Härtefallantrag - Universität Flensburg

04 | Häufige Fragen
Was gilt als Härtefall?
Medizinisch für den letzten regulären Wiederholungstermin attestierte körperliche oder psychische
Erkrankungen eines oder einer Studierenden.
Wann muss ich den Härtefallantrag stellen?
Innerhalb vier Wochen nach Erhalt des Bescheids
über Exmatrikulation aufgrund des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfungsleistung — und erst dann.
Informationsbroschüre |
Was muss dem Antrag hinzugefügt werden?
bei Wiederholung von endgültig nicht bestandenen Prüfungen
Härtefallantrag
Kontaktformular
Formloses Schreiben des Studierenden
Medizinisches Gutachten
Gültig für die Studiengänge
Bachelor „Vermittlungswissenschaften
und Bildungswissenschaften“ und die
Master Lehrämter
Kann ein Härtefall-Antrag mehrmals für dieselbe
Prüfung gestellt werden?
Nein.
Wann bekomme ich über Anerkennung oder Ablehnung Bescheid?
In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang
des Antrags.
Wo finde ich Informationen und Formulare?
http://www.uni-flensburg.de/?16748
Informationsbroschüre erstellt vom Zentralen Prüfungsausschuss für BA/MA-Studiengänge auf Grundlage der
geltenden Prüfungs- und Studienordnung der EuropaUniversität Flensburg.
Stand: Juni 2015
01 | Die Härtefallregelung
In den Prüfungs- und Studienordnungen der EuropaUniversität Flensburg ist geregelt, dass ein Teilstudiengang nach der zweiten erfolglosen Wiederholung
einer Prüfungsleistung als endgültig nicht bestanden
gilt. In der Regel führt dies zu einer Beendigung des
Studiums und zur Exmatrikulation.
In besonderen Fällen — beispielsweise bei Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit — können Studierende
nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfungsleistung beim Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag stellen. Dabei handelt es sich um einen begründeten Antrag zur letztmaligen Wiederholung einer
Prüfungsleistung.
02 | Der Härtefallantrag
Kriterien für die Anerkennung eines Härtefalls sind :
Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten

ein formloses Schreiben der oder des Studierenden, aus dem die Gründe der besonderen
Härte hervorgehen und das erste Schritte einer
Veränderung sichtbar werden lässt.
Karin Schulz-Sommer
Erweiterungsbau EB 012
Tel. +49 461 805 2436
E-Mail: [email protected]

ein medizinisches Gutachten (Formular), das
den Zeitraum benennt, an dem die Prüfungsfähigkeit wieder hergestellt sein wird und ggf.
alternative Prüfungsmodalitäten vorschlägt.
Die notwendigen Antragsformulare sind abrufbar auf:
http://www.uni-flensburg.de/?16748.
Die Härtefallregelung bezieht sich auf:

Probleme mit der Erbringung von StudienTeilleistungen (nach drei Mal nicht bestehen).

Prüfungswiederholungen (nach drei Mal nicht
bestehen).

Wiederholung von Abschlussarbeiten
(nach zwei Mal nicht bestehen ).
03| Kontakt und Beratung
Der Härtefallantrag ist von der oder dem Studierenden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids über Exmatrikulation aufgrund des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfungsleistung an den
Prüfungsausschuss zu richten. Anträge, die vor Erhalt
des Exmatrikulationsbescheids gestellt werden, werden nicht bearbeitet.
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Jürgen Budde|Vorsitzender
E-Mail: jü[email protected]
Anschrift:
Europa-Universität Flensburg
Zentraler Prüfungsausschuss für BA/MAStudiengänge
Auf dem Campus 1A
24943 Flensburg
Psychologische Beratung des Studentenwerk
Laurin Schaefgen
Tel. +49 461 805 1944 (nur während Sprechzeiten)
E-Mail: [email protected]
TextLab! - Wissenschaftliches Schreiben
Wird dem Antrag stattgegeben, kann die oder der
Studierende die entsprechende Prüfungsleistung
nochmals wiederholen.
Regine Landschoof & Judith Theuerkauf
Erweiterungsbau EB 005
Tel. +49 461 805 2030 & +49 461 805 2050
E-Mail: [email protected]
[email protected]