Großbäckerei konnte Kundenauftrag trotz Brandschaden erfüllen

BERATER
Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater
Produktion
gesichert
Großbäckerei konnte Kundenauftrag
trotz Brandschaden erfüllen
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abgesichert
ABSENDER:
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI)
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Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte
Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte
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BERATER
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I.Compact – Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand
Industrie
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Mehr zu I.Compact
Produktinfo:
Rundum-Schutz für
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I.Compact
Bedarfsgerechter
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einer Hand
Mehr zum
Schadenmanagement
Info-Mappe:
Leistungen im Schadenfall
Industrie
Beitrag Seite 6
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Schadenmanagement
Im Ernstfall
an Ihrer Seite
Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen
auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern
auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslagerung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensionsfonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig
die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien.
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG.
Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung
von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das
BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung
die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz
wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019
von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer
Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten
Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustformel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbeiters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe
auch nachfolgendes Beispiel).
Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben
600.000 EUR
647.987 EUR
450.000 EUR
300.000 EUR
394.286 EUR
150.000 EUR
0 EUR
Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 %
Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %
Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten
Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad
Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t)
zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO
(EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“
(AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die
oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen.
Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das
Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das
Arbeitszeitgesetz.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt
‡ die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und
enthält Bußgeldtatbestände.
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt
‡ die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern
sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG)
Nr. 561/2006 fallen, ferner
‡ die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,
Industrie
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Passender Versicherungsschutz
für global tätige Unternehmen
Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die
Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von
Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling
in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung,
damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen
auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen
können.
Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über
Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig
wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten
Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen
Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt
sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-
rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a.âin
den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden.
1
Fachinformationen
Rundum informiert, auch
zu speziellen Themen:
alle Fachinformationen
kostenfrei im PDF-Format.
Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral
koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein
Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet,
ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten.
Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von
lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern
von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus
der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft
als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.
Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes
Master Cover
Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.
Lokalpolice A
Lokalpolice B
Lokalpolice C
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
1
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Kraftfahrt-Fachinformation
Lenk- und Ruhezeiten
Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und
Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere
Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen
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oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet
hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitOLFKH9RUVFKULIWHQWJHJHQPLWGHUGLH/HQNXQG5XKH]HLWHQ
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J
Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert
ZHUGHQ"
Beitrag Seite 11
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Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme
Fachinformation
Beitrag Seite 10
Fazit
Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat
negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.
Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen,
z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles
Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem
maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund
der Zinsschmelze gerechnet wird.
HDI Lebensversicherung AG
50580 Köln
Beitrag Seite 11
Aufzeichnung von Lenk- und
Ruhezeiten
Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft
werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen
Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als
neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung
im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät
eingebaut ist.
Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu
Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen
und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der
Berater Online
Schneller informiert: die
komplette Ausgabe als
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Produktion
gesichert
Großbäckerei konnte Kundenauftrag
trotz Brandschaden erfüllen
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Zeitnahes Handeln ist unerlässlich!
Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so
führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungsmathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanzstichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt!
Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüberschusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die
Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert.
Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.
Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden,
bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen
externen Versorgungsträger an.
Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst
und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der
Abzinsungssätze erreicht.
HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch
ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit
der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditätsschonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen
ermöglicht.
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Lenk- und Ruhezeiten
Kraftfahrt-Fachinformation:
Gesetzliche Änderungen
‡ enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und
Bußgeldvorschriften.
'DV$UEHLWV]HLWJHVHW]$UE=*UHJHOW
‡ die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit
der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in
weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus
einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land
zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer
aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich
hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach
der VO (EG) Nr. 561/2006 richten.
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Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019
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Telefon 040 / 3 6150 - 2 04
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Telefon 0511 / 62 63 - 3 25
Niederlassung Nürnberg
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Niederlassung Düsseldorf
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Niederlassung Leipzig
Telefon 0341 / 69 72 - 25 01
Niederlassung Stuttgart
Telefon 0711 / 95 50 - 2 17
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02 Inhalt
Editorial
Themen
03
Magazin
Neuigkeiten, Meinungen,
Trends, Termine
05
Kommentar
Fabian von Löbbecke
zur „Nahles-Rente“
06
Reportage
Produktion gesichert
Liebe Leserinnen und Leser,
bei einem Brandausbruch oder einer
Explosion im Produktionsbereich
kommt es auf jede Minute an. Das
Schadenausmaß muss aktiv begrenzt
und gleichzeitig die Gefahr einer
Betriebsunterbrechung abgewendet
werden. Hier steht HDI-Gerling seinen
Kunden mit einem professionellen
Schadenmanagement weltweit zur
Seite. Die dezentrale Ansiedelung
unserer Schadenexperten und die zentrale Steuerung sichern schnelle und
zielgerechte Entscheidungen, sodass
die erforderlichen Maßnahmen zügig
eingeleitet werden.
Wie entscheidend es ist, dass diese
Aktivitäten wie bei einem Uhrwerk
­ineinandergreifen, lesen Sie im Titelthema dieses HDI-Gerling Beraters.
Trotz eines Brandschadens in der Fertigung konnte die Großbäckerei ­Hanina
einen wichtigen Kundenauftrag
erfüllen. Außerdem erfahren Sie u. a.,
wie unsere Fuhrparkexperten Flottenmanager durch Analysen und Standortbesichtigungen bei der Senkung
von Schadenfällen unterstützen.
08
Kraftfahrt
Schäden aktiv vorbeugen
09
Transport
Mehr Sicherheit
auf allen Wegen
10
Lösungen
KLIMArisk
HDI AblösungsKompass
Windkraft
Extremus
Kraftfahrt
06
Reportage Brandschaden gemeistert
12
Service
Bestellservice und Kontakt
08
Thema Riskmanagement bei Flotten
Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand
­HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
IMPRESSUM
Herausgeber: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI),
E-Mail [email protected], Telefon 0511/645-4212
Verlag und technische Gesamt­herstellung: Insignio Corporate
Pub­lishing GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel,
www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller,
Redaktion: Kay Schelauske
Bildnachweis: capricorn NÜRBURGRING GmbH, Hanina GmbH,
HDI-Gerling, iStockphoto, Nick Mitmanski, Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Thomas Hass
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig
unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können
Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke
widersprechen.
10
Lösungen Pensionsverpflichtungen sichern
HDI-Gerling Berater 3 / 2015 03
2 MRD. EURO
haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr zur
Regulierung der Folgen extremer Naturereignisse gezahlt. Dabei
verursachten ein Sturmtief und ein Starkregen Schäden von
zusammen 500 Millionen Euro. Unternehmen sollten schon bei
der Standortwahl und Bauplanung mögliche Gefährdungen
durch Naturgefahren berücksichtigen. Gleiches gilt für die
Bewertung bestehender Standorte innerhalb der betrieblichen
Wertschöpfungskette.
Quelle: GDV
Code of Conduct
SCHUTZ DER KUNDENDATEN
HAT HÖCHSTE PRIORITÄT
Der Schutz der persönlichen Daten gewinnt bei Verbrauchern im
Zuge der anhaltenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung.
Mit den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“
hat die Branche einen einheitlichen Standard zum Datenschutz
geschaffen. Die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG trat diesem „Code of Conduct“ Anfang Juni 2014 bei, dessen strengen
Regeln sich inzwischen mehr als 90 Prozent der Versicherer in
Deutschland unterwerfen. Nach einem Beitritt verbleiben den
Gesellschaften zwei Jahre Zeit, um die erhöhten Anforderungen
umzusetzen. „Wir arbeiten unter Hochdruck an der Überarbeitung unserer Datenschutzkonzepte“, sagt Frank Harting, Vorstandsmitglied der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG.
„I.Compact ist neu, innovativ und
bietet gerade dem Mittelstand einen
passgenauen Rundum-Schutz“
Marco Ehmann, neuer Leiter des Bereichs Compact
bei HDI-Gerling Industrie, über die zentralen Vorzüge
des neuen Produkts I.Compact. Mit dem MultilineProdukt erhalten Kunden eine spartenübergreifende
Versicherungslösung und einen Ansprechpartner vor Ort
in ihrer Nähe.
Alle Produktdetails in unserer Broschüre, siehe Seite 12
04 Magazin
Interview
Terminkalender
„UMWANDLUNG IST KONSEQUENTER SCHRITT“
Dr. Christian Hinsch,
Vorstandsvorsitzender der
HDI-Gerling Industrie Versicherung
AG, erläutert, warum die TalanxTochtergesellschaft in HDI Global SE
umgewandelt wird.
Warum strebt die HDI-Gerling Industrie
Versicherung AG den Wechsel in eine
Europäische Aktiengesellschaft (Societas
Europaea, SE) an?
Für unsere Industrie- und Konzernkunden
haben wir uns zu einem globalen Anbieter
von Versicherungslösungen entwickelt. Mit
der supranationalen Rechtsform der
Europäischen Aktiengesellschaft heben wir
die internationale Ausrichtung unseres
Unternehmens hervor. Gleichzeitig festigen
wir mit dem europäischen Label SE unser
einheitliches Erscheinungsbild in unserem
Kernmarkt Europa. Die Umwandlung ist
daher der konsequente Schritt im Rahmen
unserer Internationalisierungsstrategie.
Warum haben Sie sich für die Marke HDI
entschieden?
Die meisten Erstversicherungseinheiten der
Talanx-Gruppe im In- und Ausland firmieren
16.06. – 18.06.2015
Automotive Testing Expo Europe Stuttgart
Europas führende Fachmesse für Test-,
Prüf- und Entwicklungsverfahren in der
Automobilindustrie
17.06. – 18.06.2015
bfp Fuhrpark-FORUM
Branchentreff für Fuhrparkmanager
unter dieser Marke. HDI steht für eine
starke, verlässliche, mehr als hundert Jahre
alte Marke – gerade im Industrieversicherungsbereich – und verfügt über einen
hohen Markenwert. Deshalb werden wir
Versicherungslösungen zukünftig unter der
Traditionsmarke HDI anbieten.
Welche Auswirkungen hat die Umfirmierung
für Kunden auf bestehende Verträge?
Die Umfirmierung wird voraussichtlich zum
Jahreswechsel 2015/2016 vollzogen. Über
die Maßnahme werden wir jeden Kunden in
Deutschland im Vorfeld schriftlich informieren. Auf bestehende Kundenverträge wird
die Umfirmierung keine Auswirkungen
haben. Damit können unsere Kunden weiter
uneingeschränkt auf die vereinbarten
Leistungen ihres Versicherungsschutzes bei
HDI-Gerling Industrie bzw. künftig bei HDI
Global vertrauen.
15.09. – 16.09.2015
Electric Drives Production Konferenz
und Messe (E|DPC)
Komponenten und Dienstleistungen
entlang der Produktionskette
­elektrischer Antriebe und Generatoren
16.09.2015
MEORGA MSR-Spezialmesse
Fachmesse für Produkte der Prozessleittechnik, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
22.09. – 24.09.2015
Composites Europe Stuttgart
Europäische Fachmesse und Forum
für Verbundstoffe, Technologien und
Anwendungen
KVW-Tagung „Die Energiewende als Herausforderung an die Versicherungswirtschaft“
INFRASTRUKTUR BIETET CHANCEN
Auf der Veranstaltung des Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften, die
gemeinsam mit HDI-Gerling in Hannover
ausgerichtet wurde, kamen im April über
50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Energie und Forschung, Behörden und der
Versicherungswirtschaft zusammen. HDIGerling-Vorstandsmitglied Dr. Stefan Sigulla
erinnerte zur Eröffnung daran, dass die
Versicherungswirtschaft sich schon immer an
die Herausforderungen neu aufkommender
Themen herangearbeitet und so den technischen Fortschritt ermöglicht hat.
Dr. Stefan Sigulla, Vorstandsmitglied HDI-Gerling, und der
Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die
drängenden Fragen der Speicherung und
Übertragung von Energie vorrangig angegangen werden müssen. Diskutiert wurden
auch die konkreten Möglichkeiten und
Engagierter Meinungsaustausch bei der Podiumsdiskussion.
Herausforderungen, die sich für Versicherungen ergeben. Dies betrifft nicht nur das
Versicherungsgeschäft, wie Dr. Kennet K.
Otto, Leiter Geschäftsfeld Konzern und
Captive Services am Beispiel OffshoreWindenergie verdeutlichte, sondern auch die
Rolle als Kapital­anleger. Ulrich Wollschläger,
Finanzvorstand von HDI-Gerling, betonte,
HDI-Gerling Berater 3 / 2015 05
bfp Fuhrpark-FORUM
BRANCHENTREFF FÜR
FUHRPARKMANAGER
HDI-Gerling vor Ort
Am 17. und 18. Juni 2015 treffen sich
Fuhrparkprofis beim bfp Fuhrpark-­
FORUM am Nürburgring. Die zweitägige Informationsveranstaltung
bietet Ausstellungen, Fachvorträge
und Workshops zu flottenspezifischen
Themen wie Mobilität der Zukunft,
Telematik, Fleet Management, Fuhrparkrecht sowie Konzepte im Risk- und
Schadenmanagement. Die Fuhrparkexperten von HDI-Gerling sind auch
in diesem Jahr auf der Fachmesse
präsent.
KOMMENTAR:
NAHLES-RENTE
Fabian von Löbbecke
Vorstandsvorsitzender
Talanx Pensionsmanagement und
verantwortlich für betriebliche
Altersversorgung bei HDI
KEIN WUNDERMITTEL FÜR BAV
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Vanessa Wittrin
Telefon 0511 / 6 45 - 53 81
E-Mail: [email protected]
Ulrich Wollschläger bei seinem Vortrag.
dass deutsche Industrieversicherer mehr in
Erneuerbare Energien investieren möchten,
da Infrastruktur vor dem Hintergrund der
Niedrigzinsphase eine interessante Investitionsmöglichkeit darstellen kann. Voraussetzung für solche Investitionen ist ein verlässlicher, geeigneter regulatorischer Rahmen.
Hier ist aktuell der Staat gefragt.
Die Bundesregierung will die betriebliche
Altersversorgung, kurz bAV, stärken. Ganz
besonders im Mittelstand. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn bisher machen nur
rund 60 Prozent der Arbeiter und Angestellten von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch. Zudem hat nur etwa
ein Drittel der Belegschaften von kleineren
und mittleren Unternehmen Aussicht auf
eine spätere Betriebsrente. Dabei weiß auch
die Politik: Angesichts einer steigenden
Lebenserwartung und eines sinkenden
gesetzlichen Rentenniveaus muss die bAV
attraktiver und ihre Verbreitung erhöht
werden – nur auf welchem Weg lassen sich
diese Ziele erreichen?
Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales will eine neue Tarifrente als
Parallelsystem zur bestehenden bAV einführen. Einem Wundermittel gleich, soll
sie auf einen Schlag Arbeitgeber von der
Haftung befreien, dank schlanker Verwaltung und Verzicht auf Beratung fast
kostenneutral umgesetzt werden können
sowie den Weg zur Entgeltumwandlung
erleichtern. Denn der Arbeitgeber müsse
sich fortan nicht mehr zwischen fünf
Durchführungswegen und vielen Produkt­
anbietern entscheiden. Doch schon auf
den zweiten Blick verpuffen die versprochenen Wirkungen zu Schall und Rauch.
Nach den Vorstellungen des Bundes­
ministeriums sollen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften jeweils
für ihre Branchen eigenständige Versorgungseinrichtungen gründen und verwalten. Etwaige Haftungsrisiken soll der
Pensionssicherungsverein übernehmen.
Hierfür werden Beiträge in noch unbekannter Höhe fällig, die aber vollständig
zulasten der Anwartschaften der Arbeitnehmer gehen werden. Klar ist ebenfalls,
dass mit der Etablierung dieses neuen
Systems zusätzliche Kosten entstünden,
angefangen bei der Gründung bis hin zur
Verwaltung der Vermögenswerte und
Verträge. Dasselbe gilt für die Kundenberatung, auf die jedoch verzichtet
werden soll. Doch seit wann schließen
Kunden Vorsorgeverträge ab, ohne dass
sie jemand informiert, berät und zum
Abschluss motiviert? Schließlich wird die
Situation für Arbeitgeber nicht einfacher,
wenn ein zusätzliches Vorsorgesystem mit
eigenen Regeln und Risiken neben einem
bereits bewährten eingeführt wird.
TARIFLICHE PARALLELWELT
SCHWÄCHT ALTERSVORSORGE
Wer die „2. Säule der Altersvorsorge“
stärken will, sollte nicht in eine tarifliche
Parallelwelt investieren, sondern die
bestehende bAV verbessern. Das sehen
nicht nur die Versicherungswirtschaft,
sondern auch die Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften so. HDI hat hierzu
klare Vorschläge erarbeitet, wie z. B. die
Abschaffung der vollen Krankenversicherungspflicht in der Rentenphase.
Unsere Erfahrungen zeigen: Mit der
Direktversicherung eröffnet sich Arbeitgebern gerade im Mittelstand bereits jetzt
ein einfacher Weg, die bAV im Unternehmen zu etablieren. Unsere erfahrenen
Experten helfen schon heute gerne, die
passende bAV-Lösung zu gestalten!
06 Reportage
Joachim Meyer, Generalbevollmächtigter der Hanina GmbH (re.) erklärt Reiner Böhme, Großkundenbetreuer bei HDI-Gerling Industrie, die Fertigungsabläufe.
PRODUKTION GESICHERT
EIN BRANDSCHADEN IN DER PRODUKTIONSHALLE GEFÄHRDETE DIE EXISTENZ EINER MITTEL­
STÄNDISCHEN GROSSBÄCKEREI. IN EINER KONZERTIERTEN AKTION WURDE DIE LIEFERFÄHIGKEIT
­SICHERGESTELLT – UND DAMIT DIE ZUKUNFT DES UNTERNEHMENS GESICHERT.
Donnerstagmorgen, sechs Uhr. Wie an jedem
Werktag nehmen die Mitarbeiter der Hanina
GmbH die Produktionsanlagen samt dreier
Back­öfen zur Herstellung von Fertigkuchen
in Betrieb. Doch an diesem Morgen ist alles
anders: Aus einem der Backöfen steigt Rauch
auf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber
der Rauch lässt nicht nach. Ganz im Gegen­
teil. Der Generalbevollbemächtigte der
­bayerischen Großbäckerei Joachim Meyer
weiß sofort, was zu tun ist und alarmiert
ohne zu zögern die Feuerwehr.
Parallel werden vor Ort Lüftungsklappen
geöffnet und das Gebäude evakuiert.
Sechs Minuten später erreicht ein Fahrzeug der örtlichen Feuerwehr den Betrieb.
Kurz danach ertönen die Sirenen mehrerer
Feuerwehren auf dem Gelände. Der Rauch
hat inzwischen die komplette Produktionshalle erfasst. Plötzlich schlagen meterhohe
Flammen aus dem Ofen. Doch die Einsatzkräfte sind bereits in der Halle und können
den Brand innerhalb weniger Minuten mit
Wasser löschen. Anschließend werden die
Hallentore und Fenster geöffnet. Nach etwa
einer Drei­vier­tel­stun­de ist der Rauch aus
dem Halleninneren abgezogen.
GROSSAUFTRAG MUSSTE UNBEDINGT
EINGEHALTEN WERDEN
„Natürlich habe ich unseren Versicherer
HDI-Gerling gleich am Morgen über den
Schadenfall informiert und gemeinsam
mit dem Schadenregulierer Michael Schuh
wichtige Sofortmaßnahmen, wie das
Abschöpfen des Löschwassers und die
Bestellung von Sachverständigen, eingeleitet“, erinnert sich Joachim Meyer an den
aufwühlenden Tag. Als dann der Brandschaden besichtigt wird, ist schnell klar: Die
beiden äußeren Produktionslinien sind trotz
Brand und Wassereinsatz unversehrt geblieben. Aber: In der verrußten Halle können
so keine Lebensmittel hergestellt werden.
Die in Prichsenstadt, im bayerischen
Altenschönbach, ansässige Großbäckerei
ist jedoch voll ausgelastet – es gilt, einen
Großauftrag über 500 Paletten sogenannter Folienkuchen zu erfüllen. Diese Kuchen
werden in diversen Geschmackssorten
gebacken und sind für einen deutschen
Lebensmitteldiscounter bestimmt. Neben
diesem Hauptumsatzträger produziert der
Mittelständler noch klassischen Sandkuchen
und auf Alublechen gebackene Kuchen wie
z. B. Streusel- und Käsekuchen.
„Unsere Lieferverpflichtungen müssen wir
unbedingt einhalten, sonst sind wir schnell
aus dem Geschäft“, betont der Generalbevollmächtigte. Genau das galt es zu verhindern. Immerhin war es gerade vier Jahre
her, dass Hanina an dem Standort mit der
Produktion von Fertigkuchen gestartet war.
Seinerzeit erzielte die Großbäckerei noch
mit 35 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von
16 Millionen Euro. Heute produziert der
Mittelständler mit 90 Mitarbeitern bis zu
150.000 Kuchen pro Tag und erreicht dabei
eine Umsatzgröße von 25 Millionen Euro.
Spätestens am Montag der Folgewoche,
zwei Tage vor Heiligabend, musste die Produktion wieder starten, denn der Lebensmittelhandel würde sonst nach Lieferalternativen suchen. Das aber schien zunächst
HDI-Gerling Berater 3 / 2015 07
Moderne Produktionsanlagen produzieren bis zu 5.000 Kuchen am Tag.
404-GI370 1.15 (I.15 1000 N)
nicht realisierbar, als alle Beteiligten am Tag
eins nach dem Brandschaden vor Ort zusammentrafen. Unternehmensseitig waren
dies Joachim Meyer sowie Monika und Otto
Lithardt, Gesellschafter und Geschäftsführer der Firmengruppe, zu der noch zwei
weitere Backbetriebe gehören. Vonseiten
HDI-Gerling waren Michael Schuh und der
zuständige Großkundenbetreuer Reiner
Böhme vor Ort, der das Unternehmen seit
vielen Jahren bei der Absicherung von
Sach- und Ertragsausfallrisiken und anderen
betrieblichen Versicherungsfragen betreut.
Schließlich nahmen noch zwei Sachverständige sowie ein Sanierungsspezialist für
Lebensmittelbetriebe an dem Treffen teil.
„Wir haben dann gemeinsam eine Lösung
gefunden, die wohl keiner der Beteiligten
bis dahin für möglich gehalten hätte“,
schwärmt der Generalbevollmächtigte.
Ihre HDI-Gerling
Niederlassungen vor Ort
Niederlassung Berlin
Theodor-Heuss-Platz 7, 14052 Berlin
Telefon 030 / 32 04 - 0
Telefax 030 / 32 04 - 258
Niederlassung Dortmund
Märkische Straße 23 – 33, 44141 Dortmund
Telefon 0231 / 54 81 - 0
Telefax 0231 / 54 81 - 3 02
Niederlassung Düsseldorf
Am Schönenkamp 45, 40599 Düsseldorf
Telefon 0211 / 74 82 - 0
Telefax 0211 / 74 82 - 4 60
Niederlassung Essen
Huyssenallee 100, 45128 Essen
Telefon 0201 / 8 23 - 0
Telefax 0201 / 8 23 - 29 00
Niederlassung Hamburg
Überseering 10a, 22297 Hamburg
Telefon 040 / 3 6150 - 0
Telefax 040 / 3 6150 - 2 95
Niederlassung Hannover
Riethorst 4, 30659 Hannover
Telefon 0511 / 62 63 - 0
Telefax 0511 / 62 63 - 4 30
Niederlassung Leipzig
Eisenbahnstraße 1 – 3, 04315 Leipzig
Telefon 0341 / 69 72 - 0
Telefax 0341 / 69 72 -25 25
Niederlassung Mainz
Hegelstraße 61, 55122 Mainz
Telefon 06131 / 3 88 - 0
Telefax 06131 / 3 88 - 1 14
Niederlassung München
Ganghoferstraße 37 – 39, 80339 München
Telefon 089 / 92 43 - 0
Telefax 089 / 92 43 - 3 19
Niederlassung Nürnberg
Dürrenhofstraße 6, 90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 20 12 - 0
Telefax 0911 / 20 12 - 2 66
Niederlassung Stuttgart
Heilbronner Straße 158, 70191 Stuttgart
Telefon 0711 / 95 50 - 0
Telefax 0711 / 95 50 - 3 00
Hauptverwaltung
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Postfach 510369, 30633 Hannover
Telefon 0511 / 645 - 0
Telefax 0511 / 645 - 45 45
Besuchen Sie uns auch unter:
www.hdi-gerling.de
Bereits am Nachmittag desselben Tages
begannen bis zu 120 Arbeiter der Sanierungsfachfirma damit, die komplette Produktionshalle zu reinigen, einschließlich aller
Maschinen und Kleinteile – ausgenommen
HDI-GERLING SCHADENMANAGEMENT
HDI-Gerling bietet in Deutschland und weltweit ein professionelles Schadenmanagement. Im
Schadenfall, dem „Moment der
Wahrheit“, stellen Spezialisten
aus verschiedenen Fachrichtungen sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen schnell
umgesetzt werden – angefangen bei der Schadenbegrenzung bis hin zur Regulierung der Schadensumme. Ausführliche Informationen finden Sie in
unserer aktuellen Info-Mappe, siehe Seite 12, sowie
online unter: schadenmanagement.hdi-gerling.de
Industrie
www.hdi-gerling.de
Schadenmanagement
Im Ernstfall
an Ihrer Seite
der Decke. Hierfür errichtete ein Fachbetrieb
über alle drei Produktionslinien hinweg
ein Gerüst. So konnte die Fertigung unter
Einbindung der Peripherie der beschädigten
Produktionslinie am Montag der Folgewoche
wieder anlaufen, während gleichzeitig die
Decke saniert wurde. Zusätzlich wurde der
beschädigte Ofen umhüllt, um eine parallele
Demontage zu ermöglichen – und sämtliche
Mitarbeiter stimmten gegen eine Sondergratifikation zu, in der Weihnachtswoche zu
arbeiten. „Im Ergebnis haben wir so eine
fristgerechte Lieferung sichergestellt“, zeigt
sich Joachim Meyer noch heute von der
konzertierten Aktion tief beeindruckt und
fügt hinzu: „Diese Maßnahmen konnten
wir nur so zeitnah umsetzen, weil wir mit
HDI-Gerling einen vertrauensvollen und
leistungsstarken Industrieversicherer zur
Seite haben, der am Schadentag sehr schnell
die notwendigen Schritte samt Einbindung
des Spezialsanierers eingeleitet und bereits
am Folgetag die erforderliche Finanzierung
sichergestellt hat.“ Selbst eine bereits laufende Lebensmittel-Zertifizierung konnte so
fristgerecht umgesetzt werden.
Bei dem neuen Backofen hat sich die Großbäckerei für ein anderes, indirektes Befeuerungssystem entschieden. Ebenfalls unter
Einbindung von HDI-Gerling Sicherheitstechnik wird zudem die Planung einer Brandmeldeanlage fortgesetzt, die demnächst
aus erlebter Überzeugung installiert wird.
Joachim Meyer: „Als Produzent können wir
schließlich nicht darauf vertrauen, dass ein
Mitarbeiter sofort am Schadenort ist, sollte
einmal erneut ein Brand ausbrechen, was
sich ja nie gänzlich ausschließen lässt.“
Dr. Reiner Böhme
Vertrieb Großkunden
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
Telefon 0381 / 4 56 04 77
E-Mail: [email protected]
Der Ofen der mittleren Produktionslinie war vom Brand zerstört und musste zur Demontage abgedeckt werden.
08 Thema
SCHÄDEN AKTIV VORBEUGEN
KUNDENVORTEILE DURCH GEMEINSAME STANDORTBESICHTIGUNGEN, ANALYSEN UND MASSNAHMEN
Verkehrsunfälle stellen für Fahrer und
Begleitpersonen ein nicht einzuschätzendes
Risiko dar. Mit den Unfallfolgen verbinden
sich für das betriebliche Flottenmanagement
gleichzeitig erhebliche Kostenbelastungen.
HDI-Gerling Sicherheitstechnik unterstützt ihre
Kunden aktiv in der Schadenprävention – mit
Erfolg, wie ein jüngstes Beispiel zeigt.
„Seit nahezu zwanzig Jahren führen wir
regelmäßig in Betrieben mit signifikant
erhöhten Schadenhäufigkeiten bei ihren Nutzfahrzeugen gemeinsam mit den
Kunden Standortbesichtigungen durch“,
sagt Michael Poppe, Riskmanager Flotten
bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik. Das Ziel:
Durch die Erstellung eines kundenindividuellen Risikokonzepts sollen die Schadenzahlen und die damit verbundenen Kosten
nachhaltig gesenkt werden.
Mit dieser Zielsetzung werden im Vorfeld
die Schadendaten rechnergestützt erfasst,
analysiert und kundenindividuelle Schadenverläufe ermittelt. Die Ergebnisse präsentieren die Riskmanager dem Kunden. Dann
folgt eine gemeinsame Besichtigung des
Fuhrparks an dem betreffenden Standort,
um mögliche Schadenursachen zu identifizieren. Michael Poppe: „Hierfür betrachten
wir alle Risiko bestimmenden Aspekte.“
Drei Faktoren stehen dabei im Fokus:
1. die Organisation des Fuhrparks, bspw. im
Hinblick auf Prozesse, Tourenplanungen und
Führerscheinkontrollen.
2. die eingesetzten Fahrzeuge, z. B. mit Blick
auf das Alter und ihre jährliche Laufleistung
sowie die technische Ausstattung, wobei der
Fokus auf Fahrerassistenzsystemen liegt.
3. die Fahrer. Hierbei geht es insbesondere um
ihre Auswahl und Einarbeitung, wie sie unterwiesen und qualifiziert werden sowie um die
Abläufe im Schadenfall.
Unter diesen Aspekten fand nun eine
Standortbesichtigung bei der Veolia
Umweltservice Ost GmbH, im Betrieb
Walkenried, statt. Der Entsorgungsdienstleister hatte bei einigen Fahrzeugtypen
vermehrt Schadenfälle zu beklagen. Für
das Fuhrparkmanagement gehen solche
Entwicklungen mit erheblichen finanziellen
Belastungen einher – angefangen bei direkten Aufwendungen für Abschlepp- und
Reparaturkosten bis hin zu den mittelbaren
Folgekosten, bspw. für die interne Schadenbearbeitung sowie durch Arbeitszeitund Umsatzverluste.
„Die detaillierte Schadenanalyse und die Betriebsbesichtigung waren sehr hilfreich“, sagt
Torsten Masser, Betriebsleiter bei der Veolia
Umweltservice Ost GmbH und Co. KG. Die
Schadenhäufigkeiten und die damit verbundenen Kosten konnten durch Maßnahmen
deutlich gesenkt werden. Dabei stellten die
Sensibilisierung von Fahrern zur Schaden­
problematik und Schulungsmaßnahmen zum
Fahrverhalten einen Schwerpunkt dar. „Über
90 Prozent der Fahrzeugschäden werden
durch Fehlverhalten der Fahrer verursacht“,
begründet Michael Poppe.
Die Unterstützung von Unternehmen im
Rahmen des Risikomanagements ist ein
Kernbestandteil des Dachmarkenkonzeptes
„FuhrparkService-Professional“. HDI-­Gerling
stellt diese Leistungen ausschließlich
seinen Kunden zur Verfügung. Durch die
Kostenersparnisse können die Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihres Fuhrparks
steigern. Gleichzeitig erzielt das Unternehmen ein Plus an Sicherheit und wahrt die
Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.
Michael Poppe
Riskmanagement Flotten
HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH
Telefon 0511 / 6 45 - 48 60
E-Mail: [email protected]
HDI-Gerling Berater 3 / 2015 09
TRANSPORTSCHÄDEN:
FAST 70 PROZENT SIND VERMEIDBAR
Weltweite Transportschäden pro Jahr:
4 Milliarden Euro
Hiervon vermeidbare
Schäden pro Jahr:
2,8 Milliarden Euro
Quelle: GDV
70 %
Beim Transport von Waren zu Land, in
der Luft und auf See entstehen jedes Jahr
Schäden in Höhe von rund vier Milliarden
Euro. Nahezu 70 Prozent dieser Schäden
wären vermeidbar.
SO ERHÖHEN SIE DIE TRANSPORTSICHERHEIT
Markus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik
Weltweite Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsträger stellen Unternehmen vor steigende Anforderungen
bei der fachgerechten Beladung und
Sicherung von Transportgütern in
Güterbeförderungseinheiten, sogenannte Cargo Transport Units (CTU). Die
Folge: Jährlich ereignen sich weltweit
Transportschäden in Höhe von vier
Milliarden Euro. Nach Angaben des
Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) könnten
aber 70 Prozent der Schäden vermieden
werden. Für mehr Sicherheit auf multimodalen Transportwegen soll
der neue „CTU-Code of Practice“ sorgen.
Der neue „Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units”,
kurz CTU-Code, wurde im November vergangenen Jahres ratifiziert.
Das 130 Seiten starke Regelwerk wurde von einer international
besetzten Expertengruppe aus verschiedenen Organisationen der
Vereinten Nationen erarbeitet und löst die veralteten CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr 1997 ab. In Deutschland sollen die Bestimmungen im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.
Unternehmen finden im CTU-Code konkrete Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen für das Stauen und Sichern von Packstücken
in CTUs. Ebenso werden neun voneinander abgegrenzte Verantwortungsbereiche beschrieben, angefangen beim Packen über das
Verladen bis hin zum Auspacken. Wie im Vorgängerwerk werden
notwendige Schulungsmaßnahmen thematisiert. Auf einen Rahmenlehrplan wird jedoch verzichtet.
Genau hier setzen die Experten von HDI-Gerling Sicherheitstechnik
an. „Analog des CTU-Codes und der individuellen Anforderungen
unterstützen wir Unternehmen bei Fragestellungen rund um den
Transport in CTUs, insbesondere in Seecontainern, damit ihre Güter
den Empfänger unbeschädigt und termingerecht erreichen“, betont
Markus Ebest, Transportspezialist bei HDI-Gerling Sicherheitstechnik.
Bei Bedarf werden Schulungen zur Beladung sowie Sicherung von
Transportgütern in CTUs, wie auch beratende Verladebegleitungen
vor Ort durchgeführt.
Markus Ebest
Transportspezialist
HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH
Telefon 0511 / 6 45 - 5 95 03
E-Mail: [email protected]
10 Lösungen
KLIMArisk
bAV
AUSFALL ABGESICHERT
NIEDRIGZINSEN ERHÖHEN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN HDI ABLÖSUNGSKOMPASS BIETET INDIVIDUELLEN AUSWEG
„KLIMArisk – die Wetterrisikoversicherung“ von HDI-Gerling Industrie bietet
Versicherungsschutz, wenn mit bestimmten Wetterverhältnissen finanzielle Risiken
einhergehen. So war es beispielsweise
beim diesjährigen Biathlon „IBU-CUP“, der
mangels Schnee abgesagt werden musste.
Vom 15. bis 18. Januar 2015 sollte der
Biathlon „IBU-Cup“ in Langdorf stattfinden. Doch das Wintersport-Event musste
mangels Schnee abgesagt werden.
Gegen die finanziellen Folgen, die mit
einem solchen Ausfall verbunden sind,
hatte sich die IBU International Biathlon
Union im Vorfeld mit der „KLIMArisk –
die Wetterrisikoversicherung“ von
HDI-Gerling Industrie abgesichert.
Die Versicherungslösung bietet Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z. B.
Baufirmen und Energieversorgern bei
wetterbedingten Risiken ein Sicherheitsnetz. „Der individuellen Risikosituation
angepasst, werden neben der Versicherungssumme kritische Wetterparameter
wie bspw. Niederschlag, Temperatur,
Schneehöhe oder Wind vereinbart“, sagt
David Semder, Produktspezialist von
HDI-Gerling Industrie. Für den Veranstalter des Biathlon-Wettbewerbs war eine
Schneehöhe von weniger als 20 Zentimetern kritisch. Eine entsprechende Messung der vertraglich festgelegten
Wetterstation des DWD Deutscher
Wetterdienst „Großer Arber“ war dann
ausschlaggebend für die Auszahlung. Der
finanzielle Schaden, den der Veranstalter
ohne diese Versicherung erlitten hätte,
war damit ausgeglichen.
Weitere Details in unserer Produktinfo,
siehe Seite 12
David Semder, Produktspezialist
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
Telefon: 0511 / 6 45 - 5 94 95
E-Mail: [email protected]
Die aktuelle Zinsschmelze führt in den nächs­
ten Jahren zu einem bedrohlichen Anstieg
der Pensionsverpflichtungen von Unternehmen. Da sich hieraus negative Folgen beim
handelsrechtlichen Ergebnis ergeben, ist
zeitnahes Handeln unerlässlich. HDI bietet
mit dem AblösungsKompass einen produkt­
neutralen Ausweg.
Die anhaltenden Niedrigzinsen haben die
Zinsprognose zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz
nochmals deutlich verschlechtert: „Nach
aktuellen Hochrechnungen wird der maßgebliche Zinssatz bis Ende 2019 auf etwa
zwei Prozent absinken“, betont Sandra
Spiecker, Leiterin des Fachcenters bAV bei
HDI. Die Herausforderung: Je geringer dieser
Abzinsungssatz ausfällt, umso höher fallen
die auszuweisenden Pensionsrückstellungen
aus. Denn das Unternehmen benötigt mehr
Kapital, um die zugesagten Leistungen zu
erbringen. Selbst ein kurzfristiger Zinsanstieg
würde die Situation nicht entschärfen. Denn
die bilanziellen Auswirkungen würden erst
zeitversetzt zutage treten. Deshalb ist davon
auszugehen, dass die handelsbilanziellen
Pensionsrückstellungen um durchschnittlich
40 bis 50 Prozent ansteigen werden – zusätzlich zu den planmäßigen Erhöhungen
aufgrund von Zuwächsen bei den Anwartschaften.
Für betroffene Unternehmen könnten diese
Entwicklungen zur Belastungsprobe werden. Die Steuerbilanz bleibt hiervon zwar
unberührt. Es ist jedoch die Handelsbilanz,
auf deren Basis zum Beispiel der ausschüttungsfähige Gewinn und die betriebliche
Bonität zur Kreditbeschaffung ermittelt wird.
Angesichts verschärfter Kreditvergaberichtlinien durch Basel II bei den Banken wird es
für Unternehmen folglich noch schwieriger,
sich mit frischem Fremdkapital zu versorgen. Bleibt aber der Kreditzugang versperrt,
­können gefährliche Liquiditätsengpässe
drohen.
Da es hier für betroffene Unternehmen keine
pauschalen Lösungen gibt, hat HDI als erster
deutscher Versicherer ein produktneutrales
Analyse- und Beratungskonzept entwickelt.
Der AblösungsKompass beginnt bei der
strukturierten Erfassung der Unternehmensziele und selektiert Lösungsansätze mit
dem höchsten Zielerfüllungsgrad. Zusätzlich
bietet HDI vollständigen Support bei einer
maßgeschneiderten Umsetzung und der
laufenden Betreuung der neu geordneten
Pensionsverpflichtungen (siehe Grafik).
Sandra Spiecker: „Unternehmer, die jetzt
handeln, können die Folgen der Zinsschmelze für ihren Betrieb deutlich begrenzen.“
Sandra Spiecker
Leiterin Fachcenter bAV
HDI Lebensversicherung AG
E-Mail: [email protected]
Der HDI AblösungsKompass: Acht Schritte zum Ziel
1. Strukturierte Erfassung der Ziele und Motive des Unternehmens
2. Durchführung einer Analyse durch bAV-Experten
3. Selektion der beiden Lösungsansätze mit höchstem Zielerfüllungsgrad
4. Erstellung einer detaillierten Ergebnispräsentation
5. Begleitung der Entscheidungsphase
6. Erstellung individueller Angebote
7. Unterstützung der Neuordnung bestehender Pensionsverpflichtungen
8. Laufende Betreuung der neu geordneten Pensionsverpflichtungen
HDI-Gerling Berater 3 / 2015 11
Windkraft
Extremus
Kraftfahrt
MIT LEITFADEN RISIKEN
PRÄVENTIV BEGRENZEN
STEIGENDE NACHFRAGE IN
DER TERRORVERSICHERUNG
NEUE REGELN BEI LENKUND RUHEZEITEN
Der Bau von Offshore Windparks stellt
Errichter, Betreiber und Versicherer vor
erhöhte Herausforderungen. Denn über
den, insbesondere langjährigen, Einsatz
der Offshore-Wind-Technik liegen nur
begrenzte Erfahrungswerte vor. Der
kürzlich veröffentlichte „Offshore Code of
Practice“ (OCoP) hilft bei der Identifikation und Bewertung der Risiken.
Die Absicherung von Terrorrisiken rückt
bei Unternehmen stärker in den Fokus.
Eine finanzielle Anschlussdeckung bei
Anschlägen bietet der Spezialversicherer
Extremus – mit zusätzlicher nachgelagerter Staatshaftung.
Die Vorschriften für die Zulassung der
Einbaubetriebe, Werkstätten und Fahrzeughalter, die zu Einbau, Prüfung und
Reparatur von Fahrtenschreibern berechtigt sind, wurden neu vom Gesetzgeber
geregelt. Gleiches gilt hinsichtlich der
Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern durch die Fahrer sowie der sog.
„Handwerkerausnahme“. Diese Bestimmungen gelten größtenteils erst ab dem
2. März 2016. Wenige Ausnahmen sind
bereits seit dem 2. März 2015 wirksam.
Gemeinsam haben über 90 Experten aus
Industrie, Technik, Finanz- und Versicherungswirtschaft unter der Federführung
des European Windturbine Commitees
(EWTC) zusammen mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den „OCoP“ erarbeitet. Mit
diesen unverbindlichen Leitlinien sollen
die Errichtungsrisiken bei Offshore
Windparks aufgezeigt, die Projektbeteiligten sensibilisiert und somit die Versicherbarkeit des Aufbaus von Offshore
Windparkanlagen sichergestellt werden.
Die Herausforderungen vor Ort sind
vielfältig: angefangen bei der Beschaffenheit des Baugrunds bis hin zur Netzaufschaltung der Anlage. „Wir haben die
Risiken gemeinsam identifiziert, analysiert
und bewertet, Maßnahmen zur Schadenminderung und/oder -verhütung aufgezeigt und dann erneut die Risikolage
bewertet. So erhalten die Nutzer des
Leitfadens ein besseres Verständnis für die
einzelnen Errichtungsvorgänge und deren
risikotechnischer Exponierung“, erläutert
Georg Englert. Der Windkraftexperte von
HDI-Gerling Sicherheitstechnik leitete
einen von vier Arbeitskreisen im Rahmen
des Projektmanagements. Den kompletten
Leitfaden „OCoP“ finden Sie im Internet
als VdS-Richtlinie 3549 unter: www.vds.de
Georg Englert, Windkraftexperte
HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH
Telefon: 0511 / 6 45 - 47 28
E-Mail: [email protected]
Vor 13 Jahren wurde Extremus gegründet.
Nahezu alle in Deutschland tätigen Versicherer, so auch mit einem der größten
Anteile HDI-Gerling Industrie, sind Aktionäre der Extremus Versicherungs-AG und
bieten durch die nachgelagerte Staatshaftung optimalen Schutz gegen Terroranschläge. Alle Unternehmen mit einer
Versicherungssumme über 25 Millionen
Euro müssen das Terrorrisiko separat ein­
decken und sollten einen Zusatzvertrag
bei Extremus abschließen. Die Feuer- und
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung bei HDI-Gerling Industrie und die
Terrorversicherung bei Extremus bieten
Unternehmen eine optimale Absicherung,
bei der auch im Schadenfall durch eine
Regulierung der beiden Gesellschaften
keine Deckungslücken entstehen können.
Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der Extremus Versicherungs-AG erklärt: „Gerade
nach den schrecklichen Anschlägen in ­Paris
und der steigenden Bedrohung auch in
Deutschland rückt bei vielen Unternehmen
die Absicherung der Terrorgefahr wieder
stärker ins Blickfeld. Extremus erfährt eine
steigende Nachfrage. Gerade weil wir seit
2002 in Deutschland keinen Terrorschaden
hatten, kann Extremus heute für alle Unternehmen zu äußerst günstigen Prämiensätzen Terror-Versicherungsschutz anbieten.“
HDI-Gerling Industrie unterstützt ihre
Kunden bei der Umsetzung.
Volker Steinmetz
Leiter Vertrieb und Underwriting
Extremus Versicherungs-AG
Telefon 0221 / 3 48 - 0 59 92 73
E-Mail: [email protected]
Die geänderte EU-Verordnung
(Nr.165/2014) verpflichtet die Mitgliedstaaten für die Zulassung, regelmäßige
Kontrolle und Zertifizierung von Einbaubetrieben, Werkstätten sowie Fahrzeughersteller zu sorgen, welche zur Produktion und Nachprüfung entsprechender
Ausstattungen berechtigt sind.
Für bestimmte gewerbliche Fahrzeugkategorien sowie Antriebsarten ist hinsichtlich
der Befreiung von der Aufzeichnungspflicht der Radius vom Standort des
Unternehmens von 50 auf 100 Kilometer
erweitert worden. Dies gilt insbesondere
für Fahrzeuge, die von Universaldienstleistern zum Zweck der Zustellung von
Sendungen im Rahmen von Universaldiensten verwendet werden.
Für Unternehmer und Halter hat sich
das Bußgeld bei Verstößen gegen die
Aufzeichnungspflichten auf 30.000 Euro
verdoppelt. Für Fahrer blieb die Sanktionsgrenze bei Verstößen unverändert bei
5.000 Euro.
Weitere Details in unserer aktualisierten
Fachinformation, siehe Seite 12
Michael Rieger
HDI-Gerling Sicherheitstechnik GmbH
Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26
E-Mail: [email protected]
A BSEN DER :
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI)
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
404-GI1000 (3.15)
Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte
Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte
ONLINE-­SERVICES FÜR SIE
Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi-gerling.de/berater
Mehr zu I.Compact
Produktinfo:
Rundum-Schutz für
­Unternehmen
Mehr zum
­Schadenmanagement
Info-Mappe:
Leistungen im Schadenfall
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Theodor-Heuss-Platz 7, 14052 Berlin
Telefon 030 / 32 04 - 0
Telefax 030 / 32 04 - 258
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Märkische Straße 23 – 33, 44141 Dortmund
Telefon 0231 / 54 81 - 0
Telefax 0231 / 54 81 - 3 02
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Am Schönenkamp 45, 40599 Düsseldorf
Telefon 0211 / 74 82 - 0
Telefax 0211 / 74 82 - 4 60
Niederlassung Essen
Huyssenallee 100, 45128 Essen
Telefon 0201 / 8 23 - 0
Telefax 0201 / 8 23 - 29 00
Niederlassung Hamburg
Überseering 10a, 22297 Hamburg
Telefon 040 / 3 6150 - 0
Telefax 040 / 3 6150 - 2 95
Industrie
Niederlassung Hannover
Riethorst 4, 30659 Hannover
Telefon 0511 / 62 63 - 0
Telefax 0511 / 62 63 - 4 30
Beitrag Seite 3
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I.Compact
Bedarfsgerechter
Rund-um-Schutz aus
einer Hand
Niederlassung Leipzig
Eisenbahnstraße 1 – 3, 04315 Leipzig
Telefon 0341 / 69 72 - 0
Telefax 0341 / 69 72 -25 25
Industrie
Niederlassung Mainz
Hegelstraße 61, 55122 Mainz
Telefon 06131 / 3 88 - 0
Telefax 06131 / 3 88 - 1 14
Beitrag Seite 6
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Schadenmanagement
Niederlassung München
Ganghoferstraße 37 – 39, 80339 München
Telefon 089 / 92 43 - 0
Telefax 089 / 92 43 - 3 19
Im Ernstfall
an Ihrer Seite
Niederlassung Nürnberg
Dürrenhofstraße 6, 90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 20 12 - 0
Telefax 0911 / 20 12 - 2 66
www.hdi.de/bav
ILFT
MITTEL UND WEGE ZU FINDEN.
Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass
zur Optimierung.
Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen
auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern
auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslage­
rung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensions­
fonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig
die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien.
Zeitnahes Handeln ist unerlässlich!
Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so
führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungs­
mathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanz­
stichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirk­
sam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt!
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG.
Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgeset­
zes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung
von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das
BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung
die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz
wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019
von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzin­
sungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrück­
stellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer
Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten
Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustfor­
mel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbei­
ters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe
auch nachfolgendes Beispiel).
Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüber­
schusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die
Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert.
Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben
600.000 EUR
Niederlassung Stuttgart
Heilbronner Straße 158, 70191 Stuttgart
Telefon 0711 / 95 50 - 0
Telefax 0711 / 95 50 - 3 00
647.987 EUR
450.000 EUR
300.000 EUR
Hauptverwaltung
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Postfach 510369, 30633 Hannover
Telefon 0511 / 645 - 0
Telefax 0511 / 645 - 45 45
394.286 EUR
150.000 EUR
0 EUR
Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 %
Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %
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Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwenrente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994,
Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019
Mehr zu KLIMArisk
Produktinfo:
Wetterrisiken individuell
absichern
Industrie
Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten
www.hdi-gerling.de
Kraftfahrt-Fachinformation
Lenk- und Ruhezeiten
Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad
Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und
Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere
Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen
häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten
oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet
hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitliche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten
geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen?
Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert
werden?
Beitrag Seite 11
www.hdi-gerling.de
KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung
Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t)
zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO
(EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“
(AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die
oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen.
Sicherheit für jede
Wetterlage
Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das
Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das
Arbeitszeitgesetz.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt
• die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und
enthält Bußgeldtatbestände.
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt
• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern
sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG)
Nr. 561/2006 fallen, ferner
• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,
Fachinformationen
Rundum informiert, auch
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Versicherungsprogramme
Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit
der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in
weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus
einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land
zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer
aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich
hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach
der VO (EG) Nr. 561/2006 richten.
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Produktinfo:
Rundum-Schutz für
Unternehmen
I.Compact
Bedarfsgerechter
Rund-um-Schutz aus
einer Hand
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Schadenmanagement
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Leistungen im Schadenfall
Industrie
Beitrag Seite 6
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Schadenmanagement
Im Ernstfall
an Ihrer Seite
Das aktuelle Niedrigzinsniveau hat nicht nur Auswirkungen
auf den Finanzierungsgrad der Pensionsrückstellungen, sondern
auch auf deren handelsrechtliche Bilanzierung. Die Auslagerung von Pensionsrückstellungen, z. B. auf einen Pensionsfonds, kann diese Auswirkungen verhindern und gleichzeitig
die Bilanz dauerhaft von Pensionsrückstellungen befreien.
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG.
Mit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde auch die handelsrechtliche Bewertung
von Pensionszusagen entscheidend geändert. So fordert das
BilMoG u. a. bei der Bewertung einer Pensionsrückstellung
die Abzinsung mit einem marktnahen Zinssatz. Der Zinssatz
wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation bis 2019
von 4,5 % auf knapp 2,0 % sinken. Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung, denn das Unternehmen benötigt bei geringerer
Verzinsung mehr Kapital zur Erbringung der zugesagten
Leistungen. Gemäß versicherungsmathematischer Faustformel steigt die Pensionsrückstellung eines aktiven Mitarbeiters bei einer Zinssenkung von 1 % um ca. 20 % an (siehe
auch nachfolgendes Beispiel).
Niedriger Abzinsungssatz treibt Verpflichtungen nach oben
600.000 EUR
647.987 EUR
450.000 EUR
300.000 EUR
394.286 EUR
150.000 EUR
0 EUR
Pensionsrückstellung mit Zins = 4,53 %
Pensionsrückstellung mit Zins = 2,06 %
Pensionszusage auf 5.000 EUR Altersrente, 100 % Invalidenrente, 60 % Witwenrente, PUC-Methode, männlicher GGF, geb. 20.03.1965, Firmeneintritt 01.09.1994,
Zusagedatum 01.12.2003, Stichtag 31.12.2019
Passender Versicherungsschutz
für global tätige Unternehmen
Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die
Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von
Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling
in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung,
damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen
auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen
können.
Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über
Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig
wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten
Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen
Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt
sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-
rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a. in
den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden.
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Produktinfo:
Wetterrisiken individuell
absichern
Industrie
Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes
Master Cover
Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.
Lokalpolice A
Lokalpolice B
Lokalpolice C
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das
Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das
Arbeitszeitgesetz.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt
‡ die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und
enthält Bußgeldtatbestände.
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt
‡ die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern
sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG)
Nr. 561/2006 fallen, ferner
‡ die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen im Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Linienverkehr mit bis zu 50 Kilometern (km) Linienlänge,
Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme
Industrie
www.hdi-gerling.de
Fachinformation
Compliance & Internationale
Versicherungsprogramme
Passender Versicherungsschutz
für global tätige Unternehmen
Die deutsche Wirtschaft drängt ins Ausland. Die Investitionstätigkeit ist stärker als je zuvor. Gleichzeitig steigen die
Compliance-Anforderungen an Unternehmen. Im Rahmen von
Internationalen Versicherungsprogrammen bietet HDI-Gerling
in über 130 Ländern eine passgenaue Risikoabsicherung,
damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen
auch in Versicherungsangelegenheiten umfassend erfüllen
können.
Viele Unternehmen sind weltweit tätig und verfügen über
Tochtergesellschaften an Auslandsstandorten. Häufig
wird der Versicherungsschutz zentral von der Konzernmuttergesellschaft von deren Heimatland aus organisiert. Entscheidend bei der Konzeption des weltweiten
Versicherungsschutzes ist, dass dabei der individuellen
Risikosituation von Muttergesellschaften und Tochterunternehmen Rechnung getragen wird. Häufig empfiehlt
sich dazu die Einrichtung von Internationalen Versiche-
rungsprogrammen, die bei HDI-Gerling Industrie u. a.âin
den Sparten Sach, Transport, Haftpflicht und D&O angeboten werden.
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Fachinformationen
Rundum informiert, auch
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kostenfrei im PDF-Format.
Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral
koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein
Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet,
ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten.
Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von
lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern
von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus
der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft
als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.
Beispiel für den Aufbau eines Internationalen Versicherungsprogrammes
Master Cover
Ausgestellt im Land der Muttergesellschaft des Kunden.
Lokalpolice A
Lokalpolice B
Lokalpolice C
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
Ausgestellt im Land der
Tochtergesellschaft/Betriebsstätte
des Kunden.
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Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad
Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Lenkund Ruhezeiten für Lkw im Güterverkehr ab 3,5 Tonnen (t)
zulässiger Gesamtmasse (zGM) durch die Verordnung VO
(EG) Nr. 561/2006 geregelt. Die Vorschriften des „europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“
(AETR) gelten allerdings weiterhin für Fahrten, die in die
oder aus den AETR-Mitgliedstaaten führen.
Sicherheit für jede
Wetterlage
Für die Gestaltung eines Internationalen Versicherungsprogrammes stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung. Sehr verbreitet ist inzwischen allerdings eine zentral
koordinierte Lösung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei ein
Versicherungsvertrag für das gesamte Unternehmen, die sogenannte Master-Police (auch „Master Cover“), eingerichtet,
ergänzt durch lokale Policen für die ausländischen Einheiten.
Während die Master-Police von HDI-Gerling im Land der Muttergesellschaft ausgestellt wird, werden die Lokalpolicen von
lokal zugelassenen Erstversicherern, nämlich eigenen Niederlassungen oder Tochterunternehmen und Netzwerkpartnern
von HDI-Gerling, eingerichtet. Dieser Aufbau ist sowohl aus
der zentralen Perspektive der Muttergesellschaft vorteilhaft
als auch mit Blick auf die verschiedenen Auslandsstandorte.
Kraftfahrt-Fachinformation Lenk- und Ruhezeiten
Kraftfahrt-Fachinformation
Lenk- und Ruhezeiten
Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und
Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere
Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen
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oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet
hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitOLFKH9RUVFKULIWHQWJHJHQPLWGHUGLH/HQNXQG5XKH]HLWHQ
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Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert
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Beitrag Seite 11
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KLIMArisk – Die Wetterrisikoversicherung
Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater
HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch
ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit
der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditätsschonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen
ermöglicht.
Beitrag Seite 10
Fazit
Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat
negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.
Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen,
z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles
Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem
maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund
der Zinsschmelze gerechnet wird.
HDI Lebensversicherung AG
50580 Köln
Mehr zu
Lenk- und Ruhezeiten
Kraftfahrt-Fachinformation:
Gesetzliche Änderungen
‡ enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und
Bußgeldvorschriften.
Beitrag Seite 11
Aufzeichnung von Lenk- und
Ruhezeiten
Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu
Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen
und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der
Berater Online
Schneller informiert: die
komplette Ausgabe als
interaktives Magazin schon
vor dem Erscheinungsdatum
im Internet lesen.
Informationen für Entscheider | Nr. 3 / 2015 | www.hdi-gerling.de/berater
Produktion
gesichert
Großbäckerei konnte Kundenauftrag
trotz Brandschaden erfüllen
Transport:
Mehr Sicherheit
f ll W
Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst
und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der
Abzinsungssätze erreicht.
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‡ die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit
der in der EU geltenden VO (EG) Nr. 561/2006 und der in
weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus
einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land
zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer
aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich
hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach
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Ausfall
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Innovative Bauvorhaben
bedarfsgerecht abgesichert
Auch online lesen unter:
www.hdi-gerling.de/bera
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sowie ergänzende Berichte
und Interviews zum Berater.
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Niederlassung Berlin
Telefon 030 / 32 04 - 2 20
Niederlassung Hamburg
Telefon 040 / 3 6150 - 2 04
Niederlassung München
Telefon 089 / 92 43 - 2 05
Niederlassung Dortmund
Telefon 0231 / 54 81 - 5 90
Niederlassung Hannover
Telefon 0511 / 62 63 - 3 25
Niederlassung Nürnberg
Telefon 0911 / 20 12 - 59 89
Niederlassung Düsseldorf
Telefon 0211 / 74 82 - 2 51
Niederlassung Leipzig
Telefon 0341 / 69 72 - 25 01
Niederlassung Stuttgart
Telefon 0711 / 95 50 - 2 17
HAUPTVERWALTUNG
HDI-Gerling
Industrie Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Produktion
gesichert
Großbäckerei konnte Kundenauftrag
trotz Brandschaden erfüllen
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Telefon 0201 / 8 23 - 22 34
Niederlassung Mainz
Telefon 06131 / 3 88 - 2 10
Kraftfahrt:
Schäden aktiv
vorbeugen
Transport:
Mehr Sicherheit
auf allen Wegen
HDI Lebensversicherung AG
50580 Köln
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Lenk- und Ruhezeiten
Kraftfahrt-Fachinformation:
Gesetzliche Änderungen
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Berater Online
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BERATER
Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft
werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen
Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als
neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung
im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät
eingebaut ist.
BERATER
Kraftfahrt:
Schäden aktiv
b
Zeitnahes Handeln ist unerlässlich!
Sinkt der Abzinsungssatz für die Pensionsrückstellung, so
führt dies handelsbilanziell im Zeitablauf zu versicherungsmathematischen Verlusten. Diese sind zum jeweiligen Bilanzstichtag als außerordentlicher Aufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen. Das handelsrechtliche Ergebnis sinkt!
Die Folge: Neben einer deutlichen Belastung des Jahresüberschusses und der Eigenkapitalquote wird künftig auch die
Fremdkapitalbeschaffung gemäß Basel II zusätzlich erschwert.
Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.
Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden,
bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen
externen Versorgungsträger an.
Die Zinsschmelze in Verbindung mit Pensionszusagen hat
negative Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.
Diese können durch eine Auslagerung von Pensionszusagen,
z. B. auf den Pensionsfonds, verhindert werden. Schnelles
Handeln ist geboten, da in den nächsten Jahren mit einem
maßgeblichen Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund
der Zinsschmelze gerechnet wird.
Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu
Beginn und am Ende der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen
und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen der
Mehr zu
Pensionsverpichtungen
Info-Broschüre:
Aktuelle Hintergründe
und Lösungen
Pensionszusagen
Zinsschmelze belastet
die Bilanzen
www.hdi.de/bav
ILFT
MITTEL UND WEGE ZU FINDEN.
Das Dauertief der Zinsen bietet Anlass
zur Optimierung.
Beitrag Seite 10
Fazit
Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft
werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen
Personenbeförderung eingesetzt werden und über mehr als
neun Sitzplätze verfügen. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung
im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät
eingebaut ist.
7010050019-201502
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Beitrag Seite 3
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HDI bietet mit TopPension ein Produkt, welches durch
ein intelligentes Kapitalanlagekonzept und die Möglichkeit
der Einbringung eigener Vermögenswerte eine liquiditäts­
schonende Lösung mit großen Gestaltungsspielräumen
ermöglicht.
Aufzeichnung von Lenk- und
Ruhezeiten
Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi-gerling.de/berater
I.Compact – Bedarfsgerechter Rund-um-Schutz aus einer Hand
Industrie
Eine Möglichkeit ist die Auslagerung auf einen Pensions­
fonds. Dadurch wird die Pensionsrückstellung aufgelöst
und damit eine Unabhängigkeit von der Entwicklung der
Abzinsungssätze erreicht.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt
• die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte
Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte
404-GI1000 (3.15)
Industrie
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Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.
Um die negativen Folgen der Zinsschmelze zu vermeiden,
bietet sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen
externen Versorgungsträger an.
• enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und
Bußgeldvorschriften.
AB S E NDE R :
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (H-Z-I-GI)
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Fachinformation Compliance & Internationale Versicherungsprogramme
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­Pensionsverpflichtungen
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Aktuelle Hintergründe
und Lösungen
Pensionszusagen
Zinsschmelze belastet
die Bilanzen
7010050019-201502
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404-GI370 1.15 (I.15 1000 N)
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Schäden aktiv
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