Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei Aktennotiz Protokoll der Sitzung des Stadtforums vom 10. September 2015 Sitzung vom 10. September 2OI5,19.00 - 21.00 Uhr Reglstratur-Nr. : 14.03.02 Geschäftslaufnummer: PRS 2Ùt4-2t3 Signatur Teilnehmende: Institution Arch ltekturforum Obersee CVP Rapperswil-Jona Dorfverein Wagen Dorfverein Waqen Einkaufsziel Rapperswil-Jona Ei n kaufsziel Rapperswll-Jona FDP Rapperswll-Jona FDP Rapperswil-Jona FDP Rapperswil-Jona Gewerbe Rapperswl l -Jona Grü nli berale Raoperswi l-Jona IG Mobllltåit Rapperswil-Jona IG Mobilität Rapperswil-Jona Pol izeistation Rapperswl l-Jona Quartlerverein Busskirch und Umqebunq Quartlerverein Busskirch und Umqebunq Quartierverein Bussklrch und Umgebung Qua rtierverei n Lenqqls- Kempraten Qua rtlerverei n Lenqs is- Kempraten Quartlerverein Rapperwil-Jona Mltte Quartierverein Schachen Qua rtierverel n Schachen Quartierverei n Spitzenwies SP Rapperswil-Jona SP Rapperswll-Jona SP Rapperswil-Jona Südq uartierverein Südquartlerverein SVP Rapperswil-Jona SVP Rapperswll-Jona UGS Rapperswil-Jona Vorname/Name Frank Roskothen Lukas Schmuckl Heinz Schnyder Ruedi Huser Felix Elsener Lucia Studerus Marc Hanslin Martln Stöckllng Luclo Maron Markus Walker Ursula Schnidrig SonJa Güntensperger Terrl Zubler Bruno Müller Margrit Bieri Katharlna Wolf Rudolf Bertschi Patricia Bucher Horst Bodenmann Hans Tobler Helnz Schättin Christian Arzethauser Barbara Domelsen Susanne Wyrsch Ursula Frei Roman Zwlcky Anna Bachleitner Urs Lumpert Kurt Källn Raphael Weber Betty Schuler Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei 10. September 2015 Seite 2 Verein für eine wohnliche Altstadt Verein für eine wohnliche Altstadt Verkehrsverei n Rapperswll -Jona Vertreter der auslåndischen Vereine Vertretuno Miorantinnen und Mioranten FDP Rapperswil-Jona FDP Rapperswll-Jona Esther Leuzinqer Christine Späth Yasmin Klstler Glulio Clfunl Jigme N. Drongshar Marcel Dobler Fabius FËih Obersee Nachrichten Mario Aldrovandi Stadtpräsident Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtschreiber Erich Zoller Pablo Blöchlinqer Thomas Furrer Roland Manhart Thomas Rüess Rahel Würmli Hanslörq Goldener Entschuldigt abwesend : Architektu rforu m Obersee Gewerbe Rapperswi l-Jona IG Mobilltåit Rapperswll-Jona Jugendrat Quartierverein Busskirch und Umqebunq Quartierverein Erlen Quartierverein Lenqgis- Kempraten Qua rtierverei n Ra nkwa ld Quartlerverel n Rankwald Quartierverei n Rankwald Stadtrat Stadtrat Beat Loosli Walter Kåilin Hubert Zels Jürg Wurbel Esther Noser Elisabeth Häuptll Antoinette Lüchinger Vera Keel Maria Yanz Robert Weidinqer Markus Gisler Ricardo Müller Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei 10, September 2015 Seite 3 1. Protokoll der Sitzung vom 21. Mai 2015 Das Protokoll der Sitzung vom 21. Mai 2015 wird genehmigt. 2. Aktuelles Stadtpräsident Erich Zoller welst auf den laufenden Budgetprozess 2016 hin. Die damit verbundenen Arbeiten sind auf Kurs, Bereits heute kann festgestellt werden, dass der Jahresabschluss 2015 besser als budgetiert ausfällt. Bei der Budgetierung 2016 kann bei der Einnahmensituation, trotz gewissen Unsicherheiten bel den Juristischen Personen, von guten Werten ausgegangen werden. Bei den juristischen Personen dürfte zum Beispiel die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank gewisse Einflüsse auf die Unternehmensergebnisse haben. 3. ThemenderStadtforumsmltglieder Zu den Antworten des Stadtrats auf die beiden Themen der Stadtforumsmitglieder ergeben sich keine weiteren Bemerkungen. 4. Vorstellung KESB Llnth durch Dr. Walter Grob Stadtpräsldent Erich Zoller weist einleltend darauf hin, dass in den vergangenen Monaten in den Medien eine breite Berichterstattung über die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KÊSB) erfolgt lst. In diesem Zusammenhang sind die Mitglieder des Stadtrats immer wieder auf verschiedene, vor allem auch rechtliche Fragen angesprochen worden. Die Stadt Rapperswil-Jona hatte bereits vor Inkraftsetzung die entsprechenden Änderungen im schweizerlschen Zivilgesetzbuch (ZGB) berücksichtlgt. Bereits die vorbestandene Vormundschaftsbehörde war professionell ausgerichtet. Die Mitglieder der KESB waren aus allen Fachrichtungen vertreten (2.8. Recht, Sozialarbeit). Die Anderungen des ZGB erfordern, dass in den Vormundschaftsbehörden die verschiedensten Fachrichtungen vertreten sind. Die heutigen KESB werden unabhängig von den politischen Behörden geführt. Damit ist eine seit langem gewünschte Entflechtung erfolgt. Es ist klar, dass verschiedene Gemeinden im Kanton St. Gallen an diesen Gesetzesänderungen wenig Freude hatten, da sich die Arbeit in vielen Vormundschaftsbehörden ln den letzten Jahren bewährt hatte. Für Rapperswil-Jona kann aber festgehalten werden, dass berelts vor Inkraftsetzung des Gesetzes ein Pionierentscheid erfolgte, beziehungsweise die Vormundschaftsbehörde losgelöst von Stadtrat und Fachleuten besetzt wurde. Dieses Vorwissen konnte bei der Umsetzung der neuen KESB Linth genutzt werden. Grundlage zwischen den angeschlossenen zehn Gemeinden bildet eine Verwaltungsvereinbarung, welche dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die betroffenen Gemeinden haben zum Beispiel ein Anhörungsrecht bei den Wahlen in die Behörde beziehungsweise müssen die entsprechenden Budgets genehmigen. Anschliessend informiert Dr. Walter Grob umfassend über die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth. Die Präsentation von Dr. Walter Grob bildet einen integralen Bestandteil dieses Protokolls. Nach der Präsentation weist Stadtpräsident Erich Zoller darauf hin, dass die Massnahmen durch private Beistände oder Beistände der regionalen Beratungszentren Rappers- Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei 10. September 2015 Seite 4 wil-Jona und Uznach umgesetzt werden. Die regionalen Beratungszentren sind im Zweckverband Soziale Dienste organisiert. Damit ist die Umsetzung der Massnahmen von der KESB getrennt möglich. Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet waren anfangs von der Gesetzesänderung auch nicht vollumfänglich überzeugt. Heute kann aber erfreulicherweise festgestellt werden, dass alle Gemeindepräsidenten im Linthgeblet hinter der neuen Organisation stehen, die Arbeit schätzen und mit der Organisation zufrieden sind. Aus der Mitte des Stadtforums wird die Frage gestellt, ob Erwachsene tatsächlich zwingend einen Vorsorgeauftrag erstellen sollen beziehungswelse wieso die Bürgerschaft darüber nicht breit informiert wird. Dr. Walter Grob weist darauf hin, dass eln Vorsorgeauftrag nicht zwingend notwendig ist. Auch eine Patientenverfügung ist keine gesetzliche Vorschrift. Im Weiteren kann es vorkommen, dass Menschen über keine Vertrauensperson verfügen, In solchen Fällen ist es sinnvoller, wenn ein Beistand eingesetzt wird, der von der KESB beaufsichtigt wird. Der Vorsorgebeauftragte wird nämlich von niemandem kontrolliert. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass jede betroffene Person selber eine individuelle Lösung finden muss. Bei klaren Vorstellungen kann ein Vorsorgeauftrag sicherlich sinnvoll sein, Im Weiteren weist Dr. Walter Grob darauf hin, dass die Grundlagen der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im schweizerischen Zivilschutzgesetzbuch festgehalten sind. Jeder Kanton in der Schwelz musste darauf basierend eine entsprechende Elnführungsgesetzgebung erlassen. Anschliessend wird die Frage aufgeworfen - ob wie im Kanton Zürich informiert wurde eine Vollmacht ausgestellt werden soll. Grundsätzlich ist die Ausstellung einer Vollmacht richtig, Für die Ausstellung einer Vollmacht muss man urteilsfåhig sein. Mit dem Wegfall der Urtellsfählgkelt erlischt aber auch die Vollmacht. Diesem Umstand trägt die Möglichkeit eines Vorsorgeauftrags Rechnung. Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich formuliert werden. Damit später keine Fragen zur Urteilsfähigkeit auftauchen, macht es Sinn, gleichzeitig eine Bestätigung eines Arztes über die Urteilsfähigkeit einzuholen. Im Weiteren wird die Frage gestellt, wieso die Zuweisungen, sofern möglich, nicht in der elgenen Verwandtschaft erfolgen. Der Präsident der KESB weist darauf hin, dass eine Beurteilung im Elnzelfall vorgenommen wird. Häufig werden Lösungen innerhalb der Verwandtschaft gefunden, die dem Kindeswohl entsprechen. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Platzierung innerhalb der Verwandtschaft nicht im Interesse des Kindes wäre, wie etwa im geschilderten Fall einer Kindsmisshandlung, bei der die Grosseltern als mögliche Täter in Frage kamen. Der Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht hat immer auch unter dem Aspekt der Verhältnismässlgkeit zu erfolgen, nur so vlel wie nötig. Sobald sich die betroffene Person den Konsequenzen ihres Handelns möglicherweise nicht mehr bewusst ist, stellt sich diese überaus anspruchsvolle Frage. Wenn eine ältere Person keine Hilfe von Angehörigen annehmen will und ein Eingreifen der Behörde ausdrücklich ablehnt, stellt sich die Frage, ob das als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts akzeptiert werden muss, oder ob elne Gefährdung vorliegt. Es geht nicht darum, normkonformes Verhalten zu erzwingen. Wenn Jemand ungewaschen und mit Körpergeruch aus dem Haus geht oder seine Rechnungen nicht bezahlt, dann rechtfertigt das allein noch kein Eingreifen der KESB. Erst wenn er nicht mehr weiss was er tut, braucht es allenfalls eine geeignete Mass- Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei 10. September 2015 Selte 5 nahme zu seinem Schutz. Dieses Abwågen ist immer sehr anspruchsvoll. Eine weitere Frage betrifft das Anhörungsrecht der Kinder beziehungswelse den Erhalt von Informationen von den Arzten. Dle Befragung von Kindern erfolgt durch geschulte Psychologlnnen und Psychologen. Diese Befragungen finden bei den Kindern in splelerischer Umgebung und nicht in einer Verhörsituation statt. In der Regel finden solche Befragungen nicht in Begleitung der Eltern statt. Bel Bedarf kann aber eine Vertrauensperson beigezogen werden. Die Befragung von Klndern und Jugendlichen ist in erster Linie abhängig vom Alter. Grundsätzlich können sich die Ärzte auf ihre Schweigepflicht berufen. Sie können aber durch die Klienten ermächtigt werden, dass sie von dieser Schweigepflicht entlastet werden. Sonst besteht grundsätzlich dle ärztliche Schweigepflicht. Im Bedarfsfall kann durch die KESB aber ein entsprechendes Gutachten eingefordert werden. Der Eingrlff in das Selbstbestimmungsrecht ist ein Thema der Verhältnismässigkeit. Sobald sich dle betroffenen Personen den Konsequenzen ihres Handelns nicht mehr bewusst sind oder es nicht mehr abschätzbar ist, kann sich diese Frage stellen. Es handelt sich dabei um eine überaus anspruchsvolle Frage beziehungsweise um die Frage, wann das Selbstbestimmungsrecht betroffen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewlesen, dass ältere Personen teilweise gar keine Hllfe annehmen wollen beziehungswelse ein Eingreifen der KESB gar nicht gewünscht wird. Auch in diesem Zusammenhang weist Dr. Walter Grob darauf hin, dass es immer eine Frage des Selbstbestimmungsrechts ist. Normvorschriften der Gesellschaft müssen nicht zwingend eingehalten werden. Wenn aber ein Gefährdungspotenzial ersichtllch lst, hat die KESB elnzugreifen. Es wird sich dabei immer um eine anspruchsvolle Abwägung handeln. Schwerwiegende Entscheide der KESB (2.8. ein Obhutsentzug) werden immer durch die Behörde entschieden. Für solche Entscheide müssen mindestens drei Mitglieder anwesend sein. Teilweise sind natürlich auch schnelle Entscheide bei Gefährdungen, z.B, Selbstmordabsichten, notwendig. Es gilt in jedem Fall lmmer die notwendigen Abwågungen vorzunehmen. Alle Enscheide der KESB können mit den ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden. Eine weitere Frage betrifft, wie die Drittkosten budgetiert werden können. Es handelt sich dabei um die Kosten, welche durch die angeordneten Massnahmen der KESB entstehen. Aufgrund der Situation im Linthgebiet verfügt die KESB über die entsprechenden Massnahmen. Die Durchführung der Massnahmen erfolgt anschliessend durch die regionalen Beratungszentren. Die daraus entstehenden Kosten sind durch die betroffenen Personen oder aber die Sozialhilfe zu tragen. Vergleiche in diesem Bereich sind nicht einfach anzustellen, So ist es manchmal eher zufällig, ob beispielsweise die Unterbringung über eine Anordnung der KESB oder durch die Gemeindebehörden oder die Eltern erfolgt. Auch ist das Bild falsch, diese Kosten würden durch die KESB verursacht. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln, dann sind sie die Verursacher der Kosten, die zum Schutz dieser Kinder entstehen. Es ist aber im Zusammenhang mit der Neuorganisation der KESB eine Austauschplattform geschaffen worden mit dem Ziel, insbesondere auch die Kosten im Kanton St. Gallen in Zukunft besser vergleichen zu können. Rapperswil-Jona Präsid ia les Stadtka nzlei 10. September 2015 Selte 6 5. VorstellungSportschuleRapperswil-Iona Schulpräsident Thomas Rüegg und Schulleiter Luca Eberle stellen das Konzept der Sportschule Rapperswil-Jona vor. Die Präsentation blldet einen integralen Bestandteil dieser Aktennotlz. Aus der Mitte des Stadtforums stellt sich die Frage, wie die Sportförderung bei nlcht so bekannten oder weniger beliebten Sportarten erfolgt. Es kann festgestellt werden, dass die Sportlerinnen und Sportler, welche über grosses Talent verfügen, in der Regel in den grossen Sportvereinen organisiert sind. Die Schule wlrd aber auch bel Einzelsportarten entscheiden, wie die Förderung vorgenommen werden könnte. Im Weiteren ist es aus rein organisatorischer Sicht nicht einfach, dle Sport- mit anderen Talentklassen zu mischen. Bei der musischen Talentförderung sind individuelle Lösungen im Vordergrund. Bei den Mannschaftssportarten finden die Trainings dagegen gemeinsam statt. Seitens der Schule kann grundsÊitzlich festgestellt werden, dass das Konzept die heutigen Bedürfnisse sehr gut abdeckt. 6. Termine 2016 Die Sitzungen des Stadtforums finden 2016 an folgenden Daten statt: Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, 7. 11. Februar 201"6, 19.00 Uhr 26.Mai 2016, 19.00 Uhr 15. September 20I-6, 19.00 Uhr 17. November 2Ot6, 19.00 Uhr Verschledenes Die allgemeine Umfrage wlrd nicht benützt. 8. Nächste Sltzung Die nächste Sitzung des Stadtforums findet am Donnerstag, 12. November 2015, 19.00 Uhr, statt. Stadtkanzlei Hansjörg Goldener Stadtschreiber Beilage - Präsentation Vorstellung KESB Linth Präsentation Sportschule Rapperswil-Jona
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