ENERGIEMANAGEMENT - DER SPITZENAUSGLEICH Vereinfachtes Verfahren bei der Überprüfung der Energieeffizienz nach SpaEfV Bei der Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen, beim sogenannten Spitzenausgleich, können ab sofort im Bereich Energiemanagementsysteme Verfahrensvereinfachungen angewendet werden. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin. Die Erleichterungen betreffen die Vor-Ort-Prüfungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und umfassen die Anwendung von Multi-Site-Regeln oder alternativ eine Verlängerung des Vor-Ort-Prüfintervalls. Alternative Systeme nach SpaEfV werden durch das vereinfachte Verfahren bei der Überprüfung der Energieeffizienz nach SpaEfV somit auch für die Unternehmen interessant, bei denen bislang ein geringer Unterschied zwischen Aufwand für Betrieb sowie Aufrechterhaltung und zu erwartender Steuerrückerstattung bestand. Bei den Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachungen muss nach der Anzahl der Unternehmensstandorte unterschieden werden. Der Wechsel zwischen Vor-Ort-Prüfung und der reinen Dokumentenprüfung wird im Zweijahresrhythmus fortgeführt. Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen (z.B. Energieeinsatzmengen, Wechsel der Energieträger, Unternehmensstruktur) kann eine rein dokumentenbasierte Prüfung nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist zwingend eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich. Was umfasst die dokumentenbasierte Prüfung? Die dokumentenbasierte Prüfung umfasst jeweils den aktualisierten Energieauditbericht DIN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV) bzw. die Datenerfassung gemäß den Tabellen 1-3 (Anlage 2 SpaEfV) sowie die jährliche Bewertung / Beschlussfassung der Geschäftsführung gem. Ziff. 4 Anlage 2 SpaEfV zum Stand der Maßnahmenplanung. Unternehmen mit einem Standort Die Verfahrensvereinfachung lässt eine rein dokumentenbasierte Prüfung im Zweijahresrhythmus zu. Die jährliche Vor-Ort Prüfung ist somit bei Unternehmen mit einem Standort nicht mehr notwendig. Dies bedeutet z.B., dass in einem Unternehmen in dem die Vor-Ort-Prüfung im Antragsjahr 2015 stattgefunden hat, eine reine Dokumentenprüfung in 2016 ausreicht. www.tuv.com/spaefv Ihr Vorteil Unternehmen profitieren durch die Verfahrensvereinfachung für die Zertifizierung nach SpaEfV. Der Wegfall der jährlichen Vor-Ort-Prüfungen reduziert den Aufwand und die Kosten für das Unternehmen. ENERGIEMANAGEMENT - DER SPITZENAUSGLEICH Unternehmen mit zwei oder mehr Standorten Unternehmen mit mehreren Standorten können entscheiden, ob sie eine Verfahrensvereinfachung nach der so genannten „Multi-Site-Regelung“ oder eine Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls anwenden möchten. Was umfasst die „Multi-Site-Regelung“? Für Unternehmen mit mehreren Standorten, die eine Verfahrensvereinfachung nach der „Multi-Site-Regelung“ anwenden möchten (entsprechend der DAkkS-Regelung 71 SD 6 013), ist eine jährliche Vor-Ort-Prüfung der Unternehmenszentrale sowie eine Stichprobenauswahl der zugehörigen Standorte erforderlich. Die Verfahrensvereinfachung besteht darin, dass nicht alle zum Unternehmen zugehörigen Standorte vor Ort überprüft werden müssen. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Unternehmensstandorte ist ausreichend, wobei die Unternehmenszentrale immer vor Ort überprüft wird. Was umfasst die Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls? Unternehmen mit mehreren Standorten können eine Verfahrensvereinfachung erreichen, indem sie den Vor-Ort-Prüfungsintervall entsprechend der Verfahrensweise bei Unternehmen mit einem Standort anwenden. Dabei werden die Vor-Ort-Prüfung und die reine Dokumentenprüfung im Zweijahresrhythmus wechselhaft fortgeführt. Zu Beginn des Testierungszyklus muss zwingend immer eine Vollprüfung, d.h. alle Standorte vor Ort auditiert werden. Im zweiten Jahr ist dann die erste Dokumentenprüfung möglich. Im darauffolgenden Jahr wird ein Teil der Standorte vor Ort auditiert bevor im vierten Jahr wieder eine Dokumentenprüfung möglich ist. Im Letzen Testierungsjahr sind mindestens all jene Standorte vor Ort zu prüfen, die im Rahmen der letzten Vor-Ort-Prüfungen nicht begangen worden waren. So wird sichergestellt, dass tatsächlich alle Standorte des Unternehmens zumindest alle 4 Jahre vor Ort geprüft werden, nach der ersten Vollprüfung. Auf einen Blick Vereinfachtes Verfahren für die Zertifizierung nach SpaEfV für einen Standort Vereinfachtes Verfahren für die Zertifizierung nach SpaEfV für mehrere Standorte *(siehe Infografik) Standard Verfahren für die SpaEfV Zertifizierung für mehrere Standorte Ressourcen- und Kosteneffizient (Reisekosten) Effizientere Ressourcenbindung im Unternehmen Kostenersparnis, da die Planung langfristig angelegt ist Effiziente Ressourcenbindung im Unternehmen Einfachere Planung für den Ablauf der Audits über den gesamten Betrachtungszeitraum Bislang allgemein bekannte Systematik * Verfahrensverlängerung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Prüfschema für Unternehmen mit mehreren Standorten im Vier-Jahres-Intervall mit Einstiegsjahr 2016 Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung aller Standorte des Unternehmens 1. Antragsjahr 2016 2. Antragsjahr 2017 Dokumentenprüfung ausreichend Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung eines Teils der Unternehmensstandorte (Anzahl flexibel, min. einer) 3. Antragsjahr 2018 4. Antragsjahr 2019 Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung aller Standorte des Unternehmens Müssen seit 1. Antragsjahr erneut überprüft sein 5. Antragsjahr 2020 Dokumentenprüfung ausreichend Quelle: DAkkS Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit einem kostenfreien Informationsgespräch zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! Kontaktieren Sie uns! TÜV Rheinland Cert GmbH Tel.: 0800-888 2378 Fax: 0800-888 3296 [email protected] www.tuv.com/spaefv
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