Juni 2015 Nr. 130 HANDWERKER MAGAZIN Informationen • Kommentare • Berichte • Termine J.P. Morgan Corporate Challenge 2015 Das Handwerk war mit dabei UnsereThemen: •FreisprechungsfeierlichkeitenS. 02 •WeiterbildungskurseKHBS. 10 •Geschäftsführerwechselbeider KreishandwerkerschaftS. 17 •Unternehmensnachfolge frühzeitigregelnS. 20 E.W. NEU Fachhandel / Werksvertretung für Werkzeuge & Maschinen Weitere Informationen unter Telefon 06241-9102-0, [email protected] oder www.ewneu.de E.W. 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Preise zzgl. gesetzl. MwSt. Handwerkermagazin Nr. 130 Inhalt: 02 Freisprechungsfeier der Auf ein Wort! Sehr geehrte Handwerkskolleginnen, sehr geehrte Handwerkskollegen, 03 große Ereignisse und Entwicklungen haben uns in letzter Zeit bewegt. Die Kreishandwerkerschaft hat ihren Bildungsbereich und den Lehrbauhof mit Wirkung zum 01.04.2015 an die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main übertragen, um den Bildungsstandort und die Arbeitsplätze zu sichern. Die Kreishandwerkerschaft wird in Zukunft aus dem Kernbereich der Verwaltung mit den zu betreuenden Innungen, der Buch- und Steuerstelle und den Bensheimer Werkstätten bestehen. Das Team der Kreishandwerkerschaft unter Leitung von Herrn Dietmar Schott steht Ihnen gerne und jederzeit als Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Handwerk zur Verfügung! 04 05 06 07 „Die Welt war noch nie so unfertig! Pack mit an!“ 08 Dieser Slogan ist momentan auf vielen Plakaten in unserer Region zu sehen. Er soll junge Leute für die Ausbildung in einem Handwerksberuf begeistern und dem Handwerk Nachwuchskräfte bringen. 09 Vielseitigkeit, Sinn für Ästhetik und Kreativität sollte man mitbringen in den über 130 Ausbildungsberufen und mit dem Berufe-Checker auf www.handwerk.de können Jugendliche herausfinden, welcher Beruf zu ihnen passt. Auf www.Lehrstellenradar.de sind dann die Ausbildungsund Praktikumsplätze zu finden. Schnuppern Sie doch einfach mal rein! 1012 Weiterhin finden Sie in diesem Heft Hinweise zu unserem neuen Seminarprogramm Herbst 2015, Tipps zur Unternehmensnachfolge und Berichte über Innungsveranstaltungen und Firmenjubiläen, die Sie interessieren dürften. Wir hoffen, dass die erste Jahreshälfte für Sie erfolgreich war und wünschen Ihnen, dass sich diese positive Entwicklung weiterhin so fortsetzt. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen im „Haus des Handwerks“ jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr 13 14 15 16 17 18 20 Willi Arndt Kreishandwerksmeister Dietmar Schott Geschäftsführer Titelbild: J.P. Morgan Corporate Challenge 2015 - Das Handwerk war mit dabei Der weltweit größte Firmenlauf hat am 17. Juni erneut mehr als 70.000 Läufer nach Frankfurt gebracht. Und auch das Handwerk war dieses Jahr zahlreich vertreten. Das Team der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main nahm mit rund 60 Personen teil, darunter Mitarbeiter der Kammer, der Kreishandwerkerschaften, Handwerksjunioren und Freunde des Handwerks. Alle zusammen sorgten für gute Stimmung während des Laufs und beim gemeinsamen Grillen im Anschluss. 21 Metall-Innung Freisprechungsfeier der Innung des Kfz-Gewerbes Freisprechungsfeier der Elektro-Innung Die Friseur- und KosmetikerInnung präsentiert die aktuellen Modetrends für Frühjahr / Sommer 2015 Neue geprüfte Betriebswirte - Ausflug der Zimmer-Innung - Firmenjubiläen der Firma Ehrhardt, Bauunternehmen - Gründerwettbewerb Go - Neuer Buchführungskurs erfolgreich gestartet - Julia Mühlum, Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk HWK - 5 Bäckereien erhielten eine Auszeichnung in Gold Neues Kursprogramm KHB – - Seminare S.10 - Weiterbildungen S.11 - Kurs-Anmeldungsformular S.12 Nachrufe Minijobs stehen auf dem Prüfstand Mindestlohn: Generalunternehmer haften für Sub-Unternehmer - Goldene Meisterbriefe - Neuwahlen Schreiner-Innung - „kurz gemeldet“ Geschäftsführerwechsel bei der Kreishandwerkerschaft - Jahreshaupversammlungen - 175 Jahre Schreinerei Dörr Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln! Unternehmensbörse Impressum Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bergstraße Werner-von-Siemens-Straße 30 64625 Bensheim Tel.: 0 62 51/138-0 · Fax: 0 62 51/138-138 Redaktion: Dietmar Schott, Petra Knaup Anzeigen: Tel.: 0 62 51/138-102 Layout/Satz: Ralph Brückmann Druck: hbo-druck, Einhausen © Alle Rechte vorbehalten Die Gebühr ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Handwerkermagazin Nr. 130 Freisprechungsfeier der Innung der Metall-Handwerke Kreis Bergstraße Bensheim (khb). Der „Tag des MetallHandwerks“ der Fachinnung startete mit der Freisprechungsfeier und der Überreichung der Gesellenbriefe. Obermeister Manfred Gärtner sah in der Runde sichtbare Freude, aber auch Erleichterung, Fröhlichkeit und Stolz bei den Junggesellen. „Ein Obermeister einer Innung hat viele Aufgaben und Termine zu bewältigen und abzuarbeiten. Die Gesellenfreisprechungsfeier ist für mich eine der wichtigsten und angenehmsten Aufgaben“, so Herr Gärtner. Bedeutet dies doch, dass die so ot gescholtene Jugend wieder einmal bewiesen hat, was in ihr steckt. Frei gesprochen zu werden? Nur ein alter Spruch? Das Handwerk ist voll davon und doch weit davon entfernt, alt und verstaubt zu sein. Das Handwerk verbindet Tradition und Innovation jeden Tag aufs Neue. Das zeigt auch die Imagekampagne des Handwerks auf eine sehr humorvolle Art. „Noch nie war die Welt so unfertig – Pack mit an“, so das Motiv für 2015. Das Handwerk wird gebraucht, überall! Dieser heutige Freispruch hat natürlich nichts mit dem Freispruch vor Gericht zu tun. Vielmehr werden bei der Freisprechung die Auszubildenden bzw. früher die Lehrlinge traditionell von ihren Plichten als Lehrling freigesprochen und in den Gesellenstand übernommen. Es bedeutet aber auch, dass die Gesellen jetzt auch mehr Verantwortung tragen und diesem Anspruch müssen sie gerecht werden, jeden Tag und bei jeder Aufgabe. Abschließend wünschte er den Junghandwerkern, dass Sie aus Ihren Talenten was machen, denn das Handwerk ist voller Perspektiven. Im Beruf stehen, heißt lebenslanges Lernen. 2 „Lernen ist wie das Rudern gegen den Strom – hört man auf, treibt man zurück!“ Auch Kreishandwerksmeister Willi Arndt beglückwünschte die neuen Gesellen im Namen des Bergsträßer Handwerks. Die Freigesprochenen hätten mit dem Gesellenbrief eine Einstiegsqualiikation in das Arbeitsleben erreicht. Als Junggeselle müsse man aber auch Verantwortung im Betrieb übernehmen. Man wäre nun Aushängeschild und Werbeträger für den Betrieb. Er riet den Junggesellen, dass sie sich auch in ihrer Freizeit in ihrer Berufsorganisation, in Verbänden oder Vereinen engagieren. Hier können sie sich entsetzen, persönlich weiterentwickeln und an vielen Entscheidungen mitwirken. Willi Arndt bedankte sich auch bei allen Personen, die an der Ausbildung mitgewirkt haben: Den Eltern, die sicherlich bei der Berufswahl geholfen haben. Bei den Ausbildern, Gesellen und Meistern, die die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt haben. Bei den Berufsschulen, dem Prüfungsausschuss und nicht zuletzt bei den Ausbildungsbetrieben, die immer wieder bereit sind, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen – vielen Dank! Die Grüße vom Evangelischen Dekanat Bergstraße überbrachte Dekan Arno Kreh. Auch er ging auf die Werbeaktion des Deutschen Handwerks ein: „Am Anfang waren Himmel & Erde – den ganzen Rest haben wir gemacht“. Die Junggesellen haben etwas aufgebaut, einen Teil vom Großen und Ganzen geleistet, worauf sie stolz sein können. Die Ergebnisse der Gesellenprüfungen trugen OStR Michael Gmeiner und homas Hohenadel von den jeweiligen Prüfungsausschüssen vor. Prüfungsbeste: Feinwerkmechaniker: Jens Eisen, Bensheim – Ausbildungsbetrieb Philipp Daum GmbH, Heppenheim Metallbauer: Tibor Hennes, Heppenheim – Ausbildungsbetrieb Stahlbau Hennes GmbH, Heppenheim Geschafft! Die Junggesellen der Innung der Metall-Handwerke wurden freigesprochen und erhielten ihre Gesellenbriefe. Den Junggesellen gratulierten Obermeister Manfred Gärtner (vorne 3. von links), Kreishandwerksmeister Willi Arndt (vorne 2. von links) und Dekan Arno Kreh (vorne links). Handwerkermagazin Nr. 130 Freisprechungsfeier der Innung des Kfz-Gewerbes Kreis Bergstraße Bensheim (khb). Deutschlands liebstes Kind ist und bleibt das Auto, was auch die Zahl der freigesprochenen Junghandwerker bei der feierlichen Übergabe der Gesellenbriefe im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker dokumentiert. Dies wurde bei der Freisprechungsfeier im BBZ der KHB wieder mal bestätigt. Obermeister Willi Arndt stellte in seiner Ansprache heraus, dass die Junggesellen das Dokument einer fundierten Ausbildung in einem der beliebtesten und interessantesten Handwerksberufe bekommen. „Sie haben es geschat, den Titel Geselle eines Kfz-Berufes zu tragen, auf den Sie Ihre weitere Berufskarriere aufbauen können“, so der Obermeister. Immer ständig neue Fahrzeuge, Materialien, elektronische Bauteile und satellitengesteuerte Komponenten erfordern ständige Weiterbildung. Ein Fachkrätemangel macht sich im Kfz-Gewerbe bereits bemerkbar. „Nutzen Sie die Chance und setzen Sie sich Ziele: Führungskrat, Meisterprüfung, Studium oder gar die Selbständigkeit sind beim entsprechenden Willen keine Utopie mehr“, so Herr Arndt. Persönlich wünscht er den Junggesellen, um im „Fachlichen“ zu bleiben, - dass die Batterie stets gut geladen ist, - dass das Steuergerät einwandfrei funktioniert, - dass ein Rad ins andere greit, - dass die Lambdasonde eventuelle Unregelmäßigkeiten ausregelt, - dass der Druck nicht im Kopf, sondern im Turbolader oder in den Reifen ist, - stets in der Spur zu bleiben (Antischlupfregelung und der Spurassistent helfen dabei), - sollte doch einmal Gas und Spaß zusammen kommen, dass Abstandswarner, Airbag und ABSBremssysteme sie retten, - dass die Kratstofversorgung immer gewährleistet ist, allerdings nicht zu hochprozentig, sondern energieeizient eingesetzt wird. Auch der stv. Kreishandwerksmeister Heinz Krauß beglückwünschte die neuen Gesellen im Namen des Bergsträßer Handwerks. Die Freigesprochenen hätten mit dem Gesellenbrief eine Einstiegsqualiikation in das Arbeitsleben erreicht. Als Junggeselle müsse man aber auch Verantwortung im Betrieb übernehmen. Man wäre nun Aushängeschild und Werbeträger für den Betrieb. Er rät den Junggesellen, dass sie sich auch in ihrer Freizeit in ihrer Berufsorganisation, in Verbänden oder Vereinen engagieren. Hier können sie sich entsetzen, persönlich weiterentwickeln und an vielen Entscheidungen mitwirken. Herr Krauß bedankt sich auch bei allen Personen, die an der Ausbildung mitgewirkt haben: Den Eltern, die sicherlich bei der Berufswahl geholfen haben. Bei den Ausbildern, Gesellen und Meistern, die die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt haben. Bei den Berufsschulen, dem Prüfungsausschuss und nicht zuletzt bei den Ausbildungsbetrieben, die immer wieder bereit sind, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen – vielen Dank! Von der Heinrich Metzendorf Schule sprach Studienrat Frank Brücker. Er überbrachte die Grüße von den beiden Berufsschulen im Kreis Bergstraße und dankte für die sehr gute Zusammenarbeit. Bei den ehemaligen Schülern lobte er den Ehrgeiz und Teamgeist, welchen sie im Laufe der Schulzeit entwickelt habe. Auch brachte er die Anwesenden mit der einen oder anderen Anekdote zum Schmunzeln. Die Glückwünsche der IKK classic überbrachte Barbara Rippel. Die Ergebnisse der Gesellenprüfung trug Harald Lehmann vor. Prüfungsbeste: 1. Samuel Hartmann, Reichelsheim – Ausbildungsbetrieb H. Emig GmbH, Fürth-Lörzenbach 2. Sven Koob, Fürth – Koob GmbH, Fürth Gratulation – Die Junggesellen der Innung des Kfz-Gewerbes wurden freigesprochen und erhielten ihre Gesellenbriefe. Den Junggesellen gratulierten Obermeister Willi Arndt (2. von links) und dem stv. Kreishandwerksmeister Heinz Krauß (3. von rechts vorne). 3 Handwerkermagazin Nr. 130 Freisprechungsfeier der Elektro-Innung Kreis Bergstraße Bensheim. In einer Feierstunde im Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschat Bergstraße erhielten 24 Junggesellen der Elektro-Innung Kreis Bergstraße den Gesellenbrief. Die bestandene Gesellenprüfung und der damit verbundene Gesellenbrief öfne die Tür zur berulichen Zukunt betonte Obermeister Horst Leitner in seiner Ansprache. „Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen“ und „Ohne Fleiß kein Preis“ waren nur einige seiner Worte, die Obermeister Leitner den Junggesellen mit auf den weiteren Lebensweg gab. Handwerkliches Können, Ausdauer und Leistungswille wären gerade im Handwerk Garanten für den berulichen Erfolg. Er appellierte an die Junggesellen: „Kein Meister ist so gut, dass er nicht noch zu lernen hätte“. Deshalb sei mit dem Gesellenbrief noch nicht das Ende der Ausbildung erreicht. Der rasante technische Fortschritt mache es erforderlich, sich ständig weiterzubilden. Die Glückwünsche des Bergsträßer Handwerks überbrachte Kreishandwerksmeister Willi Arndt. Als Geselle habe man nun eine große Eigenverantwortung und sei ein Aushängeschild für den Handwerksbetrieb. Die Junggesellen, so Willi Arndt, sollten sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen, sondern sich neue Ziele setzen und diese selbstbewusst anpacken. Mit dem Gesellenbrief habe man eine gute Basis, auf die man aubauen könne. Er forderte die Junggesellen dazu auf, sich in der Gesellschat zu engagieren, sei es in der Politik, in den Vereinen und insbesondere in der Innung als Handwerksorganisation im Kreis Bergstraße. Sein besonderer Dank galt hier den Ausbildungsbetrieben, die immer wieder jungen Menschen mit einer fundierten Ausbildung eine Zu- Die Junggesellen der Elektro-Innung Bergstraße wurden freigesprochen. Es gratulierten Obermeister Horst Leitner (1. Reihe, links), Prüfungsausschussvorsitzender Hermann Rettig. (1. Reihe, 2. v.r.), Oberstudienrat Helmut Cech (2. Reihe, 1.v.l.), Kreishandwerksmeister Willi Arndt (2. Reihe, 1.v.r.). 4 kuntsperspektive eröfne. Auch den Eltern dankte er, die den Jugendlichen den nötigen Rückhalt in der Ausbildungszeit gaben und sie immer wieder motivierten durchzuhalten. Oberstudienrat Helmut Cech überbrachte die Grüße und Glückwünsche der Heinrich-Metzendorf-Schule Bensheim und bestätigte den Junggesellen, dass sie einen tollen Beruf gelernt haben. Die beruliche Zukunt biete nun große Chancen, erfolgreich zu sein und sich selbst zu verwirklichen. Auch er forderte sie auf, nicht auf der Stelle zu treten, sondern sich stetig weiterzubilden und sich auch im Ehrenamt zu engagieren. Für die IKKclassic überbrachte Barbara Rippel die Glückwünsche. Für den Gesellenprüfungsausschusses skizzierte der Vorsitzende Hermann Rettig die Prüfungsergebnisse. Ingesamt hätten 24 Teilnehmer die Gesellenprüfungen im Sommer 2014 und Winter 2014/15 bestanden. Die Prüfungen seien konzentriert und harmonisch verlaufen. Dies spiegele sich auch in den Ergebnissen wider. Nach der Überreichung der Gesellenbriefe und Prüfungszeugnisse zeichneten Obermeister Horst Leitner und Vorsitzender Hermann Rettig die Prüfungsbesten im Ausbildungsberuf Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik für besondere Leistungen aus. Es waren dies: Sommerprüfung 2014: Bernhard Schira (Ausbildungsbetrieb: ElektroHelfrich GmbH, Viernheim), Winterprüfung 2014/15: Manfred Deneleh (Ausbildungsbetrieb: Hans-Peter Deneleh, Lorsch). Bernhard Schira hat zudem beim Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Bundesebene den 4. Platz erzielt. Handwerkermagazin Nr. 130 Die Friseur- & Kosmetiker-Innung Bergstraße präsentierte die Modetrends Frühjahr / Sommer 2015 5 Handwerkermagazin Nr. 130 Kreishandwerkerschaft Bergstraße führt Betriebswirte HWK zum erfolgreichen Abschluss Geprüfter Betriebswirt (HWO) Die Kurse der Akademie des Handwerks ergänzen das Weiterbildungsangebot durch zukuntsweisende Seminare zu unternehmerischen hemen – unverzichtbares Managementwissen für den Handwerksunternehmer und Führungskräte im Betrieb. „Das JA zu einem großen Ziel verlangt viele NEIN!“ Der Geprüte Betriebswirt (HWO) – der Nachfolger des bekannten Betriebswirt (HWK) - ist ebenfalls eine herausragende Marke im Handwerk. Durchgeführt wird der neue Fortbildungslehrgang nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan. In 500 Unterrichtsstunden werden Meister und Führungskräte aus der Wirtschat für eine erfolgreiche Unternehmensführung it gemacht. Stärker noch als beim bisherigen ‚Betriebswirt (HWK)’ steht daher das hema Unternehmensführung mit strategischen Zielsetzungen und deren operativer Umsetzung im Mittelpunkt. Wie können Sie Ihr Unternehmen auf ein langfristiges Ziel ausrichten? 6 Welches in Klein- und Mittelbetrieben handhabbare Instrumentarium steht Ihnen für Problemlösungsprozesse zur Verfügung? Im Zeitalter der Globalisierung darf der Blick auch an den Landes- und Unternehmensgrenzen nicht halt machen: Grundlegende Kenntnisse im innergemeinschatlichen und im internationalen Recht müssen den über Landesgrenzen hinaus agierenden Betrieben bekannt sein. Über den Tellerrand der eigenen Unternehmensgrenze hinaus zu denken bedeutet für den ‚Geprüften Betriebswirt (HWO)’, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben untersuchen, bewerten und umsetzen zu können. Am Ende des Lehrgangs steht die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt (HWO) / zur Geprüten Betriebswirtin (HWO), die vor der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main abgelegt wird. 500 Unterrichtsstunden galt es zu überstehen bis zur Prüfung zum „Betriebswirt HWK“. Umso größer war die Freude über die Mitteilung, dass die Prüfung bestanden ist. Auf unserem Foto die glücklichen Betriebswirte mit Geschäftsführer Dietmar Schott von der KHB (2.v.r.) und Ansgar Wüst von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (re.) Handwerkermagazin Nr. 130 Der Ausflug der Zimmerer-Innung Kreis Bergstraße führte die Teilnehmer zur Firma Roto Dach- und Solartechnologie GmbH an deren Produktionsstandort in Bad Mergentheim. Nach einer Werksführung und Vorstellung der Produktneuheiten ließen die Innungsmitglieder den Tag mit einer Weinprobe bei der Winzergenossenschaft Beckstein und einem Gemütlichen Abend im Hotel ausklingen, bevor sie am darauffolgenden Morgen die Heimreise antraten. Die Aufnahme zeigt die Gruppe vor dem Schloss Weikersheim. Mitarbeiterjubiläen bei der Firma Ehrhardt Bauunternehmen, Lindenfels Bei ihrer traditionellen Starterfeier ins Jahr 2015 der Firma H. Ehrhardt Bauunternehmung ehrte der Inhaber Heiko Ehrhardt sowie Seniorchef Heiko und Hermann Ehrhardt bedanken sich bei ihrem „Chef“-LKW-Fahrer Reiner Arras für 25 Jahre Mitarbeit in ihrem Bauunternehmen, das in diesem Jahr 163 Jahre besteht und zurzeit 32 Mitarbeiter und 2 Auszubildende beschäftigt. Hermann Ehrhardt wieder langjährige Mitarbeiter Auf unserem Bild von l.n.r.: Hermann Ehrhardt (Seniorchef), Walter Dingeldein (25 Jahre als Maurer) Hans Dingeldein (30 Jahre als Maurer), Jochen von Stein, (20 Jahre als Maurer) Sigfried Hinlang (20 Jahre als Betonfahrer) Cemal Sakinc (20 Jahre als Kranführer) Heiko Ehrhardt (Inhaber) 7 Handwerkermagazin Nr. 130 Gründerwettbewerb Go der Wirtschaftsförderungen Bergstrasse und Odenwald Das Handwerk räumt ab – beratene Gründungen erfolgreicher! Ein Meister und zwei Meisterinnen setzen sich beim diesjährigen Gründerwettbewerb GO an die Spitze der insgesamt 35 Bewerber in den Landkreisen Odenwald und Bergstraße. Die ausgelobten Hauptpreise erhielten der Feinwerkmechanikermeister Sebastijan Boscovic und Frau Friseurmeisterin Yasemin Kenel. Herr Boscovic übernahm die Firma Metallbau Dimbür in Wald-Michelbach mit 3 Mitarbeitern. Frau Kenel gründete in Höchst (Odw) einen Friseursalon und hat bereits Arbeitsplätze geschafen. Beide werden ab Herbst ausbilden und wurden mit den jeweiligen Hauptpreisen der Regionen Bergstraße und Odenwald ausgezeichnet. Die Raumausstattermeisterin Simone Kost gründete die „Kleine Polsterei“ in Neckarsteinach und wurde mit dem Sonderpreis Handwerk der Bergstraße prämiert. Zusätzlich zu ihrem Hauptpreis erhielt Frau Yasemin Kenel auch den Sonderpreis. Das ist ein Novum, dass einer Teilneh- merin beide Preise verliehen werden. Der Sonderpreis Handwerk beinhaltet einen Barbetrag oder alternativ einen Weiterbildungsgutschein. „Heute haben wir kein Problem mit der Frauenquote“, schmunzelte der Vizepräsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Mangler van Klev bei der Preisverleihung. Alle drei Gründer haben große Pläne und mit ihrer Meisterqualiikation beste Startvoraussetzungen. Dies wurde von den Juroren bestätigt. Weiterhin eint die drei Gründungen, dass sie auf das Dienstleistungsangebot der Betriebsberatung der Handwerkskammer zurückgegrifen haben. Nächstes Jahr soll der Wettbewerb wieder ausgeschrieben werden. Interessenten für eine Existenzgründung oder eine Teilnahme am Wettbewerb können sich jederzeit an die Betriebsberatung der Handwerkskammer wenden. 1.v.l. Olaf Kittel (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main), 2.v.l. Preisträger Sebastijan Boskovic, 3.v.l. Dr. Iris Allmendinger (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main), 5.v.l. Preisträgerin Yasemin Kenel, 7.v.l. Preisträgerin Simone Kost, 8.v.l. Vizepräsident Rainer Mangler van Klev (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main). Buchführungskurs bei der Kreishandwerkerschaft Bergstraße Der Buchführungskurs bei der Kreishandwerkerschat ist erfolgreich gestartet! In dem 40 stündigen Kurs werden die Grundlagen der Buchführung wie z.B. Gewinn- und Verlustrechnung, Buchungssätze und Bilanzen vermittelt. Wir freuen uns sehr über die Teilnahme und werden den Kurs auch in Zukunt regelmäßig anbieten, so Geschätsführer Dietmar Schott. Der nächste Kurs startet bereits am 2. November 2015! 8 Handwerkermagazin Nr. 130 Julia Mühlum, Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk HWK Bäcker können Bäckermeister werden und auch für Verkäuferinnen ist nach der Abschlussprüfung noch lange nicht Schluss. Für sie gibt es ebenfalls eine gehobene Fortbildungsprüfung auf gleichem Niveau wie der Bäckermeister. Die oizielle Bezeichnung lautet „Verkaufsleiter/ in im Lebensmittelhandwerk HWK“. Dieser hochkarätige Abschluss berechtigt sogar zum Studium ohne Abitur und zwar in den Fächern Ernährungswissenschaten, Betriebswirtschat oder Food-Management. Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk HWK darf sich nun auch Julia Mühlum nennen, die im Heppenheimer Stadtteil Hambach wohnt, und beim Backwerk Rauen in Bensheim beschätigt ist. Ihre Ausbildung absolvierte sie im Backhaus Löler in Heppenheim. Die Bäcker- Innung Kreis Bergstraße ließ es sich nicht nehmen, ihr bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung, die im Haus Höle auf der Juhöhe stattfand, zur erfolgreich abgelegten Prüfung herzlich zu gratulieren. Vlnr.: Hans-Peter Rauen, Geschäftsführer Dietmar Schott (Kreishandwerkerschaft), Julia Mühlum, Obermeister Heinz Krauß und Dieter Löffler. Auszeichnung in GOLD bei der Bäcker Jahreshauptversammlung Jeweils eine Auszeichnung in GOLD erhielten fünf Bäckereien bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Bäcker-Innung Kreis Bergstraße, für Backwaren, die bei der Qualitätsprüfung über drei Jahre konstant mit „sehr gut“ bewertet wurden und somit eine hervorragende Backqualität aufweisen. Gold erhielten die Burgbäckerei Daniel Gürtler (Lindenfels), das Backhaus Löler (Heppenheim), das Backwerk Rauen (Bensheim), das Backparadies Krauß, Inh. Kuno Haßfurter (GroßRohrheim) und die Bäckerei Erwin Heinrich Hofmann (Winterkasten) Weitere Informationen auf www.brot-test.de Vlnr.: Obermeister Heinz Krauß, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Dietmar Schott, Dieter Löffler, Hans-Peter Rauen, Kuno Haßfurther und Erwin Heinrich Hofmann. (Es fehlt Burgbäckerei Daniel Gürtler) 9 KURSPROGRAMM – 2. Halbjahr 2015 Handwerkermagazin Nr. 130 Unser Qualitätsversprechen für Sie Wir bringen Sie und Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand. Die Seminare werden von erfahrenen Dozenten geleitet, die unter anderem in der Betriebsberatung oder dem Betriebswirte Vorbereitungslehrgang eingesetzt sind. Ihre Ansprechpartner: Frau Benker Tel.: 06251/138-155 Herr Keßler Tel.: 06251/138-157 Herr Sattler Tel.: 06251/138-110 Wir bieten folgende Seminare und Weiterbildungen für Sie an: Seminare Existenzgründung im Handwerk I. Basiswissen, Kapitalbedarf, Finanzierung Zeitraum: 05.09.2015 (8 UE) II. Kostenrechnung und Kalkulation Zeitraum: 19.09.2015 (8 UE) III. Marketing Zeitraum: 10.10.2015 (8 UE) Kursgebühren: 145,00 € pro Baustein Betriebsnachfolge im Handwerk Zeitraum: 04.09. + 18.09.2015 (8 UE) Kursgebühren: 145,00 € Büroorganisation Zeitraum: 12.09.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Planung für den Notfall im Kleinbetrieb Zeitraum: 09.10. + 16.10.2015 (8 UE) Kursgebühren: 145,00 € Zeitmanagement Zeitraum: 17.10.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Einführung in die Buchführung Zeitraum: 02.11. – 02.12.2015 (40 UE) Kursgebühren: 260,00 € Kostenrechnung und Controlling Zeitraum: 07.11.2015 (8 UE) Kursgebühren: 185,00 € 10 Mitarbeiterführung im Handwerk Zeitraum: 14.11.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Der Business Plan / Workshop Zeitraum: 20.11., 21.11. + 05.12.2015 (20 UE) Kursgebühren: 299,00 € Grundlagenseminar für Auszubildende Zeitraum: 26.11. + 27.11.2015 (16 UE) Kursgebühren: 299,00 € Telefontraining Zeitraum: 28.11.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Kundenorientiertes Verhalten Zeitraum: 05.12.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Veränderungsprozesse Zeitraum: 12.12.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Typgerechte Gesprächsführung Zeitraum: 19.12.2015 (8 UE) Kursgebühren: 195,00 € Innungsbetriebe erhalten auf die Seminare 20 % Nachlass. Änderungen vorbehalten – Stand Juni 2015 Weiterbildungen Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Teilzeit Zeitraum: 10.09.2015 – Juli 2016 (356 UE) Kursgebühren: 1.795,00 € Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Vollzeit Zeitraum: 20.01.2016 – 08.03.2016 (356 UE) Kursgebühren: 1.795,00 € Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Installateur- und Heizungsbauer/in Teil I + II in Teilzeit mit Vollzeitblöcken Zeitraum: 31.08.2015 – August 2016 (ca. 1000 UE) Kursgebühren: 5.100,00 € Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechniker/in Teil I + II in Teilzeit Zeitraum: September 2016 – Juli 2017 (560 UE) Kursgebühren: 3.450,00 € Geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO) in Teilzeit Zeitraum: September 2016 – Dezember 2017 (680 UE) Kursgebühren: 5.430,00 € Änderungen vorbehalten – Stand Juni 2015 Finanzierungshilfen Für die Finanzierung dieser Weiterbildungen können Fördermittel nach dem Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch „Meister-BAföG“ genannt – beantragt werden. Infos unter www.meister-bafoeg.info oder sprechen Sie uns persönlich an. Meister-BAföG Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten vom Staat einen Unterhaltsbeitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs und einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Teilnehmer an Teilzeitmaßnahmen wird ein Maßnahmebeitrag gewährt. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Zuschuss (30,5 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen. 11 Kreishandwerkerschaft Bergstraße Handwerkermagazin Nr. 130 Werner-von-Siemens-Str. 30 64625 Bensheim Fax: 06251/138-139 ANMELDUNG Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Mobil E-Mail Beruf/Tätigkeit Geburtstag Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Teilzeit Termin: Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Vollzeit Termin: Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil I + II Termin: im Kraftfahrzeugtechniker/in Handwerk in Teilzeit Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil I + II im Installateur/in Termin: und Heizungsbauer/in Handwerk in Teilzeit mit Vollzeitblöcken Vorbereitungskurs zur/zum Betriebswirt/in (HWO) in Teilzeit Termin: Kurs-Nr.: Termin: Kurs-Nr.: Termin: Ich/Wir erkenne/n die Teilnahmebedingungen der Kreishandwerkerschaft Bergstraße an. Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass meine/unsere Adresse in einer Datei gespeichert wird, um ggf. über das jeweils aktuelle Lehrgangsangebot informiert zu werden. Rechnung an Firma Datum, Unterschrift der Firma mit Stempel Rechnung an Teilnehmer Datum, Unterschrift des Teilnehmers 12 NACHRUFE Handwerkermagazin Nr. 130 Wir trauern um den am 18. Februar 2015 im Alter von 79 Jahren verstorbenen Ehrenobermeister der Uhrmacher-Innung Hessen Süd Klaus Leinekugel Er hat für das Bergsträßer Handwerk über Jahrzehnte hinweg Hervorragendes geleistet. Sein Uhrmacherhandwerk liebte er über alles und so war es für ihn eine Selbstverständlichkeit, sich hierfür ehrenamtlich in vielen Funktionen einzusetzen. Er tat dies über Jahrzehnte hinweg und davon allein 25 Jahre an vorderster Stelle als Obermeister, bevor er sein Amt an seinen Sohn Jörg weitergab. Darüber hinaus engagierte er sich bei der Kreishandwerkerschat Bergstraße, wo er Vertreter der Mitgliederversammlung war und von 1979 bis 2006 dem obersten Gremium – dem Vorstand – angehörte. Während seiner Amtszeit wurden wichtige zukuntsweisende Entscheidungen für das Bergsträßer Handwerk getrofen, bei denen er an maßgeblicher Stelle mitwirkte. Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten schlossen sich im Landesverband und im Zentralverband Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik an. Dafür gebührt ihm unser aller Dank. Gewürdigt wurde sein Wirken durch die Ernennung zum Ehrenobermeister der Uhrmacher-Innung Hessen Süd, der Verleihung des „Goldenen Meisterbriefes“, und der sehr selten vergebenen Auszeichnung mit der „Goldenen Ehrennadel des Zentralverbandes“, um hier nur einige zu nennen. Die Kreishandwerkerschat Bergstraße sowie seine Kollegen der Uhrmacher-Innung Hessen Süd werden ihn stets in angenehmer Erinnerung behalten. Wir trauern um Ehrenobermeister Hans Mohr der am 17. Februar 2015 im Alter von 93 Jahren verstorben ist. Herr Hans Mohr war viele Jahre Bezirksstellenleiter und Obermeister der Bezirksstelle und der Bau-Innung für den Kreis Bergstraße sowie Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschat Bergstraße. Er hat in dieser Zeit viele zukuntsweisende Entscheidungen mitgetragen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in der Firma und Übergabe seiner Ehrenämter an die Nachfolger, nahm Herr Hans Mohr noch viele Jahre mit regem Interesse an den Veranstaltungen der Kreishandwerkerschat und der Bau-Innung Kreis Bergstraße teil. Wir haben mit Herrn Hans Mohr eine Persönlichkeit verloren, die über viele Jahre die Geschicke der Bauwirtschat in der Bergstraße und darüber hinaus mitgeprägt hat. Der Vorstand der Kreishandwerkerschat und der Vorstand der Bau-Innung Kreis Bergstraße sowie die Mitgliedsbetriebe sind Herrn Hans Mohr für die jahrzehntelange Unterstützung der Belange der Baubetriebe in der Bergstraße sehr dankbar. Wir haben einen Freund und Mitstreiter für die Belange des Handwerks und insbesondere des Bauhandwerks verloren. 13 Handwerkermagazin Nr. 130 Minijobs stehen auf dem Prüfstand Mindestlohn – Nichtzahlung hat Geldbuße zur Folge Quelle Rhein-Main-Presse vom 3. Januar 2015 / Autor: Rudolf Schollmaier – Steuerberater und Rechtsbeistand – Lampertheim – www.schollmaier.de In Deutschland wurde am 1. Januar ein bundesweiter und nahezu branchenunabhängiger Mindestlohn eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 € brutto je Arbeitsstunde. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich unabhängig von der Qualiikation 14 des Arbeitnehmers. Eine fehlende Berufsausbildung, ungenügende Sprachkenntnisse oder die Nationalität des Arbeitnehmers rechtfertigen generell keine Ausnahme von der Verplichtung zur Zahlung. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber mit einer monatlichen Entlohnung bis 450,00 €. Da es hier keine Unterscheidung zwischen Bruttound Nettolohn gibt, ist grundsätzlich das ausbezahlte Entgelt durch die Zahl der gearbeiteten Stunden zu teilen. Beispiel: Der Altersrentner Paul Panther ist gelernter Industriekaufmann. Da er noch topit ist, erledigt er seit Jahren im Betrieb des Kenny Ned kaufmännische Arbeiten. Für monatlich 50 Stunden erhält er 400 €. Ab sofort ist der Stundenlohn zu ermitteln. 400 € geteilt durch 50 Stunden ergibt einen Stundenlohn von 8 €. Der Mindestlohn wird somit um 0,50 € je Arbeitsstunde unterschritten. Für Minijobber sind ab jetzt Aufzeichnungsplichten zu beachten. Nach Paragraph 17 des Mindestlohngesetzes muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen und die Aufzeichnungen wenigstens zwei Jahre aufbewahren. Ausgenommen sind nur die Beschätigten im Privathaushalt. Die gleichen Aufzeichnungsplichten trefen Arbeitgeber in den Branchen Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Speditionen, Schausteller, Gebäudereinigung, Forstwirtschat, Fleischwirtschat und Messebau. In diesen Sparten gelten die Aufzeichnungsplichten für alle Arbeitnehmer, also auch für die sozialversicherungsplichtig beschätigten Teil- und Vollzeitarbeitskräte. Wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, hat das weitreichende Folgen. Die Sozialversicherungsträger werden grundsätzlich vom Mindestlohn ausgehen und nach den geleisteten Arbeitsstunden einen iktiven Lohn ermitteln, auf den dann Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Bei Minijobbern kann diese Hochrechnung dazu führen, dass die Grenze von derzeit 450 € monatlich überschritten wird und Sozialversicherungsplicht eintritt. Das führt zur Nachforderung der Arbeitgeberund Arbeitnehmer-Beitragsanteile zur Sozialversicherung beim Arbeitgeber. Schlechte Karten hat der Arbeitgeber bei der Rückforderung der Arbeitnehmeranteile bei seinem Beschäftigten, da hier eine Verjährungsfrist von nur drei Monaten gilt. Bei Verstoß gegen die Aufzeichnungsplichten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen Geldbußen bis zu 30.000 €. Die Nichtzahlung des Mindestlohns kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden. Nach einer überschlägigen Formel kann wie folgt gerechnet werden: Nicht gezahlter Mindestlohn mal zwei plus 30 Prozent. Handwerkermagazin Nr. 130 Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen wurde der Bundeszollverwaltung übertra- gen. Allein zu diesem Zweck wurden 1.600 neue Stellen bewilligt, die bis 2019 komplett besetzt sein sollen. Sofern tarifvertraglich zulässig, sollten ab sofort Zulagen und Zuschläge in die Festvergütung einbezogen werden. Was Arbeitgeber wissen müssen Mindestlohn: Generalunternehmer haften für Subunternehmer an wen sie ihre Unterauträge verge- gen das Mindestlohngesetz als unzuverlässig erweisen, können zuben“, empiehlt Schwannecke. Die nicht vorgenommene oder nicht dem vorübergehend oder gänzlich rechtzeitige Zahlung des Mindest- von öfentlichen Vergabeverfahren lohns stellt eine Ordnungswidrig- ausgeschlossen werden. keit dar und wird küntig mit hohen Sollten Sie Fragen zu diesem hema Bußgeldern geahndet. Den Behör- haben, hilt Ihnen unser Mitarbeiden der Zollverwaltung obliegt die ter Assessor Frank Wedekind unter Prüfung, ob ein Arbeitgeber seiner der Durchwahl-Nr. 06251/138150 Verplichtung zur Zahlung des Min- oder der E-Mail-Adresse: Frank. destlohns nachgekommen ist. Ver- [email protected] gerstößt ein Arbeitgeber durch nicht ne weiter. vorgenommene oder verzögerte Zahlung, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Dieses Bußgeld droht, wenn der Autraggeber weiß bzw. fahrlässig nicht weiß, dass ein mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragter Dritter seinen Arbeitnehmern den Mi nd e st l oh n Reiner Rettig nicht oder zu Metzgerei und Partyservice spät zahlt. Siegfriedstraße 43 64688 Rimbach-Mitlechtern Unternehmen, Telefon: 06253/7685 die sich schon Telefax: 06253/85289 bei kleineren Verstößen ge- Odenwälder Spezilitäten Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Im Handwerk liegen viele tarilich vereinbarte Lohnuntergrenzen bereits über dem gesetzlichen Mindestlohn. Doch als Generalunternehmer haften auch Handwerksbetriebe für die Einhaltung des Gesetzes durch Subunternehmer sowie durch deren Autragnehmer. „Verstöße bei Subdienstleistern werden mit Bußgeldern geahndet, die schnell die unternehmerische Existenz bedrohen können“, warnt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Über diese und alle weiteren Neuerungen informiert der aktuelle ZDH-Flyer „Der gesetzliche Mindestlohn. Was Arbeitgeber wissen müssen.“ Der allgemeine Mindestlohn ist im neuen Mindestlohngesetz geregelt. Dieses schreibt eine Generalunternehmerhatung vor. Ihr zufolge haftet ein Autraggeber nicht nur dafür, dass ein von ihm beautragter Unternehmer selbst den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Die Hatung erstreckt sich auch auf von diesen beautragte Nachunternehmer oder beautragte Verleiher. Durch diese „Kettenhatung“ können Arbeitnehmer dieser Subunternehmen ab Januar den ihnen vorenthaltenen Mindestlohn auch beim Generalunternehmer geltend machen. „Im eigenen Interesse sollten Unternehmer daher schnellstmöglich prüfen, ...ein Genuss – die gesunden Fleischund Wurstwaren mit Qualitätsgarantie... 15 Handwerkermagazin Nr. 130 Kurz gemeldet Mindestlohn Bei der Jahreshauptversammlung der Innung des Kfz-Gewerbes Kreis Bergstraße wurden Karl-Heinz Göbel und Rudolf Korb mit dem Goldenen Meisterbrief geehrt. (v.l.n.r.) Obermeister Willi Arndt, Karl-Heinz Göbel, Geschäftsführer Dietmar Schott, Rudolf Korb und der stv. Obermeister Richard Thomas. Mathes übergibt an Hiemenz Bei der Bergsträßer Schreiner-Innung standen Neuwahlen an. Auf unserem Bild der neue Vorstand der Schreiner-Innung mit Geschätsführung und Gästen. Quelle: Rhein-Main-Presse 03.01.2015 Der lächendeckende Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde greit. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 € brutto im Monat. Proitieren sollen 3,7 Millionen Beschätigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den JobEinstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Wochen vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Plichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Biomüll Biomüll muss bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben 340 der 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll helfen, dass die Stofe verstärkt für Biogasanlagen oder als Düngemittel genutzt werden können. Elterngeld plus v.l.n.r: Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergstraße Dietmar Schott, Vorstandsmitglied Johannes Arnold (Wald-Michelbach), Vorstandsmitglied und Prüfungsvorsitzender Reiner Lutzi (Biblis), Vorstandsmitglied Martin Rohr (Abtsteinach), Obermeister Richard Hiemenz (Einhausen), Stv. Obermeister Jürgen Hartnagel (Einhausen), Regionalgeschäftsführer der IKK classic Wolfgang Gsell (Bensheim), Vorstandsmitglied Rolf Mathes (Hirschhorn), Vorstandsmitglied Christian Ehmann (Mörlenbach), Vorstandsmitglied und Lehrlingswart Sebastian Jöst (Fensterbau Schäfer, Heppenheim), Vorstandsmitglied Walter Knapp (Gorxheimertal) 16 Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange gezahlt. Das „alte Elterngeld“ soll neben dieser neuen Variante weiter existieren. Handwerkermagazin Nr. 130 Geschäftsführerwechsel bei der Kreishandwerkerschaft Mit Wirkung zum 01.04.2015 hat die Kreishandwerkerschat Bergstraße ihren Bildungsbereich und den Lehrbauhof an die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main übertragen. Das Ziel, den Bildungsstandort Bergstraße und die Arbeitsplätze zu erhalten, wurde somit nach mehreren Monaten erreicht. Die Verwaltung, die Buch- und Steuerstelle und die Bensheimer Werkstätten bilden küntig den Kernbereich der Kreishandwerkerschat Bergstraße. Wie im Handwerk üblich, wurde auch der Führungswechsel gut vorbereitet und leise vollzogen. Im Rahmen der Neuausrichtung der Kreishandwerkerschat haben einige langjährige Mitarbeiter ihren Arbeitgeber zum 1.4.2015 gewechselt, darunter auch der ehemalige Hauptgeschätsführer Walter Gruß. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde Herr Walter Gruß für seine langjährigen Dienste bei der Kreishandwerkerschat besonders geehrt. Herr Gruß war über 44 Jahre für die Kreishandwerkerschat tätig und hat das Handwerk in der Region begleitet und geprägt. Im Laufe seiner Karriere hat er die Belange des Bergsträßer Handwerks vorangetrieben und zur Entwicklung der einzelnen Innungen beigetragen. Nach seiner Ausbildung zum Verwaltungsangestellten absolvierte er den Betriebswirt des Handwerks mit Erfolg und stieg 1998 zum Geschätsführer auf. In dieser Zeit hat er viel bewegt und viel erlebt. Während Von l.n.r.: GF Dietmar Schott, Kreishandwerksmeister Willi Arndt, Walter Gruß und der stellvertretende Kreishandwerksmeister Heinz Krauß seiner Amtszeit wurde z.B. der Neubau der Werkstatt für Behinderte in Bensheim und die Errichtung einer Zweigstelle in Mörlenbach ins Leben gerufen sowie die Erweiterung des Berufsbildungszentrums mit zusätzlichen Werkstätten in Bensheim und weiteren Außenstellen realisiert. Höhepunkte zahlreicher Veranstaltungen der Innungen und der Kreishandwerkerschat unter seiner Führung waren die Tage der ofenen Tür im Berufsbildungszentrum sowie die Beteiligung des Gesamthandwerks an 6 Hessentagen, zuletzt 2014 im Kreis Bergstraße, in Bensheim. Die Vertreter von Kreishandwerkerschat und Handwerkskammer bedankten sich für die geleisteten Dienste und die hervorragende Arbeit zum Wohl des Bergsträßer Handwerks. Herr Schott würdigte die Tätigkeit von Herrn Gruß und skizzierte die facettenreichen Aufgaben, die das Amt eines Geschätsführers mit sich bringe. Er habe viele Jahre das Handwerk in der Region geprägt. Herr Gruß bedankte sich ausdrücklich bei allen Akteuren und Wegbegleitern und wünschte seinem Nachfolger stets ein glückliches Händchen und viel Erfolg. Im Rahmen der Neustrukturierung wurde Herr Dietmar Schott zum alleinigen Geschätsführer gewählt. Der gelernte Jurist und Betriebswirt ist seit mehreren Jahren für die Kreishandwerkerschat tätig und kennt sich bestens aus in der Handwerksorganisation. 17 Handwerkermagazin Nr. 130 Jahreshauptversammlung der SHK-Innung Bei der Jahreshauptversammlung der SHK-Innung berichtete Obermeister Werner Winkenbach über ein ereignisreiches Geschätsjahr. Einer der Höhepunkte war hier sicherlich der Innungsauslug nach Schwendi und Ulm. Neben den Regularien gab es auch zwei sehr interessante Vorträge von Olaf Kittel, Handwerkskammer FrankfurtRhein-Main zu den hemen „Vorsorge für den Notfall – Absicherung für den Fall der Fälle“ und „Unternehmensnachfolge im Handwerk“. Auf unserem Bild v.l.n.r. Geschäftsführer Dietmar Schott, stv. Obermeister Karl Ludwig und KHM Willi Arndt. 175 Jahre Schreinerei Dörr Eine der letzten Amtshandlungen von Rolf Mathes als Obermeister bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Schreiner-Innung Kreis Bergstraße war die Überreichung von zwei Ehrenurkunden an die Schreinerei Michael Dörr aus Biblis zum 175-jährigen Bestehen der Schreinerei und zum 175-jährigen Bestehen des Bestattungsunternehmens. Die Glückwünsche konnten mit Josef, Patrick und Michael Dörr gleich von drei Generationen des Familienbetriebes Dörr entgegen genommen werden. v.l.n.r.: Josef, Patrick und Michael Dörr und Rolf Mathes Jahreshauptversammlung der Innung der Metallhandwerke Kreis Bergstraße Dankeschön: Der stv. Obermeister Albert Glanzner scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus und legt damit auch sein Amt als stv. Obermeister nieder. Obermeister Manfred Gärtner dankt Albert Glanzner für seine hervorragende Arbeit im Vorstand der Innung als Obermeister, stv. Obermeister, Delegierter KH und HWK, im Gesellenprüfungsausschuss, DIN EN 1090-Beautragter und überreicht einen Gutschein. 18 v.l.n.r. Horst Villmeter, Obermeister Manfred Gärtner, Albert Glanzner und KHM Willi Arndt. Handwerkermagazin Nr. 130 Jahreshauptversammlung der Uhrmacher-Innung Hessen Süd Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Uhrmacher-Innung Hessen Süd im Hotel Adler in GroßGerau wurden wichtige hemen angesprochen. Ein informativer Vortrag zum hema „Vorsorge für den Notfall“ von Sonja Huhle (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main) begeisterte die Zuhörer. Die Uhrmacher sind ein Gewerk mit vielen Facetten und die Präzision bei der Arbeit ist beachtlich, so Geschätsführer Dietmar Schott. Die Entwicklungen in der Uhrmacherbranche, Zertiizierungsvoraussetzungen und die Zusammenarbeit mit den bekannten Marken aus der Schweiz standen ebenfalls auf der Agenda des Abends. v.l.n.r.: Hagen Turner, Ralf Dorsheimer, Obermeister Jörg Leinekugel, Geschäftsführer Dietmar Schott und Frank Döbel www.sparkasse-starkenburg.de www.sparkasse-bensheim.de Für meisterhafte Leistungen geben Sie Ihr Bestes. Wir auch. Sparkasse Starkenburg Sparkasse Bensheim Können und Zuverlässigkeit sind entscheidende Grundlagen für unternehmerischen Erfolg. Dafür geben versierte Handwerker ihr Bestes. Sie inden darin Bestätigung und Ansporn zugleich ... und wünschen sich diese Leistungsbereitschaft auch von anderen. Rechnen Sie deshalb in Fragen rund ums Geld mit unserer Kompetenz. Mit persönlicher Beratung und maßgeschneiderten Angeboten bieten wir Ihnen meisterhafte Leistungen für Ihre individuellen inanziellen Anliegen. Wenn´s um Geld geht – Sparkasse. 19 Handwerkermagazin Nr. 130 Wichtig: Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln! – Notfallleitfaden Die Regelung der Nachfolge erfolgt zwar in der Mehrzahl der Fälle altersbedingt und planmäßig, jedoch tritt nach wie vor ein Viertel aller Unternehmensübertragungen unvorhergesehen ein, z.B. infolge von Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers. vertrag beinhalten (z. B. mind. zwei Gesellschater, die die Gesellschat jeweils allein nach außen vertreten)? Fällt die Unternehmerin oder der Unternehmer durch Krankheit oder Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig vor: Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor? Wer kann im Notfall kurzfristig die Geschätsführung übernehmen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)? Bei Gesellschaten: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschater- Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z. B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung, Unterhaltsleistungen)? • Notfall-„Fahrplan“ • wichtige Verträge • Testament • Vollmachten • Passwörter • wichtige Adressen • Zweitschlüssel • usw. Hinterlegen Sie Unterlagen und Schlüssel bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater und fügen Sie eine Checkliste zum weiteren Vorgehen sowie Angaben zum Aube- wahrungsort der jeweiligen Originale bei. Informieren Sie Ihren Stellvertreter und die Person(en) Ihres Vertrauens über Existenz und Verwahrungsort Ihres „Notfallkofers“. Mindestens einmal im Jahr sollten die Unterlagen auf Aktualität hin überprüt werden. Weitere Infos zum Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Notfallkarte zum downloaden www.kh-bergstrasse.de. ANSPRECHPARTNER: Frank Wedekind, Tel: 06251-138150 [email protected] Friedel Sattler, Tel: 06251-138110 [email protected] Michael Kessler, Tel: 06251-138157 [email protected] www.signal-iduna.de Sicherheit mit Geld-zurück-Garantie: Der Unfallschutz mit garantierter Beitragsrückzahlung. 20 Die finanziellen Folgen eines Unfalls n Sie haben die Wahl: sind oft einschneidend und können Die zwei Tarifvarianten Optimal somit Ihre bisherige Lebensplaund Exklusiv sichern Sie ab. nung „ins Wanken bringen“. n Erhöhter Versicherungsschutz Gestalten Sie Ihren notwendigen speziell für Handwerker bei Unfallschutz über Ihr VersorgungsVerletzung von Armen oder werk zu Sonderkonditionen und Beinen. kombinieren Sie diesen jetzt einfach mit einer garantierten Beitragsrück- n Flexible Beitragsgestaltungsmöglichkeiten: zahlung. – Variable RückzahlungsoptioSo profitieren Sie nicht nur vom Vernen zwischen 90 % und 100 % sicherungsschutz in Höchstform, der eingezahlten Beiträge. sondern erhalten bei Vertragsende – Monatliche oder jährliche die eingezahlten Beiträge verzinst Teilauszahlungen zum zurück – garantiert. Vertragsende – optional Möglich wird dies durch einen einmalige Auszahlung. Rahmenvertrag, den wir mit unserem berufsständischen Partner, n 2,75 % dauerhafte Garantie verzinsung auf den Sparanteil der SIGNAL IDUNA Gruppe, abgeder Beiträge schlossen haben. Wenden Sie sich an den berufsständischen Partner Ihres Versorgungswerkes: SIGNAL IDUNA Gruppe Büro im Haus des Handwerks Verkaufsdirektor Udo Retzlaff Werner-von-Siemens-Straße 30 · 64625 Bensheim Telefon: (0 62 51) 9 76 29 20 Mobil: (01 72) 6 70 07 10 E-Mail: [email protected] Web: www.signal-iduna.de/udo.retzlaff Verkaufsdirektor Udo Retzlaff Handwerkermagazin Nr. 130 Kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung im Handwerk durch den Betriebsberater der Handwerkskammer FrankfurtRhein-Main, Herrn Olaf Kittel Themen · Unterstützung von Existenzgründern bei ihrem Start in die Zukunt · Hilfe für Betriebsinhaber bei betriebswirtschatlichen Fragen und Problemen · Betriebsübergaben: Beratungen bei Generationswechsel hinsichtlich rechtlicher und wirtschatlicher Fragen sowie Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung · Hilfe bei Investitions- und Finanzierungsvorhaben · Betriebsanalysen · Krisenberatung · Marketing und Public Relation · Social Media Die Beratungen inden in der Regel donnerstags oder nach Vereinbarung in der Kreishandwerkerschat Bergstraße in Bensheim statt. Terminvergabe bei Frau Cornelia Stadler Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Telefon: 06251/138102 E-Mail: [email protected] Unternehmensbörse Nachfolger werden in folgenden Unternehmen gesucht: Region Bergstraße Bäckerei mit 4 Mitarbeitern Elektro-/Sanitärbetrieb mit einem Mitarbeiter Metallbaubetrieb mit 31 Mitarbeitern Sanitärbetrieb mit 35 Mitarbeitern Schreinerei mit 9 Mitarbeitern Schreinerei mit 4 Mitarbeitern Zimmerei mit 8 Mitarbeitern Region Odenwald Bäckerei und Konditorei mit 6 Mitarbeitern Baubetrieb mit 18 Mitarbeitern Elektrobetrieb mit einem Mitarb. Elektrobetrieb mit 11 Mitarbeitern Elektrobetrieb mit 12 Mitarbeitern Friseursalon mit 3 Mitarbeitern Malerbetrieb und Fachhandel mit 3 Mitarbeitern Sanitärbetrieb mit einem Mitarb. Sanitärbetrieb mit 4 Mitarbeitern Zimmerei mit 4 Mitarbeitern Region Ried Elektrobetrieb ohne Mitarbeiter Metzgerei mit 22 Mitarbeitern Friseursalon mit 4 Mitarbeitern Kfz-Werkstatt mit 4 Mitarbeitern Maler- und Lackiererbetrieb mit 5 Mitarbeitern Metallbaubetrieb mit 6 Mitarbeitern Raumausstatterbetrieb mit 2 Mitarbeitern Sanitärbetrieb ohne Mitarbeiter Sanitärbetrieb mit 2 Mitarbeitern Steinmetzbetrieb mit 8 Mitarbeitern Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage bitte an unser Beratungsteam: Michael Kessler, Tel.: 0 62 51/138-157 [email protected] Frank Wedekind, Tel.: 0 62 51/138-150 [email protected] Ihre Anfrage werden wir an die entsprechenden Betriebe weiterleiten. 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