1 4 Zusatzübungen zum Kapitel Allgemeiner Teil OR

Allgemeiner Teil OR
4 Allgemeiner Teil OR
4 Zusatzübungen zum Kapitel
Allgemeiner Teil OR
A
in Hauseigentümer bestellt bei seinem Händler 6’000 l Heizöl zu einem bestimmten Preis, ohne dass er
E
vorher eine Offerte erhalten hat. Was stellt diese Bestellung dar, und wie ist die Situation rechtlich zu beurteilen?
B
in Lieferant offeriert heute per A-Post zwei ortsansässigen Kunden A und B Taschenrechner zum Preis von
E
CHF 22.– je Stück.
1)Kunde A bestellt am nächsten Tag 100 Stück, jedoch nur zum Preis von CHF 20.–. Kommt durch diese
Be­stellung ein Vertrag zustande?
2)Kundin B bestellt nach zwei Wochen 200 Stück zu CHF 22.–. Kommt durch diese Bestellung ein Vertrag
zustande? Geben Sie in beiden Fällen Begründungen und geben Sie an, welche Möglichkeiten für den
Lieferanten bestehen.
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CIn einem Katalog wird eine Kaffeemaschine für CHF 430.– angeboten. Im Laden verlangt man von Ihnen
aber für die gleiche Maschine CHF 470.– und begründet dies mit der eingetretenen Teuerung.
1)Darf das Geschäft den höheren Preis verlangen, wenn es darauf hinweist, im Katalog stehe „Preisände­
rungen vorbehalten“? Die Antwort (ja/nein) ist zu begründen.
2)Gilt dies auch, wenn der Hinweis „Preisänderungen vorbehalten“ im Katalog fehlt? Ja oder nein mit
Begründung.
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D
Z4
E
Geben Sie an, welche der folgenden Aussagen richtig sind:
1)
Rechtsanwälte und Richter sind juristische Personen.
2)
in Schlafzimmer in einem Möbelgeschäft mit dem Schild „reserviert“ ist als eine verbindE
liche Offerte anzusehen.
3)
Wer nicht urteilsfähig ist, ist auch nicht rechtsfähig.
4)
Angaben in einem Katalog sind unverbindlich.
5)
Ein Inserat mit dem Text „Wenn Sie bis Ende Monat bestellen, kostet der Luftbefeuchter nur
CHF 150.–“ stellt ein verbindliches Angebot dar.
6)
Schaufensterauslagen sind auch dann unverbindlich, wenn die ausgestellten Waren mit
einer Preisanschrift versehen sind.
Welche Aussagen sind richtig? Mit Begründung bei den falschen Sätzen.
1)
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F
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F
R
F
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F
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F
Unerlaubte Handlungen im Sinne des OR sind immer auch strafbare Handlungen.
Begründung:
2)
Handlungsfähig ist jeder Mensch.
Begründung:
3)
Vertrag, der durch absichtliche Täuschung oder durch Drohung zustande kommt,
Ein
ist nichtig.
Begründung:
4)
Auf die Tätigkeit von Ärzten, Architekten und Steuerberatern sind die OR‑Bestimmungen über den Auftrag (OR 394 ff.) anwendbar.
Begründung:
5)
Das Gegenangebot an einen Verkäufer stellt einen Antrag dar.
Begründung:
6)
Für die qualifizierte Schriftlichkeit eines Vertrages genügt die eigenhändige
Unterschrift.
Begründung:
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7)
R
F
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F
R
F
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F
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F
R
F
Wer eine vertragliche Verpflichtung aus eigenem Verschulden nicht erfüllt, wird der
anderen Partei gegenüber schadenersatzpflichtig.
Begründung:
8)
Der Erfüllungsort für die Lieferung von Gattungsware kann von den Vertragsparteien
nach Belieben vereinbart werden.
Begründung:
9)
Wenn darüber nichts vereinbart wird, ist der Erfüllungsort für Gattungsware dort,
wo der Verkäufer beim Vertragsabschluss seinen (Wohn‑ oder Geschäfts‑)Sitz hat.
Begründung:
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10) Eine Konventionalstrafe muss auch bezahlt werden, wenn kein Schaden bewiesen
werden kann.
Begründung:
11) Damit der Eigentumsvorbehalt gegenüber einem Käufer rechtswirksam wird, muss
er an dessen Wohnsitz in ein öffentliches Register eingetragen werden.
Begründung:
12) Kaufleute müssen ihre Geschäftsbücher und Belege während 5 Jahren aufbewahren.
Begründung:
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