wolfstotfunde

Wolfstotfunde im Land Brandenburg
Im Managementplan für den Wolf in Brandenburg wurde das LUGV als zuständige Fachbehörde für tote oder
verletzte Wölfe benannt, das nach der Meldung von Totfunden die Bergung und alle weiteren erforderlichen
Schritte veranlasst.
Verletzte Tiere werden vor Ort von einem qualifizierten Tierarzt untersucht, nach ambulanter und gegebenenfalls
kurzer stationärer Behandlung freigelassen oder eingeschläfert. Auf Grund des Tierschutzgesetzes bleibt die
Tötung eines verletzten oder kranken Wolfes, unabhängig vom Schweregrad seiner Verletzung oder Krankheit,
immer einem Tierarzt vorbehalten. Vor dem Hintergrund des Stellenwertes des Artenschutzes und der Bedeutung
von einzelnen Wölfen für die Population, wird bei der Einschätzung der Heilungschancen ein großzügiger
Maßstab angelegt. So zeigen zahlreiche Beobachtungen der letzten Jahre, dass auch behinderte Wölfe
problemlos in der Natur zu Recht kommen und erfolgreich Nachwuchs aufziehen.
2%
Todesursachen Wolf im Land Brandenburg
1991-2016
3%
9%
14%
72%
Verkehr
illegaler Abschuss
Räude
Staupe
sonst. Ursache*
*sonstige Todesursache: hierbei konnte die Todesursache nicht veterinär-pathologisch geklärt werden, oder es mussten Nottötungen
nach illegalem Beschuss oder Unfällen vorgenommen werden
Tot aufgefundene Wölfe werden zu einer veterinär-pathologischen Untersuchung an das Institut für Zoo- und
Wildtierforschung (IZW) in Berlin übergeben und anschließend der Wirbeltiersammlung des
Naturkundemuseums Potsdam zugeführt.
Die seit Unterschutzstellung des Wolfes im Jahr 1990 erhobenen Daten aus dem Land Brandenburg bilden nur
Zufallsfunde ab, weshalb mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist.
Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus1 des Wolfes, stellen mit fast 15% der gesamten
Totfunde illegale Beseitigungen ein ernst zu nehmendes Problem dar.
In Deutschland verbietet insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder
Töten von Wölfen. Verstöße können mit Geldbußen von 10.000 bis 50.000 € belegt werden, schwere Fälle
werden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.
1 Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang II, Berner Konvention Anhang II, EG Verordnung 338/97 Anhang A, FFHRichtlinie 92/43/EWG Anhang II und Anhang IV, Bundesnaturschutzgesetz (besonders geschützte Art, streng geschützte
Art), Tierschutzgesetz und das Brandenburgische Naturschutzgesetz
Stand 23.03.2016
Übersicht der Wolfs-Totfunde im Land Brandenburg (seit 1990 – heute)
1990
Verkehr
0
1991
Verkehr
1
1992
Verkehr
0
1993
Verkehr
1
1994
Verkehr
0
1995 - 2005
Verkehr
0
2006
Verkehr
1
2007
Verkehr
0
2008
Verkehr
0
2009
Verkehr
0
2010
Verkehr
1
2011
Verkehr
5
2012
Verkehr
5
2013
Verkehr
4
2014
Verkehr
7
2015
Verkehr
8
2016
Verkehr
9
0 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
3
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
4 Totfunde
0 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
1
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
1 Totfunde
1 Totfunde
0 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
1 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
1
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
1 Totfunde
0 Totfunde
0 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
2 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
1
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
1
5 Totfunde
6 Totfunde
7 Totfunde
Wilderei
0
Räude
1
Staupe
1
Sonst Ursache
1
Wilderei
2
Räude
1
Staupe
0
Sonst Ursache
1
Wilderei
1
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
0
11 Totfunde
9 Totfunde
10 Totfunde
Wilderei
0
Räude
0
Staupe
0
Sonst Ursache
1
Stand 23.03.2016
Mehr Informationen zum Wolf in Brandenburg unter www.lugv.brandenburg.de/info/wolf
Stand 23.03.2016