Protokoll des Stadtforums vom 10. September 2015 - Rapperswil-Jona

Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
Aktennotiz
Protokoll der Sitzung des Stadtforums vom 10. September 2015
Sitzung vom 10. September 2OI5,19.00 - 21.00 Uhr
Reglstratur-Nr. : 14.03.02
Geschäftslaufnummer: PRS 2Ùt4-2t3 Signatur
Teilnehmende:
Institution
Arch ltekturforum Obersee
CVP Rapperswil-Jona
Dorfverein Wagen
Dorfverein Waqen
Einkaufsziel Rapperswil-Jona
Ei n kaufsziel Rapperswll-Jona
FDP Rapperswll-Jona
FDP Rapperswil-Jona
FDP Rapperswil-Jona
Gewerbe Rapperswl l -Jona
Grü nli berale Raoperswi l-Jona
IG Mobllltåit Rapperswil-Jona
IG Mobilität Rapperswil-Jona
Pol izeistation Rapperswl l-Jona
Quartlerverein Busskirch und Umqebunq
Quartlerverein Busskirch und Umqebunq
Quartierverein Bussklrch und Umgebung
Qua rtierverei n Lenqqls- Kempraten
Qua rtlerverei n Lenqs is- Kempraten
Quartlerverein Rapperwil-Jona Mltte
Quartierverein Schachen
Qua rtierverel n Schachen
Quartierverei n Spitzenwies
SP Rapperswil-Jona
SP Rapperswll-Jona
SP Rapperswil-Jona
Südq uartierverein
Südquartlerverein
SVP Rapperswil-Jona
SVP Rapperswll-Jona
UGS Rapperswil-Jona
Vorname/Name
Frank Roskothen
Lukas Schmuckl
Heinz Schnyder
Ruedi Huser
Felix Elsener
Lucia Studerus
Marc Hanslin
Martln Stöckllng
Luclo Maron
Markus Walker
Ursula Schnidrig
SonJa Güntensperger
Terrl Zubler
Bruno Müller
Margrit Bieri
Katharlna Wolf
Rudolf Bertschi
Patricia Bucher
Horst Bodenmann
Hans Tobler
Helnz Schättin
Christian Arzethauser
Barbara Domelsen
Susanne Wyrsch
Ursula Frei
Roman Zwlcky
Anna Bachleitner
Urs Lumpert
Kurt Källn
Raphael Weber
Betty Schuler
Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
10. September 2015
Seite 2
Verein für eine wohnliche Altstadt
Verein für eine wohnliche Altstadt
Verkehrsverei n Rapperswll -Jona
Vertreter der auslåndischen Vereine
Vertretuno Miorantinnen und Mioranten
FDP Rapperswil-Jona
FDP Rapperswll-Jona
Esther Leuzinqer
Christine Späth
Yasmin Klstler
Glulio Clfunl
Jigme N. Drongshar
Marcel Dobler
Fabius FËih
Obersee Nachrichten
Mario Aldrovandi
Stadtpräsident
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtschreiber
Erich Zoller
Pablo Blöchlinqer
Thomas Furrer
Roland Manhart
Thomas Rüess
Rahel Würmli
Hanslörq Goldener
Entschuldigt abwesend
:
Architektu rforu m Obersee
Gewerbe Rapperswi l-Jona
IG Mobilltåit Rapperswll-Jona
Jugendrat
Quartierverein Busskirch und Umqebunq
Quartierverein Erlen
Quartierverein Lenqgis- Kempraten
Qua rtierverei n Ra nkwa ld
Quartlerverel n Rankwald
Quartierverei n Rankwald
Stadtrat
Stadtrat
Beat Loosli
Walter Kåilin
Hubert Zels
Jürg Wurbel
Esther Noser
Elisabeth Häuptll
Antoinette Lüchinger
Vera Keel
Maria Yanz
Robert Weidinqer
Markus Gisler
Ricardo Müller
Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
10, September 2015
Seite 3
1.
Protokoll der Sitzung vom 21. Mai 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 21. Mai 2015 wird genehmigt.
2.
Aktuelles
Stadtpräsident Erich Zoller welst auf den laufenden Budgetprozess 2016 hin. Die damit
verbundenen Arbeiten sind auf Kurs, Bereits heute kann festgestellt werden, dass der
Jahresabschluss 2015 besser als budgetiert ausfällt. Bei der Budgetierung 2016 kann
bei der Einnahmensituation, trotz gewissen Unsicherheiten bel den Juristischen Personen, von guten Werten ausgegangen werden. Bei den juristischen Personen dürfte zum
Beispiel die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank gewisse Einflüsse auf die Unternehmensergebnisse haben.
3.
ThemenderStadtforumsmltglieder
Zu den Antworten des Stadtrats auf die beiden Themen der Stadtforumsmitglieder ergeben sich keine weiteren Bemerkungen.
4.
Vorstellung KESB Llnth durch Dr. Walter Grob
Stadtpräsldent Erich Zoller weist einleltend darauf hin, dass in den vergangenen Monaten in den Medien eine breite Berichterstattung über die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KÊSB) erfolgt lst. In diesem Zusammenhang sind die Mitglieder
des Stadtrats immer wieder auf verschiedene, vor allem auch rechtliche Fragen angesprochen worden. Die Stadt Rapperswil-Jona hatte bereits vor Inkraftsetzung die entsprechenden Änderungen im schweizerlschen Zivilgesetzbuch (ZGB) berücksichtlgt. Bereits die vorbestandene Vormundschaftsbehörde war professionell ausgerichtet. Die Mitglieder der KESB waren aus allen Fachrichtungen vertreten (2.8. Recht, Sozialarbeit).
Die Anderungen des ZGB erfordern, dass in den Vormundschaftsbehörden die verschiedensten Fachrichtungen vertreten sind. Die heutigen KESB werden unabhängig von
den politischen Behörden geführt. Damit ist eine seit langem gewünschte Entflechtung
erfolgt. Es ist klar, dass verschiedene Gemeinden im Kanton St. Gallen an diesen Gesetzesänderungen wenig Freude hatten, da sich die Arbeit in vielen Vormundschaftsbehörden ln den letzten Jahren bewährt hatte. Für Rapperswil-Jona kann aber festgehalten
werden, dass berelts vor Inkraftsetzung des Gesetzes ein Pionierentscheid erfolgte, beziehungsweise die Vormundschaftsbehörde losgelöst von Stadtrat und Fachleuten besetzt wurde. Dieses Vorwissen konnte bei der Umsetzung der neuen KESB Linth genutzt
werden. Grundlage zwischen den angeschlossenen zehn Gemeinden bildet eine Verwaltungsvereinbarung, welche dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die betroffenen Gemeinden haben zum Beispiel ein Anhörungsrecht bei den Wahlen in die Behörde beziehungsweise müssen die entsprechenden Budgets genehmigen.
Anschliessend informiert Dr. Walter Grob umfassend über die Arbeit der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde Linth. Die Präsentation von Dr. Walter Grob bildet einen integralen Bestandteil dieses Protokolls.
Nach der Präsentation weist Stadtpräsident Erich Zoller darauf hin, dass die Massnahmen durch private Beistände oder Beistände der regionalen Beratungszentren Rappers-
Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
10. September 2015
Seite 4
wil-Jona und Uznach umgesetzt werden. Die regionalen Beratungszentren sind im
Zweckverband Soziale Dienste organisiert. Damit ist die Umsetzung der Massnahmen
von der KESB getrennt möglich. Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet waren anfangs
von der Gesetzesänderung auch nicht vollumfänglich überzeugt. Heute kann aber erfreulicherweise festgestellt werden, dass alle Gemeindepräsidenten im Linthgeblet hinter
der neuen Organisation stehen, die Arbeit schätzen und mit der Organisation zufrieden
sind.
Aus der Mitte des Stadtforums wird die Frage gestellt, ob Erwachsene tatsächlich zwingend einen Vorsorgeauftrag erstellen sollen beziehungswelse wieso die Bürgerschaft
darüber nicht breit informiert wird. Dr. Walter Grob weist darauf hin, dass eln Vorsorgeauftrag nicht zwingend notwendig ist. Auch eine Patientenverfügung ist keine gesetzliche Vorschrift. Im Weiteren kann es vorkommen, dass Menschen über keine Vertrauensperson verfügen, In solchen Fällen ist es sinnvoller, wenn ein Beistand eingesetzt
wird, der von der KESB beaufsichtigt wird. Der Vorsorgebeauftragte wird nämlich von
niemandem kontrolliert. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass jede betroffene
Person selber eine individuelle Lösung finden muss. Bei klaren Vorstellungen kann ein
Vorsorgeauftrag sicherlich sinnvoll sein, Im Weiteren weist Dr. Walter Grob darauf hin,
dass die Grundlagen der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im schweizerischen Zivilschutzgesetzbuch festgehalten sind. Jeder Kanton in der Schwelz musste darauf basierend eine entsprechende Elnführungsgesetzgebung erlassen.
Anschliessend wird die Frage aufgeworfen - ob wie im Kanton Zürich informiert wurde eine Vollmacht ausgestellt werden soll. Grundsätzlich ist die Ausstellung einer Vollmacht
richtig, Für die Ausstellung einer Vollmacht muss man urteilsfåhig sein. Mit dem Wegfall
der Urtellsfählgkelt erlischt aber auch die Vollmacht. Diesem Umstand trägt die Möglichkeit eines Vorsorgeauftrags Rechnung. Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich formuliert werden. Damit später keine Fragen zur Urteilsfähigkeit auftauchen, macht es
Sinn, gleichzeitig eine Bestätigung eines Arztes über die Urteilsfähigkeit einzuholen.
Im Weiteren wird die Frage gestellt, wieso die Zuweisungen, sofern möglich, nicht in der
elgenen Verwandtschaft erfolgen. Der Präsident der KESB weist darauf hin, dass eine
Beurteilung im Elnzelfall vorgenommen wird. Häufig werden Lösungen innerhalb der
Verwandtschaft gefunden, die dem Kindeswohl entsprechen. Es gibt aber auch Fälle, in
denen eine Platzierung innerhalb der Verwandtschaft nicht im Interesse des Kindes wäre, wie etwa im geschilderten Fall einer Kindsmisshandlung, bei der die Grosseltern als
mögliche Täter in Frage kamen.
Der Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht hat immer auch unter dem Aspekt der Verhältnismässlgkeit zu erfolgen, nur so vlel wie nötig. Sobald sich die betroffene Person
den Konsequenzen ihres Handelns möglicherweise nicht mehr bewusst ist, stellt sich
diese überaus anspruchsvolle Frage. Wenn eine ältere Person keine Hilfe von Angehörigen annehmen will und ein Eingreifen der Behörde ausdrücklich ablehnt, stellt sich die
Frage, ob das als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts akzeptiert werden muss, oder
ob elne Gefährdung vorliegt. Es geht nicht darum, normkonformes Verhalten zu erzwingen. Wenn Jemand ungewaschen und mit Körpergeruch aus dem Haus geht oder seine
Rechnungen nicht bezahlt, dann rechtfertigt das allein noch kein Eingreifen der KESB.
Erst wenn er nicht mehr weiss was er tut, braucht es allenfalls eine geeignete Mass-
Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
10. September 2015
Selte 5
nahme zu seinem Schutz. Dieses Abwågen ist immer sehr anspruchsvoll.
Eine weitere Frage betrifft das Anhörungsrecht der Kinder beziehungswelse den Erhalt
von Informationen von den Arzten. Dle Befragung von Kindern erfolgt durch geschulte
Psychologlnnen und Psychologen. Diese Befragungen finden bei den Kindern in splelerischer Umgebung und nicht in einer Verhörsituation statt. In der Regel finden solche Befragungen nicht in Begleitung der Eltern statt. Bel Bedarf kann aber eine Vertrauensperson beigezogen werden. Die Befragung von Klndern und Jugendlichen ist in erster Linie
abhängig vom Alter. Grundsätzlich können sich die Ärzte auf ihre Schweigepflicht berufen. Sie können aber durch die Klienten ermächtigt werden, dass sie von dieser Schweigepflicht entlastet werden. Sonst besteht grundsätzlich dle ärztliche Schweigepflicht. Im
Bedarfsfall kann durch die KESB aber ein entsprechendes Gutachten eingefordert werden.
Der Eingrlff in das Selbstbestimmungsrecht ist ein Thema der Verhältnismässigkeit. Sobald sich dle betroffenen Personen den Konsequenzen ihres Handelns nicht mehr bewusst sind oder es nicht mehr abschätzbar ist, kann sich diese Frage stellen. Es handelt
sich dabei um eine überaus anspruchsvolle Frage beziehungsweise um die Frage, wann
das Selbstbestimmungsrecht betroffen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewlesen, dass ältere Personen teilweise gar keine Hllfe annehmen wollen beziehungswelse ein Eingreifen der KESB gar nicht gewünscht wird. Auch in diesem Zusammenhang weist Dr. Walter Grob darauf hin, dass es immer eine Frage des Selbstbestimmungsrechts ist. Normvorschriften der Gesellschaft müssen nicht zwingend eingehalten
werden. Wenn aber ein Gefährdungspotenzial ersichtllch lst, hat die KESB elnzugreifen.
Es wird sich dabei immer um eine anspruchsvolle Abwägung handeln.
Schwerwiegende Entscheide der KESB (2.8. ein Obhutsentzug) werden immer durch die
Behörde entschieden. Für solche Entscheide müssen mindestens drei Mitglieder anwesend sein. Teilweise sind natürlich auch schnelle Entscheide bei Gefährdungen, z.B,
Selbstmordabsichten, notwendig. Es gilt in jedem Fall lmmer die notwendigen Abwågungen vorzunehmen. Alle Enscheide der KESB können mit den ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden.
Eine weitere Frage betrifft, wie die Drittkosten budgetiert werden können. Es handelt
sich dabei um die Kosten, welche durch die angeordneten Massnahmen der KESB entstehen. Aufgrund der Situation im Linthgebiet verfügt die KESB über die entsprechenden
Massnahmen. Die Durchführung der Massnahmen erfolgt anschliessend durch die regionalen Beratungszentren. Die daraus entstehenden Kosten sind durch die betroffenen
Personen oder aber die Sozialhilfe zu tragen. Vergleiche in diesem Bereich sind nicht
einfach anzustellen, So ist es manchmal eher zufällig, ob beispielsweise die Unterbringung über eine Anordnung der KESB oder durch die Gemeindebehörden oder die Eltern
erfolgt. Auch ist das Bild falsch, diese Kosten würden durch die KESB verursacht. Wenn
Eltern ihre Kinder misshandeln, dann sind sie die Verursacher der Kosten, die zum
Schutz dieser Kinder entstehen. Es ist aber im Zusammenhang mit der Neuorganisation
der KESB eine Austauschplattform geschaffen worden mit dem Ziel, insbesondere auch
die Kosten im Kanton St. Gallen in Zukunft besser vergleichen zu können.
Rapperswil-Jona
Präsid ia les
Stadtka nzlei
10. September 2015
Selte 6
5.
VorstellungSportschuleRapperswil-Iona
Schulpräsident Thomas Rüegg und Schulleiter Luca Eberle stellen das Konzept der
Sportschule Rapperswil-Jona vor. Die Präsentation blldet einen integralen Bestandteil
dieser Aktennotlz.
Aus der Mitte des Stadtforums stellt sich die Frage, wie die Sportförderung bei nlcht so
bekannten oder weniger beliebten Sportarten erfolgt. Es kann festgestellt werden, dass
die Sportlerinnen und Sportler, welche über grosses Talent verfügen, in der Regel in den
grossen Sportvereinen organisiert sind. Die Schule wlrd aber auch bel Einzelsportarten
entscheiden, wie die Förderung vorgenommen werden könnte. Im Weiteren ist es aus
rein organisatorischer Sicht nicht einfach, dle Sport- mit anderen Talentklassen zu mischen. Bei der musischen Talentförderung sind individuelle Lösungen im Vordergrund.
Bei den Mannschaftssportarten finden die Trainings dagegen gemeinsam statt. Seitens
der Schule kann grundsÊitzlich festgestellt werden, dass das Konzept die heutigen Bedürfnisse sehr gut abdeckt.
6.
Termine 2016
Die Sitzungen des Stadtforums finden 2016 an folgenden Daten statt:
Donnerstag,
Donnerstag,
Donnerstag,
Donnerstag,
7.
11. Februar 201"6, 19.00 Uhr
26.Mai 2016, 19.00 Uhr
15. September 20I-6, 19.00 Uhr
17. November 2Ot6, 19.00 Uhr
Verschledenes
Die allgemeine Umfrage wlrd nicht benützt.
8.
Nächste Sltzung
Die nächste Sitzung des Stadtforums findet am Donnerstag, 12. November 2015,
19.00 Uhr, statt.
Stadtkanzlei
Hansjörg Goldener
Stadtschreiber
Beilage
-
Präsentation Vorstellung KESB Linth
Präsentation Sportschule Rapperswil-Jona