Merkblatt für Anträge auf Unterstützung für

Merkblatt fü r Anträ ge
auf Unterstü tzung fü r Nachwuchswissenschaftler*innen
(Stand: Februar 2016)
1.
Was kann unterstützt werden?
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2.
Aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Workshops (eigener Vortrag,
Poster, etc. ).
Passive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Workshops, die für die eigene Forschung besonders relevant sind.
Doktorand*innen: Teilnahme an promotionsunterstützenden Programmen.
Promotionsunterstützende Programme sind Maßnahmen, mit denen die Bearbeitung
des Promotionsthemas in besonderer Weise befördert und verbessert werden kann.
Wer ist antragsberechtigt?
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3.
An der Europa-Universität Flensburg als Post-Docs, Habilitand*innen oder Juniorprofessor*innen beschäftigte Personen.
An der Europa-Universität Flensburg als Promotionsstudierende eingeschriebene
Personen.
Nicht-Hochschulangehörige Doktorand*innen benötigen eine schriftliche Erklärung
des Betreuers/der Betreuerin, dass er/sie den Antrag unterstützt.
Welche Ausgaben sind unterstützungsfähig?
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Unterstützungsfähig sind
 Reisekosten
 Kosten der Unterkunft
 Tagungskosten
Hinweis: Es gelten die üblichen Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit!
Bitte beachten Sie hierzu auch das „Merkblatt zu Dienstreisen“ der Europa-Universität
Flensburg, insbesondere, dass
• Flugreisen nur dann als Beförderungsmittel akzeptiert werden, wenn eine Reise mit
der Bahn mehr als acht Stunden dauern würde oder die Flugreise günstiger ist.
• jede/r Antragsteller/in verpflichtet ist, für Flug- und Übernachtungskosten drei
(Vergleichs-)Angebote nachzuweisen.
• die Übernachtungskosten 60€/Nacht nicht übersteigen dürfen.
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4.
nur Originalbelege als Grundlage für die Kostenerstattung akzeptiert werden.
Wie hoch ist die Unterstützung?
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5.
Die Unterstützung beträgt 50% der erstattungsfähigen Kosten.
Der Förderhöchstbetrag durch die Europa-Universität Flensburg beträgt € 1000 je
Vorhaben.
Die Förderungen sind abhängig von der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel und
der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel zum Antragszeitpunkt.
Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags obliegt dem Forschungsausschuss. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Doktorand*innen: Die Kostenerstattung durch den Forschungsausschuss kann sich
auf 80% erhöhen, wenn das betreuende Institut 20% der Gesamtkosten übernimmt.
Gibt es Antragsfristen?
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6.
Anträge müssen zum 15. Januar, 1. April, 1. Juni oder 1. Oktober eingereicht werden,
damit auf den nachfolgenden Sitzungen des Forschungsausschusses über Sie entschieden werden kann.
In jedem Fall muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Tagungsbeginn eingereicht
worden sein.
Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt?
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7.
Bitte senden Sie den Antrag in digitaler Form (als E-Mail-Anhang, max. 1 pdf) an das
Forschungsreferat der Europa-Universität Flensburg und nutzen Sie dafür folgende EMail-Adresse: [email protected].
Welche Informationen müssen in den Antrag?
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Angaben zur Person
Tagungstitel, Ort, Dauer der Tagung, ggf. Webseite der Tagung
Nachweis der aktiven Teilnahme, z.B. Annahme des Vortrags oder Posters (ggf. nachzureichen)
Bei passiver Teilnahme: Begründung der besonderen Relevanz der Tagung für die eigene wissenschaftliche Arbeit
Nachweis über Tagungskosten, voraussichtliche Reisekosten und voraussichtliche
Kosten der Unterkunft
Doktorand*innen: Bei Antrag auf 80% Förderung beachten Sie bitte zusätzlich das
Formular im Anhang: Unterschriebene Erklärung des/r Sprechers/in des Instituts (o-
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der eines Professors/einer Professorin), dass 20% der Kosten vom Institut übernommen werden (inkl. Finanzangaben).
8.
Werden Vorschüsse gewährt?
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9.
Sie können einen Vorschuss von bis zu 80% der Fördersumme formlos mit Begründung beantragen.
Den Antrag senden Sie bitte in digitaler Form (max. 1 pdf als Anhang) an das
Präsidiumssekretariat der Europa-Universität Flensburg, Frau Pörschmann:
[email protected] .
Wie erfolgt die Abrechnung?
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Bitte verwenden Sie das Ihnen bei Bewilligung des Antrags zugehende Formblatt.
Für sämtliche entstandene Kosten müssen Originalbelege eingereicht werden.
Diese Unterlagen schicken Sie bitte bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der
Veranstaltung an das Präsidiumssekretariat der Europa-Universität Flensburg,
Frau Pörschmann, Campusallee 3, Gebäude E, 24943 Flensburg.
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Anlage zum Antrag
auf Unterstü tzung fü r Nachwuchswissenschaftler*innen
(Stand: Februar 2016)
Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herrn ___________________________________
20 % der anfallenden Kosten (maximal 200,00 €) durch den Bereich
___________________________________________________________________________
Finanzstelle: _________________________________________________________________
Finanzposition: _______________________________________________________________
Kostenstelle/Auftrag: __________________________________________________________
erstattet werden.
________________________________
Ort, Datum
__________________________________________
Unterschrift der/des Budgetverantwortlichen
Hinweis:
Bitte reichen Sie dieses Formular bei der Antragsstellung in digitaler Form ein.
Den Antrag senden Sie bitte an: [email protected].
Bitte reichen Sie dieses Formular bei der Abrechnung im Original ein.
Die Abrechnung senden Sie bitte an das Präsidiumssekretariat der Europa-Universität Flensburg: Frau Pörschmann, Campusallee 3, Gebäude ZV, 24943 Flensburg.
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