„statistische Einkommen“ in EGON

Information an die Gemeinden im Kirchenregiment H.B. zur Freischaltung neuer Funktionen in EGON
Information zur Freischaltung neuer Funktionen in EGON
Diese Information gliedert sich in einen ersten Teil mit einführenden Informationen und einen 2. Teil,
der die neu freigeschalteten Felder in EGON beschreibt. Am Ende des Dokumentes finden Sie eine
kurze Information zur geplanten automatisierten Arbeitnehmerveranlagung.
I.
Einführung
Mit diesem Versionsupdate kommen neue Felder im Bemessungssatz hinzu und es verändert sich die
Handhabung der Titel.
Damit werden auch die Grundlagen für das „Statistische Einkommen“ als neue Bemessungsgrundlage
in der Kirche A.B. eingeführt. Für Sie als Gemeinden der Kirche H.B. steht das „statistische Einkommen“ ebenfalls für alle Kirchenbeitragspflichtigen zur Verfügung, wenn die Anknüpfungsmerkmale
(s.u.) insbesondere die soziale Stellung laut Lohnzettel erfasst sind. Deshalb stellen wir Ihnen die
Informationen zur Verfügung, die auch die Gemeinden der Kirche A.B. erhalten. Ob und in wie weit
Sie in der Kirche H.B. auf diese neue Funktion zurückgreifen, ist Ihnen freigestellt.
Bitte beachten Sie, dass allgemein die Titel neu organisiert werden (s.u.) und tw. nachbearbeitet
werden müssen.
Anknüpfungsmerkmale zum statistischen Einkommen
Die Anknüpfungsmerkmale für das statistische Einkommen der unselbständigen Kirchenbeitragspflichtigen sind:





Geschlecht
Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
Alter
soziale Stellung laut Lohnzettel:
Arbeiter/in, Angestellte/r, Beamter/in, Vertragsbedienstete/r, Pensionist/in, Beamter/in i.R.
akademischer Grad
Geschlecht, Postleitzahl des Hauptwohnsitzes und Alter sind bekannt und in EGON schon eingepflegt.
Auch die akademischen Titel sind in der Regel erfasst. In der Regel liegen Informationen zum Beruf
der Kirchenbeitragspflichtigen vor, aus denen die soziale Stellung laut Lohnzettel abgeleitet werden
kann. Auf Grund dieser Merkmale und Daten der Statistik Austria wird für den einzelnen Pflichtigen
ein individuell geschätztes statistisches Einkommen ermittelt, das auch regionale Unterschiede im
Einkommensniveau und die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern berücksichtigt.
Für alle Pflichtigen, für die diese Anknüpfungsmerkmale feststehen, soll für die Vorschreibung im
kommenden Jahr das „statistischen Einkommen“ als Bemessungsgrundlage zur Verfügung stehen.
Was ist bis dahin zu tun?
Ab sofort sind die Anknüpfungsmerkmale „soziale Stellung“ und „akademischer Grad“ der Pflichtigen zu kontrollieren, bzw. zu korrigieren und zu ergänzen. Außerdem können Sie ab sofort Vorentscheidungen treffen, für welche Pflichtigen zum Jahreswechsel Bemessungssätze nach welcher Methode automatisch angelegt werden sollen.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Wir haben uns bemüht und werden uns im weiteren Verlauf bemühen, Ihnen möglichst Arbeit abzunehmen, in dem wir alles, was sich aus unserer Sicht vernünftig automatisiert ermitteln lässt, automatisch abzuleiten und für Sie einzutragen.
Soziale Stellung laut Lohnzettel
Deshalb finden Sie in allen Fällen, in denen uns die verwalteten Berufsgruppenzuordnungen eine
Ableitung der sozialen Stellung laut Lohnzettel ermöglichen, einen entsprechenden Eintrag im Feld
soziale Stellung, den wir mit der Qualität „Vorschlag“ versehen haben. Für alle die Sie durchgesehen
und bestätigt oder die Sie richtig gestellt haben, können Sie die Qualität „Manuell“ setzen. Darüber
verwalten Sie den Bearbeitungsstand und können sich aktuelle, zur sozialen Stellung abzuarbeitende
Listen erstellen.
Akademischer Grad / Titel
Das Anknüpfungsmerkmal akademischer Grad wird über die erfassten Titel verwaltet. Allerdings hat
sich im Titelfeld eine große bunte Sammlung an Varianten und Kombinationen, ergänzt um diverse
nicht akademische Titel wie Ehrentitel und Funktionsbezeichnungen, angesammelt. Um aus den Einträgen den akademischen Grad zur Ermittlung des statistischen Einkommens ableiten zu können und
auch um das offene Problem der Unterscheidung von vor- und nachgestellten Titeln zu lösen, wird
die Liste der erfaßbaren Titel bereinigt und die Systematik derart umgestellt, dass bei Trägern mehrere Titel wie Prof. DDr. MMMag. Huber MBA nicht die Kombination „Prof. DDr. MMMag.“ erfaßt wird,
sondern dass „Prof.“, „DDr.“, „MMMag.“ und „MBA“ getrennt erfaßt und erst bei der Datenausgabe
wieder (mit korrekter Vor- bzw. Nachstellung) zusammengesetzt ausgegeben werden. Ehrentitel und
Funktionsbezeichnungen werden in einem zusätzlichen Feld erfaßt.
Auch hier haben wir versucht Sie zu entlasten, indem wir die Einträge im alten Titelfeld so weit es uns
möglich war entsprechend in einzelne Titel zergliedert und als Vorschlag eingetragen.
Fehlende Daten – Überarbeitung und Kontrolle der neuen Felder –Arbeitsteilung zwischen Verbänden und Gemeinden
In mehr oder weniger häufigen Fällen werden Ihnen Informationen z.B. über die soziale Stellung
fehlen oder sie werden nicht sicher sein, ob und welche Daten korrekt sind. Entweder, Sie entscheiden sich in solchen Fällen, Datenblätter mit der Bitte um Korrektur, Ergänzung und Rücksendung zu
versenden, oder Sie treffen Annahmen und gehen davon aus, dass Pflichtige sich bei falscher sozialer
Stellung melden und eine Richtigstellung verlangen. Langfristig ist es sicher sinnvoll, sich einen ökonomisch vertretbaren Weg zu überlegen um sich möglichst vollständig die relevanten Daten aller
Pflichtigen bestätigen zu lassen.
In Kirchenbeitrag einhebenden Verbänden ist zu überlegen, wie die Überarbeitung und Kontrolle der
Daten in den neuen Feldern aufgeteilt werden kann, um Überlastungen im Verband zu vermeiden.
Z.B. könnten die Einträge, die die Titel betreffen, von den Gemeinden kontrolliert und überarbeitet
werden.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Methoden zur Ermittlung von Bemessungsgrundlagen
Die neu definierte Systematik der Methoden, mittels derer Bemessungsgrundlagen für Unselbständige ermittelt werden, sieht folgendermaßen aus:
1 Bemessung auf Grund eines Nachweises
2 Bemessung nach Satzungen (d.h. nach Tabellen aus Kollektivverträgen, Besoldungsregelungen etc.)
3 Bemessung auf Grund einer begründete Schätzung
4 Bemessung nach statistischem Einkommen
Ad 1 Die stärkste Grundlage ist und bleibt der Nachweis.
Ad 2 Liegen Ihnen ausreichende Informationen vor, um Pflichtige nach Ihnen vorliegenden Gehaltstabellen gut und treffgenau zu bemessen oder auch z.B. über den Gehaltsrechner des Frauenministeriums eine Einkommensschätzung zu ermitteln, ist diese Methodik Bemessung nach Satzungen anzuwenden, weil sie genauer trifft als z.B. das statistische Einkommen, das weniger fein differenziert.
Ad 3 Liegen Ihnen gute Informationen vor, die Ihnen eine begründete Schätzung ermöglichen und
das insbesondere in den Fällen, in denen Sie Anhaltspunkte haben, dass Sie mit der Schätzung recht
genau liegen und diese höher liegt als das statistische Einkommen (die Statistik Austria kann bei der
Ermittlung des statistischen Einkommens nur mit Durchschnittseinkommen arbeiten. Wenn Sie Hinweise haben, dass Pflichtige über diesem statistischen Einkommen liegen, ist eine höhere, Ihrem
Kenntnisstand eher entsprechende, begründet geschätzte Bemessungsgrundlage anzunehmen), verwenden Sie diese Kategorie.
Ad 4 Liegt kein Nachweis vor und haben Sie keine Grundlagen für eine solide Schätzung, verwenden
Sie das statistische Einkommen als Bemessungsgrundlage.
Wann ist die Entscheidung über die Bemessungsmethode zu treffen?
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit (s.o.) Vorentscheidungen zu treffen, bei welchen Pflichtigen welche Bemessungsmethoden im kommenden Jahr angewendet werden sollen (Es können mehrere sein
z.B. bei Kombination mehrerer Tätigkeiten). Bei allen Pflichtigen für die Sie im Laufe des Jahres 2015
entsprechende Einträge vorgenommen haben, werden wir im Zuge der Jahresüberleitung entsprechende Bemessungssätze anlegen. Dabei werden noch gültige Nachweise fortgeschrieben, begründete Schätzungen aus den diesjährigen Grundlagen ermittelt - dabei wird die Bemessungsgrundlage auf
den neuen niedrigeren Einhebeprozentsatz von 1,2% (dazu Näheres weiter unten) angepasst automatisch erhöht und wie bisher um einen zu definierenden Prozentsatz angehoben – oder es wird ein
Bemessungssatz mit dem statistischen Einkommen angelegt. Sie können diese Entscheidungen aber
auch erst im neuen Jahr 2016 treffen oder dann wieder ändern.
Zu unterstützenden Listungen beachten Sie bitte das Ende des zweiten Abschnittes auf Seite 8.
Ab Ende Juni wird Ihnen in EGON auch für alle Pflichtigen, bei denen die Anknüpfungsmerkmale
vorhanden sind, ein für dieses Jahr ermitteltes statistisches Einkommen angezeigt werden, dass
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Ihnen bei der Entscheidung, nach welcher Methode die Einzelnen Pflichtigen im kommenden Jahr
eingestuft werden sollen, Orientierung gibt.
Neuer Einhebeprozentsatz
Der derzeit erzielte durchschnittliche Kirchenbeitrag pro Pflichtigem liegt weit unter dem, was sich
aus dem österreichischen Durchschnittseinkommen und dem derzeit gültigen Einhebesatz von 1,5%
ergeben müsste. Mit der Einführung des statistischen Einkommens als Methode zur Ermittlung der
Bemessungsgrundlage nähern wir uns mit den Bemessungsgrundlagen dem tatsächlichen Einkommensniveau. Das Hauptziel ist eine gleichmäßigere, der Einkommensrealität nähere Vorschreibung,
die regionale und individuelle Unterschiede berücksichtigt, keine maßlose Steigerung des Kirchenbeitragsaufkommens. Um das zu vermeiden, müssen wir bei einer Anhebung der Bemessungsgrundlagen auf der anderen Seite den Einhebeprozentsatz senken. Ab 1.1.2016 werden deshalb 1,2% der
Beitragsgrundlage zu Grunde gelegt. Für Pflichtige, die bisher wesentlich zu wenig vorgeschrieben
bekommen haben und für die sich auf der neuen Grundlage eine wesentlich höhere Summe ergäbe
als bisher, ist eine maximale Erhöhung des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages um 20% pro Jahr vorgesehen.
Weitere Schritte
Im Laufe des Sommers 2015 werden letzte Entscheidungen getroffen, eine neue Kirchenbeitragsverordnung erstellt, die notwendigen Änderungen in EGON für 2016 programmiert, weitere Informationen zusammengestellt und Schulungen vorbereitet.
Ab 1. September 2015 werden in den Bundesländern Schulungen durchgeführt. Diese werden im
Lauf des Juni geplant. Termine, Orte und Anmeldungsmodalitäten werden bis Ende Juni bekannt
gegeben.
Außerdem werden diverse Mustertexte, z.B. zur Erläuterung der Änderungen für Gemeindeblätter
und für die Kommunikation mit den Pflichtigen, entworfen und zur Verfügung gestellt.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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II.
Neue Felder in EGON
Mit dem Update wurde der Bemessungssatz um vier Felder pro Bemessungsgrundlage erweitert.
Diese dienen der Vorbereitung für KB-Neu und heißen:
Soziale Stellung, BG in %, Qualität und Vorschlag
Soziale Stellung:
Die Soziale Stellung laut Lohnzettel (siehe Einführung) ist eine Kategorisierung ähnlich der, die bislang
schon durch die Berufsgruppe erfolgt ist. Sie verwendet weniger Stufen als die Berufsgruppe und
wird dadurch Übersichtlicher.
Die Stufen der sozialen Stellung sind:
0 Personen mit sonstigen Aktivbezügen
1 Lehrling
2 Arbeiter/in
3 Angestellte/r
4 Beamter/Beamtin
5 Vertragsbedienstete/r
6 Pensionist/in (ASVG, etc.)
7 Beamter/Beamtin i.R.
8 sonstige Pensionist/in
9 Person mit nur Pflegegeldbezug
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Sofern es möglich war, wurde aus der derzeit eingetragenen Berufsgruppe ein Vorschlag für die soziale Stellung abgeleitet und eingetragen. Die Berufsgruppen bleiben weiterhin bestehen, verlieren
aber etwas an Bedeutung. Weiterhin wichtig bleiben die Berufsgruppen „Haushalt“, „ohne KBpflichtiges Einkommen“, „Schüler“, „Student“ und „Lehrling“, da diese ihre bisherigen Bedeutung für
die Pflichtigkeit behalten. Evtl. wird zusätzlich noch eine neue Berufsgruppe für Präsenz- und Zivildiener eingeführt.
Qualität:
Jetzt ist im Feld der Qualität der Wert „vorgeschlagen“ eingetragen, wenn wir einen sozialen Status
als Vorschlag abgeleitet und eingetragen haben. Sie können den Eintrag auf „manuell“ ändern, um
Ihre Eingabe, Überarbeitung oder Kontrolle zu dokumentieren und ihn dann als Kriterium für Berichte/Listungen zu verwenden.
BG in %
Der Beschäftigungsgrad gibt an, welches Ausmaß das Beschäftigungsverhältnis für diese Bemessung
hat.
Vollzeitbeschäftigte sind mit 100% einzutragen und Teilzeit Beschäftigte sind je nach Ausmaß dementsprechend geringer anzusetzen.
Diese Prozentzahl ist bei Bemessungen nach statistischem Einkommen und Bemessungen nach Satzungen ein Pflichtfeld. Es dient zur anteiligen Ermittlung einer Bemessungsgrundlage aus dem 100%
Einkommen, das als statistisches Einkommen berechnet wird oder das in den Gehaltstabellen angeführt wird.
Sollte eine andere Ermittlungsmethode gewählt werden, ist mit einem Eintrag keine automatische
Berechnung verbunden. Es dient zu Informationszwecken, um bei teilzeitbeschäftigten Pflichtigen bei
Änderung des Beschäftigungsausmaßes die entsprechenden Änderungen ableiten und händisch eintragen zu können. Deshalb wird empfohlen, dieses Feld auch für diese Ermittlungsmethoden auszufüllen.
Vorschlag:
Hier können sie schon jetzt definieren, mit welcher Methode der Bemessungssatz 2016 befüllt wird
(siehe Einführung).
1 Bemessung auf Grund eines Nachweises
2 Bemessung nach Satzungen (d.h. nach Tabellen aus Kollektivverträgen, Besoldungsregelungen etc.)
3 Bemessung auf Grund einer begründete Schätzung
4 Bemessung nach statistischem Einkommen
Titel
Titel sind in Zukunft auch anders zu behandeln (siehe auch Einführung). Man muss zunächst eine
Unterscheidung treffen zwischen einem akademischen Titel einerseits und Berufsbezeichnungen und
anderen Titel wie z.B. Oberbrandmeister und Ehrentiteln auf der andren Seite.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Die Erfassung von Titel wird neu organisiert und dabei auch versucht, die Problematik der nicht standardisierten Titelvarianten, weiblicher Titelvarianten, der Darstellung von Mehrfachtiteln und der
Problematik der neuen nachgestellten Titel zu lösen.
Die Personenmaske sieht nun wie folgt aus:
Statt dem bisherigen Titelfeld werden die in einem eigenen Erfassungsformular einzeln erfassten
Titel zusammengesetzt auf diesem Formular nur angezeigt. Sie sehen jetzt dort das Ergebnis unseres
Versuches, die alten Titel ins neue System zu überführen. Um Titel zu erfassen oder zu ändern, ist der
Button anzuklicken, der die neue Eingabemaske für Titel öffnet. Dort finden Sie einerseits auch die
Möglichkeit, zusätzliche freie Titel (z.B. Berufsbezeichnungen und Ehrentitel) zu definieren und andererseits die restlichen Teile der Eintragungen im alten Titelfeld, die für uns nicht auflösbar und nicht
als akademische Titel erkennbar waren.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Information an die Gemeinden im Kirchenregiment H.B. zur Freischaltung neuer Funktionen in EGON
Diese sieht der Maske wie sie von den Merkmalen bekannt ist sehr ähnlich und wird auch auf dieselbe Art und Weise bedient. Sie bekommen eine Reihe vordefinierter Titel zur (Mehrfach-)Auswahl. Sie
beinhaltet die wichtigsten anerkannten Titel Österreichs in der normierten Schreibweise. Das System
hat hinterlegt, in welcher Reihenfolge die Titel stehen sollen, ob sie dem Namen voran oder nachgestellt werden und wie die Form in gerechter Sprache auszusehen hat (z.B. Mag.ᵃ). Im Feld Freitext für
Titel besteht die Möglichkeit, weiterhin Berufsbezeichnungs- und Ehrentitel (z.B. Bürgermeister oder
Ehrenpräsident) einzutragen, welche dem Namen und den Titeln voran gestellt werden.
Qualität:
Auch hier führen wir ein Feld Qualität, in dem der Wert „vorgeschlagen“ eingetragen ist, wenn wir
einen oder mehrere Titel als Vorschlag abgeleitet und eingetragen haben. Sie können den Eintrag auf
„manuell“ ändern, um Ihre Eingabe, Überarbeitung oder Kontrolle zu dokumentieren und ihn dann
als Kriterium für Berichte/Listungen zu verwenden.
Unterstützende Berichte und Listungen zum Bearbeitungsstand und zur Überarbeitung der neuen Felder
Wir können im Voraus nicht wissen, wie intensiv und mit welchen Methoden Sie die Daten in den
neuen Feldern bearbeiten und überprüfen werden. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, versuchen
wir Ihnen hilfreiche Berichte zur Verfügung zu stellen.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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Information an die Gemeinden im Kirchenregiment H.B. zur Freischaltung neuer Funktionen in EGON
Titel:
Es wird zwei vordefinierte Berichte unter Auswertungen geben. Im ersten werden die abgeleiteten
Titel den alten Titeln und den Resten im Feld „Freitext für Titel“ gegenübergestellt aufgelistet ergänzt
um die Qualität des Bearbeitungsstatus (entweder „vorgeschlagen“ oder „manuell“). Im zweiten
Bericht werden nur die Daten zu den Titeln gelistet, deren Qualität Sie nicht auf manuell gesetzt haben, also alle deren Überprüfung/Bearbeitung Sie nicht mittels Setzen der Qualität „manuell“ dokumentiert haben.
DIESE BERICHTE STEHEN AB SOFORT ZUR VERFÜGUNG
Sozialer Status:
Wird als Kriterium in die erweiterte Suche eingebaut.
Vorschlag (Bemessungsmethode):
Wird als Kriterium in die erweiterte Suche eingebaut.
DIESE ERGÄNZUNGEN DER ERWEITERTEN SUCHE WERDEN IN DEN NÄCHSTEN TAGEN FFREIGESCHALTET. SIE WERDEN ÜBER EGON-MAIL VERSTÄNDIGT, SOBALD DAS DER FALL IST!
Automatisierte Dienstnehmerveranlagung – Meldung der Kirchenbeitragszahlungen
Eventuell haben Sie den Medien entnommen, dass im Rahmen der derzeit in Begutachtung befindlichen Steuerreformgesetzgebung ab dem Veranlagungsjahr 2017 eine automatisierte Dienstnehmerveranlagung vorgesehen ist. Dazu sollen geleistete Kirchenbeiträge elektronisch dem Finanzamt
gemeldet werden.
Ob und welche Änderungen sich daraus für Ihre Arbeit in EGON ergeben werden, wird sich erst noch
klären. Absehbar notwendige Änderungen werden eher im Hintergrund an der Datenbank vorzunehmen sein. Die Abfrage und Meldung der Zahlungen soll zentral – also durch das Kirchenamt –
abgewickelt werden. Wir hoffen, dass uns der Eindruck nicht täuscht und auf Sie in den Gemeinden
nur wenig Aufwand zu kommt .
Sobald Klarheit in Sie betreffenden Punkten herrscht, werden wir Sie informieren.
Walter Gösele Stand 28. Mai 2015
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