BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen KLIMArisk: Ausfall abgesichert ABSENDER: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI) HDI-Platz 1, 30659 Hannover Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte 404-GI1000 (3.15) Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen ONLINE-SERVICES FÜR SIE BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi-gerling.de/berater I.Compact – Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand Industrie 1 Mehr zu I.Compact Produktinfo: Rundum-Schutz für Unternehmen Beitrag Seite 3 www.hdi-gerling.de I.Compact Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand Mehr zum Schadenmanagement Info-Mappe: Leistungen im Schadenfall Industrie Beitrag Seite 6 www.hdi-gerling.de Schadenmanagement Im Ernstfall an Ihrer Seite Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslagerung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensionsfonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien. Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG. Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019 von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustformel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbeiters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe auch nachfolgendes Beispiel). Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben 600.000 EUR 647.987 EUR 450.000 EUR 300.000 EUR 394.286 EUR 150.000 EUR 0 EUR Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 % Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 % Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen. Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge, Industrie www.hdi-gerling.de Passender Versicherungsschutz für global tätige Unternehmen Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können. Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche- rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a.âin den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden. 1 Fachinformationen Rundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format. Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte. Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes Master Cover Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden. Lokalpolice A Lokalpolice B Lokalpolice C Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. 1 www.hdi-gerling.de Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen KlXÀJXQWHU=HLWGUXFNKDEHQGLH3DXVHQXQG5XKH]HLWHQ oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitOLFKH9RUVFKULIWHQWJHJHQPLWGHUGLH/HQNXQG5XKH]HLWHQ HUHJHOWZHUGHQ:DVVLQGGLHZLFKWLJVWHQ5HJHOXQJHQ" J Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert ZHUGHQ" Beitrag Seite 11 www.hdi-gerling.de Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme Fachinformation Beitrag Seite 10 Fazit Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird. HDI Lebensversicherung AG 50580 Köln Beitrag Seite 11 Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist. Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der Berater Online Schneller informiert: die komplette Ausgabe als interaktives Magazin schon vor dem Erscheinungsdatum im Internet lesen. Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen Transport: Mehr Sicherheit f ll W Zeitnahes Handeln ist unerlässlich! Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungsmathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanzstichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt! Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüberschusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert. Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen. Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht. HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditätsschonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht. Mehr zu Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrt-Fachinformation: Gesetzliche Änderungen enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften. 'DV$UEHLWV]HLWJHVHW]$UE=*UHJHOW die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten. BERATER Kraftfahrt: Schäden aktiv b Mehr zu Pensionsverpichtungen Info-Broschüre: Aktuelle Hintergründe und Lösungen Pensionszusagen Zinsschmelze belastet die Bilanzen www.hdi.de/bav ILFT MITTEL UND WEGE ZU FINDEN. Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass zur Optimierung. Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwenrente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019 Mehr zu KLIMArisk Produktinfo: Wetterrisiken individuell absichern Industrie KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung Sicherheit für jede Wetterlage Compliance & Internationale Versicherungsprogramme 7010050019-201502 Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen KLIMArisk: Ausfall b i h t BERATER Präzision in China Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/bera www.hdi-gerling.de/ berater Infoletter Der kostenlose E-Mail-Newsletter: Tipps & aktuelle Infos sowie ergänzende Berichte und Interviews zum Berater. www.hdi-gerling.de/ infoletter IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20 Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04 Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05 Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90 Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25 Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89 Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51 Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01 Niederlassung Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 2 17 Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34 Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10 HAUPTVERWALTUNG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Platz 1, 30659 Hannover Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen www.hdi-gerling.de www.hdi-gerling.de/berater [email protected] Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen KLIMArisk: Ausfall abgesichert BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen KLIMArisk: Ausfall abgesichert Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater 02 Inhalt Editorial Themen 03 Magazin Neuigkeiten, Meinungen, Trends, Termine 05 Kommentar Fabian von Löbbecke zur „Nahles-Rente“ 06 Reportage Produktion gesichert Liebe Leserinnen und Leser, bei einem Brandausbruch oder einer Explosion im Produktionsbereich kommt es auf jede Minute an. Das Schadenausmaß muss aktiv begrenzt und gleichzeitig die Gefahr einer Betriebsunterbrechung abgewendet werden. Hier steht HDI-Gerling seinen Kunden mit einem professionellen Schadenmanagement weltweit zur Seite. Die dezentrale Ansiedelung unserer Schadenexperten und die zentrale Steuerung sichern schnelle und zielgerechte Entscheidungen, sodass die erforderlichen Maßnahmen zügig eingeleitet werden. Wie entscheidend es ist, dass diese Aktivitäten wie bei einem Uhrwerk ineinandergreifen, lesen Sie im Titelthema dieses HDI-Gerling Beraters. Trotz eines Brandschadens in der Fertigung konnte die Großbäckerei Hanina einen wichtigen Kundenauftrag erfüllen. Außerdem erfahren Sie u. a., wie unsere Fuhrparkexperten Flottenmanager durch Analysen und Standortbesichtigungen bei der Senkung von Schadenfällen unterstützen. 08 Kraftfahrt Schäden aktiv vorbeugen 09 Transport Mehr Sicherheit auf allen Wegen 10 Lösungen KLIMArisk HDI AblösungsKompass Windkraft Extremus Kraftfahrt 06 Reportage Brandschaden gemeistert 12 Service Bestellservice und Kontakt 08 Thema Riskmanagement bei Flotten Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand HDI-Gerling Industrie Versicherung AG IMPRESSUM Herausgeber: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI), E-Mail [email protected], Telefon 0511/645-4212 Verlag und technische Gesamtherstellung: Insignio Corporate Publishing GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel, www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller, Redaktion: Kay Schelauske Bildnachweis: capricorn NÜRBURGRING GmbH, Hanina GmbH, HDI-Gerling, iStockphoto, Nick Mitmanski, Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas Hass Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 10 Lösungen Pensionsverpflichtungen sichern HDI-Gerling Berater 3 / 2015 03 2 MRD. EURO haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr zur Regulierung der Folgen extremer Naturereignisse gezahlt. Dabei verursachten ein Sturmtief und ein Starkregen Schäden von zusammen 500 Millionen Euro. Unternehmen sollten schon bei der Standortwahl und Bauplanung mögliche Gefährdungen durch Naturgefahren berücksichtigen. Gleiches gilt für die Bewertung bestehender Standorte innerhalb der betrieblichen Wertschöpfungskette. Quelle: GDV Code of Conduct SCHUTZ DER KUNDENDATEN HAT HÖCHSTE PRIORITÄT Der Schutz der persönlichen Daten gewinnt bei Verbrauchern im Zuge der anhaltenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Mit den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ hat die Branche einen einheitlichen Standard zum Datenschutz geschaffen. Die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG trat diesem „Code of Conduct“ Anfang Juni 2014 bei, dessen strengen Regeln sich inzwischen mehr als 90 Prozent der Versicherer in Deutschland unterwerfen. Nach einem Beitritt verbleiben den Gesellschaften zwei Jahre Zeit, um die erhöhten Anforderungen umzusetzen. „Wir arbeiten unter Hochdruck an der Überarbeitung unserer Datenschutzkonzepte“, sagt Frank Harting, Vorstandsmitglied der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG. „I.Compact ist neu, innovativ und bietet gerade dem Mittelstand einen passgenauen Rundum-Schutz“ Marco Ehmann, neuer Leiter des Bereichs Compact bei HDI-Gerling Industrie, über die zentralen Vorzüge des neuen Produkts I.Compact. Mit dem MultilineProdukt erhalten Kunden eine spartenübergreifende Versicherungslösung und einen Ansprechpartner vor Ort in ihrer Nähe. Alle Produktdetails in unserer Broschüre, siehe Seite 12 04 Magazin Interview Terminkalender „UMWANDLUNG IST KONSEQUENTER SCHRITT“ Dr. Christian Hinsch, Vorstandsvorsitzender der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, erläutert, warum die TalanxTochtergesellschaft in HDI Global SE umgewandelt wird. Warum strebt die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Wechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) an? Für unsere Industrie- und Konzernkunden haben wir uns zu einem globalen Anbieter von Versicherungslösungen entwickelt. Mit der supranationalen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft heben wir die internationale Ausrichtung unseres Unternehmens hervor. Gleichzeitig festigen wir mit dem europäischen Label SE unser einheitliches Erscheinungsbild in unserem Kernmarkt Europa. Die Umwandlung ist daher der konsequente Schritt im Rahmen unserer Internationalisierungsstrategie. Warum haben Sie sich für die Marke HDI entschieden? Die meisten Erstversicherungseinheiten der Talanx-Gruppe im In- und Ausland firmieren 16.06. – 18.06.2015 Automotive Testing Expo Europe Stuttgart Europas führende Fachmesse für Test-, Prüf- und Entwicklungsverfahren in der Automobilindustrie 17.06. – 18.06.2015 bfp Fuhrpark-FORUM Branchentreff für Fuhrparkmanager unter dieser Marke. HDI steht für eine starke, verlässliche, mehr als hundert Jahre alte Marke – gerade im Industrieversicherungsbereich – und verfügt über einen hohen Markenwert. Deshalb werden wir Versicherungslösungen zukünftig unter der Traditionsmarke HDI anbieten. Welche Auswirkungen hat die Umfirmierung für Kunden auf bestehende Verträge? Die Umfirmierung wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2015/2016 vollzogen. Über die Maßnahme werden wir jeden Kunden in Deutschland im Vorfeld schriftlich informieren. Auf bestehende Kundenverträge wird die Umfirmierung keine Auswirkungen haben. Damit können unsere Kunden weiter uneingeschränkt auf die vereinbarten Leistungen ihres Versicherungsschutzes bei HDI-Gerling Industrie bzw. künftig bei HDI Global vertrauen. 15.09. – 16.09.2015 Electric Drives Production Konferenz und Messe (E|DPC) Komponenten und Dienstleistungen entlang der Produktionskette elektrischer Antriebe und Generatoren 16.09.2015 MEORGA MSR-Spezialmesse Fachmesse für Produkte der Prozessleittechnik, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik 22.09. – 24.09.2015 Composites Europe Stuttgart Europäische Fachmesse und Forum für Verbundstoffe, Technologien und Anwendungen KVW-Tagung „Die Energiewende als Herausforderung an die Versicherungswirtschaft“ INFRASTRUKTUR BIETET CHANCEN Auf der Veranstaltung des Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften, die gemeinsam mit HDI-Gerling in Hannover ausgerichtet wurde, kamen im April über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Energie und Forschung, Behörden und der Versicherungswirtschaft zusammen. HDIGerling-Vorstandsmitglied Dr. Stefan Sigulla erinnerte zur Eröffnung daran, dass die Versicherungswirtschaft sich schon immer an die Herausforderungen neu aufkommender Themen herangearbeitet und so den technischen Fortschritt ermöglicht hat. Dr. Stefan Sigulla, Vorstandsmitglied HDI-Gerling, und der Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die drängenden Fragen der Speicherung und Übertragung von Energie vorrangig angegangen werden müssen. Diskutiert wurden auch die konkreten Möglichkeiten und Engagierter Meinungsaustausch bei der Podiumsdiskussion. Herausforderungen, die sich für Versicherungen ergeben. Dies betrifft nicht nur das Versicherungsgeschäft, wie Dr. Kennet K. Otto, Leiter Geschäftsfeld Konzern und Captive Services am Beispiel OffshoreWindenergie verdeutlichte, sondern auch die Rolle als Kapitalanleger. Ulrich Wollschläger, Finanzvorstand von HDI-Gerling, betonte, HDI-Gerling Berater 3 / 2015 05 bfp Fuhrpark-FORUM BRANCHENTREFF FÜR FUHRPARKMANAGER HDI-Gerling vor Ort Am 17. und 18. Juni 2015 treffen sich Fuhrparkprofis beim bfp Fuhrpark- FORUM am Nürburgring. Die zweitägige Informationsveranstaltung bietet Ausstellungen, Fachvorträge und Workshops zu flottenspezifischen Themen wie Mobilität der Zukunft, Telematik, Fleet Management, Fuhrparkrecht sowie Konzepte im Risk- und Schadenmanagement. Die Fuhrparkexperten von HDI-Gerling sind auch in diesem Jahr auf der Fachmesse präsent. KOMMENTAR: NAHLES-RENTE Fabian von Löbbecke Vorstandsvorsitzender Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für betriebliche Altersversorgung bei HDI KEIN WUNDERMITTEL FÜR BAV Weitere Informationen erhalten Sie bei Vanessa Wittrin Telefon 0511 / 6 45 - 53 81 E-Mail: [email protected] Ulrich Wollschläger bei seinem Vortrag. dass deutsche Industrieversicherer mehr in Erneuerbare Energien investieren möchten, da Infrastruktur vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase eine interessante Investitionsmöglichkeit darstellen kann. Voraussetzung für solche Investitionen ist ein verlässlicher, geeigneter regulatorischer Rahmen. Hier ist aktuell der Staat gefragt. Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, stärken. Ganz besonders im Mittelstand. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn bisher machen nur rund 60 Prozent der Arbeiter und Angestellten von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch. Zudem hat nur etwa ein Drittel der Belegschaften von kleineren und mittleren Unternehmen Aussicht auf eine spätere Betriebsrente. Dabei weiß auch die Politik: Angesichts einer steigenden Lebenserwartung und eines sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus muss die bAV attraktiver und ihre Verbreitung erhöht werden – nur auf welchem Weg lassen sich diese Ziele erreichen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will eine neue Tarifrente als Parallelsystem zur bestehenden bAV einführen. Einem Wundermittel gleich, soll sie auf einen Schlag Arbeitgeber von der Haftung befreien, dank schlanker Verwaltung und Verzicht auf Beratung fast kostenneutral umgesetzt werden können sowie den Weg zur Entgeltumwandlung erleichtern. Denn der Arbeitgeber müsse sich fortan nicht mehr zwischen fünf Durchführungswegen und vielen Produkt anbietern entscheiden. Doch schon auf den zweiten Blick verpuffen die versprochenen Wirkungen zu Schall und Rauch. Nach den Vorstellungen des Bundes ministeriums sollen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften jeweils für ihre Branchen eigenständige Versorgungseinrichtungen gründen und verwalten. Etwaige Haftungsrisiken soll der Pensionssicherungsverein übernehmen. Hierfür werden Beiträge in noch unbekannter Höhe fällig, die aber vollständig zulasten der Anwartschaften der Arbeitnehmer gehen werden. Klar ist ebenfalls, dass mit der Etablierung dieses neuen Systems zusätzliche Kosten entstünden, angefangen bei der Gründung bis hin zur Verwaltung der Vermögenswerte und Verträge. Dasselbe gilt für die Kundenberatung, auf die jedoch verzichtet werden soll. Doch seit wann schließen Kunden Vorsorgeverträge ab, ohne dass sie jemand informiert, berät und zum Abschluss motiviert? Schließlich wird die Situation für Arbeitgeber nicht einfacher, wenn ein zusätzliches Vorsorgesystem mit eigenen Regeln und Risiken neben einem bereits bewährten eingeführt wird. TARIFLICHE PARALLELWELT SCHWÄCHT ALTERSVORSORGE Wer die „2. Säule der Altersvorsorge“ stärken will, sollte nicht in eine tarifliche Parallelwelt investieren, sondern die bestehende bAV verbessern. Das sehen nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften so. HDI hat hierzu klare Vorschläge erarbeitet, wie z. B. die Abschaffung der vollen Krankenversicherungspflicht in der Rentenphase. Unsere Erfahrungen zeigen: Mit der Direktversicherung eröffnet sich Arbeitgebern gerade im Mittelstand bereits jetzt ein einfacher Weg, die bAV im Unternehmen zu etablieren. Unsere erfahrenen Experten helfen schon heute gerne, die passende bAV-Lösung zu gestalten! 06 Reportage Joachim Meyer, Generalbevollmächtigter der Hanina GmbH (re.) erklärt Reiner Böhme, Großkundenbetreuer bei HDI-Gerling Industrie, die Fertigungsabläufe. PRODUKTION GESICHERT EIN BRANDSCHADEN IN DER PRODUKTIONSHALLE GEFÄHRDETE DIE EXISTENZ EINER MITTEL STÄNDISCHEN GROSSBÄCKEREI. IN EINER KONZERTIERTEN AKTION WURDE DIE LIEFERFÄHIGKEIT SICHERGESTELLT – UND DAMIT DIE ZUKUNFT DES UNTERNEHMENS GESICHERT. Donnerstagmorgen, sechs Uhr. Wie an jedem Werktag nehmen die Mitarbeiter der Hanina GmbH die Produktionsanlagen samt dreier Backöfen zur Herstellung von Fertigkuchen in Betrieb. Doch an diesem Morgen ist alles anders: Aus einem der Backöfen steigt Rauch auf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber der Rauch lässt nicht nach. Ganz im Gegen teil. Der Generalbevollbemächtigte der bayerischen Großbäckerei Joachim Meyer weiß sofort, was zu tun ist und alarmiert ohne zu zögern die Feuerwehr. Parallel werden vor Ort Lüftungsklappen geöffnet und das Gebäude evakuiert. Sechs Minuten später erreicht ein Fahrzeug der örtlichen Feuerwehr den Betrieb. Kurz danach ertönen die Sirenen mehrerer Feuerwehren auf dem Gelände. Der Rauch hat inzwischen die komplette Produktionshalle erfasst. Plötzlich schlagen meterhohe Flammen aus dem Ofen. Doch die Einsatzkräfte sind bereits in der Halle und können den Brand innerhalb weniger Minuten mit Wasser löschen. Anschließend werden die Hallentore und Fenster geöffnet. Nach etwa einer Dreiviertelstunde ist der Rauch aus dem Halleninneren abgezogen. GROSSAUFTRAG MUSSTE UNBEDINGT EINGEHALTEN WERDEN „Natürlich habe ich unseren Versicherer HDI-Gerling gleich am Morgen über den Schadenfall informiert und gemeinsam mit dem Schadenregulierer Michael Schuh wichtige Sofortmaßnahmen, wie das Abschöpfen des Löschwassers und die Bestellung von Sachverständigen, eingeleitet“, erinnert sich Joachim Meyer an den aufwühlenden Tag. Als dann der Brandschaden besichtigt wird, ist schnell klar: Die beiden äußeren Produktionslinien sind trotz Brand und Wassereinsatz unversehrt geblieben. Aber: In der verrußten Halle können so keine Lebensmittel hergestellt werden. Die in Prichsenstadt, im bayerischen Altenschönbach, ansässige Großbäckerei ist jedoch voll ausgelastet – es gilt, einen Großauftrag über 500 Paletten sogenannter Folienkuchen zu erfüllen. Diese Kuchen werden in diversen Geschmackssorten gebacken und sind für einen deutschen Lebensmitteldiscounter bestimmt. Neben diesem Hauptumsatzträger produziert der Mittelständler noch klassischen Sandkuchen und auf Alublechen gebackene Kuchen wie z. B. Streusel- und Käsekuchen. „Unsere Lieferverpflichtungen müssen wir unbedingt einhalten, sonst sind wir schnell aus dem Geschäft“, betont der Generalbevollmächtigte. Genau das galt es zu verhindern. Immerhin war es gerade vier Jahre her, dass Hanina an dem Standort mit der Produktion von Fertigkuchen gestartet war. Seinerzeit erzielte die Großbäckerei noch mit 35 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 16 Millionen Euro. Heute produziert der Mittelständler mit 90 Mitarbeitern bis zu 150.000 Kuchen pro Tag und erreicht dabei eine Umsatzgröße von 25 Millionen Euro. Spätestens am Montag der Folgewoche, zwei Tage vor Heiligabend, musste die Produktion wieder starten, denn der Lebensmittelhandel würde sonst nach Lieferalternativen suchen. Das aber schien zunächst HDI-Gerling Berater 3 / 2015 07 Moderne Produktionsanlagen produzieren bis zu 5.000 Kuchen am Tag. 404-GI370 1.15 (I.15 1000 N) nicht realisierbar, als alle Beteiligten am Tag eins nach dem Brandschaden vor Ort zusammentrafen. Unternehmensseitig waren dies Joachim Meyer sowie Monika und Otto Lithardt, Gesellschafter und Geschäftsführer der Firmengruppe, zu der noch zwei weitere Backbetriebe gehören. Vonseiten HDI-Gerling waren Michael Schuh und der zuständige Großkundenbetreuer Reiner Böhme vor Ort, der das Unternehmen seit vielen Jahren bei der Absicherung von Sach- und Ertragsausfallrisiken und anderen betrieblichen Versicherungsfragen betreut. Schließlich nahmen noch zwei Sachverständige sowie ein Sanierungsspezialist für Lebensmittelbetriebe an dem Treffen teil. „Wir haben dann gemeinsam eine Lösung gefunden, die wohl keiner der Beteiligten bis dahin für möglich gehalten hätte“, schwärmt der Generalbevollmächtigte. Ihre HDI-Gerling Niederlassungen vor Ort Niederlassung Berlin Theodor-Heuss-Platz 7, 14052 Berlin Telefon 030 / 32 04 - 0 Telefax 030 / 32 04 - 258 Niederlassung Dortmund Märkische Straße 23 – 33, 44141 Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 0 Telefax 0231 / 54 81 - 3 02 Niederlassung Düsseldorf Am Schönenkamp 45, 40599 Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 0 Telefax 0211 / 74 82 - 4 60 Niederlassung Essen Huyssenallee 100, 45128 Essen Telefon 0201 / 8 23 - 0 Telefax 0201 / 8 23 - 29 00 Niederlassung Hamburg Überseering 10a, 22297 Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 0 Telefax 040 / 3 6150 - 2 95 Niederlassung Hannover Riethorst 4, 30659 Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 0 Telefax 0511 / 62 63 - 4 30 Niederlassung Leipzig Eisenbahnstraße 1 – 3, 04315 Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 0 Telefax 0341 / 69 72 -25 25 Niederlassung Mainz Hegelstraße 61, 55122 Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 0 Telefax 06131 / 3 88 - 1 14 Niederlassung München Ganghoferstraße 37 – 39, 80339 München Telefon 089 / 92 43 - 0 Telefax 089 / 92 43 - 3 19 Niederlassung Nürnberg Dürrenhofstraße 6, 90402 Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 0 Telefax 0911 / 20 12 - 2 66 Niederlassung Stuttgart Heilbronner Straße 158, 70191 Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 0 Telefax 0711 / 95 50 - 3 00 Hauptverwaltung HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Platz 1, 30659 Hannover Postfach 510369, 30633 Hannover Telefon 0511 / 645 - 0 Telefax 0511 / 645 - 45 45 Besuchen Sie uns auch unter: www.hdi-gerling.de Bereits am Nachmittag desselben Tages begannen bis zu 120 Arbeiter der Sanierungsfachfirma damit, die komplette Produktionshalle zu reinigen, einschließlich aller Maschinen und Kleinteile – ausgenommen HDI-GERLING SCHADENMANAGEMENT HDI-Gerling bietet in Deutschland und weltweit ein professionelles Schadenmanagement. Im Schadenfall, dem „Moment der Wahrheit“, stellen Spezialisten aus verschiedenen Fachrichtungen sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen schnell umgesetzt werden – angefangen bei der Schadenbegrenzung bis hin zur Regulierung der Schadensumme. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer aktuellen Info-Mappe, siehe Seite 12, sowie online unter: schadenmanagement.hdi-gerling.de Industrie www.hdi-gerling.de Schadenmanagement Im Ernstfall an Ihrer Seite der Decke. Hierfür errichtete ein Fachbetrieb über alle drei Produktionslinien hinweg ein Gerüst. So konnte die Fertigung unter Einbindung der Peripherie der beschädigten Produktionslinie am Montag der Folgewoche wieder anlaufen, während gleichzeitig die Decke saniert wurde. Zusätzlich wurde der beschädigte Ofen umhüllt, um eine parallele Demontage zu ermöglichen – und sämtliche Mitarbeiter stimmten gegen eine Sondergratifikation zu, in der Weihnachtswoche zu arbeiten. „Im Ergebnis haben wir so eine fristgerechte Lieferung sichergestellt“, zeigt sich Joachim Meyer noch heute von der konzertierten Aktion tief beeindruckt und fügt hinzu: „Diese Maßnahmen konnten wir nur so zeitnah umsetzen, weil wir mit HDI-Gerling einen vertrauensvollen und leistungsstarken Industrieversicherer zur Seite haben, der am Schadentag sehr schnell die notwendigen Schritte samt Einbindung des Spezialsanierers eingeleitet und bereits am Folgetag die erforderliche Finanzierung sichergestellt hat.“ Selbst eine bereits laufende Lebensmittel-Zertifizierung konnte so fristgerecht umgesetzt werden. Bei dem neuen Backofen hat sich die Großbäckerei für ein anderes, indirektes Befeuerungssystem entschieden. Ebenfalls unter Einbindung von HDI-Gerling Sicherheitstechnik wird zudem die Planung einer Brandmeldeanlage fortgesetzt, die demnächst aus erlebter Überzeugung installiert wird. Joachim Meyer: „Als Produzent können wir schließlich nicht darauf vertrauen, dass ein Mitarbeiter sofort am Schadenort ist, sollte einmal erneut ein Brand ausbrechen, was sich ja nie gänzlich ausschließen lässt.“ Dr. Reiner Böhme Vertrieb Großkunden HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Telefon 0381 / 4 56 04 77 E-Mail: [email protected] Der Ofen der mittleren Produktionslinie war vom Brand zerstört und musste zur Demontage abgedeckt werden. 08 Thema SCHÄDEN AKTIV VORBEUGEN KUNDENVORTEILE DURCH GEMEINSAME STANDORTBESICHTIGUNGEN, ANALYSEN UND MASSNAHMEN Verkehrsunfälle stellen für Fahrer und Begleitpersonen ein nicht einzuschätzendes Risiko dar. Mit den Unfallfolgen verbinden sich für das betriebliche Flottenmanagement gleichzeitig erhebliche Kostenbelastungen. HDI-Gerling Sicherheitstechnik unterstützt ihre Kunden aktiv in der Schadenprävention – mit Erfolg, wie ein jüngstes Beispiel zeigt. „Seit nahezu zwanzig Jahren führen wir regelmäßig in Betrieben mit signifikant erhöhten Schadenhäufigkeiten bei ihren Nutzfahrzeugen gemeinsam mit den Kunden Standortbesichtigungen durch“, sagt Michael Poppe, Riskmanager Flotten bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik. Das Ziel: Durch die Erstellung eines kundenindividuellen Risikokonzepts sollen die Schadenzahlen und die damit verbundenen Kosten nachhaltig gesenkt werden. Mit dieser Zielsetzung werden im Vorfeld die Schadendaten rechnergestützt erfasst, analysiert und kundenindividuelle Schadenverläufe ermittelt. Die Ergebnisse präsentieren die Riskmanager dem Kunden. Dann folgt eine gemeinsame Besichtigung des Fuhrparks an dem betreffenden Standort, um mögliche Schadenursachen zu identifizieren. Michael Poppe: „Hierfür betrachten wir alle Risiko bestimmenden Aspekte.“ Drei Faktoren stehen dabei im Fokus: 1. die Organisation des Fuhrparks, bspw. im Hinblick auf Prozesse, Tourenplanungen und Führerscheinkontrollen. 2. die eingesetzten Fahrzeuge, z. B. mit Blick auf das Alter und ihre jährliche Laufleistung sowie die technische Ausstattung, wobei der Fokus auf Fahrerassistenzsystemen liegt. 3. die Fahrer. Hierbei geht es insbesondere um ihre Auswahl und Einarbeitung, wie sie unterwiesen und qualifiziert werden sowie um die Abläufe im Schadenfall. Unter diesen Aspekten fand nun eine Standortbesichtigung bei der Veolia Umweltservice Ost GmbH, im Betrieb Walkenried, statt. Der Entsorgungsdienstleister hatte bei einigen Fahrzeugtypen vermehrt Schadenfälle zu beklagen. Für das Fuhrparkmanagement gehen solche Entwicklungen mit erheblichen finanziellen Belastungen einher – angefangen bei direkten Aufwendungen für Abschlepp- und Reparaturkosten bis hin zu den mittelbaren Folgekosten, bspw. für die interne Schadenbearbeitung sowie durch Arbeitszeitund Umsatzverluste. „Die detaillierte Schadenanalyse und die Betriebsbesichtigung waren sehr hilfreich“, sagt Torsten Masser, Betriebsleiter bei der Veolia Umweltservice Ost GmbH und Co. KG. Die Schadenhäufigkeiten und die damit verbundenen Kosten konnten durch Maßnahmen deutlich gesenkt werden. Dabei stellten die Sensibilisierung von Fahrern zur Schaden problematik und Schulungsmaßnahmen zum Fahrverhalten einen Schwerpunkt dar. „Über 90 Prozent der Fahrzeugschäden werden durch Fehlverhalten der Fahrer verursacht“, begründet Michael Poppe. Die Unterstützung von Unternehmen im Rahmen des Risikomanagements ist ein Kernbestandteil des Dachmarkenkonzeptes „FuhrparkService-Professional“. HDI-Gerling stellt diese Leistungen ausschließlich seinen Kunden zur Verfügung. Durch die Kostenersparnisse können die Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihres Fuhrparks steigern. Gleichzeitig erzielt das Unternehmen ein Plus an Sicherheit und wahrt die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Michael Poppe Riskmanagement Flotten HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon 0511 / 6 45 - 48 60 E-Mail: [email protected] HDI-Gerling Berater 3 / 2015 09 TRANSPORTSCHÄDEN: FAST 70 PROZENT SIND VERMEIDBAR Weltweite Transportschäden pro Jahr: 4 Milliarden Euro Hiervon vermeidbare Schäden pro Jahr: 2,8 Milliarden Euro Quelle: GDV 70 % Beim Transport von Waren zu Land, in der Luft und auf See entstehen jedes Jahr Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro. Nahezu 70 Prozent dieser Schäden wären vermeidbar. SO ERHÖHEN SIE DIE TRANSPORTSICHERHEIT Markus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik Weltweite Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsträger stellen Unternehmen vor steigende Anforderungen bei der fachgerechten Beladung und Sicherung von Transportgütern in Güterbeförderungseinheiten, sogenannte Cargo Transport Units (CTU). Die Folge: Jährlich ereignen sich weltweit Transportschäden in Höhe von vier Milliarden Euro. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten aber 70 Prozent der Schäden vermieden werden. Für mehr Sicherheit auf multimodalen Transportwegen soll der neue „CTU-Code of Practice“ sorgen. Der neue „Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units”, kurz CTU-Code, wurde im November vergangenen Jahres ratifiziert. Das 130 Seiten starke Regelwerk wurde von einer international besetzten Expertengruppe aus verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen erarbeitet und löst die veralteten CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr 1997 ab. In Deutschland sollen die Bestimmungen im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten. Unternehmen finden im CTU-Code konkrete Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen für das Stauen und Sichern von Packstücken in CTUs. Ebenso werden neun voneinander abgegrenzte Verantwortungsbereiche beschrieben, angefangen beim Packen über das Verladen bis hin zum Auspacken. Wie im Vorgängerwerk werden notwendige Schulungsmaßnahmen thematisiert. Auf einen Rahmenlehrplan wird jedoch verzichtet. Genau hier setzen die Experten von HDI-Gerling Sicherheitstechnik an. „Analog des CTU-Codes und der individuellen Anforderungen unterstützen wir Unternehmen bei Fragestellungen rund um den Transport in CTUs, insbesondere in Seecontainern, damit ihre Güter den Empfänger unbeschädigt und termingerecht erreichen“, betont Markus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik. Bei Bedarf werden Schulungen zur Beladung sowie Sicherung von Transportgütern in CTUs, wie auch beratende Verladebegleitungen vor Ort durchgeführt. Markus Ebest Transportspezialist HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon 0511 / 6 45 - 5 95 03 E-Mail: [email protected] 10 Lösungen KLIMArisk bAV AUSFALL ABGESICHERT NIEDRIGZINSEN ERHÖHEN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN HDI ABLÖSUNGSKOMPASS BIETET INDIVIDUELLEN AUSWEG „KLIMArisk – die Wetterrisikoversicherung“ von HDI-Gerling Industrie bietet Versicherungsschutz, wenn mit bestimmten Wetterverhältnissen finanzielle Risiken einhergehen. So war es beispielsweise beim diesjährigen Biathlon „IBU-CUP“, der mangels Schnee abgesagt werden musste. Vom 15. bis 18. Januar 2015 sollte der Biathlon „IBU-Cup“ in Langdorf stattfinden. Doch das Wintersport-Event musste mangels Schnee abgesagt werden. Gegen die finanziellen Folgen, die mit einem solchen Ausfall verbunden sind, hatte sich die IBU International Biathlon Union im Vorfeld mit der „KLIMArisk – die Wetterrisikoversicherung“ von HDI-Gerling Industrie abgesichert. Die Versicherungslösung bietet Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z. B. Baufirmen und Energieversorgern bei wetterbedingten Risiken ein Sicherheitsnetz. „Der individuellen Risikosituation angepasst, werden neben der Versicherungssumme kritische Wetterparameter wie bspw. Niederschlag, Temperatur, Schneehöhe oder Wind vereinbart“, sagt David Semder, Produktspezialist von HDI-Gerling Industrie. Für den Veranstalter des Biathlon-Wettbewerbs war eine Schneehöhe von weniger als 20 Zentimetern kritisch. Eine entsprechende Messung der vertraglich festgelegten Wetterstation des DWD Deutscher Wetterdienst „Großer Arber“ war dann ausschlaggebend für die Auszahlung. Der finanzielle Schaden, den der Veranstalter ohne diese Versicherung erlitten hätte, war damit ausgeglichen. Weitere Details in unserer Produktinfo, siehe Seite 12 David Semder, Produktspezialist HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Telefon: 0511 / 6 45 - 5 94 95 E-Mail: [email protected] Die aktuelle Zinsschmelze führt in den nächs ten Jahren zu einem bedrohlichen Anstieg der Pensionsverpflichtungen von Unternehmen. Da sich hieraus negative Folgen beim handelsrechtlichen Ergebnis ergeben, ist zeitnahes Handeln unerlässlich. HDI bietet mit dem AblösungsKompass einen produkt neutralen Ausweg. Die anhaltenden Niedrigzinsen haben die Zinsprognose zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz nochmals deutlich verschlechtert: „Nach aktuellen Hochrechnungen wird der maßgebliche Zinssatz bis Ende 2019 auf etwa zwei Prozent absinken“, betont Sandra Spiecker, Leiterin des Fachcenters bAV bei HDI. Die Herausforderung: Je geringer dieser Abzinsungssatz ausfällt, umso höher fallen die auszuweisenden Pensionsrückstellungen aus. Denn das Unternehmen benötigt mehr Kapital, um die zugesagten Leistungen zu erbringen. Selbst ein kurzfristiger Zinsanstieg würde die Situation nicht entschärfen. Denn die bilanziellen Auswirkungen würden erst zeitversetzt zutage treten. Deshalb ist davon auszugehen, dass die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen um durchschnittlich 40 bis 50 Prozent ansteigen werden – zusätzlich zu den planmäßigen Erhöhungen aufgrund von Zuwächsen bei den Anwartschaften. Für betroffene Unternehmen könnten diese Entwicklungen zur Belastungsprobe werden. Die Steuerbilanz bleibt hiervon zwar unberührt. Es ist jedoch die Handelsbilanz, auf deren Basis zum Beispiel der ausschüttungsfähige Gewinn und die betriebliche Bonität zur Kreditbeschaffung ermittelt wird. Angesichts verschärfter Kreditvergaberichtlinien durch Basel II bei den Banken wird es für Unternehmen folglich noch schwieriger, sich mit frischem Fremdkapital zu versorgen. Bleibt aber der Kreditzugang versperrt, können gefährliche Liquiditätsengpässe drohen. Da es hier für betroffene Unternehmen keine pauschalen Lösungen gibt, hat HDI als erster deutscher Versicherer ein produktneutrales Analyse- und Beratungskonzept entwickelt. Der AblösungsKompass beginnt bei der strukturierten Erfassung der Unternehmensziele und selektiert Lösungsansätze mit dem höchsten Zielerfüllungsgrad. Zusätzlich bietet HDI vollständigen Support bei einer maßgeschneiderten Umsetzung und der laufenden Betreuung der neu geordneten Pensionsverpflichtungen (siehe Grafik). Sandra Spiecker: „Unternehmer, die jetzt handeln, können die Folgen der Zinsschmelze für ihren Betrieb deutlich begrenzen.“ Sandra Spiecker Leiterin Fachcenter bAV HDI Lebensversicherung AG E-Mail: [email protected] Der HDI AblösungsKompass: Acht Schritte zum Ziel 1. Strukturierte Erfassung der Ziele und Motive des Unternehmens 2. Durchführung einer Analyse durch bAV-Experten 3. Selektion der beiden Lösungsansätze mit höchstem Zielerfüllungsgrad 4. Erstellung einer detaillierten Ergebnispräsentation 5. Begleitung der Entscheidungsphase 6. Erstellung individueller Angebote 7. Unterstützung der Neuordnung bestehender Pensionsverpflichtungen 8. Laufende Betreuung der neu geordneten Pensionsverpflichtungen HDI-Gerling Berater 3 / 2015 11 Windkraft Extremus Kraftfahrt MIT LEITFADEN RISIKEN PRÄVENTIV BEGRENZEN STEIGENDE NACHFRAGE IN DER TERRORVERSICHERUNG NEUE REGELN BEI LENKUND RUHEZEITEN Der Bau von Offshore Windparks stellt Errichter, Betreiber und Versicherer vor erhöhte Herausforderungen. Denn über den, insbesondere langjährigen, Einsatz der Offshore-Wind-Technik liegen nur begrenzte Erfahrungswerte vor. Der kürzlich veröffentlichte „Offshore Code of Practice“ (OCoP) hilft bei der Identifikation und Bewertung der Risiken. Die Absicherung von Terrorrisiken rückt bei Unternehmen stärker in den Fokus. Eine finanzielle Anschlussdeckung bei Anschlägen bietet der Spezialversicherer Extremus – mit zusätzlicher nachgelagerter Staatshaftung. Die Vorschriften für die Zulassung der Einbaubetriebe, Werkstätten und Fahrzeughalter, die zu Einbau, Prüfung und Reparatur von Fahrtenschreibern berechtigt sind, wurden neu vom Gesetzgeber geregelt. Gleiches gilt hinsichtlich der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern durch die Fahrer sowie der sog. „Handwerkerausnahme“. Diese Bestimmungen gelten größtenteils erst ab dem 2. März 2016. Wenige Ausnahmen sind bereits seit dem 2. März 2015 wirksam. Gemeinsam haben über 90 Experten aus Industrie, Technik, Finanz- und Versicherungswirtschaft unter der Federführung des European Windturbine Commitees (EWTC) zusammen mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den „OCoP“ erarbeitet. Mit diesen unverbindlichen Leitlinien sollen die Errichtungsrisiken bei Offshore Windparks aufgezeigt, die Projektbeteiligten sensibilisiert und somit die Versicherbarkeit des Aufbaus von Offshore Windparkanlagen sichergestellt werden. Die Herausforderungen vor Ort sind vielfältig: angefangen bei der Beschaffenheit des Baugrunds bis hin zur Netzaufschaltung der Anlage. „Wir haben die Risiken gemeinsam identifiziert, analysiert und bewertet, Maßnahmen zur Schadenminderung und/oder -verhütung aufgezeigt und dann erneut die Risikolage bewertet. So erhalten die Nutzer des Leitfadens ein besseres Verständnis für die einzelnen Errichtungsvorgänge und deren risikotechnischer Exponierung“, erläutert Georg Englert. Der Windkraftexperte von HDI-Gerling Sicherheitstechnik leitete einen von vier Arbeitskreisen im Rahmen des Projektmanagements. Den kompletten Leitfaden „OCoP“ finden Sie im Internet als VdS-Richtlinie 3549 unter: www.vds.de Georg Englert, Windkraftexperte HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 47 28 E-Mail: [email protected] Vor 13 Jahren wurde Extremus gegründet. Nahezu alle in Deutschland tätigen Versicherer, so auch mit einem der größten Anteile HDI-Gerling Industrie, sind Aktionäre der Extremus Versicherungs-AG und bieten durch die nachgelagerte Staatshaftung optimalen Schutz gegen Terroranschläge. Alle Unternehmen mit einer Versicherungssumme über 25 Millionen Euro müssen das Terrorrisiko separat ein decken und sollten einen Zusatzvertrag bei Extremus abschließen. Die Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung bei HDI-Gerling Industrie und die Terrorversicherung bei Extremus bieten Unternehmen eine optimale Absicherung, bei der auch im Schadenfall durch eine Regulierung der beiden Gesellschaften keine Deckungslücken entstehen können. Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der Extremus Versicherungs-AG erklärt: „Gerade nach den schrecklichen Anschlägen in Paris und der steigenden Bedrohung auch in Deutschland rückt bei vielen Unternehmen die Absicherung der Terrorgefahr wieder stärker ins Blickfeld. Extremus erfährt eine steigende Nachfrage. Gerade weil wir seit 2002 in Deutschland keinen Terrorschaden hatten, kann Extremus heute für alle Unternehmen zu äußerst günstigen Prämiensätzen Terror-Versicherungsschutz anbieten.“ HDI-Gerling Industrie unterstützt ihre Kunden bei der Umsetzung. Volker Steinmetz Leiter Vertrieb und Underwriting Extremus Versicherungs-AG Telefon 0221 / 3 48 - 0 59 92 73 E-Mail: [email protected] Die geänderte EU-Verordnung (Nr.165/2014) verpflichtet die Mitgliedstaaten für die Zulassung, regelmäßige Kontrolle und Zertifizierung von Einbaubetrieben, Werkstätten sowie Fahrzeughersteller zu sorgen, welche zur Produktion und Nachprüfung entsprechender Ausstattungen berechtigt sind. Für bestimmte gewerbliche Fahrzeugkategorien sowie Antriebsarten ist hinsichtlich der Befreiung von der Aufzeichnungspflicht der Radius vom Standort des Unternehmens von 50 auf 100 Kilometer erweitert worden. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die von Universaldienstleistern zum Zweck der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldiensten verwendet werden. Für Unternehmer und Halter hat sich das Bußgeld bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten auf 30.000 Euro verdoppelt. Für Fahrer blieb die Sanktionsgrenze bei Verstößen unverändert bei 5.000 Euro. Weitere Details in unserer aktualisierten Fachinformation, siehe Seite 12 Michael Rieger HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26 E-Mail: [email protected] A BSEN DER : HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI) HDI-Platz 1, 30659 Hannover 404-GI1000 (3.15) Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte ONLINE-SERVICES FÜR SIE Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi-gerling.de/berater Mehr zu I.Compact Produktinfo: Rundum-Schutz für Unternehmen Mehr zum Schadenmanagement Info-Mappe: Leistungen im Schadenfall Ihre HDI-Gerling Niederlassungen vor Ort Niederlassung Berlin Theodor-Heuss-Platz 7, 14052 Berlin Telefon 030 / 32 04 - 0 Telefax 030 / 32 04 - 258 Niederlassung Dortmund Märkische Straße 23 – 33, 44141 Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 0 Telefax 0231 / 54 81 - 3 02 Niederlassung Düsseldorf Am Schönenkamp 45, 40599 Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 0 Telefax 0211 / 74 82 - 4 60 Niederlassung Essen Huyssenallee 100, 45128 Essen Telefon 0201 / 8 23 - 0 Telefax 0201 / 8 23 - 29 00 Niederlassung Hamburg Überseering 10a, 22297 Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 0 Telefax 040 / 3 6150 - 2 95 Industrie Niederlassung Hannover Riethorst 4, 30659 Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 0 Telefax 0511 / 62 63 - 4 30 Beitrag Seite 3 www.hdi-gerling.de I.Compact Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand Niederlassung Leipzig Eisenbahnstraße 1 – 3, 04315 Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 0 Telefax 0341 / 69 72 -25 25 Industrie Niederlassung Mainz Hegelstraße 61, 55122 Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 0 Telefax 06131 / 3 88 - 1 14 Beitrag Seite 6 www.hdi-gerling.de Schadenmanagement Niederlassung München Ganghoferstraße 37 – 39, 80339 München Telefon 089 / 92 43 - 0 Telefax 089 / 92 43 - 3 19 Im Ernstfall an Ihrer Seite Niederlassung Nürnberg Dürrenhofstraße 6, 90402 Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 0 Telefax 0911 / 20 12 - 2 66 www.hdi.de/bav ILFT MITTEL UND WEGE ZU FINDEN. Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass zur Optimierung. Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslage rung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensions fonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien. Zeitnahes Handeln ist unerlässlich! Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungs mathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanz stichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirk sam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt! Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG. Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgeset zes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019 von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzin sungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrück stellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustfor mel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbei ters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe auch nachfolgendes Beispiel). Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüber schusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert. Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben 600.000 EUR Niederlassung Stuttgart Heilbronner Straße 158, 70191 Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 0 Telefax 0711 / 95 50 - 3 00 647.987 EUR 450.000 EUR 300.000 EUR Hauptverwaltung HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Platz 1, 30659 Hannover Postfach 510369, 30633 Hannover Telefon 0511 / 645 - 0 Telefax 0511 / 645 - 45 45 394.286 EUR 150.000 EUR 0 EUR Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 % Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 % Besuchen Sie uns auch unter: www.hdi-gerling.de Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwenrente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019 Mehr zu KLIMArisk Produktinfo: Wetterrisiken individuell absichern Industrie Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten www.hdi-gerling.de Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitliche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen? Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert werden? Beitrag Seite 11 www.hdi-gerling.de KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen. Sicherheit für jede Wetterlage Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt • die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge, Fachinformationen Rundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format. www.hdi-gerling.de Fachinformation ONLINE-SERVICES FÜR SIE Compliance & Internationale Versicherungsprogramme Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten. Mehr zu I.Compact Produktinfo: Rundum-Schutz für Unternehmen I.Compact Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand Mehr zum Schadenmanagement Info-Mappe: Leistungen im Schadenfall Industrie Beitrag Seite 6 www.hdi-gerling.de Schadenmanagement Im Ernstfall an Ihrer Seite Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslagerung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensionsfonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien. Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG. Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019 von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustformel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbeiters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe auch nachfolgendes Beispiel). Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben 600.000 EUR 647.987 EUR 450.000 EUR 300.000 EUR 394.286 EUR 150.000 EUR 0 EUR Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 % Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 % Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwenrente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994, Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019 Passender Versicherungsschutz für global tätige Unternehmen Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können. Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche- rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a. in den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden. Mehr zu KLIMArisk Produktinfo: Wetterrisiken individuell absichern Industrie Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes Master Cover Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden. Lokalpolice A Lokalpolice B Lokalpolice C Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge, Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme Industrie www.hdi-gerling.de Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme Passender Versicherungsschutz für global tätige Unternehmen Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen können. Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche- rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a.âin den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden. 1 Fachinformationen Rundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format. Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte. Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes Master Cover Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden. Lokalpolice A Lokalpolice B Lokalpolice C Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. Ausgestellt im Land der Tochtergesellschaft/Betriebsstätte des Kunden. 1 www.hdi-gerling.de Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen. Sicherheit für jede Wetterlage Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet, ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten. Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte. Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen KlXÀJXQWHU=HLWGUXFNKDEHQGLH3DXVHQXQG5XKH]HLWHQ oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitOLFKH9RUVFKULIWHQWJHJHQPLWGHUGLH/HQNXQG5XKH]HLWHQ JHUHJHOWZHUGHQ:DVVLQGGLHZLFKWLJVWHQ5HJHOXQJHQ" Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert ZHUGHQ" Beitrag Seite 11 www.hdi-gerling.de KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditätsschonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht. Beitrag Seite 10 Fazit Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird. HDI Lebensversicherung AG 50580 Köln Mehr zu Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrt-Fachinformation: Gesetzliche Änderungen enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften. Beitrag Seite 11 Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der Berater Online Schneller informiert: die komplette Ausgabe als interaktives Magazin schon vor dem Erscheinungsdatum im Internet lesen. Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen Transport: Mehr Sicherheit f ll W Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht. 'DV$UEHLWV]HLWJHVHW]$UE=*UHJHOW die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EG) Nr. 561/2006 richten. KLIMArisk: Ausfall b i h t BERATER Präzision in China Innovative Bauvorhaben bedarfsgerecht abgesichert Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/bera www.hdi-gerling.de/ berater Infoletter Der kostenlose E-Mail-Newsletter: Tipps & aktuelle Infos sowie ergänzende Berichte und Interviews zum Berater. www.hdi-gerling.de/ infoletter IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20 Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04 Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05 Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90 Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25 Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89 Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51 Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01 Niederlassung Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 2 17 HAUPTVERWALTUNG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Platz 1, 30659 Hannover Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen www.hdi-gerling.de www.hdi-gerling.de/berater [email protected] Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34 Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10 Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen HDI Lebensversicherung AG 50580 Köln Mehr zu Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrt-Fachinformation: Gesetzliche Änderungen Beitrag Seite 11 Berater Online Schneller informiert: die komplette Ausgabe als interaktives Magazin schon vor dem Erscheinungsdatum im Internet lesen. BERATER Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist. BERATER Kraftfahrt: Schäden aktiv b Zeitnahes Handeln ist unerlässlich! Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungsmathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanzstichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt! Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüberschusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert. Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen. Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen, z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinsschmelze gerechnet wird. Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der Mehr zu Pensionsverpichtungen Info-Broschüre: Aktuelle Hintergründe und Lösungen Pensionszusagen Zinsschmelze belastet die Bilanzen www.hdi.de/bav ILFT MITTEL UND WEGE ZU FINDEN. Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass zur Optimierung. Beitrag Seite 10 Fazit Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist. 7010050019-201502 1 Beitrag Seite 3 www.hdi-gerling.de HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditäts schonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen ermöglicht. Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi-gerling.de/berater I.Compact – Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand Industrie Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensions fonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der Abzinsungssätze erreicht. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt • die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte 404-GI1000 (3.15) Industrie 1 Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen. Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden, bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger an. • enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften. AB S E NDE R : HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI) HDI-Platz 1, 30659 Hannover Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme 1 Mehr zu Pensionsverpflichtungen Info-Broschüre: Aktuelle Hintergründe und Lösungen Pensionszusagen Zinsschmelze belastet die Bilanzen 7010050019-201502 1 404-GI370 1.15 (I.15 1000 N) I.Compact – Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand KLIMArisk: Ausfall abgesichert BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater Produktion gesichert Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen Kraftfahrt: Schäden aktiv vorbeugen Transport: Mehr Sicherheit auf allen Wegen KLIMArisk: Ausfall abgesichert BERATER Auch online lesen unter: www.hdi-gerling.de/berater www.hdi-gerling.de/ berater Infoletter Der kostenlose E-Mail-Newsletter: Tipps & aktuelle Infos sowie ergänzende Berichte und Interviews zum Berater. www.hdi-gerling.de/ infoletter IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20 Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04 Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05 Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90 Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25 Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89 Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51 Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01 Niederlassung Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 2 17 Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34 Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10 HAUPTVERWALTUNG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Platz 1, 30659 Hannover www.hdi-gerling.de www.hdi-gerling.de/berater [email protected]
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