Regelung seit SoSe 2015 - Medizinische Fakultät

Prosektur Anatomie | Vesaliusweg 2-4 | 48149 Münster
Prosektur Anatomie
Betriebseinheit der
Medizinischen Fakultät
Vesaliusweg 2-4
48149 Münster
Datum
28.10.2015
Ihre Ansprechpartnerin:
Petra Dirks
Tel. +49 (0) 251 - 83 - 55200
Fax +49 (0) 251 - 83 - 52369
[email protected]
Testate im Kursus der makroskopischen Anatomie (inkl. ZNS-Kurs)
- Studierende im aktuellen Semester sowie aus Kursen ab SoSe 2015 -
Leiter der Betriebseinheit:
Prof. Dr. med. Wolfgang Knabe
[email protected]
Sehr geehrte Studierende,
nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung für den Studiengang Medizin an
der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
haben sich Änderungen bezüglich der Anmeldung, Abmeldung und Wiederholung von mündlichen Testaten ergeben, die wir ab dem Sommersemester 2015
für den Präparierkurs (einschließlich ZNS-Kurs) wie folgt umsetzen.
Anmeldung für Testate
Sofern Sie im aktuellen Präparierkurs Testate ablegen möchten, müssen Sie sich
im Rahmen der Kursanmeldung verbindlich für die Testate „passiver Bewegungsapparat“, „aktiver Bewegungsapparat“, „Situs“, „Kopf/Hals“ und für das
im Folgesemester stattfindende Testat „ZNS“ anmelden.
Sofern Sie ein Gutachten für ein Stipendium benötigen, sollten Sie sämtliche
Testate als benotete Leistungstestate ablegen, weil wir auf dieser Grundlage am
ehesten ein fundiertes Gutachten erstellen können. Bitte melden Sie sich für
Leistungstestate spätestens eine Woche vor dem Testat „aktiver Bewegungsapparat“ im Sekretariat der Prosektur Anatomie an.
Abmeldung von Testaten
Falls Sie Testattermine, für die Sie sich angemeldet haben, nicht wahrnehmen
können, müssen Sie bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Testattermin
eine schriftliche Abmeldung im Sekretariat der Prosektur Anatomie vornehmen.
Abmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Liegt eine solche Abmeldung
nicht vor, gilt das betreffende Testat automatisch als „nicht bestanden“.
Ausgenommen hiervon sind krankheitsbedingte Abwesenheiten, die durch ein
ärztliches Attest dokumentiert werden müssen.
Wiederholungstestate
Ab sofort bedarf es grundsätzlich keiner (!) separaten Anmeldung, um Testate
zu wiederholen. Stattdessen sind Sie automatisch für alle fehlenden Testate am
jeweils nachstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Für die erste Wiederholung gilt folgende Zuordnung:
Reguläres Testat
Erstmöglicher Wiederholungstermin
passiver Bewegungsapparat
Testattermin „aktiver Bewegungsapparat“
des aktuellen Semesters
Testattermin „Situs“
des aktuellen Semesters
Testattermin „Kopf/Hals“
des aktuellen Semesters
Testattermin „passiver Bewegungsapparat“
des Folgesemesters
Testattermin „Situs“
des Folgesemesters
aktiver Bewegungsapparat
Situs
Kopf/Hals
ZNS (im Folgesemester)
Sofern Sie ein Wiederholungstestat nicht am nächstmöglichen, sondern erst am
darauf folgenden, Prüfungstermin ablegen wollen, müssen Sie sich fristgerecht
(= bis spätestens 1 Woche vor dem Wiederholungstermin) abmelden.
Unter Nutzung aller regulären Prüfungstermine im Präparierkurs (einschließlich
ZNS-Kurs) des aktuellen Semesters und, falls erforderlich, der Folgesemester
wird das skizzierte Verfahren solange durchgeführt, bis entweder alle Wiederholungstestate erfolgreich bestanden oder die maximal erlaubte Anzahl von
Testatversuchen für mindestens ein Stoffgebiet erreicht worden ist.
Unterbleibt die fristgerechte Abmeldung von Wiederholungstestaten, so gelten
im Abwesenheitsfall alle Wiederholungstestate, für die der/die Studierende
noch angemeldet war, automatisch als „nicht bestanden“. Ausgenommen hiervon sind krankheitsbedingte Abwesenheiten, die durch ein ärztliches Attest dokumentiert werden müssen.
Beratungsgespräche
Sofern ein Testat im Rahmen der ersten Wiederholung nicht bestanden wurde,
sind Sie neuerdings verpflichtet, vor dem dritten Versuch ein Beratungsgespräch mit einem Fachvertreter der Anatomie zu führen. Den Termin für dieses
Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte rechtzeitig im Sekretariat der Prosektur
Anatomie.
Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner auf einem vom IfAS zur Verfügung gestellten Formular
dokumentieren müssen. Scheitert auch der dritte Testatversuch, müssen Sie ein
zweites Beratungsgespräch absolvieren, in dem auch auf die rechtlichen Folgen
eines etwaigen viermaligen Nichtbestehens des betreffenden Testats
hingewiesen wird. Dieses Beratungsgespräch erfolgt nicht mit den Fachvertretern, sondern mit dem Studiendekan oder einer/einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter
des IfAS. Anträge an die Prüfungskommission der Medizinischen Fakultät bezüglich eines fünften Testatversuchs haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn
Sie alle erforderlichen Beratungsgespräche korrekt dokumentiert haben.