Information zum Mittagessen im Schuljahr 2015/2016

Privates Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt
57629 Marienstatt
Tel.: 02662/96986-0 • Fax: 02662/96986-290
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.gymnasium-marienstatt.de
Information zum Mittagessen im Schuljahr 2015/2016
Sehr geehrte Eltern der Halbtagsschüler/innen,
wir möchten gerne auch Ihren Kindern an den Schultagen mit Ausnahme des Freitags ein Mittagessen in
unserer neuen Mensa anbieten und dazu einige Informationen geben.
Essensschichten
Das Essen wird vom Personal des Zweckbetriebs Mensa der VVG Abtei Marienstatt mbH in der neuen
Vollküche zubereitet und in drei Schichten ausgegeben:
In der 6. Stunde (11.35 bis 12.15 Uhr) werden täglich die drei Ganztagsklassen der Jahrgangsstufen 8 und 9
und am „langen Mittwoch“ auch die 10. Klassen essen können.
In der 7. Stunde (12.20 bis 13.00 Uhr) haben täglich die Ganztagsschüler/innen der 5. bis 7. Klasse sowie
an den „AG-Tagen“ (Dienstag und Donnerstag) auch die Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft aus
den Halbtagsklassen 5 bis 10 und aus der MSS Gelegenheit zum Mittagessen.
Die Oberstufe (MSS) schließlich wird grundsätzlich in der 8. Stunde (13.05 bis 13.45 Uhr) essen können
(AG-Teilnehmer aus der MSS: dienstags und donnerstags bereits in der 7. Stunde, s. o.).
Tischgruppen
Die Essensausgabe für einzelne Tischgruppen mittels Servierwagen und Schüsseln hat sich in den
vergangen Jahren bewährt - eine Einzelausgabe nach dem Tablettsystem wird es also nicht geben.
Stattdessen werden die Klassen (bzw. Teile davon) zu Tischgruppen zusammengefasst und die
Schüler/innen übernehmen es im wöchentlichen Rhythmus, den Tisch einzudecken, Essensportionen zu
verteilen und die Tische zu säubern. Beaufsichtigt wird das Mittagessen von Lehrkräften, FSJ´lern und
Ganztags-Mitarbeiterinnen.
Bei den Gerichten wird grundsätzlich nach Vegetariern und Nicht-Vegetariern unterschieden. Weiterhin
bekommen Schüler/innen mit Allergien bzw. sonstigen Einschränkungen bzgl. der Gerichte (z. B. kein
Verzehr von Schweinefleisch) jeweils eigene Portionen. Bei bestehenden Lebensmittelallergien bitten wir
Sie um ein ärztliches Attest. Ein Speiseplan für den Zeitraum eines Monats findet sich auf unserer
Homepage. Die Auswahl der Gerichte orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen
Ernährungsgesellschaft (DEG) auch was die Vielfalt an Gemüse und den Umfang von Fleischgerichten
anbetrifft. Die Tage mit bestimmten Schwerpunkten wechseln jede Woche – es wird also keine festen
„Fleischtage“ etc. geben.
Ein „Mensaausschuss“ (aus den Eltern- und Schülersprecher/innen sowie Vertreter/innen der Schule und der
Küche) wird einmal pro Halbjahr über alle Fragen des Essens und dessen Organisation sprechen.
Abo-System
Zurzeit können wir den Eigenanteil (die restlichen Kosten des Essens werden vom Westerwaldkreis
finanziert) von 3,-€ pro Mahlzeit halten. Falls sich im Laufe des Schuljahres zeigen sollte, dass die Kosten für
Lebensmitteleinsatz, Energie und Personal wesentlich steigen, müsste u.U. eine adäquate Preissteigerung
erfolgen.
Zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung kann jeweils ein „Vierteljahres-Abo“ (über jeweils 10
Schulwochen) abgeschlossen werden. Dazu füllen Sie bitte die beigefügte Anmeldung aus und kreuzen
die gewünschten wöchentlichen Essentage (Mo-Do) sowie die Art des Essens (ohne
Einschränkungen, vegetarisch, Sonstiges: mit Angabe der Besonderheit!) an. Die Wahl einer Essensart
gilt für alle Tage eines gesamten Quartals und kann nur zum nächsten Quartal verändert werden.
Zum Start des neuen Schuljahres möchten wir Ihnen für die Zeit bis zu den Herbstferien (6 Wochen)
die Möglichkeit eines verkürzten „Schnupper-Abos“ bieten.
Bitte beachten Sie, dass sich zur Beschränkung des Verwaltungsaufwands das „Essens-Abo“ eines
Schuljahres jeweils um ein weiteres Quartal verlängert, sofern es nicht bis zu bestimmten Melde-Stichtagen
gekündigt wird. Diese Stichtage liegen in der Regel zwei Wochen vor Quartalsende. Gleiches gilt für
Änderungen, z. B. die gewünschten Wochentage betreffend. Formulare für solche Änderungen bzw. die Abund Ummeldung vom Essen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik „Mensa“. Ein Neueinstieg jeweils
zum nächsten Quartal ist natürlich möglich – auch hierzu gelten die unten aufgeführten Melde-Stichtage. Mit
dem Schuljahr endet auch die Teilnahme an der Mittagsverpflegung.
Melde-Stichtag
(An-, Um- oder Abmeldung)
Schnupper-Abo: 07.09.15 – 18.10.15
12.11.15
15.10.15
I. Quartal: 07.09.15 – 29.11.15
12.11.15
19.11.15
II. Quartal: 30.11.15 – 21.02.16
21.01.16
04.02.16
III: Quartal: 22.02.16 – 15.05.16
14.04.16
28.04.16
IV. Quartal: 16.05.16 – 17.07.16
23.06.16
Die Abrechnung erfolgt über den Bankeinzug einer Pauschale, die sich nach den jeweiligen
Essenstagen im Abo-Zeitraum berechnet – die Termine sind oben angegeben. Dazu werden die die
für die Essensverpflegung Ihres Kindes in Frage kommenden Wochentage im Quartal gezählt –
unterrichts- und schulfreie Tage (bewegliche Ferientage, Klassenfahrten, Wandertage etc.) der Klasse
finden also Berücksichtigung. Eine Übersicht in Form eines klassenbezogenen Mensakalenders finden Sie
ebenfalls auf unserer Homepage.
Mensa-Ausweise
An jedes angemeldete Kind wird ein Ausweis vergeben, auf dem u.a. die bestellten Essenstage jeweils
mit einer Farbe vermerkt sind (Blau für Montag etc.). Bei Abmeldung oder Änderung des Essens muss
dieser Ausweis dann zurückgegeben bzw. ausgetauscht werden. Der Ausweis ist jederzeit in Verbindung
mit dem Schülerausweis bei Nutzung der Mensa vorzulegen.
Sollte Ihr Kind länger als drei Tage in Folge entschuldigt fehlen, erfolgt rückwirkend eine Erstattung der
zu viel gezahlten Beträge. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung an jedem Krankheitstag im Sekretariat bis
spätestens 8.00 Uhr zwingend erforderlich. Bei kürzeren Fehlzeiten (bis zu drei Tagen oder einzelne
Tage) kann keine Erstattung erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine solche Erstattung
aus organisatorischen Gründen rückwirkend nach Schuljahresende durch eine Überweisung
vornehmen (die Fehlzeiten sind sowohl im Sekretariat als auch im Klassenbuch dokumentiert).
Für Familien, deren besondere soziale und finanzielle Lage eine Teilnahme am Mittagsessen
erschwert, gibt es staatliche Unterstützung eigens für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen.
Nähere Informationen sowie Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie können sich
darüber hinaus aber auch vertrauensvoll an Herrn Stuckenhoff oder Herrn Marenbach wenden. Denn
auch der Förderverein bietet individuelle Hilfe über einen eigens eingerichteten „Sozialfonds“.
Abo-Zeitraum
Abbuchungstermin
Bei einer Teilnahme füllen Sie bitte zusätzlich die Anmeldung zur Nutzung der Mensa Marienstatt sowie
die Einzugsermächtigung zur Zahlung der Essenskosten über Lastschriftverfahren aus. Auf Grund der
neuen europaweiten Bestimmungen (SEPA-Lastschriftverfahren) wurde für jedes Kind eine IdentifikationsNummer (Mandatsreferenz) vergeben – falls Sie also mehrere Kinder zum Essen anmelden möchten,
wäre die Einzugsermächtigung mehrmals zu erteilen.
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
P. Jakob Schwinde, Stephan v.d. Benken, Wilfried Marenbach
Schulleitung
Abt Andreas Range
Verwaltung VVG Abtei Marienstatt
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) für Ganztagsschüler
(Stand: 17.07. 2014)
Präambel
Die nachfolgenden AGBs dienen der Abgrenzung der Rechte und Pflichten der Mensa-Nutzung zwischen
dem Betreiber, dem Zweckbetrieb Mensa der VVG Abtei Marienstatt, und den Ganztagsschülern als Nutzer
der Mensa Marienstatts. Gemeinsam mit der Schulleitung hat der Zweckbetrieb die Aufgabe übernommen,
die Bestellung, Ausgabe und Abrechnung von Mittagsessen zu organisieren. Im Rahmen dieser Tätigkeit
bedarf es einiger Regelungen, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen.
§ 1– Vertragsnehmer / Nutzer
(1) Vertragspartner sind die unter Nr. 1 und 2 bzw. 9 und 10 der Anmeldung zur Teilnahme an der
Mittagsverpflegung genannten Vertragsnehmer sowie der Zweckbetrieb der VVG Abtei Marienstatt.
(2) Nutzer im Sinne dieser AGBs sind die unter Nr. 9 und 10 genannten Personen.
(3) Nutzer kann grundsätzlich jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Privaten Gymnasiums
Marienstatt werden.
(3) Sollte ein Nutzer länger als drei Tage in Folge entschuldigt fehlen, erfolgt rückwirkend eine Erstattung
der zu viel gezahlten Beträge ab dem vierten Fehltag. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung an jedem
Krankheitstag im Sekretariat bis spätestens 8.00 Uhr zwingend erforderlich.
(4) Bei kürzeren Fehlzeiten (bis zu drei Tagen oder einzelne Tage) kann keine Erstattung erfolgen.
(5) Eine Erstattung wird per Banküberweisung aus organisatorischen Gründen rückwirkend nach
Schuljahresende vorgenommen (die Fehlzeiten sind sowohl im Sekretariat als auch im Klassenbuch
dokumentiert).
§ 5 – Essensausgabe, -ablauf und -regeln
(1) Die Teilnahme am Mittagessen ist nur mit gültigem Nutzerausweis (bei Schüler/innen in Verbindung mit
dem Schülerausweis) möglich. Es ist dort keine nachträgliche Barzahlung vorgesehen!
(2) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen.
(3) Das Essen wird von der Küche über Wagen ausgegeben, um dann von den Nutzern in wöchentlichen
Tischdiensten innerhalb von Tischgruppen verteilt zu werden.
(4) Um gewährleisten zu können, dass die bestellten Essensarten auch richtig zugeordnet werden, sind die
Nutzer aufgefordert, in den ihnen zugeordneten Tischgruppen zu essen.
(5) Alle Schüler/innen helfen bei der Durchführung des Essens mit. Dazu gehören das Abholen des Essens,
§ 2 – Nutzerausweis
(1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen ausgestellten Nutzerausweis mit den notwendigen
Angaben zur Mittagsverpflegung (Klasse, Art des Essens, Essensschicht, Tischgruppe).
(2) Die Wahl einer Essensart gilt für ein gesamtes Quartal und kann nur zum jeweiligen Melde-Stichtag
für das nächste Quartal verändert werden.
(3) Der Nutzerausweis ist nicht übertragbar. Er gilt bei Schüler/innen nur in Verbindung mit dem
Schülerausweis, der ebenfalls immer mitgeführt werden muss.
(4) Die von der Schulleitung zur Aufsicht eingesetzten GTS-Mitarbeiter sind berechtigt, im Fall eines
offensichtlichen Missbrauchs des Nutzerausweises durch den Nutzer, diesen einzuziehen bzw. zu
sperren. Nach Rücksprache mit dem Vertragsnehmer, nicht dem Nutzer, kann dieser wieder
ausgehändigt werden.
(5) Die persönlichen Daten werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und
unterliegen dem Datenschutz. Alle Personen, welche Zugriff zu den Daten haben, verpflichten sich,
diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die Abspeicherung der Daten dient nur dem Zwecke der
Mensa-Abrechnung und der persönlichen Information des Nutzers und ggf. seines gesetzlichen
Vertreters. Alle zum Zweck der Mensa-Nutzung gespeicherten Daten werden bei Beendigung des
Schul- bzw. Arbeitsverhältnisses gelöscht. Ich habe diese Datenschutzklausel gelesen und stimme
zu, dass die o. g. Kunden- und Nutzerdaten elektronisch gespeichert werden.
§ 3 – Informationen im Internet
(1) Die Homepage des Privaten Gymnasiums Marienstatt bietet Informationen über
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den Speiseplan
Formulare für An-, Ab- und Ummeldungen
eine Übersicht der Essentage und daraus resultierenden Kosten (sog. „Mensakalender“)
Hinweise zur finanziellen Unterstützung für die Mittagsverpflegung
§ 4 – Bezahlung
(1) Die Kosten für eine Mahlzeit belaufen sich zurzeit auf 3,- € für Schüler/innen sowie 4,- € für
Lehrer/innen bzw. GTS-Mitarbeiter/innen im pädagogischen Bereich des Gymnasiums Marienstatt.
(2) Es erfolgt eine quartalsweise Abbuchung – in der Regel zum Beginn der Monate September,
Dezember, März und Juni. Die Höhe der Quartals-Pauschale ist die Summe der Tage, an denen
Essen für den Nutzer bereitgestellt wurde, dividiert durch vier.
(6)
(7)
(8)
(9)
das Decken der Tische, die Verteilung der Speisen in den Tischgruppen und an den Einzeltischen, ggf.
das Kümmern um Nachschlag. Nach Beendigung der Mahlzeiten organisieren die Nutzer das
Wegräumen des Geschirrs zur Rücknahmestelle, das Säubern der Tische und Anrücken der Stühle.
Alle Schüler/innen achten auf eine angemessene Lautstärke – insbesondere für das gemeinsame Gebet
in der Mensa vor dem Essen.
Alle Schüler/innen achten darauf, dass es an den Tischen der Klassen einen gemeinsamen Anfang des
Essens und möglichst einen gemeinsamen Abschluss gibt.
Der Nutzer verlässt die Mensa frühestens 20 Minuten vor dem Ende seiner Essensschicht.
Die restliche Zeit der Mittagspause können die Schüler/innen in den durch gesonderte Aushänge
ausgewiesenen Pausenbereichen verbringen.
§ 6 – Kündigung
(1) Die Teilnahme am Mittagessen ist Teil des verpflichtenden Ganztagsunterrichts am Privaten Gymnasium
Marienstatt. Sie endet mit der Abmeldung von diesem Ganztagsunterricht.
(2) Bei Vertragsende muss der Nutzer den Nutzerausweis zurückgeben.
§ 7 – Sonstiges
(1) Im Mensabereich gilt die Schul- und Hausordnung des Privaten Gymnasiums Marienstatt.
Marienstatt, 26.05.2015
P. Jakob Schwinde, Stephan v.d. Benken, Wilfried Marenbach
Schulleitung
Abt Andreas Range
Verwaltung VVG Abtei Marienstatt