CCM – Certified Collateral Manager 2016 Zertifikatslehrgang CAPITAL MARKETS ACADEMY Zertifikatslehrgang CCM – Certified Collateral Manager Marktveränderungen, vor allem aufgrund neuer Finanzmarktregulierungen, hatten in den letzten Jahren sowohl auf der Buy- als auch auf der Sellside enorme Auswirkungen auf die Besicherung von Finanztransaktionen. In unserem viertägigen Zertifikatslehrgang lernen Sie alles rund um ein effizientes Management von Sicherheiten. Zentrales Clearing von standardisierten OTC-Derivaten, Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity Coverage Ratio) und Collateral Crunch sind hier nur einige von vielen Stichwörtern, die bestimmen, wie Finanzinstitutionen ihr Collateral Management in der Zukunft handhaben werden. DAUER Um Sicherheiten flexibel gestalten und Viertägiges Blockseminar, jeweils 09:30– 17:00 Uhr plus ein Tag für die Präsentation und Besprechung der Hausarbeiten. optimal einsetzen zu können und so wendige Theorie vermittelt, als auch den Anforderungen an ein effizientes die Möglichkeit gibt, das Gelernte Collateral Management gerecht zu in praktischen Übungen anzuwenden ORTE werden, muss ein Collateral Manager und Lösungen selbst zu erarbeiten. Deutsche Börse AG Börsenplatz 4 60313 Frankfurt Germany von Collateral und die damit ein- Lernziele Deutsche Börse AG/Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Germany GEBÜHR (zzgl. MwSt.) EUR 3.200 Frühbucherrabatt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: EUR 2.950 WEB die vielen Verwendungsmöglichkeiten hergehenden unterschiedlichen Anfor- Der Kurs vermittelt ein umfassendes derungen aus regulatorischer und Verständnis von operationeller Sicht beherrschen. • Collateral Management im Allgemeinen Case Studies – ein ganzheitlicher Blick auf das Thema • Zusammenspiel zwischen Depotbank Ziel dieses Seminars ist es, das Thema • Unterschiede zwischen „bilateralem Collateral Management umfassend zu vermitteln. So wird die allgemeine Bedeutung von Collateral beleuchtet und Collateral Manager Collateral Management“ und „Tri-Party Collateral Management“. • Collateral Management-Services www.deutsche-boerse.com/ccm und auch die spezielle Verwendung und -Prozesse speziell bei Eurex Weitere Informationen und Online-Registrierung: in den unterschiedlichen Geschäftsbe- Clearing und dem Liquidity Hub reichen vorgestellt. Regulatorische Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen im Markt sind ebenso Thema wie das Collateral Management von Eurex Exchange /Eurex TERMINE 2016 23.05.– 24.05. und 09.06.–10.06. 2016 (Blockseminar), Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 11. 04. 2015 01. 07. 2016 ( Präsentation Hausarbeit ) 27. 07. 2016 (Prüfung) 2 das den Teilnehmern sowohl die not- Clearing. Eine Mischung aus interaktiven Fachvorträgen, Präsentationen und Fallstudien sorgen für ein Programm, der Clearstream • Aufsichtsrechtliche Anforderungen und regulatorische Grundlagen • Besicherungspflicht für bilaterale OTC-Derivate Programmstruktur Dozenten Das Programm besteht aus einem vier- Dozenten aus Theorie und Praxis garan- tägigen Blockseminar, einer Hausarbeit tieren ein inhaltlich rundes Programm, und einer theoretischen Prüfung. das das Thema Collateral Management aus allen Perspektiven beleuchtet. Das Blockseminar setzt sich aus drei Units zusammen. Für die Präsentation Professoren der Cologne Business der Hausarbeit zur Fallstudie in Unit IV School geben dem Programm den wird ein nachgelagerter Termin ange- nötigen akademischen Rahmen, setzt. Der theoretische Teil der Prüfung während Referenten aus dem Markt findet ca. 4 Wochen nach Beendigung den Bezug zur Praxis gewährleisten. des Blockseminares statt. Gesa Benda, BNY Mellon, Managing Prüfung Director, Global Collateral Services, Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ist seit mehr als 15 Jahren in der Ab- ab, die aus zwei Teilen besteht. wicklung und Besicherung von Deri- Teil 1: Multiple-Choice-Fragen zu schäfte tätig. Ihre Schwerpunkte liegen vaten, Repos und WertpapierleihegeUnits 1 und 2. Diese Prüfung wird elek- im Bereich des Tri-Party Collateral tronisch vor Ort in Eschborn abgelegt. Managements. Frau Benda ist Mitglied Teil 2: Hausarbeit zu Unit 3. in der COGESI Arbeitsgruppe der EZB. Die Endnote setzt sich aus der Note Matthias Luck, mmFinance Training zu Teil 1 und 2 im Verhältnis 2:1 for Financial Markets GmbH Partner, zusammen. referiert seit 20 Jahren zu den Themen Derivate, Strukturierte Produkte und Detaillierte Informationen zum Prü- Risikomanagement. fungsablauf finden Sie in der Prüfungsordnung, die auf unserer Webseite Prof. Dr. Bloos hat seit 2011 die Pro- veröffentlicht wird. fessur für Betriebswirtschaftslehre Zielgruppe Vorher referierte er an der Goethe Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Universität Frankfurt am Main im Führungskräfte aus den Bereichen Bereich Finance. Er hat zudem als an der Cologne Business School inne. Handel, Clearing, Collateral Manage- Gastprofessor an der Wharton School ment, Middle Office, Repo, Asset in Pennsylvania und der Wirtschafts- Management und Liquiditätsmanage- universität in Wien Vorlesungen ment aus Banken, Fondshäusern, gehalten. Asset-Management-Gesellschaften, Depotbanken, CCPs und Börsen. Ingo Deisenroth ist Head of Unit bei Eurex Repo GmbH und referiert seit 2011 zum Thema Repo. Nicole Sattinger, GSF & Broker/Dealer Sales & RM (MGD), Clearstream Banking AG 3 Agenda Unit 1 Unit 2 Unit 3 T1 – Überblick Collateral Management T2 – Collateral Management an Eurex Exchange T4 – Case Study Überblick Collateral Management Überblick Risiken Anforderungen an Collateral für verschiedene Bereiche • EZB • CCPs • Nicht geclearte OTC-Derivate • Repos • Wertpapierleihe Margining an Eurex Clearing • RBM • Prisma Wertpapierleihe nach der Finanzkrise • Players und Cash Flows • Wettbewerbsdruck für Investment Manager • Risikominimierung für institutionelle Anleger • Verwahrer und Geschäftsbanken Aufsichtsrechtliche Aspekte • Trends in der Aufsicht • Anerkennung verschiedener Assets • Rechtliche Grundlagen (EMIR, etc.) Collateral Segregation allgemein • Modelle • Besicherung bilateraler OTC-Derivate Collateral Segregation an Eurex Clearing T3 – Repo und Wertpapierleihe Einführung Short Selling Eurex Repo/GC Pooling Case: Quadriserv und der Short Selling-Markt • Schaffung eines zentralisierten Marktes für die Wertpapierleihe • Transparenz in einem zentralisierten Shorting-Markt • Aufdeckung privater Informationen GC Pooling Select Aufgabe: Hausarbeit Überblick Repo Triparty Repo/Clearstream Wertpapierleihe SecLend Market Matthias Luck – mmFinance (T2) Gesa Benda – BNY Mellon Nicole Sattinger – Clearstream (T3) Ingo Deisenroth – Eurex Repo (T3) Prof. Dr. Uwe Wilhelm Bloos – Cologne Business School Programm-Management Sarah Taines Deutsche Börse Group Programm-Manager Deutsche Börse AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Germany T +49-69-211-1 38 89 F +49-69-211-1 37 63 [email protected] www.deutsche-boerse.com/cma © Eurex, Januar 2016 Herausgeber Eurex Frankfurt AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Deutschland99 764 Eurex Zürich AG Löwenstrasse 3 8021 Zürich Schweiz 764 www.eurexchange.com Bestellnummer E2D-186-0116 ARBN-Nummer Eurex Frankfurt AG ARBN 100 999 764 F +49-69-211-1 37 63 Eurex Frankfurt AG, Capital Markets Academy, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland Zertifikatslehrgang CCM – Certified Collateral Manager Anmeldung Personalien NACHNAME VORNAME GEBURTSORT UND -DATUM Adresse privat STRASSE / POSTFACH POSTLEITZAHL / ORT TELEFON/FAX E-MAIL Adresse geschäftlich ARBEITGEBER STRASSE / POSTFACH POSTLEITZAHL / ORT TELEFON/FAX E-MAIL Rechnungsadresse PRIVATE ADRESSE GESCHÄFTLICHE ADRESSE Angaben zum Lehrgang TERMIN 23.05.– 24.05. / 09.06.– 10.06. (Blockseminar), 01. 07. (Präsentation Hausarbeit), 27. 07. (Prüfung) Berufserfahrung JAHRE INSGESAMT JAHRE IM FINANZBEREICH Teilnahmevereinbarung und Erklärung Ich möchte über das aktuelle Schulungsangebot der Capital Markets Academy der Deutsche Börse AG informiert werden. Mit den AGBs, den Teilnahmebedingungen sowie den Studiengebühren und Zahlungsbedingungen erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Sofern ich kein Kaufmann im Sinne des HGB bin, nehme ich zur Kenntnis, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie umseitig abgedruckt habe. Hotelbuchung: Wir können für unsere Seminarteilnehmer leider keine Zimmerreservierung vornehmen. Für Buchungskosten, die Ihnen im Falle einer Absage des Seminars durch die Eurex Frankfurt AG entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. ORT/ DATUM STEMPEL / UNTERSCHRIFT NAME IN DRUCKBUCHSTABEN Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand des Vertrags Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Eurex Frankfurt AG im Rahmen von Schulungen und Prüfungen regeln die Erbringung von Schulungs- und Prüfungsleistungen und den Verkauf von Lernprogrammen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlichten Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter www.deutsche-boerse.com /cma) enthalten. Vertragspartner sind die Eurex Frankfurt AG sowie die zur Schulung bzw. Prüfung zugelassenen Teilnehmer oder die Besteller von Lernprogrammen (gemeinsam jeweils die „Kunden“). Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags Ein Vertrag auf Teilnahme an einer bezeichneten Schulungs- bzw. Prüfungsveranstaltung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Kunden und Zusendung einer Anmeldebestätigung durch die Eurex Frankfurt AG zustande. Schulungs- und Prüfungsleistungen Art und Umfang der Schulungs- und Prüfungsleistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des Katalogs beschrieben; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die im Katalog näher beschriebenen Schulungen wird die Eurex Frankfurt AG, sofern die angebotene Schulung ein Präsenzseminar ist, in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Kunden oder in externen Veranstaltungsräumen (zum Beispiel Konferenzhotels) durchführen. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenzseminare werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Bestellung von Lernprogrammen Die Eurex Frankfurt AG bietet neben Schulungen und Prüfungen auch Lernprogramme gemäß Katalog an. Diese bestehen aus Web-based-Trainings (WBT). WBTs werden für drei Monate von der Eurex Frankfurt AG für den Online-Zugriff mittels einer Zugangskennung vorgehalten. Danach hat die Eurex Frankfurt AG das Recht, das WBT zu löschen bzw. die Zugangskennung des Kunden zu sperren. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen Die Seminar- bzw. Prüfungsgebühr schließt die Seminarbzw. Prüfungsteilnahme, ausführliche Seminarunterlagen und Erfrischungen ein. Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Katalogpreise. Der Seminar- bzw. Prüfungspreis wird generell zuzüglich Mehrwertsteuer vor Beginn des Seminars in Rechnung gestellt. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist ein Zahlungseingang nicht vor Seminar- bzw. Prüfungsbeginn zu verzeichnen, so kann die Eurex Frankfurt AG dem Seminarteilnehmer die Teilnahme an diesem Seminar bzw. dieser Prüfung verweigern. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Copyright Seminarunterlagen, Lernprogramme und E-Vorlesungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Eurex Frankfurt AG weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Haftung Die Eurex Frankfurt AG haftet bei vorsätzlichen Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die Eurex Frankfurt AG hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Eurex Frankfurt AG nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Falle haftet die Eurex Frankfurt AG gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Eurex Frankfurt AG zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Eurex Frankfurt AG zurückzuführen ist. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produktionshaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens gem. § 254 BGB bleibt unberührt. Die Eurex Frankfurt AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer Die Eurex Frankfurt AG ist berechtigt kurzfristig von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für das Seminar bzw. die Prüfung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 10 Personen. Der Eurex Frankfurt AG steht es jedoch im Einzelfall frei, das Seminar bzw. die Prüfung auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits Gebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Eurex Frankfurt AG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. eine(n) andere(n) Trainer/-in ersatzweise einzusetzen. Die Eurex Frankfurt AG wird dabei den Teilnehmer über die Verlegung oder die Absage informieren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn des Seminars schriftlich, per Fernkopierer, per E-Mail oder online unter www.deutsche-boerse.com/cma bei der Eurex Frankfurt AG (60485 Frankfurt am Main, Fax +49-69-211-137 63, E-Mail: [email protected]) die Veranstaltung stornieren und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet die Eurex Frankfurt AG für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Beitrag in Höhe von EUR 50, der mit dem zu erstattenden Preis des Seminars verrechnet wird. Die darüber hinaus bereits gezahlten Gebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer wird der Nachweis, dass der Eurex Frankfurt AG geringere Aufwendungen entstanden sind, nicht abgeschnitten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Für Prüfungen im Rahmen des Zulassungsprozesses gilt die Gebührenordnung der Eurex Deutschland. Kann der Teilnehmer nicht an einem Seminar teilnehmen, hat er zudem die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrags mit dem Ersatzteilnehmer und unter der Bedingung, dass der Vertrag zwischen der Eurex Frankfurt AG und dem Ersatzteilnehmer spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn rechtswirksam zustande gekommen ist. Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an dem Seminar bzw. der Prüfung teilnehmen kann, das Seminar bzw. die Prüfung auch alternativ bis zu drei Wochen vor Beginn auf einen anderen Termin umbuchen. Dem Teilnehmer wird dafür eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 berechnet. Eine Umbuchung innerhalb einer Frist von weniger als drei Wochen ist nicht möglich. Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung des Seminars bzw. im Falle eines nicht fristgemäßen Vertragsabschlusses zwischen der Eurex Frankfurt AG und einem Ersatzteilnehmer oder im Falle der Nichtteilnahme ist der volle Preis zu entrichten bzw. wird der bereits gezahlte Preis nicht erstattet. Datenschutz Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Eurex Frankfurt AG seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Die Eurex Frankfurt AG gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Die Eurex Frankfurt AG verpflichtet sich, die ihr vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, mit Ausnahme der Daten, die nationale Behörden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Rechtsanwälte benötigen, um gesetzliche Pflichten der Eurex Frankfurt AG erfüllen zu können oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten und dies im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht. Sie wird durch entsprechende Maßnahmen (§9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit der Inanspruchnahme von Leistungen der Eurex Frankfurt AG und nach deren Ende aufrecht erhalten bleibt. Sofern der Kunde an einer web-basierten Prüfung teilnimmt, werden seine Prüfungsergebnisse personenbezogen mindestens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und können danach von dem Kunden so lange abgerufen werden, bis der Kunde der Speicherung der Prüfungsergebnisse widerspricht. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Kunden an Dritte für andere Zwecke, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Widerrufsrecht Dem Kunden – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht gem. § 3 FernabsatzG in Verbindung mit § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs entweder schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger und/oder die Rücksendung der Waren an die Eurex Frankfurt AG – Capital Markets Academy – 60485 Frankfurt am Main innerhalb von zwei Wochen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt einen Tag nach Absendung des Anmeldeformulars. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Sämtliche unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Schriftform Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformfordernis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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