Zusammenfassung des Workshops vom ErstiWE

Prüfungen: 1. Vorlauf 1. Welche Notenstufen gibt es? -­‐ 0,0; 0,3; 0,7 (1,0 -­‐5,0) 2. Wann muss Raum und Ort einer Prüfung spätestens bekannt (in TUMonline eingetragen)? -­‐ mind. 14 Rage vorher. Ausnahmen sind möglich und müssen unverzüglich über einen geeigneten Weg, z.B. per Mail bekannt gegeben werden 3. Was tue ich, wenn ich eine Prüfungsanmeldung verpasst habe? -­‐ Prüfungsnachmeldungsformular von der TUM-­‐Seite ausfüllen, vom Prüfer unterschreiben lassen und beim Prüfungsausschuss abgeben 4. Unter welchen Bedingungen darf ein Notenbonus vergeben werden und wie viel darf dieser betragen? -­‐ freiwillig, keine Verschlächterung möglich, nur um 0,3! nicht weniger, darf nur berücksichtigt werden wenn die Modulnote gesamt verbessert wird, muss für jedes Jahr neu verdient werden 5. Welche Prüfungsformen gibt es? -­‐ Klausur, Laborleistung/Experiment, Übungsleistung (Testate, Hausaufgaben), Bericht (schriftl. Strukturierte Zusammenfassung des Gelernten von z.B. Exkursionen und Praktika), Projektarbeit, wissenschaftliche Ausarbeitung (Seminararbeit etc.), Präsentation, Mündl. Prüfung, Lernportfolio (kann alles sein(Gruppenarbeit, Präsentation, Seminararbeit etc.) 6. Wie unterscheiden sich Studienleistungen von anderen Prüfungsformen? -­‐nicht zwangsläufig durch Noten bewertet, meist bestanden/nicht bestanden z.B. TUMpead 7. Wie werden Modulnoten berechnet? -­‐ Immer anders, Details dazu im Modulhandbuch; Modul kann erst bestanden gewertet werden wenn auch die möglichen Studienleitungen bestanden wurden 8. Wie oft werden Prüfungen regulär in einem Jahr angeboten? -­‐ Regulär jedes Semester, Vorlesungen teils jedes oder nur jedes 2. Semester Was kann/ sollte man nach den Prüfungen machen/ wissen? 1. Bis wann müssen Prüfungen korrigiert werden? -­‐ bis zum Beginn des neuen Semesters 2. Was macht der Prüfungsausschuss? -­‐ Prüfungen evaluieren d.h.: -­‐ Was wurde in den Prüfungen falsch kommuniziert? -­‐ Welche Fragen waren unverständlich, schwammig formuliert? 3. Wie oft darf man Prüfungen wiederholen? -­‐ so oft man will, außer bei dem LMU Nebenfach Englisch -­‐ Wenn die Prüfung bestanden ist (mit mindestens 4,0) darf man NICHT mehr wiederholen! 4. Welche Folgen hat spicken bei Prüfungen -­‐ stark abhängig vom Prof à von einer mündlichen Verwarnung bis zu nicht bestehen der Prüfung oder bis zur Exmatrikulation 5. Man besteht die Prüfung eines Wahlmoduls nicht. Kann man nun ein anderes Wahlmodul stattdessen belegen und die Prüfung dazu schreiben? -­‐ Ja, geht problemlos 6. Wann bekommt man die Credits für bestandene Prüfungen gutgeschrieben? -­‐ Wenn das gesamte Modul bestanden ist d.h. alle Leistungsnachweise (z.B. ein Referat), Portfolios und die Prüfung mit der die Prüfung verrechnet wird bestanden sind 7. Was ist der ENB-­‐Bescheid? -­‐ = Endgültig-­‐Nicht-­‐Bestanden-­‐Bescheid à d.h. man hat entweder die Credit-­‐Hürden nicht geschafft oder man durfte die Prüfung grundsätzlich nicht mehrmals wiederholen (Nebenfach Englisch) à Prüfung darf also nicht mehr wiederholt werden und die zugehörigen Credits kann man nicht mehr erreichen 8. Darf man bestandene Prüfungen wiederholen? -­‐ Nein, Notenverbesserung nach Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich. ABER durch besuchen der Prüfungseinsicht möglich wenn man Punkte findet und den Prof drauf anspricht Prüfungsausschuss 1. Was ist der Prüfungsausschuss? -­‐ Ein Gremium das aus aus verschiedenen Mitarbeitern der Studienberatung, der Wissenschaftlichen Angestellten und der Professorenebene besteht, welches über die Gültigkeit und Zulässigkeit von Prüfungen eines Studiengangs entscheiden. 2. Welche Personen bzw. Personengruppen gehören zum Prüfungsausschuss? -­‐ Die Prüfungsausschüsse bestehen aus fünf Mitgliedern, soweit nicht in den FPSOen eine größere Mitgliederzahl vorgesehen ist. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre. Verlängerungen der Amtszeit sind zulässig. Der Fakultätsrat wählt auf Vorschlag des Dekans für jeden Prüfungsausschuss aus den prüfungsberechtigten Angehörigen des Lehrkörpers die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Stellvertreter. Er wählt sodann aus dem Kreis der gewählten Mitglieder den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Er bestellt ferner den Schriftführer. 6Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses teilt der Dekan dem Präsidenten mit. 2. Wer ist aktueller Prüfungsausschussvorsitzender, wer hat die Prüfungsausschussschriftführung aktuell inne? -­‐ Schriftführerin: Gisa Mischke für LB/BBB und im Momentan kommissarisch auch LB/MBB -­‐ Vorsitz: Prof. Dr. Hofmann von beiden 3. Welche „Mängel im Prüfungsverfahren“ gibt es? Was ist im Falle eines solchen Mangels zu tun? [APSO §21] -­‐ Mängel des Prüfungsverfahrens müssen unverzüglich schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder beim Prüfenden geltend gemacht werden. 4. Von wem dürfen Härtefallanträge gestellt werden? Was gilt als Härtefall? -­‐ Härtefallanträge dürfen nur von Studierenden gestellt werden. Z.B. Probleme mit der Anmeldung über TUMonline. 6. Welche Fristen gelten für Anrechnungen und bei wem dürfen diese abgegeben werden? -­‐ Innerhalb des ersten Studienjahres muss der Antrag im Prüfungsamt der Fakultät eingebracht werden und wird von diesem auf Gleichwertigkeit geprüft. Curriculum und Studium 1. Aus welchen Dokumenten kann man die empfohlene Reihenfolge der Module und Lehrveranstaltungen herauslesen? -­‐ Studienplan und TUMonline Aus welchem die einzelnen Lehrveranstaltungen eines Moduls? -­‐ FPSO, TUMonline und Studienplan Woraus überhaupt eine Liste der Module? -­‐ FPSO -­‐ Allgemein: Die FPSO stellt die verpflichtende Richtlinie für das Studium und die einzelnen Module dar. Aus ihr kann man auch Angaben zu Creditanzahl, Dauer, Lehrform, Prüfungsform und –dauer entnehmen. 2. Wie viele Credits sind pro Semester empfohlen? -­‐ 30 Credits -­‐ (6 Bachelorsemestern Regelstudienzeit = 180 Credits; 4 Mastersemester Regelstudienzeit = 120 Credits) è Achtung wegen den Credithürden! Bei Unterpunkten (= zu wenig Credits) gibt es ein ENB = „endgültig nicht bestanden“ und das Studium ist zu Ende 3. Wie viele Credits darf ich maximal pro Semester machen? -­‐ Prinzipiell keine Grenze, aber unbedingt darauf achten, dass es nicht zu viel wird!!! 4. Darf ich auch Sachen aus dem Master während meines Bachelorstudiums absolvieren (Vorziehen)? -­‐ Das Vorziehen aus dem Master ist möglich. Man sollte darauf achten, dass einige Dozenten erst Studierende ab dem 5. Bachelorsemester erlauben. (Vorher ist es auch noch zu viel.) -­‐ Unsere Empfehlung ist es vorzuziehen, da Module mit einer „schlechten“ Note bereits im Bachelor bestanden wurden im Master wiederholt werden können. -­‐ Alle bereits zufriedenstellend bestandenen Module müssen innerhalb der ersten beiden Mastersemestern angerechnet werden (bei den Studienangelegenheiten). 5. Was sind Pflichtmodule, Wahl-­‐ und Wahlpflichtmodule? -­‐ Pflichtmodule sind verpflichtend zu bestehen. -­‐ Wahlmodule können aus einem Wahlmodulkatalog ausgewählt werden und aus diesem Katalog muss dann die benötigte Creditanzahl bestanden werden. -­‐ (Wahlpflichtmodule gibt es bei uns nicht mehr) 6. Was sind Seminare, Vorlesungen, Übungen, Tutorien, Praktika, …? -­‐ Verschiedene Arten wie eine Veranstaltung abgehalten werden kann. -­‐ Welche Art eine Veranstaltung hat kann in der FPSO nachgelesen werden. Wo gibt es Anwesenheitspflicht? -­‐ Seminare und Praktika 7. Zentrale Frage: Wie geht man zur Stundenplanerstellung vor? -­‐
Wenn es klappt am empfohlenen Studienplan orientieren (klappt meistens mit dem Zweitfach nicht) -­‐ In der FPSO und TUMonline nachschauen welche Module im Laufe des Studiengangs alle abgelegt werden müssen und dann die auswählen und belegen die noch nicht bestanden sind und sich überschneidungsfrei belegen lassen (manchmal geht es auch nicht überschneidungsfrei!) 8. Was ist das akademische Viertel? -­‐ Manche Dozenten tragen ihre Veranstaltungen z.B. ab 8 Uhr ein und fangen aber erst um 8.15 Uhr an. 9. Wie kann in der beruflichen Bildung ein Unterrichtsfachwechsel vorgenommen werden? -­‐ Der Wechsel sollte bis zum 3. Semester passieren, da sonst die Zeit für das neue Unterrichtsfach knapp wird und evtl deshalb die Regelstudienzeit nicht eingehalten werden kann. -­‐ Um zu wechseln geht man zu den Studienangelegenheiten und füllt dort einen Antrag auf Unterrichtsfachwechsel aus. Der Wechsel ist kein Studiengangswechsel! Man wird also nicht exmatrikuliert und wieder immatrikuliert, die Semester werden also einfach weiter gezählt und die Credithürden NICHT zurück gesetzt. WORKSHOP ECTS 1. Was bedeutet ECTS? -­‐ European Credits Transfer System 2. Wie lange ist die Regelstudienzeit für euren Studiengang? -­‐ Bachelor: sechs Semester -­‐ Master: vier Semester 3. Was ist die maximale Studienzeit für Bachelor-­‐ und Masterstudiengänge? -­‐ Bachelor: acht Semester -­‐ Master: sechs Semester 4. Aus welchen Teilbereichen bestehen eure Studiengänge mit welchen Umfängen? (Erstfach, Zweitfach, Erziehungs-­‐/Sozialwissenschaften) -­‐ Verteilung im Bachelor: 106 Credits berufliche Fachrichtung, 36 Credits Unterrichtsfach 28 Credits Sozialwissenschaften, 10 Credits Bachelor Thesis -­‐ Verteilung im Master: 18 Credits berufliche Fachrichtung, 44 Credits Unterrichtsfach, 28 Credits Sozialwissenschaften und 30 Credits Master Thesis 5. Was sind Credithürden und was diese mit einem ENB (endgültig nicht bestanden) – Bescheid zu tun? -­‐ Credithürden beschreiben Anzahl an Credits, die man bis zum Ende eines bestimmten Semesters erreicht haben muss, um weiter studieren zu können. Sollte man diese Hürde nicht schaffen, bekommt man den ENB – Bescheid (Endgültig nicht bestanden – Bescheid). -­‐ Credithürden im Bachelor: Bis Ende des 3. Semesters 30 ECTS -­‐“-­‐ 4. Semesters 60 ECTS -­‐“-­‐ 5. Semesters 90 ECTS -­‐“-­‐ 6. Semesters 120 ECTS -­‐“-­‐ 7. Semesters 150 ECTS -­‐“-­‐ 8. Semesters 180 ECTS -­‐ Credithürden im Master: Bis Ende des 3. Semesters 20 ECTS (Ausnahme EI: 5 ECTS und MT: 8 ECTS) -­‐“-­‐ 4. Semesters 40 ECTS -­‐“-­‐ 5. Semesters 90 ECTS -­‐“-­‐ 6. Semesters 120 ECTS 6. Wann darf ich ein Urlaubssemester beantragen und aus welchen Gründen? -­‐ Urlaubssemester ist bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters möglich. -­‐ Man kann ein Urlaubssemester beantragen aufgrund Schwangerschaft, Mutterschutz, langwieriger Krankheit oder teilsweise zum Abarbeiten des Betriebspraktikums. 7. Wann werden die Credits gutgeschrieben, wenn mehrere Prüfungsleistungen zu einem Modul gehören? -­‐ Die Credits des jeweiligen Modul werden gutgeschrieben, wenn alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgeleistet und gültig in TUMonline übernommen wurden. Gesetzliche Vorgaben zum Lehramtsstudium in Bayern Neben FPSO und APSO, die das Lehramtsstudium an der TUM uniintern regeln, regeln BayLBG (Bayerisches Lehrerbildungsgesetz) und LPO I und II (Lehramtsprüfungsordnung) die Lehrerausbildung in Bayern. BayLBG und LPO regeln jedoch nur die Lehramtsausbildung in Bayern. Es gibt keine deutschlandweite einheitliche verbindliche Regelungen.