Ausgabe: 12/2015 • erscheint am 11. Dezember 2015

Ausgabe: 12/2015 • erscheint am 11. Dezember 2015
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
■ Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Stadt Glashütte wurde am 19. November 2015 in Potsdam vom Ostsächsischen Sparkassenverband und der SUPERillu als Kommune des Jahres 2015
ausgezeichnet. Begründet hat die Jury dies
vor allem mit der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung von Glashütte und der
Tatsache, dass die Stadt selbst diese Entwicklung stets bestmöglich unterstützt hat.
Auf diesen Preis dürfen wir gemeinsam
stolz sein, denn er würdigt die gemeinsame
Arbeit der Unternehmen, Einwohner, Vereine und der Stadtverwaltung. Es macht
mich stolz, dass die hochrangig besetzte
Jury unsere Stadt ausgewählt hat und uns
damit einmal von außen eine recht gute Arbeit attestiert wird. Den kleinen Film zur
Preisverleihung können Sie auf www.glashuette-sachs.de sehen.
Auch ein Rückblick auf das Jahr 2015 bestätigt den Eindruck, den die Jury von
Glashütte gewonnen hat. Es war für unsere
Stadt ein gutes, erfolgreiches Jahr, mit
zahlreichen Höhepunkten. So wurde der
200. Geburtstag des Gründers der Glashütter Uhrenindustrie sowie 170 Jahre
Glashütter Uhrenindustrie gewürdigt, die
Lange Uhren GmbH hat ihre neue Manufaktur im Beisein der Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet und weitere neue Arbeitsplätze sind entstanden. Auch in den
Orten war das Leben bunt und wir haben
uns als Stadtverwaltung bemüht, die Aktivitäten in Glashütte und in allen Ortsteilen
aktiv zu unterstützen. Bei der Beseitigung
der Hochwasserschäden sind wir weiter
vorangekommen und viele große und kleine Projekte konnten wir umsetzen.
In den vorangegangenen Amtsblättern
konnten wir darüber regelmäßig berichten.
Auch der Blick auf das kommende Jahr
2016 kann uns zuversichtlich stimmen.
Zahlreiche kommunale Investitionen haben
wir bereits angeschoben oder geplant. Förderprogramme stehen bereit. Mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2016, den wir in
die Dezemberstadtratssitzung einbringen,
wollen wir entsprechend wie gewohnt ein
ehrgeiziges Programm für unsere kleine
Stadt vorlegen. Sicher liegen im neuen Jahr
auch besondere Herausforderungen vor
uns, aber auch diese werden wir meistern.
Bevor wir uns aber den neuen Aufgaben
widmen, wünsche ich Ihnen eine möglichst
besinnliche Adventszeit und Frohe Weihnachten. Ich hoffe, dass Sie der Zauber der
Weihnacht einfängt und Sie im Kreise Ihrer
Familie wunderbare Tage erleben.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Dreßler, Bürgermeister
Bericht aus dem Stadtrat …
Am 24. November tagte planmäßig der Glashütter Stadtrat im Arthur Fiebig Haus. Der
Bürgermeister informierte die Stadträte u. a.
über den Stand der Hochwasserschadensbeseitigung 2013. Hier kann die Stadt Glashütte weiterhin eine positive Zwischenbilanz
ziehen, zahlreiche Baumaßnahmen sind abgeschlossen oder laufen und für die großen,
noch anstehenden Projekte an der Lockwitz
und dem Schlottwitzgrundbach konnten zwischenzeitlich die notwendigen Abstimmungen mit den Behörden vorangebracht werden, so dass mit einem Baubeginn im kommenden Jahr zu rechnen ist.
Berichten konnte der Bürgermeister darüber,
dass die Landestalsperrenverwaltung (LTV)
der Stadt Glashütte ein nicht mehr benötigtes,
mobiles Hochwasserschutzsystem übergeben hat. Die Stadt Glashütte hatte für die Neubeschaffung eines solchen Systems 10.000
Euro eingeplant und die Ausschreibung dazu
lief bereits, als sich die Chance ergab, ein
größeres und leistungsfähigeres System von
der LTV zu übernehmen. Der Bürgermeister
dankte der LTV ausdrücklich für diese Unterstützung. Damit ist die Stadt nunmehr noch
besser gerüstet und kann Hochwassergefahren auch mobil reduzieren. Der Bauhof und die
Feuerwehren werden sich in den kommenden
Wochen mit dem System vertraut machen, um
im Einsatzfall schnell reagieren zu können. Ein
Einsatzschwerpunkt soll hier u. a. der Schlottwitzgrundbach sein, der in den vergangenen
Jahren regelmäßig im Bereich der Müglitztalstraße über die Ufer getreten ist.
Zur Unterbringung von Flüchtlingen informierte der Bürgermeister darüber, dass die
Zahlen insgesamt weiter steigen und dass
auch die Prognose des Landkreises für 2016
weiter gestiegen ist und im Ergebnis auch
durch die Stadt Glashütte deutlich mehr Plätze bereit zu stellen sind. Grundsätzlich strebt
der Landkreis weiter eine dezentrale Unter-
bringung vor allem in Wohnungen an. Wenn
keine weiteren Möglichkeiten vorhanden sind
bzw. bereitgestellt werden, kann eine Nutzung von Turnhallen als letztes Mittel nicht
ausgeschlossen werden. Dies gelte auch für
die Turnhallen in Glashütte und Reinhardtsgrimma. In dem Sinne warb der Bürgermeister nochmals für dezentrale Angebote und
erklärte, dass die Stadt erneut auf Vermieter
zugehen wird, um für Wohnungen zu werben.
Dies vor allem auch deshalb, weil nunmehr
mit dem Landkreis eine verbindliche Belegung mit Familien vereinbart werden kann.
Darüber hinaus gilt es weiterhin, im Stadtrat
über Möglichkeiten zu beraten.
Zum Vereinslokal bzw. der Kegelbahn in
Schlottwitz berichtete der Bürgermeister,
dass die Stadtverwaltung angeboten hatte,
dass die Kegelbahn vorübergehend ehrenamtlich betrieben werden kann mit dem Ziel vor allem den Kegelgruppen trotz der Schließung
des Lokals die Nutzung der Kegelbahn zu ermöglichen. Der FSV Schlottwitz hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, die Betreuung zu
übernehmen. Dafür dankte der Bürgermeister
dem Verein und den ehrenamtlich Tätigen ausdrücklich. Der FSV wird die Einwohner in
Schlottwitz entsprechend informieren.
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Stadt Glashütte / Sachsen
Informieren konnte der Bürgermeister darüber hinaus über den
Eingang des Fördermittelbescheids für die Sanierung und
Erweiterung der Sporthütte
Glashütte. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass der Verein
bereits 2012 mit der Bitte an die
Stadt herangetreten ist, das Objekt zu sanieren. In den vergangenen Jahren fand ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Stadt und Verein statt,mit
dem Ziel, eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Sanierungsmaßnahme abzustimmen. Im Sommer 2015 wurde dann eine Lösung vorgestellt, die sowohl der Technische Ausschuss als auch der Verein Blau Weiß Glashütte bestätigt hat. Diese sieht die
grundlegende Sanierung der bestehenden Sporthütte und einen moderaten Anbau vor,
so dass im Ergebnis 2 zeitgemäße Umkleidekabinen zur Verfügung stehen werden. Bei
einem darüber hinausgehenden Bedarf steht die Turnhalle zur Verfügung. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 370.000 Euro, der nunmehr vorliegende Fördermittelbescheid sichert 100.000 Euro Zuschuss des Freistaats Sachsen zu. Die restlichen Mittel
gilt es, im Haushalt 2016 aufzunehmen. Mit der Bereitstellung der Förderung ist nunmehr
ein weiterer, wichtiger Schritt zur Umsetzung des Projekts vollzogen. Am Rande informierte der Bürgermeister darüber, dass innerhalb der Verwaltung die im Zusammenhang
mit der Schließung des Vereinslokals in Schlottwitz naheliegende Frage der Nutzung der freigewordenen
Räume für den Fußball und
damit einer Zentralisierung
an dem Standort nicht weiterverfolgt wurde, da dies
zwar wirtschaftlich günstiger wäre, der Bedeutung
der Kernstadt und des Vereins Blau Weiß Glashütte jedoch nicht gerecht würde. Zudem bilden Sportplatz, Sporthütte und Turnhalle in Glashütte eine gute Einheit.
Positive Nachrichten konnte der Bürgermeister auch für die Kameraden der Feuerwehr
Dittersdorf und Hausdorf überbringen. Demnach erhält die Stadt kurzfristig zusätzliche
Fördermittel i. H. v. 21.000 Euro für die Beschaffung eines neuen MZF für die Feuerwehr
Dittersdorf. Entsprechend bereitet die Verwaltung nunmehr die Ausschreibung des Fahrzeuges vor. Sobald das neue Fahrzeug zur Verfügung steht, kann der derzeit in Dittersdorf befindliche MTW den altersschwachen B 1000 der Feuerwehr Hausdorf ablösen. Der
Bürgermeister zeigte sich sehr erfreut, dass erneut die Strategie der Stadt Glashütte, mit
Kraft und Überzeugung Fördermittel einzuwerben, belohnt wurde. So hat die Stadt in diesem Jahr bereits zusätzliche Fördermittel im Bereich Feuerwehr für die Beschaffung von
140 digitalen Meldeempfängern sowie die Einrichtung der örtlichen Einsatzleitung erhalten.
Neufassung Feuerwehrsatzung und Feuerwehrentschädigungssatzun – Die Aufgaben der Feuerwehren entwickeln sich stetig weiter. Dem folgend stand eine Anpassung
der Feuerwehrsatzung an. Die Stadtwehrleitung hatte in Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss und der Verwaltung einen Entwurf einer neuen Feuerwehrsatzung erarbeitet. Diese berücksichtigt u. a. die neuen Funktionsträgere Kinderfeuerwehrwart, Leiter
der ortsfesten Befehlsstelle, Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit sowie einen Bekleidungswart vor. Der Verwaltungsausschuss hatte die neue Satzung intensiv vorberaten,
so dass der Stadtrat der neuen Satzung einstimmig zustimmen konnte. Der neuen Feuerwehrsatzung folgend galt es auch, die Feuerwehrentschädigungssatzung anzupassen.
Auch hier hatte die Stadtwehrleitung einen Vorschlag erarbeitet, der neben der Entschädigung für die neu geschaffenen Verantwortungsbereiche auch eine moderate Steigerung der Entschädigungen um 10 % vorsah. Insgesamt steigen durch die vorgeschlagenen Änderungen die Entschädigungszahlungen von ca. 20 TEuro auf dann 25 TEuro
jährlich. Auch diesem Vorschlag folgte der Stadtrat einstimmig. Der Bürgermeister bedankte sich bei der Stadtwehrleitung und dem Feuerwehrausschuss für den guten und
ausgewogenen Vorschlag. Er hob hervor, dass die Arbeit der ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden nicht mit Geld aufgewogen werden kann und die Stadt ebenso wie
alle Einwohner für die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden sehr
dankbar sein dürfen. Die Anpassung der Entschädigungssatzung ist in dem Sinne vor allem als Geste der Wertschätzung der Arbeit der Feuerwehren zu verstehen.
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Baubeschluss zur nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung am Hirschbach –
Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung sollen die zur Verfügung stehenden
Fördermittel des Bundes auch für die nachhaltige Beseitigung der Schäden am Hirsch-
Sprechstunden Bürgermeister
Stadtverwaltung Glashütte
Hauptstraße 42, 01768 Glashütte
Donnerstag, 07.01.2016, 14-18 Uhr
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Stadtverwaltung Glashütte
Hauptstraße 42, 01768 Glashütte
Telefon: 03 50 53 / 45 – 0
Fax:
03 50 53 / 4 71 42
mail:
stadtverwaltung@
glashuette-sachs.de
Öffnungszeiten:
Mo
09-12 Uhr
Di
09-12 Uhr, 14-16 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09-12 Uhr, 14-18 Uhr
Fr
09-12 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses zum
Jahreswechsel: 23.12.,24.12.,28.12.,30.12. geschlossen. 29.12. 09 – 12 und 14 -16 Uhr geöffnet
Geänderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Glashütte: Mo., 11.01.16 und Fr., 15.01.16 geschlossen
Bürgerbüro Reinhardtsgrimma
Neue Str. 5, Tel.: 035053/48639
Fax: 035053/30008, Mail: buergerbuero.
[email protected]
Öffnungszeiten:
Sparkasse/Bürgerbüro
Mo
09-12 Uhr
Di
09-12 Uhr
Mi
geschlossen
Do
14-18 Uhr
Fr
09-12 Uhr
Meldestelle
14-18 Uhr
09-12 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Reinhardtsgrimma: 23.12., 24.12., 30.12. und
31.12.15 geschlossen, 28.12. 09 – 12 Uhr Sparkasse, 29.12. 09 – 12 Uhr Sparkasse und 14 – 16
Uhr Meldestelle (keine Sparkassenleistungen!)
Schiedsstelle
Begegnungsstätte BOOT Schlottwitz
Müglitztalstraße 31a, 01768 Glashütte
Tel. 03 50 53 / 4 28 40, Hr. Vonderlind
Sprechstunde:
2. Montag im Monat 18-19 Uhr
Postanschrift der Schiedsstelle:
Schiedsstelle - Bürgerbüro Reinhardtsgrimma,
Neue Straße 5, 01768 Glashütte
Sprechstunden des Bürgerpolizisten
Donnerstag, 17.12.2015, 21.01.2016
15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Stadtbibliothek Glashütte
Tel.: 035053/42050, Fax: 035053 / 32824
Öffnungszeiten
Mo 12-16 Uhr
Di 10-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi geschlossen
Do 12-17 Uhr
Fr geschlossen
Tourismusbüro
Tel.: 035053/329829, Fax: 035053/321473
Geänderte Öffnungszeiten Stadtbibliothek Glashütte und des Tourismusbüro: 21.12.2015 bis
03.01.2016 geschlossen.
Wichtige Telefonnummern:
Bauhof Glashütte | Reinhardtsgrimma
Telefon
035053 32672
Landratsamt Pirna:
03501 515-0
Schiedsstelle Glashütte/Kreischa
Herr Vonderlind
035053 42840
Kindertagesstätten
Reinhardtsgrimma
Leiterin
Cunnersdorf
Dittersdorf
Glashütte
Schlottwitz
035053 324440
035053 324441
035053 48880
035053 48594
035053 48563
035053 48689
Grundschulen
Glashütte
Reinhardtsgrimma
035053 42493
035053 48229
Hort
Glashütte
Reinhardtsgrimma
035053 324370
035053 324430
Oberschulen
Dippoldiswalde
Schmiedeberg
Geising
Kreischa
03504 612414
035052 64289
035056 34257
035206 22062
Gymnasium
Dippoldiswalde
Altenberg
03504 612501
035056 35032
Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb
035206 20920 • Bereitschaft: 0172 3507605
Anmeldung Entleerung Gruben /
Kleinkläranlagen
035206 20919
TWZ Weißeritzgruppe
0351 648040
Tierheim Freital
Kohlenstr. 42 (Windberg) 0351 6413 222
(tägl. 7 – 19.30 Uhr)
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst („Hausbesuchsdienst“)
Patienteninformation: Bei Bedarf melden
Sie sich bitte bei der neuen bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 oder bei
lebensbedrohlichen Erkrankungen und
Unfällen gilt weiter die Rufnummer 112
sowie die Rufnummer 03504 / 19 222
zur Anmeldung eines Krankentransportes.
Wenn es sich um eine lebensbedrohlichen Notfall handelt, wählen Sie bitte den
Notruf 112!
Apothekennotdienst
Die Notdienstapotheke in Ihrer unmittelbaren Nähe, können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ständig bundesweit wie
folgt erfragen: 0800 00 22833 (kostenlos
aus dem deutschen Festnetz) - 22833 (von
jedem Mobiltelefon) • www.aponet.de •
Per mobilem Internet: www.22833.mobi
Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Stadt Glashütte / Sachsen
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Bericht aus dem Stadtrat …
bach verwendet werden. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass in einer ersten Kostenerfassung nur die nötigsten Maßnahmen aufgenommen und Kosten von ca. 50 TEuro ermittelt wurden. Im Zuge der weiteren Planungen wurden dann weitere Maßnahmen abgestimmt, die den
Hochwasserschutz in Hirschbach verbessern können. Die Kosten haben sich entsprechend
deutlich erhöht, können aber innerhalb des zur
Verfügung stehenden Gesamtbudgets finanziert werden. Das Projekt wurde im Februar
2015 öffentlich im Ortschaftsrat vorgestellt, Anregungen aus der Beratung in die weitere Planung einbezogen. Nunmehr stand der notwendige Baubeschluss an, den der Stadtrat einstimmig fasste. Da auch der notwendige Genehmigungsprozess erfolgreich gemeistert
wurde, kann nunmehr die Ausschreibung erfolgen und im Frühjahr 2016 mit der Umsetzung
des Projekts begonnen werden.
Straßendurchlass Alte Straße 35/41
Weitere Beschlüsse – Einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die Bereitstellung von zusätzlich 12 TEuro für höhere Personalkosten, die auf Grund von Tariferhöhungen im Erzieherbereich
2015 anfallen. Die Mehrkosten belaufen sich 2015 zwar auf 45 TEuro, jedoch kann ein Teil der
Mehrkosten über Einsparungen an anderer Stelle im Personalkostenbudget kompensiert werden. Für 2016 ist mit Mehrkosten von insgesamt 85.000 Euro zu rechnen, so dass sich der Zuschussbedarf der Stadt deutlich erhöhen wird, denn neben den höheren Tarifen gilt es, zusätzliches Personal für die gesetzlich vorgegebene Verbesserung des Personalschlüsse zu finanzieren. Ebenfalls einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die von der Verwaltung vorgelegte
Stellungnahme der Stadt Glashütte zu einer Sammelpetition zum Thema Löschwasser in Oberfrauendorf. Besorgte Bürger hatten sich mit dieser Petition an die Stadt gewandt, weil man auf
Grund von Baumaßnahmen an 2 Löschwasserteichen die Löschwasserversorgung in Oberfrauendorf gefährdet sah. Die Verwaltung legte in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung dar, dass
die Löschwasserversorgung regelmäßig gesichert war. Zwischenzeitlich sind die Sanierungsarbeiten an den beiden Teichen abgeschlossen. Die Petenten werden entsprechend der vom
Stadtrat beschlossenen Stellungnahme informiert.
Des weiteren wählte der Stadtrat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der Stadt
Glashütte zur Bürgermeisterwahl am 10. April 2016 und bestätigte den von der Verwaltung vorgeschlagenen Sitzungsplan des Stadtrates und der Ausschüsse im Jahr 2016.
Nach einem kurzen nichtöffentlichen Teil konnte der Bürgermeister die Sitzung gg. 20:00 Uhr
schließen. gez. Dreßler, Bürgermeister
Baustellenkalender
■ Information zu Hochwassermaßnahmen
In der Ortslage Frauendorf konnten gerade in diesem Jahr eine Reihe von Maßnahmen der
Schadensbeseitigungen aus dem Hochwasser 2013 in der Planung soweit voran gebracht werden, dass hier auch vom LRA / Untere Wasserbehörde die Zustimmungen zur Ausführung erteilt werden konnte. So wurde die Maßnahme Nr. 1 - Schadensbeseitigung am mittleren Feuer-
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Baustellenkalender
löschteich in Oberfrauendorf jetzt im Herbst umgesetzt. Der Stadtrat konnte in seiner Sitzung
vom 25.08.2015 die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Fa. Hamann aus Reinhardtsgrimma, mit der Bauausführung beauftragen. Diese setzte die Bauarbeiten in der vorgegebenen Bauzeit und in der geforderten Qualität um.
Zum Stand der Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser 2013 kann mitgeteilt werden,
dass mit den Bauarbeiten der Schadensbeseitigungen am Lockwitzbach in der Ortslage Oberfrauendorf eine weitere Maßnahme, hier die Nr. 4 – Geschiebefang – ebenso abgeschlossen
werden konnte. Diese Maßnahme beinhaltete neben der Sicherung der Gewässersohle auch die
Errichtung eines weiteren Geschiebefanges an der Lockwitz. Es wurden an prägnanten Stellen
wie der Gewässerfurt, Gewässerüberfahrt und an vorhandener Bebauung die Sohle des Bachs
gegen weiteres Einschneiden ins Gelände mittels Sohlriegel gesichert. Mit dem Ausbau des Geschieberückhaltes am Durchlass unmittelbar vor der Ortslage Niederfrauendorf kann zukünftig
an dieser Stelle das durch die Lockwitz herangeführte und abgelegte Material sehr gut mit Technik entnommen werden. Der Geschiebefang ist bewusst an dieser Stelle konzipiert, da bedingt
durch den vorhandenen Durchlass, bei entsprechender Wasserführung das Wasser der Lockwitz ebenda zurückstauen kann und in diesem so beruhigten Bereich sich das mitgeführte Material ablagern kann. Natürlich bedarf dies einer steten Kontrolle durch den Bauhof und bei Bedarf des Herausnehmens des dort abgelegten Gerölls und Sedimente.
Bürgerzettel der Stadt
Glashütte
Ich habe am . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgendes festgestellt:
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In der / dem (genaue Ortsangabe):
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Sehr gut ist die Aufweitung des Gewässers und die Zufahrt für Technik zur Sedimentberäumung
auf dem Foto zu erkennen. Im Weiteren konnte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.10.2015
zwei weitere Bauleistungen zur Schadensbeseitigung, so für die Nr. 2 und Nr. 3 am Gewässer
Lockwitzbach in der Ortslage Oberfrauendorf beauftragen. Hier gaben für den oberen Gewässerabschnitt (Nr. 2), beginnend oberhalb des oberen Feuerlöschteiches bis zur Gewässerquerung der S 183 an der Hausnummer 48, die Strabag aus Dippoldiswalde und für den unteren
Gewässerabschnitt (Nr. 3), beginnend am Gewässerdurchlass der Lockwitz / S 183 bis zum
Ortsausgang, die Fa. Hartmann aus Rechenberg-Bienenmühle das jeweilig wirtschaftlichste
Angebot ab. Beide Maßnahmen beginnen mit den Bauleistungen noch im Dezember 2015 und
sollen dann spätestens im Juni 2016 abgeschlossen sein. Bei diesen Maßnahmen geht es vor
allem um die naturnahe Wiederherstellung von erodierten Gewässersohlen und Böschungen
sowie um die Beseitigung von starken Auskolkungen nach Durchlässen mittels entsprechenden
Einbaus von Wasserbausteinen. Der obere Feuerlöschteich erhält einen neuen und entsprechend den Erfordernissen neu dimensionierten Mönch. Diese Arbeiten werden auch zusammen
mit der FFW abgestimmt. Die Anwohner werden durch die jeweilige Baufirma noch ganz konkret
zum Baubeginn informiert.
Ebenso wurde in der Stadtratssitzung am 27.10.2015 auch der Fortführung der Bauarbeiten an
der Prießnitz im Stadtbereich von Glashütte für die untertunnelten Bereiche zugestimmt. Hier
erhielt das Bauunternehmen Kleber - Heisserer aus Dippoldiswalde den Zuschlag. Mit Bautätigkeiten werden im Dezember die nicht ganz so umfangreichen Schadensbeseitigungen des
Prießnitztunnels unter dem Sportplatz bis
zum Bauhofgebäude begonnen bzw. ausgeführt. Ab Anfang Januar 2016 sind dann
die Bauarbeiten unter der Marktüberbauung
in der Kernstadt terminlich eingeordnet. Somit kam es zu keiner Einschränkung des
Weihnachtsmarktes. Für die Bauarbeiten
nach dem Jahreswechsel wird nur eine kleine Fläche für Technik und Baucontainer auf
etwa 4 PKW-Stellflächen an der Hauptstraße, Höhe Einlaufportal, bzw. über dem
Prießnitzbach in Anspruch genommen. Die
Bautätigkeiten können nur von dieser Stelle
aus an die unterirdischen Schadstellen herangeführt werden. Hier ist der Abschluss der
Bauarbeiten Ende April 2016 vorgesehen
Name und Anschrift:
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Ein stillgelegtes Auto abgestellt
Verkehrsschild / Straßenschild beschädigt
Verkehrsschild falsch eingerichtet
Behindern Hecken und Sträucher die Sicht
Abfluss im Gewässer behindert
Parkende Autos auf Geh- und Radwegen
Straßenbaustelle ungenügend gesichert
Verunreinigungen auf Straßen / Plätzen
Schuttablagerungen
Nicht ordnungsgemäß entsorgter Abfall
Der Kinderspielplatz verunreinigt
Straßenbeleuchtung defekt
Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig defekt
Hydrant | Kanaldeckel | Gully schadhaft
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Den ausgefüllten Bürgerzettel
werfen Sie bitte in den Briefkasten der Stadtverwaltung Glashütte/ Bürgerbüro Reinhardtsgrimma ein oder senden diesen
per Fax 035053 47142. Weitere
Informationen erhalten Sie auch
unter www.glashuette-sachs.de
Stadt Glashütte / Sachsen
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Informationen aus dem Amt
■ Informationen zum Thema Asyl
➜ Ihre Ansprechpartnerin in der Stadtverwaltung
Glashütte zum Thema Asyl sowie für an der AG
Asyl Glashütte Interessierte ist
•
Frau Döring, Hauptamtsleiterin
Tel.: 035053/45-106
Email: [email protected]
➜ Mit Ihren Fragen, Hilfsangeboten usw.
können Sie sich auch an die folgenden
Kontakte wenden:
•
•
•
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
zuständige Behörde für die Unterbringung der Asylbewerber
Mobil: 0151 11348894
E-Mail: [email protected]
http://www.landratsamt-pirna.de/asyl.html
Caritas Dresden
Flüchtlingssozialarbeit
Tel.: 03501 515-5643
Mobil: 0152 37734576
E-Mail: [email protected] oder fluechtlingsberatung@
caritas-pirna.de
AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
Tel.: 03501 58 22 89
Mobil: 0174 9919432
E-Mail: [email protected]
http://www.ag-asylsuchende.de
■ Freiwillige Wahlhelfer sind
herzlich willkommen!
Am 10. April 2016 wird in der Stadt Glashütte der Bürgermeister
gewählt. Sollte dieser im 1. Wahlgang nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten, ist eine Neuwahl am 1. Mai 2016 vorgesehen.
Um die Wahl in unseren 12 Wahllokalen wie bisher abzusichern, werden ca. 80 freiwillige Wahlhelfer benötigt.
Wir möchten hiermit alle Einwohner bzw. Einwohnerinnen unserer
Stadt aufrufen, in den örtlichen Wahlvorständen mitzuarbeiten
und uns bei der Besetzung der Wahllokale am Wahltag zu unterstützen. Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld
gezahlt. Die Verpflegung in den Wahllokalen wird abgesichert.
Sollten Sie also Interesse an einer Mitarbeit im Wahllokal haben,
so melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42 bei Frau Reichel, Tel. 035053/45134 oder [email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit und bedanken uns im Voraus für die Bereitschaft.
M. Reichel - Hauptamt
■ Hinweise des Ordnungsamtes
Bekanntmachung des Ordnungsamtes:
Folgende Ausnahmegenehmigungen nach § 15 Polizeiverordnung wurden erteilt:
Weitere Informationen & Publikationen finden Sie u. a. hier:
• Landesdirektion Sachsen (LDS)
Themenportal "Asyl in Sachsen" der Landesdirektion Sachsen
www.lds.sachsen.de/asylinfo
■ Sächsischer Landtag - Der Sächsische
Ausländerbeauftragte
Zahlen, Fakten und Verfahren zum Thema Migration und
Integration – http://sab.landtag.sachsen.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Informationen
zum Recht auf Asyl und dem Asylverfahren, www.bamf.de. Der
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht zur
dauerhaften Anmietung Wohnungen und Immobilien, welche
entweder als Wohnheim nutzbar sind oder zu einem solchen
hergerichtet werden könnten. Die Objekte sollen zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Darüber hinaus
sucht der Landkreis Grundstücke, die sich zur Aufstellung von
Containern eignen. Interesse besteht auch an Angeboten zur
eigenständigen Errichtung von Wohnheimstandorten. Zudem
sucht der Landkreis Wohnungen zur dauerhaften Anmietung.
Angebote können an nachfolgende Kontakte gegeben werden: EMail: [email protected], Tel.: 0151 / 11348894
Ortsteil Glashütte
• Prießnitztalstraße – Prießnitztalhalle – Tanzveranstaltung
am Samstag, den 12.12.2015 von 22:00 bis 2:00 Uhr
Ortsteil Schlottwitz
• Müglitztalstraße – Begegnungsstätte „Boot“ – Familienfeier
am Samstag, den 12.12.2015 von 22:00 bis 2:00 Uhr
Ortsteil Hirschbach
• Kreischaer Straße - Dorfgemeinschaftszentrum – Familienfeier am Freitag, den 18.12.2015 von 22:00 bis 1:00 Uhr
Ortsteil Cunnersdorf
• Lange Straße – Kalkhöhe – Wintersonnenwende
am Samstag, den 19.12.2015 von 22:00 bis 24:00 Uhr
Über weitere Ausnahmegenehmigungen, die erst nach Redaktionsschluss des Amtsblattes erteilt werden, wird an den Aushangtafeln im jeweiligen Ortsteil, in der Kernstadt an der Bekanntmachungstafel vor der St. Wolfgangs Kirche, informiert. Anträge sind
mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, ansonsten müssen diese abgelehnt werden.
M. Reichel
SB Ordnungsamt
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Informationen aus dem Amt
■ 18. Stadtratssitzung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 15. Dezember 2015, 18:30 Uhr
im Mehrzweckraum des Arthur-Fiebig-Hauses Glashütte, Schulstraße 4 A statt.
■ Vorläufige Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates
3. Abstimmung zur Tagesordnung
4. Einwendungen gegen die Niederschriften der 16. und 17. Sitzung des Stadtrates
5. Bürgerfragestunde
6. Informationen der Verwaltung
7. Einbringung Entwurf Haushalt 2016
8. Beschluss zur Übergabe des Abwasserkanals Alte Bergstraße Ost/Feldstraße in Glashütte in das Vermögen des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Glashütte
9. Beratung und Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für
die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Dittersdorf
10. Informationen zu aktuellen Baugenehmigungsverfahren
11. Anfragen der Stadträte
12. Schließung der öffentlichen Sitzung
Nichtöffentlicher Teil:
Dreßler, Bürgermeister
Alle Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Stadtratssitzung eingeladen. Die
endgültige Tagesordnung wird spätestens 5 Tage vor der Stadtratssitzung an der Bekanntmachungstafel vor der evang.-luth. St.-Wolfgang-Kirche, Markt 8 in der Kernstadt Glashütte bekannt gegeben.
■ Informationen zu
Verkehrsbehinderungen
Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen
kommt es in den nächsten Tagen und
Wochen auf den nachfolgend genannten
Straßen zu Verkehrsbehinderungen.
Glashütte, Prießnitztalstraße, Marktplatz, Hauptstraße – Die Kleber-Heisserer Bau GmbH Dippoldiswalde wird
die Arbeiten zur Hochwasserschadensbeseitigung an der Prießnitz ab 07.12.15
fortsetzen. Zur Baustelleneinrichtung
sowie Sicherung des Baufeldes sind Einengungen im Bereich der oberen
Marktausfahrt sowie Sperrungen von
Parkflächen auf der Sommerseite der
Hauptstraße erforderlich. Die Arbeiten
dauern voraussichtlich bis 30.04.2016.
Wir bitten alle Anwohner und Anlieger
um Verständnis für die Einschränkungen. Bei Rückfragen oder Problemen
wenden Sie sich bitte an das Vorort tätige Bauunternehmen bzw. die Stadtverwaltung Glashütte.
M. Reichel
Ordnungsamt
■ HINWEISE der Kämmerei
■ Sitzungen der Ausschüsse
Die nächsten Sitzungen der Ausschüsse finden im Februar 2016 statt.
■ Bekanntmachung zu öffentlichen Sitzungen der Ortschaftsräte
Ortschaftsrat Cunnersdorf – Der Ortschaftsrat Cunnersdorf trifft sich jeden 3. Donnerstag im
Monat 19:00 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Cunnersdorf. Zur Sitzung und integrierten Bürgerfragestunde sind alle Einwohner herzlich eingeladen. Zu Themen und eventuellen Änderungen werden Sie über den örtlichen Aushang informiert.
Ortschaftsrat Hausdorf – Der Ortschaftsrat Hausdorf trifft sich jeden 2. Dienstag im Monat
19:00 Uhr im Klubhaus. Vor Beginn der Sitzung besteht die Möglichkeit gelbe Säcke entgegen
zu nehmen. Etwaige Änderungen entnehmen Sie bitte dem ortsüblichen Aushang.
Ortschaftsrat Glashütte – Einladung zur 12. Sitzung des Ortschaftsrates Glashütte am: Montag, den 14.12.2015, Uhrzeit: 18:30 Uhr, Ort: Restaurant "Zum goldenen Glas", Hauptstraße
46 in Glashütte, Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Anfragen gern unter
eMail: [email protected]
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Die Einladungen zu den Ortschaftsratssitzungen und eventuelle Änderungen werden regelmäßig an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen bekannt gegeben.
Information: Auf Grund der seit
01.07.2014 gültigen Vorschriften über die
Fristen bei SEPA-Lastschrifteinzügen beachten Sie bitte folgende Hinweise zu
Lastschrifteinzügen und Zahlungen an die
Stadt Glashütte für Januar 2016.
Lastschrifteinzug: Der SEPA-Lastschrifteinzug für Mieten, Pachten und Elternbeiträge für Januar 2016 erfolgt für alle
erteilten Lastschriftmandate erst am
15.01.2016. Bitte achten Sie auf ausreichende Kontodeckung, um unnötige
Rücklastschriftgebühren zu vermeiden.
Überweisungen: Bitte überweisen Sie
noch offene Mieten, Pachten, Grundsteuern, Hundesteuern, Elternbeiträge
und andere Forderungen einschließlich
evtl. Mahn- und Rücklastschriftgebühren für 2015 unbedingt noch im Dezember dieses Jahres. Überweisungen
für Januar 2016 nehmen Sie bitte auch
erst im Januar vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer
035053/45141 Frau Gaude oder 45142
Frau Reuter gern zur Verfügung.
Glöckner, Kämmerin
Stadt Glashütte / Sachsen
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Öffentliche Bekanntmachung
■ Feuerwehrsatzung der Stadt Glashütte
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349, 358) in Verbindung mit § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. August 2015
(SächsGVBl. S. 466) hat der Stadtrat der Stadt Glashütte am 24.11.2015 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Begriff, Gliederung und
Leitung der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr der Stadt Glashütte ist eine
Einrichtung der Stadt Glashütte ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht
aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den
Ortsfeuerwehren Cunnersdorf, Dittersdorf, Glashütte, Hausdorf, Hirschbach,
Johnsbach, Luchau, Niederfrauendorf,
Oberfrauendorf, Reinhardtsgrimma und
Schlottwitz.
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen “Freiwillige Feuerwehr Glashütte”,
Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen beifügen.
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen innerhalb der Ortsfeuerwehren Kinder- und Jugendfeuerwehren,
die in Gruppen gegliedert sein können sowie Alters- und Ehrenabteilungen. Darüber hinaus richtet die Feuerwehr eine ortsfeste Befehlsstelle ein.
(4) Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter und seinen Stellvertretern; in den Ortsfeuerwehren dem
Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern.
Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.
§2
Pflichten der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat die Pflichten
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor
Bränden zu schützen,
- technische Hilfe bei der Bekämpfung
von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von
Umweltgefahren zu leisten und
- nach der Maßgabe der §§ 22 und 23
SächsBRKG Brandverhütungsschauen
und Brandsicherheitswachen durchzuführen
(2) Auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen nimmt die Feuerwehr Aufgaben im
Katastrophenschutz wahr.
(3) Der Feuerwehr werden weitere Aufgaben
im Rahmen der Wasserwehrsatzung
übertragen.
(4) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter
kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei
der Bewältigung besonderer Notlagen
heranziehen.
(5) Die Feuerwehr kann, sofern ihre Einsatzbereitschaft hierdurch nicht beeinflusst
wird, freiwillige Aufgaben (Aufgaben
außerhalb des im SächsBRKG festgelegten Aufgabenbereiches) übernehmen.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die
aktiven Abteilungen der Feuerwehr sind:
- das vollendete 16. Lebensjahr,
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,
- die charakterliche Eignung,
- eine Verpflichtung zu einer längeren
Dienstzeit,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der
Ausbildung
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im
Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein.
Bei Minderjährigen muss die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten vorliegen.
(2) Einer Aufnahme in die Stadtfeuerwehr
steht insbesondere entgegen:
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die
Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die
Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung
oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
unvereinbare Ziele verfolgt.
(3) Die Bewerber sollen in der Stadt wohnhaft
und in keiner anderen Hilfsorganisation
aktiv tätig sein. Der Stadtfeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen.
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den
Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter
nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige
der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme
einen Dienstausweis.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem
Bewerber schriftlich mitzuteilen.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen
aktiven Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr
- das 67. Lebensjahr vollendet hat;
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd
unfähig ist,
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs.3 SächsBRKG
wird oder
- aus der Stadtfeuerwehr entlassen
oder ausgeschlossen wird.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen
Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in
der Feuerwehr für ihn aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere
Härte bedeutet.
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine
andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf
schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann
ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in
der Feuerwehr aufgrund der Verlegung
des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist.
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in
der Aus- und Fortbildung sowie bei
schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des zuständigen
Ortsfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.
(5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses
über die Entlassung oder den Ausschluss
und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit
zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und
die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
§5
Rechte und Pflichten der
Angehörigen der Feuerwehr
(1) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr
haben das Recht, den Stadtwehrleiter, seine Stellvertreter und die Mitglieder des
Stadtfeuerwehrausschusses zu wählen.
Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht, den Ortswehrleiter,
den Stellvertreter und die Mitglieder des
Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen.
(2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61
Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der
Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und
für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.
(3) Stadtwehrleiter, Ortswehrleiter, Gerätewarte, Kinder- und Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter, Atemschutzbeauftragte, Bekleidungswarte, Beauftragte
für Öffentlichkeitsarbeit, Organisationsleiter der Örtlichen Befehlsstelle und Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in der Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt
Glashütte festgelegten Beträge.
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Öffentliche Bekanntmachung
(4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf
Antrag die Auslagen, die ihnen durch die
Ausübung
des
Feuerwehrdienstes
einschließlich der Teilnahme an der Ausund Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt Sachschäden, die
Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung
ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach
Maßgabe § 63 Abs. 2 SächsBRKG.
(5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr
haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in
der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben
gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:
- am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der
Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden,
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,
- im Dienst und außerhalb des Dienstes
ein vorbildliches Verhalten zu zeigen
und sich den anderen Angehörigen
der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
- die Feuerwehrdienstvorschriften und
Unfallverhütungsvorschriften für den
Feuerwehrdienst zu beachten und
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen
gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu
dienstlichen Zwecken zu benutzen.
(6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr
haben eine Ortsabwesenheit von länger
als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder
seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden.
(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr
schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter
- einen mündlichen oder schriftlichen
Verweis erteilen,
- die Androhung des Ausschlusses
aussprechen oder
- den Ausschluss beim Bürgermeister
beantragen.
Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu
hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist
Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen
ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
§6
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Kinderfeuerwehr
(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder
zwischen dem vollendeten 5. und dem
vollendeten 8. Lebensjahr aufgenommen
werden. Dem Aufnahmeantrag muss die
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Kinderfeuerwehrwart im Einvernehmen mit
dem jeweiligen Ortswehrleiter.
(3) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr
endet, wenn das Mitglied
- in die Jugendfeuerwehr aufgenommen
wird,
-
aus der Kinderfeuerwehr austritt,
wenn die Erziehungsberechtigten ihre
Zustimmung nach Abs. 1 schriftlich
zurücknehmen,
- wenn das Kind das 10. Lebensjahr
vollendet hat.
(4) Der Kinderfeuerwehrwart sollte Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr
sein und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Kindern verfügen. Er vertritt die Kinder nach außen.
Seine Wahl und ggf. die seines Stellvertreters erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren
durch die jeweilige Ortsfeuerwehr entsprechend der Festlegungen in § 16. Eine
Wiederwahl ist zulässig.
(5) Die Interessen der Kinderfeuerwehren werden durch den Stadtjugendfeuerwehrwart
im Stadtfeuerwehrausschuss vertreten.
§7
Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und
Jugendliche zwischen dem vollendeten 8.
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2
bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag
muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten
die Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr
endet, wenn das Mitglied
- in die aktive Abteilung aufgenommen
wird,
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,
- den körperlichen Anforderungen nicht
mehr gewachsen ist,
- aus der Feuerwehr entlassen oder
ausgeschlossen wird oder
- wenn die Erziehungsberechtigten ihre
Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich
zurücknehmen.
(4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch die
jeweilige Ortsfeuerwehr für die Dauer von
fünf Jahren entsprechend den Festlegungen in § 16 gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Jugendlichen
verfügen. Er vertritt die Jugendlichen
nach außen. Innerhalb der Jugendfeuerwehr kann ein Sprecher für eine Dauer
von 2 Jahren gewählt werden, der die Interessen der Jugendlichen gegenüber
dem Jugendwart vertritt.
(5) Durch die Jugendwarte ist ein Stadtjugendwart entsprechend der Festlegungen
in § 16 zu wählen. Eine Wiederwahl ist
zulässig. Er ist Mitglied der Stadtwehrleitung und vertritt die Interessen der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Stadtfeuerwehrausschuss.
§8
Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können
Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen
werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst
in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf
Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung
den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der
Feuerwehr für sie aus persönlichen oder
beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer
von fünf Jahren.
(4) Durch die Leiter der Alters- und Ehrenabteilunge kann ein Gesamtleiter entsprechend
den Festlegungen in § 16 gewählt werden.
Eine Wiederwahl ist zulässig. Er vertritt die
Interessen der Alters- und Ehrenabteilungen
im Stadtfeuerwehrausschuss.
§9
Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des
Stadtfeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Stadtfeuerwehr oder
Personen, die sich um das Feuerwehrwesen
oder den Brandschutz besonders verdient
gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.
§ 10
Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
- die Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung,
- der Stadtfeuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss und
- die Stadtwehrleitung / Ortswehrleitung.
§ 11
Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist
jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Stadtfeuerwehr durchzuführen.
Der Hauptversammlung sind alle wichtigen
Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu
ihrer Behandlung und Entscheidung nicht
andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In
der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der
Stadtfeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden die Stadtwehrleitung und der Stadtfeuerwehrausschuss gewählt.
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist
vom Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine
außerordentliche Hauptversammlung ist
innerhalb eines Monats einzuberufen,
wenn das von mindestens einem Drittel
der aktiven Angehörigen der Feuerwehr
schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung
der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bür-
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Öffentliche Bekanntmachung
germeister mindestens 14 Tage vor der
Versammlung bekannt zu geben.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer
Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine
zweite Hauptversammlung einzuberufen,
die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen
gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter
vorzulegen.
§ 12
Stadtfeuerwehrausschuss
(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt die Fragen der Finanzplanung der
Stadt für die Feuerwehr sowie der Dienst
und Einsatzplanung. Er wird auf die Dauer
von fünf Jahren gewählt.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss besteht
aus dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern sowie den
Ortswehrleitern, dem Stadtjugendwart
sowie dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilungen. Bei Vorhandensein mehrerer
Alters- und Ehrenabteilungen und Jugendfeuerwehren ist jeweils ein Gesamtbeauftragter (zum Beispiel als Stadtjugendfeuerwehrwart) für den Stadtfeuerwehrausschuss zu bestimmen.
(3) Der Stadtfeuerwehrausschuss soll viermal
im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom
Vorsitzenden mit der Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen.
Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein
Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von
ihnen geforderten Tagesordnung verlangt.
Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des
Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen.
(5) Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung.
(6) Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen sind Niederschriften anzufertigen.
(7) In jeder Ortsfeuerwehr ist ein Ortfeuerwehrausschuss zu bilden. Für ihn gelten
die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter
als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter,
dem Schriftführer, dem Jugendfeuerwehrwart und dem Vertreter der Altersund Ehrenabteilung. In den Ortfeuerwehrausschuss können von der Ortsfeuerwehrversammlung weitere aktive Mitglie-
der gewählt werden. Dabei ist pro 6 aktive
Angehörigen ein Ausschussmitglied für
die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Der
Stadtwehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht
§ 13
Wehrleitung
(1) Zur Wehrleitung gehören der Stadtwehrleiter, seine beiden Stellvertreter und der
Stadtjugendwart.
(2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer
von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist
zulässig.
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese
Dienststellung erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen verfügt.
(4) Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der Wahl in der Hauptversammlung und nach Zustimmung des
Stadtrates vom Bürgermeister bestellt.
(5) Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter
haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode
oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines
Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein
Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats
nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl
zustande, setzt der Bürgermeister bis zur
satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit
Zustimmung des Stadtrates als Stadtwehrleiter oder Stellvertreter ein.
(6) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich
und führt die ihm durch Gesetz und diese
Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er
hat insbesondere
- auf die ständige Verbesserung des
Ausbildungsstandes der Angehörigen
der Feuerwehr entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen
zu regeln
- die Dienste so zu organisieren, dass
jeder aktive Feuerwehrangehörige
jährlich an mindestens 40 Stunden
Ausbildung teilnehmen kann,
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und
Ausbildungspläne aufgestellt und
dem Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden,
- die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren,
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung
der Feuerwehr hinzuwirken
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
-
bei der Verwendung minderjähriger
Feuerwehrangehöriger die Einhaltung
der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem
Bürgermeister mitzuteilen.
(7) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.
(8) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehrund brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen
in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.
(9) Die stellvertretenden Stadtwehrleiter haben den Stadtwehrleiter bei der Lösung
seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn
bei Abwesenheit mit allen Rechten und
Pflichten zu vertreten.
(10)Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen
die Dienstpflichten oder wenn sie die im
Absatz 3 geforderten Voraussetzungen
nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach
Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses abberufen werden.
(11)Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze
1 bis 10 entsprechend. Sie führen die
Ortsfeuerwehr nach Weisung des Stadtwehrleiters und sind für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich.
§ 14
Unterführer, Gerätewarte
(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer)
dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet
sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere
durch die erfolgreiche Teilnahme an den
vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.
(2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des
Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem
Ortsfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf
der Amtszeit bis zur Bestellung eines
Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben
nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.
(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis
3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtung der Feuerwehr
zu verwahren und zu warten. Prüfungspflichtige Geräte sind zum festgelegten
Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden.
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Öffentliche Bekanntmachung
§ 15
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Leiter der ortsfesten
Befehlsstelle
(1) Als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
und Leiter der ortsfesten Befehlsstelle
dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet
sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere
durch die erfolgreiche Teilnahme an den
vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen bzw. dem
Landkreis nachgewiesen werden.
(2) Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
und der Leiter der ortsfesten Befehlsstelle
werden im Einvernehmen mit dem Stadtfeuerwehrausschuss vom Stadtwehrleiter
auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der
Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach
Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses widerrufen. Wiederbestellung ist
zulässig. Die Beauftragten bleiben bis
zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt.
(3) Die Beauftragten führen ihre Aufgaben
nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.
§ 16
(3)
(4)
(5)
(6)
Wahlen
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei
Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Stadtfeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten
als zu wählen sind und muss vom Stadtfeuerwehrausschuss bestätigt sein.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht
nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zu-
(7)
(8)
stimmung der Hauptversammlung die
Wahl offen erfolgen.
Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem
Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.
Wahlen können nur dann vorgenommen
werden, wenn mehr als die Hälfte der
Wahlberechtigten anwesend ist.
Die Wahl des Stadtwehrleiters und seiner
Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die
Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht
kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen durchzuführen, bei der
die einfache Mehrheit entscheidet. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als Mehrheitswahl
ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen
sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind
diejenigen Angehörigen der Feuerwehr
gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die
Wahl annehmen.
Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch
den Wahlleiter dem Bürgermeister zur
Vorlage an den Stadtrat zu übergeben.
Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis
nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine
Neuwahl durchzuführen.
(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl
des Stadtwehrleiters oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der
Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum
nicht zu, hat der Stadtfeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der
Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen,
die seiner Meinung nach für eine der
Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5
die Wehrleitung ein.
(10)Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren
gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend.
Die Aufgaben des Stadtrates können dem
Ortschaftsrat übertragen werden.
(11)Alle Wahlen und Bestellungen sind innerhalb eines Monats nach den Vorgaben
der Stadtwehrleitung durchzuführen. Sollten während der Legislaturperiode Wechsel Aufgrund Dienstuntauglichkeit oder
Ausscheiden der gewählten bzw. bestellten Personen erfolgen, sind diese Ämter
nach Ende der Legislaturperiode erneut
zu wählen bzw. zu bestellen. Der Stadtwehrleiter kann im Bedarfsfall die Ämter
für den Zeitraum von höchstens 6 Monaten kommissarisch besetzen.
§ 17
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Glashütte vom
04.03.2008 einschließlich ihrer Änderungen
außer Kraft.
Glashütte, den 25. November 2015
gez. Dreßler
Bürgermeister
Siegel
■ Satzung über die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte
(Feuerwehrentschädigungssatzung)
Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) in derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt
Glashütte am 24.11.2015 die nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
Höhe der Aufwandsentschädigung des
Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreter
Der Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
a) Leiter Stadtfeuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88,00 EUR
b) Stellvertreter des Leiters der Stadtfeuerwehr . . . . . . .44,00 EUR
§2
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Höhe der Aufwandsentschädigung der
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter
Die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
a) Leiter der Ortsfeuerwehren
- mit bis zu 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . . . .44,00 EUR
- mit mehr als 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . .55,00 EUR
b) Stellvertreter des Leiters der Ortsfeuerwehren
- mit bis zu 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . . . .22,00 EUR
- mit mehr als 20 aktiven Kameraden . . . . . . . . . . . .27,50 EUR
§3
Höhe der Aufwandsentschädigung der Jugend- und
Kinderfeuerwehrwarte
Die Jugend- und Kinderfeuerwehrwarte erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
a) Stadtjugendwart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44,00 EUR
b) Jugendwarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33,00 EUR
c) Kinderfeuerwehrwarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR
Stadt Glashütte / Sachsen
Seite 12
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Öffentliche Bekanntmachung
§4
Höhe der Aufwandsentschädigung der Geräte- und
Bekleidungswarte
Die Gerätewarte erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
a) Gerätewart der Stadtteilwehr Glashütte . . . . . . . . . . . .27,50 EUR
b) Gerätewart der Ortswehren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22,00 EUR
c) Atemschutzbeauftragte (pro Fahrzeug) . . . . . . . . . . . . .5,00 EUR
d) Bekleidungswart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR
§5
Höhe der Aufwandsentschädigung für den
Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und den Leiter
der Ortsfesten Befehlsstelle
§9
Zahlung der Aufwandsentschädigung
(1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung gemäß §§ 1 bis 6 erfolgt
bargeldlos halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12.
(2) Die Zahlung der Entschädigung gemäß § 7 erfolgt halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12. und kann bargeldlos erfolgen.
§ 10
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die
bisher geltende Feuerwehrentschädigungssatzung vom 29.07.2008
sowie die 1. Änderungssatzung vom 05.05.2011 außer Kraft.
Glashütte, den 25. November 2015
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und der Organisationsleiter
der Ortsfesten Befehlsstelle erhält für seinen ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
gez. Dreßler
Bürgermeister
Siegel
a) Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR
b) Organisationsleiter Ortsfeste Befehlsstelle . . . . . . . . .25,00 EUR
§6
Höhe der Aufwandsentschädigung für Ausbilder
Die Ausbilder erhalten für ihren ehrenamtlichen Feuerwehrdienst folgende Aufwandsentschädigung pro Ausbildungsstunde (60 min):
Ausbilder
§7
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15,00 EUR
Aufwandsentschädigung bei Einsätzen und
Brandsicherheitswachen
(1) Jeder Kamerad, der innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung
am Gerätehaus eingetroffen ist und am Einsatz sowie an einer angeordneten Brandsicherheitswache teilgenommen hat, erhält eine
Einsatzentschädigung in Höhe von 5,00 Euro.
Als Nachweis dient der Einsatzbericht des Einsatzleiters.
(2) Bei Einsätzen über 8 Stunden wird eine Einsatzentschädigung in
Höhe von 10,00 Euro je Einsatz gezahlt.
(3) Die Regelung des Absatz 1 gilt nicht für Folgeeinsätze.
§8
■ Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Höhe der Aufwandsentschädigung bei
langjähriger Mitgliedschaft in der
Freiwilligen Feuerwehr Glashütte
Es kommt ausschließlich die Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRK-JubZVO) zur Anwendung.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
■ Nächster Termin Amtsblatt
■ Termine Amtsblatt 2016
Das nächste Amtsblatt erscheint am 22.01.2016– Redaktionsschluss ist am 03.01.2016Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Glashütte
eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie dazu
die E-Mail: [email protected]
Erscheinungstag
Redaktionsschluss
Fr., 22.01.
Fr., 19.02.
Fr., 18.03.
Fr., 22.04.
Fr., 20.05.
Fr., 17.06.
Fr., 22.07.
Fr., 19.08.
Fr., 23.09.
Fr., 21.10.
Fr., 18.11.
Fr., 16.12.
03.01.
31.01.
28.02.
03.04.
01.05.
29.05.
03.06.
31.07.
04.09.
03.10.
31.10.
27.11.
■ Zur Verteilung:
Das Amtsblatt der Stadt Glashütte erscheint in einer Gesamtauflage von 4.000 Exemplaren. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar hergestellt. Die weiteren Exemplare, die
nicht zur Verteilung kommen, liegen an den auf S. 6 genannten Verteilstellen zur kostenfreien Abholung aus. Für die Ortsteile Reinhardtsgrimma und Dittersdorf kann gegenwärtig keine Verteilung abgesichert werden - demnach werden die für den Ort benötigten Exemplare ausschließlich in den festgelegten Auslagestellen zur kostenlosen Mitnahme
ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Abonnements. Die Abonnenten
zahlen lediglich die Portogebühren. Auch gibt es die Möglichkeit der Anmeldung zum Newsletter, mit dem über das Erscheinen des Amtsblattes informiert wird.
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Stadt Glashütte / Sachsen
Öffentliche Bekanntmachung
■ Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Glashütte am Sonntag, den 10. April 2016
1. Wahltag und Tag eines etwaigen zweiten Wahlganges
Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Glashütte findet am Sonntag, den 10.
April 2016 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Ein etwaig notwendig werdender zweiter
Wahlgang findet am Sonntag, den 1. Mai 2016 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Dabei kann jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber
nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach
dieser Bekanntmachung und müssen spätestens bis zum 14. März 2016, 18:00 Uhr bei
dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Glashütte in der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Zimmer 012 zu den allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich eingereicht werden.
Bei einem etwaigen zweiten Wahlgang (falls am 10. April 2016 keiner der Bewerber mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhält) können Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen waren, bis zum 15. April 2016 unter vorgenannter Anschrift zurückgenommen oder
nach Maßgabe des § 6d Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) geändert werden.
Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für den etwaigen zweiten Wahlgang, sofern
sie nicht bis zum 15. April 2016 gemäß § 44a Abs. 2 KomWG zurückgenommen oder geändert werden. Die erstmalige Einreichung neuer Wahlvorschläge zum zweiten Wahlgang ohne vorangegangenen Wahlvorschlag zur ersten Wahl ist nicht zulässig.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Jeder
Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung
(KomWO) entsprechen; die in § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen der Bewerber sind während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten
bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte erhältlich.
4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 60 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des
Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).
Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags und Anlegung eines Unterstützungsverzeichnisses bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte (Ordnungsamt, Erdgeschoss Zimmer 012) während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum 14. März 2016, 18.00 Uhr geleistet werden.
Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem von der Verwaltung
bereit gestellten Unterschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 21 KomWO eigenhändig
geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift
(Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen wollen, haben
dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses unter o. g. Anschrift spätestens
am 07. März 2016 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu
machen. In begründeten Fällen sucht der Beauftragte den Wahlberechtigten in seiner Wohnung oder an dem von ihm benannten Aufenthaltsort innerhalb des Wahlgebietes zum
Zwecke der Entgegennahme der Unterstützungsunterschrift auf.
Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen
Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Glashütte vertreten ist,
bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der
Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Darüber hinaus bedarf der Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den Amtsinhaber enthält.
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Glashütte, den 01.12.2015
Dreßler, Bürgermeister
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■ Auslagestellen Amtsblatt:
■ Glashütte:
- Rathaus
- Deutsches Uhrenmuseum
- Büroartikel Karin Loose
- Ostsächs. Sparkasse Dresden
- Dresdner VB Raiffeisenbank
- Müglitz-Apotheke
- An- und Verkauf „Wühlmaus" /
Postagentur Glashütte
- Stadtbibliothek
- Sächsische Bücherstube Frost
■ Reinhardtsgrimma:
- Bürgerbüro
- Einkaufsmarkt Erbgericht
- Getränkehandel Jäger
- Bäckerei Zahn
- Schlossbäckerei Pfützner
- Schreibwaren/Getränkehandel
Sobottka
■ Dittersdorf:
- Bäckerei Otte
- Fleischerei Heymann u. Kaden
- Friseursalon Zönnchen
■ Bärenhecke:
- Mühle und Bäckerei
■ Börnchen:
- Landgasthof Börnchen
■ Hirschbach:
- Fleischerei Lotze
■ Luchau:
- Landmarkt Hornoff
oder im Internet unter www.glashuettesachs.de/Bürgerportal/Amtsblatt
■ Ausgabestellen für
gelbe Wertstoffsäcke:
Glashütte: Rathaus, An- und Verkauf/
Postfiliale Hauptstraße 44 • Reinhardtsgrimma: Bürgerbüro • Luchau:
Landmarkt Hornoff • Neudörfel: Firma
Orlob • Dittersdorf: Friseursalon Zönnchen, Mittlere Hauptstraße 79 (während
der Öffnungszeiten)
Alle Entsorgungstermine finden Sie im
Abfallkalender oder unter www.zaoe.de
■ Impressum
Herausgeber: Stadt Glashütte, Bürgermeister
Markus Dreßler, Hauptstraße 42, 01768 Glashütte, Tel.: (035053) 45-0, Fax: (035053) 47142, EMail: [email protected],
www. glashuette-sachs.de. Anzeigen, Satz &
Druck: Riedel KG, Gottfried-Schenker-Straße 1,
09244 Lichtenau, Telefon: 037208 876-0,
[email protected] • Auflage: 4.000 Stück •
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Markus Dreßler • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet) • Verantwortlich für die Kirchlichen
Nachrichten: Evang.-Luth. Kirchspiel Glashütte,
Markt 6, 01768 Glashütte
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Tourismusbüro
■ Impressionen vom Glashütter Weihnachtsmarkt
Mit Lichterglanz, Weihnachtsmusik und
Glühweinduft war der Glashütter Weihnachtsmarkt am 1. Adventswochenende wieder ein
schöner Auftakt der Weihnachtszeit. Trotz
des nassen Wetters nutzten in den frühen
Abendstunden sehr viele Besucher den Markt
zum Schlemmen, Schauen und Kaufen.
Für die Einstimmung sorgte schon am Freitag
der traditionelle Pyramidenanschub mit anschließendem Fackel- und Lampionumzug. Viele
Kinder trugen mit Stolz ihren Lampion oder ihre Fackel durch die Straßen, die Eltern genossen im Anschluss schon den ersten Glühwein
auf dem Markt. Das Angebot der Grundschule,
die am Samstag ihre Türen für alle Interessenten geöffnet hatte, war auch in diesem Jahr
wieder sehr vielfältig. Es wurde u.a. genascht,
musiziert und getanzt. Auch die Modelleisenbahnausstellung von Elektro Rode war ein Anziehungspunkt für Groß und Klein. In den Vereinsräumen gab es reges Treiben beim Schnitzen, Klöppeln und Basteln. Viele Besucher
staunten über die zahlreichen Kunstwerke.
Wer auf dem Markt blieb, erlebte auf der Bühne die gemeinsame Eröffnung des Marktes
durch den Bürgermeister, Herrn Markus
Dreßler und den Pfarrer, Herrn Johannes Keller. Die Theatergruppe und der Schulchor der
Grundschule Glashütte gaben im Anschluss
einen Einblick in die vielseitigen Aufgaben eines Weihnachtsmannes. Der Riesenstollen,
welcher in diesem Jahr von der Bäckerei Gaffron und den fleißigen Helfern der 3. Klasse der
Grundschule gebacken wurde, verkaufte sich
rasch. Während auf der Bühne weihnachtliche
Livemusik vom „Duo Canzone“ erklang, erblickten die Kinder den Weihnachtsmann mit
seiner Schneekönigin. An beiden Tagen öffnete er schon mal den großen Geschenkesack.
Vor der Kirche hatten sich die Pferde vom Reiterhof Tögel aus Oberfrauendorf weihnachtlich
herausgeputzt. Viele Kinder nutzten die Gelegenheit zum Reiten und einem anschließenden
Schnappschuss neben der Pyramide. Auch
das Bogenschießen neben der Kirche konnte
dieses Jahr ausprobiert werden. Auf der Bühne
wurde am Weihnachtsmarktwochenende traditionell auch wieder viel getanzt, mit dem
Tanzstudio Zscharschuch aus Schlottwitz am
Samstag sowie der „Dance Crew“ aus Altenberg am Sonntag. Zu den weiteren Höhepunkten des Bühnenprogramms zählten am Samstagabend die musikalische Reise mit dem Cajonspieler Hugo Dreßler sowie die spektakuläre
Feuershow mit „Two Elements“. Heiko Liebscher lud mit seiner Dreiklang-Disko am späteren Abend zum Tanzen ein. Der Glashütter
Hort begrüßte am 1. Advent die Gäste in weihnachtlich gestalteten Zimmern mit einem
Schülercafé, einer Theatervorführung und
Kreativangeboten. Auch der Mehrzweckraum
des Artuhr-Fiebig-Hauses war an diesem Wochenende belebt. Die Freizeitmaler nutzen die
Räumlichkeiten für eine sehr schöne Ausstellung. Die Bühne wurde am Adventsonntag von
Hans-Peter Nestler mit seiner historischen
Drehorgel und weihnachtlichen Klängen belebt. Weiterhin zog Wolfgang Franke die Kinder
mit einer Zaubershow in ihren Bann. Das sehr
gut besuchte, festliche Adventskonzert in der
Kirche bildete wieder den Abschluss des
Weihnachtsmarktes. Ein großer Dank gilt allen,
die uns auch in diesem Jahr bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser
weihnachtlichen Veranstaltung unterstützt haben, zunächst an alle Händler und Mitwirkenden beim Bühnenprogramm, die sich trotz des
Wetters nicht entmutigen ließen. An die Kollegen vom Bauhof Glashütte, die u.a. den Aufund Abbau des Marktes ermöglichen. Überdies danken wir der Freiwilligen Feuerwehr
Glashütte für die Absicherung des Lampionumzuges, Herrn Ullrich Rosenkranz und
dem Posaunenchor Glashütte für den Pyramidenanschub, Frau Nora Gaffron für die Unterstützung bei der Vorbereitung des Marktbetriebes, Herrn Philipp Walther für die Unterstützung bei der Marktleitung, dem Ortschaftsrat Glashütte für die Freifahrten mit
der Kindereisenbahn, der Firma Elektro Rode
für die Baustromversorgung und die Modelleisenbahnausstellung in der Grundschule,
der Andreas Zimmermann GmbH für den
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
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Tourismusbüro
Transport der Marktstände und des Weihnachtsbaumes, der Bäckerei Gaffron für das
Backen des Riesenstollens, der ev.-luth.
Kirchgemeinde für die Ausgestaltung der
Weihnachtsstube, dem Weihnachtsmann mit
seiner Schneekönigin, der Kinderaugen zum
Leuchten brachte, den Kindern, Eltern, Lehrerinnen und Erzieherinnen der Grundschule
und des Hortes im Arthur-Fiebig-Haus für die
Gestaltung des Rahmenprogramms in ihren
Einrichtungen, dem Glashütter Volkskunstverein e.V., dem Kinder in ihrer Freizeit e.V.
sowie den Freizeitmalern für den besonderen
Einblick in die Vereinsarbeit an dieses Tagen.
Ein ganz besonderer Dank geht an die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG, welche eine großzügige finanzielle Spende für den
Glashütter Weihnachtsmarkt zur Verfügung
stellte und dadurch das Mieten der professionellen Bühne möglich machte.
Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Start in
ein gesundes, neues Jahr und freue
mich auf die weitere gute Zusammenarbeit zum Weihnachtsmarkt 2016.
Bianca Braun,
Tourismusbüro Glashütte
Ortschaftsräte
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Es grüßt Sie herzlich – Ortsvorsteher Jörg Paulusch
eihnachten und
he W neues Jahr
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röh ückliches
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Sehr verehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr hat sich wieder einiges in unseren
Ortsteilen Hirschbach und Hermsdorf/ W. bewegt. So konnte der Ersatzneubau der zwei
Brücken von der Kreischaer Straße über den Hirschbach im Frühjahr fertiggestellt werden.
Die angekündigte Bauzeit von einem halben Jahr konnte sogar durch den milden Winter fast
eingehalten werden. Sicherlich war das für den einen oder anderen Anlieger schon eine Belastung mit dem Baulärm und den damit verbundenen Schmutz. Aber auch so eine Bauphase
geht mal zu Ende und die damit verbundenen Umstände verbessern sich wieder.Der
Brückenbau kam 540.000 Euro und dies sieht man den Brücken vermutlich nicht an. Überrascht hat uns dann noch das Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge mit der kurzfristigen Deckensanierung von der Ortsdurchfahrt in Hirschbach. Damit hatte niemand gerechnet, da die Ortsdurchfahrt ja in absehbarer Zeit grundhaft mit Fußweg ausgebaut werden
soll. Die Planung dafür treibt das Landratsamt, die Stadtverwaltung Glashütte und der Ortschaftsrat weiter voran. Dennoch können wir dankbar für die Deckensanierung (ca. 58.000
Euro) sein, denn jetzt braucht man sich erst einmal nicht mehr für den schlechten Zustand der
Ortsdurchfahrt zu schämen und der Verkehr fliest jetzt zwar mitunter etwas schneller, aber
dafür leiser durch Hirschbach. Auch freuen wir uns sehr darüber, dass im Dorfgemeinschaftszentrum in Hirschbach eine neue Heizung (ca. 13.700 Euro) eingebaut wurde. Der neue Heizkessel wurde notwendig, da es unter anderem für den Bisherigen keine Ersatzteile mehr gab.
Die neue Heizungsanlage verbraucht ca. 20 % weniger Heizöl. Auch in diesem Jahr gilt es
wieder Danke zu sagen, allen welche beruflich dazu beitragen, dass unsere Infrastruktur erhalten bleibt oder verbessert wird. Dazu können wir z.B. die Mitarbeiter unseres Bauhofes,
den Winterdienst, die Grünflächenpfleger und unsere Klärwärter zählen. Danke gilt es aber
auch denjenigen zu sagen, welche sich ehrenamtlich für das Wohl unserer Ortsteile einsetzen.
Dazu können wir den Heimat und Feuerwehrverein Hirschbach - Hermsdorf/W. e.V. und den
Jugendclub Hirschbach mit ihren Helfern zählen. Danke sagen wir auch den Kameraden unserer Ortsfeuerwehren (auch der umliegenden Orte) dafür, dass diese sich in ihrer Freizeit
Weiter- und Ausbilden sowie zu Einsätzen zum Wohle unseres Hab und Gutes sowie unserer
Gesundheit, immer wenn sie gebraucht werden, zur Stelle sind. In der Novembersitzung hat
der Stadtrat in Glashütte einstimmig beschlossen für ca. 500.000 Euro eine Hochwasserschadensbeseitigung am Hirschbach durchzuführen. Die Baumaßnahme soll Anfang März
2016 beginnen. Dabei sollen auch Maßnahmen getroffen werden, welche zukünftig Hochwasserschäden vermeiden sollen. Ebenfalls konnten wir im Jugendclub Hirschbach für ca.
2.800 Euro einen neuen Fußboden einbauen. Der Ortsteil Hermsdorf/W. ist dieses Jahr nicht
so viel im Jahresrückblick benannt. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Einwohner dort vergessen haben! Noch immer kämpfen wir mit Grundstücksangelegenheiten für den geplanten
Bau der Heimatstube. Dazu hatte sich erst vor kurzem ein Lichtblick geöffnet und es zeichnet
sich langsam aber sicher eine Lösung ab. Danke sagen wir natürlich auch unserem Bürgermeister Markus Dreßler und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung
Glashütte und bedanken uns ausdrücklich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit! Das gilt
natürlich auch für alle Ortschaftsräte und Stadträte! Auch wenn wir uns für dieses Jahr das eine oder andere mehr vorgenommen haben, wozu ich auch das Hirschbachtreffen zählen
möchte, muss man manchmal im Ergebnis leider feststellen, dass die Kraft aller nicht unendlich ist. Deswegen ist es mitunter besser, dass man ein solches Fest absagt, als sich zu blamieren und noch Jahre nachher darüber ärgert, weil es in die Hose gegangen ist. So ist es bei
dem einen oder anderen im Privaten oder auf Arbeit, halt die Realität und diese holt uns aller
spätestens im neuen Jahr wieder ein. Bis dahin wünsche ich im Namen aller Ortschaftsräte allen Leserinnen und Lesern des Glashütter Amtsblattes eine besinnliche Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten und unfallfreien Rutsch in das neue Jahr.
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■ Jahresrückblick des Ortschaftsrates Hirschbach - Hermsdorf/W.
Zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden,
zum Jahresende Dank für Vertrauen und Treue,
zum neuen Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg
sowie weitere gute Zusammenarbeit.
ELEKTROFRANKE
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Kundendienst für Haushaltsgeräte aller Art!
An der Lockwitz 76 | 01768 Glashütte OT Oberfrauendorf
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek
Ein erfolgreiches Bibliotheksjahr geht zu Ende. In diesem Jahr begrüßten wir wieder viele neue Nutzer und verzeichneten über 12.000 Entleihungen. Viele Bücherwünsche wurden erfüllt und unser Bestand konnte mit ausreichend finanziellen Mitteln aktuell gehalten werden. Bedanken möchte ich mich bei allen kleinen und großen Lesern für Ihre Treue, bei den Verantwortlichen der Kindergärten, Grundschulen und
Schulhorten im Stadtgebiet für die sehr gute Zusammenarbeit und für die zahlreichen Bücherspenden, die bei uns eingegangen sind. Mein
besonderer Dank gilt Frau Christa Petrausch, die sich ehrenamtlich in der Stadtbibliothek engagiert und Frau Anja Thierfelder, die die
Schulbibliothek in Reinhardtsgrimma ehrenamtlich führt. Ich wünsche allen Familien eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit verbunden mit den besten Wünschen für ein gesundes Jahr 2016. Katrin Goldbeck, Stadtbibliothek Glashütte
Kindergarten
■ „Leinen los in Sachsen“ – „Leinen los in Glashütte“
Die Glashütter Kitas sind eine von 12 Kindereinrichtungen in Sachsen,
welche am Elternprogramm „Schatzsuche“ teilnehmen. Die Auftaktveranstaltung dazu fand am 17.November im Deutschen Hygiene-Museum statt. Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. fördert dieses Programm gemeinsam mit der Techniker
Krankenkasse. Ziel der „Schatzsuche“ ist, zunächst die Erzieherinnen
für die Durchführung der Elternmodule zu qualifizieren, um dann in ei-
nen Austausch mit den Eltern zu treten. Durch den ressourcenorientierten Ansatz wird die Aufmerksamkeit der Eltern verstärkt auf die
Stärken, Schutzfaktoren und unentdeckten „Schätze“ der Kinder gerichtet. Das Elternprogramm wurde den Elternräten in Glashütte bereits vorgestellt und sehr positiv aufgenommen. Deshalb freuen wir
uns gemeinsam 2016 mit den Eltern auf eine Reise zu gehen, Eltern zu
ermutigen, die Schätze, Stärken und Fähigkeiten der Kinder in den
Blick zu nehmen.
Ilona Kochel, Leiterin
Grundschule Reinhardtsgrimma | Grundschule Glashütte
■ „Manege frei“
Kinderaugen wurden groß. Tina und Jessie luden ein. Im Herzen gab
es Spannung pur. Es hieß: „Manege frei, gleich öffnet sich der Vorhang“. Dieses Wunderzirkuszelt war für eine Woche der Mittelpunkt
der Welt, ein paar Stunden durften unsere Kinder Künstler sein. Träume wurden wahr. Der 1. Ostdeutsche Projektzirkus André Sperlich ®
weilte bereits das zweite Mal in Reinhardtsgrimma. Gemeinsam mit
der Grundschule Glashütte und den dazugehörigen Kindertagesstätten erlebten die Kinder eine abwechslungsreiche und interessante
Projektwoche. Schon am ersten Tag strahlten unsere Kinder bei der
Vorführung eines kleinen Programms der Zirkusfamilie. Und bei Manchem stand der Atem still, als sie die Schulleiter der beiden Grundschulen als „Objekt der Messerwerfer“ sahen. Im Anschluss begann
das Training in den einzelnen Gruppen. Die Lehrer und Erzieherinnen
des Hortes und der Kindertagesstätten unterstützten die Trainer bei
ihrer Arbeit fleißig. Bei hoher Disziplin blieb aber der Spaß nicht auf der
Strecke. Die Kinder gewannen einen Einblick in das Leben und die Arbeit der Zirkusfamilie. Die absoluten Höhepunkte waren dann natürlich
die Vorstellungen am Freitag und am Samstag. Jeder Platz im Zirkuszelt war belegt. Eine knisternde Stimmung rund um die Manege, wird
alles gut gelingen oder ist die Aufregung bei den Kindern zu groß? Jessie und Tina eröffneten das Programm und unsere Kinder standen im
Mittelpunkt. Großartig meisterten sie ihre Aufgaben. Ob als Jongleur,
Trapezkünstler, Steiltänzerin, Fakir, Akrobat, Pirat, Zauberer, Taubenshow, Magier des Lichts oder als Jessie und Tina, unsere Zirkuskünstler waren einfach phantastisch. Die Zuschauer würdigten die einzelnen Programmteile mit tosendem Beifall. Das war „Gänsehautstimmung“. Am Ende herrschte nur noch große Begeisterung. Mit dem
schnellen Abbau des Zirkuszeltes blicken wir etwas wehmütig auf eine
tolle Zirkuswoche zurück. Was bleibt sind die schönsten Erinnerungen
auf glanzvolle Teamarbeit, ein wunderbares Zusammengehörigkeitsgefühl, ein phantastisches Miteinander und natürlich die vielen positiven Eindrücke. Die Grundschule Glashütte und Reinhardtsgrimma
möchte sich recht herzlich bedanken:
- bei den Eltern die beim Auf- und Abbau des Zirkuszeltes geholfen haben,
- bei den Bauhofmitarbeitern, die dafür gesorgt haben, dass der
Sportplatz auch bei Regenwetter begehbar war und unsere Kinder
und Gäste trockene Füße hatten,
- bei der Stadt Glashütte, die unser Projekt unterstützt hat,
- bei dem TSV Reinhardtsgrimma für das Verständnis und die Zurverfügungstellung des Hartplatzes,
-
bei unserem Reinigungsteam, dass aufgrund des schlechten Wetters alle Hände voll zu tun hatte,
für die vielen positiven Rückmeldungen der Familien unserer Kinder und
bei allen Lehrer/innen und Erzieherinnen für die sehr gute Teamarbeit
Steffen Namyslo, Grundschule Reinhardtsgrimma
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Stadt Glashütte / Sachsen
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Grundschule Glashütte
■ Weihnachtsmarkt an der Grundschule Glashütte
Traditionsgemäß am Sonnabend des 1. Adventswochenendes öffneten sich die Türen der Grundschule für Gäste und Besucher. Zuvor bereicherte unser Grundschulchor und die Theatergruppe das Programm auf der Marktbühne mit Liedern und Spiel. Die Bäckerei Gaffron schnitt mit Schülern unserer 3. Klasse den selbstgebackenen Riesenstollen an. Die Kinder erzählten auf eindrucksvolle Weise, wie der
Stollen entstand und welche Arbeit im Vorfeld damit verbunden war.
Das Schülercafe in der Aula wurde von den Schülern der 4. Klassen organisiert und betreut und bot selbstgebackenen Kuchen, Kekse, Herzhaftes sowie gesponserte Stollen und Getränke der Bäckerei Degenkolbe an.Kleine Darbietungen von Kindern der Dippoldiswalder Musikschule Harmonika und der Bauchtanz AG in der Aula unterhielten unsere Cafegäste. An den Verkaufsständen der 1. und 2. Klassen wurden
weihnachtliche, selbsthergestellte Dinge zum Verkauf angeboten. In
anderen Zimmern konnten unsere Besucher einen Einblick in Auszüge
der Schulchronik nehmen und die Modelleisenbahn der Fa. Elektro
Rode bestaunen. Auch im Arthur- Fiebig- Haus war das Basteln mit
dem Verein KiiF. e.V. und das Betrachten der Kunstwerke der Freizeitmaler ein Spaß und Freude zugleich. Wir bedanken uns bei allen Besuchern für ihr Kommen, vor allem aber bei den Eltern, die uns tatkräftig
bei den Vorbereitungen und Durchführungen unterstützt haben. Weiterhin geht ein großes Dankeschön an die Bäckereien Gaffron und Degenkolbe sowie an das technische Personal und die Bauhofmitarbeiter. Das Kollegium der Grundschule Glashütte wünscht allen Lesern
ein gesundes neues Jahr 2016!
Feuerwehr
Damit es ein ruhiges Fest wird
■ Tipps zum Brandschutz von Ihrer Feuerwehr
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Christbaum kühl lagern (im Garten, am Balkon oder im Keller) - es besteht die Gefahr von ausgetrockneten Nadeln, die besonders leicht
entzündbar sind! Wenn möglich den Baum in einen wasserbefüllbaren
Christbaumständer stellen, somit verringert sich die Gefahr des zu
schnellen Austrocknens! Ausreichend Abstand von Vorhängen oder
anderen leicht entflammbaren Gegenständen halten (zwischen der
Kerzenflamme und dem nächsten Ast mindestens 20 Zentimeter)
Kinder nie alleine in die Nähe von Kerzen lassen!
Keine Zündhölzer oder Feuerzeuge herumliegen lassen!
Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen!
Heruntergebrannte Kerzen rechtzeitig ersetzen!
Von Wunderkerzen in geschlossenen Räumen ist unbedingt abzuraten, da die Brandgefahr unkalkulierbar wird!
Auch trockene Tannenzweige, Stoffschleifen und Strohsterne sind
idealer Zündstoff für einen Zimmerbrand. Adventkränze sind oftmals
schon beim Kauf relativ trocken. Kleine Ungeschicklichkeiten mit
brennenden Streichhölzern, Kerzen oder Sprühsternen reichen aus,
um den Adventkranz zu entzünden. Noch größere Gefahren bergen
vergessene brennende Kerzen - sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit,
dass sich das Feuer auf das ganze Zimmer ausbreitet, dramatisch.
Halten Sie sich auch hier an die oben beschriebenen Tipps.
Für alle Fälle – wenn es doch passiert:
• Ruhe bewahren.
• Sofort am besten mit Wasser löschen.
Falls der Brand nicht selbst gelöscht werden kann:
• Raum sofort verlassen
• Türen zum Brandraum schließen
• Feuerwehr alarmieren und am Grundstückseingang erwarten.
Ihre Feuerwehr ist natürlich auch in der Weihnachtszeit für Sie da!
Sofort Notruf 112
Allen Mietern ein frohes Weihnachtsfest,
besinnliche Feiertage sowie ein
gesundes und erfolgreiches neues Jahr
wünscht Ihre
Wohnungsgenossenschaft
„Müglitztal“ Schlottwitz eG
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01768 Glashütte / Ortsteil Schlottwitz | Straße der Freundschaft 1a
Tel.: 03 50 53 · 48967 | Fax: 32615 | Email: [email protected]
Stadt Glashütte / Sachsen
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Vereine
Neues aus dem Deutschen Uhrenmuseum Glashütte
■ Geänderte Öffnungszeiten im Deutschen Uhrenmuseum Glashütte
Folgende Öffnungszeiten gelten zwischen Weihnachten und Neujahr
für das Deutsche Uhrenmuseum Glashütte:
24.12.2015
25.12.-30.12.2015
31.12.2015
geschlossen
10 –17 Uhr geöffnet
10 – 14Uhr geöffnet
■ Wartungsarbeiten im Deutschen Uhrenmuseum Glashütte
Das Deutsche Uhrenmuseum Glashütte ist vom 11. bis 15. Januar
2016 auf Grund von Reinigungs- und Renovierungsarbeiten geschlossen. In dieser Zeit werden nicht nur die Vitrinen gründlich gesäubert;
auch die Reinigung und Pflege der Objekte steht auf dem Programm.
Ab 16. Januar 2016 ist das Uhrenmuseum wieder täglich von 10 –17
Uhr geöffnet. Weitere Informationen: Telefon +49 (0) 35 053 - 46 12 106
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
■ Der FSV Schlottwitz informiert
Trotz Schließung der Gaststätte "Zur Eibe" im Vereinshaus ist eine Nutzung der Kegelbahn wieder möglich!! In Abstimmung mit der Stadt Glashütte wird bis zu einer Neuverpachtung des Objektes der FSV Schlottwitz
die Vermietung der Kegelbahn organisieren. Zur Deckung der Betriebsund sonstigen Unkosten ist vorläufig eine Mietgebühr von 15,00 Euro pro
Stunde vorgesehen. Nähere Infos und Terminabsprachen erhalten Sie telefonisch unter: 0172/9321405 oder 035053-32099
Der FSV Schlottwitz
■ Vermietung des Klubhauses Cunnersdorf
Der Saal bietet Platz für ca. 60 Sitzplätze. Kontaktdaten für die Vermietung: Jugendclub Cunnersdorf e. V., Email: [email protected],
Telefon: 0157 - 37 01 65 73
Neus aus den Uhrenbetrieben
■ Deutsch-Französische Feinmechanik
Uhren aus Glashütte gehen hinaus in alle Welt, so auch mancher Uhrmacher. Vom 03.10. bis 09.10.2015 kamen einige Uhrmacherschüler
erstmalig in den Genuss, an einer Studienfahrt nach Frankreich teilnehmen zu können. 22 Auszubildende mehrerer Glashütter Uhrenfirmen sowie 7 Berufsfachschüler der Außenstelle Uhrmacherschule Glashütte
des Beruflichen Schulzentrums „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde,
folgten der Einladung aus Rennes und besuchten die dortige Berufsschule lycée Jean-Jaurès. Die Höhepunkte der Fahrt waren vielfältig: die
Besichtigung der französischen Lehrwerkstätten, der Besuch eines
Kundendienstpartners der Uhrenmarke „Seiko“ in Josselin, eine Konferenz mit dem Eigner der gleichnamigen Uhrenmarke „Richard Mille“, die
Besichtigung der astronomischen Uhr in Ploërmel aus dem 19. Jahrhundert und ein ganztägiger Ausflug nach Saint-Malo am Ärmelkanal in
Begleitung französischer Uhrmacherlehrlinge. So blieb neben den fachlich orientierten Terminen im reichhaltigen Programm auch etwas Zeit
für Eindrücke von Kultur und Geschichte der Region Bretagne und die
Gelegenheit, Kontakte zwischen den Ausbildern und angehenden Uhrmachern beider Länder zu knüpfen. Fahrt und Programm wurden von
den jeweiligen Schulleitern und Fachlehrern der beteiligten Berufsschulen organisiert und über das Deutsch-Französische Jugendwerk finanziell gefördert. Zudem wurde das Projekt auf deutscher Seite von den Uhrenfirmen „Glashütte Original“ und „Mühle“ unterstützt, dank denen die
Auszubildenden trotz der weiten Reise kaum finanziell belastet wurden.
Nach der sehr schönen und eindrucksreichen Fahrt laufen nun die Vorbereitungen für den Gegenbesuch der französischen Uhrmacherschüler
in Glashütte und Dresden, welcher Ende Januar 2016 erfolgt und für unsere Gäste hoffentlich eine ebenso besondere und bleibende Erfahrung
werden wird. Falk Herzog, Glashütte, 06.11.2015
■ Vermietung des Dorfgemeinschaftszentums
im OT Hirschbach
Heimat und Feuerwehrverein Hirschbach – Hermsdorf/W. e.V., Kontakt: Verena Schneider, Telefon: 03504 61 57 08 oder 0176 55 42 56 05,
oder Mail: [email protected]
■ Vermietung des Klubhauses Hausdorf
Zu einem Saal, in dem maximal 100 Personen Platz finden, gehören
eine Küche und eine Theke. Die Einrichtung ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Es gibt eine großzügige Terrasse, die unmittelbar
an eine straßenabgewandte Freifläche mit Spielgeräten anschließt.
Kontakt: [email protected], Telefon: 0174 3820874,
Detailinformationen: http://hausdorf-sachs.de/
■ Vermietung der Begegnungsstätte “BOOT”
im OT Schlottwitz
Möglichkeit der getrennten Anmietung verschiedener Räumlichkeiten, einschließlich des großen Raumes mit ca. 130m2 und Küchenbenutzung. Die Einrichtung ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Zusätzlich verfügt das Objekt über einen Technikraum mit Musikanlage
und Beamer. Auch eine Terassenfläche ist unmittelbar nutzbar. Ein
Spielplatz in unmittelbarer Nähe steht zur Verfügung. Kontakt: Heimatverein Schlottwitz e.V., Carmen Schaffer Telefon: 035053
18555, oder Mail: [email protected]
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Stadt Glashütte / Sachsen
Die Volkssolidarität Glashütte informiert
In der schönen Vorweihnachtszeit ist es ein Bedürfnis, all denen die
unsere ehrenamtliche Tätigkeit unterstützt haben, ganz herzlich zu
danken. Ein besonderer Dank geht an unsere Volkshelfer und an unsere Mitglieder. Mit ihrer Hilfe wollen wir auch im neuen Jahr für alle, die
unsere Angebote annehmen, weiter tätig sein. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Busfahrten und das Dankeschön sind uns
Verpflichtung. Durch Unterstützung des Ortschaftsrates Glashütte
werden wir wieder Glashütter Bürger, welche durch Krankheit nicht an
der Weihnachtsfeier teilnehmen können, mit einer kleinen Aufmerksamkeit aufsuchen. Wir wünschen allen unseren Helfern, ihren Familien, den Mitgliedern und Freunden der Volkssolidarität eine schöne
Vorweihnachtszeit, ein friedlich und besinnliches Fest sowie bestmögliche Gesundheit im neuen Jahr.
Am Donnerstag, d. 21. Januar 2016 laden wir um 15 Uhr ins Goldene
Glas ein. Familie Dr. Scheibner aus Glashütte, führt uns auf ihrer Urlaubsreise mit Bildern nach Indien.
Katrin Mühle
Schatzmeister
Heinz Bernard
Vorsitzender
Die Bürgerhilfe Sachsen e.V. informiert
Wir freuen uns, dass unsere 14tägigen Sprechstunden im Rathaus so
gut angenommen werden. Die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
sind vielfältig und sehr aktuell. Immer wieder steht im Vordergrund die
Frage, was wird, wenn ich im eigenen Haus den Anforderungen auf
Grund meines Alters nicht mehr gerecht werde. Wer kann mir bei der
Bewältigung des Alltages helfen? Sei es beim Sauberhalten der
Wohnräume, Organisieren der Einkäufe, Fahren zum Arzt oder auch
Ausfüllen von verschiedenen Formularen, z. B. Antrag auf Schwerbehinderung oder Wohngeld. Dann kümmern wir uns darum und können
außerdem noch Hauswirtschafts- und Hausmeisterdienste vermitteln.
Wenn Sie auch zu denjenigen gehören, denen es ähnlich geht, die Kinder und Enkel wohnen nicht in Ihrer Nähe und die Nachbarn haben
keine Zeit, dann kommen Sie in unsere Sprechstunde. Wir haben immer ein offenes Ohr, egal wo der Schuh drückt. Abschließend verweisen wir auch auf unsere Website, die uns mit allen Terminen und Aufgaben repräsentiert und auf der Sie auch Ihre Anfragen stellen können. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, viel Spaß bei Ihren
Weihnachtsfeiern, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2016!
Sprechzeiten für den Januar im Glashütter Rathaus:
Dienstag, den 05.01.2015
Dienstag, den 19.01.2015
jeweils 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Kontakte
Telefon:
Mobiltelefon:
E-Mail:
Website:
035052 12702
015114553683
[email protected]
www.seniorenhilfe-sachsen.de
Sollten Sie eine Frage oder ein Problem haben, sprechen Sie uns an.
Wir lassen das Problem zu einer Aufgabe werden, welche wir gemeinsam lösen! Ihre Jana Nöckel und Gerlinde Rühle
Bürgerhilfe Sachsen e.V., Altenberger Str. 45
01773 Altenberg OT Bärenfels
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Vereine
■ Herzliche Einladung zum 3. Glashütter
Hallenmasters Cup Ü35
Wo:
Wann:
Organisation:
Prießnitztalturnhalle in Glashütte
am Samstag, den 02. Januar 2016
Sportverein Luchau 02 e.V.
Programm/Ablaufplan:
ab ca. 16:30Uhr Einspielen der Mannschaften
ab 16:45Uhr Mannschaftsleiterbesprechung
ab 16:55Uhr Begrüßung der Teams
ca. 17:00Uhr Turnierbeginn
Turnierende ca. 21:30Uhr
Folgende Ü35-Teams sind startberechtigt: SpG SV Luchau/Blau-Weiß Glashütte; Team TSV Rgh. 1; Team TSV Rgh. 2; Empor Possendorf; BSG Stahl Altenberg; Stahl Schmiedeberg; HSV Empor Hartmannsdorf, Dorfhainer SV
■ Herzliche Einladung zum 2. Glashütter
Hallenmasters Cup D-Jugend
Wo:
Prießnitztalturnhalle in Glashütte
Wann:
am Samstag, den 02. Januar 2016
Organisation:
Sportverein Luchau 02 e.V.
Programm/Ablaufplan:
ab 10:00Uhr Turnierbeginn // Turnierende ca. 14:30Uhr • Teams: SV
Blau-Weiss Glashütte I.u.II.; Soccer for Kids Dresden; BSG Stahl Altenberg; Hainsberger SV; SpG Hartmannsdorf/Hermsdorf
■ Der Schlottwitzer Senioren e. V. informiert
Wieder geht ein Jahr zu Ende, in dem wir unseren älteren Bürgerinnen
und Bürgern mit unseren Programmen ein paar nette Stunden bereiten
konnten. So hat uns auch in diesem Jahr unser Bürgermeister, Herr
DreßIer, wieder über die Vorhaben und Geschehnisse der Stadt Glashütte und seiner Ortsteile berichtet. Wir haben ein Frühlingsfest und die
Weihnachtsfeier in Börnchen durchgeführt. Es gab einen LichtbilderVortrag über den Oman, einen Vortrag über den Bierkrieg in Schlottwitz
von Herrn Rahm sowie unsere Vollversammlung. Gut besucht war
auch wieder unser Grillfest. Die Wanderungen und die Kegelabende
sind sehr beliebt. Außerdem fanden wieder 5 Busfahrten für alle
Schlottwitzer statt. Ganz besonders möchten wir uns aber bei allen
Sponsoren und Unterstützern unseres Vereins bedanken, ohne deren
Hilfe das umfangreiche Angebot nicht möglich wäre. Dies sind insbesondere die Stadtverwaltung Glashütte, unser Ortschaftsrat, die Wohnungsgenossenschaft Schlottwitz, die Baufirma Zimmermann, der Einkaufsmarkt Schiebel, Selektrona Reinholdshain, die Apotheke Sonntag, Maschinenbau Schlottwitz Brand, FEWES Feinmechanische
Werkstätten GmbH, die Bäckerei Degenkolbe/Tannenbaum, die Firmen Büttner und Graf sowie die Feuerwehr Schlottwitz. Wir wünschen
Ihnen nun für Sie und Ihre Familien sowie allen Unterstützern 'unseres
Vereins ein geruhsames Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Freude
und Glück für 2016! Herzlichst, Zönnchen (Präsidentin)
REINIGUNGSKRAFT GESUCHT!
• Raum Glashütte • Pauschalbasis
Beilagenhinweis:
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Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei:
➜ Autohaus Schneider, Dippoldiswalde
• Vollzeit ev. möglich • Bezahlung nach Tarif
Telefon: 03 50 52 6 78 96
Stadt Glashütte / Sachsen
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Vereine
■ 1. Skatturnier im Jugendclub Sunshine
■ TSV Reinhardtsgrimma - Ausblick für 2016
Am 14.11.2015 fand das erste Skatturnier im Jugendclub Sunshine statt.
14 skatwillige Spieler trafen sich und spielten 2 Listen. Beginn war um 17
Uhr nach der ersten Liste gab es eine kleine Stärkung. Dann wurde weitergespielt und sich natürlich auch nett unterhalten. Ab und zu gab es auch
eine kurze Raucherpause, die wir natürlich an der frischen Luft gemacht
haben. Um 22 Uhr war das letzte Spiel gespielt und der Sieger stand fest.
Platz 1 ging an Rainer Kurzweil, einer der Mitorganisierer (wenn das kein
Zufall war). Platz 2 ging an Heiko Schiebel und Platz 3 ging an Sven Lieber.
Nach der Siegerehrung tranken wir noch ein oder zwei Bierchen und dann
ging es nach Hause. Ich hoffe, es hat jedem Spieler gefallen und wir können das Ganze wiederholen. Bedanken wollen wir uns bei der netten und
schnellen Bewirtung Ray Gogol und natürlich bei dem JC, der uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat. Heiko Schiebel
Am Sonntag, den 17.01.2016, 16:00Uhr können Weihnachtsbäume an der Sporthalle verbrannt werden. Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Herzliche Weihnachtsgrüße, verbunden mit den besten Wünschen für friedliche und erholsame
Festtage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues
Jahr, wünschen wir unseren Mitgliedern, Sponsoren und allen
Einwohnern von Reinhardtsgrimma
TSV-Leitung
Nachlese zu 145 Jahre Freiwillige Feuerwehr Reinhardtsgrimma
■ 50 Jahre Jugendfeuerwehr Reinhardtsgrimma
Als Besucher einiger Veranstaltungen anlässlich der Festtage in Reinhardtsgrimma vom 11.
– 13. 9. 2015 möchten wir der Feuerwehr unseren Dank aussprechen für die viele, viele Arbeit
zur Vorbereitung und Durchführung dieses Jubiläums. Wie der obige Spruch schon aussagt,
sind wir Alle in den verschiedensten Notsituationen auf die Hilfe der Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren angewiesen.
Aus diesem Grund konnte eigentlich jeder von
uns Einwohnern durch sein persönliches Erscheinen zum Fest diese selbstlose Einsatzbe-
reitschaft anerkennen und würdigen. Diese
Teilnahme war aber (nach unserer Einschät-
„Die Feuerwehr ist nicht alles,
aber ohne Feuerwehr geht nichts“
(Inschrift am Gerätehaus)
zung) etwas enttäuschend. Das Wetter, die
Verpflegung, die gebotenen Veranstaltungen
usw. waren optimal. Die Einweihung des In-
nenraumes vom alten Spritzenhaus am 5.
September, die Präsentation des Bestandes
der Handdruckspritzen und die der Oldtimerfahrzeuge mit den Kameraden in entsprechender historischer Kleidung und der Frühschoppen mit dem Feuerwehrblasorchester
Wilsdruff waren für uns nur einige Höhepunkte. Allen, die in der Freiwilligen Feuerwehr Tag
und Nacht für unser Wohl einsatzbereit sind,
möchten wir herzlichst danken und eine schöne Weihnachtszeit wünschen.
Brigitte Donath
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Seite 21
Anzeigen
und ein gutes neues Jahr.
Wir wünschen all unseren Kunden,
Freunden, Bekannten und ihren
Familien ein frohes und
besinnliches Weihnachtsfest und
ein gesundes, glückliches und
erfolgreiches neues Jahr!
Friseur
Kosmetik
Maniküre
Nageldesign
kosmetische Fußpflege
zuckersüße Haarentfernung
Diamant Mikrodermabrasion
Emil-Lange-Straße 1, 01768 Glashütte
Telefon: 035053 31972
Hauptstraße 40, 01734 Oelsa
Telefon: 0351 65260876
Zusammenkommen
ist ein Beginn,
Zusammenbleiben
ist ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten
führt zum Erfolg.
Henry Ford
Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank
für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für
das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.
Wir wünschen allen
Kunden ein
friedliches und gesegnetes
Weihnachtsfest!
Metallbau Göbel GmbH
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Tel.: 035053 32717
Zum WEIHNACHTSFEST
frohe, besinnliche Stunden
***
Zum JAHRESENDE Dank
für die gute Zusammenarbeit
und das erwiesene Vertrauen
***
Zum NEUEN JAHR
viel Glück,
Gesundheit und Erfolg
***
Gimmlitz-Apotheke
Steinbruchweg 1a
09623 Frauenstein
Tel.: 037326 86810
Inhaber: Axel Sonntag
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns
auf ein gemeinsames 2016.
Weihnachtszeit
Zeit für ein herzliches Dankeschön und
die besten Wünsche für ein frohes Fest
sowie ein gesundes und glückliches
neues Jahr!
AUTO-SERVICE
Carsten Härtel
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Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr,
wünschen Ihnen die Teams der...
Dresdner Straße 45 · 01768 Glashütte
Telefon 035053/48666 · Fax 035053/30171
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Telefon: 03 52 06 · 2 38 41
Stadt Glashütte / Sachsen
Seite 22
Kirchliche
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Nachrichten
Mitteilungen des Evangelisch-Lutherischen Kir chspiels Glashütte
Konzerte
• 4. Advent, 20.12., 14.30 Uhr in der
Kirche Dittersdorf - Weihnachtsliedersingen mit dem gemischten Chor aus Dittersdorf unter der Leitung von Herrn Mauer
• 2. Weihnachtstag, 26.12.,16.00 Uhr in
der Kirche Reinhardtsgrimma - Weihnachtliche Vesper mit festlicher Musik des
Barock, mit Kreuzorganist Holger Gehring
aus Dresden, Vokalsolisten und Barockensemble auf historischen Instrumenten
• Neujahr, 1.1., 17.00 Uhr in der Kirche
Glashütte - musikalische Vesper mit Superintendent Noth und Frau Reichel
Aneinander denken - Füreinander beten
Getauft wurde
• Linn Töpfer aus Bärenstein am 14.11.
in der Kirche zu Reinhardtsgrimma
• Theo Kecke aus Cunnersdorf am 14.11.
in der Kirche zu Reinhardtsgrimma
Kirchlich bestattet wurden
• Thea Klemmer aus Glashütte
im Alter von 76 Jahren in Glashütte,
Gottesdienst im Seniorenheim Bärenstein
Freitag 18.12., 10.00 Uhr
Gemeindenachmittage
Dittersdorf: Dienstag, 19.1., 14.00
Bärenstein: Dienstag, 5.1., 14.00
Reinhardtsgrimma: Dienstag, 5.1., 14.00
Johnsbach: Dienstag, 12.1., 14.00
Luchau: Dienstag, 12.1., 14.00
Glashütte: Dienstag, 12.1., 14.15
Bibelabende
Cunnersdorf: 19.1., 19.30,
Reinhardtsgrimma: 21.1., 19.30,
Johnsbach: 27.1., 19.30,
Friedensgebet
Im Pfarrhaus Glashütte mittwochs, 12.00 Uhr
Krippenspiel aktuell
Jedes Jahr Anfang Dezember wird es rührig:
Viele Krippenspieler
bereiten sich darauf
vor, die Geschichte einer Familie aus dem
vorderen Orient aufzuführen. Sie erzählt von
einem Mann, der sich
sorgt, einer tapferen
Frau, die ein Kopftuch
trägt und einem Kind,
das unterwegs geboren
wird. Und als hätten sie
nicht schon genug zu
verkraften auf ihrer anstrengenden Reise, kriegen sie dann auch noch zu hören: Die Herberge ist voll. Meist sind
es drei Wirte, die mehr oder weniger drastisch äußern, dass es keinen Platz gibt. Der dritte Wirt, der in unseren Spielen zu Wort kommt, hat ebenfalls das Platzproblem, ist aber
bereit, aus Mitgefühl eine Notlösung anzubieten.
Diese Geschichte ist nicht nur deshalb interessant, weil sie in der Bibel steht. Sondern
weil sie in tief anrührender Weise beschreibt, wie es uns Menschen auf dieser Welt nur
allzu oft ergeht, was wir dabei fühlen und erleben: Nöte, Zumutungen, Ablehnungen und
Liebe werden hier so angesprochen, dass sich jeder Zuschauer mitfühlend identifizieren
kann.
In diesem Jahr sind besonders viele Marias und Josefs unterwegs. Nicht nach Bethlehem,
sondern zu uns. Welchen der drei Wirte werden wir spielen?
Christen sehen in der Weihnachtsgeschichte noch mehr. Diese Geschichte zeigt uns,
dass Gott es sich so ergehen lässt, wie es uns Menschen ergeht. Dem Schöpfer der Welt
passiert in dieser Weihnachtsgeschichte all das, was einem Menschen passieren kann. Da
wird nichts ausgespart. Und gerade darin erleben wir Gottes Nähe, ja, Gottes Entschlossenheit, solidarisch mit uns zu sein, mit all unseren Nöten und Ängsten.
Und wir sehen noch etwas: Wir sehen den Frieden und den Segen, der allen Beteiligten
zuteil wird, den Hirten, den Königen, Maria und Josef selbst.
Der Schlüssel dazu mag in der Botschaft der Engel zu finden sein. Sie ist die beste und kürzeste Weihnachtspredigt, die ich jemals gehört habe. Sie besteht aus ganzen drei Wörtern
und lautet: Fürchtet Euch nicht! In ihr wird all das zusammengefasst, was uns jedes Jahr
neu an der Weihnachtsgeschichte berührt. Sie zeigt uns, dass in allem, was im Vertrauen
auf Gott geschieht, Gottes Bewahrung zu finden ist.
Vielleicht ist dieses Vertrauen auf Gottes Hilfe ja auch ein guter Tip im Umgang mit den
Marias und Josefs, die ab Januar bei uns in Glashütte ankommen werden. Damals kamen
sie unangemeldet, wir können uns darauf vorbereiten.
Und dies geschieht am besten mit der Predigt der Engel: Fürchtet euch nicht!
Im diesjährigen Krippenspiel kann also jeder von uns seine Rolle finden. Jeder Einzelne,
jedes Dorf, unsere ganze Stadt.
Also dann: Gesegnete Weihnachten!
Pfarrer Johannes Keller
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Seite 23
Gottesdienstkalender
Kindergottesdienst:
Gottesdienst mit
Abendmahl:
Glashütte
Reinhardtsgrimma
Dittersdorf
Bärenstein
Johnsbach
3. Advent
13. Dezember
Kollekte: Eigene Gemeinde
17.00 Uhr
9.00 Uhr
10.30 Uhr
14.00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Adventsfeier
4. Advent
20. Dezember
10.00 Uhr regionaler Singegottesdienst in Glashütte
Kollekte: Eigene Gemeinde
Heiliger Abend
24. Dezember
15.30 Uhr
16.00 Uhr
Kollekte: Eigene Gemeinde
17.00 Uhr
18.00 Uhr
Christvesper
Christvesper
16.00 Uhr
15.30 Uhr
14.00 Uhr
Christvesper
Christvesper
Christvesper
1. Weihnachttag
25. Dezember
Kollekte: Eigene Gemeinde
10.30 Uhr
Gottesdienst
2. Weihnachttag
26. Dezember
Kollekte: Katastrophenhilfe u. Hilfe
16.00 Uhr
10.30 Uhr
Orgelvesper
Gottesdienst
für Kirchen in Osteuropa
27. Dezember
1. Sonntag nach Weihnachten
Kollekte: Eigene Gemeinde
10.30 Uhr
9.00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Silvester
31. Dezember
17.00 Uhr regionaler Gottesdienst in Reinhardtsgrimma
Kollekte: Eigene Gemeinde
Neujahrstag
01. Januar
Kollekte: Gesamtkirchliche Auf-
17.00 Uhr – Musikalische Vesper zum neuen Jahr in Glashütte
gaben der EKD
03. Januar
2. Sonntag nach Weihnachten
Kollekte: Eigene Gemeinde
10.30 Uhr
9.00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
10. Januar
1. Sonntag nach Epiphanias
Kollekte: Eigene Gemeinde
10.30 Uhr
9.00 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
17. Januar
letzter Sonntag nach Epiphanias
Kollekte: Eigene Gemeinde
9.00 Uhr
10.30 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
24. Januar
Sonntag: Septuagesimae
10.30 Uhr
9.00 Uhr
Kollekte: Eigene Gemeinde
Gottesdienst
Gottesdienst
31. Januar
Sonntag: Sexagesimae
Kollekte: Bibelverbreitung -
10.00 Uhr regionaler Gottesdienst in Glashütte
Weltbibelhilfe
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Veränderung im
Gottesdienstplan
Wegen längerfristiger Erkrankung von Pfarrer Günther gibt es Veränderungen im Gottesdienstplan sowie einigen weiteren Gemeindeveranstaltungen.
Wir bitten um Verständnis dafür.
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PATEN GESUCHT!!!
Zwei große Bibeldarstellungen und 74
musizierende Engel mit ihren eigenen
Instrumenten suchen hilfsbereite Paten! Ab Dezember 2015 beginnen die Restaurierungsarbeiten an der historischen
Kassettendecke der St. Wolfgangskirche
Glashütte. Zu diesem Zweck suchen
wir Paten. Mittels ihrer finanziellen Unterstützung können Sie uns bei der anspruchsvollen Restaurierung helfen, damit
am Ende 2016 der gesamte Engelschor
wieder gemeinsam erstrahlen kann.
Stadt Glashütte / Sachsen
Hauskreise
Johnsbach: montags, 19.30 Uhr
Info Tel.: 03 50 53 / 4 71 04
Hausdorf: montags, 19.30 Uhr
Info Tel.: 03 52 06 / 2 31 96
Dittersdorf: dienstags, 19.30 Uhr
Info Tel.: 03 50 53 / 4 86 53
Kinder/ Jugend/ Konfirmanden
Babytreff – mittwochs, 10.00 bis 11.00 Uhr
in der Kirche Johnsbach
Christenlehre im MiniKidsClub für
Kinder ab 3 Jahren – Samstag, 30.1., 9.00
bis 11.00 Uhr im Pfarrhaus Altenberg
Christenlehre Bärenstein für Kinder ab 6
Jahre bis Klasse 7, Donnerstag, 14.1. 17.00 Uhr
Christenlehre Dittersdorf, Montag, 14.12.,
4.1. & 18.1., 15.00 Uhr
Christenlehre Glashütte, mittwochs, 15.00
Uhr
Christenlehre Reinhardtsgrimma, Kl. 1-3 dienstags, 13.45 Uhr, Kl. 4-6 dienstags, 15.00 Uhr
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Junge Gemeinde
Bärenstein: donnerstags, 19.30 Uhr
Reinhardtsgrimma: freitags, 19.00 Uhr
Männer
Offener Stammtisch – O.S.T. Erzgebirge,
Freitag, 20.11. & 8.1., 19.00 Uhr im „Der
Grieche am Weißeritzgarten“ Dippoldiswalde, Info Tel.: 03 51 / 65 21 40 5
Frauen
FrauenBibelKreis Lauenstein – mittwochs
14-tägig, 19.30-21.30 Uhr bei Katrin Küttner,
Schloßstraße 10 in Lauenstein, Info Tel.: 03
50 54/29 85 00
Chöre
Kurrende Bärenstein: Kinder ab 3 Jahren:
Montag, 18.1., 15.30 bis 16.30 Uhr, Kinder ab 6
Jahren: Montag, 14.12.,4.1., 11.1. & 25.1. 15.30
Uhr • Reinhardtsgrimma: montags, 17.00 Uhr,
InfoTel.: 0 35 04 / 61 12 64
In den Ferien findet keine Kurrende statt.
Kantorei Glashütte: dienstags, 19.30 Uhr
In den Ferien findet keine Christenlehre statt.
Johbären: donnerstags, 19.00 Uhr
Konfirmanden
Klasse 7 - Konfirmandentag Samstag, 16.1.,
10.30 Uhr in Reinhardtsgrimma
Klasse 8 – Mittwoch 13. und 27.1., 17.00 Uhr
im Pfarrhaus Reinhardtsgrimma
Posaunenchor Glashütte: nach Absprache
Posaunenchor Reinhardtsgrimma:
donnerstags, 19.30 Uhr
■ Noch ein wichtiger Beitrag zum Ende
des Kirchenjahres:
Mit großer Bestürzung hatte die Kirchgemeinde Glashütte im nunmehr zurückliegenden
Kirchenjahr vom Tode des Pfarrers Ulrich Oertel erfahren.
Ihre Hilfe ist hier gefragt und wird dringend
benötigt! Patenschaft musizierender Engel: 250 Euro (mit Spendenbescheinigung
und persönlicher Urkunde) – Jede Spende hilft! Bei Interesse oder Fragen können Sie
sich gern im Verwaltungsbüro des Pfarramtes
Glashütte zu den Öffnungszeiten melden. Ihre
Kirchgemeindevertretung Glashütte
Er war von 2007 bis 2010 in unserem Kirchspiel tätig und hat sich in dieser Zeit höchstes
Ansehen und Sympathie erworben. Sein aufgeschlossenes und freundliches Wesen half,
die Gemeinde nach schwierigen Jahren wieder aufzurichten, ihr ein neues Selbstverständnis zu geben und viele Menschen zur Mitarbeit anzuregen. So wurde er ein wichtiger
Ansprechpartner, der jederzeit für Sorgen und Nöte ein offenes Ohr hatte und allen mit
seinem Rat zur Seite stand. Er suchte von Anfang an engen Kontakt zu Bürgern und Unternehmen und es gelang ihm durch seine Tatkraft, viele wichtige Projekte in die Wege zu
leiten. Unter seiner Regie konnten die Sanierung der Kirche einschließlich Kirchturm,
der Austausch der Glocken und die Reparatur des Daches umgesetzt werden. Auch im Ruhestand war er immer zur Stelle, wenn es galt, die Gemeinden der Region zu unterstützen. Seine Verdienste in Glashütte bleiben unvergessen und wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
der Gemeindevorstand im Namen der Kirchgemeinde Glashütte
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Kirchennachrichten
Danke
20 Jahre Weihnachten im Schuhkarton. Auch in diesem Jahr möchten
wir uns wieder bei allen langjährigen und auch erstmaligen Schuhkartonpackern und Helfern bedanken. Bei den Geldgebern, die den
Betrag für Päckchen ohne „Porto“
beigesteuert haben, genauso bei
den fleißigen Strickfrauen und männern? Sie helfen, die Lücken
mit warmen Strümpfen, Handschuhen, Mützen zu füllen. Es ist auch
immer wieder interessant, dass man
kleine Tiere und Puppen nicht nur
kaufen, sondern auch stricken und
häkeln kann. Aus unserem Gemeindegebiet kamen dieses
Jahr 124 Schuhkartons. Die bunt
beklebten und liebevoll gefüllten Päckchen sind auf dem Weg zu den
Empfängerkindern. Aber nicht immer kommen sie pünktlich an. Das be-
richtete uns die Teilnehmerin einer
Verteilerreise nach Georgien. Das
Team aus Deutschland war im Dezember 2014 da, aber keine Schuhkartons! Das Schiff konnte seine
Fracht wegen eines Sturms nicht sicher entladen. Also was tun? Wieder zurückfliegen? Nein, die Gruppe hatte die Chance die Auswirkungen der Arbeit der Partner vor Ort
kennenzulernen. Sie erlebten ehrenamtliche Mitarbeiter beim Umgang mit den Kindern und ihren Familien. Die meisten Mädchen und
Jungen haben Kontakt zu Menschen bekommen, die sich liebevoll für sie einsetzen. Es hatte sich
z.B. eine Gruppe gebildet, in der sie
sich regelmäßig trafen, um ein Instrument zu erlernen. Später kamen
auch die Pakete zum Verteilen noch an. A. Richter, Cunnersdorf
...den Kammeraden von der Feuerwehr Reinhardtsgrimma für die schöne Belichtelung unserers großen Weihnachtsbaumes an der Kirche!
...dem Ortschaftsrat Hirschbach für 1500,- Euro Spende zur
Glockensanierung!
...für 1420,-Euro Kollekte zum Adventlichen Benefizkonzert für die Sanierung der Glocken! Der Gospelchor des Gymnasiums Dippoldiswalde unter Leitung von Steffi Borrmann
und Organist Maximilian Schilke haben uns ein wunderschönes Konzert geschenkt.
■ ALPHA-KURS
Im Februar beginnen wir wieder mit einem Grundkurs des christlichen Glaubens. Einige wollen
sich unverbindlich informieren, andere wollen Genaueres zu Fragen der christlichen Weltsicht wissen, einige wollen sich nachkonfirmieren oder taufen lassen... alles möglich in unserem Kurs. Deshalb ist jeder herzlich willkommen! Wir treffen uns jede Woche donnerstags 19.30 Uhr. Beginn ist
am 4.Februar, Abschluss am 17. März. Bitte anmelden unter 035053 48685 oder unter [email protected]
■ Pfarrer Johannes Keller
Sprechzeiten: Dienstag 10 - 12 und 17 - 18 Uhr und nach Vereinbarung, Pfarrweg 2, Reinhardtsgrimma
Telefon: 035053 48685, Fax: 035053 47271
Mail: [email protected]
■ Pfarrer Thomas Günther
Markt 6, Glashütte
Telefon: 035053 30328, Mail: [email protected]
■ Kantorin Almut Reichel
Telefon: 03504 611264, [email protected]
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■ Gemeindepädagogin Katrin Küttner
Schloßstraße 10, Lauenstein, Telefon: 035054 298500
■ Ein Friedhof
zum Begegnen
Am Ewigkeitssonntag fand zum ersten Mal ein
Tag des offenen Friedhofes in Glashütte statt.
Für Besucher bestand die Möglichkeit, mit einer
Vertreterin der Friedhofsverwaltung vor Ort zu
Fragen Trauer, Bestattungsmöglichkeiten, Bestattungskultur und Geschichte des Friedhofes
ins Gespräch zu kommen. In der Trauerhalle
stellten Aquarellmalerinnen der Volkshochschule in ungewöhnlicher Umgebung der Jahreszeit
und dem Anlass entsprechende stimmungsvoll
gestaltete Bilder aus. Der sonst für Trauer vorbehaltene, großzügig und hell gestaltete Raum,
konnte durch diese Ausstellung auch einmal anders wahrgenommen werden. Der Auftritt des
Posaunenchores der Kirchgemeinde Glashütte
erfüllte im strahlenden Sonnenschein den Friedhof mit seinen Klängen. Trotz des stellenweise
heftigen Schneefalls und der nun endlich eingetretenen Kälte, waren zahlreiche Besucher gekommen. Wir möchten den Besuchern für Ihr
Interesse, den Malerinnen für die schönen Bilder
und den Bläsern für die besinnlichen Lieder danken. Kirchverwaltung Glashütte
■ Gemeindepädagogin Anne-Sophie Laes
Am Denkmal 6, Hausdorf, Telefon: 0157 56612690
■ Kirchspielverwaltung und Friedhöfe
Frau Hanke, Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von
9 bis 11 Uhr. Markt 6, Glashütte, Telefon: 035053 32957, Fax:
035053 32958, Mail: [email protected],
■ Homepage: www.kirchspiel-glashuette.de
■ Bankverbindung
Kassenverwaltung Pirna, Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE11 3506 0190 1617 2090 27
BIC: GENO DE D1 DKD
Verwendungszweck genau angeben!
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Wissenswertes
Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe
GmbH (WVWGmbH) informiert:
■ Winterfestmachung in der
Wasserversorgung
Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit
können im Winterhalbjahr Frostschäden
an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes
und damit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen.
■ Kostenfreier Eintrag im Branchenverzeichnis auf der Internetseite der
Stadt Glashütte www.glashuette-sachs.de
Das Branchenverzeichnis auf der städtischen Webseite www.glashuette-sachs.de dient Einwohnern wie auch Gästen in und um Glashütte zur Information. Je umfangreicher das Branchenverzeichnis ist, desto größer ist dessen Nutzwert. Deshalb möchten wir an dieser Stelle
darauf aufmerksam machen, dass jedes Unternehmen bzw. jeder Einzelhändler in Glashütte
die Möglichkeit hat, sich kostenfrei im Branchenverzeichnis zu präsentieren. Die Daten werden
von jedem Unternehmer selbst online eingetragen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass
die vorgenommenen Einträge aktuell gehalten werden – mit der Registrierung im Branchenverzeichnis wird ein Schlüssel per Email übermittelt, welcher es jedem Unternehmer ermöglicht,
die Eintragungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ergänzen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau
Döring (035053/45-106; [email protected] ) gern zur Verfügung. Hauptamt
■ Weihnachtsbäume – Verkaufstermine
Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden. Wir fordern
alle Grundstückseigentümer und Mieter
auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in
der Nähe von Wasserleitungen sowie
Wasserzähleranlagen schließen und
erforderlichenfalls sofort instand setzen.
2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und
isolieren.
3. Wasserleitungen und Wasserzähler
in nicht frostfreien Räumen schützen.
4. Sommerleitungen sowie im Winter
nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.
5. Straßenkappen der Grundstücksanschlüsse sollten im eigenen Interesse durchgängig eis- und schneefrei
gehalten werden.
6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus
(Kundenanlage) ist mit dem Auftauen
ein Installationsunter-nehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist.
7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlussleitungen sind unverzüglich unter der Servicenummer
035202 510421 zu melden.
Das Forstrevier Karsdorf bietet auch in diesem Jahr Weihnachtsbäume aus der Region zum Verkauf. Die Kiefern, Fichten und Tannen stehen fertig geschlagen an der Försterei (01768 Hirschbach,
Reinberger Weg 30) zur Auswahl. Verkaufstermine: 10.12.: 13-16 Uhr • 11.12.: 13-16 Uhr • 12.12.:
9-13 Uhr • 17.12.: 13-16 Uhr • 18.12.: 13-16 Uhr • 19.12.: 9-13 Uhr. Im Forstrevier Grillenburg besteht am 19.12. von 9-13 Uhr die Möglichkeit, den Weihnachtsbaum im Wald selbst auszusuchen
und abzusägen. Treffpunkt ist in Grillenburg am Ende der Seerenteichstraße im Wald unter der
Lichtleitung. Hier gibt es ausschließlich Gemeine Fichte zur Auswahl. Die Preise liegen je nach Baumart und Größe zwischen 10-25 Euro. Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Bärenfels
■ Mit einer guten Tat ins Neue Jahr:
DRK ruft auch 2016 zur Blutspende auf
Der Beginn eines neuen Jahres ist für viele Leute Anlass für gute Vorsätze. Wer bereits darüber
nachgedacht hat, sich mit einer Blutspende für kranke oder verletzte Mitmenschen zu engagieren, kann den Jahresbeginn 2016 dafür nutzen, dies in die Tat umzusetzen. Die Blutentnahme
selbst dauert nur wenige Minuten. Mit der Aufnahme der Spenderdaten, der Bestimmung des
Hämoglobin-Wertes, der ärztlichen Untersuchung und der Erholungsphase inklusive stärkendem Imbiss nach der Spende muss mit einem gesamten Zeitaufwand von etwa 45 Minuten gerechnet werden. Das Blut wird nach der Entnahme im Labor untersucht. Sollten dabei auffällige
Befunde auftreten, die ein Hinweis auf Krankheiten sein können, wird der Spender umgehend
darüber informiert. Jeder Blutspender unterstützt das DRK dabei, die regionale Patientenversorgung mit Blutprodukten kontinuierlich sicherzustellen. Die aus Spenderblut hergestellten
Blutpräparate sind maximal bis zu 42 Tagen haltbar. Deshalb ist jede Blutspende wichtig. Der
DRK-Blutspendedienst lädt gesunde Menschen zwischen 18 und 72 Jahren (Erstspender zwischen 18 und 65 Jahren) ein, ihre guten Vorsätze zu realisieren und auf den vom DRK zahlreich
angebotenen Spendeterminen zur Blutspende zu kommen. Der DRK-Blutspendedienst
wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und gesundes Neues Jahr 2016!
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht: am Montag, den 11.01.2016, zwischen 15:30 und 19:00 Uhr im Erbgericht Reinhardtsgrimma, Grimmsche Hauptstr. 63
DRK-Blutspendedienst
Pro Jugend e.V. informiert:
■ Neues Beratungsangebot für junge Menschen und Familien
mit Kindern unter 27 Jahren
8. Weitere Informationen können dem
Internet unter www.wvwgmbh.de
entnommen werden.
Schwerpunkte der Anlaufstelle umfasst Fragen zur: Kurzberatung bei verschiedenen Problemlagen (Alltagsbewältigung, Schulschwierigkeiten, Erziehungsfragen, Konflikte mit Eltern,
…) • Unterstützung bei der Umsetzung von Projektideen • Vermittlung an geeignete Stellen
(Ämter, Vereine, Beratungsstellen,...) • Unterstützung bei Antragstellungen
Ihre Wasserversorgung
Weißeritzgruppe GmbH
Die Beratung findet nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Hauptstraße 42 oder im Arthur
Fiebig Haus statt. Die Sprechzeiten können individuell und flexibel vereinbart werden. Ansprechpartnerin ist die Sozialarbeiterin Yvette Smoha, telefonisch erreichbar unter der
015236727067 und 03504 / 611543 sowie per Email unter [email protected].
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Wissenswertes
Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. informiert:
■ „Ehrenamtspreis im Sport 2015“ vergeben
Seit 1998 vergibt der Kreissportbund einmal im Jahr eine besondere Auszeichnung. Im Mittelpunkt steht dabei das Ehrenamt, ohne das die Existenz der Mitgliedsvereine überhaupt nicht
denkbar wäre. Der KSB möchte mit dem „Ehrenamtspreis im Sport“ im festlichen Rahmen die
langjährige vorbildliche Arbeit der Sportfreundinnen und Sportfreunde in den verschiedenen
Führungs-, Leitungs- und Betreuungsfunktionen würdigen. Vielen von ihnen sind schon seit
Jahrzehnten fest mit dem Sport verbunden. Die diesjährige Auszeichnung fand am 19. November wieder im Schloss Burgk in Freital statt. Die Geehrten waren von den Vereinen vorgeschlagen wurden. Die Auszeichnungen mit Glaspokal, Ehrenurkunde und Blumen nahmen Michael
Geisler, Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Joachim Krieg, Regionaldirektor der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und Roland Matthes, Präsident des Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vor.
■ Öffentliche Verkehrsmittel in und
um Glashütte
Die folgende Linienübersicht dient als Information. Die aktuellen Fahrpläne können auf
der jeweiligen Internetseite abgerufen werden.
Zug-Verbindung: aktuelle Fahrplaninformation
sind immer donnerstags ab 12:00 Uhr auf der
Homepage www.staedtebahn-sachsen.de/fahrplan/ zu finden
•
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SB 72: Heidenau – Glashütte – Altenberg
SE 19: Dresden - Heidenau - Glashütte Altenberg
Bus-Verbindungen: www.rvd.de
www.vvo-online.de
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Die Preisträger 2015 sind: Friedbert Mückan (Schachverein Freital), Wolf-Dieter Kersten (TV
„Stahl“ Freital), Klaus-Henning Weber (Pirnaer Ruderverein 1872), Franziska Heerwig (Spielmannszug Freital), Jakob Baumung (VSG Dippoldiswalde), Bettina Wunderlich (SV Blau-Weiß
Glashütte), Claudia Lorenz (TSV Graupa), Mattias Dürsel (SV Wacker Mohorn), Gert Schucknecht (SG Grumbach), Lutz Albrecht (SG Wurgwitz), Michael Hauswald (SG „Großsedlitz“ Heidenau), Klaus Lauterbach (OG Pirna des SBB) und Hartmut Grohmann (BSV 68 Sebnitz), (Foto:
Daniel Förster)
■ „Sportler des Jahres 2015“ gesucht
Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte zusammen mit der „Sächsischen
Zeitung“ anlässlich der alljährlich stattfindenden Sportgala die „Sportler des Jahres 2015“ ehren.
Die Vereine können ab sofort für die drei Kategorien Sportler, Sportlerin und Mannschaft ihre Vorschläge unterbreiten. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Kandidaten im Jahr 2015
mindestens 18 Jahre alt geworden sind. Ausschlaggebend für eine Nominierung für den Tippschein sind sportliche Erfolge und besondere Leistungen des Sportlers im Jahr 2015. Die Formulare für die Vorschläge sind im KSB-Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Die
Vereine werden zusätzlich per E-Mail informiert. Der Abgabetermin beim Kreissportbund ist der 04.
Januar 2016. Für jede Kategorie werden maximal 10 Kandidaten nominiert. Die Sportgala mit der
Ehrung der „Sportler des Jahres“ findet am 02. April 2016 in Zusammenarbeit der „Sächsischen
Zeitung“ in der Saubachtalhalle Wilsdruff statt. (WoVo)
■ Wichtige Termine für die Sportvereine im Januar 2016
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10. Januar 2016 - Termin Bestandsmeldung (Verminet) beim LSB 2016
10. Januar 2016 - Termin Antrag Projekt Breitensportentwicklung beim LSB 2016
31. Januar 2016 - Termin Abgabe Verwendungsnachweis Sportförderung KSB 2015
31. Januar 2016 - Termin Abgabe Anträge Sportförderung Kreissportbund 2016
(Präsidium und Geschäftsstelle des KSB) (Wolfgang Vogt)
201: Glashütte - Dohna - Heidenau
368: Glashütte - Bärenstein - Lauenstein Liebenau - Geising - Altenberg
369: (Dippoldiswalde - Schmiedeberg -)
Falkenhain – Glashütte
385: Glashütte - Börnchen - Liebenau Lauenstein - Geising
386: Glashütte - Reinhardtsgrimma Hausdorf - Maxen - Kreischa - DresdenDobritz (- 86 Laubegast - Heidenau)
Bemerkung: Linienkombination 86/F/386
mit DVB AG
388: Dippoldiswalde - Niederfrauendorf –
Glashütte
389: Dippoldiswalde - Reinhardtsgrimma Schlottwitz – Glashütte
Christiane und Andreas
Dulewicz mit ihrem Team
bedanken sich
bei allen Kunden.
Wir wünschen eine gesegnete
Weihnachtszeit.
Für das neue Jahr
Gesundheit, Zufriedenheit
und Frieden!
Wir sind für Sie da!
037327 7186
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Stadt Glashütte / Sachsen
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KulturZeit Glashütte
KonzertZEIT im Atrium Glashütte Original
Farbenfroher Südstaaten-Jazz lockte am 7. November zahlreiche Zuhörer in das
Atrium der Uhrenmanufaktur Glashütte. Thomas Stelzer, Bernd Aust und Christoph
Dehne zelebrierten mit Virtuosität und Leidenschaft den „Drive der Straße“ und
schummrigen Kneipen. Eine faszinierende Mischung aus rauchiger Stimme, gehacktem Piano und einer treibenden Rhythmik, die unausweichlich in die Beine
geht. Das Publikum war sichtlich begeistert!
Schlosskonzert in Reinhardtsgrimma
Barockschloss Reinhardtsgrimma – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma
Sonnabend, 19. Dezember 2015, 19.00 Uhr im Festsaal
Adventskonzert – Frühromantik auf dem Hammerflügel
Werke von Ludwig van Beethoven, Fanny Hensel, Franz Schubert
Christine Schornsheim (München), Hammerflügel
Christine Schornsheim ist Professorin für historische Tasteninstrumente an der Musikhochschule München.
Darüber hinaus bezaubert sie als Künstlerin mit einer fast unerschöpflichen Vielzahl an Klängen verschiedener
historischer Tasteninstrumente und endloser musikalischer Fantasie seit vielen Jahren ein begeistertes Publikum. Immer wieder ist sie Gast namhafter Konzertreihen und Festivals wie beispielsweise des Klavierfestivals
Ruhr, der Schwetzinger Festspiele und natürlich der einschlägigen Festivals, die sich auf Alte Musik spezialisiert haben. Auch hat sie zahlreiche, viel beachtete Schallplatten- und Rundfunkaufnahmen eingespielt. Im Februar 2005 erschien das als grandioser Meilenstein gefeierte, an fünf historischen Tasteninstrumenten eingespielte gesamte Solo-Clavierwerk Joseph Haydns. Diese Tonaufnahme wurde in Frankreich mit dem "Diapason d'Or“- Jahrespreis sowie in
Deutschland mit dem "Preis der deutschen Schallplattenkritik" und dem "Echo Klassik" ausgezeichnet. Besondere Aufmerksamkeit erhielt ebenso
ihre CD mit Werken Mozarts zu vier Händen, aufgenommen zusammen mit Andreas Staier an einem außergewöhnlichen Instrument, das Cembalo
und Hammerklavier in sich vereint. 2009 veröffentlichte sie eine Gesamtaufnahme der Haydnschen Clavierkonzerte auf historischen Instrumenten
(Cembalo, Hammerklavier und Orgel) begleitet von der Neuen Düsseldorfer Hofmusik.
Barockschloss Reinhardtsgrimma – Schlosskonzert
Sonnabend, 16. Januar 2016, 19.00 Uhr im Festsaal
"Euch schöne Augen nie mehr zu sehen.." - Die Affaire Königsmark
Werke von Agostino Steffani, Antonio Vivaldi und Carl Heinrich Graun concerto con voce
Barbara Christina Steude (Dresden), Sopran • Annekathrin Laabs (Dresden), Mezzosopran • Bernhard Hentrich (Dresden), Violoncello
• Kreuzorganist Holger Gehring (Dresden), Cembalo
Das im Rahmen dieses Schlosskonzertes erklingende Cembalo ist in
mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Es besitzt nahezu die Ausmaße
eines Konzertflügels und hat einen außergewöhnlichen tiefen Tonumfang, wodurch eine besondere Klangfülle erreicht wird. Das Instrument
wurde 2007 vom Hamburger Cembalobauer Matthias Kramer (nach
dem stilistischem Vorbild des von der berühmten sächsischen Instrumentenmacher- und Musikerfamilie Gräbner für den sächsischen Hof
erbauten Cembalos) nachgebaut. Das Original ist einst von Johann
Adolph Hasse für seine Opernaufführungen genutzt worden. Kramer
gilt weltweit als Spezialist vor allem für den Nachbau deutscher Cembali. Seine Instrumente zieren nicht nur viele Hauptkirchen Deutschlands, sie werden auch von den führenden Hochschulen im In- und
Ausland besonders geschätzt und von international renommierten
Cembalisten bevorzugt gespielt.
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KulturZeit Glashütte
Zu allen Schlosskonzerten in Reinhardtsgrimma wird ein Reiseservice zwischen Dresden und Reinhardtsgrimma mit verschiedenen Haltepunkten in der Landeshauptstadt angeboten, Voranmeldung und Informationen telefonisch 0351/312729-13, Fax -15 bzw. per Mail
unter [email protected]. Umfangreiche Informationen zu den Schlosskonzerten in Reinhardtsgrimma finden Sie auf der Webseite
www.reinhardtsgrimma.hiller-musik.de/programmorg.htm. Eintritt: 25 Euro; ermäßigt 15 Euro (Ermäßigungen gelten für Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte, ALG 2-Empfänger sowie alle Einwohner von Glashütte); Abendkasse 45 min vor Konzertbeginn
Folgende Karten-Vorverkaufsstellen stehen zur Verfügung: • Konzertkasse der Dresdner Kreuzkirche (Tel.: 0351-4965807 oder [email protected]) • Deutsches Uhrenmuseum Glashütte (Tel.: 035053-46283) • Bürgerbüro Reinhardtsgrimma (Tel.:
035053-48639) • Tourismusverband Erzgebirge/ Regionalbüro Altenberg-Dippoldiswalde (Tel.: 03504-614877)
Orgelkonzerte in der Kirche Reinhardtsgrimma
Kirche Reinhardtsgrimma – Weihnachtliche Vesper
Sonnabend, 26. Dezember 2015, 16.00 Uhr (2. Christtag)
Festliche Musik des Barock
Dieterich Buxtehude, Weihnachtskantaten „Das neugeborne Kindelein“ BuxWV 52 und „Kommst du,
Licht der Heiden“ BuxWV 66, Motetten und Liedsätze von Johann Sebastian Bach, Michael Praetorius,
Andreas Hammerschmidt • Barbara Christian Steude, Sopran | Britta Schwarz, Alt | Sebastian Reim, Tenor | Clemens Heidrich, Bass • Barockensemble auf historischen Instrumenten • Kreuzorganist Holger
Gehring (Dresden), Musikalische Leitung und Orgel • Pfarrer Johannes Keller, Liturgie • Eintritt frei!
Ausstellung
■ Ausstellung im Schloss Reinhardtsgrimma: Christian Lifka - Arbeiten auf Papier
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Am 06.11.2015 fand im Schloss Reinhardtsgrimma die Eröffnung der
aktuellen Ausstellung Christian Lifka – Arbeiten auf Papier. „Ich mag
den Weg vom ersten Farbstrich auf dem Papier, der Leinwand, bis zu
dem Moment, in dem ich mir sage, es ist genug und ein neues Bild ist
erschaffen“, so schrieb Christian Lifka im Juni 2015 über sein aktuelles
Arbeiten: „Es ist wie das Komponieren von Musik: Ton - Pause, Rhythmus, laut - leise. Stimmen, Instrumente, Fläche - Linie, Punkt - Fleck,
Farbe-Schwarz-Weiß, Wiederholungen, Übermalungen. Buchstabenstempel, Pinsel, Feder, Stift ... Am Ende ist es Dichtung ohne Worte
und Töne. Dabei liebe ich das Experiment und die Überraschung, ob
nun mit oder ohne Konzept.“
Mit Christian Lifka stellt ein
Dresdner Künstler im Schloss
Reinhardtsgrimma aus, der
nach seiner Ausbildung zum
Zerspanungsfacharbeiter und
mehrjähriger Tätigkeit als
Stahlbauvorzeichner sein Arbeitsfeld zunächst auf konstruktive Prozesse orientiert
hatte, auf Sachlichkeit und
äußerste Präzision. Dennoch
nahm er, 974-77 – vielleicht
zum Ausgleich - ein Abendstudium an der HfBK aufnahm,
Fachrichtung Malerei/Grafik
und anschließend das Direktstudium mit Diplom. Er hat sehen gelernt; hinsehen gelernt.
Hat in den 80er/ 90er Jahren Fi-
gürliches, Landschaftliches und Architektonisches bis zur Porträthaftigkeit fixiert, - expressiv, mit viel Dynamik. Doch ging es ihm offenbar
damals schon vor allem um die Spannungsfelder, die er in und um seinen jeweiligen Modellen oder Motivgruppen sah. Die ”schöne Dresdner Malerei” hat ihn nur wenig interessiert. Christian Lifka fand einen
künstlerischen Weg zu einer gewissen Unabhängigkeit, sowohl von
Traditionellem als auch von Abbildhaftem, ohne sich jedoch der Wirklichkeit der Zeit zu verschließen.
Christian Lifka ist ein ungemein vielseitiger und fleißiger Künstler, der
scheinbar fast alles in seiner Umgebung, das sich flächenmäßig nutzen
lässt als Unterlage und Ausdrucksmittel, in sein künstlerisches Wirken einschließt. Oft
kombiniert er malerische und
zeichnerische Elemente und nah
am Gegenständlichem liegendes mit ganz abstrakten Gesten.
Das erzeugt Spannung. Das
macht die Sache geheimnisvoll.
Aus seinen Bedrängnissen lässt
er in Farbe oder Schwarz/Weiß
Zeichen entstehen, und Metaphern – assoziativ bauend aus
innerer Erfahrenswelt. Einführende Worte zum Werk Christian
Lifkas sprach Thomas Kitt,
Schloss Reinhardtsgrimma. Die
Vernissage wurde musikalisch
umrahmt von Martin Schulz,
Dresden an der Posaune. Seine
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Ausstellung
Improvisationen bildeten eine außergewöhnliche und sehr anregende Ergänzung zu den ausgestellten Werken. Alle Freunde der Kunst und die, die
es werden wollen, sind eingeladen ins Schloss Reinhardtsgrimma, sich
mitnehmen zu lassen von den Bildern und der von Christian Lifka gewählten Choreografie. Wir steigen von Verhangen und Spaltung kombiniert mit
einem düster anmutenden Desktop im Erdgeschoss über beinahe figürliche Holzschnitte, unbetitelt, über den Tornado und über Wege, die kein
Durchkommen signalisieren oder gar als Kreuzweg bezeichnet sind,
schwierig scheinende Raumsituationen und Kein Ausweg in Sicht zu Gedankenspielen und Zeichen im Kopf ganz oben im 2 Stock. Die Ausstel-
lung ist zu besichtigen im Schloss Reinhardtsgrimma, Schlossgasse
2, bis 01.04.2016, von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr
und am Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Weitere Informationen: http://www.reinhardtsgrimma.hiller-musik.de/
programmaust.htm
Schloss Reinhardtsgrimma, 01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma, Tel. 035053 407-0, Fax: 035053 407-27, E-Mail: thomas.kitt
@smul.sachsen.de
Veranstaltungen
■ Ihre Veranstaltungen schnell und einfach bewerben auf www.glashuette-sachs.de
Auf der Homepage der Stadt Glashütte hat jeder die Möglichkeit seine Veranstaltung selbständig einzutragen und kostenfrei zu bewerben.
Mit ein paar Klicks unter www.glashuette-sachs.de Rubrik „Tourismus/Freizeit“ –„ Veranstaltung eintragen“ kann eine Anzeige problemlos
und einfach vorgenommen werden. Im Veranstaltungskalender ist der Eintrag dann sichtbar. Der Veranstaltungskalender ist für Einwohner
wie auch Touristen gleichermaßen interessant. Weiterhin gibt er bei der Planung eines Events auch einen guten Überblick um terminliche
Dopplungen zu vermeiden. Wir freuen uns auf Ihre Einträge! Bianca Braun – Sachbearbeiterin Tourismus/Veranstaltungen
■ Kinderveranstaltung „Heimlichkeit in der Weihnachtszeit“
Vom 21.12. bis 23.12.2015 treffen wir uns
täglich in der "Geheimniswerkstatt" im Jugendclub Glashütte, um Überraschungen
zum bevorstehenden Fest für liebe Menschen zu werkeln. Natürlich gibt es auch
genug Zeit zum Spielen und Toben. Mo
und Di geht die Veranstaltung von 08:00
bis 15:00 Uhr am Mi bis 19:00 Uhr, wobei
wir die Eltern der Teilnehmer ab 17:00 Uhr
zum Kesselgulasch einladen. Eine Teilnahme der Eltern ist am 21.12.2015 anzumelden. Bei Bedarf können die Kinder täglich
ab 06:30 Uhr betreut werden. Mo und Di ist
die Betreuung bis jeweils 16:00 Uhr möglich. Kinder können ab sofort angemeldet
werden: [email protected] mit Angaben von
Name, Klasse und Erreichbarkeit der Eltern in der Veranstaltungszeit. Mit der Anmeldung werden uns Veröffentlichungen
von Fotos von dem Weihnachtsprojekt erlaubt. Jedes teilnehmendes Kind zahlt 15
Euro für 3 Tage Betreuung, 3x Frühstück,
3x Mittag, 1x Kaffeetrinken, 1x Kesselgulasch sowie Getränken und allen Materialien. Die Eltern bezahlen den Kesselgulasch
und evtl. Getränke nach Bedarf. Die Veranstaltung, vom Verein "Kinder in ihrer Freizeit" organisiert und durchgeführt, ist für
Kinder aus Glashütte und Ortsteilen ab
Klasse 1 geeignet und wird unterstützt
vom "Jugendring Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V." mit Mitteln vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Es stehen 16 Plätze zur Verfügung.
Matthias Rogall
Vorstandsvorsitzender
Kinder in ihrer Freizeit e.V.
■ Der Oberfrauendorfer Faschingsclub -OFC- lädt ein …
Der Oberfrauendorfer Faschingsclub -OFC- lädt in`s Erbgericht Reinhardsgrimma ein:
Termine: Samstag, 30. Jan. 2016, ab 14.00 Uhr Seniorenfasching mit Programm •
ab 19.00 Uhr Tanzabend mit Programm • Sonntag, 31. Jan. 2016, 14.30 Uhr. Kinderfasching
Kartenvorverkauf ab 10. Januar 2016 bei Heinz Proft, An der Lockwitz 18, 01768 Glashütte – OT Oberfrauendorf, Tel. 03504-612676 mit der Möglichkeit der Platzreservierung.
Heimat- und Kulturverein Oberfrauendorf – i.A. Heinz Proft
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Veranstaltungen
■ Veranstaltungskalender
Zur Terminabstimmung von Dorffesten, Konzerten und JC Veranstaltungen 2016 in den Ortsteilen, bitten wir um Bekanntgabe, damit eine Überschneidung vermieden werden kann!
■ Veranstaltungen 2015
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■ Kindersilvesterveranstaltung „Herr Humbuk und sein Hase“
Am 31.12.2015 findet von 16:30 Uhr bis ca. 17:20 Uhr die Kindersilvesterveranstaltung "Herr Humbuk und sein Hase" in der Aula der Grundschule Glashütte statt, zu der der Verein "Kinder in ihrer Freizeit" herzlichst einlädt. Zauberei, Bauchreden, Comedy – Herr Humbuk und sein
Hase fahren zu Oma Magaretes Geburtstag und planen, sie mit einem
richtigen Zauberprogramm zu überraschen... doch dummerweise haben sie das Wichtigste vergessen - ihren Zauberstab! Und nun geht einiges schief... doch zum Glück helfen ihnen die Kinder dabei, alles wieder in Ordnung zu bringen! Der Eintritt beträgt pro Person 5 Euro. Kartenvorbestellungen bitte mit Familienname, Anzahl Karten und davon
Anzahl Kinder mit Altersangabe an [email protected] (Betreff: Kindersilvester 2015) oder per Post: Kinder in ihrer Freizeit e.V., Schulstraße 4a,
01768 Glashütte. Die Silvesterveranstaltung für Kinder findet mit Unterstützung der Stadt Glashütte mit ca. 80 Plätzen statt.
Matthias Rogall, Vorstandsvorsitzender – Kinder in ihrer Freizeit e.V.
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12.12., 20.00 Uhr – 1. Glashütter Adventstanz in der Mehrzweckhalle Prießnitztalstraße
19.12., 19.00 Uhr – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma
20.12., ab 14 Uhr – 14. Luchauer Weihnachtsmarkt mit Adventslauf
26.12., 16.00 Uhr – Weihnachtliche Vesper in der Kirche Reinhardtsgrimma
31.12., 16.30 Uhr – Kindersilvesterveranstaltung in der Aula der
Grundschule Glashütte
31.12., 18.00 Uhr – Kindersilvester auf dem Markt in Glashütte
31.12., 19.00 Uhr – Silvesterparty mit DJ Scheini im Erbgericht
Reinhardtsgrimma
31.12., 20.00 Uhr – Silvesterparty mit DJ Enrico im Vereinshaus
Johnsbach
■ Veranstaltungen 2016
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02.01. – Hallenmaster Cup D-Jugend und Ü35 des Sportvereins
Luchau 02 e.V. in der Prießnitztalhalle in Glashütte
16.01., 19.00 Uhr – Schlosskonzert Reinhardtsgrimma
21.01., 15.00 Uhr – Lichtbildervortrag der Volkssolidarität Glashütte im „Goldenen Glas“
30.01. – Der Oberfrauendorfer Faschingsclub lädt ins Erbgericht
Reinhardtsgrimma ein
31.01, 14.30 Uhr – Kinderfasching des Oberfrauendorfer Faschingsclubs im Erbgericht Reinhardtsgrimma
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frohe Weihnachten und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr.
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Seite 33
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Mit den besten Weihnachtsgrüßen verbinde ich meinen
Dank für die angenehme
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Veranstaltungen
■ Veranstaltungen im BOOT Schlottwitz Januar 2016
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■ Veranstaltungsplan Landgasthof Börnchen
Montag, 04.Jan., 16.00 Uhr – Bastelnachmittag für Kinder, wir gestalten einen Schneemann als Fensterbild unter Anleitung von
Frau Liebscher, Materialkosten 2,00 Euro
Montag, 11. Jan., 18.00 Uhr – Schiedsstelle, Herr Vonderlind Tel.
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Donnerstag, 14. Jan., 15.00 Uhr – Begegnungscafé, 15.30 Uhr mit
Spielenachmittag
Mittwoch, 20. Jan., 15.00 Uhr – Seniorenverein, Der Bürgermeister
hat das Wort
Donnerstag, 28. Jan., 15.00 Uhr – Begegnungscafé, 15.30 Uhr
Geldgeschenke gestalten mit Carmen Schaffer
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2016
Wöchentlich stattfindende Veranstaltungen
und Kurse:
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Sa., 16.01.2016 - 19.00 Uhr – FEDERNSCHLEISSABEND
Fr., 22.01.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit der bekannten
Band Zärtlichkeiten mit Freunden "DAS LETZTE AUS DEN BESTEN 6 JAHREN"
Sa., 23.01.2016 – 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit der bekannten
Band Zärtlichkeiten mit Freunden „DAS LETZTE AUS DEN BESTEN 6 JAHREN“
Fr., 04.03.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett- Abend mit Peter Vollmer
(Freiburg) „FRAUEM VERBLÜHEN, MÄNNER VERDUFTEN“
Sa., 02.04.2016 - 20.00 Uhr – "Lasst uns Tanzen!" (vom Cha-ChaCha bis Walzer für alle Tanzbegeisterten)
So., 10.04.2016 - 15.00 Uhr – Senioren-Frühlings-Ball (Unterhaltungsprogramm zwischen Kaffee und Abendbrot) mit Live-Musik
von Kurt Gerlach (Zittau) Klarinette, Saxophon, Violine, Dudelsack
sowie Tanzmusik von der Disco)
Sa, 23.04.2016 - 20.00 Uhr – Kabarett-Abend mit Ranz & May
(Potsdam) "NEUE MÄNNINNEN BRAUCHT DAS LAND"
Montag, 18.00 Uhr am 2. Montag im Monat 17.00 Uhr – Zumba ,
Weitere Infos: www.landgasthof-boernchen.de
Katja Schöbel Tel. 015256123519, Unkosten 5,00 Euro • 19.30 Uhr
Englisch, Sigrid Hofmann Tel. 47964
Dienstag, 14.00 Uhr, Osteoporose Sportgruppe, Physiotherapie
Weidig, Tel. 31566 • 16.00 Uhr Gymnastik 50+, Karin Dademasch ■ Treff für alle Einwohner von Cunnersdorf
Tel. 42874 • 19.30 Uhr Stepp-Aerobic, Susann Ziesche Tel.
32194
Jeden 1. Montag im Monat Treff im Heimatvereinszimmer ehem. SchuMittwoch, 18.00 Uhr, Tschechisch Kurs, Alena Naumann Tel.
le Cunnersdorf. Ab 16 Uhr Kaffeeklatsch, danach Beratung zur Gestal47958
Donnerstag, 11.30 Uhr, Dresdner Tafel, Andreas Schönherr Tel. tung der neuen Vereinsräumlichkeiten.
0351/213660, 15.00 Uhr Begegnungscafé, Betina Förster Tel.
42985
■ Glashütter Volkskunstverein e. V.
■ Veranstaltungsplan 2015
Kulturzentrum Erbgericht e. V. Reinhardtsgrimma
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Di 14 – 19 Uhr
Schnitzen
Mi 17 – 21 Uhr
Klöppeln
Arthur-Fiebig-Haus
31.12.2015, 19:30, Silvesterparty
Jeden Donnerstag 19:00 Uhr Grimmscher - Erbgerichts – Chor
■ Glashütter Schützenverein e.V.
Änderungen/Ergänzungen vorbehalten, Telefon: 035053/47700, Telefax: 035053/32791, www.erbgericht-reinhardtsgrimma.de, info@erb- Trainings- bzw. Zusammenkunftszeiten jeden Mittwoch 19:00 Uhr im
Schützenhaus.
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Wir bedanken uns für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit und wünschen Ihnen
ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit,
Frieden und Glück für das neue Jahr.
Matthias Köhler
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Wir verzichten in diesem Jahr auf das
Versenden von Weihnachtskarten,
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jeden 1. + 3. Sa.
09:00 - 12:00 Uhr
oder nach Absprache
Vom 21. bis 24.12.2015 geschlossen
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Stadt Glashütte / Sachsen
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Stadt Glashütte / Sachsen
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
„Vor 100 Jahren in Glashütte …“
Ein Schneesturm Anfang d.M. brachte starke Verkehrseinschränkungen auch in geschützten Tälern, jedoch gab
es einen akuten Wetterwechsel zu Mitte d.M. bis 15 ºC. An
bedürftige Einwohner erfolgte eine unentgeltliche Abgabe von Christbäumen und das Verbot zur Abgabe von
Fleischwaren war für 24./31.12. aufgehoben. Weitere regionale Meldungen der Müglitztal-Nachrichten zusammengestellt von S. Seifert:
■ 01.12.1915: Beschluß zur
Straßenausführung an ex. Freitag-Mühle
Dem Beschlusse des Bauausschusses, in Hinsicht auf das neuerliche Gutachten des Kgl.
Straßen- und Wasserbauamtes, welchem sich
die Kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde
angeschlossen hatte, den Fußweg entlang des
Freitagmühlengrundtückes mit 2? m Breite vorzusehen, tritt der Stadtgemeinderat ohne weitere Aussprache bei.
■ 08.12.1915: abnormer Wetterwechsel
Die abnorme Witterung hält noch an; gestern waren schon vormittags Gewitter zu beobachten. Es
wurden bereits in früher Morgenstunde 10 Grad
Wärme beobachtet und die Sonne steigerte die
Temperatur im Laufe des Tages noch weiter. Die
Temperatur-Unterschiede der beiden letzten
Sonntage waren außerordentlich große; sie betrugen an manchen Orten bis über 20 Grad. Daß
die Wasserläufe unserer Bäche und Flüsse bei
dem rapiden Steigen der Temperatur im ständigen Steigen sind, ist begreiflich. Auch von der Elbe wird erhebliches Wachsen gemeldet.
■ 08.12.1915: öffentlicher Butterverkauf
Die von der Königlichen Amtshauptmannschaft
anher überwiesene Butter gelangt Donnerstag
den 9. Dezember 1915, von nachmittags 5Uhr ab
in der Molkerei des Herrn Hauswald gegen in der
Stadtkasse vorher einzulösende Gutscheine zum
Verkauf und zwar zum Preise von a.) bayerische
Butter ? Pfund 50 Pfennige, b.) Auslandsbutter ?
Pfund 1 M. 28 Pfg. Ansruch auf die Butter unter
a.) haben, solange der Vorrat reicht, nur Einwohner mit einem Einkommen von unter 2000 M.,
auf die Butter unter b.) alle übrigen Einwohner.
Gutscheine werden von Donnerstag früh 8 Uhr
ab in der Stadtkasse ausgegeben.
■ 08.12.1915: kommunale Viehzählung
Die am 1. Dezember hier stattgefundene Viehzählung ergab folgendes Resultat: 25 Pferde, 99 Rinder, 32 Schweine, 66 Ziegen und 178 Kaninchen.
■ 08.12.1915: Geschäftszeiten zur
Vorweihnachtszeit
Nach den gewerbegesetzlichen Bestimmungen
dürfen die offenen Verkaufsläden von jetzt an
bis mit Weihnachtsheiligenabend bis abends 9
Uhr geöffnet bleiben. Ebenso können diese Geschäfte auch sonntags - außer während der
Gottesdienstzeit - bis abends 8 Uhr für das kaufende Publikum offengehalten werden. Vergeßt
bei Euren Weihnachtseinkäufen nicht den
Feldpostkarte zum Gruße in die Heimat (Q: Sammlung Kölbel)
Auch im zweiten Kriegsjahr war es für eine hohe Anzahl von Familienvätern und
Söhnen nicht möglich, das Weihnachtsfest
daheim im Kreise der Familie zu verbringen. Die Feldpost war für die Soldaten im
Kriegseinsatz fast die einzige Kommunikationsmöglichkeit, um mit ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Dabei
war die Beförderung ohne Porto abgesichert. Häufig erläuterten die "Feldgrauen"
ihre Lebensumstände an der Front, soweit
die Zensur und das offene Postkartenformat es zuließen. Vielerorts wurden Feldpostmitteilungen in regionalen Zeitungen
abgedruckt. Dabei sollte der heimischen
Bevölkerung das Kriegserlebnis authentisch näher gebracht werden. Als Propagandamittel eingesetzt, versuchte man die
Menschen zur weiteren Unterstützung zu
bewegen und ein positives Bild der Lage
an der Front zu verbreiten. Für die Soldaten war Post aus der Heimat ein Überrest
ihres zivilen Lebens. Eine weitere Aufgabe
der Feldpost war der Transport von Gütersendungen. So genannte "Liebesgaben", öffentlich gesammelt oder privat verschickt,
versorgten die Soldaten an der Front zusätzlich mit Lebensmitteln, Naschwerk,
Kleidungsstücken, Büchern, Zeitungen
und Hygieneartikeln. Schätzungsweise 16
Millionen Postsachen wurden in den Jahren 1914 bis 1918 täglich bewegt.
kleinstädtischen und dörflichen Mittelstand !
Aus unserem Leserkreise wird uns geschrieben:
Angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes sei auf die Tatsache hingewiesen, daß die
Geschäftsinhaber von hier und den Nachbarorten ihre Warenlager wieder reichlich ergänzt
haben und in der Lage sind, den Bewohnern
von Stadt und Land preiswerte Waren zu bieten. Es möge niemand glauben, daß er in Großstädten wie Dresden und Chemnitz preiswerter
kauft, als in kleinen Städten und Dörfern, deren
Geschäftsleute große Ersparnisse an Ladenmieten und sonstigen Geschäftsunkosten erzielen.
Zu dem ist es in dieser Kriegszeit doppelt nötige Christenpflicht, dem Nächsten nach Kräften
beizustehen. Unser nächster Handwerker und
Kaufmann aber ist der Ortshandwerker und
Ortskaufmann bez. der Handwerker und Kaufmann in der benachbarten kleinen Stadt. Möchte dieser braven mitttelständigen Existenz ein
frohes Weihnachtsfest dadurch zuteil werden,
daß ihre Erzeugnisse in der Umgegend zufriedene Abnehmer finden!
■ 11.12.1915: 70. Gründungsfeier
der Uhrenindustrie
Der 7. Dezbr., als der 70. Gründungstag der hiesigen Uhrenindustrie, wurde auch in diesem Jahre durch eine besondere Feier ausgezeichnet.
Nachdem bereits am Vormittag ein Akt der Pietät
vollzogen war durch Schmückung des Denkmals
des Altmeisters Ferd. Adolf Lange, versammelten
sich abends in den Räumen des „Goldnen Glas"
die Fachgenossen mit ihren Angehörigen in
großer Anzahl, wie sie bei früheren Gedenkfeiern noch nie anwesend waren. Zur Ausführung
der Unterhaltung des Abends war die LichtspielGesellschaft M. Luger, Heidenau gewonnen worden. Diese Firma verfügt außer ihrer gutfunktionierenden Kino-Einrichtung noch über beachtenswerte musikalische und rezitatorische Kräfte, die alle für das Gelingen des Abends eingesetzt wurden. Nach einem einleitenden Potpourri von beträchtlicher Länge : „Wir müssen siegen", in dem wohl keine der jetzt volkstümlichen Kriegsmelodien ausgelassen war, ergriff
der Vorsitzende des Ausschusses der vereinigten
Uhrmacher und Mechaniker, Herr Hugo Müller,
das Wort zu folgender Ansprache: „Mit dem heutigen Tage sind siebzig Jahre verflossen, als unser
seliger Altmeister Ferdinand Adolf Lange in Glashütte einzog und mit einer kleinen Schar Lehrlinge die mühselige Arbeit begann, hier von Grund
auf eine Uhrenindustrie ins Leben zu rufen, die
sowohl der Verarmung des Städtchens entgegen
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Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Stadt Glashütte / Sachsen
Seite 37
„Vor 100 Jahren in Glashütte …“
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arbeiten, als auch durch die Herstellung einer
nach allen Regeln der Kunst verfertigten neuen
Art von Präzisionsuhren die deutsche Uhrmacherkunst fördern und heben sollte. Er wagte es,
nicht gerade mit Hilfe eines großen Kapitals,
sondern mehr seiner Kraft vertrauend. Es gelang
ihm; sein Genie und seine Ausdauer siegten über
die Widerwärtigkeiten. Nachdem heute am
Denkmal unsers Adolf Lange der wohlverdiente
Lorbeer als ein Zeichen tiefer Dankbarkeit und
hoher Verehrung niedergelegt wurde, haben wir
uns jetzt versammelt, um bei angenehmer Unterhaltung seiner zu gedenken. Ich habe die Ehre,
sie nebst unsern Ehrengästen im Namen des Ausschusses willkommen zu heißen, und herzlich
zu begrüßen, mit innigem Dank zugleich für
denjenigen, der die nachfolgenden mannigfachen Darbietungen verwirklichen half. Es freut
uns außerordentlich, daß auch feldgraue Krieger
unter uns weilen, die ich ganz besonders herzlich willkommen heiße. Ueber die Wichtigkeit
der Begründung der Uhrenindustrie ist schon
des Oefteren gesrochen und geschrieben worden, so daß ich diese nicht näher zu beleuchten
brauche. Die Bedeutung der Uhrenfabrikation
mit ihren Nebenzweigen tritt ja klar vor Augen,
wenn man das Bild von Glashütte vor 70 Jahren
mit dem von heute vergleicht. Damals ein Städtchen mit niedrigen Häusern, vorwiegend Strohund Schindeldächern, holprigen Straßen und
Wegen mit ländlichem Anstrich; heute eine Stadt
mit ganz neuen Stadtvierteln, großen Häusern,
gut gepflegten Straßen, stattlichen Uhrenfabriken, größeren mechanischen Werkstätten, schöner Fachschule usw.. Der ideale Wert der Glashütter Uhrenindustrie für die deutsche Uhrmacherkunst ist aber vielleicht noch höher zu
schätzen, als der materielle, auch wenn er nicht
so sichtbar in die Augen springt. Eine bange Frage drängt sich uns jedoch auf in dieser ernsten,
schweren Zeit, in der ein Weltkrieg von ungeheurer Ausdehnung und fast unmöglich scheinenden Opfern an Gut und Blut fast alle Handelsbeziehungen störte, auch unsre Uhrenindustrie schwer schädigt: Ob nach dem Kriege, je
nach den Friedensbedingungen, der Vertrieb feiner Taschenuhren seine alten Wege wieder findet, ob die Herstellung der auswärtigen Konkurrenz gewachsen bleibt, ob soviel innere Kraft
vorhanden sei, alle Erschwernisse durch technische und kaufmännische Maßnahmen und innere Fortschritte siegreich zu überwinden - oder
ob die Feinde, auch die in neutralen Staaten, an
Boden gewinnen zum Schaden unsrer schönen
Industrie? War es nicht auch Vaterlandsliebe,
welche unsern Altmeister Lange mit antrieb, die
Erzeugung seiner Taschenuhren in seinem Heimatlande heimisch zu machen? Vaterlandsliebe
möge daher auch der Antrieb sein, sein Werk in
den Stürmen der Zeit durchzuhalten, zumal die
Wurzeln seiner Arbeit mit der Zeit fest und stark
geworden, mögen alle Kräfte sich bewußt sein,
ihr Bestes für ein gemeinnütziges, vaterländisches Werk einsetzen zu müssen, das ist nicht so
gefährlich, als wenn unsre braven Feldgrauen in
dem Sturmgebraus des Krieges ausharren und
für das Wohl des Vaterlandes kämpfen. Die Pflege der gesamten Glashütter Uhrenindustrie sind
wir dem Andenken unsers seligen Altmeisters
Ferd. Adolf Lange schuldig! Der Allmächtige beschütze dessen Lebenswerk und gebe uns bald
einen ehrenvollen Frieden, dies sei unser
Wunsch zum heutigen Tage. Wir wollen einig
sein in der Treue zum Beruf und dies bekräftigen
durch ein dreifach Heil auf unsre Uhrenindustrie, unser Glashütte und unser Vaterland! Heil!"
Nach diesen wohl Allen aus der Seele gesprochenen Worten folgten Filmvorführungen: Bilder
aus Dalmatien und Kriegsberichte. Im Anfange
war Mangel an Lichtstärke zu bemerken, der sich
indessen später behob. Ein besonderes Interesse
(namentlich für solche, die selten Gelegenheit
nehmen, eine Kinovorstellung zu besuchen), erregten naturgemäß die Bewegungen der handelnden Personen, Tiere und Fahrzeuge, namentlich in dem ernsten, sinnreichen Stück: Die
Schwester vom Roten Kreuz, die galoppierenden Pferde, das Handgemenge mit dem Feinde
usw.. Die Bilder begleitete Herr Hermann, der
ständige Pianist der Lichtspiele mit passender
Musik: Der Chopinsche Trauermarscher klang
bei den Scenen der Gefallenen-Bestattung, eine
flotte Marschweise begleitete die marschierenden Engländer, ein donnerndes Chaos dröhnte
bei den Kampfgetümmel. Herr Hermann, der
sich durch sein freundliches, gefälliges Wesen
bei dem Stammpublikum im Goldenen Glas eine
große Beliebtheit erworben hat, das des sonntags Abends seinem entzückenden Spiel lauscht,
vermochte sich auch als Sänger in dem Liede:
„Die Bestimmung" mit Erfolg hören zu lassen.
Auch sein Kollege, Herr Kaßner zeigte sich auf
der Violine als ein gewandter, seiner Aufgabe gewachsener Partner, auch sein Spiel sprach gut
an. Das Solo: „Ave Maria" von Bach mit seiner
schlichten, ergreifenden Melodie verfehlte auch
diesmal seinem Eindruck auf die Zuhörer nicht.
Fräulein H. Mende aus Dresden trug ein selbstverfaßtes Gedicht vor: „Weihnachten im Kriegsjahr". Durch geeignete Klavierbegleitung in
Form eines Melodramas paßte sich auch dieses
in den Rahmen der Vorträge günstig ein. Den
Schluß machte ein Film: „Eine Gesellschafterin
gesucht", der mit einem humoristischem Einschlag die vorhergegangenen meistens ernsteren
Darbietungen angenehm abschloß. Allen Teilnehmern wird der Abend in angenehmer Erinnerung bleiben, waren es doch einige Stunden, die,
ohne den Gedanken an die zu durchlebende
schwere Zeit ganz zu verdrängen, im Kreise von
Bekannten und Freunden die alltäglichen Sorgen
vorübergehend vergessen machten. Wohl nimmer wäre es möglich gewesen, einen derartigen
Abend veranstalten zu können, wenn nicht der
Chef des Hauses A. Lange & Söhne, Herr Komerzienrat Emil Lange, die Deckung der Kosten in
hochherziger Weise übernommen hätte. Auch
auf das leibliche Wohl seines Personals und dessen Frauen erstreckte sich seine Fürsorge; der
herzlichste Dank sei ihm auch an dieser Stelle
dafür dargebracht !
■ 15.12.1915: erste "Frühlingsgäste"
Die jetzige abnorme warme Temperatur lockt
auch Frühlingsgäste hervor, denen Mutter Erde
durch die Sonnenwärme ihren Winterschlaf
verkürzte. Ein solches Zeichen davon, ein munter herumkrabbelnder Maikäfer, wurde uns am
Sonnabend auf den Redaktionstisch gelegt. Für
Mitte Dezember eine Seltenheit, wenn man
sich dazu noch den vor zehn Tagen hier gehabten Schneefall mit darauf folgendem Sturm
denkt. Heute freilich liegt der Schnee nur noch
wenig an nördlichen Hängen und Waldschneisen in kleinen Mengen. Eigentümlich und mit
dem Hervordringen dieser Winterschläfer zusammenhängend ist es, daß ein eigentlicher
tiefgehender Erdfrost noch nicht eingetreten
ist, da bei dem letzten Frost die Erde die schützende Schneedecke besaß.
■ 15.12.1915: gesetzliche Einschränkungen zu Feierlichkeiten aufgehoben
Weihnachts-Heiligabend und Sylvester sind keine fleischlosen Tage. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachts- und Neujahrsfest hat
das Ministerium des Innern das für Freitag den
24. Dezember und Freitag den 31. Dezember d.
J. nach der Bundesratsverordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs
vom 28. Oktober 1915 bestehende Verbot der
gewerbsmäßigen Verabfolgung von Fleisch,
Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, aufgehoben.
■ 18.12.1915: Anweisung zu
Fahrzeugbeuleuchtung
Zur Ersparnis von Beleuchtungsstoffen werden
für den Fahrzeugverkehr bei Dunkelheit innerhalb des amtshauptmannschachlichen Bezirks
bis auf Weiteres folgende Erleichterungen
nachgelassen: Bespannte Lastfuhrwerke dürfen, solange sie im Schritt fahren, ohne jede Beleuchtung sein. Langholzfuhren müssen jedoch
wie bisher nicht nur vorn, sondern auch am
Schluß ein Licht führen. Bespannte Fuhrwerke,
die zur Personenbeförderung bestimmt sind,
brauchen nur eine brennende Laterne und
zwar an der linken Seite des Wagens zu führen.
Für Fahrräder und Kraftwagen bleiben die bisherigen Vorschriften auch weiterhin in Kraft.
Mit Rücksicht auf die eingeschränkte Beleuchtung einzelner Fahrzeuge wird zur Vermeidung
von Zusammenstößen dem gesamten Fahrverkehr das scharfe Rechtsfahren während der
Dunkelheit besonders zur Pflicht gemacht.
■ 29.12.1915: Einbruch in der
Heiligen Nacht
In der Nacht vom 24. zum 25. Dezember ist im
Kontor der hiesigen Filiale der Dresdner Dünger-Export-Gesellschaft ein Einbruch versucht
worden. Man machte am 1. Feiertage nämlich
die Wahrnehmung, daß unberufene Hände am
eisernen Kassenschranke sich zu schaffen gemacht hatten, jedoch in so unbeholfener Weise, daß man auf einen Neuling im Geldschrankknacken schließen kann. Der Dieb, der sich jedenfalls vor Geschäftsschluß in dem Lagerraume verborgen gehalten, hat nur einige Kistchen
Zigarren sich angeeignet und ist dann durch eine der verschlossenen Luken im Parterre ins
Freie gelangt. Etwaige Wahrnehmungen, die
zur Ermittelung des Diebes dienen könnten,
wolle man an die hiesige Gendarmerie gelangen lassen.
Stadt Glashütte / Sachsen
Seite 38
Ausgabe 12 | 11. Dezember 2015
Wir gratulieren …
Die Stadt Glashütte gratuliert vom 11.12.2015 - 21.01.2016 folgenden Seniorinnen und Senioren
recht herzlich zum Geburtstag. Wir wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen
sowie einen glücklichen und geruhsamen Lebensabend im Kreise der Familie.
■ Stadt Glashütte
am 26.12.
Herrn Emil Günther
am 02.01.
Frau Elisabeth Hoffmann
am 08.01.
Herrn Günter Busch
am 10.01.
Frau Margarete Lau
am 13.01.
Herrn Achim Bach
am 15.01.
Frau Petra Friebe
am 15.01.
Herrn Eberhard Kühnel
am 18.01.
Herrn Bernd Neubauer
am 19.01.
Herrn Reinhard Rolke
am 20.01.
Frau Margot Schieriz
90 Jahre
80 Jahre
70 Jahre
90 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
80 Jahre
80 Jahre
90 Jahre
■ OT Cunnersdorf
am 13.12.
Frau Monika Thiele
am 30.12.
Frau Martha Grosche
am 03.01.
Frau Edeltraud Walther
70 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
■ OT Dittersdorf
am 27.12.
Herrn Erich Geißler
90 Jahre
■ OT Hausdorf
am 25.12.
Frau Brigitta Dämmrich
am 19.01.
Frau Dr. Annelore Krause
75 Jahre
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■ OT Hermsdorf
am 14.12.
Frau Gertrud Göhler
am 24.12.
Herrn Carl Viehrig
80 Jahre
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■ OT Hirschbach
am 26.12.
Frau Lisbeth Göhler
95 Jahre
■ OT Johnsbach
am 19.12.
Frau Johanna Hartmann
am 25.12.
Herrn Heinz Hahmann
am 02.01.
Frau Anneliese Herfurth
am 15.01.
Frau Annemarie Alder
95 Jahre
80 Jahre
85 Jahre
70 Jahre
■ OT Luchau
am 01.01.
85 Jahre
Frau Martha Schäfer
■ OT Niederfrauendorf
am 13.01.
Herrn Hans-Jochen Schütze
70 Jahre
■ OT Oberfrauendorf
am 22.12.
Frau Ruth Mehnert
80 Jahre
■ OT Reinhardtsgrimma
am 30.12.
Herrn Gebhard Steinigen
75 Jahre
■ OT Schlottwitz
am 12.12.
Herrn Friedmar Mende
am 15.12.
Frau Christine Müller
am 27.12.
Herrn Helmut Dammer
am 07.01.
Frau Gudrun Eichler
am 08.01.
Frau Petra Liebscher
am 20.01.
Herrn Walter Sperk
70 Jahre
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