04 | Häufige Fragen Was gilt als Härtefall? Medizinisch für den letzten regulären Wiederholungstermin attestierte körperliche oder psychische Erkrankungen eines oder einer Studierenden. Wann muss ich den Härtefallantrag stellen? Innerhalb vier Wochen nach Erhalt des Bescheids über Exmatrikulation aufgrund des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfungsleistung — und erst dann. Informationsbroschüre | Was muss dem Antrag hinzugefügt werden? bei Wiederholung von endgültig nicht bestandenen Prüfungen Härtefallantrag Kontaktformular Formloses Schreiben des Studierenden Medizinisches Gutachten Gültig für die Studiengänge Bachelor „Vermittlungswissenschaften und Bildungswissenschaften“ und die Master Lehrämter Kann ein Härtefall-Antrag mehrmals für dieselbe Prüfung gestellt werden? Nein. Wann bekomme ich über Anerkennung oder Ablehnung Bescheid? In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags. Wo finde ich Informationen und Formulare? http://www.uni-flensburg.de/?16748 Informationsbroschüre erstellt vom Zentralen Prüfungsausschuss für BA/MA-Studiengänge auf Grundlage der geltenden Prüfungs- und Studienordnung der EuropaUniversität Flensburg. Stand: Juni 2015 01 | Die Härtefallregelung In den Prüfungs- und Studienordnungen der EuropaUniversität Flensburg ist geregelt, dass ein Teilstudiengang nach der zweiten erfolglosen Wiederholung einer Prüfungsleistung als endgültig nicht bestanden gilt. In der Regel führt dies zu einer Beendigung des Studiums und zur Exmatrikulation. In besonderen Fällen — beispielsweise bei Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit — können Studierende nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfungsleistung beim Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag stellen. Dabei handelt es sich um einen begründeten Antrag zur letztmaligen Wiederholung einer Prüfungsleistung. 02 | Der Härtefallantrag Kriterien für die Anerkennung eines Härtefalls sind : Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten ein formloses Schreiben der oder des Studierenden, aus dem die Gründe der besonderen Härte hervorgehen und das erste Schritte einer Veränderung sichtbar werden lässt. Karin Schulz-Sommer Erweiterungsbau EB 012 Tel. +49 461 805 2436 E-Mail: [email protected] ein medizinisches Gutachten (Formular), das den Zeitraum benennt, an dem die Prüfungsfähigkeit wieder hergestellt sein wird und ggf. alternative Prüfungsmodalitäten vorschlägt. Die notwendigen Antragsformulare sind abrufbar auf: http://www.uni-flensburg.de/?16748. Die Härtefallregelung bezieht sich auf: Probleme mit der Erbringung von StudienTeilleistungen (nach drei Mal nicht bestehen). Prüfungswiederholungen (nach drei Mal nicht bestehen). Wiederholung von Abschlussarbeiten (nach zwei Mal nicht bestehen ). 03| Kontakt und Beratung Der Härtefallantrag ist von der oder dem Studierenden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids über Exmatrikulation aufgrund des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfungsleistung an den Prüfungsausschuss zu richten. Anträge, die vor Erhalt des Exmatrikulationsbescheids gestellt werden, werden nicht bearbeitet. Prüfungsausschuss Prof. Dr. Jürgen Budde|Vorsitzender E-Mail: jü[email protected] Anschrift: Europa-Universität Flensburg Zentraler Prüfungsausschuss für BA/MAStudiengänge Auf dem Campus 1A 24943 Flensburg Psychologische Beratung des Studentenwerk Laurin Schaefgen Tel. +49 461 805 1944 (nur während Sprechzeiten) E-Mail: [email protected] TextLab! - Wissenschaftliches Schreiben Wird dem Antrag stattgegeben, kann die oder der Studierende die entsprechende Prüfungsleistung nochmals wiederholen. Regine Landschoof & Judith Theuerkauf Erweiterungsbau EB 005 Tel. +49 461 805 2030 & +49 461 805 2050 E-Mail: [email protected] [email protected]
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