Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 388 Drucksache 6/ 19.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Situation der Hebammen im Freistaat Thüringen - Stand der Studie Die Kleine Anfrage 142 vom 5. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Nachdem Anfang des vergangenen Jahres eine zunehmende Haftpflichtproblematik bei der Berufsgruppe der Hebammen offenbar geworden war, hat sich der Landtag wiederholt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die Arbeit von Hebammen ist im Bereich der Geburtshilfe sowie der Vor- und Nachsorge unverzichtbar und schützenswert. Neben der Bundesregierung, die entscheidende Weichenstellungen für den Erhalt des Hebammenberufs bereits gestellt hat, ist auch die Landesregierung in der Pflicht, sich konkret einzubringen und kontinuierlich über das Verfahren und die damit zusammenhängenden Problemfelder zu informieren. Der Landtag hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang gebeten, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dafür zu sorgen, angesichts des angekündigten Ausstiegs der Nürnberger Versicherung aus dem Bereich der Berufshaftpflicht für Hebammen eine Konzeption zum Schutz des traditionellen Hebammenberufs zu schaffen. Daneben hat die Landesregierung aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 27. Juni 2014 (Drucksache 5/7945) zugesagt, eine Studie zur Situation der Hebammen in Thüringen zu erarbeiten und den Landtag darüber zu informieren. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zeitraum wurde die Befragung durchgeführt? 2. Wurde die Erhebung durch das damalige Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit durchgeführt oder wurde ein Dritter damit beauftragt? Wenn ja, wer? 3. Wer wurde befragt? 4. Wurde der Fragenkatalog im Vorfeld mit dem Landeshebammenverband abgestimmt und inwieweit war der Landeshebammenverband an dem Frageverfahren beteiligt (Auswahl der Befragten, Zuverfügungstellung von Daten etc.)? 5. Wurden folgende Themenkomplexe im Rahmen der Studie berücksichtigt a) Finanzierung der Hebammenleistungen, b) Situation der Familienhebammen, c) Kommunale Koordinierungsstellen, d) Umsetzung der Bundesinitiative "Frühe Hilfen" in den Kommunen? 6. Wann rechnet die Landesregierung damit, den Landtag von den Ergebnissen der Erhebung unterrichten zu können und in welcher Form wird diese Unterrichtung geschehen? Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2015 Drucksache 6/ 388 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Darstellung der Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie zur Einkommensund Arbeitssituation von Hebammen in Thüringen werden sowohl Mütter, die im Jahr 2014 ein Kind geboren haben, als auch freiberuflich tätige und angestellte Hebammen befragt. Die Befragungen werden in der Zeit von März bis April dieses Jahres durchgeführt. Zu 2.: Mit der Erstellung des Gutachtens zur Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie zur Einkommens- und Arbeitssituation von Hebammen in Thüringen (Gutachten "Hebammen in Thüringen") wurde ein unabhängiges Institut, das IGES Institut GmbH (IGES Institut), beauftragt. Das IGES Institut führt auch die o. g. Erhebungen durch. Zu 3.: siehe Antwort zu Frage 1 Zu 4.: Der Fragebogen für die Befragung der Mütter und der Fragebogen für die Befragung der Hebammen wurden im Vorfeld durch das IGES Institut auch mit dem Hebammenlandesverband Thüringen abgestimmt. Die Ergänzungsvorschläge des Hebammenlandesverbandes wurden zum großen Teil in die Fragebögen übernommen. Die Auswahl der Befragten erfolgte durch das IGES Institut in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Angeschrieben werden die freiberuflich tätigen Hebammen und die angestellten Hebammen in allen Geburtskliniken/-abteilungen in Thüringen. Im Rahmen der Mütterbefragung werden nach der Stichprobenvorgabe des ausführenden Instituts in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens Mütter, die im Jahr 2014 ein Kind geboren haben, angeschrieben. Ziel ist es, für alle Landkreise und kreisfreien Städte valide Aussagen treffen zu können. Zu 5.: Ziel des Gutachtens ist es, eine valide Datengrundlage zur Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie über die Einkommens- und Arbeitssituation von Hebammen in Thüringen zu erhalten. Insofern wird insbesondere das Thema "Finanzierung der Hebammenleistungen" im Gutachten erfasst. Der Themenkomplex der Familienhebammen wird in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - soweit die Daten nicht bereits anderweitig erhoben worden sind - berücksichtigt. Die Themenkomplexe "Kommunale Koordinierungsstellen" und "Umsetzung der Bundesinitiative 'Frühe Hilfen' in den Kommunen" werden von der Studie nicht erfasst. Sie sind Gegenstand umfangreicher bundesweiter Erhebungen durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen. Zu 6.: Die Ergebnisse des Gutachtens werden laut Vertrag mit dem IGES Institut im Mai 2015 vorliegen. Sodann wird der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit über die Ergebnisse des Gutachtens unterrichtet werden. Zudem sollen die Ergebnisse des Gutachtens in einen Runden Tisch "Geburt und Familie" eingebracht werden, um auf der Grundlage der bestehenden Versorgungslage mit Hebammenleistungen die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer qualitäts- wie bedarfsgerechten Versorgung gemeinsam zu entwickeln. Werner Ministerin 2
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