J.P. Morgan Corporate Challenge 2015 Das Handwerk war mit dabei

Juni
2015
Nr. 130
HANDWERKER
MAGAZIN
Informationen฀ •฀ Kommentare฀ •฀ Berichte฀ •฀ Termine
J.P. Morgan Corporate Challenge 2015
Das Handwerk war mit dabei
Unsere฀Themen:
•฀Freisprechungsfeierlichkeiten฀S. 02
•฀Weiterbildungskurse฀KHB฀S. 10
•฀Geschäftsführerwechsel฀bei฀der฀
฀ Kreishandwerkerschaft฀S. 17
•฀Unternehmensnachfolge฀
฀ frühzeitig฀regeln฀S. 20
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Handwerkermagazin Nr. 130
Inhalt:
02 Freisprechungsfeier der
Auf ein Wort!
Sehr geehrte Handwerkskolleginnen,
sehr geehrte Handwerkskollegen,
03
große Ereignisse und Entwicklungen haben uns in letzter Zeit bewegt. Die
Kreishandwerkerschaft hat ihren Bildungsbereich und den Lehrbauhof mit
Wirkung zum 01.04.2015 an die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
übertragen, um den Bildungsstandort und die Arbeitsplätze zu sichern. Die
Kreishandwerkerschaft wird in Zukunft aus dem Kernbereich der Verwaltung mit den zu betreuenden Innungen, der Buch- und Steuerstelle und den
Bensheimer Werkstätten bestehen. Das Team der Kreishandwerkerschaft
unter Leitung von Herrn Dietmar Schott steht Ihnen gerne und jederzeit als
Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Handwerk zur Verfügung!
04
05
06
07
„Die Welt war noch nie so unfertig! Pack mit an!“
08
Dieser Slogan ist momentan auf vielen Plakaten in unserer Region zu sehen. Er soll junge Leute für die Ausbildung in einem Handwerksberuf begeistern und dem Handwerk Nachwuchskräfte bringen.
09
Vielseitigkeit, Sinn für Ästhetik und Kreativität sollte man mitbringen
in den über 130 Ausbildungsberufen und mit dem Berufe-Checker auf
www.handwerk.de können Jugendliche herausfinden, welcher Beruf zu
ihnen passt. Auf www.Lehrstellenradar.de sind dann die Ausbildungsund Praktikumsplätze zu finden. Schnuppern Sie doch einfach mal rein!
1012
Weiterhin finden Sie in diesem Heft Hinweise zu unserem neuen Seminarprogramm Herbst 2015, Tipps zur Unternehmensnachfolge und Berichte
über Innungsveranstaltungen und Firmenjubiläen, die Sie interessieren
dürften.
Wir hoffen, dass die erste Jahreshälfte für Sie erfolgreich war und wünschen Ihnen, dass sich diese positive Entwicklung weiterhin so fortsetzt.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen im „Haus des Handwerks“
jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr
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15
16
17
18
20
Willi Arndt
Kreishandwerksmeister
Dietmar Schott
Geschäftsführer
Titelbild:
J.P. Morgan Corporate Challenge 2015 - Das Handwerk war mit dabei
Der weltweit größte Firmenlauf hat am 17. Juni erneut mehr als 70.000 Läufer nach
Frankfurt gebracht. Und auch das Handwerk war dieses Jahr zahlreich vertreten. Das
Team der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main nahm mit rund 60 Personen teil,
darunter Mitarbeiter der Kammer, der Kreishandwerkerschaften, Handwerksjunioren
und Freunde des Handwerks. Alle zusammen sorgten für gute Stimmung während
des Laufs und beim gemeinsamen Grillen im Anschluss.
21
Metall-Innung
Freisprechungsfeier der
Innung des Kfz-Gewerbes
Freisprechungsfeier der
Elektro-Innung
Die Friseur- und KosmetikerInnung präsentiert die
aktuellen Modetrends für
Frühjahr / Sommer 2015
Neue geprüfte Betriebswirte
- Ausflug der Zimmer-Innung
- Firmenjubiläen der Firma
Ehrhardt, Bauunternehmen
- Gründerwettbewerb Go
- Neuer Buchführungskurs
erfolgreich gestartet
- Julia Mühlum, Verkaufsleiterin
im Lebensmittelhandwerk HWK
- 5 Bäckereien erhielten eine
Auszeichnung in Gold
Neues Kursprogramm KHB –
- Seminare S.10
- Weiterbildungen S.11
- Kurs-Anmeldungsformular S.12
Nachrufe
Minijobs stehen auf dem
Prüfstand
Mindestlohn: Generalunternehmer
haften für Sub-Unternehmer
- Goldene Meisterbriefe
- Neuwahlen Schreiner-Innung
- „kurz gemeldet“
Geschäftsführerwechsel bei
der Kreishandwerkerschaft
- Jahreshaupversammlungen
- 175 Jahre Schreinerei Dörr
Unternehmensnachfolge
frühzeitig regeln!
Unternehmensbörse
Impressum
Herausgeber:
Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Werner-von-Siemens-Straße 30
64625 Bensheim
Tel.: 0 62 51/138-0 · Fax: 0 62 51/138-138
Redaktion:
Dietmar Schott, Petra Knaup
Anzeigen:
Tel.: 0 62 51/138-102
Layout/Satz: Ralph Brückmann
Druck: hbo-druck, Einhausen
© Alle Rechte vorbehalten
Die Gebühr ist mit dem Mitgliedsbeitrag
abgegolten.
Handwerkermagazin Nr. 130
Freisprechungsfeier der Innung der
Metall-Handwerke Kreis Bergstraße
Bensheim (khb). Der „Tag des MetallHandwerks“ der Fachinnung startete
mit der Freisprechungsfeier und der
Überreichung der Gesellenbriefe.
Obermeister Manfred Gärtner sah
in der Runde sichtbare Freude, aber
auch Erleichterung, Fröhlichkeit und
Stolz bei den Junggesellen.
„Ein Obermeister einer Innung
hat viele Aufgaben und Termine zu
bewältigen und abzuarbeiten. Die
Gesellenfreisprechungsfeier ist für
mich eine der wichtigsten und angenehmsten Aufgaben“, so Herr Gärtner. Bedeutet dies doch, dass die so
ot gescholtene Jugend wieder einmal
bewiesen hat, was in ihr steckt.
Frei gesprochen zu werden? Nur
ein alter Spruch? Das Handwerk ist
voll davon und doch weit davon entfernt, alt und verstaubt zu sein. Das
Handwerk verbindet Tradition und
Innovation jeden Tag aufs Neue.
Das zeigt auch die Imagekampagne
des Handwerks auf eine sehr humorvolle Art. „Noch nie war die Welt so
unfertig – Pack mit an“, so das Motiv
für 2015. Das Handwerk wird gebraucht, überall!
Dieser heutige Freispruch hat natürlich nichts mit dem Freispruch vor
Gericht zu tun. Vielmehr werden
bei der Freisprechung die Auszubildenden bzw. früher die Lehrlinge
traditionell von ihren Plichten als
Lehrling freigesprochen und in den
Gesellenstand übernommen. Es bedeutet aber auch, dass die Gesellen
jetzt auch mehr Verantwortung tragen und diesem Anspruch müssen
sie gerecht werden, jeden Tag und bei
jeder Aufgabe.
Abschließend wünschte er den Junghandwerkern, dass Sie aus Ihren Talenten was machen, denn das Handwerk ist voller Perspektiven. Im Beruf
stehen, heißt lebenslanges Lernen.
2
„Lernen ist wie das Rudern gegen
den Strom – hört man auf, treibt man
zurück!“
Auch Kreishandwerksmeister Willi
Arndt beglückwünschte die neuen
Gesellen im Namen des Bergsträßer
Handwerks. Die Freigesprochenen
hätten mit dem Gesellenbrief eine
Einstiegsqualiikation in das Arbeitsleben erreicht. Als Junggeselle müsse
man aber auch Verantwortung im
Betrieb übernehmen. Man wäre nun
Aushängeschild und Werbeträger für
den Betrieb. Er riet den Junggesellen,
dass sie sich auch in ihrer Freizeit in
ihrer Berufsorganisation, in Verbänden oder Vereinen engagieren. Hier
können sie sich entsetzen, persönlich
weiterentwickeln und an vielen Entscheidungen mitwirken.
Willi Arndt bedankte sich auch bei allen Personen, die an der Ausbildung
mitgewirkt haben: Den Eltern, die sicherlich bei der Berufswahl geholfen
haben. Bei den Ausbildern, Gesellen und Meistern, die die fachlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt haben. Bei den Berufsschulen,
dem Prüfungsausschuss und nicht
zuletzt bei den Ausbildungsbetrieben, die immer wieder bereit sind,
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu
stellen – vielen Dank!
Die Grüße vom Evangelischen Dekanat Bergstraße überbrachte Dekan
Arno Kreh. Auch er ging auf die Werbeaktion des Deutschen Handwerks
ein: „Am Anfang waren Himmel &
Erde – den ganzen Rest haben wir
gemacht“. Die Junggesellen haben
etwas aufgebaut, einen Teil vom Großen und Ganzen geleistet, worauf sie
stolz sein können.
Die Ergebnisse der Gesellenprüfungen trugen OStR Michael Gmeiner
und homas Hohenadel von den jeweiligen Prüfungsausschüssen vor.
Prüfungsbeste:
Feinwerkmechaniker: Jens Eisen,
Bensheim – Ausbildungsbetrieb
Philipp Daum GmbH, Heppenheim
Metallbauer: Tibor Hennes,
Heppenheim – Ausbildungsbetrieb
Stahlbau Hennes GmbH,
Heppenheim
Geschafft! Die Junggesellen der Innung der Metall-Handwerke wurden freigesprochen
und erhielten ihre Gesellenbriefe. Den Junggesellen gratulierten Obermeister Manfred
Gärtner (vorne 3. von links), Kreishandwerksmeister Willi Arndt (vorne 2. von links) und
Dekan Arno Kreh (vorne links).
Handwerkermagazin Nr. 130
Freisprechungsfeier der Innung des
Kfz-Gewerbes Kreis Bergstraße
Bensheim (khb). Deutschlands liebstes Kind ist und bleibt das Auto, was
auch die Zahl der freigesprochenen
Junghandwerker bei der feierlichen
Übergabe der Gesellenbriefe im
Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker dokumentiert. Dies wurde bei
der Freisprechungsfeier im BBZ der
KHB wieder mal bestätigt.
Obermeister Willi Arndt stellte in
seiner Ansprache heraus, dass die
Junggesellen das Dokument einer
fundierten Ausbildung in einem der
beliebtesten und interessantesten
Handwerksberufe bekommen. „Sie
haben es geschat, den Titel Geselle
eines Kfz-Berufes zu tragen, auf den
Sie Ihre weitere Berufskarriere aufbauen können“, so der Obermeister.
Immer ständig neue Fahrzeuge, Materialien, elektronische Bauteile und
satellitengesteuerte Komponenten
erfordern ständige Weiterbildung.
Ein Fachkrätemangel macht sich
im Kfz-Gewerbe bereits bemerkbar.
„Nutzen Sie die Chance und setzen
Sie sich Ziele: Führungskrat, Meisterprüfung, Studium oder gar die
Selbständigkeit sind beim entsprechenden Willen keine Utopie mehr“,
so Herr Arndt.
Persönlich wünscht er den Junggesellen, um im „Fachlichen“ zu bleiben,
- dass die Batterie stets gut geladen
ist,
- dass das Steuergerät einwandfrei
funktioniert,
- dass ein Rad ins andere greit,
- dass die Lambdasonde eventuelle
Unregelmäßigkeiten ausregelt,
- dass der Druck nicht im Kopf, sondern im Turbolader oder in den
Reifen ist,
- stets in der Spur zu bleiben (Antischlupfregelung und der Spurassistent helfen dabei),
- sollte doch einmal Gas und Spaß
zusammen kommen, dass Abstandswarner, Airbag und ABSBremssysteme sie retten,
- dass die Kratstofversorgung immer gewährleistet ist, allerdings
nicht zu hochprozentig, sondern
energieeizient eingesetzt wird.
Auch der stv. Kreishandwerksmeister
Heinz Krauß beglückwünschte die
neuen Gesellen im Namen des Bergsträßer Handwerks. Die Freigesprochenen hätten mit dem Gesellenbrief
eine Einstiegsqualiikation in das Arbeitsleben erreicht. Als Junggeselle
müsse man aber auch Verantwortung
im Betrieb übernehmen. Man wäre
nun Aushängeschild und Werbeträger für den Betrieb. Er rät den Junggesellen, dass sie sich auch in ihrer
Freizeit in ihrer Berufsorganisation,
in Verbänden oder Vereinen engagieren. Hier können sie sich entsetzen,
persönlich weiterentwickeln und an
vielen Entscheidungen mitwirken.
Herr Krauß bedankt sich auch bei allen Personen, die an der Ausbildung
mitgewirkt haben: Den Eltern, die sicherlich bei der Berufswahl geholfen
haben. Bei den Ausbildern, Gesellen und Meistern, die die fachlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt haben. Bei den Berufsschulen,
dem Prüfungsausschuss und nicht
zuletzt bei den Ausbildungsbetrieben, die immer wieder bereit sind,
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu
stellen – vielen Dank!
Von der Heinrich Metzendorf Schule sprach Studienrat Frank Brücker.
Er überbrachte die Grüße von den
beiden Berufsschulen im Kreis Bergstraße und dankte für die sehr gute
Zusammenarbeit. Bei den ehemaligen Schülern lobte er den Ehrgeiz
und Teamgeist, welchen sie im Laufe
der Schulzeit entwickelt habe. Auch
brachte er die Anwesenden mit der
einen oder anderen Anekdote zum
Schmunzeln.
Die Glückwünsche der IKK classic
überbrachte Barbara Rippel. Die Ergebnisse der Gesellenprüfung trug
Harald Lehmann vor.
Prüfungsbeste:
1. Samuel Hartmann, Reichelsheim –
Ausbildungsbetrieb H. Emig GmbH,
Fürth-Lörzenbach
2. Sven Koob, Fürth – Koob GmbH,
Fürth
Gratulation – Die Junggesellen der Innung des Kfz-Gewerbes wurden freigesprochen
und erhielten ihre Gesellenbriefe. Den Junggesellen gratulierten Obermeister Willi Arndt
(2. von links) und dem stv. Kreishandwerksmeister Heinz Krauß (3. von rechts vorne).
3
Handwerkermagazin Nr. 130
Freisprechungsfeier der
Elektro-Innung Kreis Bergstraße
Bensheim. In einer Feierstunde im Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschat Bergstraße erhielten
24 Junggesellen der Elektro-Innung
Kreis Bergstraße den Gesellenbrief.
Die bestandene Gesellenprüfung
und der damit verbundene Gesellenbrief öfne die Tür zur berulichen
Zukunt betonte Obermeister Horst
Leitner in seiner Ansprache. „Es ist
noch kein Meister vom Himmel gefallen“ und „Ohne Fleiß kein Preis“
waren nur einige seiner Worte, die
Obermeister Leitner den Junggesellen mit auf den weiteren Lebensweg
gab. Handwerkliches Können, Ausdauer und Leistungswille wären gerade im Handwerk Garanten für den
berulichen Erfolg. Er appellierte an
die Junggesellen: „Kein Meister ist
so gut, dass er nicht noch zu lernen
hätte“. Deshalb sei mit dem Gesellenbrief noch nicht das Ende der Ausbildung erreicht. Der rasante technische
Fortschritt mache es erforderlich,
sich ständig weiterzubilden.
Die Glückwünsche des Bergsträßer
Handwerks überbrachte Kreishandwerksmeister Willi Arndt. Als Geselle
habe man nun eine große Eigenverantwortung und sei ein Aushängeschild für den Handwerksbetrieb. Die
Junggesellen, so Willi Arndt, sollten
sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen, sondern sich neue Ziele setzen
und diese selbstbewusst anpacken.
Mit dem Gesellenbrief habe man eine gute Basis, auf die man aubauen
könne. Er forderte die Junggesellen
dazu auf, sich in der Gesellschat zu
engagieren, sei es in der Politik, in
den Vereinen und insbesondere in
der Innung als Handwerksorganisation im Kreis Bergstraße.
Sein besonderer Dank galt hier den
Ausbildungsbetrieben, die immer
wieder jungen Menschen mit einer
fundierten Ausbildung eine Zu-
Die Junggesellen der Elektro-Innung Bergstraße wurden freigesprochen. Es gratulierten
Obermeister Horst Leitner (1. Reihe, links), Prüfungsausschussvorsitzender Hermann
Rettig. (1. Reihe, 2. v.r.), Oberstudienrat Helmut Cech (2. Reihe, 1.v.l.), Kreishandwerksmeister Willi Arndt (2. Reihe, 1.v.r.).
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kuntsperspektive eröfne. Auch den
Eltern dankte er, die den Jugendlichen
den nötigen Rückhalt in der Ausbildungszeit gaben und sie immer wieder motivierten durchzuhalten.
Oberstudienrat Helmut Cech überbrachte die Grüße und Glückwünsche
der
Heinrich-Metzendorf-Schule
Bensheim und bestätigte den Junggesellen, dass sie einen tollen Beruf gelernt haben. Die beruliche Zukunt
biete nun große Chancen, erfolgreich
zu sein und sich selbst zu verwirklichen. Auch er forderte sie auf, nicht
auf der Stelle zu treten, sondern sich
stetig weiterzubilden und sich auch
im Ehrenamt zu engagieren.
Für die IKKclassic überbrachte Barbara Rippel die Glückwünsche.
Für den Gesellenprüfungsausschusses skizzierte der Vorsitzende Hermann Rettig die Prüfungsergebnisse.
Ingesamt hätten 24 Teilnehmer die
Gesellenprüfungen im Sommer 2014
und Winter 2014/15 bestanden. Die
Prüfungen seien konzentriert und
harmonisch verlaufen. Dies spiegele
sich auch in den Ergebnissen wider.
Nach der Überreichung der Gesellenbriefe und Prüfungszeugnisse zeichneten Obermeister Horst Leitner und
Vorsitzender Hermann Rettig die
Prüfungsbesten im Ausbildungsberuf Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik für besondere Leistungen aus. Es waren dies:
Sommerprüfung 2014: Bernhard
Schira (Ausbildungsbetrieb: ElektroHelfrich GmbH, Viernheim), Winterprüfung 2014/15: Manfred Deneleh (Ausbildungsbetrieb: Hans-Peter
Deneleh, Lorsch).
Bernhard Schira hat zudem beim
Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Bundesebene den 4.
Platz erzielt.
Handwerkermagazin Nr. 130
Die Friseur- & Kosmetiker-Innung Bergstraße
präsentierte die Modetrends Frühjahr / Sommer 2015
5
Handwerkermagazin Nr. 130
Kreishandwerkerschaft Bergstraße führt
Betriebswirte HWK zum erfolgreichen Abschluss
Geprüfter Betriebswirt (HWO)
Die Kurse der Akademie des Handwerks ergänzen das Weiterbildungsangebot durch zukuntsweisende
Seminare zu unternehmerischen
hemen – unverzichtbares Managementwissen für den Handwerksunternehmer und Führungskräte im
Betrieb.
„Das JA zu einem
großen Ziel verlangt
viele NEIN!“
Der Geprüte Betriebswirt (HWO)
– der Nachfolger des bekannten Betriebswirt (HWK) - ist ebenfalls eine
herausragende Marke im Handwerk.
Durchgeführt wird der neue Fortbildungslehrgang nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan.
In 500 Unterrichtsstunden werden
Meister und Führungskräte aus der
Wirtschat für eine erfolgreiche Unternehmensführung it gemacht.
Stärker noch als beim bisherigen
‚Betriebswirt (HWK)’ steht daher
das hema Unternehmensführung
mit strategischen Zielsetzungen und
deren operativer Umsetzung im Mittelpunkt.
Wie können Sie Ihr Unternehmen
auf ein langfristiges Ziel ausrichten?
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Welches in Klein- und Mittelbetrieben handhabbare Instrumentarium
steht Ihnen für Problemlösungsprozesse zur Verfügung?
Im Zeitalter der Globalisierung darf
der Blick auch an den Landes- und
Unternehmensgrenzen nicht halt
machen: Grundlegende Kenntnisse im innergemeinschatlichen und
im internationalen Recht müssen
den über Landesgrenzen hinaus
agierenden Betrieben bekannt sein.
Über den Tellerrand der eigenen
Unternehmensgrenze hinaus zu
denken bedeutet für den ‚Geprüften Betriebswirt (HWO)’, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
anderen Betrieben untersuchen, bewerten und umsetzen zu können.
Am Ende des Lehrgangs steht die
Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt (HWO) / zur Geprüten Betriebswirtin (HWO), die
vor der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main abgelegt wird.
500 Unterrichtsstunden galt es zu überstehen bis zur Prüfung zum „Betriebswirt HWK“.
Umso größer war die Freude über die Mitteilung, dass die Prüfung bestanden ist. Auf
unserem Foto die glücklichen Betriebswirte mit Geschäftsführer Dietmar Schott von der
KHB (2.v.r.) und Ansgar Wüst von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (re.)
Handwerkermagazin Nr. 130
Der Ausflug der Zimmerer-Innung Kreis Bergstraße führte die Teilnehmer zur Firma Roto Dach- und Solartechnologie GmbH an deren
Produktionsstandort in Bad Mergentheim. Nach einer Werksführung und Vorstellung der Produktneuheiten ließen die Innungsmitglieder den Tag mit einer Weinprobe bei der Winzergenossenschaft Beckstein und einem Gemütlichen Abend im Hotel ausklingen,
bevor sie am darauffolgenden Morgen die Heimreise antraten. Die Aufnahme zeigt die Gruppe vor dem Schloss Weikersheim.
Mitarbeiterjubiläen bei der Firma
Ehrhardt Bauunternehmen, Lindenfels
Bei ihrer traditionellen Starterfeier
ins Jahr 2015 der Firma H. Ehrhardt
Bauunternehmung ehrte der Inhaber Heiko Ehrhardt sowie Seniorchef
Heiko und Hermann Ehrhardt bedanken sich bei ihrem
„Chef“-LKW-Fahrer Reiner Arras für 25 Jahre Mitarbeit in ihrem Bauunternehmen, das in diesem Jahr 163 Jahre besteht
und zurzeit 32 Mitarbeiter und 2 Auszubildende beschäftigt.
Hermann Ehrhardt wieder langjährige Mitarbeiter
Auf unserem Bild von l.n.r.: Hermann Ehrhardt (Seniorchef), Walter
Dingeldein (25 Jahre als Maurer) Hans Dingeldein (30 Jahre als Maurer), Jochen von Stein, (20 Jahre als Maurer) Sigfried Hinlang (20
Jahre als Betonfahrer) Cemal Sakinc (20 Jahre als Kranführer) Heiko
Ehrhardt (Inhaber)
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Handwerkermagazin Nr. 130
Gründerwettbewerb Go der Wirtschaftsförderungen
Bergstrasse und Odenwald
Das Handwerk räumt ab –
beratene Gründungen erfolgreicher!
Ein Meister und zwei Meisterinnen
setzen sich beim diesjährigen Gründerwettbewerb GO an die Spitze der
insgesamt 35 Bewerber in den Landkreisen Odenwald und Bergstraße.
Die ausgelobten Hauptpreise erhielten der Feinwerkmechanikermeister
Sebastijan Boscovic und Frau Friseurmeisterin Yasemin Kenel. Herr
Boscovic übernahm die Firma Metallbau Dimbür in Wald-Michelbach
mit 3 Mitarbeitern. Frau Kenel gründete in Höchst (Odw) einen Friseursalon und hat bereits Arbeitsplätze
geschafen. Beide werden ab Herbst
ausbilden und wurden mit den jeweiligen Hauptpreisen der Regionen
Bergstraße und Odenwald ausgezeichnet.
Die Raumausstattermeisterin Simone Kost gründete die „Kleine Polsterei“ in Neckarsteinach und wurde
mit dem Sonderpreis Handwerk der
Bergstraße prämiert. Zusätzlich zu
ihrem Hauptpreis erhielt Frau Yasemin Kenel auch den Sonderpreis. Das
ist ein Novum, dass einer Teilneh-
merin beide Preise verliehen werden.
Der Sonderpreis Handwerk beinhaltet einen Barbetrag oder alternativ
einen Weiterbildungsgutschein.
„Heute haben wir kein Problem mit
der Frauenquote“, schmunzelte der
Vizepräsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Mangler
van Klev bei der Preisverleihung. Alle
drei Gründer haben große Pläne und
mit ihrer Meisterqualiikation beste
Startvoraussetzungen. Dies wurde
von den Juroren bestätigt. Weiterhin
eint die drei Gründungen, dass sie
auf das Dienstleistungsangebot der
Betriebsberatung der Handwerkskammer zurückgegrifen haben.
Nächstes Jahr soll der Wettbewerb
wieder ausgeschrieben werden. Interessenten für eine Existenzgründung
oder eine Teilnahme am Wettbewerb
können sich jederzeit an die Betriebsberatung der Handwerkskammer
wenden.
1.v.l. Olaf Kittel (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main), 2.v.l. Preisträger Sebastijan
Boskovic, 3.v.l. Dr. Iris Allmendinger (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main), 5.v.l.
Preisträgerin Yasemin Kenel, 7.v.l. Preisträgerin Simone Kost, 8.v.l. Vizepräsident Rainer
Mangler van Klev (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main).
Buchführungskurs bei der Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Der Buchführungskurs bei der
Kreishandwerkerschat ist erfolgreich gestartet! In dem 40 stündigen
Kurs werden die Grundlagen der
Buchführung wie z.B. Gewinn- und
Verlustrechnung, Buchungssätze
und Bilanzen vermittelt. Wir freuen uns sehr über die Teilnahme und
werden den Kurs auch in Zukunt
regelmäßig anbieten, so Geschätsführer Dietmar Schott. Der nächste
Kurs startet bereits am 2. November
2015!
8
Handwerkermagazin Nr. 130
Julia Mühlum, Verkaufsleiterin im
Lebensmittelhandwerk HWK
Bäcker können Bäckermeister werden und auch für Verkäuferinnen
ist nach der Abschlussprüfung noch
lange nicht Schluss. Für sie gibt es
ebenfalls eine gehobene Fortbildungsprüfung auf gleichem Niveau
wie der Bäckermeister. Die oizielle
Bezeichnung lautet „Verkaufsleiter/
in im Lebensmittelhandwerk HWK“.
Dieser hochkarätige Abschluss berechtigt sogar zum Studium ohne
Abitur und zwar in den Fächern Ernährungswissenschaten, Betriebswirtschat oder Food-Management.
Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk HWK darf sich nun
auch Julia Mühlum nennen, die im
Heppenheimer Stadtteil Hambach
wohnt, und beim Backwerk Rauen in
Bensheim beschätigt ist. Ihre Ausbildung absolvierte sie im Backhaus
Löler in Heppenheim. Die Bäcker-
Innung Kreis Bergstraße ließ es sich
nicht nehmen, ihr bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung, die
im Haus Höle auf der Juhöhe stattfand, zur erfolgreich abgelegten Prüfung herzlich zu gratulieren.
Vlnr.: Hans-Peter Rauen, Geschäftsführer Dietmar Schott (Kreishandwerkerschaft),
Julia Mühlum, Obermeister Heinz Krauß und Dieter Löffler.
Auszeichnung in GOLD bei der
Bäcker Jahreshauptversammlung
Jeweils eine Auszeichnung in GOLD
erhielten fünf Bäckereien bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung
der Bäcker-Innung Kreis Bergstraße,
für Backwaren, die bei der Qualitätsprüfung über drei Jahre konstant mit
„sehr gut“ bewertet wurden und somit eine hervorragende Backqualität
aufweisen.
Gold erhielten die Burgbäckerei Daniel Gürtler (Lindenfels), das Backhaus
Löler (Heppenheim), das Backwerk
Rauen (Bensheim), das Backparadies
Krauß, Inh. Kuno Haßfurter (GroßRohrheim) und die Bäckerei Erwin
Heinrich Hofmann (Winterkasten)
Weitere Informationen auf
www.brot-test.de
Vlnr.: Obermeister Heinz Krauß, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Dietmar
Schott, Dieter Löffler, Hans-Peter Rauen, Kuno Haßfurther und Erwin Heinrich Hofmann.
(Es fehlt Burgbäckerei Daniel Gürtler)
9
KURSPROGRAMM – 2. Halbjahr 2015
Handwerkermagazin Nr. 130
Unser Qualitätsversprechen für Sie
Wir bringen Sie und Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand.
Die Seminare werden von erfahrenen Dozenten geleitet, die
unter anderem in der Betriebsberatung oder dem Betriebswirte Vorbereitungslehrgang eingesetzt sind.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Benker Tel.: 06251/138-155
Herr Keßler Tel.: 06251/138-157
Herr Sattler Tel.: 06251/138-110
Wir bieten folgende Seminare und
Weiterbildungen für Sie an:
Seminare
Existenzgründung im Handwerk
I. Basiswissen, Kapitalbedarf, Finanzierung
Zeitraum: 05.09.2015 (8 UE)
II. Kostenrechnung und Kalkulation
Zeitraum: 19.09.2015 (8 UE)
III. Marketing
Zeitraum: 10.10.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 145,00 € pro Baustein
Betriebsnachfolge im Handwerk
Zeitraum: 04.09. + 18.09.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 145,00 €
Büroorganisation
Zeitraum: 12.09.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Planung für den Notfall im Kleinbetrieb
Zeitraum: 09.10. + 16.10.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 145,00 €
Zeitmanagement
Zeitraum: 17.10.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Einführung in die Buchführung
Zeitraum: 02.11. – 02.12.2015 (40 UE)
Kursgebühren: 260,00 €
Kostenrechnung und Controlling
Zeitraum: 07.11.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 185,00 €
10
Mitarbeiterführung im Handwerk
Zeitraum: 14.11.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Der Business Plan / Workshop
Zeitraum: 20.11., 21.11. + 05.12.2015 (20 UE)
Kursgebühren: 299,00 €
Grundlagenseminar für Auszubildende
Zeitraum: 26.11. + 27.11.2015 (16 UE)
Kursgebühren: 299,00 €
Telefontraining
Zeitraum: 28.11.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Kundenorientiertes Verhalten
Zeitraum: 05.12.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Veränderungsprozesse
Zeitraum: 12.12.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Typgerechte Gesprächsführung
Zeitraum: 19.12.2015 (8 UE)
Kursgebühren: 195,00 €
Innungsbetriebe erhalten auf
die Seminare 20 % Nachlass.
Änderungen vorbehalten – Stand Juni 2015
Weiterbildungen
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Teil III + IV in Teilzeit
Zeitraum: 10.09.2015 – Juli 2016 (356 UE)
Kursgebühren: 1.795,00 €
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Teil III + IV in Vollzeit
Zeitraum: 20.01.2016 – 08.03.2016 (356 UE)
Kursgebühren: 1.795,00 €
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Installateur- und Heizungsbauer/in
Teil I + II in Teilzeit mit Vollzeitblöcken
Zeitraum: 31.08.2015 – August 2016 (ca. 1000 UE)
Kursgebühren: 5.100,00 €
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung
Kraftfahrzeugtechniker/in
Teil I + II in Teilzeit
Zeitraum: September 2016 – Juli 2017 (560 UE)
Kursgebühren: 3.450,00 €
Geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO)
in Teilzeit
Zeitraum: September 2016 – Dezember 2017 (680 UE)
Kursgebühren: 5.430,00 €
Änderungen vorbehalten – Stand Juni 2015
Finanzierungshilfen
Für die Finanzierung dieser Weiterbildungen können Fördermittel nach dem Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch „Meister-BAföG“ genannt – beantragt werden.
Infos unter www.meister-bafoeg.info oder sprechen Sie uns
persönlich an.
Meister-BAföG
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten vom Staat
einen Unterhaltsbeitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs
und einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Teilnehmer an Teilzeitmaßnahmen wird ein Maßnahmebeitrag gewährt.
Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Zuschuss
(30,5 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), der
nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und einem zinsgünstigen Darlehen.
11
Kreishandwerkerschaft
Bergstraße
Handwerkermagazin
Nr. 130
Werner-von-Siemens-Str. 30
64625 Bensheim
Fax: 06251/138-139
ANMELDUNG
Name
Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Mobil
E-Mail
Beruf/Tätigkeit
Geburtstag
‰
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Teilzeit
Termin:
‰
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil III + IV in Vollzeit
Termin:
‰
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil I + II
Termin:
im Kraftfahrzeugtechniker/in Handwerk in Teilzeit
‰
Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung Teil I + II im Installateur/in Termin:
und Heizungsbauer/in Handwerk in Teilzeit mit Vollzeitblöcken
‰
Vorbereitungskurs zur/zum Betriebswirt/in (HWO) in Teilzeit
Termin:
‰
Kurs-Nr.:
Termin:
‰
Kurs-Nr.:
Termin:
Ich/Wir erkenne/n die Teilnahmebedingungen der Kreishandwerkerschaft Bergstraße an. Ich/Wir erkläre/n
mich/uns damit einverstanden, dass meine/unsere Adresse in einer Datei gespeichert wird, um ggf. über
das jeweils aktuelle Lehrgangsangebot informiert zu werden.
‰
Rechnung an Firma
Datum, Unterschrift der Firma mit Stempel
‰
Rechnung an Teilnehmer
Datum, Unterschrift des Teilnehmers
12
NACHRUFE
Handwerkermagazin Nr. 130
Wir trauern um den am 18. Februar 2015 im Alter von 79 Jahren verstorbenen
Ehrenobermeister der Uhrmacher-Innung Hessen Süd
Klaus Leinekugel
Er hat für das Bergsträßer Handwerk über Jahrzehnte hinweg Hervorragendes geleistet.
Sein Uhrmacherhandwerk liebte er über alles und so war es für ihn eine Selbstverständlichkeit, sich hierfür ehrenamtlich in vielen Funktionen einzusetzen. Er tat dies
über Jahrzehnte hinweg und davon allein 25 Jahre an vorderster Stelle als Obermeister,
bevor er sein Amt an seinen Sohn Jörg weitergab. Darüber hinaus engagierte er sich
bei der Kreishandwerkerschat Bergstraße, wo er Vertreter der Mitgliederversammlung war und von 1979 bis 2006 dem obersten Gremium – dem Vorstand – angehörte.
Während seiner Amtszeit wurden wichtige zukuntsweisende Entscheidungen für
das Bergsträßer Handwerk getrofen, bei denen er an maßgeblicher Stelle mitwirkte.
Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten schlossen sich im Landesverband und im Zentralverband Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik an. Dafür gebührt ihm unser aller
Dank. Gewürdigt wurde sein Wirken durch die Ernennung zum Ehrenobermeister
der Uhrmacher-Innung Hessen Süd, der Verleihung des „Goldenen Meisterbriefes“,
und der sehr selten vergebenen Auszeichnung mit der „Goldenen Ehrennadel des
Zentralverbandes“, um hier nur einige zu nennen.
Die Kreishandwerkerschat Bergstraße sowie seine Kollegen der Uhrmacher-Innung
Hessen Süd werden ihn stets in angenehmer Erinnerung behalten.
Wir trauern um
Ehrenobermeister Hans Mohr
der am 17. Februar 2015 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.
Herr Hans Mohr war viele Jahre Bezirksstellenleiter und Obermeister der Bezirksstelle und der Bau-Innung für den Kreis Bergstraße sowie Vorstandsmitglied der
Kreishandwerkerschat Bergstraße. Er hat in dieser Zeit viele zukuntsweisende
Entscheidungen mitgetragen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven
Dienst in der Firma und Übergabe seiner Ehrenämter an die Nachfolger, nahm
Herr Hans Mohr noch viele Jahre mit regem Interesse an den Veranstaltungen der
Kreishandwerkerschat und der Bau-Innung Kreis Bergstraße teil. Wir haben mit
Herrn Hans Mohr eine Persönlichkeit verloren, die über viele Jahre die Geschicke
der Bauwirtschat in der Bergstraße und darüber hinaus mitgeprägt hat. Der Vorstand der Kreishandwerkerschat und der Vorstand der Bau-Innung Kreis Bergstraße sowie die Mitgliedsbetriebe sind Herrn Hans Mohr für die jahrzehntelange
Unterstützung der Belange der Baubetriebe in der Bergstraße sehr dankbar.
Wir haben einen Freund und Mitstreiter für die Belange des Handwerks und insbesondere des Bauhandwerks verloren.
13
Handwerkermagazin Nr. 130
Minijobs stehen auf dem Prüfstand
Mindestlohn – Nichtzahlung hat
Geldbuße zur Folge
Quelle Rhein-Main-Presse vom 3. Januar 2015 / Autor: Rudolf Schollmaier – Steuerberater und Rechtsbeistand
– Lampertheim – www.schollmaier.de
In Deutschland wurde am 1. Januar
ein bundesweiter und nahezu branchenunabhängiger
Mindestlohn
eingeführt. Danach haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch
auf eine Entlohnung von wenigstens
8,50 € brutto je Arbeitsstunde.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich
unabhängig von der Qualiikation
14
des Arbeitnehmers. Eine fehlende
Berufsausbildung,
ungenügende
Sprachkenntnisse oder die Nationalität des Arbeitnehmers rechtfertigen generell keine Ausnahme von
der Verplichtung zur Zahlung.
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber mit einer monatlichen Entlohnung bis 450,00 €. Da es hier keine Unterscheidung zwischen Bruttound Nettolohn gibt, ist grundsätzlich
das ausbezahlte Entgelt durch die
Zahl der gearbeiteten Stunden zu
teilen.
Beispiel: Der Altersrentner
Paul Panther ist gelernter
Industriekaufmann. Da er
noch topit ist, erledigt er
seit Jahren im Betrieb des
Kenny Ned kaufmännische
Arbeiten. Für monatlich
50 Stunden erhält er 400 €.
Ab sofort ist der Stundenlohn zu ermitteln. 400 €
geteilt durch 50 Stunden
ergibt einen Stundenlohn
von 8 €. Der Mindestlohn
wird somit um 0,50 € je Arbeitsstunde unterschritten.
Für Minijobber sind ab jetzt
Aufzeichnungsplichten zu
beachten. Nach Paragraph
17 des Mindestlohngesetzes muss der Arbeitgeber
Beginn, Ende und Dauer
der täglichen Arbeitszeit
spätestens bis zum Ablauf
des siebten auf den Tag der
Arbeitsleistung folgenden
Kalendertages aufzeichnen
und die Aufzeichnungen
wenigstens zwei Jahre aufbewahren. Ausgenommen
sind nur die Beschätigten
im Privathaushalt.
Die gleichen Aufzeichnungsplichten trefen Arbeitgeber in den
Branchen Baugewerbe, Gaststätten
und Beherbergung, Personenbeförderung, Speditionen, Schausteller,
Gebäudereinigung, Forstwirtschat,
Fleischwirtschat und Messebau. In
diesen Sparten gelten die Aufzeichnungsplichten für alle Arbeitnehmer, also auch für die sozialversicherungsplichtig
beschätigten
Teil- und Vollzeitarbeitskräte.
Wird der gesetzliche Mindestlohn
unterschritten, hat das weitreichende Folgen. Die Sozialversicherungsträger werden grundsätzlich vom
Mindestlohn ausgehen und nach
den geleisteten Arbeitsstunden einen iktiven Lohn ermitteln, auf den
dann Sozialversicherungsbeiträge
erhoben werden.
Bei Minijobbern kann diese Hochrechnung dazu führen, dass die
Grenze von derzeit 450 € monatlich
überschritten wird und Sozialversicherungsplicht eintritt. Das führt
zur Nachforderung der Arbeitgeberund Arbeitnehmer-Beitragsanteile
zur Sozialversicherung beim Arbeitgeber.
Schlechte Karten hat der Arbeitgeber
bei der Rückforderung der Arbeitnehmeranteile bei seinem Beschäftigten, da hier eine Verjährungsfrist
von nur drei Monaten gilt. Bei Verstoß gegen die Aufzeichnungsplichten liegt eine Ordnungswidrigkeit
vor. Es drohen Geldbußen bis zu
30.000 €. Die Nichtzahlung des Mindestlohns kann mit einer Geldbuße
bis zu 500.000 € geahndet werden.
Nach einer überschlägigen Formel
kann wie folgt gerechnet werden:
Nicht gezahlter Mindestlohn mal
zwei plus 30 Prozent.
Handwerkermagazin Nr. 130
Die Kontrolle der Einhaltung der
Mindestlohnbestimmungen wurde
der Bundeszollverwaltung übertra-
gen. Allein zu diesem Zweck wurden
1.600 neue Stellen bewilligt, die bis
2019 komplett besetzt sein sollen.
Sofern tarifvertraglich zulässig, sollten
ab sofort Zulagen und Zuschläge in die
Festvergütung einbezogen werden.
Was Arbeitgeber wissen müssen
Mindestlohn: Generalunternehmer
haften für Subunternehmer
an wen sie ihre Unterauträge verge- gen das Mindestlohngesetz als unzuverlässig erweisen, können zuben“, empiehlt Schwannecke.
Die nicht vorgenommene oder nicht dem vorübergehend oder gänzlich
rechtzeitige Zahlung des Mindest- von öfentlichen Vergabeverfahren
lohns stellt eine Ordnungswidrig- ausgeschlossen werden.
keit dar und wird küntig mit hohen Sollten Sie Fragen zu diesem hema
Bußgeldern geahndet. Den Behör- haben, hilt Ihnen unser Mitarbeiden der Zollverwaltung obliegt die ter Assessor Frank Wedekind unter
Prüfung, ob ein Arbeitgeber seiner der Durchwahl-Nr. 06251/138150
Verplichtung zur Zahlung des Min- oder der E-Mail-Adresse: Frank.
destlohns nachgekommen ist. Ver- [email protected] gerstößt ein Arbeitgeber durch nicht ne weiter.
vorgenommene oder verzögerte Zahlung,
droht ein Bußgeld von bis zu
500.000 Euro.
Dieses Bußgeld
droht,
wenn
der Autraggeber weiß bzw.
fahrlässig nicht
weiß, dass ein
mit der Erbringung von
Werkoder
Dienstleistungen beauftragter Dritter
seinen Arbeitnehmern den
Mi nd e st l oh n
Reiner Rettig
nicht oder zu
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Telefax: 06253/85289
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Verstößen ge-
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Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro brutto pro Arbeitsstunde. Im
Handwerk liegen viele tarilich vereinbarte Lohnuntergrenzen bereits
über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Doch als Generalunternehmer haften auch Handwerksbetriebe für
die Einhaltung des Gesetzes durch
Subunternehmer sowie durch deren Autragnehmer. „Verstöße bei
Subdienstleistern werden mit Bußgeldern geahndet, die schnell die
unternehmerische Existenz bedrohen können“, warnt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Über
diese und alle weiteren Neuerungen
informiert der aktuelle ZDH-Flyer
„Der gesetzliche Mindestlohn. Was
Arbeitgeber wissen müssen.“
Der allgemeine Mindestlohn ist im
neuen Mindestlohngesetz geregelt.
Dieses schreibt eine Generalunternehmerhatung vor. Ihr zufolge haftet ein Autraggeber nicht nur dafür,
dass ein von ihm beautragter Unternehmer selbst den gesetzlichen
Mindestlohn zahlt. Die Hatung
erstreckt sich auch auf von diesen
beautragte Nachunternehmer oder
beautragte Verleiher. Durch diese
„Kettenhatung“ können Arbeitnehmer dieser Subunternehmen ab
Januar den ihnen vorenthaltenen
Mindestlohn auch beim Generalunternehmer geltend machen. „Im
eigenen Interesse sollten Unternehmer daher schnellstmöglich prüfen,
...ein Genuss –
die gesunden Fleischund Wurstwaren mit
Qualitätsgarantie...
15
Handwerkermagazin Nr. 130
Kurz gemeldet
Mindestlohn
Bei der Jahreshauptversammlung der Innung des Kfz-Gewerbes Kreis Bergstraße
wurden Karl-Heinz Göbel und Rudolf Korb mit dem Goldenen Meisterbrief geehrt.
(v.l.n.r.) Obermeister Willi Arndt, Karl-Heinz Göbel, Geschäftsführer Dietmar Schott,
Rudolf Korb und der stv. Obermeister Richard Thomas.
Mathes übergibt an Hiemenz
Bei der Bergsträßer Schreiner-Innung standen Neuwahlen an. Auf
unserem Bild der neue Vorstand
der Schreiner-Innung mit Geschätsführung und Gästen.
Quelle: Rhein-Main-Presse 03.01.2015
Der lächendeckende Mindestlohn
von 8,50 € pro Stunde greit. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht
das 1473 € brutto im Monat. Proitieren sollen 3,7 Millionen Beschätigte im Niedriglohnsektor.
Um Langzeitarbeitslosen den JobEinstieg zu erleichtern, kann bei
ihnen in den ersten sechs Wochen
vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und
Menschen mit Plichtpraktika oder
Praktika unter drei Monaten gilt der
Mindestlohn nicht.
Biomüll
Biomüll muss bundesweit getrennt
gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben 340 der
400 Stadt- und Landkreise eine
Biotonne eingeführt, jetzt müssen
die restlichen nachziehen. Das soll
helfen, dass die Stofe verstärkt für
Biogasanlagen oder als Düngemittel
genutzt werden können.
Elterngeld plus
v.l.n.r: Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergstraße Dietmar Schott,
Vorstandsmitglied Johannes Arnold (Wald-Michelbach), Vorstandsmitglied und
Prüfungsvorsitzender Reiner Lutzi (Biblis), Vorstandsmitglied Martin Rohr (Abtsteinach), Obermeister Richard Hiemenz (Einhausen), Stv. Obermeister Jürgen Hartnagel
(Einhausen), Regionalgeschäftsführer der IKK classic Wolfgang Gsell (Bensheim),
Vorstandsmitglied Rolf Mathes (Hirschhorn), Vorstandsmitglied Christian Ehmann
(Mörlenbach), Vorstandsmitglied und Lehrlingswart Sebastian Jöst (Fensterbau
Schäfer, Heppenheim), Vorstandsmitglied Walter Knapp (Gorxheimertal)
16
Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue
Form der einkommensabhängigen
staatlichen Unterstützung für Eltern.
Sie bietet Müttern und Vätern die
Möglichkeit, nach der Geburt eines
Kindes in Teilzeit zu arbeiten und
trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das
Elterngeld Plus ist nur halb so hoch
wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so
lange gezahlt. Das „alte Elterngeld“
soll neben dieser neuen Variante
weiter existieren.
Handwerkermagazin Nr. 130
Geschäftsführerwechsel bei der
Kreishandwerkerschaft
Mit Wirkung zum 01.04.2015 hat die
Kreishandwerkerschat Bergstraße ihren Bildungsbereich und den
Lehrbauhof an die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main übertragen. Das Ziel, den Bildungsstandort
Bergstraße und die Arbeitsplätze zu
erhalten, wurde somit nach mehreren Monaten erreicht. Die Verwaltung, die Buch- und Steuerstelle und
die Bensheimer Werkstätten bilden
küntig den Kernbereich der Kreishandwerkerschat Bergstraße. Wie
im Handwerk üblich, wurde auch
der Führungswechsel gut vorbereitet und leise vollzogen. Im Rahmen
der Neuausrichtung der Kreishandwerkerschat haben einige langjährige Mitarbeiter ihren Arbeitgeber
zum 1.4.2015 gewechselt, darunter
auch der ehemalige Hauptgeschätsführer Walter Gruß.
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde Herr Walter Gruß
für seine langjährigen Dienste bei
der Kreishandwerkerschat besonders geehrt. Herr Gruß war über
44 Jahre für die Kreishandwerkerschat tätig und hat das Handwerk
in der Region begleitet und geprägt.
Im Laufe seiner Karriere hat er die
Belange des Bergsträßer Handwerks
vorangetrieben und zur Entwicklung der einzelnen Innungen beigetragen. Nach seiner Ausbildung zum
Verwaltungsangestellten absolvierte
er den Betriebswirt des Handwerks
mit Erfolg und stieg 1998 zum Geschätsführer auf. In dieser Zeit hat er
viel bewegt und viel erlebt. Während
Von l.n.r.: GF Dietmar Schott, Kreishandwerksmeister Willi Arndt, Walter Gruß und der
stellvertretende Kreishandwerksmeister Heinz Krauß
seiner Amtszeit wurde z.B. der Neubau der Werkstatt für Behinderte in
Bensheim und die Errichtung einer
Zweigstelle in Mörlenbach ins Leben gerufen sowie die Erweiterung
des Berufsbildungszentrums mit
zusätzlichen Werkstätten in Bensheim und weiteren Außenstellen
realisiert. Höhepunkte zahlreicher
Veranstaltungen der Innungen und
der Kreishandwerkerschat unter
seiner Führung waren die Tage der
ofenen Tür im Berufsbildungszentrum sowie die Beteiligung des Gesamthandwerks an 6 Hessentagen,
zuletzt 2014 im Kreis Bergstraße, in
Bensheim.
Die Vertreter von Kreishandwerkerschat und Handwerkskammer
bedankten sich für die geleisteten
Dienste und die hervorragende
Arbeit zum Wohl des Bergsträßer
Handwerks. Herr Schott würdigte
die Tätigkeit von Herrn Gruß und
skizzierte die facettenreichen Aufgaben, die das Amt eines Geschätsführers mit sich bringe. Er habe viele
Jahre das Handwerk in der Region
geprägt. Herr Gruß bedankte sich
ausdrücklich bei allen Akteuren
und Wegbegleitern und wünschte
seinem Nachfolger stets ein glückliches Händchen und viel Erfolg.
Im Rahmen der Neustrukturierung
wurde Herr Dietmar Schott zum
alleinigen Geschätsführer gewählt.
Der gelernte Jurist und Betriebswirt ist seit mehreren Jahren für die
Kreishandwerkerschat tätig und
kennt sich bestens aus in der Handwerksorganisation.
17
Handwerkermagazin Nr. 130
Jahreshauptversammlung der SHK-Innung
Bei der Jahreshauptversammlung
der SHK-Innung berichtete Obermeister Werner Winkenbach über
ein ereignisreiches Geschätsjahr.
Einer der Höhepunkte war hier sicherlich der Innungsauslug nach
Schwendi und Ulm. Neben den
Regularien gab es auch zwei sehr
interessante Vorträge von Olaf Kittel, Handwerkskammer FrankfurtRhein-Main zu den hemen „Vorsorge für den Notfall – Absicherung
für den Fall der Fälle“ und „Unternehmensnachfolge im Handwerk“.
Auf unserem Bild v.l.n.r. Geschäftsführer Dietmar Schott, stv. Obermeister Karl Ludwig
und KHM Willi Arndt.
175 Jahre
Schreinerei Dörr
Eine der letzten Amtshandlungen
von Rolf Mathes als Obermeister
bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Schreiner-Innung
Kreis Bergstraße war die Überreichung von zwei Ehrenurkunden an
die Schreinerei Michael Dörr aus Biblis zum 175-jährigen Bestehen der
Schreinerei und zum 175-jährigen
Bestehen des Bestattungsunternehmens. Die Glückwünsche konnten
mit Josef, Patrick und Michael Dörr
gleich von drei Generationen des
Familienbetriebes Dörr entgegen genommen werden.
v.l.n.r.: Josef, Patrick und Michael Dörr und Rolf Mathes
Jahreshauptversammlung der Innung der Metallhandwerke Kreis Bergstraße
Dankeschön: Der stv. Obermeister
Albert Glanzner scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus
und legt damit auch sein Amt als
stv. Obermeister nieder. Obermeister Manfred Gärtner dankt Albert
Glanzner für seine hervorragende Arbeit im Vorstand der Innung
als Obermeister, stv. Obermeister,
Delegierter KH und HWK, im Gesellenprüfungsausschuss, DIN EN
1090-Beautragter und überreicht
einen Gutschein.
18
v.l.n.r. Horst Villmeter, Obermeister Manfred Gärtner, Albert Glanzner und KHM
Willi Arndt.
Handwerkermagazin Nr. 130
Jahreshauptversammlung der Uhrmacher-Innung Hessen Süd
Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Uhrmacher-Innung
Hessen Süd im Hotel Adler in GroßGerau wurden wichtige hemen angesprochen. Ein informativer Vortrag
zum hema „Vorsorge für den Notfall“ von Sonja Huhle (Handwerkskammer
Frankfurt-Rhein-Main)
begeisterte die Zuhörer. Die Uhrmacher sind ein Gewerk mit vielen Facetten und die Präzision bei der Arbeit ist beachtlich, so Geschätsführer
Dietmar Schott. Die Entwicklungen
in der Uhrmacherbranche, Zertiizierungsvoraussetzungen und die
Zusammenarbeit mit den bekannten Marken aus der Schweiz standen
ebenfalls auf der Agenda des Abends.
v.l.n.r.: Hagen Turner, Ralf Dorsheimer, Obermeister Jörg Leinekugel, Geschäftsführer
Dietmar Schott und Frank Döbel
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19
Handwerkermagazin Nr. 130
Wichtig: Unternehmensnachfolge
frühzeitig regeln! – Notfallleitfaden
Die Regelung der Nachfolge erfolgt
zwar in der Mehrzahl der Fälle altersbedingt und planmäßig, jedoch
tritt nach wie vor ein Viertel aller
Unternehmensübertragungen unvorhergesehen ein, z.B. infolge von
Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers.
vertrag beinhalten (z. B. mind. zwei
Gesellschater, die die Gesellschat
jeweils allein nach außen vertreten)?
Fällt die Unternehmerin oder der
Unternehmer durch Krankheit oder
Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist
gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig vor:
Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor?
Wer kann im Notfall kurzfristig die
Geschätsführung übernehmen?
Welche Voraussetzungen müssen
dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura
zum gegebenen Zeitpunkt)?
Bei Gesellschaten: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschater-
Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z. B. wer übernimmt
Testamentsvollstreckung,
Unterhaltsleistungen)?
• Notfall-„Fahrplan“
• wichtige Verträge
• Testament
• Vollmachten
• Passwörter
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eine Checkliste zum weiteren Vorgehen sowie Angaben zum Aube-
wahrungsort der jeweiligen Originale bei.
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Verkaufsdirektor Udo Retzlaff
Handwerkermagazin Nr. 130
Kostenfreie betriebswirtschaftliche
Beratung im Handwerk
durch den Betriebsberater der
Handwerkskammer FrankfurtRhein-Main,
Herrn Olaf Kittel
Themen
· Unterstützung von Existenzgründern bei ihrem Start in die Zukunt
· Hilfe für Betriebsinhaber bei betriebswirtschatlichen Fragen und
Problemen
· Betriebsübergaben: Beratungen
bei Generationswechsel hinsichtlich rechtlicher und wirtschatlicher Fragen sowie Hilfe bei der
Vorbereitung und Durchführung
· Hilfe bei Investitions- und
Finanzierungsvorhaben
· Betriebsanalysen
· Krisenberatung
· Marketing und Public Relation
· Social Media
Die Beratungen inden in der Regel
donnerstags oder nach Vereinbarung in der Kreishandwerkerschat
Bergstraße in Bensheim statt.
Terminvergabe
bei Frau Cornelia Stadler
Handwerkskammer
Frankfurt-Rhein-Main
Telefon: 06251/138102
E-Mail: [email protected]
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Region Bergstraße
Bäckerei mit 4 Mitarbeitern
Elektro-/Sanitärbetrieb
mit einem Mitarbeiter
Metallbaubetrieb mit 31 Mitarbeitern
Sanitärbetrieb mit 35 Mitarbeitern
Schreinerei mit 9 Mitarbeitern
Schreinerei mit 4 Mitarbeitern
Zimmerei mit 8 Mitarbeitern
Region Odenwald
Bäckerei und Konditorei mit 6
Mitarbeitern
Baubetrieb mit 18 Mitarbeitern
Elektrobetrieb mit einem Mitarb.
Elektrobetrieb mit 11 Mitarbeitern
Elektrobetrieb mit 12 Mitarbeitern
Friseursalon mit 3 Mitarbeitern
Malerbetrieb und Fachhandel mit 3
Mitarbeitern
Sanitärbetrieb mit einem Mitarb.
Sanitärbetrieb mit 4 Mitarbeitern
Zimmerei mit 4 Mitarbeitern
Region Ried
Elektrobetrieb ohne Mitarbeiter
Metzgerei mit 22 Mitarbeitern
Friseursalon mit 4 Mitarbeitern
Kfz-Werkstatt mit 4 Mitarbeitern
Maler- und Lackiererbetrieb mit
5 Mitarbeitern
Metallbaubetrieb mit 6 Mitarbeitern
Raumausstatterbetrieb mit 2
Mitarbeitern
Sanitärbetrieb ohne Mitarbeiter
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