Checkliste für Erasmus+ Studierende der TH Köln Was muss ich tun nachdem mich der Fachbereich für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählt hat? Checkliste von: _______________________________________ Das muss ich erledigen: Bis wann? Erledigt? Vor dem Aufenthalt/ Before the Mobility (BTM) Abgabe der Annahmeerklärung für den Erasmus+ Studienplatz bei Ihrer Fakultät – falls erforderlich Anmeldung an der Gasthochschule im Ausland (In der Regel erhalten Sie nach Ihrer Nominierung durch die TH eine EMail mit den entsprechenden Unterlagen/ Links von den Gasthochschulen.) Registrieren Sie sich bei Mobility Online (Der Link zur Registrierung wird Ihnen vom International Office per EMail zugeschickt. Registrieren Sie sich mit Ihrer s-Mail Adresse und Ihrer Campus ID.) Nach der Registrierung bei Mobility Online: - Ergänzen Sie Ihre Stammdaten - Laden Sie die Studienbescheinigung der TH Köln für das Auslandssemester und ein Passfoto hoch Frist-falls vorhanden- teilt die Fakultät mit so früh wie möglich so früh wie möglich so früh wie möglich Es erfolgt ein Prüfschritt des International Office. Laden Sie das Learning Agreement* - (Teil 1 „Before the Mobility“) In das Online-System hoch. Benennen Sie die Datei bitte: „BTM_Ihr Name“ (nur PDF-Datei) Es ist wichtig, dass das Learning Agreement von beiden Hochschulen und Ihnen unterzeichnet wird! vor Antritt des Auslandsaufenthalts Es erfolgt ein Prüfschritt des International Office. Drucken Sie das Grant Agreement aus, unterschreiben es und reichen es im Original im International Office ein vor Antritt des Auslandsaufenthalts Das International Office überprüft das GA und zeichnet es gegen. Versicherungsschutz für Ausland überprüfen Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sollten vorliegen und müssen im GA angegeben werden Rückmeldung - wie gewohnt. Antrag auf Beurlaubung bzw. Rückerstattung der Semesterticketgebühren beim Studienbüro stellen vor dem Aufenthalt vor dem Aufenthalt Online-Sprachtest (OLS)* in der Unterrichtssprache der Gasthochschule absolvieren (Sie erhalten eine E-Mail mit einer Teilnahmefrist. Versäumen Sie nicht die Frist!) nach Aufforderung durch das International Office Sofern Sie einen Online-Sprachtest absolviert haben, bestätigen Sie Ihre Teilnahme in Mobility Online nach Teilnahme an dem OLS Test Während des Aufenthaltes/ During the Mobility (DTM) Ankunft an der Gasthochschule und Einschreibung Letter of Confirmation* ausfüllen lassen – (Teil A: Arrival) und bei Mobility Online hochladen gleich nach Ankunft an der Gasthochschule gleich nach Ankunft an der Gasthochschule Seite 1 von 2 Das International Office überprüft die Angaben und weist die erste Förderrate an. Erst wenn diese Registrierungsschritte erfolgreich abgehakt wurden, können wir die erste Rate in Höhe von 80% der Gesamtsumme auf Ihr Konto anweisen. Online-Sprachkurs der EU Kommission durchführen Falls Änderungen des Learning Agreement vorgenommen werden, müssen Sie – Teil 2 „During the Mobility“ ausfüllen, von Gasthochschule und Fachkoordinator bestätigen lassen und bei Mobility Online hochladen. Benennen Sie die Datei bitte folgendermaßen: „DTM_Ihr Name“ (nur PDF-Datei) Letter of Confirmation* ausfüllen lassen – Teil B: Departure (Abweichungen zum CoA möglichst gering halten und das Original mit nach Köln nehmen und im International Office einreichen) Während des Aufenthaltes, sofern Sie eine Lizenz zugeteilt bekamen. die Änderungen des LAs müssen spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn dem International Office vorliegen am Ende Ihres Aufenthalts – noch vor Ort Nach dem Aufenthalt/ After the Mobility Einreichung des Letter of Confirmation* im Original beim International Office - Frau Knöll/ Frau Groth Ausführlichen Erfahrungsbericht* bei Mobility Online hochladen Kopie des Transcript of Records* bei Mobility Online hochladen, dies kann auch die Vorlage der Gasthochschule sein Einreichung des Teil 3 des Learning Agreements “After the Mobility”* ausgefüllt, inkl. Unterschrift der Fakultät beim International Office - Frau Knöll/ Frau Groth EU-Online-Fragebogen/Survey* Bitte dringend die E-Mail und Frist der EU beachten für das Ausfüllen des erforderlichen Online-Fragebogens! Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen beim Fachkoordinator bzw. Prüfungsamt stellen. In PSSO überprüfen Online-Sprachtest nach Abschluss der Mobilität ablegen* sofort, aber spätestens vier Wochen nach Rückkehr spätestens 4 Wochen nach Rückkehr spätestens 4 Wochen nach Rückkehr spätestens 4 Wochen nach Rückkehr Frist steht in der E-Mail, die Ihnen von der EU am Ende Ihres Aufenthalts zugeschickt wird eventuelle Fristen erfragen Sie bei den Prüfungsausschüssen Ihrer Fakultät Nach Aufforderung durch das International Office Das International Office überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und weist die zweite Förderrate an. Hinweise: Alle mit * versehenen Unterlagen oder Aktionen sind verpflichtend für den Erhalt der Mobilitätsförderung. Der Mobilitätszuschuss kann komplett oder in Teilen zurückgefordert werden, wenn diese Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen oder zeitliche Abweichungen vorliegen! Bitte verwenden Sie für jegliche Korrespondenz mit uns nur Ihre smail-Adresse. Hilfen: Allgemeine Informationen zum Erasmus+-Programm an der Technischen Hochschule Köln finden Sie unter: http://www.th-koeln.de/internationales/erasmus_2019.php Sie können sich zusätzlich über Erasmus+ auf der Seite der Europäischen Kommission informieren: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/index_de.htm Erasmus-Koordinatorinnen: Janina Knöll / Manuela Groth Claudiusstr. 1 / Raum 55 50678 Köln Tel.: 0221 – 8275 3098 oder 3774 / Fax. 0221 – 8275 3369 [email protected] // [email protected] Seite 2 von 2
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