unglaublicher Willkürakt, Zwangsversteigerung wegen 111,08€ und ohne Vorwarnung Veröffentlicht am 30. April 2015 von heliben Einmal mehr zeigt das BRiD-Regime seine häßliche Fratze. Wegen satten 111,08€ zurückgewiesener Forderungen ohne Rechtsgrundlage, wird vom sogenannten Rechtspfleger ohne Vornamen Haußer von der Firma AMTSGERICHT VAIHINGEN AN DER ENZ im Auftrag des Vollstreckers der Firma STADT VAIHINGEN AN DER ENZ Eberhard Sayler die Zwangsversteigerung von 2 Grundstücken mit 84-jährigem Opa, der auf diesen Grundstücken als lebenslanger, unentgeltlicher Nießbraucher lebt angeordnet. Man beachte auch, das zwischen Antragstellung bzw. Eingang beim angeblichen AMTSGERICHT VAIHINGEN AN DER ENZ und dem Beschluss (Anordnung der Zwangsversteigerung) gerade 2 Tage vergangen sind. (Antrag 13.04., Eingangsstempel 14.04., Beschluss 16.04.). Eine Anhörung der Beklagten fand nicht statt. hier der Antrag auf Zwangsversteigerung, selbstverständlich sind die persönliche Daten entfernt: Leider ist das Eingangsdatum auf dem Scan nicht zu erkennen, ich versichere das auf dem Stempel 14.04.2015 steht. Wie bereits gesagt, wird am 16.04.2015, durch den sogenannten Rechtspfleger ohne Vornamen Haußer bereits ein Beschluss gefasst. Von Arbeitsüberlastung also überhaupt keine Spur. Natürlich gibt es auch bei diesem Machwerk keine Unterschriften, denn es hat ja eine Maschine beglaubigt, und diese übernimmt die Haftung für diese Farce :-D Herr Haußer c/o angeblich AMTSGERICHT VAIHINGEN AN DER ENZ Heilbronner Strasse 17 DE-[71665] Vaihingen an der Enz xxxx, den 19.04.2015 Zurückweisung ohne Annahmeverweigerung und Ablehnung Ihres privatgeschäftlichen Angebots vom 16.04.2015; Ihr Zeichen [K 29/15]; ein einseitiges Recht(s)geschäft ist recht(s)unwirksam (BGB §§ 174,-180) Mein Zeichen: xxxxxxxxx Ihr Zeichen: [K 29/15] Sehr geehrter Herr Haußer, in der obigen Angelegenheit zeigt der Unterzeichner Ihnen an, dass die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, den Unterzeichner mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Die Vollmacht finden Sie im Anhang. Der Unterzeichner ist KEIN Rechtsanwalt und dieses Schreiben ist KEIN Widerspruch, KEIN Einspruch. Dem Unterzeichner liegt der vollständige Schriftsatz vom 16.04.2015 mit dem angeblichen [Az: K 29/15] vor. Dazu gilt folgendes zu bemerken: 1. Ihr Schriftsatz ist natürlich nicht unterschrieben, und da eine Datenverarbeitungsanlage keine Willenserklärung abgeben kann, hat der Gesetzgeber lange vor Erfindung des Computers den §126 BGB erdacht. Sie können niemandem erklären, daß es unmöglich ist, die 29. Zwangsvollstreckungssache des Jahres 2015 im Zuständigkeitsbereich des angeblichen AG Vaihingen an der Enz ordnungsgemäß zu unterzeichnen und somit diesem Schriftstück Rechtskraft zu geben. 2. Ihr Schriftsatz weist einen gravierenden Formmangel auf, welcher das gesamte Schriftstück nichtig macht. Zwischen Seite 2 und 3 fehlt das Siegel, welches die Verbindung zwischen den einzelnen Blättern zweifelsfrei herstellt. Außerdem wurde Siegelbruch begangen und es fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung. Sie sind sicher das Sie Volljurist sind? 3. Es ist nicht zweifelsfrei festzustellen, wen Sie gedenken anzuschreiben. Die Person, oder doch den Menschen xxxxxxxxxxxx? Oder interessiert Sie das nicht? Der Mensch xxxxxxxxxxxxx lehnt Ihr Geschäftsangebot ab und stimmt diesem Verfahren nicht zu. Mit der Person XXXXXXXXX hat die xxxxxxxxxxxxxx nichts zu tun. 4. Sie, Herr Haußer, gedenken wegen eine angeblichen Forderung von 111,08€ tatsächlich eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks mit einem fast 85 Jahre alten, kranken Mann an Bord durchzuführen? Haben Sie schon einmal was von Verhältnismäßigkeit gehört? 5. Sie, Herr Haußer, greifen in die grundgesetzlich garantierten Rechte der xxxxxxxxxxx ein. Sie sind amtlich legitimierter Richter nach Art. 101 GG? Sie handeln an einem Staatsgericht? Sie handeln im Auftrag eines Staates? Welches Staates? Die Erbringung der entsprechenden Urkunden ist unbedingt erforderlich. 6. Die Herren Gerd Maisch und Eberhard Sayler, nachfolgend Stadt Vaihingen genannt, wurden mehrfach aufgefordert eine gültige Rechtsgrundlage für deren Forderungen zu benennen. Auf die Zwangsvollstreckung aller Regierungen, Banken und Unternehmen geht der Unterzeichner später noch ein. Eine ausreichende Antwort gab es niemals. Beweis: unbeantwortetes Schreiben vom 12.02.2013. Das GrStG kennt weder einen räumlichen Geltungsbereich, noch ein im Gesetzestext genanntes Inkrafttreten, und ist wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit nichtig. Statt dessen gab es ein Drohschreiben des Herrn Maisch (Beweis siehe Anlage), sowie diverse Droh- und Bettelschreiben des Herrn Sayler. 7. Das GrStG ist schon allein deswegen unheilbar nichtig, weil das Zitiergebot nach Art. 19 GG nicht eingehalten wurde und von der Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Rechte nach Art. 14 GG, dem Recht auf Eigentum steht dort überhaupt nichts. Selbst wenn das GrStG vorkonstitutionelles Recht ist, womöglich noch ein NAZI-Gesetz, so ist es dem Gesetzgeber, den es sowieso nicht mehr gibt (siehe Entscheidung des BverfG zum BwahlG aus 2012), zuzumuten nach 65 Jahren nach Inkrafttreten des GG anpassende Änderungen vorzunehmen. Dieses ist niemals im Sinne des GG erfolgt. 8. Die Stadt Vaihingen wurde mehrfach aufgefordert sich als Amtspersonen zu legitimieren. Der Nachweis wurde niemals erbracht und somit steht zweifelsfrei fest, dass hier bestenfalls von Amtsanmaßung, als von Amtspersonen gesprochen werden kann. 9. Die Stadt Vaihingen wurden mangels nachgewiesenem Amt mehrfach aufgefordert einen rechtsgültigen Vertrag zwischen der angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz und xxxxxxxxx vorzulegen. Nichts wurde erbracht. Die Stadt Vaihingen an der Enz ist eine eingetragenen Firma und es gilt ausschließlich Handelsrecht. Beweis siehe Anlage 10. Die Stadt Vaihingen hat dann aber zweifelsfrei rechtsgültige Verträge, mit rechtsgültigen Unterschriften akzeptiert. Beweis: https://www.iccjv.org/sites/default/files/CN-Vaihingen-Maisch-20141028SF.pdf , und https://www.iccjv.org/sites/default/files/CN-Vaihingen-Sayler20141028-SF.pdf Auch im Anhang dieses Schreibens. 11. Die Stadt Vaihingen weigert sich Forderungen aus den akzeptierten Verträgen zu begleichen. Die Forderungen von xxxxxxxxxxxx liegen um ein vielfaches über denen die die Stadt Vaihingen ohne Rechtsgrundlage begehrt. 12. Die ZPO, auf die Sie sich berufen ist wegen Wegfall des räumlichen Geltungsbereiches (siehe 1. BMJBBG 2006) ohnehin nichtig. Sie handeln daher völlig willkürlich, denn eine andere gültige Rechtsgrundlage wird nicht benannt. Es wird überhaupt keine andere Rechtsgrundlage genannt. Und genau aus diesem Grund fehlt auch Ihre rechtsgültige Unterschrift. Die Frau Schaußberger lassen Sie so ins offene Messer laufen. Das ist schlicht und ergreifend abartig. 13. Wenn Sie ohne gültige Rechtsgrundlage handeln, die Stadt Vaihingen das Gleiche tut, ist und bleibt das immer noch Willkür. Willkür verstößt gegen fundamentale Rechte der xxxxxxxxxxxx und widerpricht einem Rechtsstaat, wie sich die Rechtsstaatssimulation BRD gern darstellt. Ihr „Beschluss“ verstößt damit u.a. gegen die UN-Menschenrechtskonvention. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind ein Straftatbestand nach VStGB, unverjährbar. 14. Die HLKO besagt in Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums] Die Ehre und die Rechte der Familie , das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden. Weiter heißt es in Art. 47 HLKO [Plünderungsverbot] Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt. 15. Ihr angebliches Amtsgericht gehört ebenso zu einem Firmenkonsortium, und Sie handeln nicht als Staatsgericht. Beweis: im Jahre 1950 gelöschter §15 GVG, und siehe Anlage. Sie begehen Täuschung im Rechtsverkehr, wenn Sie Ihren Opfern vorgaukeln Sie wären ein ordentliches Gericht. 16. Die heißbegehrten Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Vaihingen Blatt xxxxxxx Gemarkung Vaihingen Flst. xxxxxx Oberer Röthenhardt, Landwirtschaftsfläche 12a 40m² und Flst. xxxxxxx Oberer Röthenhardt, Landwirtschaftsfläche 11a 82m² sind mit lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauch an den Grundstücken für Herrn xxxxxxxxxx belastet. In der Urkundenrollexxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx. Auch ist hiermit bewiesen, das die Forderungen der Stadt Vaihingen unbeachtet der nichtigen Gesetze an xxxxxxxxxxx völlig haltlos, sämtliche Forderungen null und nichtig sind. Die Widerlegung aller unter Punkt 1-16 niedergeschriebenen Fakten, erwartet der Unterzeichner binnen 72h ab Faxzustellung. Zusätzlich, mit der gleichen Frist, wird die notariell beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der BRD, des Landes BadenWürttemberg, die notariell beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz erbracht und die notariell beglaubigten Kopien der Bestallungsurkunden aller Beteiligten Personen vorgelegt. Der Unterzeichner verweist ausdrücklich auf den Brief des Papstes Franziskus, welchen Sie im Anhang finden werden. Wie oben bereits erwähnt, wurden sämtliche Regierungen, Banken und Unternehmen mit Wirkung vom 25.12.2012 durch die Trustees des OPPT (One Peoples Public Trust) zwangsvollstreckt. Beweis: die in den Ihnen heute zugestellten Kulanzmitteilungen und die darin genannten UCC-Dokumente. Sie können diese auch auf www.iccjv.org nachlesen. Diese vorgenommene Zwangsvollstreckung hat zur Folge, das alle sogenannten Amtspersonen als Privatpersonen handeln und auch dementsprechend für verursachten Schaden haftbar gemacht werden können. Gehen Sie dazu einfach auf Uniform Commercial Code und dann auf alle UCC-Dokumente. Zusammenfassung: Seit 25. Dezember 2012 gibt es eine weltweite, neue Gesetzeslage, nach der ALLE Menschen FREI SIND! Im Jahr 2009 führten Caleb Skinner, Hollis Randall Hillner und Heather Ann Tucci-Jarraf (eine Expertin und Anwältin im Bankenrecht, Finanzhandelsrecht und internationalem Recht), eine Untersuchung bei der Weltbank durch zum Thema Korruption im Bank-, Justiz- und Regierungswesen. Ergebnis: System konnte nicht gerettet werden. So gründeten sie den OPPT, den One People‘s Public Trust. Die Treuhänder reichten 2012 eine Reihe UCC-Registrierungen ein. Diese Registrierungen wurden nicht widerlegt – Das private Sklavensystem ist zwangsvollstreckt – weltweit. Oktober 2012 – RECHTSGÜLTIG und RECHTSKRÄFTIG. Eingereichte UCCRegistrierung beendeten am 18. März 2013 alle bisher erstellten Vorschriften und Rechtsformen. Nichts steht mehr zwischen dem Menschen und dem Schöpfer. Heute gilt nur noch ein Gesetz – weltweit: das Common Law (Bürgerliches Recht, Naturrecht), welches besagt, dass alles erlaubt ist, das dem eigenen Wohl und dem Wohl aller dient. Es gibt keine Schulden mehr, alles ist bezahlt. Alle offiziellen Dokumente und Informationen über die UCC-Registrierungen: http://i-uv.com Wer meint, dass dies alles nicht wahr ist, hat die Möglichkeit, die Tatsachen in voller Eigenverantwortung, mit nasser Tinte unterschrieben, zu widerlegen. WIDERLEGEN SIE ES. MACHEN SIE DOCH! Bis heute gibt es von KEINER Seite diese Widerlegung! Dazu werden Sie sicher Zeit finden, denn 29 Zwangsversteigerungen/Zwangsvollstreckungen in 3 ½ Monaten, die auch noch ohne gültige Rechtsgrundlage vonstatten gehen, sollten keine wirkliche Arbeitsüberlastung darstellen und auch noch genügend Zeit für andere Späßle lassen. Der Unterzeichner trifft folgende A N O R D N U N G E N: 1. Das sogenannte Zwangsversteigerungsverfahren mit dem angeblichen [Az: K 29/15] ist mit sofortiger Wirkung eingestellt. Grund: Versuch der Plünderung, Willkür 2. Die Kosten des Verfahrens und alle Aufwendungen der xxxxxx trägt die Stadt Vaihingen und das angebliche Amtsgericht Vaihingen an der Enz je zur Hälfte. 3. Die unter den Punkten 1-16 genannten Fragen/Fakten werden von dem Verantwortlichen für diese Farce Punkt für Punkt unter der Strafe des Meineids beantwortet. 4. Alles wird mit sofortiger Wirkung rückabgewickelt und dem Unterzeichner in einer angemessenen Frist von 72h ab Faxzustellung schriftlich, mit vollständiger Namensnennung und vollständiger rechtsgültiger Unterschrift bescheinigt. 5. Entsprechend nachfolgendem Antrag wird die Zwangsversteigerung für jeglichen Besitz der Stadt Vaihingen auf der Grundlage der rechtsgültigen und vollstreckbaren Forderungen, siehe UCC-Dok-Nr: xxxxxx; xxxxx;xxxxx; xxxxxxx durchgeführt. R E C H T S F O L G E N bei fruchtlosem Fristablauf: 1. Es folgt ein internationaler Strafantrag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Willkür, Plünderung und alle rechtlichen Gründe) gegen alle beteiligten Personen. 2. Es erfolgt eine Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen wegen Anwendung nichtiger Gesetze. 3. Es folgt ein Strafantrag wegen Verdacht der Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung, Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr und allen rechtlichen Gründen gegen alle an diesem Verfahren beteiligten Personen. Der Empfänger hat gemäß Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip UCC 1-103 sämtlichen im Verteiler genannten Stellen Kopien des vollständigen Schriftwechsels zuzusenden. Der Unterzeichner weist noch einmal auf die UCC-Dokumente und die volle persönliche Verantwortung der handelnden Personen hin. Lesen Sie die Dokumente zu Ihrem eigenen Schutz sehr aufmerksam. Sollten Sie wider Erwarten der englischen Sprache nicht mächtig sein, finden Sie eine deutsche Übersetzung der Kulanzmitteilung in der Anlage. Alle Rechte vorbehalten, nicht verhandelbar, ohne Ausnahme without prejudice UCC 1-308 Souverän Diese Antwort wurde nachweislich am 19.04.2015 versendet. Antwort? Fehlanzeige. Sicher wird sich der ein oder andere Fragen, wie man so dreist sein kann als Sklave des BRiD- Regimes einfach Anordnungen zu treffen. Das ist ganz einfach, wenn ein Scheingericht das kann, dann könnt Ihr das auch, Punkt. Da innerhalb der gesetzten Frist keine Antowrt erfolgte, ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts Heilbronn. Ob er tatsächlich der richtige Adressat ist, ist nicht sicher, aber ein Fehler war das sicher nicht. Wegen Ignorierung des Schreibens, wurde nachgelegt: Nichtbeantwortung des Schreibens des Unterzeichners vom 19.04.2015, Ignorieren der in den Courtesy Notice gesetzten Fristen, unbeschränkte persönliche Haftung, Zwangsversteigerungsfarce [K 29/15] Mein Zeichen: xxxxxxxxx Ihr Zeichen: [K 29/15] Sehr geehrter Herr Haußer, Die Arroganz der sogenannten Gerichtsbarkeit, auch im angeblichen AG-Bezirk Vaihingen an der Enz ist unerträglich. Sie sind tatsächlich in der Lage auf einen am 13.04.2015 gestellten Antrag auf Zwangsversteigerung am 16.04.2015 einen Beschluss zu fassen. Da jeder, der selbst einmal einen Antrag bei einem sogenannten Gericht gestellt hat weiß, wie Sie und Ihresgleichen „arbeiten“, ist hiermit eindeutig belegt, das diese Zwangsversteigerungssache nicht nur ein Gschmäckle hat. Sie verfassen ohne umfassende Prüfung der Angelegenheit einen „Beschluss“, für eine rechtsgültige Unterschrift haben Sie aber keine Zeit. Der Antrag des Unterzeichners vom 19.04.2015 gegen Gerd Maisch und Eberhard Sayler bleibt ebenso völlig unbeantwortet. Erzählen Sie nichts von Arbeitsüberlastung. Verarschen kann sich der Unterzeichner selbst. Ohne Worte. Ihnen ist bewußt das das deutsche Volk, und nicht eine Justizministeriumsfirma ihr fürstliches Einkommen bezahlt? Nun zu den Fakten, die sich jetzt durch Ihre Arroganz ergeben haben: 1. Sie und Ihre Kollegen sind einen rechtsgültigen Vertrag mit xxxxxxxxxxx eingegangen. Nachzulesen unter https://www.iccjv.org/search/node/Vaihingen 2. Die in den Courtesy Notice bekanntgemachten AGB, Vermutungen haben Sie als richtig bestätigt. All Ihre Handlungen, alle in Ihrem Namen handelnden Personen, werden von nun ab gemäß AGB beantwortet. 3. Ihre „umfassende Prüfung der Angelegenheit“ hätte ergeben müssen, daß Sie xxxxxxxxxxxx ebenfalls von Ihrer Farce hätten informieren müssen. Als lebenslanger unentgeltlicher Nießbraucher hätte er selbst nach dem Recht, welches Sie widerrechtlicher Weise anzuwenden gedenken über Ihre Farce informiert werden müssen. Das ist nachweislich nicht geschehen. Das „Dokument“, welches Sie Beschluss betiteln, ist mangels ordnungsgemäßer Siegelung, mangels Rechtsbehelfsbelehrung, mangels Fristsetzung an die Beklagte sich zu äußern, mangels amtlicher Zustellung (eine Privatperson der Deutschen Post AG kann keine amtliche Zustellung durchführen), mangels Gültigkeit der ZPO, ……., und wegen der HLKO nichtig. Bleiben Sie dran, Ihre Arroganz hat noch weitere, schwerwiegende Folgen, wofür Sie vom Geschäftsführer der Firma Bundesministerium der Justiz persönlich in den Allerwertesten getreten werden! Das Ignorieren des Schreibens des Unterzeichners vom 19.04.2015 macht den gesamten Inhalt seines Schreibens zur WAHRHEIT. Daraus ergibt sich folgendes: 1. Sämtliche Schriftstücke müssen unterschrieben werden. Ohne eigenhändige Unterschrift gibt es keine Rechtskraft. Das haben Sie bestätigt. Danke. Dann wäre das Thema Unterschriften ein für alle mal geklärt. 2. Der ordnungsgemäß bemängelte Formfehler ist durch Sie bestätigt und der Beschluss somit sowieso nichtig. 3. Sie schreiben die Person XXXXXXXXXXXXX an. Wenn Sie Forderungen an die genannte Person haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an den Rechteinhaber des Namens. Die xxxxxxxx ist nicht verantwortlich für die ohne ihr Wissen, ohne ihren erklärten Willen und ohne ihre Zustimmung geschaffene Person XXXXXXXXXXXX. 4. Durch Ihr Schweigen bestätigen Sie die Annahme, daß Sie den 84-jährigen Menschen xxxxxxxx willkürlich von seiner ihm garantierten Heimat (siehe Grundbucheintrag Abt. II) vertreiben wollen. 5. Sie sind kein Richter im Sinne des Artikel 101 GG, die anderen Richter an Ihrem unzulässigen Ausnahmegericht auch nicht, und haben überhaupt nichts zu wollen. Sie dürfen jemanden bitten Ihnen einen Kaffee zu bringen. Sie dürfen den Unterzeichner fragen ob er mit Ihnen ein Viertele schlotzen will. Sie dürfen jemanden die AGB Ihres angeblichen Amtsgerichts Vaihingen an der Enz anbieten. Nicht mehr und nicht weniger. Die xxxxxxx hat diese AGB nicht akzeptiert und davon ordnungsgemäß Mitteilung gemacht. 6. Und jetzt wird es erst richtig interessant, Herr sogenannter Rechtspfleger Haußer! 7. Durch Ihr Schweigen bestätigen Sie als sogenannter Rechtspfleger, das es für die Forderungen der angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz keine gesetzliche Grundlage gibt. Sie bestätigen das das GrStG null und nichtig ist, und somit alle Immobilien-/Grundstücksbesitzer in der Bundesrepublik in Deutschland rechtswidrig ausgeplündert werden. Danke. Sie sind für die Millionen ausgeplünderten Gold wert. Mit etwas Glück wird Ihnen der BundesGAUCKler das Bundesverdienstkreuz um den Hals hängen. Na vermutlich nicht, denn dann fliegt die größte Lüge seit Maria auf. 8. Sie haben bestätigt, daß sich die Herren Gerd Maisch und Eberhard Sayler der Amtsanmaßung schuldig gemacht haben. Außerdem des Betriebs von Sklavensystemen gegen das eine Volk. Wann werden diese beiden Herren verhaftet? Auch Sie unterliegen der weiter unten erklärten DECLARATION AND ORDER UCC-Dok: 2012096074. Sollten Sie diese nicht einhalten wollen, dann quittieren Sie gefälligst zu Ihrem eigenen Schutz Ihren Dienst. 9. Sie haben ferner bestätigt, daß die vorgelegten Beweise des Unterzeichners bezüglich der Firmeneigenschaft der angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz korrekt sind und als Bobole noch die Ust-ID dieser Firma gem. §27a UStG: DE 145 003 325. Es gilt also definitiv Handelsrecht, und es gibt keinen Vertrag der auch nur ein einziges Plünderungsopfer zu irgendwelchen Zahlungen gegenüber Ihrer angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz verpflichten könnte. Wieviele ähnliche Fälle haben Sie bereits verhandelt? Wieviele Menschen haben Sie willkürlich wegen illegaler Forderungen in den Ruin oder gar in den Freitod getrieben? 10. Sie haben bestätigt, daß die vorgelegten Beweise des Unterzeichners bezüglich der Firmentätigkeit der gesamten Justiz in Baden-Württemberg und der gesamten BRD richtig sind. Daraus resultierend haben wir eine rein freiwillige Gerichtsbarkeit und niemand, ich wiederhole, NIEMAND hat das Recht einen Menschen vor eines Ihrer Scheingerichte zu zerren, etwas zu beschliessen, abzuurteilen…. 11. Die Verträge zwischen dem Souverän xxxxxxxxxxxx und der angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz sind rechtsgültig und unter oben genannten Link zu finden. Diese wurden durch die Herren Maisch und Sayler akzeptiert. Es kann also schon allein deshalb keine rechtsgültigen Forderungen der angeblichen Stadt Vaihingen an der Enz geben. 12. Der Brüller des Jahrhunderts: Durch Ihre Schweigen, haben Sie bestätigt das die Bibel der Zivilprozesse, ZPO nichtig ist. Für das 1. BMJBBG kann Sie der Unterzeichner nicht verantwortlich machen. Diese Nummer haben andere verbrochen. Sie hätte aber wissen müssen, daß die ZPO mangels räumlichen Geltungsbereich erloschen ist und Sie und Ihresgleichen hätten nach Inkrafttreten des 1. BMJBBG niemals mehr auch nur eine einzige Verhandlung führen dürfen. Die ZPO WAR Ihre Handlungsgrundlage. Wonach arbeiten Sie eigentlich seit 2006? 13. Sie bestätigen außerdem, es wußten ja eh alle, das die HLKO weiterhin volle Gültigkeit für das Gebiet des BRD und den Rest des dt. Reiches besitzt. Dann haben Sie sich auch daran zu halten. Nach Ihrer Zulassung gemäß SHAEF hat der Unterzeichner gar nicht erst gefragt. Hiermit sind Ihnen erst einmal die von Ihnen durch Schweigen bestätigten Fakten, die Ihr angeblich gültiges Recht angehen, dargelegt. Aber das war einmal. „Ihr Recht“ wurde mit UCC-Dok: 2013032035 gelöscht. Unwiderlegt. Es gilt gemäß den Ihnen in der Courtesy Notice bekantgemachten Fakten einzig und allein Naturrecht und Völkerrecht. Sie und Ihresgleichen haben nichts, aber auch gar nichts zu fordern, zu beschlagnahmen, zu beschliessen, zu urteilen, wenn Ihre Opfer nicht ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilen. Der Unterzeichner macht darauf aufmerksam, daß Sie bereits ordentliche Schäden gemäß AGB angerichtet haben. Die xxxxxxxxxxx mußte sich am 21.04.2015 in ärztliche Behandlung begeben. Hierfür sind allein Sie, Ihre Auftraggeber und Beauftragten verantwortlich. Sie haben das private Eigentum völlig willkürlich beschlagnahmt. Selbstverständlich werden Sie auch dafür eine Rechnung erhalten. Nicht einmal die Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung waren gegeben. Wurde da etwa gemauschelt? Halten Sie den Unterzeichner für so bekloppt nicht zu erkennen, dass zwischen dem rechtsgültigen und vollstreckbaren UCC-Einträgen xxxxxxx; xxxxxxx; xxxxxxxx; xxxxxxxx gegen die Herren Maisch und Sayler und das ohne dem Vorliegen von Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung selbige angeordnet wird, ein Zusammenhang bestehen könnte? Eine Art Rachefeldzug der Herren Maisch und Sayler? Für Spielchen gibt selbst das Recht, welches Sie widerrechtlich anwenden keine Spielräume. Sollten Sie sich entscheiden weiterhin im Namen einer zwangsvollstreckten Entität aufzutreten, dem in den Courtesy Notice/Kulanzmitteilungen https://www.iccjv.org/search/node/Vaihingen genannten Versender weiterhin Schaden zuzufügen, werden Sie, in Ihrer individuellen und uneingeschränkten Kapazität haftbar gemacht. Solche Handlungen können für Sie eine rechtmäßige Wiedergutmachungspflicht bezogen auf Ihr Vermögen zur Folge haben, gemäß des Grundsatzes Öffentliche Ordnung UCC 1-305, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die UCC Wechselordnung (Pfändung). Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß weitere angerichtete Schäden dazu führen werden, daß Sie und alle von Ihnen Beauftragten, wie auch Ihre Auftraggeber auf eine internationale Verhaftungsliste gesetzt werden. Rechtsgrundlage: Auftragsdeklaration (DECLARATION AND ORDER) UCC-Dok: 2012096074 vom 09.September 2012, ordnungsgemäß bestätigt und ratifiziert durch COMMERCIAL BILL UCC-Dok: 2012114586 und TRUE BILL UCC-Dok: 2012114776. Der Empfänger hat gemäß Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip UCC 1-103 sämtlichen im Verteiler genannten Stellen Kopien dieses Schreibens zuzusenden und diese gelten als zugestellt. Der Unterzeichner weist noch einmal auf die UCC-Dokumente und die volle persönliche Verantwortung der im Auftrag von zwangsvollstreckten Entitäten Handelnden hin. Lesen Sie die Dokumente zu Ihrem eigenen Schutz noch einmal sehr aufmerksam. Bedenken Sie, daß auch Sie durch die genannten UCC-Registrierungen befreit sind und das Recht haben diese Freiheit zu leben. Den am 19.04.2015 getroffenen Anordnungen des Unterzeichners ist unbedingt Folge zu leisten und dessen Umsetzung dem Unterzeichner binnen 72h ab Faxzustellung, einschließlich der Rückabwicklung des illegalen, rechtswidrigen Grundbucheintrages vom 20.04.2015 durch Frau Wennagel, Firma Notariat Vaihingen an der Enz, zu bescheinigen. Volle Namensnennung und rechtsgültige eigenhändige Unterschrift ist für die Abgabe dieser und jeder anderen Willenserklärung unbedingt erforderlich. Alle Rechte vorbehalten, nicht verhandelbar, ohne Ausnahme without prejudice UCC 1-308 Souverän Auf dieses Schreiben sah sich der Rechtspfleger ohne Vornamen genötigt mit einem Beschluss zu antworten: Auf die Einlassungen wird mit keiner Silbe eingegangen, Sie wären nur umfangreich und phantsaievoll, lol. Erforderliche Nachweise sind nicht erbracht, die Fristen sind eh abgelaufen. Diese Schein/Gesinnungsjustiz meint tatsächlich die Bewohner des Freiluft-KZ BRiD weiterhin für dumm verkaufen zu können. Eine Antwort und die angekündigten Rechtsfolgen sind in Arbeit. Das Schreiben ist zwar nicht sonderlich nett, die angeleierte Farce ist es aber auch nicht. Fortsetzung folgt.
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