Erich Kästner-Gymnasium Kolping Bildungswerk Information zu den Langtagen und der Nachmittagsbetreuung Teil 1: Langtage / Mittagessen Klasse 5: Kein Langtag Klasse 6: ein Langtag (Montag oder Mittwoch) Klasse 7: ein Langtag (Montag oder Mittwoch) Klasse 8: zwei Langtage (Montag und Mittwoch) Klasse 9: zwei Langtage (Montag und Mittwoch) Stufen 10-12: Keine Langtage; Unterricht bis 16.00 Uhr und Nachmittagssport Langtage: Jahrgangsstufen Unterricht an den Langtagen: 1. – 6. Stunde (7.55 – 13.15 Uhr) Mittagspause (13.15 – 14.15 Uhr) 7. – 8. Stunde (14.20 – 15.55 Uhr) Langtage: Unterrichtszeiten Unterricht an den anderen Tagen und täglich für die Klasse 5: 1.–6. Stunde (7.55 – 13.15 Uhr) Ausnahmen: Förderunterricht (wird so eingerichtet, dass ggf. auch Mittagessen eingenommen werden kann) Schwimmen (bis 14:00 Uhr), Arbeitsgemeinschaften Langtage: Unterrichtszeiten Organisation und Verantwortung: Kolping-Bildungswerk (auch der Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse wird in der Mittagspause übernommen) Angebote: • Mittagessen (kostenpflichtig) • Sportangebote (kostenfrei) • Spielangebote (kostenfrei) Langtage: Gefüllte Pause • Mittagessen in der Mensa (Angebot des Kolping-Bildungswerkes) • „Pausenbrot“ • Mittagessen zu Hause (ab Klasse 7, siehe Ausnahmeregelung) Langtage: Mittagessen SI o Salatbar mit verschiedenen frischen Salaten und Rohkost o warmes Hauptgericht: zur Auswahl ein vegetarisches Gericht und ein Gericht mit Fleisch oder Fisch o alle Beilagen frei zusammenstellbar o Dessert oder Obst o Wasser Langtage: Umfang Mittagessen Die Mensa ist an fünf Tagen in der Woche geöffnet. Die Kinder können auch an Tagen, an denen sie keinen Langtag haben, nach Unterrichtsschluss essen. • • • • • 1 2 3 4 5 Mittagessen Mittagessen Mittagessen Mittagessen Mittagessen / / / / / Woche: Woche: Woche: Woche: Woche: Langtage: Kosten Mittagessen Kosten pro Monat 16 € 27 € 38 € 49 € 60 € o Die Preise verstehen sich als 11 Monatsbeiträge. o Kündigungsfrist bzw. Neuanmeldung: Frist von 15 Tagen zum Ende des Monats. o Eine Änderung der Anzahl der Mittagessen pro Woche ist jeweils zum 01.09., 01.12. und 01.03. möglich. Langtage: Mittagessen Vertragsbedingung (Auswahl) o Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ist notwendig. (Formular) o Keine Aufsichtspflicht der Schule bzw. des Kolping-Bildungswerkes. o Die Schüler müssen das Schulgelände während der gesamten Pausenzeit verlassen. o Eine häusliche Betreuung des Kindes muss sichergestellt sein. Langtage: Mittagessen zu Hause (ab Klasse 7) Teil 2: Nachmittagsbetreuung Da das Erich Kästner-Gymnasium keine gebundene Ganztagsschule ist, handelt es sich bei der Nachmittagsbetreuung um ein freiwilliges Angebot. Dieses Angebot wird nicht von der Schule, sondern vom KolpingBildungswerk unterbreitet. Nachmittagsbetreuung: Freiwilligkeit o Das Angebot richtet sich in der Regel an die Jahrgangsstufen 5 und 6 o Fünf Tage der Woche, jeweils: 12.30 – 16.00 Uhr (auch Kinder, die nur Mittagessen gebucht haben, aber keinen Unterricht in der 6. Std. haben, werden betreut) o Gruppengröße: maximal 15 o Anzahl der Plätze / Gruppen: Das KolpingBildungswerk richtet so viele Gruppen ein, wie Anmeldungen vorliegen. Nachmittagsbetreuung: Rahmenbedingungen o Gemeinsames Mittagessen in der Mensa o anschließend bis 14.15 Uhr: Entspannung, Spiel und Bewegung im ÜMI-Raum oder draußen o 14.15-15.15 Uhr: Lernzeit zur Erledigung der Hausaufgaben - selbständiges Arbeiten im Hausaufgabenraum - individuelle Betreuung durch pädagogisch geschultes Personal - bei Bedarf individuelle Förderung o ab 15.15: Uhr AG-Angebot und Projekte, z.B.: Basteln, Schach, Computer, Kochen, Sport Nachmittagsbetreuung: Konzept o Kosten: 143 € pro Monat (60 € Mittagessen / 83 € Betreuungskosten) o Die Kosten umfassen das Mittagessen und die Betreuung bis 16.00 Uhr an 5 Wochentagen. o Die Kosten werden nicht reduziert, wenn ein Schüler nicht an allen Tagen an der Nachmittagsbetreuung teilnimmt. o Die Preise verstehen sich als 11 Monatsbeiträge. o Für Empfänger von staatlichen Leistungen reduziert sich der Beitrag auf 93 € (Nachweis erforderlich). Nachmittagsbetreuung: Kosten o „Teilnahmepflicht“: Die Anwesenheit an mindestens 3 Tagen der Woche ist erwünscht. o Bei Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung kann der Schüler die Nachmittagsbetreuung vorzeitig verlassen. o Es besteht Unfallversicherungsschutz. o Kündigungsfrist: Mit einer Frist von 3 Monaten (frühestens am 1.12.15) kündbar. o Bei Bedarf kann (kostenpflichtig) eine Betreuung an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien (durch stadtteilübergreifende Angebote, z. B. zwei Wochen der Sommerferien) organisiert werden. Nachmittagsbetreuung: Vertragsbedingungen (Auswahl) Erich Kästner-Gymnasium Kolping Bildungswerk Vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dirk Stehling 0151/58018036 Fabian Rodenbach (EKG) [email protected] [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc