Richtlinien für den Inlands- Rückholdienst des DRK

Richtlinien für den Inlands- Rückholdienst des DRKKreisverbandes Sigmaringen e. V.
Präambel:
Um die Verlegung von erkrankten oder verletzen Mitgliedern in die vertraute örtliche ärztliche
Versorgung und familiäre Umgebung zu ermöglichen , hat der DRK – Kreisverband Sigmaringen e. V.
den Inlands-Rückholdienst geschaffen.
1 Inhalt
Gegenstand des Rückholdienstes ist die Durchführung von Rücktransporten nach den Ausführungen
in Punkt 2 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch den DRK-Kreisverband Sigmaringen e. V.
für den in Punkt 4 aufgeführten Personenkreis.
2 Voraussetzungen für den Rücktransport
1. Der Rückholdienst wird tätig, wenn die in Punkt 4 aufgeführten Personen auf einer Urlaubs-,
Besuchs- oder
Geschäftsreise schwer erkranken oder verletzt werden und wegen eines zu
erwartenden längeren Krankenhausaufenthaltes den Wunsch haben, in eine heimatliche Klinik
zurückgeholt zu werden, falls der Behandlungsort mehr als 100 Km von Sigmaringen entfernt
ist und dem DRK-Kreisverband Sigmaringen e. V. dies personell und technisch möglich ist.
2. Schwer erkrankte oder verletzte Personen sind solche, auf die eine oder mehrere der
nachstehend aufgeführte Diagnose oder andere, diesen vergleichbar, schwere
Krankheitsbilder zutreffen:
- Zustand nach frischem Herzinfarkt
- Zustand nach frischem apoplektischen Insult
- akute Herz-, Leber-, und Nierenerkrankungen
- innere Blutungen – akute Verbrennungen 2. und 3. Grades von mehr als 15% der
Körperfläche
- akute posttraumatische Hirnschäden und Querschnittslähmungen
- schwere Frakturen, die einen Rücktransport mit dem Krankenwagen notwendig machen
- polytraumatisierte Unfallopfer im akutem Stadium
- infektiöse Erkrankungen mit Isolierbedürftigkeit
3. Vor Durchführung eines Rücktransportes muss die Transportfähigkeit des Patienten mit einem
Krankenwagen von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
Dazu benötigt der DRK-Kreisverband Sigmaringen e. V. folgende Angaben:
-
Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers;
Name, Alter und Heimatanschrift des Patienten;
Gegenwärtiger Aufenthaltsort (z. B. Krankenhaus);
Name, Adresse, Telefonnummer des behandelnden Arztes;
Bei Ehepaaren/ Familien auch Namen und Anschrift des Angehörigen, welcher DRKMitglied ist;
Art der Krankheit/ Verletzung und Ursache;
Transportfähigkeit ja/ nein;
Hausarzt, Adresse und Telefonnummer;
Wohin soll transportiert werden?
3 Umfang der Leistung
1. Sofern ein Rücktransport entsprechend Punkt 2 Abs. 1 durchgeführt werden kann, übernimmt
der DRK-Kreisverband Sigmaringen e. V. neben der Antragsannahme und Durchführung
eines Rücktransportes mit einem geeigneten Krankenwagen folgende organisatorische
Leistungen.
a. Überprüfung der Voraussetzungen einer Rückholung nach Punkt 2. Im Bedarfsfall wird eine
zusätzliche Überprüfung der Rückholvoraussetzung durch einen vom DRK-Kreisverband
Sigmaringen e. V. beauftragten Arzt vorgenommen.
b. Sicherung der medizinischen Versorgung des Patienten während des Transportes bis zum
Zielkrankenhaus
2. Wird ein Rücktransport entsprechend Punkt 2 Abs. 1. durchgeführt, trägt der DRKKreisverband Sigmaringen e. V. die Kosten des Rücktransportes für den in Punkt 4
aufgeführten Personenkreis, soweit die Kosten über die von dritter Seite (z. B. privates
Krankenversicherungsunternehmen, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) zustehen
Leistungen hinausgehen.
4 Begünstigter Personenkreis
1. Der Inlands-Rückholdienst wird geschaffen für
a. Mitglieder des DRK- Kreisverbandes Sigmaringen e. V. (Fördermitglieder, ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer und Jugendrotkreuz- Mitglieder), die ihren ersten Wohnsitz im
Bereich des DRK- Kreisverbands Sigmaringen e. V. haben, bzw. hatten und deren
Mitgliedschaft im DRK vor Beginn der Reise begonnen hat.
b. Familienangehörige (Ehegatten sowie Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht)
der oben genannten Personen.
2. Wird eine Rückführung durchgeführt, so ist Voraussetzung für die Kostentragung die
Abtretung eines gegen Dritten bestehenden Anspruchs der zurückführenden Personen an den
DRK- Kreisverband Sigmaringen e. V. sowie das Einverständnis über die Entbindung der
behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem DRK- Kreisverband
Sigmaringen e. V. .
Anmerkung: Entsprechend Vordrucke sendet Ihnen der DRK- Kreisverband Sigmaringen e. V. im
Leistungsfall zu.
5 Einschränkungen der Leistungspflicht
1. Nicht durchgeführt werden Rückholungen entsprechend Punkt 2 Abs. 1., die notwendig
werden:
a. Aufgrund von Krankheiten einschl. ihrer Folgen sowie für die Folgen von Unfällen, die
durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Begehen einer kriminellen
Handlung verursacht worden sind.
b. Aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschl. deren Folgen, die auf Vorsatz oder
Sucht beruhen oder auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung
zurückzuführen sind.
c. Aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschl. deren Folgen, die auf eine beruflich
ausgeübte Sportart zurückzuführen sind.
6 Haftung
Der Inlands- Rückholdienst haftet im Rahmen der von ihm übernommenen Aufgaben nach den
gesetzlichen Bestimmungen, allerdings nicht über die Haftung der behandelnden Ärzte hinaus.
7 Beginn und Ende der Richtlinien für den Inlands- Rückholdienst
Der Inlands- Rückholdienst kann vom DRK- Kreisverband Sigmaringen e. V. mit einer Frist von 2
Monaten zum Ende eines Jahres eingestellt oder wesentlich geändert werden. Die Mitglieder (Punkt 4
Abs. 1) sind von der Einstellung oder Änderung durch eine schriftliche Mitteilung oder durch
entsprechende Mitteilung in den Tageszeitungen im Landkreis Sigmaringen in Kenntnis zu setzen.
Sigmaringen, den 18. Mai 1989