Erasmus+ Chekliste - Studienaufenthalt

Checkliste für Erasmus+ Studierende der TH Köln
Was muss ich tun nachdem mich der Fachbereich für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählt hat?
Checkliste von: _______________________________________
Das muss ich erledigen:
Bis wann?
Erledigt?
Vor dem Aufenthalt/ Before the Mobility (BTM)
Abgabe der Annahmeerklärung für den Erasmus+ Studienplatz bei
Ihrer Fakultät – falls erforderlich
Anmeldung an der Gasthochschule im Ausland
(In der Regel erhalten Sie nach Ihrer Nominierung durch die TH eine EMail mit den entsprechenden Unterlagen/ Links von den
Gasthochschulen.)
Registrieren Sie sich bei Mobility Online
(Der Link zur Registrierung wird Ihnen vom International Office per EMail zugeschickt. Registrieren Sie sich mit Ihrer s-Mail Adresse und
Ihrer Campus ID.)
Nach der Registrierung bei Mobility Online:
- Ergänzen Sie Ihre Stammdaten
- Laden Sie die Studienbescheinigung der TH Köln für das
Auslandssemester und ein Passfoto hoch
Frist-falls vorhanden- teilt
die Fakultät mit
so früh wie möglich
so früh wie möglich
so früh wie möglich
Es erfolgt ein Prüfschritt des International Office.
Laden Sie das Learning Agreement* - (Teil 1 „Before the Mobility“)
In das Online-System hoch.
Benennen Sie die Datei bitte: „BTM_Ihr Name“ (nur PDF-Datei)
Es ist wichtig, dass das Learning Agreement von beiden Hochschulen
und Ihnen unterzeichnet wird!
vor Antritt des
Auslandsaufenthalts
Es erfolgt ein Prüfschritt des International Office.
Drucken Sie das Grant Agreement aus, unterschreiben es und reichen
es im Original im International Office ein
vor Antritt des
Auslandsaufenthalts
Das International Office überprüft das GA und zeichnet es gegen.
Versicherungsschutz für Ausland überprüfen
Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sollten vorliegen und
müssen im GA angegeben werden
Rückmeldung - wie gewohnt. Antrag auf Beurlaubung bzw.
Rückerstattung der Semesterticketgebühren beim Studienbüro stellen
vor dem Aufenthalt
vor dem Aufenthalt
Online-Sprachtest (OLS)* in der Unterrichtssprache der
Gasthochschule absolvieren
(Sie erhalten eine E-Mail mit einer Teilnahmefrist. Versäumen Sie nicht
die Frist!)
nach Aufforderung durch
das International Office
Sofern Sie einen Online-Sprachtest absolviert haben, bestätigen Sie
Ihre Teilnahme in Mobility Online
nach Teilnahme an dem
OLS Test
Während des Aufenthaltes/ During the Mobility (DTM)
Ankunft an der Gasthochschule und Einschreibung
Letter of Confirmation* ausfüllen lassen – (Teil A: Arrival) und bei
Mobility Online hochladen
gleich nach Ankunft an der
Gasthochschule
gleich nach Ankunft an der
Gasthochschule
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Das International Office überprüft die Angaben und weist die erste Förderrate an.
Erst wenn diese Registrierungsschritte erfolgreich abgehakt wurden, können wir die erste Rate
in Höhe von 80% der Gesamtsumme auf Ihr Konto anweisen.
Online-Sprachkurs der EU Kommission durchführen
Falls Änderungen des Learning Agreement vorgenommen werden,
müssen Sie – Teil 2 „During the Mobility“ ausfüllen, von
Gasthochschule und Fachkoordinator bestätigen lassen und bei
Mobility Online hochladen.
Benennen Sie die Datei bitte folgendermaßen:
„DTM_Ihr Name“ (nur PDF-Datei)
Letter of Confirmation* ausfüllen lassen – Teil B: Departure
(Abweichungen zum CoA möglichst gering halten und das Original
mit nach Köln nehmen und im International Office einreichen)
Während des Aufenthaltes,
sofern Sie eine Lizenz
zugeteilt bekamen.
die Änderungen des LAs
müssen spätestens vier
Wochen nach
Vorlesungsbeginn dem
International Office
vorliegen
am Ende Ihres Aufenthalts –
noch vor Ort
Nach dem Aufenthalt/ After the Mobility
Einreichung des Letter of Confirmation* im Original beim International
Office - Frau Knöll/ Frau Groth
Ausführlichen Erfahrungsbericht* bei Mobility Online hochladen
Kopie des Transcript of Records* bei Mobility Online hochladen, dies
kann auch die Vorlage der Gasthochschule sein
Einreichung des Teil 3 des Learning Agreements “After the
Mobility”* ausgefüllt, inkl. Unterschrift der Fakultät beim International
Office - Frau Knöll/ Frau Groth
EU-Online-Fragebogen/Survey*
Bitte dringend die E-Mail und Frist der EU beachten für das Ausfüllen
des erforderlichen Online-Fragebogens!
Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
beim Fachkoordinator bzw. Prüfungsamt stellen.
In PSSO überprüfen
Online-Sprachtest nach Abschluss der Mobilität ablegen*
sofort, aber spätestens vier
Wochen nach Rückkehr
spätestens 4 Wochen nach
Rückkehr
spätestens 4 Wochen nach
Rückkehr
spätestens 4 Wochen nach
Rückkehr
Frist steht in der E-Mail, die
Ihnen von der EU am Ende
Ihres Aufenthalts
zugeschickt wird
eventuelle Fristen erfragen
Sie bei den
Prüfungsausschüssen Ihrer
Fakultät
Nach Aufforderung durch
das International Office
Das International Office überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und weist die zweite
Förderrate an.
Hinweise:
Alle mit * versehenen Unterlagen oder Aktionen sind verpflichtend für den Erhalt der Mobilitätsförderung.
Der Mobilitätszuschuss kann komplett oder in Teilen zurückgefordert werden, wenn diese Dokumente nicht
rechtzeitig vorliegen oder zeitliche Abweichungen vorliegen!
Bitte verwenden Sie für jegliche Korrespondenz mit uns nur Ihre smail-Adresse.
Hilfen:
Allgemeine Informationen zum Erasmus+-Programm an der Technischen Hochschule Köln finden Sie unter:
http://www.th-koeln.de/internationales/erasmus_2019.php
Sie können sich zusätzlich über Erasmus+ auf der Seite der Europäischen Kommission informieren:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/index_de.htm
Erasmus-Koordinatorinnen:
Janina Knöll / Manuela Groth
Claudiusstr. 1 / Raum 55
50678 Köln
Tel.: 0221 – 8275 3098 oder 3774 / Fax. 0221 – 8275 3369
[email protected] // [email protected]
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