ihrer spezifischen Probleme (Schulden, Wohnungslosigkeit, Gesundheit/Suchtprobleme etc.) beraten bzw. die Leistungserbringung vorbereiten und begleiten, um so die Inhaftierung nebst weiterer sozialer Erosion zu vermeiden bzw. vielmehr den jeweiligen Integrationsprozess befördern. Zusammenfassend und abschließend können wir hinsichtlich unseres ersten Teiltätigkeitsjahres 2014 feststellen, dass wir die satzungsgemäßen Ziele unserer Organisation zugunsten aller Beteiligten in unserer Stadt bzw. unserem Gemeinwesen in einem guten Umfang erreichen und erfüllen konnten. Die Rückmeldungen, die wir hinsichtlich unserer Arbeit und der erzielten Wirkung von unseren Partnern erhalten, stimmen uns hinsichtlich der kommenden Jahre positiv. Wir werden auch in 2015 bestrebt sein, im Sinne unserer satzungsgemäßen Ziele sowie den Leitgedanken unserer Arbeit einen wichtigen Beitrag sowohl zur individuellen als auch gemeinschaftlichen Lebensqualität sowie zur zivilen Sicherheit in Berlin zu leisten. Berlin im Oktober 2015 Matthias Nalezinski, Geschäftsführung Die sbh-service gGmbH ist eine Tochter der sbh-Berlin e.V. (Gefangenen-Fürsorgeverein Berlin von 1827) AG Berlin-Charlottenburg /HRB 89550 FA-Nr. 27/602/52964 Seite 2
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