Prosektur Anatomie | Vesaliusweg 2-4 | 48149 Münster Prosektur Anatomie Betriebseinheit der Medizinischen Fakultät Vesaliusweg 2-4 48149 Münster Datum 28.10.2015 Ihre Ansprechpartnerin: Petra Dirks Tel. +49 (0) 251 - 83 - 55200 Fax +49 (0) 251 - 83 - 52369 [email protected] Testate im Kursus der makroskopischen Anatomie (inkl. ZNS-Kurs) - Studierende im aktuellen Semester sowie aus Kursen ab SoSe 2015 - Leiter der Betriebseinheit: Prof. Dr. med. Wolfgang Knabe [email protected] Sehr geehrte Studierende, nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster haben sich Änderungen bezüglich der Anmeldung, Abmeldung und Wiederholung von mündlichen Testaten ergeben, die wir ab dem Sommersemester 2015 für den Präparierkurs (einschließlich ZNS-Kurs) wie folgt umsetzen. Anmeldung für Testate Sofern Sie im aktuellen Präparierkurs Testate ablegen möchten, müssen Sie sich im Rahmen der Kursanmeldung verbindlich für die Testate „passiver Bewegungsapparat“, „aktiver Bewegungsapparat“, „Situs“, „Kopf/Hals“ und für das im Folgesemester stattfindende Testat „ZNS“ anmelden. Sofern Sie ein Gutachten für ein Stipendium benötigen, sollten Sie sämtliche Testate als benotete Leistungstestate ablegen, weil wir auf dieser Grundlage am ehesten ein fundiertes Gutachten erstellen können. Bitte melden Sie sich für Leistungstestate spätestens eine Woche vor dem Testat „aktiver Bewegungsapparat“ im Sekretariat der Prosektur Anatomie an. Abmeldung von Testaten Falls Sie Testattermine, für die Sie sich angemeldet haben, nicht wahrnehmen können, müssen Sie bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Testattermin eine schriftliche Abmeldung im Sekretariat der Prosektur Anatomie vornehmen. Abmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Liegt eine solche Abmeldung nicht vor, gilt das betreffende Testat automatisch als „nicht bestanden“. Ausgenommen hiervon sind krankheitsbedingte Abwesenheiten, die durch ein ärztliches Attest dokumentiert werden müssen. Wiederholungstestate Ab sofort bedarf es grundsätzlich keiner (!) separaten Anmeldung, um Testate zu wiederholen. Stattdessen sind Sie automatisch für alle fehlenden Testate am jeweils nachstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Für die erste Wiederholung gilt folgende Zuordnung: Reguläres Testat Erstmöglicher Wiederholungstermin passiver Bewegungsapparat Testattermin „aktiver Bewegungsapparat“ des aktuellen Semesters Testattermin „Situs“ des aktuellen Semesters Testattermin „Kopf/Hals“ des aktuellen Semesters Testattermin „passiver Bewegungsapparat“ des Folgesemesters Testattermin „Situs“ des Folgesemesters aktiver Bewegungsapparat Situs Kopf/Hals ZNS (im Folgesemester) Sofern Sie ein Wiederholungstestat nicht am nächstmöglichen, sondern erst am darauf folgenden, Prüfungstermin ablegen wollen, müssen Sie sich fristgerecht (= bis spätestens 1 Woche vor dem Wiederholungstermin) abmelden. Unter Nutzung aller regulären Prüfungstermine im Präparierkurs (einschließlich ZNS-Kurs) des aktuellen Semesters und, falls erforderlich, der Folgesemester wird das skizzierte Verfahren solange durchgeführt, bis entweder alle Wiederholungstestate erfolgreich bestanden oder die maximal erlaubte Anzahl von Testatversuchen für mindestens ein Stoffgebiet erreicht worden ist. Unterbleibt die fristgerechte Abmeldung von Wiederholungstestaten, so gelten im Abwesenheitsfall alle Wiederholungstestate, für die der/die Studierende noch angemeldet war, automatisch als „nicht bestanden“. Ausgenommen hiervon sind krankheitsbedingte Abwesenheiten, die durch ein ärztliches Attest dokumentiert werden müssen. Beratungsgespräche Sofern ein Testat im Rahmen der ersten Wiederholung nicht bestanden wurde, sind Sie neuerdings verpflichtet, vor dem dritten Versuch ein Beratungsgespräch mit einem Fachvertreter der Anatomie zu führen. Den Termin für dieses Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte rechtzeitig im Sekretariat der Prosektur Anatomie. Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner auf einem vom IfAS zur Verfügung gestellten Formular dokumentieren müssen. Scheitert auch der dritte Testatversuch, müssen Sie ein zweites Beratungsgespräch absolvieren, in dem auch auf die rechtlichen Folgen eines etwaigen viermaligen Nichtbestehens des betreffenden Testats hingewiesen wird. Dieses Beratungsgespräch erfolgt nicht mit den Fachvertretern, sondern mit dem Studiendekan oder einer/einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter des IfAS. Anträge an die Prüfungskommission der Medizinischen Fakultät bezüglich eines fünften Testatversuchs haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie alle erforderlichen Beratungsgespräche korrekt dokumentiert haben.
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