Privates Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt 57629 Marienstatt Tel.: 02662/96986-0 • Fax: 02662/96986-290 E-Mail: [email protected] Homepage: www.gymnasium-marienstatt.de Information zum Mittagessen im Schuljahr 2015/2016 Sehr geehrte Eltern der Halbtagsschüler/innen, wir möchten gerne auch Ihren Kindern an den Schultagen mit Ausnahme des Freitags ein Mittagessen in unserer neuen Mensa anbieten und dazu einige Informationen geben. Essensschichten Das Essen wird vom Personal des Zweckbetriebs Mensa der VVG Abtei Marienstatt mbH in der neuen Vollküche zubereitet und in drei Schichten ausgegeben: In der 6. Stunde (11.35 bis 12.15 Uhr) werden täglich die drei Ganztagsklassen der Jahrgangsstufen 8 und 9 und am „langen Mittwoch“ auch die 10. Klassen essen können. In der 7. Stunde (12.20 bis 13.00 Uhr) haben täglich die Ganztagsschüler/innen der 5. bis 7. Klasse sowie an den „AG-Tagen“ (Dienstag und Donnerstag) auch die Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft aus den Halbtagsklassen 5 bis 10 und aus der MSS Gelegenheit zum Mittagessen. Die Oberstufe (MSS) schließlich wird grundsätzlich in der 8. Stunde (13.05 bis 13.45 Uhr) essen können (AG-Teilnehmer aus der MSS: dienstags und donnerstags bereits in der 7. Stunde, s. o.). Tischgruppen Die Essensausgabe für einzelne Tischgruppen mittels Servierwagen und Schüsseln hat sich in den vergangen Jahren bewährt - eine Einzelausgabe nach dem Tablettsystem wird es also nicht geben. Stattdessen werden die Klassen (bzw. Teile davon) zu Tischgruppen zusammengefasst und die Schüler/innen übernehmen es im wöchentlichen Rhythmus, den Tisch einzudecken, Essensportionen zu verteilen und die Tische zu säubern. Beaufsichtigt wird das Mittagessen von Lehrkräften, FSJ´lern und Ganztags-Mitarbeiterinnen. Bei den Gerichten wird grundsätzlich nach Vegetariern und Nicht-Vegetariern unterschieden. Weiterhin bekommen Schüler/innen mit Allergien bzw. sonstigen Einschränkungen bzgl. der Gerichte (z. B. kein Verzehr von Schweinefleisch) jeweils eigene Portionen. Bei bestehenden Lebensmittelallergien bitten wir Sie um ein ärztliches Attest. Ein Speiseplan für den Zeitraum eines Monats findet sich auf unserer Homepage. Die Auswahl der Gerichte orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Ernährungsgesellschaft (DEG) auch was die Vielfalt an Gemüse und den Umfang von Fleischgerichten anbetrifft. Die Tage mit bestimmten Schwerpunkten wechseln jede Woche – es wird also keine festen „Fleischtage“ etc. geben. Ein „Mensaausschuss“ (aus den Eltern- und Schülersprecher/innen sowie Vertreter/innen der Schule und der Küche) wird einmal pro Halbjahr über alle Fragen des Essens und dessen Organisation sprechen. Abo-System Zurzeit können wir den Eigenanteil (die restlichen Kosten des Essens werden vom Westerwaldkreis finanziert) von 3,-€ pro Mahlzeit halten. Falls sich im Laufe des Schuljahres zeigen sollte, dass die Kosten für Lebensmitteleinsatz, Energie und Personal wesentlich steigen, müsste u.U. eine adäquate Preissteigerung erfolgen. Zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung kann jeweils ein „Vierteljahres-Abo“ (über jeweils 10 Schulwochen) abgeschlossen werden. Dazu füllen Sie bitte die beigefügte Anmeldung aus und kreuzen die gewünschten wöchentlichen Essentage (Mo-Do) sowie die Art des Essens (ohne Einschränkungen, vegetarisch, Sonstiges: mit Angabe der Besonderheit!) an. Die Wahl einer Essensart gilt für alle Tage eines gesamten Quartals und kann nur zum nächsten Quartal verändert werden. Zum Start des neuen Schuljahres möchten wir Ihnen für die Zeit bis zu den Herbstferien (6 Wochen) die Möglichkeit eines verkürzten „Schnupper-Abos“ bieten. Bitte beachten Sie, dass sich zur Beschränkung des Verwaltungsaufwands das „Essens-Abo“ eines Schuljahres jeweils um ein weiteres Quartal verlängert, sofern es nicht bis zu bestimmten Melde-Stichtagen gekündigt wird. Diese Stichtage liegen in der Regel zwei Wochen vor Quartalsende. Gleiches gilt für Änderungen, z. B. die gewünschten Wochentage betreffend. Formulare für solche Änderungen bzw. die Abund Ummeldung vom Essen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik „Mensa“. Ein Neueinstieg jeweils zum nächsten Quartal ist natürlich möglich – auch hierzu gelten die unten aufgeführten Melde-Stichtage. Mit dem Schuljahr endet auch die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Melde-Stichtag (An-, Um- oder Abmeldung) Schnupper-Abo: 07.09.15 – 18.10.15 12.11.15 15.10.15 I. Quartal: 07.09.15 – 29.11.15 12.11.15 19.11.15 II. Quartal: 30.11.15 – 21.02.16 21.01.16 04.02.16 III: Quartal: 22.02.16 – 15.05.16 14.04.16 28.04.16 IV. Quartal: 16.05.16 – 17.07.16 23.06.16 Die Abrechnung erfolgt über den Bankeinzug einer Pauschale, die sich nach den jeweiligen Essenstagen im Abo-Zeitraum berechnet – die Termine sind oben angegeben. Dazu werden die die für die Essensverpflegung Ihres Kindes in Frage kommenden Wochentage im Quartal gezählt – unterrichts- und schulfreie Tage (bewegliche Ferientage, Klassenfahrten, Wandertage etc.) der Klasse finden also Berücksichtigung. Eine Übersicht in Form eines klassenbezogenen Mensakalenders finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Mensa-Ausweise An jedes angemeldete Kind wird ein Ausweis vergeben, auf dem u.a. die bestellten Essenstage jeweils mit einer Farbe vermerkt sind (Blau für Montag etc.). Bei Abmeldung oder Änderung des Essens muss dieser Ausweis dann zurückgegeben bzw. ausgetauscht werden. Der Ausweis ist jederzeit in Verbindung mit dem Schülerausweis bei Nutzung der Mensa vorzulegen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage in Folge entschuldigt fehlen, erfolgt rückwirkend eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung an jedem Krankheitstag im Sekretariat bis spätestens 8.00 Uhr zwingend erforderlich. Bei kürzeren Fehlzeiten (bis zu drei Tagen oder einzelne Tage) kann keine Erstattung erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine solche Erstattung aus organisatorischen Gründen rückwirkend nach Schuljahresende durch eine Überweisung vornehmen (die Fehlzeiten sind sowohl im Sekretariat als auch im Klassenbuch dokumentiert). Für Familien, deren besondere soziale und finanzielle Lage eine Teilnahme am Mittagsessen erschwert, gibt es staatliche Unterstützung eigens für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen. Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie können sich darüber hinaus aber auch vertrauensvoll an Herrn Stuckenhoff oder Herrn Marenbach wenden. Denn auch der Förderverein bietet individuelle Hilfe über einen eigens eingerichteten „Sozialfonds“. Abo-Zeitraum Abbuchungstermin Bei einer Teilnahme füllen Sie bitte zusätzlich die Anmeldung zur Nutzung der Mensa Marienstatt sowie die Einzugsermächtigung zur Zahlung der Essenskosten über Lastschriftverfahren aus. Auf Grund der neuen europaweiten Bestimmungen (SEPA-Lastschriftverfahren) wurde für jedes Kind eine IdentifikationsNummer (Mandatsreferenz) vergeben – falls Sie also mehrere Kinder zum Essen anmelden möchten, wäre die Einzugsermächtigung mehrmals zu erteilen. Vielen Dank! Mit besten Grüßen P. Jakob Schwinde, Stephan v.d. Benken, Wilfried Marenbach Schulleitung Abt Andreas Range Verwaltung VVG Abtei Marienstatt Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) für Ganztagsschüler (Stand: 17.07. 2014) Präambel Die nachfolgenden AGBs dienen der Abgrenzung der Rechte und Pflichten der Mensa-Nutzung zwischen dem Betreiber, dem Zweckbetrieb Mensa der VVG Abtei Marienstatt, und den Ganztagsschülern als Nutzer der Mensa Marienstatts. Gemeinsam mit der Schulleitung hat der Zweckbetrieb die Aufgabe übernommen, die Bestellung, Ausgabe und Abrechnung von Mittagsessen zu organisieren. Im Rahmen dieser Tätigkeit bedarf es einiger Regelungen, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen. § 1– Vertragsnehmer / Nutzer (1) Vertragspartner sind die unter Nr. 1 und 2 bzw. 9 und 10 der Anmeldung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung genannten Vertragsnehmer sowie der Zweckbetrieb der VVG Abtei Marienstatt. (2) Nutzer im Sinne dieser AGBs sind die unter Nr. 9 und 10 genannten Personen. (3) Nutzer kann grundsätzlich jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Privaten Gymnasiums Marienstatt werden. (3) Sollte ein Nutzer länger als drei Tage in Folge entschuldigt fehlen, erfolgt rückwirkend eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge ab dem vierten Fehltag. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung an jedem Krankheitstag im Sekretariat bis spätestens 8.00 Uhr zwingend erforderlich. (4) Bei kürzeren Fehlzeiten (bis zu drei Tagen oder einzelne Tage) kann keine Erstattung erfolgen. (5) Eine Erstattung wird per Banküberweisung aus organisatorischen Gründen rückwirkend nach Schuljahresende vorgenommen (die Fehlzeiten sind sowohl im Sekretariat als auch im Klassenbuch dokumentiert). § 5 – Essensausgabe, -ablauf und -regeln (1) Die Teilnahme am Mittagessen ist nur mit gültigem Nutzerausweis (bei Schüler/innen in Verbindung mit dem Schülerausweis) möglich. Es ist dort keine nachträgliche Barzahlung vorgesehen! (2) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen. (3) Das Essen wird von der Küche über Wagen ausgegeben, um dann von den Nutzern in wöchentlichen Tischdiensten innerhalb von Tischgruppen verteilt zu werden. (4) Um gewährleisten zu können, dass die bestellten Essensarten auch richtig zugeordnet werden, sind die Nutzer aufgefordert, in den ihnen zugeordneten Tischgruppen zu essen. (5) Alle Schüler/innen helfen bei der Durchführung des Essens mit. Dazu gehören das Abholen des Essens, § 2 – Nutzerausweis (1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen ausgestellten Nutzerausweis mit den notwendigen Angaben zur Mittagsverpflegung (Klasse, Art des Essens, Essensschicht, Tischgruppe). (2) Die Wahl einer Essensart gilt für ein gesamtes Quartal und kann nur zum jeweiligen Melde-Stichtag für das nächste Quartal verändert werden. (3) Der Nutzerausweis ist nicht übertragbar. Er gilt bei Schüler/innen nur in Verbindung mit dem Schülerausweis, der ebenfalls immer mitgeführt werden muss. (4) Die von der Schulleitung zur Aufsicht eingesetzten GTS-Mitarbeiter sind berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs des Nutzerausweises durch den Nutzer, diesen einzuziehen bzw. zu sperren. Nach Rücksprache mit dem Vertragsnehmer, nicht dem Nutzer, kann dieser wieder ausgehändigt werden. (5) Die persönlichen Daten werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unterliegen dem Datenschutz. Alle Personen, welche Zugriff zu den Daten haben, verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die Abspeicherung der Daten dient nur dem Zwecke der Mensa-Abrechnung und der persönlichen Information des Nutzers und ggf. seines gesetzlichen Vertreters. Alle zum Zweck der Mensa-Nutzung gespeicherten Daten werden bei Beendigung des Schul- bzw. Arbeitsverhältnisses gelöscht. Ich habe diese Datenschutzklausel gelesen und stimme zu, dass die o. g. Kunden- und Nutzerdaten elektronisch gespeichert werden. § 3 – Informationen im Internet (1) Die Homepage des Privaten Gymnasiums Marienstatt bietet Informationen über • • • • den Speiseplan Formulare für An-, Ab- und Ummeldungen eine Übersicht der Essentage und daraus resultierenden Kosten (sog. „Mensakalender“) Hinweise zur finanziellen Unterstützung für die Mittagsverpflegung § 4 – Bezahlung (1) Die Kosten für eine Mahlzeit belaufen sich zurzeit auf 3,- € für Schüler/innen sowie 4,- € für Lehrer/innen bzw. GTS-Mitarbeiter/innen im pädagogischen Bereich des Gymnasiums Marienstatt. (2) Es erfolgt eine quartalsweise Abbuchung – in der Regel zum Beginn der Monate September, Dezember, März und Juni. Die Höhe der Quartals-Pauschale ist die Summe der Tage, an denen Essen für den Nutzer bereitgestellt wurde, dividiert durch vier. (6) (7) (8) (9) das Decken der Tische, die Verteilung der Speisen in den Tischgruppen und an den Einzeltischen, ggf. das Kümmern um Nachschlag. Nach Beendigung der Mahlzeiten organisieren die Nutzer das Wegräumen des Geschirrs zur Rücknahmestelle, das Säubern der Tische und Anrücken der Stühle. Alle Schüler/innen achten auf eine angemessene Lautstärke – insbesondere für das gemeinsame Gebet in der Mensa vor dem Essen. Alle Schüler/innen achten darauf, dass es an den Tischen der Klassen einen gemeinsamen Anfang des Essens und möglichst einen gemeinsamen Abschluss gibt. Der Nutzer verlässt die Mensa frühestens 20 Minuten vor dem Ende seiner Essensschicht. Die restliche Zeit der Mittagspause können die Schüler/innen in den durch gesonderte Aushänge ausgewiesenen Pausenbereichen verbringen. § 6 – Kündigung (1) Die Teilnahme am Mittagessen ist Teil des verpflichtenden Ganztagsunterrichts am Privaten Gymnasium Marienstatt. Sie endet mit der Abmeldung von diesem Ganztagsunterricht. (2) Bei Vertragsende muss der Nutzer den Nutzerausweis zurückgeben. § 7 – Sonstiges (1) Im Mensabereich gilt die Schul- und Hausordnung des Privaten Gymnasiums Marienstatt. Marienstatt, 26.05.2015 P. Jakob Schwinde, Stephan v.d. Benken, Wilfried Marenbach Schulleitung Abt Andreas Range Verwaltung VVG Abtei Marienstatt
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