Ausgabe: 12/2015 • erscheint am 11. Dezember 2015 Seite 2 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 ■ Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Stadt Glashütte wurde am 19. November 2015 in Potsdam vom Ostsächsischen Sparkassenverband und der SUPERillu als Kommune des Jahres 2015 ausgezeichnet. Begründet hat die Jury dies vor allem mit der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung von Glashütte und der Tatsache, dass die Stadt selbst diese Entwicklung stets bestmöglich unterstützt hat. Auf diesen Preis dürfen wir gemeinsam stolz sein, denn er würdigt die gemeinsame Arbeit der Unternehmen, Einwohner, Vereine und der Stadtverwaltung. Es macht mich stolz, dass die hochrangig besetzte Jury unsere Stadt ausgewählt hat und uns damit einmal von außen eine recht gute Arbeit attestiert wird. Den kleinen Film zur Preisverleihung können Sie auf www.glashuette-sachs.de sehen. Auch ein Rückblick auf das Jahr 2015 bestätigt den Eindruck, den die Jury von Glashütte gewonnen hat. Es war für unsere Stadt ein gutes, erfolgreiches Jahr, mit zahlreichen Höhepunkten. So wurde der 200. Geburtstag des Gründers der Glashütter Uhrenindustrie sowie 170 Jahre Glashütter Uhrenindustrie gewürdigt, die Lange Uhren GmbH hat ihre neue Manufaktur im Beisein der Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet und weitere neue Arbeitsplätze sind entstanden. Auch in den Orten war das Leben bunt und wir haben uns als Stadtverwaltung bemüht, die Aktivitäten in Glashütte und in allen Ortsteilen aktiv zu unterstützen. Bei der Beseitigung der Hochwasserschäden sind wir weiter vorangekommen und viele große und kleine Projekte konnten wir umsetzen. In den vorangegangenen Amtsblättern konnten wir darüber regelmäßig berichten. Auch der Blick auf das kommende Jahr 2016 kann uns zuversichtlich stimmen. Zahlreiche kommunale Investitionen haben wir bereits angeschoben oder geplant. Förderprogramme stehen bereit. Mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2016, den wir in die Dezemberstadtratssitzung einbringen, wollen wir entsprechend wie gewohnt ein ehrgeiziges Programm für unsere kleine Stadt vorlegen. Sicher liegen im neuen Jahr auch besondere Herausforderungen vor uns, aber auch diese werden wir meistern. Bevor wir uns aber den neuen Aufgaben widmen, wünsche ich Ihnen eine möglichst besinnliche Adventszeit und Frohe Weihnachten. Ich hoffe, dass Sie der Zauber der Weihnacht einfängt und Sie im Kreise Ihrer Familie wunderbare Tage erleben. Mit freundlichen Grüßen Markus Dreßler, Bürgermeister Bericht aus dem Stadtrat … Am 24. November tagte planmäßig der Glashütter Stadtrat im Arthur Fiebig Haus. Der Bürgermeister informierte die Stadträte u. a. über den Stand der Hochwasserschadensbeseitigung 2013. Hier kann die Stadt Glashütte weiterhin eine positive Zwischenbilanz ziehen, zahlreiche Baumaßnahmen sind abgeschlossen oder laufen und für die großen, noch anstehenden Projekte an der Lockwitz und dem Schlottwitzgrundbach konnten zwischenzeitlich die notwendigen Abstimmungen mit den Behörden vorangebracht werden, so dass mit einem Baubeginn im kommenden Jahr zu rechnen ist. Berichten konnte der Bürgermeister darüber, dass die Landestalsperrenverwaltung (LTV) der Stadt Glashütte ein nicht mehr benötigtes, mobiles Hochwasserschutzsystem übergeben hat. Die Stadt Glashütte hatte für die Neubeschaffung eines solchen Systems 10.000 Euro eingeplant und die Ausschreibung dazu lief bereits, als sich die Chance ergab, ein größeres und leistungsfähigeres System von der LTV zu übernehmen. Der Bürgermeister dankte der LTV ausdrücklich für diese Unterstützung. Damit ist die Stadt nunmehr noch besser gerüstet und kann Hochwassergefahren auch mobil reduzieren. Der Bauhof und die Feuerwehren werden sich in den kommenden Wochen mit dem System vertraut machen, um im Einsatzfall schnell reagieren zu können. Ein Einsatzschwerpunkt soll hier u. a. der Schlottwitzgrundbach sein, der in den vergangenen Jahren regelmäßig im Bereich der Müglitztalstraße über die Ufer getreten ist. Zur Unterbringung von Flüchtlingen informierte der Bürgermeister darüber, dass die Zahlen insgesamt weiter steigen und dass auch die Prognose des Landkreises für 2016 weiter gestiegen ist und im Ergebnis auch durch die Stadt Glashütte deutlich mehr Plätze bereit zu stellen sind. Grundsätzlich strebt der Landkreis weiter eine dezentrale Unter- bringung vor allem in Wohnungen an. Wenn keine weiteren Möglichkeiten vorhanden sind bzw. bereitgestellt werden, kann eine Nutzung von Turnhallen als letztes Mittel nicht ausgeschlossen werden. Dies gelte auch für die Turnhallen in Glashütte und Reinhardtsgrimma. In dem Sinne warb der Bürgermeister nochmals für dezentrale Angebote und erklärte, dass die Stadt erneut auf Vermieter zugehen wird, um für Wohnungen zu werben. Dies vor allem auch deshalb, weil nunmehr mit dem Landkreis eine verbindliche Belegung mit Familien vereinbart werden kann. Darüber hinaus gilt es weiterhin, im Stadtrat über Möglichkeiten zu beraten. Zum Vereinslokal bzw. der Kegelbahn in Schlottwitz berichtete der Bürgermeister, dass die Stadtverwaltung angeboten hatte, dass die Kegelbahn vorübergehend ehrenamtlich betrieben werden kann mit dem Ziel vor allem den Kegelgruppen trotz der Schließung des Lokals die Nutzung der Kegelbahn zu ermöglichen. Der FSV Schlottwitz hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Dafür dankte der Bürgermeister dem Verein und den ehrenamtlich Tätigen ausdrücklich. Der FSV wird die Einwohner in Schlottwitz entsprechend informieren. C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Informieren konnte der Bürgermeister darüber hinaus über den Eingang des Fördermittelbescheids für die Sanierung und Erweiterung der Sporthütte Glashütte. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass der Verein bereits 2012 mit der Bitte an die Stadt herangetreten ist, das Objekt zu sanieren. In den vergangenen Jahren fand ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Stadt und Verein statt,mit dem Ziel, eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Sanierungsmaßnahme abzustimmen. Im Sommer 2015 wurde dann eine Lösung vorgestellt, die sowohl der Technische Ausschuss als auch der Verein Blau Weiß Glashütte bestätigt hat. Diese sieht die grundlegende Sanierung der bestehenden Sporthütte und einen moderaten Anbau vor, so dass im Ergebnis 2 zeitgemäße Umkleidekabinen zur Verfügung stehen werden. Bei einem darüber hinausgehenden Bedarf steht die Turnhalle zur Verfügung. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 370.000 Euro, der nunmehr vorliegende Fördermittelbescheid sichert 100.000 Euro Zuschuss des Freistaats Sachsen zu. Die restlichen Mittel gilt es, im Haushalt 2016 aufzunehmen. Mit der Bereitstellung der Förderung ist nunmehr ein weiterer, wichtiger Schritt zur Umsetzung des Projekts vollzogen. Am Rande informierte der Bürgermeister darüber, dass innerhalb der Verwaltung die im Zusammenhang mit der Schließung des Vereinslokals in Schlottwitz naheliegende Frage der Nutzung der freigewordenen Räume für den Fußball und damit einer Zentralisierung an dem Standort nicht weiterverfolgt wurde, da dies zwar wirtschaftlich günstiger wäre, der Bedeutung der Kernstadt und des Vereins Blau Weiß Glashütte jedoch nicht gerecht würde. Zudem bilden Sportplatz, Sporthütte und Turnhalle in Glashütte eine gute Einheit. Positive Nachrichten konnte der Bürgermeister auch für die Kameraden der Feuerwehr Dittersdorf und Hausdorf überbringen. Demnach erhält die Stadt kurzfristig zusätzliche Fördermittel i. H. v. 21.000 Euro für die Beschaffung eines neuen MZF für die Feuerwehr Dittersdorf. Entsprechend bereitet die Verwaltung nunmehr die Ausschreibung des Fahrzeuges vor. Sobald das neue Fahrzeug zur Verfügung steht, kann der derzeit in Dittersdorf befindliche MTW den altersschwachen B 1000 der Feuerwehr Hausdorf ablösen. Der Bürgermeister zeigte sich sehr erfreut, dass erneut die Strategie der Stadt Glashütte, mit Kraft und Überzeugung Fördermittel einzuwerben, belohnt wurde. So hat die Stadt in diesem Jahr bereits zusätzliche Fördermittel im Bereich Feuerwehr für die Beschaffung von 140 digitalen Meldeempfängern sowie die Einrichtung der örtlichen Einsatzleitung erhalten. Neufassung Feuerwehrsatzung und Feuerwehrentschädigungssatzun – Die Aufgaben der Feuerwehren entwickeln sich stetig weiter. Dem folgend stand eine Anpassung der Feuerwehrsatzung an. Die Stadtwehrleitung hatte in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss und der Verwaltung einen Entwurf einer neuen Feuerwehrsatzung erarbeitet. Diese berücksichtigt u. a. die neuen Funktionsträgere Kinderfeuerwehrwart, Leiter der ortsfesten Befehlsstelle, Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sowie einen Bekleidungswart vor. Der Verwaltungsausschuss hatte die neue Satzung intensiv vorberaten, so dass der Stadtrat der neuen Satzung einstimmig zustimmen konnte. Der neuen Feuerwehrsatzung folgend galt es auch, die Feuerwehrentschädigungssatzung anzupassen. Auch hier hatte die Stadtwehrleitung einen Vorschlag erarbeitet, der neben der Entschädigung für die neu geschaffenen Verantwortungsbereiche auch eine moderate Steigerung der Entschädigungen um 10 % vorsah. Insgesamt steigen durch die vorgeschlagenen Änderungen die Entschädigungszahlungen von ca. 20 TEuro auf dann 25 TEuro jährlich. Auch diesem Vorschlag folgte der Stadtrat einstimmig. Der Bürgermeister bedankte sich bei der Stadtwehrleitung und dem Feuerwehrausschuss für den guten und ausgewogenen Vorschlag. Er hob hervor, dass die Arbeit der ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden nicht mit Geld aufgewogen werden kann und die Stadt ebenso wie alle Einwohner für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden sehr dankbar sein dürfen. Die Anpassung der Entschädigungssatzung ist in dem Sinne vor allem als Geste der Wertschätzung der Arbeit der Feuerwehren zu verstehen. C M Y K Baubeschluss zur nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung am Hirschbach – Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung sollen die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes auch für die nachhaltige Beseitigung der Schäden am Hirsch- Sprechstunden Bürgermeister Stadtverwaltung Glashütte Hauptstraße 42, 01768 Glashütte Donnerstag, 07.01.2016, 14-18 Uhr Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Stadtverwaltung Glashütte Hauptstraße 42, 01768 Glashütte Telefon: 03 50 53 / 45 – 0 Fax: 03 50 53 / 4 71 42 mail: stadtverwaltung@ glashuette-sachs.de Öffnungszeiten: Mo 09-12 Uhr Di 09-12 Uhr, 14-16 Uhr Mi geschlossen Do 09-12 Uhr, 14-18 Uhr Fr 09-12 Uhr Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses zum Jahreswechsel: 23.12.,24.12.,28.12.,30.12. geschlossen. 29.12. 09 – 12 und 14 -16 Uhr geöffnet Geänderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Glashütte: Mo., 11.01.16 und Fr., 15.01.16 geschlossen Bürgerbüro Reinhardtsgrimma Neue Str. 5, Tel.: 035053/48639 Fax: 035053/30008, Mail: buergerbuero. [email protected] Öffnungszeiten: Sparkasse/Bürgerbüro Mo 09-12 Uhr Di 09-12 Uhr Mi geschlossen Do 14-18 Uhr Fr 09-12 Uhr Meldestelle 14-18 Uhr 09-12 Uhr Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros Reinhardtsgrimma: 23.12., 24.12., 30.12. und 31.12.15 geschlossen, 28.12. 09 – 12 Uhr Sparkasse, 29.12. 09 – 12 Uhr Sparkasse und 14 – 16 Uhr Meldestelle (keine Sparkassenleistungen!) Schiedsstelle Begegnungsstätte BOOT Schlottwitz Müglitztalstraße 31a, 01768 Glashütte Tel. 03 50 53 / 4 28 40, Hr. Vonderlind Sprechstunde: 2. Montag im Monat 18-19 Uhr Postanschrift der Schiedsstelle: Schiedsstelle - Bürgerbüro Reinhardtsgrimma, Neue Straße 5, 01768 Glashütte Sprechstunden des Bürgerpolizisten Donnerstag, 17.12.2015, 21.01.2016 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Stadtbibliothek Glashütte Tel.: 035053/42050, Fax: 035053 / 32824 Öffnungszeiten Mo 12-16 Uhr Di 10-12 Uhr und 13-16 Uhr Mi geschlossen Do 12-17 Uhr Fr geschlossen Tourismusbüro Tel.: 035053/329829, Fax: 035053/321473 Geänderte Öffnungszeiten Stadtbibliothek Glashütte und des Tourismusbüro: 21.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen. Wichtige Telefonnummern: Bauhof Glashütte | Reinhardtsgrimma Telefon 035053 32672 Landratsamt Pirna: 03501 515-0 Schiedsstelle Glashütte/Kreischa Herr Vonderlind 035053 42840 Kindertagesstätten Reinhardtsgrimma Leiterin Cunnersdorf Dittersdorf Glashütte Schlottwitz 035053 324440 035053 324441 035053 48880 035053 48594 035053 48563 035053 48689 Grundschulen Glashütte Reinhardtsgrimma 035053 42493 035053 48229 Hort Glashütte Reinhardtsgrimma 035053 324370 035053 324430 Oberschulen Dippoldiswalde Schmiedeberg Geising Kreischa 03504 612414 035052 64289 035056 34257 035206 22062 Gymnasium Dippoldiswalde Altenberg 03504 612501 035056 35032 Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb 035206 20920 • Bereitschaft: 0172 3507605 Anmeldung Entleerung Gruben / Kleinkläranlagen 035206 20919 TWZ Weißeritzgruppe 0351 648040 Tierheim Freital Kohlenstr. 42 (Windberg) 0351 6413 222 (tägl. 7 – 19.30 Uhr) Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst („Hausbesuchsdienst“) Patienteninformation: Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei der neuen bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Unfällen gilt weiter die Rufnummer 112 sowie die Rufnummer 03504 / 19 222 zur Anmeldung eines Krankentransportes. Wenn es sich um eine lebensbedrohlichen Notfall handelt, wählen Sie bitte den Notruf 112! Apothekennotdienst Die Notdienstapotheke in Ihrer unmittelbaren Nähe, können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ständig bundesweit wie folgt erfragen: 0800 00 22833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) - 22833 (von jedem Mobiltelefon) • www.aponet.de • Per mobilem Internet: www.22833.mobi Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr! Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Bericht aus dem Stadtrat … bach verwendet werden. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass in einer ersten Kostenerfassung nur die nötigsten Maßnahmen aufgenommen und Kosten von ca. 50 TEuro ermittelt wurden. Im Zuge der weiteren Planungen wurden dann weitere Maßnahmen abgestimmt, die den Hochwasserschutz in Hirschbach verbessern können. Die Kosten haben sich entsprechend deutlich erhöht, können aber innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets finanziert werden. Das Projekt wurde im Februar 2015 öffentlich im Ortschaftsrat vorgestellt, Anregungen aus der Beratung in die weitere Planung einbezogen. Nunmehr stand der notwendige Baubeschluss an, den der Stadtrat einstimmig fasste. Da auch der notwendige Genehmigungsprozess erfolgreich gemeistert wurde, kann nunmehr die Ausschreibung erfolgen und im Frühjahr 2016 mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Straßendurchlass Alte Straße 35/41 Weitere Beschlüsse – Einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die Bereitstellung von zusätzlich 12 TEuro für höhere Personalkosten, die auf Grund von Tariferhöhungen im Erzieherbereich 2015 anfallen. Die Mehrkosten belaufen sich 2015 zwar auf 45 TEuro, jedoch kann ein Teil der Mehrkosten über Einsparungen an anderer Stelle im Personalkostenbudget kompensiert werden. Für 2016 ist mit Mehrkosten von insgesamt 85.000 Euro zu rechnen, so dass sich der Zuschussbedarf der Stadt deutlich erhöhen wird, denn neben den höheren Tarifen gilt es, zusätzliches Personal für die gesetzlich vorgegebene Verbesserung des Personalschlüsse zu finanzieren. Ebenfalls einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme der Stadt Glashütte zu einer Sammelpetition zum Thema Löschwasser in Oberfrauendorf. Besorgte Bürger hatten sich mit dieser Petition an die Stadt gewandt, weil man auf Grund von Baumaßnahmen an 2 Löschwasserteichen die Löschwasserversorgung in Oberfrauendorf gefährdet sah. Die Verwaltung legte in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung dar, dass die Löschwasserversorgung regelmäßig gesichert war. Zwischenzeitlich sind die Sanierungsarbeiten an den beiden Teichen abgeschlossen. Die Petenten werden entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Stellungnahme informiert. Des weiteren wählte der Stadtrat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der Stadt Glashütte zur Bürgermeisterwahl am 10. April 2016 und bestätigte den von der Verwaltung vorgeschlagenen Sitzungsplan des Stadtrates und der Ausschüsse im Jahr 2016. Nach einem kurzen nichtöffentlichen Teil konnte der Bürgermeister die Sitzung gg. 20:00 Uhr schließen. gez. Dreßler, Bürgermeister Baustellenkalender ■ Information zu Hochwassermaßnahmen In der Ortslage Frauendorf konnten gerade in diesem Jahr eine Reihe von Maßnahmen der Schadensbeseitigungen aus dem Hochwasser 2013 in der Planung soweit voran gebracht werden, dass hier auch vom LRA / Untere Wasserbehörde die Zustimmungen zur Ausführung erteilt werden konnte. So wurde die Maßnahme Nr. 1 - Schadensbeseitigung am mittleren Feuer- Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 5 Baustellenkalender löschteich in Oberfrauendorf jetzt im Herbst umgesetzt. Der Stadtrat konnte in seiner Sitzung vom 25.08.2015 die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Fa. Hamann aus Reinhardtsgrimma, mit der Bauausführung beauftragen. Diese setzte die Bauarbeiten in der vorgegebenen Bauzeit und in der geforderten Qualität um. Zum Stand der Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser 2013 kann mitgeteilt werden, dass mit den Bauarbeiten der Schadensbeseitigungen am Lockwitzbach in der Ortslage Oberfrauendorf eine weitere Maßnahme, hier die Nr. 4 – Geschiebefang – ebenso abgeschlossen werden konnte. Diese Maßnahme beinhaltete neben der Sicherung der Gewässersohle auch die Errichtung eines weiteren Geschiebefanges an der Lockwitz. Es wurden an prägnanten Stellen wie der Gewässerfurt, Gewässerüberfahrt und an vorhandener Bebauung die Sohle des Bachs gegen weiteres Einschneiden ins Gelände mittels Sohlriegel gesichert. Mit dem Ausbau des Geschieberückhaltes am Durchlass unmittelbar vor der Ortslage Niederfrauendorf kann zukünftig an dieser Stelle das durch die Lockwitz herangeführte und abgelegte Material sehr gut mit Technik entnommen werden. Der Geschiebefang ist bewusst an dieser Stelle konzipiert, da bedingt durch den vorhandenen Durchlass, bei entsprechender Wasserführung das Wasser der Lockwitz ebenda zurückstauen kann und in diesem so beruhigten Bereich sich das mitgeführte Material ablagern kann. Natürlich bedarf dies einer steten Kontrolle durch den Bauhof und bei Bedarf des Herausnehmens des dort abgelegten Gerölls und Sedimente. Bürgerzettel der Stadt Glashütte Ich habe am . . . . . . . . . . . . . . . . . . Folgendes festgestellt: ........................... ........................... ........................... ........................... ........................... ........................... In der / dem (genaue Ortsangabe): ........................... ........................... ........................... ........................... ........................... ........................... ........................... C M Y K Sehr gut ist die Aufweitung des Gewässers und die Zufahrt für Technik zur Sedimentberäumung auf dem Foto zu erkennen. Im Weiteren konnte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.10.2015 zwei weitere Bauleistungen zur Schadensbeseitigung, so für die Nr. 2 und Nr. 3 am Gewässer Lockwitzbach in der Ortslage Oberfrauendorf beauftragen. Hier gaben für den oberen Gewässerabschnitt (Nr. 2), beginnend oberhalb des oberen Feuerlöschteiches bis zur Gewässerquerung der S 183 an der Hausnummer 48, die Strabag aus Dippoldiswalde und für den unteren Gewässerabschnitt (Nr. 3), beginnend am Gewässerdurchlass der Lockwitz / S 183 bis zum Ortsausgang, die Fa. Hartmann aus Rechenberg-Bienenmühle das jeweilig wirtschaftlichste Angebot ab. Beide Maßnahmen beginnen mit den Bauleistungen noch im Dezember 2015 und sollen dann spätestens im Juni 2016 abgeschlossen sein. Bei diesen Maßnahmen geht es vor allem um die naturnahe Wiederherstellung von erodierten Gewässersohlen und Böschungen sowie um die Beseitigung von starken Auskolkungen nach Durchlässen mittels entsprechenden Einbaus von Wasserbausteinen. Der obere Feuerlöschteich erhält einen neuen und entsprechend den Erfordernissen neu dimensionierten Mönch. Diese Arbeiten werden auch zusammen mit der FFW abgestimmt. Die Anwohner werden durch die jeweilige Baufirma noch ganz konkret zum Baubeginn informiert. Ebenso wurde in der Stadtratssitzung am 27.10.2015 auch der Fortführung der Bauarbeiten an der Prießnitz im Stadtbereich von Glashütte für die untertunnelten Bereiche zugestimmt. Hier erhielt das Bauunternehmen Kleber - Heisserer aus Dippoldiswalde den Zuschlag. Mit Bautätigkeiten werden im Dezember die nicht ganz so umfangreichen Schadensbeseitigungen des Prießnitztunnels unter dem Sportplatz bis zum Bauhofgebäude begonnen bzw. ausgeführt. Ab Anfang Januar 2016 sind dann die Bauarbeiten unter der Marktüberbauung in der Kernstadt terminlich eingeordnet. Somit kam es zu keiner Einschränkung des Weihnachtsmarktes. Für die Bauarbeiten nach dem Jahreswechsel wird nur eine kleine Fläche für Technik und Baucontainer auf etwa 4 PKW-Stellflächen an der Hauptstraße, Höhe Einlaufportal, bzw. über dem Prießnitzbach in Anspruch genommen. Die Bautätigkeiten können nur von dieser Stelle aus an die unterirdischen Schadstellen herangeführt werden. Hier ist der Abschluss der Bauarbeiten Ende April 2016 vorgesehen Name und Anschrift: ........................... ........................... ........................... ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ Ein stillgelegtes Auto abgestellt Verkehrsschild / Straßenschild beschädigt Verkehrsschild falsch eingerichtet Behindern Hecken und Sträucher die Sicht Abfluss im Gewässer behindert Parkende Autos auf Geh- und Radwegen Straßenbaustelle ungenügend gesichert Verunreinigungen auf Straßen / Plätzen Schuttablagerungen Nicht ordnungsgemäß entsorgter Abfall Der Kinderspielplatz verunreinigt Straßenbeleuchtung defekt Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig defekt Hydrant | Kanaldeckel | Gully schadhaft Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe! Den ausgefüllten Bürgerzettel werfen Sie bitte in den Briefkasten der Stadtverwaltung Glashütte/ Bürgerbüro Reinhardtsgrimma ein oder senden diesen per Fax 035053 47142. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.glashuette-sachs.de Stadt Glashütte / Sachsen Seite 6 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Informationen aus dem Amt ■ Informationen zum Thema Asyl ➜ Ihre Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung Glashütte zum Thema Asyl sowie für an der AG Asyl Glashütte Interessierte ist • Frau Döring, Hauptamtsleiterin Tel.: 035053/45-106 Email: [email protected] ➜ Mit Ihren Fragen, Hilfsangeboten usw. können Sie sich auch an die folgenden Kontakte wenden: • • • Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständige Behörde für die Unterbringung der Asylbewerber Mobil: 0151 11348894 E-Mail: [email protected] http://www.landratsamt-pirna.de/asyl.html Caritas Dresden Flüchtlingssozialarbeit Tel.: 03501 515-5643 Mobil: 0152 37734576 E-Mail: [email protected] oder fluechtlingsberatung@ caritas-pirna.de AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Tel.: 03501 58 22 89 Mobil: 0174 9919432 E-Mail: [email protected] http://www.ag-asylsuchende.de ■ Freiwillige Wahlhelfer sind herzlich willkommen! Am 10. April 2016 wird in der Stadt Glashütte der Bürgermeister gewählt. Sollte dieser im 1. Wahlgang nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten, ist eine Neuwahl am 1. Mai 2016 vorgesehen. Um die Wahl in unseren 12 Wahllokalen wie bisher abzusichern, werden ca. 80 freiwillige Wahlhelfer benötigt. Wir möchten hiermit alle Einwohner bzw. Einwohnerinnen unserer Stadt aufrufen, in den örtlichen Wahlvorständen mitzuarbeiten und uns bei der Besetzung der Wahllokale am Wahltag zu unterstützen. Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Verpflegung in den Wahllokalen wird abgesichert. Sollten Sie also Interesse an einer Mitarbeit im Wahllokal haben, so melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42 bei Frau Reichel, Tel. 035053/45134 oder [email protected]. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit und bedanken uns im Voraus für die Bereitschaft. M. Reichel - Hauptamt ■ Hinweise des Ordnungsamtes Bekanntmachung des Ordnungsamtes: Folgende Ausnahmegenehmigungen nach § 15 Polizeiverordnung wurden erteilt: Weitere Informationen & Publikationen finden Sie u. a. hier: • Landesdirektion Sachsen (LDS) Themenportal "Asyl in Sachsen" der Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de/asylinfo ■ Sächsischer Landtag - Der Sächsische Ausländerbeauftragte Zahlen, Fakten und Verfahren zum Thema Migration und Integration – http://sab.landtag.sachsen.de Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Informationen zum Recht auf Asyl und dem Asylverfahren, www.bamf.de. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht zur dauerhaften Anmietung Wohnungen und Immobilien, welche entweder als Wohnheim nutzbar sind oder zu einem solchen hergerichtet werden könnten. Die Objekte sollen zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Darüber hinaus sucht der Landkreis Grundstücke, die sich zur Aufstellung von Containern eignen. Interesse besteht auch an Angeboten zur eigenständigen Errichtung von Wohnheimstandorten. Zudem sucht der Landkreis Wohnungen zur dauerhaften Anmietung. Angebote können an nachfolgende Kontakte gegeben werden: EMail: [email protected], Tel.: 0151 / 11348894 Ortsteil Glashütte • Prießnitztalstraße – Prießnitztalhalle – Tanzveranstaltung am Samstag, den 12.12.2015 von 22:00 bis 2:00 Uhr Ortsteil Schlottwitz • Müglitztalstraße – Begegnungsstätte „Boot“ – Familienfeier am Samstag, den 12.12.2015 von 22:00 bis 2:00 Uhr Ortsteil Hirschbach • Kreischaer Straße - Dorfgemeinschaftszentrum – Familienfeier am Freitag, den 18.12.2015 von 22:00 bis 1:00 Uhr Ortsteil Cunnersdorf • Lange Straße – Kalkhöhe – Wintersonnenwende am Samstag, den 19.12.2015 von 22:00 bis 24:00 Uhr Über weitere Ausnahmegenehmigungen, die erst nach Redaktionsschluss des Amtsblattes erteilt werden, wird an den Aushangtafeln im jeweiligen Ortsteil, in der Kernstadt an der Bekanntmachungstafel vor der St. Wolfgangs Kirche, informiert. Anträge sind mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, ansonsten müssen diese abgelehnt werden. M. Reichel SB Ordnungsamt C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 7 Informationen aus dem Amt ■ 18. Stadtratssitzung Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 15. Dezember 2015, 18:30 Uhr im Mehrzweckraum des Arthur-Fiebig-Hauses Glashütte, Schulstraße 4 A statt. ■ Vorläufige Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 3. Abstimmung zur Tagesordnung 4. Einwendungen gegen die Niederschriften der 16. und 17. Sitzung des Stadtrates 5. Bürgerfragestunde 6. Informationen der Verwaltung 7. Einbringung Entwurf Haushalt 2016 8. Beschluss zur Übergabe des Abwasserkanals Alte Bergstraße Ost/Feldstraße in Glashütte in das Vermögen des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Glashütte 9. Beratung und Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Dittersdorf 10. Informationen zu aktuellen Baugenehmigungsverfahren 11. Anfragen der Stadträte 12. Schließung der öffentlichen Sitzung Nichtöffentlicher Teil: Dreßler, Bürgermeister Alle Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Stadtratssitzung eingeladen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens 5 Tage vor der Stadtratssitzung an der Bekanntmachungstafel vor der evang.-luth. St.-Wolfgang-Kirche, Markt 8 in der Kernstadt Glashütte bekannt gegeben. ■ Informationen zu Verkehrsbehinderungen Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen kommt es in den nächsten Tagen und Wochen auf den nachfolgend genannten Straßen zu Verkehrsbehinderungen. Glashütte, Prießnitztalstraße, Marktplatz, Hauptstraße – Die Kleber-Heisserer Bau GmbH Dippoldiswalde wird die Arbeiten zur Hochwasserschadensbeseitigung an der Prießnitz ab 07.12.15 fortsetzen. Zur Baustelleneinrichtung sowie Sicherung des Baufeldes sind Einengungen im Bereich der oberen Marktausfahrt sowie Sperrungen von Parkflächen auf der Sommerseite der Hauptstraße erforderlich. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis 30.04.2016. Wir bitten alle Anwohner und Anlieger um Verständnis für die Einschränkungen. Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Vorort tätige Bauunternehmen bzw. die Stadtverwaltung Glashütte. M. Reichel Ordnungsamt ■ HINWEISE der Kämmerei ■ Sitzungen der Ausschüsse Die nächsten Sitzungen der Ausschüsse finden im Februar 2016 statt. ■ Bekanntmachung zu öffentlichen Sitzungen der Ortschaftsräte Ortschaftsrat Cunnersdorf – Der Ortschaftsrat Cunnersdorf trifft sich jeden 3. Donnerstag im Monat 19:00 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Cunnersdorf. Zur Sitzung und integrierten Bürgerfragestunde sind alle Einwohner herzlich eingeladen. Zu Themen und eventuellen Änderungen werden Sie über den örtlichen Aushang informiert. Ortschaftsrat Hausdorf – Der Ortschaftsrat Hausdorf trifft sich jeden 2. Dienstag im Monat 19:00 Uhr im Klubhaus. Vor Beginn der Sitzung besteht die Möglichkeit gelbe Säcke entgegen zu nehmen. Etwaige Änderungen entnehmen Sie bitte dem ortsüblichen Aushang. Ortschaftsrat Glashütte – Einladung zur 12. Sitzung des Ortschaftsrates Glashütte am: Montag, den 14.12.2015, Uhrzeit: 18:30 Uhr, Ort: Restaurant "Zum goldenen Glas", Hauptstraße 46 in Glashütte, Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Anfragen gern unter eMail: [email protected] C M Y K Die Einladungen zu den Ortschaftsratssitzungen und eventuelle Änderungen werden regelmäßig an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen bekannt gegeben. Information: Auf Grund der seit 01.07.2014 gültigen Vorschriften über die Fristen bei SEPA-Lastschrifteinzügen beachten Sie bitte folgende Hinweise zu Lastschrifteinzügen und Zahlungen an die Stadt Glashütte für Januar 2016. Lastschrifteinzug: Der SEPA-Lastschrifteinzug für Mieten, Pachten und Elternbeiträge für Januar 2016 erfolgt für alle erteilten Lastschriftmandate erst am 15.01.2016. Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung, um unnötige Rücklastschriftgebühren zu vermeiden. Überweisungen: Bitte überweisen Sie noch offene Mieten, Pachten, Grundsteuern, Hundesteuern, Elternbeiträge und andere Forderungen einschließlich evtl. Mahn- und Rücklastschriftgebühren für 2015 unbedingt noch im Dezember dieses Jahres. Überweisungen für Januar 2016 nehmen Sie bitte auch erst im Januar vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 035053/45141 Frau Gaude oder 45142 Frau Reuter gern zur Verfügung. Glöckner, Kämmerin Stadt Glashütte / Sachsen Seite 8 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Öffentliche Bekanntmachung ■ Feuerwehrsatzung der Stadt Glashütte Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358) in Verbindung mit § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) hat der Stadtrat der Stadt Glashütte am 24.11.2015 die folgende Satzung beschlossen: §1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr der Stadt Glashütte ist eine Einrichtung der Stadt Glashütte ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Cunnersdorf, Dittersdorf, Glashütte, Hausdorf, Hirschbach, Johnsbach, Luchau, Niederfrauendorf, Oberfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz. (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen “Freiwillige Feuerwehr Glashütte”, Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen beifügen. (3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen innerhalb der Ortsfeuerwehren Kinder- und Jugendfeuerwehren, die in Gruppen gegliedert sein können sowie Alters- und Ehrenabteilungen. Darüber hinaus richtet die Feuerwehr eine ortsfeste Befehlsstelle ein. (4) Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter und seinen Stellvertretern; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. §2 Pflichten der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat die Pflichten - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach der Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen (2) Auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastrophenschutz wahr. (3) Der Feuerwehr werden weitere Aufgaben im Rahmen der Wasserwehrsatzung übertragen. (4) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. (5) Die Feuerwehr kann, sofern ihre Einsatzbereitschaft hierdurch nicht beeinflusst wird, freiwillige Aufgaben (Aufgaben außerhalb des im SächsBRKG festgelegten Aufgabenbereiches) übernehmen. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktiven Abteilungen der Feuerwehr sind: - das vollendete 16. Lebensjahr, - die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst, - die charakterliche Eignung, - eine Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit, - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Einer Aufnahme in die Stadtfeuerwehr steht insbesondere entgegen: - die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder - die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt. (3) Die Bewerber sollen in der Stadt wohnhaft und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Stadtfeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. §4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr - das 67. Lebensjahr vollendet hat; - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs.3 SächsBRKG wird oder - aus der Stadtfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, den Stadtwehrleiter, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Stadtfeuerwehrausschusses zu wählen. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht, den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. (3) Stadtwehrleiter, Ortswehrleiter, Gerätewarte, Kinder- und Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter, Atemschutzbeauftragte, Bekleidungswarte, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Organisationsleiter der Örtlichen Befehlsstelle und Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in der Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Glashütte festgelegten Beträge. C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Ausund Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe § 63 Abs. 2 SächsBRKG. (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. §6 C M Y K Kinderfeuerwehr (1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder zwischen dem vollendeten 5. und dem vollendeten 8. Lebensjahr aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Kinderfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortswehrleiter. (3) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, - aus der Kinderfeuerwehr austritt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Abs. 1 schriftlich zurücknehmen, - wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. (4) Der Kinderfeuerwehrwart sollte Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr sein und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Kindern verfügen. Er vertritt die Kinder nach außen. Seine Wahl und ggf. die seines Stellvertreters erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren durch die jeweilige Ortsfeuerwehr entsprechend der Festlegungen in § 16. Eine Wiederwahl ist zulässig. (5) Die Interessen der Kinderfeuerwehren werden durch den Stadtjugendfeuerwehrwart im Stadtfeuerwehrausschuss vertreten. §7 Jugendfeuerwehr (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 8. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, - aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch die jeweilige Ortsfeuerwehr für die Dauer von fünf Jahren entsprechend den Festlegungen in § 16 gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendlichen nach außen. Innerhalb der Jugendfeuerwehr kann ein Sprecher für eine Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Jugendwart vertritt. (5) Durch die Jugendwarte ist ein Stadtjugendwart entsprechend der Festlegungen in § 16 zu wählen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Er ist Mitglied der Stadtwehrleitung und vertritt die Interessen der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Stadtfeuerwehrausschuss. §8 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. (2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren. (4) Durch die Leiter der Alters- und Ehrenabteilunge kann ein Gesamtleiter entsprechend den Festlegungen in § 16 gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Er vertritt die Interessen der Alters- und Ehrenabteilungen im Stadtfeuerwehrausschuss. §9 Ehrenmitglieder Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Stadtfeuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. § 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung, - der Stadtfeuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss und - die Stadtwehrleitung / Ortswehrleitung. § 11 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Stadtfeuerwehr durchzuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Stadtfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden die Stadtwehrleitung und der Stadtfeuerwehrausschuss gewählt. (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bür- Stadt Glashütte / Sachsen Seite 10 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Öffentliche Bekanntmachung germeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. (5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter vorzulegen. § 12 Stadtfeuerwehrausschuss (1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt die Fragen der Finanzplanung der Stadt für die Feuerwehr sowie der Dienst und Einsatzplanung. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht aus dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern sowie den Ortswehrleitern, dem Stadtjugendwart sowie dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilungen. Bei Vorhandensein mehrerer Alters- und Ehrenabteilungen und Jugendfeuerwehren ist jeweils ein Gesamtbeauftragter (zum Beispiel als Stadtjugendfeuerwehrwart) für den Stadtfeuerwehrausschuss zu bestimmen. (3) Der Stadtfeuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit der Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen. (5) Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (6) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen sind Niederschriften anzufertigen. (7) In jeder Ortsfeuerwehr ist ein Ortfeuerwehrausschuss zu bilden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Jugendfeuerwehrwart und dem Vertreter der Altersund Ehrenabteilung. In den Ortfeuerwehrausschuss können von der Ortsfeuerwehrversammlung weitere aktive Mitglie- der gewählt werden. Dabei ist pro 6 aktive Angehörigen ein Ausschussmitglied für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Der Stadtwehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht § 13 Wehrleitung (1) Zur Wehrleitung gehören der Stadtwehrleiter, seine beiden Stellvertreter und der Stadtjugendwart. (2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der Wahl in der Hauptversammlung und nach Zustimmung des Stadtrates vom Bürgermeister bestellt. (5) Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Stadtwehrleiter oder Stellvertreter ein. (6) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln - die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden, - die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen. (7) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (8) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehrund brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (9) Die stellvertretenden Stadtwehrleiter haben den Stadtwehrleiter bei der Lösung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (10)Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses abberufen werden. (11)Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Stadtwehrleiters und sind für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich. § 14 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden. (2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtung der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfungspflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden. C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung § 15 Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Leiter der ortsfesten Befehlsstelle (1) Als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Leiter der ortsfesten Befehlsstelle dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen bzw. dem Landkreis nachgewiesen werden. (2) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und der Leiter der ortsfesten Befehlsstelle werden im Einvernehmen mit dem Stadtfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen. Wiederbestellung ist zulässig. Die Beauftragten bleiben bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt. (3) Die Beauftragten führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. § 16 (3) (4) (5) (6) Wahlen (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Stadtfeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom Stadtfeuerwehrausschuss bestätigt sein. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zu- (7) (8) stimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen. Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. Die Wahl des Stadtwehrleiters und seiner Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Stadtwehrleiters oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Stadtfeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung ein. (10)Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend. Die Aufgaben des Stadtrates können dem Ortschaftsrat übertragen werden. (11)Alle Wahlen und Bestellungen sind innerhalb eines Monats nach den Vorgaben der Stadtwehrleitung durchzuführen. Sollten während der Legislaturperiode Wechsel Aufgrund Dienstuntauglichkeit oder Ausscheiden der gewählten bzw. bestellten Personen erfolgen, sind diese Ämter nach Ende der Legislaturperiode erneut zu wählen bzw. zu bestellen. Der Stadtwehrleiter kann im Bedarfsfall die Ämter für den Zeitraum von höchstens 6 Monaten kommissarisch besetzen. § 17 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Glashütte vom 04.03.2008 einschließlich ihrer Änderungen außer Kraft. Glashütte, den 25. November 2015 gez. Dreßler Bürgermeister Siegel ■ Satzung über die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte (Feuerwehrentschädigungssatzung) Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) in derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Glashütte am 24.11.2015 die nachfolgende Satzung beschlossen: §1 Höhe der Aufwandsentschädigung des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreter Der Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung: a) Leiter Stadtfeuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88,00 EUR b) Stellvertreter des Leiters der Stadtfeuerwehr . . . . . . .44,00 EUR §2 C M Y K Höhe der Aufwandsentschädigung der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter Die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung: a) Leiter der Ortsfeuerwehren - mit bis zu 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . . . .44,00 EUR - mit mehr als 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . .55,00 EUR b) Stellvertreter des Leiters der Ortsfeuerwehren - mit bis zu 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . . . .22,00 EUR - mit mehr als 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . .27,50 EUR §3 Höhe der Aufwandsentschädigung der Jugend- und Kinderfeuerwehrwarte Die Jugend- und Kinderfeuerwehrwarte erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung: a) Stadtjugendwart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44,00 EUR b) Jugendwarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33,00 EUR c) Kinderfeuerwehrwarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR Stadt Glashütte / Sachsen Seite 12 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Öffentliche Bekanntmachung §4 Höhe der Aufwandsentschädigung der Geräte- und Bekleidungswarte Die Gerätewarte erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung: a) Gerätewart der Stadtteilwehr Glashütte . . . . . . . . . . . .27,50 EUR b) Gerätewart der Ortswehren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22,00 EUR c) Atemschutzbeauftragte (pro Fahrzeug) . . . . . . . . . . . . .5,00 EUR d) Bekleidungswart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR §5 Höhe der Aufwandsentschädigung für den Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und den Leiter der Ortsfesten Befehlsstelle §9 Zahlung der Aufwandsentschädigung (1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung gemäß §§ 1 bis 6 erfolgt bargeldlos halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12. (2) Die Zahlung der Entschädigung gemäß § 7 erfolgt halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12. und kann bargeldlos erfolgen. § 10 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltende Feuerwehrentschädigungssatzung vom 29.07.2008 sowie die 1. Änderungssatzung vom 05.05.2011 außer Kraft. Glashütte, den 25. November 2015 Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und der Organisationsleiter der Ortsfesten Befehlsstelle erhält für seinen ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung: gez. Dreßler Bürgermeister Siegel a) Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR b) Organisationsleiter Ortsfeste Befehlsstelle . . . . . . . . .25,00 EUR §6 Höhe der Aufwandsentschädigung für Ausbilder Die Ausbilder erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende Aufwandsentschädigung pro Ausbildungsstunde (60 min): Ausbilder §7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR Aufwandsentschädigung bei Einsätzen und Brandsicherheitswachen (1) Jeder Kamerad, der innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung am Gerätehaus eingetroffen ist und am Einsatz sowie an einer angeordneten Brandsicherheitswache teilgenommen hat, erhält eine Einsatzentschädigung in Höhe von 5,00 Euro. Als Nachweis dient der Einsatzbericht des Einsatzleiters. (2) Bei Einsätzen über 8 Stunden wird eine Einsatzentschädigung in Höhe von 10,00 Euro je Einsatz gezahlt. (3) Die Regelung des Absatz 1 gilt nicht für Folgeeinsätze. §8 ■ Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Höhe der Aufwandsentschädigung bei langjähriger Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte Es kommt ausschließlich die Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRK-JubZVO) zur Anwendung. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ■ Nächster Termin Amtsblatt ■ Termine Amtsblatt 2016 Das nächste Amtsblatt erscheint am 22.01.2016– Redaktionsschluss ist am 03.01.2016Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Glashütte eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie dazu die E-Mail: [email protected] Erscheinungstag Redaktionsschluss Fr., 22.01. Fr., 19.02. Fr., 18.03. Fr., 22.04. Fr., 20.05. Fr., 17.06. Fr., 22.07. Fr., 19.08. Fr., 23.09. Fr., 21.10. Fr., 18.11. Fr., 16.12. 03.01. 31.01. 28.02. 03.04. 01.05. 29.05. 03.06. 31.07. 04.09. 03.10. 31.10. 27.11. ■ Zur Verteilung: Das Amtsblatt der Stadt Glashütte erscheint in einer Gesamtauflage von 4.000 Exemplaren. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar hergestellt. Die weiteren Exemplare, die nicht zur Verteilung kommen, liegen an den auf S. 6 genannten Verteilstellen zur kostenfreien Abholung aus. Für die Ortsteile Reinhardtsgrimma und Dittersdorf kann gegenwärtig keine Verteilung abgesichert werden - demnach werden die für den Ort benötigten Exemplare ausschließlich in den festgelegten Auslagestellen zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Abonnements. Die Abonnenten zahlen lediglich die Portogebühren. Auch gibt es die Möglichkeit der Anmeldung zum Newsletter, mit dem über das Erscheinen des Amtsblattes informiert wird. C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Öffentliche Bekanntmachung ■ Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Glashütte am Sonntag, den 10. April 2016 1. Wahltag und Tag eines etwaigen zweiten Wahlganges Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Glashütte findet am Sonntag, den 10. April 2016 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Ein etwaig notwendig werdender zweiter Wahlgang findet am Sonntag, den 1. Mai 2016 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Dabei kann jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und müssen spätestens bis zum 14. März 2016, 18:00 Uhr bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Glashütte in der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Zimmer 012 zu den allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich eingereicht werden. Bei einem etwaigen zweiten Wahlgang (falls am 10. April 2016 keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält) können Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen waren, bis zum 15. April 2016 unter vorgenannter Anschrift zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 6d Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) geändert werden. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für den etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum 15. April 2016 gemäß § 44a Abs. 2 KomWG zurückgenommen oder geändert werden. Die erstmalige Einreichung neuer Wahlvorschläge zum zweiten Wahlgang ohne vorangegangenen Wahlvorschlag zur ersten Wahl ist nicht zulässig. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die in § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen der Bewerber sind während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte erhältlich. 4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 60 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags und Anlegung eines Unterstützungsverzeichnisses bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte (Ordnungsamt, Erdgeschoss Zimmer 012) während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum 14. März 2016, 18.00 Uhr geleistet werden. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem von der Verwaltung bereit gestellten Unterschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 21 KomWO eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses unter o. g. Anschrift spätestens am 07. März 2016 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. In begründeten Fällen sucht der Beauftragte den Wahlberechtigten in seiner Wohnung oder an dem von ihm benannten Aufenthaltsort innerhalb des Wahlgebietes zum Zwecke der Entgegennahme der Unterstützungsunterschrift auf. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Glashütte vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf der Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den Amtsinhaber enthält. C M Y K Glashütte, den 01.12.2015 Dreßler, Bürgermeister Seite 13 ■ Auslagestellen Amtsblatt: ■ Glashütte: - Rathaus - Deutsches Uhrenmuseum - Büroartikel Karin Loose - Ostsächs. Sparkasse Dresden - Dresdner VB Raiffeisenbank - Müglitz-Apotheke - An- und Verkauf „Wühlmaus" / Postagentur Glashütte - Stadtbibliothek - Sächsische Bücherstube Frost ■ Reinhardtsgrimma: - Bürgerbüro - Einkaufsmarkt Erbgericht - Getränkehandel Jäger - Bäckerei Zahn - Schlossbäckerei Pfützner - Schreibwaren/Getränkehandel Sobottka ■ Dittersdorf: - Bäckerei Otte - Fleischerei Heymann u. Kaden - Friseursalon Zönnchen ■ Bärenhecke: - Mühle und Bäckerei ■ Börnchen: - Landgasthof Börnchen ■ Hirschbach: - Fleischerei Lotze ■ Luchau: - Landmarkt Hornoff oder im Internet unter www.glashuettesachs.de/Bürgerportal/Amtsblatt ■ Ausgabestellen für gelbe Wertstoffsäcke: Glashütte: Rathaus, An- und Verkauf/ Postfiliale Hauptstraße 44 • Reinhardtsgrimma: Bürgerbüro • Luchau: Landmarkt Hornoff • Neudörfel: Firma Orlob • Dittersdorf: Friseursalon Zönnchen, Mittlere Hauptstraße 79 (während der Öffnungszeiten) Alle Entsorgungstermine finden Sie im Abfallkalender oder unter www.zaoe.de ■ Impressum Herausgeber: Stadt Glashütte, Bürgermeister Markus Dreßler, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Tel.: (035053) 45-0, Fax: (035053) 47142, EMail: [email protected], www. glashuette-sachs.de. Anzeigen, Satz & Druck: Riedel KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, Telefon: 037208 876-0, [email protected] • Auflage: 4.000 Stück • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Markus Dreßler • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet) • Verantwortlich für die Kirchlichen Nachrichten: Evang.-Luth. Kirchspiel Glashütte, Markt 6, 01768 Glashütte Seite 14 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Tourismusbüro ■ Impressionen vom Glashütter Weihnachtsmarkt Mit Lichterglanz, Weihnachtsmusik und Glühweinduft war der Glashütter Weihnachtsmarkt am 1. Adventswochenende wieder ein schöner Auftakt der Weihnachtszeit. Trotz des nassen Wetters nutzten in den frühen Abendstunden sehr viele Besucher den Markt zum Schlemmen, Schauen und Kaufen. Für die Einstimmung sorgte schon am Freitag der traditionelle Pyramidenanschub mit anschließendem Fackel- und Lampionumzug. Viele Kinder trugen mit Stolz ihren Lampion oder ihre Fackel durch die Straßen, die Eltern genossen im Anschluss schon den ersten Glühwein auf dem Markt. Das Angebot der Grundschule, die am Samstag ihre Türen für alle Interessenten geöffnet hatte, war auch in diesem Jahr wieder sehr vielfältig. Es wurde u.a. genascht, musiziert und getanzt. Auch die Modelleisenbahnausstellung von Elektro Rode war ein Anziehungspunkt für Groß und Klein. In den Vereinsräumen gab es reges Treiben beim Schnitzen, Klöppeln und Basteln. Viele Besucher staunten über die zahlreichen Kunstwerke. Wer auf dem Markt blieb, erlebte auf der Bühne die gemeinsame Eröffnung des Marktes durch den Bürgermeister, Herrn Markus Dreßler und den Pfarrer, Herrn Johannes Keller. Die Theatergruppe und der Schulchor der Grundschule Glashütte gaben im Anschluss einen Einblick in die vielseitigen Aufgaben eines Weihnachtsmannes. Der Riesenstollen, welcher in diesem Jahr von der Bäckerei Gaffron und den fleißigen Helfern der 3. Klasse der Grundschule gebacken wurde, verkaufte sich rasch. Während auf der Bühne weihnachtliche Livemusik vom „Duo Canzone“ erklang, erblickten die Kinder den Weihnachtsmann mit seiner Schneekönigin. An beiden Tagen öffnete er schon mal den großen Geschenkesack. Vor der Kirche hatten sich die Pferde vom Reiterhof Tögel aus Oberfrauendorf weihnachtlich herausgeputzt. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit zum Reiten und einem anschließenden Schnappschuss neben der Pyramide. Auch das Bogenschießen neben der Kirche konnte dieses Jahr ausprobiert werden. Auf der Bühne wurde am Weihnachtsmarktwochenende traditionell auch wieder viel getanzt, mit dem Tanzstudio Zscharschuch aus Schlottwitz am Samstag sowie der „Dance Crew“ aus Altenberg am Sonntag. Zu den weiteren Höhepunkten des Bühnenprogramms zählten am Samstagabend die musikalische Reise mit dem Cajonspieler Hugo Dreßler sowie die spektakuläre Feuershow mit „Two Elements“. Heiko Liebscher lud mit seiner Dreiklang-Disko am späteren Abend zum Tanzen ein. Der Glashütter Hort begrüßte am 1. Advent die Gäste in weihnachtlich gestalteten Zimmern mit einem Schülercafé, einer Theatervorführung und Kreativangeboten. Auch der Mehrzweckraum des Artuhr-Fiebig-Hauses war an diesem Wochenende belebt. Die Freizeitmaler nutzen die Räumlichkeiten für eine sehr schöne Ausstellung. Die Bühne wurde am Adventsonntag von Hans-Peter Nestler mit seiner historischen Drehorgel und weihnachtlichen Klängen belebt. Weiterhin zog Wolfgang Franke die Kinder mit einer Zaubershow in ihren Bann. Das sehr gut besuchte, festliche Adventskonzert in der Kirche bildete wieder den Abschluss des Weihnachtsmarktes. Ein großer Dank gilt allen, die uns auch in diesem Jahr bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser weihnachtlichen Veranstaltung unterstützt haben, zunächst an alle Händler und Mitwirkenden beim Bühnenprogramm, die sich trotz des Wetters nicht entmutigen ließen. An die Kollegen vom Bauhof Glashütte, die u.a. den Aufund Abbau des Marktes ermöglichen. Überdies danken wir der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte für die Absicherung des Lampionumzuges, Herrn Ullrich Rosenkranz und dem Posaunenchor Glashütte für den Pyramidenanschub, Frau Nora Gaffron für die Unterstützung bei der Vorbereitung des Marktbetriebes, Herrn Philipp Walther für die Unterstützung bei der Marktleitung, dem Ortschaftsrat Glashütte für die Freifahrten mit der Kindereisenbahn, der Firma Elektro Rode für die Baustromversorgung und die Modelleisenbahnausstellung in der Grundschule, der Andreas Zimmermann GmbH für den C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 15 Tourismusbüro Transport der Marktstände und des Weihnachtsbaumes, der Bäckerei Gaffron für das Backen des Riesenstollens, der ev.-luth. Kirchgemeinde für die Ausgestaltung der Weihnachtsstube, dem Weihnachtsmann mit seiner Schneekönigin, der Kinderaugen zum Leuchten brachte, den Kindern, Eltern, Lehrerinnen und Erzieherinnen der Grundschule und des Hortes im Arthur-Fiebig-Haus für die Gestaltung des Rahmenprogramms in ihren Einrichtungen, dem Glashütter Volkskunstverein e.V., dem Kinder in ihrer Freizeit e.V. sowie den Freizeitmalern für den besonderen Einblick in die Vereinsarbeit an dieses Tagen. Ein ganz besonderer Dank geht an die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG, welche eine großzügige finanzielle Spende für den Glashütter Weihnachtsmarkt zur Verfügung stellte und dadurch das Mieten der professionellen Bühne möglich machte. Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Start in ein gesundes, neues Jahr und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit zum Weihnachtsmarkt 2016. Bianca Braun, Tourismusbüro Glashütte Ortschaftsräte C M Y K Es grüßt Sie herzlich – Ortsvorsteher Jörg Paulusch eihnachten und he W neues Jahr c i l röh ückliches gl ein Sehr verehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr hat sich wieder einiges in unseren Ortsteilen Hirschbach und Hermsdorf/ W. bewegt. So konnte der Ersatzneubau der zwei Brücken von der Kreischaer Straße über den Hirschbach im Frühjahr fertiggestellt werden. Die angekündigte Bauzeit von einem halben Jahr konnte sogar durch den milden Winter fast eingehalten werden. Sicherlich war das für den einen oder anderen Anlieger schon eine Belastung mit dem Baulärm und den damit verbundenen Schmutz. Aber auch so eine Bauphase geht mal zu Ende und die damit verbundenen Umstände verbessern sich wieder.Der Brückenbau kam 540.000 Euro und dies sieht man den Brücken vermutlich nicht an. Überrascht hat uns dann noch das Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge mit der kurzfristigen Deckensanierung von der Ortsdurchfahrt in Hirschbach. Damit hatte niemand gerechnet, da die Ortsdurchfahrt ja in absehbarer Zeit grundhaft mit Fußweg ausgebaut werden soll. Die Planung dafür treibt das Landratsamt, die Stadtverwaltung Glashütte und der Ortschaftsrat weiter voran. Dennoch können wir dankbar für die Deckensanierung (ca. 58.000 Euro) sein, denn jetzt braucht man sich erst einmal nicht mehr für den schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt zu schämen und der Verkehr fliest jetzt zwar mitunter etwas schneller, aber dafür leiser durch Hirschbach. Auch freuen wir uns sehr darüber, dass im Dorfgemeinschaftszentrum in Hirschbach eine neue Heizung (ca. 13.700 Euro) eingebaut wurde. Der neue Heizkessel wurde notwendig, da es unter anderem für den Bisherigen keine Ersatzteile mehr gab. Die neue Heizungsanlage verbraucht ca. 20 % weniger Heizöl. Auch in diesem Jahr gilt es wieder Danke zu sagen, allen welche beruflich dazu beitragen, dass unsere Infrastruktur erhalten bleibt oder verbessert wird. Dazu können wir z.B. die Mitarbeiter unseres Bauhofes, den Winterdienst, die Grünflächenpfleger und unsere Klärwärter zählen. Danke gilt es aber auch denjenigen zu sagen, welche sich ehrenamtlich für das Wohl unserer Ortsteile einsetzen. Dazu können wir den Heimat und Feuerwehrverein Hirschbach - Hermsdorf/W. e.V. und den Jugendclub Hirschbach mit ihren Helfern zählen. Danke sagen wir auch den Kameraden unserer Ortsfeuerwehren (auch der umliegenden Orte) dafür, dass diese sich in ihrer Freizeit Weiter- und Ausbilden sowie zu Einsätzen zum Wohle unseres Hab und Gutes sowie unserer Gesundheit, immer wenn sie gebraucht werden, zur Stelle sind. In der Novembersitzung hat der Stadtrat in Glashütte einstimmig beschlossen für ca. 500.000 Euro eine Hochwasserschadensbeseitigung am Hirschbach durchzuführen. Die Baumaßnahme soll Anfang März 2016 beginnen. Dabei sollen auch Maßnahmen getroffen werden, welche zukünftig Hochwasserschäden vermeiden sollen. Ebenfalls konnten wir im Jugendclub Hirschbach für ca. 2.800 Euro einen neuen Fußboden einbauen. Der Ortsteil Hermsdorf/W. ist dieses Jahr nicht so viel im Jahresrückblick benannt. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Einwohner dort vergessen haben! Noch immer kämpfen wir mit Grundstücksangelegenheiten für den geplanten Bau der Heimatstube. Dazu hatte sich erst vor kurzem ein Lichtblick geöffnet und es zeichnet sich langsam aber sicher eine Lösung ab. Danke sagen wir natürlich auch unserem Bürgermeister Markus Dreßler und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung Glashütte und bedanken uns ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit! Das gilt natürlich auch für alle Ortschaftsräte und Stadträte! Auch wenn wir uns für dieses Jahr das eine oder andere mehr vorgenommen haben, wozu ich auch das Hirschbachtreffen zählen möchte, muss man manchmal im Ergebnis leider feststellen, dass die Kraft aller nicht unendlich ist. Deswegen ist es mitunter besser, dass man ein solches Fest absagt, als sich zu blamieren und noch Jahre nachher darüber ärgert, weil es in die Hose gegangen ist. So ist es bei dem einen oder anderen im Privaten oder auf Arbeit, halt die Realität und diese holt uns aller spätestens im neuen Jahr wieder ein. Bis dahin wünsche ich im Namen aller Ortschaftsräte allen Leserinnen und Lesern des Glashütter Amtsblattes eine besinnliche Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten und unfallfreien Rutsch in das neue Jahr. F ■ Jahresrückblick des Ortschaftsrates Hirschbach - Hermsdorf/W. Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden, zum Jahresende Dank für Vertrauen und Treue, zum neuen Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg sowie weitere gute Zusammenarbeit. ELEKTROFRANKE Fachbetrieb für Elektro- und Sanitärinstallation, Solartechnik, Elektrogeräte und Service Kundendienst für Haushaltsgeräte aller Art! An der Lockwitz 76 | 01768 Glashütte OT Oberfrauendorf Telefon: 0 35 04 · 61 46 02 | Fax: 0 35 04 · 61 47 45 Funk: 01 71 · 3 80 98 03 E-Mail: [email protected] www.franke-elektro-sanitaer.de Seite 16 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek Ein erfolgreiches Bibliotheksjahr geht zu Ende. In diesem Jahr begrüßten wir wieder viele neue Nutzer und verzeichneten über 12.000 Entleihungen. Viele Bücherwünsche wurden erfüllt und unser Bestand konnte mit ausreichend finanziellen Mitteln aktuell gehalten werden. Bedanken möchte ich mich bei allen kleinen und großen Lesern für Ihre Treue, bei den Verantwortlichen der Kindergärten, Grundschulen und Schulhorten im Stadtgebiet für die sehr gute Zusammenarbeit und für die zahlreichen Bücherspenden, die bei uns eingegangen sind. Mein besonderer Dank gilt Frau Christa Petrausch, die sich ehrenamtlich in der Stadtbibliothek engagiert und Frau Anja Thierfelder, die die Schulbibliothek in Reinhardtsgrimma ehrenamtlich führt. Ich wünsche allen Familien eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit verbunden mit den besten Wünschen für ein gesundes Jahr 2016. Katrin Goldbeck, Stadtbibliothek Glashütte Kindergarten ■ „Leinen los in Sachsen“ – „Leinen los in Glashütte“ Die Glashütter Kitas sind eine von 12 Kindereinrichtungen in Sachsen, welche am Elternprogramm „Schatzsuche“ teilnehmen. Die Auftaktveranstaltung dazu fand am 17.November im Deutschen Hygiene-Museum statt. Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. fördert dieses Programm gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse. Ziel der „Schatzsuche“ ist, zunächst die Erzieherinnen für die Durchführung der Elternmodule zu qualifizieren, um dann in ei- nen Austausch mit den Eltern zu treten. Durch den ressourcenorientierten Ansatz wird die Aufmerksamkeit der Eltern verstärkt auf die Stärken, Schutzfaktoren und unentdeckten „Schätze“ der Kinder gerichtet. Das Elternprogramm wurde den Elternräten in Glashütte bereits vorgestellt und sehr positiv aufgenommen. Deshalb freuen wir uns gemeinsam 2016 mit den Eltern auf eine Reise zu gehen, Eltern zu ermutigen, die Schätze, Stärken und Fähigkeiten der Kinder in den Blick zu nehmen. Ilona Kochel, Leiterin Grundschule Reinhardtsgrimma | Grundschule Glashütte ■ „Manege frei“ Kinderaugen wurden groß. Tina und Jessie luden ein. Im Herzen gab es Spannung pur. Es hieß: „Manege frei, gleich öffnet sich der Vorhang“. Dieses Wunderzirkuszelt war für eine Woche der Mittelpunkt der Welt, ein paar Stunden durften unsere Kinder Künstler sein. Träume wurden wahr. Der 1. Ostdeutsche Projektzirkus André Sperlich ® weilte bereits das zweite Mal in Reinhardtsgrimma. Gemeinsam mit der Grundschule Glashütte und den dazugehörigen Kindertagesstätten erlebten die Kinder eine abwechslungsreiche und interessante Projektwoche. Schon am ersten Tag strahlten unsere Kinder bei der Vorführung eines kleinen Programms der Zirkusfamilie. Und bei Manchem stand der Atem still, als sie die Schulleiter der beiden Grundschulen als „Objekt der Messerwerfer“ sahen. Im Anschluss begann das Training in den einzelnen Gruppen. Die Lehrer und Erzieherinnen des Hortes und der Kindertagesstätten unterstützten die Trainer bei ihrer Arbeit fleißig. Bei hoher Disziplin blieb aber der Spaß nicht auf der Strecke. Die Kinder gewannen einen Einblick in das Leben und die Arbeit der Zirkusfamilie. Die absoluten Höhepunkte waren dann natürlich die Vorstellungen am Freitag und am Samstag. Jeder Platz im Zirkuszelt war belegt. Eine knisternde Stimmung rund um die Manege, wird alles gut gelingen oder ist die Aufregung bei den Kindern zu groß? Jessie und Tina eröffneten das Programm und unsere Kinder standen im Mittelpunkt. Großartig meisterten sie ihre Aufgaben. Ob als Jongleur, Trapezkünstler, Steiltänzerin, Fakir, Akrobat, Pirat, Zauberer, Taubenshow, Magier des Lichts oder als Jessie und Tina, unsere Zirkuskünstler waren einfach phantastisch. Die Zuschauer würdigten die einzelnen Programmteile mit tosendem Beifall. Das war „Gänsehautstimmung“. Am Ende herrschte nur noch große Begeisterung. Mit dem schnellen Abbau des Zirkuszeltes blicken wir etwas wehmütig auf eine tolle Zirkuswoche zurück. Was bleibt sind die schönsten Erinnerungen auf glanzvolle Teamarbeit, ein wunderbares Zusammengehörigkeitsgefühl, ein phantastisches Miteinander und natürlich die vielen positiven Eindrücke. Die Grundschule Glashütte und Reinhardtsgrimma möchte sich recht herzlich bedanken: - bei den Eltern die beim Auf- und Abbau des Zirkuszeltes geholfen haben, - bei den Bauhofmitarbeitern, die dafür gesorgt haben, dass der Sportplatz auch bei Regenwetter begehbar war und unsere Kinder und Gäste trockene Füße hatten, - bei der Stadt Glashütte, die unser Projekt unterstützt hat, - bei dem TSV Reinhardtsgrimma für das Verständnis und die Zurverfügungstellung des Hartplatzes, - bei unserem Reinigungsteam, dass aufgrund des schlechten Wetters alle Hände voll zu tun hatte, für die vielen positiven Rückmeldungen der Familien unserer Kinder und bei allen Lehrer/innen und Erzieherinnen für die sehr gute Teamarbeit Steffen Namyslo, Grundschule Reinhardtsgrimma C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 17 Grundschule Glashütte ■ Weihnachtsmarkt an der Grundschule Glashütte Traditionsgemäß am Sonnabend des 1. Adventswochenendes öffneten sich die Türen der Grundschule für Gäste und Besucher. Zuvor bereicherte unser Grundschulchor und die Theatergruppe das Programm auf der Marktbühne mit Liedern und Spiel. Die Bäckerei Gaffron schnitt mit Schülern unserer 3. Klasse den selbstgebackenen Riesenstollen an. Die Kinder erzählten auf eindrucksvolle Weise, wie der Stollen entstand und welche Arbeit im Vorfeld damit verbunden war. Das Schülercafe in der Aula wurde von den Schülern der 4. Klassen organisiert und betreut und bot selbstgebackenen Kuchen, Kekse, Herzhaftes sowie gesponserte Stollen und Getränke der Bäckerei Degenkolbe an.Kleine Darbietungen von Kindern der Dippoldiswalder Musikschule Harmonika und der Bauchtanz AG in der Aula unterhielten unsere Cafegäste. An den Verkaufsständen der 1. und 2. Klassen wurden weihnachtliche, selbsthergestellte Dinge zum Verkauf angeboten. In anderen Zimmern konnten unsere Besucher einen Einblick in Auszüge der Schulchronik nehmen und die Modelleisenbahn der Fa. Elektro Rode bestaunen. Auch im Arthur- Fiebig- Haus war das Basteln mit dem Verein KiiF. e.V. und das Betrachten der Kunstwerke der Freizeitmaler ein Spaß und Freude zugleich. Wir bedanken uns bei allen Besuchern für ihr Kommen, vor allem aber bei den Eltern, die uns tatkräftig bei den Vorbereitungen und Durchführungen unterstützt haben. Weiterhin geht ein großes Dankeschön an die Bäckereien Gaffron und Degenkolbe sowie an das technische Personal und die Bauhofmitarbeiter. Das Kollegium der Grundschule Glashütte wünscht allen Lesern ein gesundes neues Jahr 2016! Feuerwehr Damit es ein ruhiges Fest wird ■ Tipps zum Brandschutz von Ihrer Feuerwehr • • • • • • • Christbaum kühl lagern (im Garten, am Balkon oder im Keller) - es besteht die Gefahr von ausgetrockneten Nadeln, die besonders leicht entzündbar sind! Wenn möglich den Baum in einen wasserbefüllbaren Christbaumständer stellen, somit verringert sich die Gefahr des zu schnellen Austrocknens! Ausreichend Abstand von Vorhängen oder anderen leicht entflammbaren Gegenständen halten (zwischen der Kerzenflamme und dem nächsten Ast mindestens 20 Zentimeter) Kinder nie alleine in die Nähe von Kerzen lassen! Keine Zündhölzer oder Feuerzeuge herumliegen lassen! Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen! Heruntergebrannte Kerzen rechtzeitig ersetzen! Von Wunderkerzen in geschlossenen Räumen ist unbedingt abzuraten, da die Brandgefahr unkalkulierbar wird! Auch trockene Tannenzweige, Stoffschleifen und Strohsterne sind idealer Zündstoff für einen Zimmerbrand. Adventkränze sind oftmals schon beim Kauf relativ trocken. Kleine Ungeschicklichkeiten mit brennenden Streichhölzern, Kerzen oder Sprühsternen reichen aus, um den Adventkranz zu entzünden. Noch größere Gefahren bergen vergessene brennende Kerzen - sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Feuer auf das ganze Zimmer ausbreitet, dramatisch. Halten Sie sich auch hier an die oben beschriebenen Tipps. Für alle Fälle – wenn es doch passiert: • Ruhe bewahren. • Sofort am besten mit Wasser löschen. Falls der Brand nicht selbst gelöscht werden kann: • Raum sofort verlassen • Türen zum Brandraum schließen • Feuerwehr alarmieren und am Grundstückseingang erwarten. Ihre Feuerwehr ist natürlich auch in der Weihnachtszeit für Sie da! Sofort Notruf 112 Allen Mietern ein frohes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihre Wohnungsgenossenschaft „Müglitztal“ Schlottwitz eG C M Y K 01768 Glashütte / Ortsteil Schlottwitz | Straße der Freundschaft 1a Tel.: 03 50 53 · 48967 | Fax: 32615 | Email: [email protected] Stadt Glashütte / Sachsen Seite 18 Vereine Neues aus dem Deutschen Uhrenmuseum Glashütte ■ Geänderte Öffnungszeiten im Deutschen Uhrenmuseum Glashütte Folgende Öffnungszeiten gelten zwischen Weihnachten und Neujahr für das Deutsche Uhrenmuseum Glashütte: 24.12.2015 25.12.-30.12.2015 31.12.2015 geschlossen 10 –17 Uhr geöffnet 10 – 14Uhr geöffnet ■ Wartungsarbeiten im Deutschen Uhrenmuseum Glashütte Das Deutsche Uhrenmuseum Glashütte ist vom 11. bis 15. Januar 2016 auf Grund von Reinigungs- und Renovierungsarbeiten geschlossen. In dieser Zeit werden nicht nur die Vitrinen gründlich gesäubert; auch die Reinigung und Pflege der Objekte steht auf dem Programm. Ab 16. Januar 2016 ist das Uhrenmuseum wieder täglich von 10 –17 Uhr geöffnet. Weitere Informationen: Telefon +49 (0) 35 053 - 46 12 106 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 ■ Der FSV Schlottwitz informiert Trotz Schließung der Gaststätte "Zur Eibe" im Vereinshaus ist eine Nutzung der Kegelbahn wieder möglich!! In Abstimmung mit der Stadt Glashütte wird bis zu einer Neuverpachtung des Objektes der FSV Schlottwitz die Vermietung der Kegelbahn organisieren. Zur Deckung der Betriebsund sonstigen Unkosten ist vorläufig eine Mietgebühr von 15,00 Euro pro Stunde vorgesehen. Nähere Infos und Terminabsprachen erhalten Sie telefonisch unter: 0172/9321405 oder 035053-32099 Der FSV Schlottwitz ■ Vermietung des Klubhauses Cunnersdorf Der Saal bietet Platz für ca. 60 Sitzplätze. Kontaktdaten für die Vermietung: Jugendclub Cunnersdorf e. V., Email: [email protected], Telefon: 0157 - 37 01 65 73 Neus aus den Uhrenbetrieben ■ Deutsch-Französische Feinmechanik Uhren aus Glashütte gehen hinaus in alle Welt, so auch mancher Uhrmacher. Vom 03.10. bis 09.10.2015 kamen einige Uhrmacherschüler erstmalig in den Genuss, an einer Studienfahrt nach Frankreich teilnehmen zu können. 22 Auszubildende mehrerer Glashütter Uhrenfirmen sowie 7 Berufsfachschüler der Außenstelle Uhrmacherschule Glashütte des Beruflichen Schulzentrums „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde, folgten der Einladung aus Rennes und besuchten die dortige Berufsschule lycée Jean-Jaurès. Die Höhepunkte der Fahrt waren vielfältig: die Besichtigung der französischen Lehrwerkstätten, der Besuch eines Kundendienstpartners der Uhrenmarke „Seiko“ in Josselin, eine Konferenz mit dem Eigner der gleichnamigen Uhrenmarke „Richard Mille“, die Besichtigung der astronomischen Uhr in Ploërmel aus dem 19. Jahrhundert und ein ganztägiger Ausflug nach Saint-Malo am Ärmelkanal in Begleitung französischer Uhrmacherlehrlinge. So blieb neben den fachlich orientierten Terminen im reichhaltigen Programm auch etwas Zeit für Eindrücke von Kultur und Geschichte der Region Bretagne und die Gelegenheit, Kontakte zwischen den Ausbildern und angehenden Uhrmachern beider Länder zu knüpfen. Fahrt und Programm wurden von den jeweiligen Schulleitern und Fachlehrern der beteiligten Berufsschulen organisiert und über das Deutsch-Französische Jugendwerk finanziell gefördert. Zudem wurde das Projekt auf deutscher Seite von den Uhrenfirmen „Glashütte Original“ und „Mühle“ unterstützt, dank denen die Auszubildenden trotz der weiten Reise kaum finanziell belastet wurden. Nach der sehr schönen und eindrucksreichen Fahrt laufen nun die Vorbereitungen für den Gegenbesuch der französischen Uhrmacherschüler in Glashütte und Dresden, welcher Ende Januar 2016 erfolgt und für unsere Gäste hoffentlich eine ebenso besondere und bleibende Erfahrung werden wird. Falk Herzog, Glashütte, 06.11.2015 ■ Vermietung des Dorfgemeinschaftszentums im OT Hirschbach Heimat und Feuerwehrverein Hirschbach – Hermsdorf/W. e.V., Kontakt: Verena Schneider, Telefon: 03504 61 57 08 oder 0176 55 42 56 05, oder Mail: [email protected] ■ Vermietung des Klubhauses Hausdorf Zu einem Saal, in dem maximal 100 Personen Platz finden, gehören eine Küche und eine Theke. Die Einrichtung ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Es gibt eine großzügige Terrasse, die unmittelbar an eine straßenabgewandte Freifläche mit Spielgeräten anschließt. Kontakt: [email protected], Telefon: 0174 3820874, Detailinformationen: http://hausdorf-sachs.de/ ■ Vermietung der Begegnungsstätte “BOOT” im OT Schlottwitz Möglichkeit der getrennten Anmietung verschiedener Räumlichkeiten, einschließlich des großen Raumes mit ca. 130m2 und Küchenbenutzung. Die Einrichtung ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Zusätzlich verfügt das Objekt über einen Technikraum mit Musikanlage und Beamer. Auch eine Terassenfläche ist unmittelbar nutzbar. Ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe steht zur Verfügung. Kontakt: Heimatverein Schlottwitz e.V., Carmen Schaffer Telefon: 035053 18555, oder Mail: [email protected] C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Die Volkssolidarität Glashütte informiert In der schönen Vorweihnachtszeit ist es ein Bedürfnis, all denen die unsere ehrenamtliche Tätigkeit unterstützt haben, ganz herzlich zu danken. Ein besonderer Dank geht an unsere Volkshelfer und an unsere Mitglieder. Mit ihrer Hilfe wollen wir auch im neuen Jahr für alle, die unsere Angebote annehmen, weiter tätig sein. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Busfahrten und das Dankeschön sind uns Verpflichtung. Durch Unterstützung des Ortschaftsrates Glashütte werden wir wieder Glashütter Bürger, welche durch Krankheit nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen können, mit einer kleinen Aufmerksamkeit aufsuchen. Wir wünschen allen unseren Helfern, ihren Familien, den Mitgliedern und Freunden der Volkssolidarität eine schöne Vorweihnachtszeit, ein friedlich und besinnliches Fest sowie bestmögliche Gesundheit im neuen Jahr. Am Donnerstag, d. 21. Januar 2016 laden wir um 15 Uhr ins Goldene Glas ein. Familie Dr. Scheibner aus Glashütte, führt uns auf ihrer Urlaubsreise mit Bildern nach Indien. Katrin Mühle Schatzmeister Heinz Bernard Vorsitzender Die Bürgerhilfe Sachsen e.V. informiert Wir freuen uns, dass unsere 14tägigen Sprechstunden im Rathaus so gut angenommen werden. Die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig und sehr aktuell. Immer wieder steht im Vordergrund die Frage, was wird, wenn ich im eigenen Haus den Anforderungen auf Grund meines Alters nicht mehr gerecht werde. Wer kann mir bei der Bewältigung des Alltages helfen? Sei es beim Sauberhalten der Wohnräume, Organisieren der Einkäufe, Fahren zum Arzt oder auch Ausfüllen von verschiedenen Formularen, z. B. Antrag auf Schwerbehinderung oder Wohngeld. Dann kümmern wir uns darum und können außerdem noch Hauswirtschafts- und Hausmeisterdienste vermitteln. Wenn Sie auch zu denjenigen gehören, denen es ähnlich geht, die Kinder und Enkel wohnen nicht in Ihrer Nähe und die Nachbarn haben keine Zeit, dann kommen Sie in unsere Sprechstunde. Wir haben immer ein offenes Ohr, egal wo der Schuh drückt. Abschließend verweisen wir auch auf unsere Website, die uns mit allen Terminen und Aufgaben repräsentiert und auf der Sie auch Ihre Anfragen stellen können. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, viel Spaß bei Ihren Weihnachtsfeiern, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2016! Sprechzeiten für den Januar im Glashütter Rathaus: Dienstag, den 05.01.2015 Dienstag, den 19.01.2015 jeweils 09:00 Uhr – 11:00 Uhr Kontakte Telefon: Mobiltelefon: E-Mail: Website: 035052 12702 015114553683 [email protected] www.seniorenhilfe-sachsen.de Sollten Sie eine Frage oder ein Problem haben, sprechen Sie uns an. Wir lassen das Problem zu einer Aufgabe werden, welche wir gemeinsam lösen! Ihre Jana Nöckel und Gerlinde Rühle Bürgerhilfe Sachsen e.V., Altenberger Str. 45 01773 Altenberg OT Bärenfels Seite 19 Vereine ■ Herzliche Einladung zum 3. Glashütter Hallenmasters Cup Ü35 Wo: Wann: Organisation: Prießnitztalturnhalle in Glashütte am Samstag, den 02. Januar 2016 Sportverein Luchau 02 e.V. Programm/Ablaufplan: ab ca. 16:30Uhr Einspielen der Mannschaften ab 16:45Uhr Mannschaftsleiterbesprechung ab 16:55Uhr Begrüßung der Teams ca. 17:00Uhr Turnierbeginn Turnierende ca. 21:30Uhr Folgende Ü35-Teams sind startberechtigt: SpG SV Luchau/Blau-Weiß Glashütte; Team TSV Rgh. 1; Team TSV Rgh. 2; Empor Possendorf; BSG Stahl Altenberg; Stahl Schmiedeberg; HSV Empor Hartmannsdorf, Dorfhainer SV ■ Herzliche Einladung zum 2. Glashütter Hallenmasters Cup D-Jugend Wo: Prießnitztalturnhalle in Glashütte Wann: am Samstag, den 02. Januar 2016 Organisation: Sportverein Luchau 02 e.V. Programm/Ablaufplan: ab 10:00Uhr Turnierbeginn // Turnierende ca. 14:30Uhr • Teams: SV Blau-Weiss Glashütte I.u.II.; Soccer for Kids Dresden; BSG Stahl Altenberg; Hainsberger SV; SpG Hartmannsdorf/Hermsdorf ■ Der Schlottwitzer Senioren e. V. informiert Wieder geht ein Jahr zu Ende, in dem wir unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern mit unseren Programmen ein paar nette Stunden bereiten konnten. So hat uns auch in diesem Jahr unser Bürgermeister, Herr DreßIer, wieder über die Vorhaben und Geschehnisse der Stadt Glashütte und seiner Ortsteile berichtet. Wir haben ein Frühlingsfest und die Weihnachtsfeier in Börnchen durchgeführt. Es gab einen LichtbilderVortrag über den Oman, einen Vortrag über den Bierkrieg in Schlottwitz von Herrn Rahm sowie unsere Vollversammlung. Gut besucht war auch wieder unser Grillfest. Die Wanderungen und die Kegelabende sind sehr beliebt. Außerdem fanden wieder 5 Busfahrten für alle Schlottwitzer statt. Ganz besonders möchten wir uns aber bei allen Sponsoren und Unterstützern unseres Vereins bedanken, ohne deren Hilfe das umfangreiche Angebot nicht möglich wäre. Dies sind insbesondere die Stadtverwaltung Glashütte, unser Ortschaftsrat, die Wohnungsgenossenschaft Schlottwitz, die Baufirma Zimmermann, der Einkaufsmarkt Schiebel, Selektrona Reinholdshain, die Apotheke Sonntag, Maschinenbau Schlottwitz Brand, FEWES Feinmechanische Werkstätten GmbH, die Bäckerei Degenkolbe/Tannenbaum, die Firmen Büttner und Graf sowie die Feuerwehr Schlottwitz. Wir wünschen Ihnen nun für Sie und Ihre Familien sowie allen Unterstützern 'unseres Vereins ein geruhsames Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Freude und Glück für 2016! Herzlichst, Zönnchen (Präsidentin) REINIGUNGSKRAFT GESUCHT! • Raum Glashütte • Pauschalbasis Beilagenhinweis: C M Y K Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei: ➜ Autohaus Schneider, Dippoldiswalde • Vollzeit ev. möglich • Bezahlung nach Tarif Telefon: 03 50 52 6 78 96 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 20 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Vereine ■ 1. Skatturnier im Jugendclub Sunshine ■ TSV Reinhardtsgrimma - Ausblick für 2016 Am 14.11.2015 fand das erste Skatturnier im Jugendclub Sunshine statt. 14 skatwillige Spieler trafen sich und spielten 2 Listen. Beginn war um 17 Uhr nach der ersten Liste gab es eine kleine Stärkung. Dann wurde weitergespielt und sich natürlich auch nett unterhalten. Ab und zu gab es auch eine kurze Raucherpause, die wir natürlich an der frischen Luft gemacht haben. Um 22 Uhr war das letzte Spiel gespielt und der Sieger stand fest. Platz 1 ging an Rainer Kurzweil, einer der Mitorganisierer (wenn das kein Zufall war). Platz 2 ging an Heiko Schiebel und Platz 3 ging an Sven Lieber. Nach der Siegerehrung tranken wir noch ein oder zwei Bierchen und dann ging es nach Hause. Ich hoffe, es hat jedem Spieler gefallen und wir können das Ganze wiederholen. Bedanken wollen wir uns bei der netten und schnellen Bewirtung Ray Gogol und natürlich bei dem JC, der uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat. Heiko Schiebel Am Sonntag, den 17.01.2016, 16:00Uhr können Weihnachtsbäume an der Sporthalle verbrannt werden. Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Herzliche Weihnachtsgrüße, verbunden mit den besten Wünschen für friedliche und erholsame Festtage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr, wünschen wir unseren Mitgliedern, Sponsoren und allen Einwohnern von Reinhardtsgrimma TSV-Leitung Nachlese zu 145 Jahre Freiwillige Feuerwehr Reinhardtsgrimma ■ 50 Jahre Jugendfeuerwehr Reinhardtsgrimma Als Besucher einiger Veranstaltungen anlässlich der Festtage in Reinhardtsgrimma vom 11. – 13. 9. 2015 möchten wir der Feuerwehr unseren Dank aussprechen für die viele, viele Arbeit zur Vorbereitung und Durchführung dieses Jubiläums. Wie der obige Spruch schon aussagt, sind wir Alle in den verschiedensten Notsituationen auf die Hilfe der Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren angewiesen. Aus diesem Grund konnte eigentlich jeder von uns Einwohnern durch sein persönliches Erscheinen zum Fest diese selbstlose Einsatzbe- reitschaft anerkennen und würdigen. Diese Teilnahme war aber (nach unserer Einschät- „Die Feuerwehr ist nicht alles, aber ohne Feuerwehr geht nichts“ (Inschrift am Gerätehaus) zung) etwas enttäuschend. Das Wetter, die Verpflegung, die gebotenen Veranstaltungen usw. waren optimal. Die Einweihung des In- nenraumes vom alten Spritzenhaus am 5. September, die Präsentation des Bestandes der Handdruckspritzen und die der Oldtimerfahrzeuge mit den Kameraden in entsprechender historischer Kleidung und der Frühschoppen mit dem Feuerwehrblasorchester Wilsdruff waren für uns nur einige Höhepunkte. Allen, die in der Freiwilligen Feuerwehr Tag und Nacht für unser Wohl einsatzbereit sind, möchten wir herzlichst danken und eine schöne Weihnachtszeit wünschen. Brigitte Donath C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 21 Anzeigen und ein gutes neues Jahr. Wir wünschen all unseren Kunden, Freunden, Bekannten und ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr! Friseur Kosmetik Maniküre Nageldesign kosmetische Fußpflege zuckersüße Haarentfernung Diamant Mikrodermabrasion Emil-Lange-Straße 1, 01768 Glashütte Telefon: 035053 31972 Hauptstraße 40, 01734 Oelsa Telefon: 0351 65260876 Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg. Henry Ford Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg. Wir wünschen allen Kunden ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest! Metallbau Göbel GmbH Grimmsche Hauptstr. 13 · 01768 Glashütte Stahlbau · Torsysteme · Sonnenschutz Metalltechnik Göbel GmbH Industriering 36 · 01744 Dippoldiswalde Lasern · CNC-Fräsen · Biegen · Schweißen [email protected] · www.goebel-gruppe.eu Müglitz-Apotheke Altenberger Str. 19 01768 Glashütte Tel.: 035053 32717 Zum WEIHNACHTSFEST frohe, besinnliche Stunden *** Zum JAHRESENDE Dank für die gute Zusammenarbeit und das erwiesene Vertrauen *** Zum NEUEN JAHR viel Glück, Gesundheit und Erfolg *** Gimmlitz-Apotheke Steinbruchweg 1a 09623 Frauenstein Tel.: 037326 86810 Inhaber: Axel Sonntag Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf ein gemeinsames 2016. Weihnachtszeit Zeit für ein herzliches Dankeschön und die besten Wünsche für ein frohes Fest sowie ein gesundes und glückliches neues Jahr! AUTO-SERVICE Carsten Härtel C M Y K Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr, wünschen Ihnen die Teams der... Dresdner Straße 45 · 01768 Glashütte Telefon 035053/48666 · Fax 035053/30171 Ihr Malerfachbetrieb Robby Schneider aus Hausdorf Telefon: 03 52 06 · 2 38 41 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 22 Kirchliche Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Nachrichten Mitteilungen des Evangelisch-Lutherischen Kir chspiels Glashütte Konzerte • 4. Advent, 20.12., 14.30 Uhr in der Kirche Dittersdorf - Weihnachtsliedersingen mit dem gemischten Chor aus Dittersdorf unter der Leitung von Herrn Mauer • 2. Weihnachtstag, 26.12.,16.00 Uhr in der Kirche Reinhardtsgrimma - Weihnachtliche Vesper mit festlicher Musik des Barock, mit Kreuzorganist Holger Gehring aus Dresden, Vokalsolisten und Barockensemble auf historischen Instrumenten • Neujahr, 1.1., 17.00 Uhr in der Kirche Glashütte - musikalische Vesper mit Superintendent Noth und Frau Reichel Aneinander denken - Füreinander beten Getauft wurde • Linn Töpfer aus Bärenstein am 14.11. in der Kirche zu Reinhardtsgrimma • Theo Kecke aus Cunnersdorf am 14.11. in der Kirche zu Reinhardtsgrimma Kirchlich bestattet wurden • Thea Klemmer aus Glashütte im Alter von 76 Jahren in Glashütte, Gottesdienst im Seniorenheim Bärenstein Freitag 18.12., 10.00 Uhr Gemeindenachmittage Dittersdorf: Dienstag, 19.1., 14.00 Bärenstein: Dienstag, 5.1., 14.00 Reinhardtsgrimma: Dienstag, 5.1., 14.00 Johnsbach: Dienstag, 12.1., 14.00 Luchau: Dienstag, 12.1., 14.00 Glashütte: Dienstag, 12.1., 14.15 Bibelabende Cunnersdorf: 19.1., 19.30, Reinhardtsgrimma: 21.1., 19.30, Johnsbach: 27.1., 19.30, Friedensgebet Im Pfarrhaus Glashütte mittwochs, 12.00 Uhr Krippenspiel aktuell Jedes Jahr Anfang Dezember wird es rührig: Viele Krippenspieler bereiten sich darauf vor, die Geschichte einer Familie aus dem vorderen Orient aufzuführen. Sie erzählt von einem Mann, der sich sorgt, einer tapferen Frau, die ein Kopftuch trägt und einem Kind, das unterwegs geboren wird. Und als hätten sie nicht schon genug zu verkraften auf ihrer anstrengenden Reise, kriegen sie dann auch noch zu hören: Die Herberge ist voll. Meist sind es drei Wirte, die mehr oder weniger drastisch äußern, dass es keinen Platz gibt. Der dritte Wirt, der in unseren Spielen zu Wort kommt, hat ebenfalls das Platzproblem, ist aber bereit, aus Mitgefühl eine Notlösung anzubieten. Diese Geschichte ist nicht nur deshalb interessant, weil sie in der Bibel steht. Sondern weil sie in tief anrührender Weise beschreibt, wie es uns Menschen auf dieser Welt nur allzu oft ergeht, was wir dabei fühlen und erleben: Nöte, Zumutungen, Ablehnungen und Liebe werden hier so angesprochen, dass sich jeder Zuschauer mitfühlend identifizieren kann. In diesem Jahr sind besonders viele Marias und Josefs unterwegs. Nicht nach Bethlehem, sondern zu uns. Welchen der drei Wirte werden wir spielen? Christen sehen in der Weihnachtsgeschichte noch mehr. Diese Geschichte zeigt uns, dass Gott es sich so ergehen lässt, wie es uns Menschen ergeht. Dem Schöpfer der Welt passiert in dieser Weihnachtsgeschichte all das, was einem Menschen passieren kann. Da wird nichts ausgespart. Und gerade darin erleben wir Gottes Nähe, ja, Gottes Entschlossenheit, solidarisch mit uns zu sein, mit all unseren Nöten und Ängsten. Und wir sehen noch etwas: Wir sehen den Frieden und den Segen, der allen Beteiligten zuteil wird, den Hirten, den Königen, Maria und Josef selbst. Der Schlüssel dazu mag in der Botschaft der Engel zu finden sein. Sie ist die beste und kürzeste Weihnachtspredigt, die ich jemals gehört habe. Sie besteht aus ganzen drei Wörtern und lautet: Fürchtet Euch nicht! In ihr wird all das zusammengefasst, was uns jedes Jahr neu an der Weihnachtsgeschichte berührt. Sie zeigt uns, dass in allem, was im Vertrauen auf Gott geschieht, Gottes Bewahrung zu finden ist. Vielleicht ist dieses Vertrauen auf Gottes Hilfe ja auch ein guter Tip im Umgang mit den Marias und Josefs, die ab Januar bei uns in Glashütte ankommen werden. Damals kamen sie unangemeldet, wir können uns darauf vorbereiten. Und dies geschieht am besten mit der Predigt der Engel: Fürchtet euch nicht! Im diesjährigen Krippenspiel kann also jeder von uns seine Rolle finden. Jeder Einzelne, jedes Dorf, unsere ganze Stadt. Also dann: Gesegnete Weihnachten! Pfarrer Johannes Keller C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 23 Gottesdienstkalender Kindergottesdienst: Gottesdienst mit Abendmahl: Glashütte Reinhardtsgrimma Dittersdorf Bärenstein Johnsbach 3. Advent 13. Dezember Kollekte: Eigene Gemeinde 17.00 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr 14.00 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Adventsfeier 4. Advent 20. Dezember 10.00 Uhr regionaler Singegottesdienst in Glashütte Kollekte: Eigene Gemeinde Heiliger Abend 24. Dezember 15.30 Uhr 16.00 Uhr Kollekte: Eigene Gemeinde 17.00 Uhr 18.00 Uhr Christvesper Christvesper 16.00 Uhr 15.30 Uhr 14.00 Uhr Christvesper Christvesper Christvesper 1. Weihnachttag 25. Dezember Kollekte: Eigene Gemeinde 10.30 Uhr Gottesdienst 2. Weihnachttag 26. Dezember Kollekte: Katastrophenhilfe u. Hilfe 16.00 Uhr 10.30 Uhr Orgelvesper Gottesdienst für Kirchen in Osteuropa 27. Dezember 1. Sonntag nach Weihnachten Kollekte: Eigene Gemeinde 10.30 Uhr 9.00 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Silvester 31. Dezember 17.00 Uhr regionaler Gottesdienst in Reinhardtsgrimma Kollekte: Eigene Gemeinde Neujahrstag 01. Januar Kollekte: Gesamtkirchliche Auf- 17.00 Uhr – Musikalische Vesper zum neuen Jahr in Glashütte gaben der EKD 03. Januar 2. Sonntag nach Weihnachten Kollekte: Eigene Gemeinde 10.30 Uhr 9.00 Uhr Gottesdienst Gottesdienst 10. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias Kollekte: Eigene Gemeinde 10.30 Uhr 9.00 Uhr Gottesdienst Gottesdienst 17. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias Kollekte: Eigene Gemeinde 9.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst Gottesdienst 24. Januar Sonntag: Septuagesimae 10.30 Uhr 9.00 Uhr Kollekte: Eigene Gemeinde Gottesdienst Gottesdienst 31. Januar Sonntag: Sexagesimae Kollekte: Bibelverbreitung - 10.00 Uhr regionaler Gottesdienst in Glashütte Weltbibelhilfe C M Y K Veränderung im Gottesdienstplan Wegen längerfristiger Erkrankung von Pfarrer Günther gibt es Veränderungen im Gottesdienstplan sowie einigen weiteren Gemeindeveranstaltungen. Wir bitten um Verständnis dafür. Seite 24 PATEN GESUCHT!!! Zwei große Bibeldarstellungen und 74 musizierende Engel mit ihren eigenen Instrumenten suchen hilfsbereite Paten! Ab Dezember 2015 beginnen die Restaurierungsarbeiten an der historischen Kassettendecke der St. Wolfgangskirche Glashütte. Zu diesem Zweck suchen wir Paten. Mittels ihrer finanziellen Unterstützung können Sie uns bei der anspruchsvollen Restaurierung helfen, damit am Ende 2016 der gesamte Engelschor wieder gemeinsam erstrahlen kann. Stadt Glashütte / Sachsen Hauskreise Johnsbach: montags, 19.30 Uhr Info Tel.: 03 50 53 / 4 71 04 Hausdorf: montags, 19.30 Uhr Info Tel.: 03 52 06 / 2 31 96 Dittersdorf: dienstags, 19.30 Uhr Info Tel.: 03 50 53 / 4 86 53 Kinder/ Jugend/ Konfirmanden Babytreff – mittwochs, 10.00 bis 11.00 Uhr in der Kirche Johnsbach Christenlehre im MiniKidsClub für Kinder ab 3 Jahren – Samstag, 30.1., 9.00 bis 11.00 Uhr im Pfarrhaus Altenberg Christenlehre Bärenstein für Kinder ab 6 Jahre bis Klasse 7, Donnerstag, 14.1. 17.00 Uhr Christenlehre Dittersdorf, Montag, 14.12., 4.1. & 18.1., 15.00 Uhr Christenlehre Glashütte, mittwochs, 15.00 Uhr Christenlehre Reinhardtsgrimma, Kl. 1-3 dienstags, 13.45 Uhr, Kl. 4-6 dienstags, 15.00 Uhr Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Junge Gemeinde Bärenstein: donnerstags, 19.30 Uhr Reinhardtsgrimma: freitags, 19.00 Uhr Männer Offener Stammtisch – O.S.T. Erzgebirge, Freitag, 20.11. & 8.1., 19.00 Uhr im „Der Grieche am Weißeritzgarten“ Dippoldiswalde, Info Tel.: 03 51 / 65 21 40 5 Frauen FrauenBibelKreis Lauenstein – mittwochs 14-tägig, 19.30-21.30 Uhr bei Katrin Küttner, Schloßstraße 10 in Lauenstein, Info Tel.: 03 50 54/29 85 00 Chöre Kurrende Bärenstein: Kinder ab 3 Jahren: Montag, 18.1., 15.30 bis 16.30 Uhr, Kinder ab 6 Jahren: Montag, 14.12.,4.1., 11.1. & 25.1. 15.30 Uhr • Reinhardtsgrimma: montags, 17.00 Uhr, InfoTel.: 0 35 04 / 61 12 64 In den Ferien findet keine Kurrende statt. Kantorei Glashütte: dienstags, 19.30 Uhr In den Ferien findet keine Christenlehre statt. Johbären: donnerstags, 19.00 Uhr Konfirmanden Klasse 7 - Konfirmandentag Samstag, 16.1., 10.30 Uhr in Reinhardtsgrimma Klasse 8 – Mittwoch 13. und 27.1., 17.00 Uhr im Pfarrhaus Reinhardtsgrimma Posaunenchor Glashütte: nach Absprache Posaunenchor Reinhardtsgrimma: donnerstags, 19.30 Uhr ■ Noch ein wichtiger Beitrag zum Ende des Kirchenjahres: Mit großer Bestürzung hatte die Kirchgemeinde Glashütte im nunmehr zurückliegenden Kirchenjahr vom Tode des Pfarrers Ulrich Oertel erfahren. Ihre Hilfe ist hier gefragt und wird dringend benötigt! Patenschaft musizierender Engel: 250 Euro (mit Spendenbescheinigung und persönlicher Urkunde) – Jede Spende hilft! Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gern im Verwaltungsbüro des Pfarramtes Glashütte zu den Öffnungszeiten melden. Ihre Kirchgemeindevertretung Glashütte Er war von 2007 bis 2010 in unserem Kirchspiel tätig und hat sich in dieser Zeit höchstes Ansehen und Sympathie erworben. Sein aufgeschlossenes und freundliches Wesen half, die Gemeinde nach schwierigen Jahren wieder aufzurichten, ihr ein neues Selbstverständnis zu geben und viele Menschen zur Mitarbeit anzuregen. So wurde er ein wichtiger Ansprechpartner, der jederzeit für Sorgen und Nöte ein offenes Ohr hatte und allen mit seinem Rat zur Seite stand. Er suchte von Anfang an engen Kontakt zu Bürgern und Unternehmen und es gelang ihm durch seine Tatkraft, viele wichtige Projekte in die Wege zu leiten. Unter seiner Regie konnten die Sanierung der Kirche einschließlich Kirchturm, der Austausch der Glocken und die Reparatur des Daches umgesetzt werden. Auch im Ruhestand war er immer zur Stelle, wenn es galt, die Gemeinden der Region zu unterstützen. Seine Verdienste in Glashütte bleiben unvergessen und wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. der Gemeindevorstand im Namen der Kirchgemeinde Glashütte C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 25 Kirchennachrichten Danke 20 Jahre Weihnachten im Schuhkarton. Auch in diesem Jahr möchten wir uns wieder bei allen langjährigen und auch erstmaligen Schuhkartonpackern und Helfern bedanken. Bei den Geldgebern, die den Betrag für Päckchen ohne „Porto“ beigesteuert haben, genauso bei den fleißigen Strickfrauen und männern? Sie helfen, die Lücken mit warmen Strümpfen, Handschuhen, Mützen zu füllen. Es ist auch immer wieder interessant, dass man kleine Tiere und Puppen nicht nur kaufen, sondern auch stricken und häkeln kann. Aus unserem Gemeindegebiet kamen dieses Jahr 124 Schuhkartons. Die bunt beklebten und liebevoll gefüllten Päckchen sind auf dem Weg zu den Empfängerkindern. Aber nicht immer kommen sie pünktlich an. Das be- richtete uns die Teilnehmerin einer Verteilerreise nach Georgien. Das Team aus Deutschland war im Dezember 2014 da, aber keine Schuhkartons! Das Schiff konnte seine Fracht wegen eines Sturms nicht sicher entladen. Also was tun? Wieder zurückfliegen? Nein, die Gruppe hatte die Chance die Auswirkungen der Arbeit der Partner vor Ort kennenzulernen. Sie erlebten ehrenamtliche Mitarbeiter beim Umgang mit den Kindern und ihren Familien. Die meisten Mädchen und Jungen haben Kontakt zu Menschen bekommen, die sich liebevoll für sie einsetzen. Es hatte sich z.B. eine Gruppe gebildet, in der sie sich regelmäßig trafen, um ein Instrument zu erlernen. Später kamen auch die Pakete zum Verteilen noch an. A. Richter, Cunnersdorf ...den Kammeraden von der Feuerwehr Reinhardtsgrimma für die schöne Belichtelung unserers großen Weihnachtsbaumes an der Kirche! ...dem Ortschaftsrat Hirschbach für 1500,- Euro Spende zur Glockensanierung! ...für 1420,-Euro Kollekte zum Adventlichen Benefizkonzert für die Sanierung der Glocken! Der Gospelchor des Gymnasiums Dippoldiswalde unter Leitung von Steffi Borrmann und Organist Maximilian Schilke haben uns ein wunderschönes Konzert geschenkt. ■ ALPHA-KURS Im Februar beginnen wir wieder mit einem Grundkurs des christlichen Glaubens. Einige wollen sich unverbindlich informieren, andere wollen Genaueres zu Fragen der christlichen Weltsicht wissen, einige wollen sich nachkonfirmieren oder taufen lassen... alles möglich in unserem Kurs. Deshalb ist jeder herzlich willkommen! Wir treffen uns jede Woche donnerstags 19.30 Uhr. Beginn ist am 4.Februar, Abschluss am 17. März. Bitte anmelden unter 035053 48685 oder unter [email protected] ■ Pfarrer Johannes Keller Sprechzeiten: Dienstag 10 - 12 und 17 - 18 Uhr und nach Vereinbarung, Pfarrweg 2, Reinhardtsgrimma Telefon: 035053 48685, Fax: 035053 47271 Mail: [email protected] ■ Pfarrer Thomas Günther Markt 6, Glashütte Telefon: 035053 30328, Mail: [email protected] ■ Kantorin Almut Reichel Telefon: 03504 611264, [email protected] C M Y K ■ Gemeindepädagogin Katrin Küttner Schloßstraße 10, Lauenstein, Telefon: 035054 298500 ■ Ein Friedhof zum Begegnen Am Ewigkeitssonntag fand zum ersten Mal ein Tag des offenen Friedhofes in Glashütte statt. Für Besucher bestand die Möglichkeit, mit einer Vertreterin der Friedhofsverwaltung vor Ort zu Fragen Trauer, Bestattungsmöglichkeiten, Bestattungskultur und Geschichte des Friedhofes ins Gespräch zu kommen. In der Trauerhalle stellten Aquarellmalerinnen der Volkshochschule in ungewöhnlicher Umgebung der Jahreszeit und dem Anlass entsprechende stimmungsvoll gestaltete Bilder aus. Der sonst für Trauer vorbehaltene, großzügig und hell gestaltete Raum, konnte durch diese Ausstellung auch einmal anders wahrgenommen werden. Der Auftritt des Posaunenchores der Kirchgemeinde Glashütte erfüllte im strahlenden Sonnenschein den Friedhof mit seinen Klängen. Trotz des stellenweise heftigen Schneefalls und der nun endlich eingetretenen Kälte, waren zahlreiche Besucher gekommen. Wir möchten den Besuchern für Ihr Interesse, den Malerinnen für die schönen Bilder und den Bläsern für die besinnlichen Lieder danken. Kirchverwaltung Glashütte ■ Gemeindepädagogin Anne-Sophie Laes Am Denkmal 6, Hausdorf, Telefon: 0157 56612690 ■ Kirchspielverwaltung und Friedhöfe Frau Hanke, Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 11 Uhr. Markt 6, Glashütte, Telefon: 035053 32957, Fax: 035053 32958, Mail: [email protected], ■ Homepage: www.kirchspiel-glashuette.de ■ Bankverbindung Kassenverwaltung Pirna, Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE11 3506 0190 1617 2090 27 BIC: GENO DE D1 DKD Verwendungszweck genau angeben! Seite 26 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Wissenswertes Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH (WVWGmbH) informiert: ■ Winterfestmachung in der Wasserversorgung Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen. ■ Kostenfreier Eintrag im Branchenverzeichnis auf der Internetseite der Stadt Glashütte www.glashuette-sachs.de Das Branchenverzeichnis auf der städtischen Webseite www.glashuette-sachs.de dient Einwohnern wie auch Gästen in und um Glashütte zur Information. Je umfangreicher das Branchenverzeichnis ist, desto größer ist dessen Nutzwert. Deshalb möchten wir an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass jedes Unternehmen bzw. jeder Einzelhändler in Glashütte die Möglichkeit hat, sich kostenfrei im Branchenverzeichnis zu präsentieren. Die Daten werden von jedem Unternehmer selbst online eingetragen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die vorgenommenen Einträge aktuell gehalten werden – mit der Registrierung im Branchenverzeichnis wird ein Schlüssel per Email übermittelt, welcher es jedem Unternehmer ermöglicht, die Eintragungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ergänzen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Döring (035053/45-106; [email protected] ) gern zur Verfügung. Hauptamt ■ Weihnachtsbäume – Verkaufstermine Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden. Wir fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten: 1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schließen und erforderlichenfalls sofort instand setzen. 2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und isolieren. 3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frostfreien Räumen schützen. 4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren. 5. Straßenkappen der Grundstücksanschlüsse sollten im eigenen Interesse durchgängig eis- und schneefrei gehalten werden. 6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanlage) ist mit dem Auftauen ein Installationsunter-nehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist. 7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlussleitungen sind unverzüglich unter der Servicenummer 035202 510421 zu melden. Das Forstrevier Karsdorf bietet auch in diesem Jahr Weihnachtsbäume aus der Region zum Verkauf. Die Kiefern, Fichten und Tannen stehen fertig geschlagen an der Försterei (01768 Hirschbach, Reinberger Weg 30) zur Auswahl. Verkaufstermine: 10.12.: 13-16 Uhr • 11.12.: 13-16 Uhr • 12.12.: 9-13 Uhr • 17.12.: 13-16 Uhr • 18.12.: 13-16 Uhr • 19.12.: 9-13 Uhr. Im Forstrevier Grillenburg besteht am 19.12. von 9-13 Uhr die Möglichkeit, den Weihnachtsbaum im Wald selbst auszusuchen und abzusägen. Treffpunkt ist in Grillenburg am Ende der Seerenteichstraße im Wald unter der Lichtleitung. Hier gibt es ausschließlich Gemeine Fichte zur Auswahl. Die Preise liegen je nach Baumart und Größe zwischen 10-25 Euro. Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Bärenfels ■ Mit einer guten Tat ins Neue Jahr: DRK ruft auch 2016 zur Blutspende auf Der Beginn eines neuen Jahres ist für viele Leute Anlass für gute Vorsätze. Wer bereits darüber nachgedacht hat, sich mit einer Blutspende für kranke oder verletzte Mitmenschen zu engagieren, kann den Jahresbeginn 2016 dafür nutzen, dies in die Tat umzusetzen. Die Blutentnahme selbst dauert nur wenige Minuten. Mit der Aufnahme der Spenderdaten, der Bestimmung des Hämoglobin-Wertes, der ärztlichen Untersuchung und der Erholungsphase inklusive stärkendem Imbiss nach der Spende muss mit einem gesamten Zeitaufwand von etwa 45 Minuten gerechnet werden. Das Blut wird nach der Entnahme im Labor untersucht. Sollten dabei auffällige Befunde auftreten, die ein Hinweis auf Krankheiten sein können, wird der Spender umgehend darüber informiert. Jeder Blutspender unterstützt das DRK dabei, die regionale Patientenversorgung mit Blutprodukten kontinuierlich sicherzustellen. Die aus Spenderblut hergestellten Blutpräparate sind maximal bis zu 42 Tagen haltbar. Deshalb ist jede Blutspende wichtig. Der DRK-Blutspendedienst lädt gesunde Menschen zwischen 18 und 72 Jahren (Erstspender zwischen 18 und 65 Jahren) ein, ihre guten Vorsätze zu realisieren und auf den vom DRK zahlreich angebotenen Spendeterminen zur Blutspende zu kommen. Der DRK-Blutspendedienst wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und gesundes Neues Jahr 2016! Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht: am Montag, den 11.01.2016, zwischen 15:30 und 19:00 Uhr im Erbgericht Reinhardtsgrimma, Grimmsche Hauptstr. 63 DRK-Blutspendedienst Pro Jugend e.V. informiert: ■ Neues Beratungsangebot für junge Menschen und Familien mit Kindern unter 27 Jahren 8. Weitere Informationen können dem Internet unter www.wvwgmbh.de entnommen werden. Schwerpunkte der Anlaufstelle umfasst Fragen zur: Kurzberatung bei verschiedenen Problemlagen (Alltagsbewältigung, Schulschwierigkeiten, Erziehungsfragen, Konflikte mit Eltern, …) • Unterstützung bei der Umsetzung von Projektideen • Vermittlung an geeignete Stellen (Ämter, Vereine, Beratungsstellen,...) • Unterstützung bei Antragstellungen Ihre Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH Die Beratung findet nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 42 oder im Arthur Fiebig Haus statt. Die Sprechzeiten können individuell und flexibel vereinbart werden. Ansprechpartnerin ist die Sozialarbeiterin Yvette Smoha, telefonisch erreichbar unter der 015236727067 und 03504 / 611543 sowie per Email unter [email protected]. C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 27 Wissenswertes Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. informiert: ■ „Ehrenamtspreis im Sport 2015“ vergeben Seit 1998 vergibt der Kreissportbund einmal im Jahr eine besondere Auszeichnung. Im Mittelpunkt steht dabei das Ehrenamt, ohne das die Existenz der Mitgliedsvereine überhaupt nicht denkbar wäre. Der KSB möchte mit dem „Ehrenamtspreis im Sport“ im festlichen Rahmen die langjährige vorbildliche Arbeit der Sportfreundinnen und Sportfreunde in den verschiedenen Führungs-, Leitungs- und Betreuungsfunktionen würdigen. Vielen von ihnen sind schon seit Jahrzehnten fest mit dem Sport verbunden. Die diesjährige Auszeichnung fand am 19. November wieder im Schloss Burgk in Freital statt. Die Geehrten waren von den Vereinen vorgeschlagen wurden. Die Auszeichnungen mit Glaspokal, Ehrenurkunde und Blumen nahmen Michael Geisler, Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Joachim Krieg, Regionaldirektor der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und Roland Matthes, Präsident des Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vor. ■ Öffentliche Verkehrsmittel in und um Glashütte Die folgende Linienübersicht dient als Information. Die aktuellen Fahrpläne können auf der jeweiligen Internetseite abgerufen werden. Zug-Verbindung: aktuelle Fahrplaninformation sind immer donnerstags ab 12:00 Uhr auf der Homepage www.staedtebahn-sachsen.de/fahrplan/ zu finden • • SB 72: Heidenau – Glashütte – Altenberg SE 19: Dresden - Heidenau - Glashütte Altenberg Bus-Verbindungen: www.rvd.de www.vvo-online.de • • • • • • • Die Preisträger 2015 sind: Friedbert Mückan (Schachverein Freital), Wolf-Dieter Kersten (TV „Stahl“ Freital), Klaus-Henning Weber (Pirnaer Ruderverein 1872), Franziska Heerwig (Spielmannszug Freital), Jakob Baumung (VSG Dippoldiswalde), Bettina Wunderlich (SV Blau-Weiß Glashütte), Claudia Lorenz (TSV Graupa), Mattias Dürsel (SV Wacker Mohorn), Gert Schucknecht (SG Grumbach), Lutz Albrecht (SG Wurgwitz), Michael Hauswald (SG „Großsedlitz“ Heidenau), Klaus Lauterbach (OG Pirna des SBB) und Hartmut Grohmann (BSV 68 Sebnitz), (Foto: Daniel Förster) ■ „Sportler des Jahres 2015“ gesucht Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte zusammen mit der „Sächsischen Zeitung“ anlässlich der alljährlich stattfindenden Sportgala die „Sportler des Jahres 2015“ ehren. Die Vereine können ab sofort für die drei Kategorien Sportler, Sportlerin und Mannschaft ihre Vorschläge unterbreiten. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Kandidaten im Jahr 2015 mindestens 18 Jahre alt geworden sind. Ausschlaggebend für eine Nominierung für den Tippschein sind sportliche Erfolge und besondere Leistungen des Sportlers im Jahr 2015. Die Formulare für die Vorschläge sind im KSB-Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Die Vereine werden zusätzlich per E-Mail informiert. Der Abgabetermin beim Kreissportbund ist der 04. Januar 2016. Für jede Kategorie werden maximal 10 Kandidaten nominiert. Die Sportgala mit der Ehrung der „Sportler des Jahres“ findet am 02. April 2016 in Zusammenarbeit der „Sächsischen Zeitung“ in der Saubachtalhalle Wilsdruff statt. (WoVo) ■ Wichtige Termine für die Sportvereine im Januar 2016 C M Y K 10. Januar 2016 - Termin Bestandsmeldung (Verminet) beim LSB 2016 10. Januar 2016 - Termin Antrag Projekt Breitensportentwicklung beim LSB 2016 31. Januar 2016 - Termin Abgabe Verwendungsnachweis Sportförderung KSB 2015 31. Januar 2016 - Termin Abgabe Anträge Sportförderung Kreissportbund 2016 (Präsidium und Geschäftsstelle des KSB) (Wolfgang Vogt) 201: Glashütte - Dohna - Heidenau 368: Glashütte - Bärenstein - Lauenstein Liebenau - Geising - Altenberg 369: (Dippoldiswalde - Schmiedeberg -) Falkenhain – Glashütte 385: Glashütte - Börnchen - Liebenau Lauenstein - Geising 386: Glashütte - Reinhardtsgrimma Hausdorf - Maxen - Kreischa - DresdenDobritz (- 86 Laubegast - Heidenau) Bemerkung: Linienkombination 86/F/386 mit DVB AG 388: Dippoldiswalde - Niederfrauendorf – Glashütte 389: Dippoldiswalde - Reinhardtsgrimma Schlottwitz – Glashütte Christiane und Andreas Dulewicz mit ihrem Team bedanken sich bei allen Kunden. Wir wünschen eine gesegnete Weihnachtszeit. Für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Frieden! Wir sind für Sie da! 037327 7186 Seite 28 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 KulturZeit Glashütte KonzertZEIT im Atrium Glashütte Original Farbenfroher Südstaaten-Jazz lockte am 7. November zahlreiche Zuhörer in das Atrium der Uhrenmanufaktur Glashütte. Thomas Stelzer, Bernd Aust und Christoph Dehne zelebrierten mit Virtuosität und Leidenschaft den „Drive der Straße“ und schummrigen Kneipen. Eine faszinierende Mischung aus rauchiger Stimme, gehacktem Piano und einer treibenden Rhythmik, die unausweichlich in die Beine geht. Das Publikum war sichtlich begeistert! Schlosskonzert in Reinhardtsgrimma Barockschloss Reinhardtsgrimma – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma Sonnabend, 19. Dezember 2015, 19.00 Uhr im Festsaal Adventskonzert – Frühromantik auf dem Hammerflügel Werke von Ludwig van Beethoven, Fanny Hensel, Franz Schubert Christine Schornsheim (München), Hammerflügel Christine Schornsheim ist Professorin für historische Tasteninstrumente an der Musikhochschule München. Darüber hinaus bezaubert sie als Künstlerin mit einer fast unerschöpflichen Vielzahl an Klängen verschiedener historischer Tasteninstrumente und endloser musikalischer Fantasie seit vielen Jahren ein begeistertes Publikum. Immer wieder ist sie Gast namhafter Konzertreihen und Festivals wie beispielsweise des Klavierfestivals Ruhr, der Schwetzinger Festspiele und natürlich der einschlägigen Festivals, die sich auf Alte Musik spezialisiert haben. Auch hat sie zahlreiche, viel beachtete Schallplatten- und Rundfunkaufnahmen eingespielt. Im Februar 2005 erschien das als grandioser Meilenstein gefeierte, an fünf historischen Tasteninstrumenten eingespielte gesamte Solo-Clavierwerk Joseph Haydns. Diese Tonaufnahme wurde in Frankreich mit dem "Diapason d'Or“- Jahrespreis sowie in Deutschland mit dem "Preis der deutschen Schallplattenkritik" und dem "Echo Klassik" ausgezeichnet. Besondere Aufmerksamkeit erhielt ebenso ihre CD mit Werken Mozarts zu vier Händen, aufgenommen zusammen mit Andreas Staier an einem außergewöhnlichen Instrument, das Cembalo und Hammerklavier in sich vereint. 2009 veröffentlichte sie eine Gesamtaufnahme der Haydnschen Clavierkonzerte auf historischen Instrumenten (Cembalo, Hammerklavier und Orgel) begleitet von der Neuen Düsseldorfer Hofmusik. Barockschloss Reinhardtsgrimma – Schlosskonzert Sonnabend, 16. Januar 2016, 19.00 Uhr im Festsaal "Euch schöne Augen nie mehr zu sehen.." - Die Affaire Königsmark Werke von Agostino Steffani, Antonio Vivaldi und Carl Heinrich Graun concerto con voce Barbara Christina Steude (Dresden), Sopran • Annekathrin Laabs (Dresden), Mezzosopran • Bernhard Hentrich (Dresden), Violoncello • Kreuzorganist Holger Gehring (Dresden), Cembalo Das im Rahmen dieses Schlosskonzertes erklingende Cembalo ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Es besitzt nahezu die Ausmaße eines Konzertflügels und hat einen außergewöhnlichen tiefen Tonumfang, wodurch eine besondere Klangfülle erreicht wird. Das Instrument wurde 2007 vom Hamburger Cembalobauer Matthias Kramer (nach dem stilistischem Vorbild des von der berühmten sächsischen Instrumentenmacher- und Musikerfamilie Gräbner für den sächsischen Hof erbauten Cembalos) nachgebaut. Das Original ist einst von Johann Adolph Hasse für seine Opernaufführungen genutzt worden. Kramer gilt weltweit als Spezialist vor allem für den Nachbau deutscher Cembali. Seine Instrumente zieren nicht nur viele Hauptkirchen Deutschlands, sie werden auch von den führenden Hochschulen im In- und Ausland besonders geschätzt und von international renommierten Cembalisten bevorzugt gespielt. C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 29 KulturZeit Glashütte Zu allen Schlosskonzerten in Reinhardtsgrimma wird ein Reiseservice zwischen Dresden und Reinhardtsgrimma mit verschiedenen Haltepunkten in der Landeshauptstadt angeboten, Voranmeldung und Informationen telefonisch 0351/312729-13, Fax -15 bzw. per Mail unter [email protected]. Umfangreiche Informationen zu den Schlosskonzerten in Reinhardtsgrimma finden Sie auf der Webseite www.reinhardtsgrimma.hiller-musik.de/programmorg.htm. Eintritt: 25 Euro; ermäßigt 15 Euro (Ermäßigungen gelten für Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte, ALG 2-Empfänger sowie alle Einwohner von Glashütte); Abendkasse 45 min vor Konzertbeginn Folgende Karten-Vorverkaufsstellen stehen zur Verfügung: • Konzertkasse der Dresdner Kreuzkirche (Tel.: 0351-4965807 oder [email protected]) • Deutsches Uhrenmuseum Glashütte (Tel.: 035053-46283) • Bürgerbüro Reinhardtsgrimma (Tel.: 035053-48639) • Tourismusverband Erzgebirge/ Regionalbüro Altenberg-Dippoldiswalde (Tel.: 03504-614877) Orgelkonzerte in der Kirche Reinhardtsgrimma Kirche Reinhardtsgrimma – Weihnachtliche Vesper Sonnabend, 26. Dezember 2015, 16.00 Uhr (2. Christtag) Festliche Musik des Barock Dieterich Buxtehude, Weihnachtskantaten „Das neugeborne Kindelein“ BuxWV 52 und „Kommst du, Licht der Heiden“ BuxWV 66, Motetten und Liedsätze von Johann Sebastian Bach, Michael Praetorius, Andreas Hammerschmidt • Barbara Christian Steude, Sopran | Britta Schwarz, Alt | Sebastian Reim, Tenor | Clemens Heidrich, Bass • Barockensemble auf historischen Instrumenten • Kreuzorganist Holger Gehring (Dresden), Musikalische Leitung und Orgel • Pfarrer Johannes Keller, Liturgie • Eintritt frei! Ausstellung ■ Ausstellung im Schloss Reinhardtsgrimma: Christian Lifka - Arbeiten auf Papier C M Y K Am 06.11.2015 fand im Schloss Reinhardtsgrimma die Eröffnung der aktuellen Ausstellung Christian Lifka – Arbeiten auf Papier. „Ich mag den Weg vom ersten Farbstrich auf dem Papier, der Leinwand, bis zu dem Moment, in dem ich mir sage, es ist genug und ein neues Bild ist erschaffen“, so schrieb Christian Lifka im Juni 2015 über sein aktuelles Arbeiten: „Es ist wie das Komponieren von Musik: Ton - Pause, Rhythmus, laut - leise. Stimmen, Instrumente, Fläche - Linie, Punkt - Fleck, Farbe-Schwarz-Weiß, Wiederholungen, Übermalungen. Buchstabenstempel, Pinsel, Feder, Stift ... Am Ende ist es Dichtung ohne Worte und Töne. Dabei liebe ich das Experiment und die Überraschung, ob nun mit oder ohne Konzept.“ Mit Christian Lifka stellt ein Dresdner Künstler im Schloss Reinhardtsgrimma aus, der nach seiner Ausbildung zum Zerspanungsfacharbeiter und mehrjähriger Tätigkeit als Stahlbauvorzeichner sein Arbeitsfeld zunächst auf konstruktive Prozesse orientiert hatte, auf Sachlichkeit und äußerste Präzision. Dennoch nahm er, 974-77 – vielleicht zum Ausgleich - ein Abendstudium an der HfBK aufnahm, Fachrichtung Malerei/Grafik und anschließend das Direktstudium mit Diplom. Er hat sehen gelernt; hinsehen gelernt. Hat in den 80er/ 90er Jahren Fi- gürliches, Landschaftliches und Architektonisches bis zur Porträthaftigkeit fixiert, - expressiv, mit viel Dynamik. Doch ging es ihm offenbar damals schon vor allem um die Spannungsfelder, die er in und um seinen jeweiligen Modellen oder Motivgruppen sah. Die ”schöne Dresdner Malerei” hat ihn nur wenig interessiert. Christian Lifka fand einen künstlerischen Weg zu einer gewissen Unabhängigkeit, sowohl von Traditionellem als auch von Abbildhaftem, ohne sich jedoch der Wirklichkeit der Zeit zu verschließen. Christian Lifka ist ein ungemein vielseitiger und fleißiger Künstler, der scheinbar fast alles in seiner Umgebung, das sich flächenmäßig nutzen lässt als Unterlage und Ausdrucksmittel, in sein künstlerisches Wirken einschließt. Oft kombiniert er malerische und zeichnerische Elemente und nah am Gegenständlichem liegendes mit ganz abstrakten Gesten. Das erzeugt Spannung. Das macht die Sache geheimnisvoll. Aus seinen Bedrängnissen lässt er in Farbe oder Schwarz/Weiß Zeichen entstehen, und Metaphern – assoziativ bauend aus innerer Erfahrenswelt. Einführende Worte zum Werk Christian Lifkas sprach Thomas Kitt, Schloss Reinhardtsgrimma. Die Vernissage wurde musikalisch umrahmt von Martin Schulz, Dresden an der Posaune. Seine Seite 30 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Ausstellung Improvisationen bildeten eine außergewöhnliche und sehr anregende Ergänzung zu den ausgestellten Werken. Alle Freunde der Kunst und die, die es werden wollen, sind eingeladen ins Schloss Reinhardtsgrimma, sich mitnehmen zu lassen von den Bildern und der von Christian Lifka gewählten Choreografie. Wir steigen von Verhangen und Spaltung kombiniert mit einem düster anmutenden Desktop im Erdgeschoss über beinahe figürliche Holzschnitte, unbetitelt, über den Tornado und über Wege, die kein Durchkommen signalisieren oder gar als Kreuzweg bezeichnet sind, schwierig scheinende Raumsituationen und Kein Ausweg in Sicht zu Gedankenspielen und Zeichen im Kopf ganz oben im 2 Stock. Die Ausstel- lung ist zu besichtigen im Schloss Reinhardtsgrimma, Schlossgasse 2, bis 01.04.2016, von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Weitere Informationen: http://www.reinhardtsgrimma.hiller-musik.de/ programmaust.htm Schloss Reinhardtsgrimma, 01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma, Tel. 035053 407-0, Fax: 035053 407-27, E-Mail: thomas.kitt @smul.sachsen.de Veranstaltungen ■ Ihre Veranstaltungen schnell und einfach bewerben auf www.glashuette-sachs.de Auf der Homepage der Stadt Glashütte hat jeder die Möglichkeit seine Veranstaltung selbständig einzutragen und kostenfrei zu bewerben. Mit ein paar Klicks unter www.glashuette-sachs.de Rubrik „Tourismus/Freizeit“ –„ Veranstaltung eintragen“ kann eine Anzeige problemlos und einfach vorgenommen werden. Im Veranstaltungskalender ist der Eintrag dann sichtbar. Der Veranstaltungskalender ist für Einwohner wie auch Touristen gleichermaßen interessant. Weiterhin gibt er bei der Planung eines Events auch einen guten Überblick um terminliche Dopplungen zu vermeiden. Wir freuen uns auf Ihre Einträge! Bianca Braun – Sachbearbeiterin Tourismus/Veranstaltungen ■ Kinderveranstaltung „Heimlichkeit in der Weihnachtszeit“ Vom 21.12. bis 23.12.2015 treffen wir uns täglich in der "Geheimniswerkstatt" im Jugendclub Glashütte, um Überraschungen zum bevorstehenden Fest für liebe Menschen zu werkeln. Natürlich gibt es auch genug Zeit zum Spielen und Toben. Mo und Di geht die Veranstaltung von 08:00 bis 15:00 Uhr am Mi bis 19:00 Uhr, wobei wir die Eltern der Teilnehmer ab 17:00 Uhr zum Kesselgulasch einladen. Eine Teilnahme der Eltern ist am 21.12.2015 anzumelden. Bei Bedarf können die Kinder täglich ab 06:30 Uhr betreut werden. Mo und Di ist die Betreuung bis jeweils 16:00 Uhr möglich. Kinder können ab sofort angemeldet werden: [email protected] mit Angaben von Name, Klasse und Erreichbarkeit der Eltern in der Veranstaltungszeit. Mit der Anmeldung werden uns Veröffentlichungen von Fotos von dem Weihnachtsprojekt erlaubt. Jedes teilnehmendes Kind zahlt 15 Euro für 3 Tage Betreuung, 3x Frühstück, 3x Mittag, 1x Kaffeetrinken, 1x Kesselgulasch sowie Getränken und allen Materialien. Die Eltern bezahlen den Kesselgulasch und evtl. Getränke nach Bedarf. Die Veranstaltung, vom Verein "Kinder in ihrer Freizeit" organisiert und durchgeführt, ist für Kinder aus Glashütte und Ortsteilen ab Klasse 1 geeignet und wird unterstützt vom "Jugendring Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V." mit Mitteln vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. Es stehen 16 Plätze zur Verfügung. Matthias Rogall Vorstandsvorsitzender Kinder in ihrer Freizeit e.V. ■ Der Oberfrauendorfer Faschingsclub -OFC- lädt ein … Der Oberfrauendorfer Faschingsclub -OFC- lädt in`s Erbgericht Reinhardsgrimma ein: Termine: Samstag, 30. Jan. 2016, ab 14.00 Uhr Seniorenfasching mit Programm • ab 19.00 Uhr Tanzabend mit Programm • Sonntag, 31. Jan. 2016, 14.30 Uhr. Kinderfasching Kartenvorverkauf ab 10. Januar 2016 bei Heinz Proft, An der Lockwitz 18, 01768 Glashütte – OT Oberfrauendorf, Tel. 03504-612676 mit der Möglichkeit der Platzreservierung. Heimat- und Kulturverein Oberfrauendorf – i.A. Heinz Proft C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 31 Veranstaltungen ■ Veranstaltungskalender Zur Terminabstimmung von Dorffesten, Konzerten und JC Veranstaltungen 2016 in den Ortsteilen, bitten wir um Bekanntgabe, damit eine Überschneidung vermieden werden kann! ■ Veranstaltungen 2015 • • • ■ Kindersilvesterveranstaltung „Herr Humbuk und sein Hase“ Am 31.12.2015 findet von 16:30 Uhr bis ca. 17:20 Uhr die Kindersilvesterveranstaltung "Herr Humbuk und sein Hase" in der Aula der Grundschule Glashütte statt, zu der der Verein "Kinder in ihrer Freizeit" herzlichst einlädt. Zauberei, Bauchreden, Comedy – Herr Humbuk und sein Hase fahren zu Oma Magaretes Geburtstag und planen, sie mit einem richtigen Zauberprogramm zu überraschen... doch dummerweise haben sie das Wichtigste vergessen - ihren Zauberstab! Und nun geht einiges schief... doch zum Glück helfen ihnen die Kinder dabei, alles wieder in Ordnung zu bringen! Der Eintritt beträgt pro Person 5 Euro. Kartenvorbestellungen bitte mit Familienname, Anzahl Karten und davon Anzahl Kinder mit Altersangabe an [email protected] (Betreff: Kindersilvester 2015) oder per Post: Kinder in ihrer Freizeit e.V., Schulstraße 4a, 01768 Glashütte. Die Silvesterveranstaltung für Kinder findet mit Unterstützung der Stadt Glashütte mit ca. 80 Plätzen statt. Matthias Rogall, Vorstandsvorsitzender – Kinder in ihrer Freizeit e.V. • • • • • 12.12., 20.00 Uhr – 1. Glashütter Adventstanz in der Mehrzweckhalle Prießnitztalstraße 19.12., 19.00 Uhr – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma 20.12., ab 14 Uhr – 14. Luchauer Weihnachtsmarkt mit Adventslauf 26.12., 16.00 Uhr – Weihnachtliche Vesper in der Kirche Reinhardtsgrimma 31.12., 16.30 Uhr – Kindersilvesterveranstaltung in der Aula der Grundschule Glashütte 31.12., 18.00 Uhr – Kindersilvester auf dem Markt in Glashütte 31.12., 19.00 Uhr – Silvesterparty mit DJ Scheini im Erbgericht Reinhardtsgrimma 31.12., 20.00 Uhr – Silvesterparty mit DJ Enrico im Vereinshaus Johnsbach ■ Veranstaltungen 2016 • • • • • 02.01. – Hallenmaster Cup D-Jugend und Ü35 des Sportvereins Luchau 02 e.V. in der Prießnitztalhalle in Glashütte 16.01., 19.00 Uhr – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma 21.01., 15.00 Uhr – Lichtbildervortrag der Volkssolidarität Glashütte im „Goldenen Glas“ 30.01. – Der Oberfrauendorfer Faschingsclub lädt ins Erbgericht Reinhardtsgrimma ein 31.01, 14.30 Uhr – Kinderfasching des Oberfrauendorfer Faschingsclubs im Erbgericht Reinhardtsgrimma Anzeigen C M Y K Mittelstraße 12 01768 Glashütte Telefon: 035053 42191 [email protected] www.dachdecker-busch.de Allen Kunden, Freunden und Bekannten herzliche Weihnachts- und Neujahrsgrüße. KDF Parkett- und Fußbodenleger GmbH Mitgliedsbetrieb der Innung Parkett- und Fußbodentechnik Wir wünschen zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden und zum neuen Jahr Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Industriering 24 | 01744 Dippoldiswalde Telefon (0 35 04) 61 88 01 | Telefax (0 35 04) 61 88 03 www.kdf-parkett.de ◆ e-mail: [email protected] Brennstoffe Heizöl | Kaminholz | Pellets |Tankreinigung Am Hofbusch 6 | 01744 Dippoldiswalde OT Reichstädt Telefon 0 35 04 · 61 33 88 | Telefax 0 35 04 · 61 33 80 www.ruediger-oil.de | [email protected] HEIZUNG – SANITÄR – KLIMATECHNIK SOLARTECHNIK – WÄRMEPUMPEN www.heizung-busch.de Herzlichen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen. Wir wünschen frohe Weihnachten und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Garten- und Landschaftsbau Seiffert Wir Wir bedanken bedanken uns uns für für das das entgegengebrachte entgegengebrachte Vertrauen Vertrauen und und wünschen wünschen allen, allen, die die uns uns kennen kennen oder oder gern gern kennenlernen kennenlernen möchten möchten ein ein besinnliches besinnliches Weihnachtsfest Weihnachtsfest sowie sowie ein ein gesundes gesundes und und glückliches glückliches neues neues Jahr. Jahr. An An der der Lockwitz Lockwitz 73A 73A •• 01768 01768 Oberfrauendorf Oberfrauendorf Telefon: Telefon: 03504/616304 03504/616304 •• Handy: Handy: 0171/8104881 0171/8104881 C M Y K Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Seite 33 Anzeigen KFZ-, BAU- & LANDMASCHINENWERKSTATT LANDMASCHINENVERTRIEB Wir wünschen unseren Kunden und Bekannten frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2016! ☎ 03 50 53/4 23 37 Dorfstraße 37 · 01768 Glashütte/Luchau Allzeit gute Fahrt im neuen Jahr CARAVANS REISEMOBILE LASTENANHÄNGER PKW-TRANSPORTER GASPRÜFUNG Am Stausee 11 | 01744 Dippoldiswalde / OT Seiferdorf Telefon: 0 35 04 · 61 40 58 | Fax 61 40 60 | Handy: 01 70 · 8 04 19 62 Service | Ersatzteile | Verkauf | Camping-Zubehör www.lehmannkarosseriebau.de | [email protected] Mit den besten Weihnachtsgrüßen verbinde ich meinen Dank für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg. Parkplatz für gepflegte Jungwagen – unsere Homepage: AM BAUCENTRUM 6 | 01744 DIPPOLDISWALDE Kleinanzeigen im Amtsblatt (037208) 876211 C M Y K Automobile Irrgang Dresdner Straße 16 01773 Altenberg www.automobile-irrgang.de Seite 34 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Veranstaltungen ■ Veranstaltungen im BOOT Schlottwitz Januar 2016 • • • • • ■ Veranstaltungsplan Landgasthof Börnchen Montag, 04.Jan., 16.00 Uhr – Bastelnachmittag für Kinder, wir gestalten einen Schneemann als Fensterbild unter Anleitung von Frau Liebscher, Materialkosten 2,00 Euro Montag, 11. Jan., 18.00 Uhr – Schiedsstelle, Herr Vonderlind Tel. 42840 Donnerstag, 14. Jan., 15.00 Uhr – Begegnungscafé, 15.30 Uhr mit Spielenachmittag Mittwoch, 20. Jan., 15.00 Uhr – Seniorenverein, Der Bürgermeister hat das Wort Donnerstag, 28. Jan., 15.00 Uhr – Begegnungscafé, 15.30 Uhr Geldgeschenke gestalten mit Carmen Schaffer • • • • • • Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2016 Wöchentlich stattfindende Veranstaltungen und Kurse: • • • • • Sa., 16.01.2016 - 19.00 Uhr – FEDERNSCHLEISSABEND Fr., 22.01.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit der bekannten Band Zärtlichkeiten mit Freunden "DAS LETZTE AUS DEN BESTEN 6 JAHREN" Sa., 23.01.2016 – 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit der bekannten Band Zärtlichkeiten mit Freunden „DAS LETZTE AUS DEN BESTEN 6 JAHREN“ Fr., 04.03.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett- Abend mit Peter Vollmer (Freiburg) „FRAUEM VERBLÜHEN, MÄNNER VERDUFTEN“ Sa., 02.04.2016 - 20.00 Uhr – "Lasst uns Tanzen!" (vom Cha-ChaCha bis Walzer für alle Tanzbegeisterten) So., 10.04.2016 - 15.00 Uhr – Senioren-Frühlings-Ball (Unterhaltungsprogramm zwischen Kaffee und Abendbrot) mit Live-Musik von Kurt Gerlach (Zittau) Klarinette, Saxophon, Violine, Dudelsack sowie Tanzmusik von der Disco) Sa, 23.04.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit Ranz & May (Potsdam) "NEUE MÄNNINNEN BRAUCHT DAS LAND" Montag, 18.00 Uhr am 2. Montag im Monat 17.00 Uhr – Zumba , Weitere Infos: www.landgasthof-boernchen.de Katja Schöbel Tel. 015256123519, Unkosten 5,00 Euro • 19.30 Uhr Englisch, Sigrid Hofmann Tel. 47964 Dienstag, 14.00 Uhr, Osteoporose Sportgruppe, Physiotherapie Weidig, Tel. 31566 • 16.00 Uhr Gymnastik 50+, Karin Dademasch ■ Treff für alle Einwohner von Cunnersdorf Tel. 42874 • 19.30 Uhr Stepp-Aerobic, Susann Ziesche Tel. 32194 Jeden 1. Montag im Monat Treff im Heimatvereinszimmer ehem. SchuMittwoch, 18.00 Uhr, Tschechisch Kurs, Alena Naumann Tel. le Cunnersdorf. Ab 16 Uhr Kaffeeklatsch, danach Beratung zur Gestal47958 Donnerstag, 11.30 Uhr, Dresdner Tafel, Andreas Schönherr Tel. tung der neuen Vereinsräumlichkeiten. 0351/213660, 15.00 Uhr Begegnungscafé, Betina Förster Tel. 42985 ■ Glashütter Volkskunstverein e. V. ■ Veranstaltungsplan 2015 Kulturzentrum Erbgericht e. V. Reinhardtsgrimma • Di 14 – 19 Uhr Schnitzen Mi 17 – 21 Uhr Klöppeln Arthur-Fiebig-Haus 31.12.2015, 19:30, Silvesterparty Jeden Donnerstag 19:00 Uhr Grimmscher - Erbgerichts – Chor ■ Glashütter Schützenverein e.V. Änderungen/Ergänzungen vorbehalten, Telefon: 035053/47700, Telefax: 035053/32791, www.erbgericht-reinhardtsgrimma.de, info@erb- Trainings- bzw. Zusammenkunftszeiten jeden Mittwoch 19:00 Uhr im Schützenhaus. gericht-reinhardtsgrimma.de Anzeigen Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit, Frieden und Glück für das neue Jahr. Matthias Köhler Telefon: 03504 617057 An der Lockwitz 43 [email protected] 01768 Glashütte www.heizung-koehler.de Wir verzichten in diesem Jahr auf das Versenden von Weihnachtskarten, zu Gunsten einer Spende für die Kirchenglocken in Reinhardtsgrimma. CashforPaper – Annahmestelle Freital (ehem. SB-Halle) Mühlenstr. 10, 01705 Freital Öffnungszeiten: Mo. + Fr. 10:00 - 15:00 Uhr Di. + Do. 11:00 - 17:00 Uhr jeden 1. + 3. Sa. 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Absprache Vom 21. bis 24.12.2015 geschlossen Telefon: 0351 16068858 oder 0176 24636350 www.cashforpaper.de Aktion Ankauf von Altpapier – 8 Cent/kg (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte,Kataloge) Verkauf - Buchenholz-Briketts ab 1,99 (Palettenweise Abnahme, 96 Pack) €/10 kg Packung Einzelabnahme 2,19 €/ 10 kg Packung C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Anzeigen Bestattungshaus A. Peege GmbH Glashütte Überführungen bundesweit Luchauer Straße 1 | 01768 Glashütte Tag & Nacht (035053) 4 86 75 Bestattungen aller Art Beratung rund um die Bestattung – Bestattungsvorsorge Verlag & Druck KG Anzeigentelefon: 037208/876200 … teilen Sie Ihre Trauer mit Verwandten, Freunden und Bekannten. C M Y K Traueranzeigen im Amtsblatt: Telefon: (037208) 876-200 E-Mail: [email protected] Seite 35 Seite 36 Stadt Glashütte / Sachsen Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 „Vor 100 Jahren in Glashütte …“ Ein Schneesturm Anfang d.M. brachte starke Verkehrseinschränkungen auch in geschützten Tälern, jedoch gab es einen akuten Wetterwechsel zu Mitte d.M. bis 15 ºC. An bedürftige Einwohner erfolgte eine unentgeltliche Abgabe von Christbäumen und das Verbot zur Abgabe von Fleischwaren war für 24./31.12. aufgehoben. Weitere regionale Meldungen der Müglitztal-Nachrichten zusammengestellt von S. Seifert: ■ 01.12.1915: Beschluß zur Straßenausführung an ex. Freitag-Mühle Dem Beschlusse des Bauausschusses, in Hinsicht auf das neuerliche Gutachten des Kgl. Straßen- und Wasserbauamtes, welchem sich die Kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde angeschlossen hatte, den Fußweg entlang des Freitagmühlengrundtückes mit 2? m Breite vorzusehen, tritt der Stadtgemeinderat ohne weitere Aussprache bei. ■ 08.12.1915: abnormer Wetterwechsel Die abnorme Witterung hält noch an; gestern waren schon vormittags Gewitter zu beobachten. Es wurden bereits in früher Morgenstunde 10 Grad Wärme beobachtet und die Sonne steigerte die Temperatur im Laufe des Tages noch weiter. Die Temperatur-Unterschiede der beiden letzten Sonntage waren außerordentlich große; sie betrugen an manchen Orten bis über 20 Grad. Daß die Wasserläufe unserer Bäche und Flüsse bei dem rapiden Steigen der Temperatur im ständigen Steigen sind, ist begreiflich. Auch von der Elbe wird erhebliches Wachsen gemeldet. ■ 08.12.1915: öffentlicher Butterverkauf Die von der Königlichen Amtshauptmannschaft anher überwiesene Butter gelangt Donnerstag den 9. Dezember 1915, von nachmittags 5Uhr ab in der Molkerei des Herrn Hauswald gegen in der Stadtkasse vorher einzulösende Gutscheine zum Verkauf und zwar zum Preise von a.) bayerische Butter ? Pfund 50 Pfennige, b.) Auslandsbutter ? Pfund 1 M. 28 Pfg. Ansruch auf die Butter unter a.) haben, solange der Vorrat reicht, nur Einwohner mit einem Einkommen von unter 2000 M., auf die Butter unter b.) alle übrigen Einwohner. Gutscheine werden von Donnerstag früh 8 Uhr ab in der Stadtkasse ausgegeben. ■ 08.12.1915: kommunale Viehzählung Die am 1. Dezember hier stattgefundene Viehzählung ergab folgendes Resultat: 25 Pferde, 99 Rinder, 32 Schweine, 66 Ziegen und 178 Kaninchen. ■ 08.12.1915: Geschäftszeiten zur Vorweihnachtszeit Nach den gewerbegesetzlichen Bestimmungen dürfen die offenen Verkaufsläden von jetzt an bis mit Weihnachtsheiligenabend bis abends 9 Uhr geöffnet bleiben. Ebenso können diese Geschäfte auch sonntags - außer während der Gottesdienstzeit - bis abends 8 Uhr für das kaufende Publikum offengehalten werden. Vergeßt bei Euren Weihnachtseinkäufen nicht den Feldpostkarte zum Gruße in die Heimat (Q: Sammlung Kölbel) Auch im zweiten Kriegsjahr war es für eine hohe Anzahl von Familienvätern und Söhnen nicht möglich, das Weihnachtsfest daheim im Kreise der Familie zu verbringen. Die Feldpost war für die Soldaten im Kriegseinsatz fast die einzige Kommunikationsmöglichkeit, um mit ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Dabei war die Beförderung ohne Porto abgesichert. Häufig erläuterten die "Feldgrauen" ihre Lebensumstände an der Front, soweit die Zensur und das offene Postkartenformat es zuließen. Vielerorts wurden Feldpostmitteilungen in regionalen Zeitungen abgedruckt. Dabei sollte der heimischen Bevölkerung das Kriegserlebnis authentisch näher gebracht werden. Als Propagandamittel eingesetzt, versuchte man die Menschen zur weiteren Unterstützung zu bewegen und ein positives Bild der Lage an der Front zu verbreiten. Für die Soldaten war Post aus der Heimat ein Überrest ihres zivilen Lebens. Eine weitere Aufgabe der Feldpost war der Transport von Gütersendungen. So genannte "Liebesgaben", öffentlich gesammelt oder privat verschickt, versorgten die Soldaten an der Front zusätzlich mit Lebensmitteln, Naschwerk, Kleidungsstücken, Büchern, Zeitungen und Hygieneartikeln. Schätzungsweise 16 Millionen Postsachen wurden in den Jahren 1914 bis 1918 täglich bewegt. kleinstädtischen und dörflichen Mittelstand ! Aus unserem Leserkreise wird uns geschrieben: Angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes sei auf die Tatsache hingewiesen, daß die Geschäftsinhaber von hier und den Nachbarorten ihre Warenlager wieder reichlich ergänzt haben und in der Lage sind, den Bewohnern von Stadt und Land preiswerte Waren zu bieten. Es möge niemand glauben, daß er in Großstädten wie Dresden und Chemnitz preiswerter kauft, als in kleinen Städten und Dörfern, deren Geschäftsleute große Ersparnisse an Ladenmieten und sonstigen Geschäftsunkosten erzielen. Zu dem ist es in dieser Kriegszeit doppelt nötige Christenpflicht, dem Nächsten nach Kräften beizustehen. Unser nächster Handwerker und Kaufmann aber ist der Ortshandwerker und Ortskaufmann bez. der Handwerker und Kaufmann in der benachbarten kleinen Stadt. Möchte dieser braven mitttelständigen Existenz ein frohes Weihnachtsfest dadurch zuteil werden, daß ihre Erzeugnisse in der Umgegend zufriedene Abnehmer finden! ■ 11.12.1915: 70. Gründungsfeier der Uhrenindustrie Der 7. Dezbr., als der 70. Gründungstag der hiesigen Uhrenindustrie, wurde auch in diesem Jahre durch eine besondere Feier ausgezeichnet. Nachdem bereits am Vormittag ein Akt der Pietät vollzogen war durch Schmückung des Denkmals des Altmeisters Ferd. Adolf Lange, versammelten sich abends in den Räumen des „Goldnen Glas" die Fachgenossen mit ihren Angehörigen in großer Anzahl, wie sie bei früheren Gedenkfeiern noch nie anwesend waren. Zur Ausführung der Unterhaltung des Abends war die LichtspielGesellschaft M. Luger, Heidenau gewonnen worden. Diese Firma verfügt außer ihrer gutfunktionierenden Kino-Einrichtung noch über beachtenswerte musikalische und rezitatorische Kräfte, die alle für das Gelingen des Abends eingesetzt wurden. Nach einem einleitenden Potpourri von beträchtlicher Länge : „Wir müssen siegen", in dem wohl keine der jetzt volkstümlichen Kriegsmelodien ausgelassen war, ergriff der Vorsitzende des Ausschusses der vereinigten Uhrmacher und Mechaniker, Herr Hugo Müller, das Wort zu folgender Ansprache: „Mit dem heutigen Tage sind siebzig Jahre verflossen, als unser seliger Altmeister Ferdinand Adolf Lange in Glashütte einzog und mit einer kleinen Schar Lehrlinge die mühselige Arbeit begann, hier von Grund auf eine Uhrenindustrie ins Leben zu rufen, die sowohl der Verarmung des Städtchens entgegen C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 37 „Vor 100 Jahren in Glashütte …“ C M Y K arbeiten, als auch durch die Herstellung einer nach allen Regeln der Kunst verfertigten neuen Art von Präzisionsuhren die deutsche Uhrmacherkunst fördern und heben sollte. Er wagte es, nicht gerade mit Hilfe eines großen Kapitals, sondern mehr seiner Kraft vertrauend. Es gelang ihm; sein Genie und seine Ausdauer siegten über die Widerwärtigkeiten. Nachdem heute am Denkmal unsers Adolf Lange der wohlverdiente Lorbeer als ein Zeichen tiefer Dankbarkeit und hoher Verehrung niedergelegt wurde, haben wir uns jetzt versammelt, um bei angenehmer Unterhaltung seiner zu gedenken. Ich habe die Ehre, sie nebst unsern Ehrengästen im Namen des Ausschusses willkommen zu heißen, und herzlich zu begrüßen, mit innigem Dank zugleich für denjenigen, der die nachfolgenden mannigfachen Darbietungen verwirklichen half. Es freut uns außerordentlich, daß auch feldgraue Krieger unter uns weilen, die ich ganz besonders herzlich willkommen heiße. Ueber die Wichtigkeit der Begründung der Uhrenindustrie ist schon des Oefteren gesrochen und geschrieben worden, so daß ich diese nicht näher zu beleuchten brauche. Die Bedeutung der Uhrenfabrikation mit ihren Nebenzweigen tritt ja klar vor Augen, wenn man das Bild von Glashütte vor 70 Jahren mit dem von heute vergleicht. Damals ein Städtchen mit niedrigen Häusern, vorwiegend Strohund Schindeldächern, holprigen Straßen und Wegen mit ländlichem Anstrich; heute eine Stadt mit ganz neuen Stadtvierteln, großen Häusern, gut gepflegten Straßen, stattlichen Uhrenfabriken, größeren mechanischen Werkstätten, schöner Fachschule usw.. Der ideale Wert der Glashütter Uhrenindustrie für die deutsche Uhrmacherkunst ist aber vielleicht noch höher zu schätzen, als der materielle, auch wenn er nicht so sichtbar in die Augen springt. Eine bange Frage drängt sich uns jedoch auf in dieser ernsten, schweren Zeit, in der ein Weltkrieg von ungeheurer Ausdehnung und fast unmöglich scheinenden Opfern an Gut und Blut fast alle Handelsbeziehungen störte, auch unsre Uhrenindustrie schwer schädigt: Ob nach dem Kriege, je nach den Friedensbedingungen, der Vertrieb feiner Taschenuhren seine alten Wege wieder findet, ob die Herstellung der auswärtigen Konkurrenz gewachsen bleibt, ob soviel innere Kraft vorhanden sei, alle Erschwernisse durch technische und kaufmännische Maßnahmen und innere Fortschritte siegreich zu überwinden - oder ob die Feinde, auch die in neutralen Staaten, an Boden gewinnen zum Schaden unsrer schönen Industrie? War es nicht auch Vaterlandsliebe, welche unsern Altmeister Lange mit antrieb, die Erzeugung seiner Taschenuhren in seinem Heimatlande heimisch zu machen? Vaterlandsliebe möge daher auch der Antrieb sein, sein Werk in den Stürmen der Zeit durchzuhalten, zumal die Wurzeln seiner Arbeit mit der Zeit fest und stark geworden, mögen alle Kräfte sich bewußt sein, ihr Bestes für ein gemeinnütziges, vaterländisches Werk einsetzen zu müssen, das ist nicht so gefährlich, als wenn unsre braven Feldgrauen in dem Sturmgebraus des Krieges ausharren und für das Wohl des Vaterlandes kämpfen. Die Pflege der gesamten Glashütter Uhrenindustrie sind wir dem Andenken unsers seligen Altmeisters Ferd. Adolf Lange schuldig! Der Allmächtige beschütze dessen Lebenswerk und gebe uns bald einen ehrenvollen Frieden, dies sei unser Wunsch zum heutigen Tage. Wir wollen einig sein in der Treue zum Beruf und dies bekräftigen durch ein dreifach Heil auf unsre Uhrenindustrie, unser Glashütte und unser Vaterland! Heil!" Nach diesen wohl Allen aus der Seele gesprochenen Worten folgten Filmvorführungen: Bilder aus Dalmatien und Kriegsberichte. Im Anfange war Mangel an Lichtstärke zu bemerken, der sich indessen später behob. Ein besonderes Interesse (namentlich für solche, die selten Gelegenheit nehmen, eine Kinovorstellung zu besuchen), erregten naturgemäß die Bewegungen der handelnden Personen, Tiere und Fahrzeuge, namentlich in dem ernsten, sinnreichen Stück: Die Schwester vom Roten Kreuz, die galoppierenden Pferde, das Handgemenge mit dem Feinde usw.. Die Bilder begleitete Herr Hermann, der ständige Pianist der Lichtspiele mit passender Musik: Der Chopinsche Trauermarscher klang bei den Scenen der Gefallenen-Bestattung, eine flotte Marschweise begleitete die marschierenden Engländer, ein donnerndes Chaos dröhnte bei den Kampfgetümmel. Herr Hermann, der sich durch sein freundliches, gefälliges Wesen bei dem Stammpublikum im Goldenen Glas eine große Beliebtheit erworben hat, das des sonntags Abends seinem entzückenden Spiel lauscht, vermochte sich auch als Sänger in dem Liede: „Die Bestimmung" mit Erfolg hören zu lassen. Auch sein Kollege, Herr Kaßner zeigte sich auf der Violine als ein gewandter, seiner Aufgabe gewachsener Partner, auch sein Spiel sprach gut an. Das Solo: „Ave Maria" von Bach mit seiner schlichten, ergreifenden Melodie verfehlte auch diesmal seinem Eindruck auf die Zuhörer nicht. Fräulein H. Mende aus Dresden trug ein selbstverfaßtes Gedicht vor: „Weihnachten im Kriegsjahr". Durch geeignete Klavierbegleitung in Form eines Melodramas paßte sich auch dieses in den Rahmen der Vorträge günstig ein. Den Schluß machte ein Film: „Eine Gesellschafterin gesucht", der mit einem humoristischem Einschlag die vorhergegangenen meistens ernsteren Darbietungen angenehm abschloß. Allen Teilnehmern wird der Abend in angenehmer Erinnerung bleiben, waren es doch einige Stunden, die, ohne den Gedanken an die zu durchlebende schwere Zeit ganz zu verdrängen, im Kreise von Bekannten und Freunden die alltäglichen Sorgen vorübergehend vergessen machten. Wohl nimmer wäre es möglich gewesen, einen derartigen Abend veranstalten zu können, wenn nicht der Chef des Hauses A. Lange & Söhne, Herr Komerzienrat Emil Lange, die Deckung der Kosten in hochherziger Weise übernommen hätte. Auch auf das leibliche Wohl seines Personals und dessen Frauen erstreckte sich seine Fürsorge; der herzlichste Dank sei ihm auch an dieser Stelle dafür dargebracht ! ■ 15.12.1915: erste "Frühlingsgäste" Die jetzige abnorme warme Temperatur lockt auch Frühlingsgäste hervor, denen Mutter Erde durch die Sonnenwärme ihren Winterschlaf verkürzte. Ein solches Zeichen davon, ein munter herumkrabbelnder Maikäfer, wurde uns am Sonnabend auf den Redaktionstisch gelegt. Für Mitte Dezember eine Seltenheit, wenn man sich dazu noch den vor zehn Tagen hier gehabten Schneefall mit darauf folgendem Sturm denkt. Heute freilich liegt der Schnee nur noch wenig an nördlichen Hängen und Waldschneisen in kleinen Mengen. Eigentümlich und mit dem Hervordringen dieser Winterschläfer zusammenhängend ist es, daß ein eigentlicher tiefgehender Erdfrost noch nicht eingetreten ist, da bei dem letzten Frost die Erde die schützende Schneedecke besaß. ■ 15.12.1915: gesetzliche Einschränkungen zu Feierlichkeiten aufgehoben Weihnachts-Heiligabend und Sylvester sind keine fleischlosen Tage. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachts- und Neujahrsfest hat das Ministerium des Innern das für Freitag den 24. Dezember und Freitag den 31. Dezember d. J. nach der Bundesratsverordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 bestehende Verbot der gewerbsmäßigen Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, aufgehoben. ■ 18.12.1915: Anweisung zu Fahrzeugbeuleuchtung Zur Ersparnis von Beleuchtungsstoffen werden für den Fahrzeugverkehr bei Dunkelheit innerhalb des amtshauptmannschachlichen Bezirks bis auf Weiteres folgende Erleichterungen nachgelassen: Bespannte Lastfuhrwerke dürfen, solange sie im Schritt fahren, ohne jede Beleuchtung sein. Langholzfuhren müssen jedoch wie bisher nicht nur vorn, sondern auch am Schluß ein Licht führen. Bespannte Fuhrwerke, die zur Personenbeförderung bestimmt sind, brauchen nur eine brennende Laterne und zwar an der linken Seite des Wagens zu führen. Für Fahrräder und Kraftwagen bleiben die bisherigen Vorschriften auch weiterhin in Kraft. Mit Rücksicht auf die eingeschränkte Beleuchtung einzelner Fahrzeuge wird zur Vermeidung von Zusammenstößen dem gesamten Fahrverkehr das scharfe Rechtsfahren während der Dunkelheit besonders zur Pflicht gemacht. ■ 29.12.1915: Einbruch in der Heiligen Nacht In der Nacht vom 24. zum 25. Dezember ist im Kontor der hiesigen Filiale der Dresdner Dünger-Export-Gesellschaft ein Einbruch versucht worden. Man machte am 1. Feiertage nämlich die Wahrnehmung, daß unberufene Hände am eisernen Kassenschranke sich zu schaffen gemacht hatten, jedoch in so unbeholfener Weise, daß man auf einen Neuling im Geldschrankknacken schließen kann. Der Dieb, der sich jedenfalls vor Geschäftsschluß in dem Lagerraume verborgen gehalten, hat nur einige Kistchen Zigarren sich angeeignet und ist dann durch eine der verschlossenen Luken im Parterre ins Freie gelangt. Etwaige Wahrnehmungen, die zur Ermittelung des Diebes dienen könnten, wolle man an die hiesige Gendarmerie gelangen lassen. Stadt Glashütte / Sachsen Seite 38 Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Wir gratulieren … Die Stadt Glashütte gratuliert vom 11.12.2015 - 21.01.2016 folgenden Seniorinnen und Senioren recht herzlich zum Geburtstag. Wir wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen sowie einen glücklichen und geruhsamen Lebensabend im Kreise der Familie. ■ Stadt Glashütte am 26.12. Herrn Emil Günther am 02.01. Frau Elisabeth Hoffmann am 08.01. Herrn Günter Busch am 10.01. Frau Margarete Lau am 13.01. Herrn Achim Bach am 15.01. Frau Petra Friebe am 15.01. Herrn Eberhard Kühnel am 18.01. Herrn Bernd Neubauer am 19.01. Herrn Reinhard Rolke am 20.01. Frau Margot Schieriz 90 Jahre 80 Jahre 70 Jahre 90 Jahre 75 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 90 Jahre ■ OT Cunnersdorf am 13.12. Frau Monika Thiele am 30.12. Frau Martha Grosche am 03.01. Frau Edeltraud Walther 70 Jahre 85 Jahre 75 Jahre ■ OT Dittersdorf am 27.12. Herrn Erich Geißler 90 Jahre ■ OT Hausdorf am 25.12. Frau Brigitta Dämmrich am 19.01. Frau Dr. Annelore Krause 75 Jahre 75 Jahre ■ OT Hermsdorf am 14.12. Frau Gertrud Göhler am 24.12. Herrn Carl Viehrig 80 Jahre 80 Jahre ■ OT Hirschbach am 26.12. Frau Lisbeth Göhler 95 Jahre ■ OT Johnsbach am 19.12. Frau Johanna Hartmann am 25.12. Herrn Heinz Hahmann am 02.01. Frau Anneliese Herfurth am 15.01. Frau Annemarie Alder 95 Jahre 80 Jahre 85 Jahre 70 Jahre ■ OT Luchau am 01.01. 85 Jahre Frau Martha Schäfer ■ OT Niederfrauendorf am 13.01. Herrn Hans-Jochen Schütze 70 Jahre ■ OT Oberfrauendorf am 22.12. Frau Ruth Mehnert 80 Jahre ■ OT Reinhardtsgrimma am 30.12. Herrn Gebhard Steinigen 75 Jahre ■ OT Schlottwitz am 12.12. Herrn Friedmar Mende am 15.12. Frau Christine Müller am 27.12. Herrn Helmut Dammer am 07.01. Frau Gudrun Eichler am 08.01. Frau Petra Liebscher am 20.01. Herrn Walter Sperk 70 Jahre 80 Jahre 80 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 85 Jahre Anzeigen Ihr Taxi in Glashütte • PKWs & Kleinbus • Chemo- & Bestrahlungsfahrten • Krankenfahrten für alle Kassen Wir sind immer für Sie da! TAXI Bärbel Proft Dresdner Str. 15 01768 Glashütte ✆ (035 053) 320 180 seit 2012: Rohrspühlung • Kamerabefahrung • Abwasserrohrdichtheitsprüfung C M Y K Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015 Stadt Glashütte / Sachsen Seite 39 Anzeigen Ihr Fachbetrieb der Elektroinnung Weihnachtsträume werden wahr bei de Thümmel o M Dippoldiswalde, Markt 21 Angebot: • Herrenjacken zum halben Preis Neu: Tom Tailor • kostenloser Änderungsservice Wir freuen uns auf Ihren Besuch. C M Y K Installation ❖ Blitzschutz ❖ Instandsetzung Elektromeister Udo Herm Telefon: 035053 47398 Johnsbacher Hauptstr. 57 Funk: 0173 3567185 01768 Glashütte [email protected] Seite 40 Stadt Glashütte / Sachsen Anzeigen Chashback-Aktion bis zu 400 € zurück! Aktion bis 9. 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