Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für

Heilpädagogische
Beratung und Unterstützung für
Kinder und Jugendliche mit einer
Körperbehinderung
Ziele
Grundhaltung
• Begleitung, Beratung und Unterstützung (B&U) bei der Schulung
von Kindern und Jugendlichen mit einer Körperbehinderung in
der Regelschule
• Individuelle, ganzheitliche Förderung des Kindes / Jugendlichen
in seinem schulischen und sozialen Umfeld
• Unterstützung, Koordination und Vernetzung der verschiedenen
Bezugssysteme des Kindes / des Jugendlichen
• Bündelung der Ressourcen der verschiedenen Fachpersonen
• Förderung des Verständnisses für die Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen mit Körperbehinderung
Zusammenarbeit
• Im Zentrum der Zusammenarbeit steht das Kind / der Jugendliche.
• Die Eltern, Schulbehörden, Lehrpersonen sowie die weiteren
beteiligten Fachpersonen arbeiten partnerschaftlich
zusammen. Alle Beteiligten unterstützen die gemeinsam
beschlossenen Massnahmen.
• Der Jugendliche / das Kind wird nach Möglichkeit in die
Zusammenarbeit miteinbezogen.
Integrationsverständnis
• Wir verstehen die Förderung in der Regel- und Sonderschule
als gleichwertige Angebote.
• Das Kind partizipiert schulisch und sozial im Wesentlichen am
Klassengeschehen und am Schulalltag.
• Im Sinne eines Nachteilsausgleichs unterstützen wir individuelle
Wege, um die Partizipation des Kindes / des Jugendlichen zu
ermöglichen.
Individuelle Entwicklung
• Das integrative Setting ermöglicht dem Kind / dem Jugendlichen
kognitive, emotionale und soziale Entwicklung.
• Die Infrastruktur und die Bezugspersonen ermöglichen dem
Kind /Jugendlichen bestmögliche Selbständigkeit.
Angebot
Das Angebot des HBK versteht sich als behinderungsspezifische
Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Regelschule.
Fachspezifische Angebote:
Angebot der HBK-Dienstleitung:
• Bearbeitung der Anmeldungen
• Beratung von Schulbehörden / der Schulpsychologischen Dienste
• Beantragen von Kostengutsprachen
• Bewilligung zusätzlicher Betreuungsangebote bei speziellen
Schulanlässen (Lager, Ausflüge…)
Angebot der HBK-Beraterin im Unterricht:
• Beobachten des Kindes im Schulalltag unter dem Aspekt der
Körperbehinderung
• Auf Wunsch der Lehrperson Beratung in Unterrichtsfragen
• Individuelle Unterstützung in behinderungsspezifischen Bereichen
wie z. B. Raumwahrnehmung, Grafomotorik, Selbständigkeit,
Selbstorganisation, Selbstakzeptanz, Motivation, etc.
• Einführung in den Einsatz von Hilfsmitteln
Angebot der HBK-Beraterin in der interdisziplinären
Zusammenarbeit:
• Organisation, Leitung und Protokoll von Standortbestimmungen
am Runden Tisch
• Vertretung der Interessen des Kindes / Jugendlichen
• Vernetzung aller bei der Integration beteiligen (Fach-) Personen
und ihrer Bezugssysteme
Angebot der HBK-Beraterin bei Fragen zur Körperbehinderung:
• Fachspezifische Beratung und Begleitung von Eltern, Lehrpersonen,
Schulbehörden und Schulpsychologischen Diensten
• Aufzeigen von Auswirkungen der Körperbehinderung und allfälligen
Kompensationsmöglichkeiten
• Vermittlung von Fachpersonen und Beratung bei der Beschaffung,
Anpassung und Anwendung von Hilfsmitteln
Angebot der HBK-Beraterin in speziellen Situationen:
• Unterstützung bei Fragen rund um die Einschulung, den
Schulübertritt und die berufliche Eingliederung
• Beratung bei der Planung von individuellen Lernzielen
oder des Nachteilsausgleiches
• Beratung bei der Bewältigung von speziellen Anlässen
(Schulreise, Lager, Sporttag…)
Begleitungs- und Pflegeangebote durch HBK-Praktikantin:
Finanzierung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer HBK-Praktikantin ist eine
Beratung / Begleitung durch den HBK.
• D
ie Finanzierung des Beratungsdienstes erfolgt in einem klar
definierten Umfang durch den Kanton und bedarf einer
entsprechenden Kostengutsprache.
• Für Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen und die Wohngemeinde
entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.
• Beratungen in den Kantonen AR, AI und TG bedürfen einer
Kostengutsprache des jeweiligen Kantons.
• Für die Finanzierung persönlicher Hilfsmittel und notwendiger
baulicher Massnahmen sind grundsätzlich die IV / die Krankenkasse
bzw. die Schulgemeinde zuständig.
Die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs erfolgt durch die
HBK-Dienstleitung.
Angebot der HBK-Praktikantin bei regelmässigen Einsätzen:
• Begleitung und Betreuung im Schulalltag (Waldmorgen, Sport,
Unterricht im Klassenzimmer, Werken, Pause, Pflege…) zur
Ermöglichung der Partizipation
• Arbeit als Unterrichtsassistentin unter Anleitung der Lehrperson
• Bei Bedarf bis max. 3 Halbtage pro Woche
Angebot der HBK-Praktikantin bei speziellen Anlässen:
• Bei speziellen Anlässen (Lager, Schulreise, Sporttag…) kann eine
HBK-Praktikantin tageweise oder für eine Woche eingesetzt werden.
Anmeldung
Eine Beratung und Förderung durch den HBK bedingt die Zustimmung
der Eltern, der Lehrperson und der Schulbehörde.
Die Kontaktaufnahme kann durch die Eltern, die Schule oder durch
weitere involvierte Fachpersonen erfolgen.
Kontakt
Heilpädagogische
Beratung und Unterstützung für
Kinder und Jugendliche mit einer
Körperbehinderung
HBK
CP-Schule Birnbäumen
Flurhofstr. 56
9000 St.Gallen
Sepp Sennhauser
Dienstleiter
cp-schule
071 245 28 88
[email protected]
schule für kinder und jugendliche
mit einer körperbehinderung
Gemeinnützig helfen.
Seit 1816.
Sommer 2014