Vereinfachtes Verfahren-SpaEfV

ENERGIEMANAGEMENT - DER SPITZENAUSGLEICH
Vereinfachtes Verfahren bei der Überprüfung
der Energieeffizienz nach SpaEfV
Bei der Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen, beim sogenannten Spitzenausgleich,
können ab sofort im Bereich Energiemanagementsysteme Verfahrensvereinfachungen
angewendet werden. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin.
Die Erleichterungen betreffen die Vor-Ort-Prüfungen von
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und umfassen
die Anwendung von Multi-Site-Regeln oder alternativ eine
Verlängerung des Vor-Ort-Prüfintervalls.
Alternative Systeme nach SpaEfV werden durch das vereinfachte Verfahren bei der Überprüfung der Energieeffizienz
nach SpaEfV somit auch für die Unternehmen interessant, bei
denen bislang ein geringer Unterschied zwischen Aufwand
für Betrieb sowie Aufrechterhaltung und zu erwartender Steuerrückerstattung bestand.
Bei den Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachungen muss
nach der Anzahl der Unternehmensstandorte unterschieden
werden.
Der Wechsel zwischen Vor-Ort-Prüfung und der reinen
Dokumentenprüfung wird im Zweijahresrhythmus
fortgeführt.
Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen
(z.B. Energieeinsatzmengen, Wechsel der
Energieträger, Unternehmensstruktur) kann eine rein
dokumentenbasierte Prüfung nicht durchgeführt werden. In
diesem Fall ist zwingend eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich.
Was umfasst die dokumentenbasierte Prüfung?
Die dokumentenbasierte Prüfung umfasst jeweils den
aktualisierten Energieauditbericht DIN 16247-1 (Anlage
1 SpaEfV) bzw. die Datenerfassung gemäß den Tabellen
1-3 (Anlage 2 SpaEfV) sowie die jährliche Bewertung /
Beschlussfassung der Geschäftsführung gem. Ziff. 4 Anlage 2
SpaEfV zum Stand der Maßnahmenplanung.
Unternehmen mit einem Standort
Die Verfahrensvereinfachung lässt eine rein
dokumentenbasierte Prüfung im Zweijahresrhythmus zu.
Die jährliche Vor-Ort Prüfung ist somit bei Unternehmen
mit einem Standort nicht mehr notwendig. Dies
bedeutet z.B., dass in einem Unternehmen in dem die
Vor-Ort-Prüfung im Antragsjahr 2015 stattgefunden
hat, eine reine Dokumentenprüfung in 2016 ausreicht.
www.tuv.com/spaefv
Ihr Vorteil
Unternehmen profitieren durch die
Verfahrensvereinfachung für die Zertifizierung nach
SpaEfV. Der Wegfall der jährlichen Vor-Ort-Prüfungen
reduziert den Aufwand und die Kosten für das
Unternehmen.
ENERGIEMANAGEMENT - DER SPITZENAUSGLEICH
Unternehmen mit zwei oder mehr Standorten
Unternehmen mit mehreren Standorten können
entscheiden, ob sie eine Verfahrensvereinfachung nach der
so genannten „Multi-Site-Regelung“ oder eine Verlängerung
des Vor-Ort-Prüfungsintervalls anwenden möchten.
Was umfasst die „Multi-Site-Regelung“?
Für Unternehmen mit mehreren Standorten, die eine
Verfahrensvereinfachung nach der „Multi-Site-Regelung“
anwenden möchten (entsprechend der DAkkS-Regelung
71 SD 6 013), ist eine jährliche Vor-Ort-Prüfung der
Unternehmenszentrale sowie eine Stichprobenauswahl
der zugehörigen Standorte erforderlich. Die
Verfahrensvereinfachung besteht darin, dass nicht alle zum
Unternehmen zugehörigen Standorte vor Ort überprüft
werden müssen. Eine stichprobenhafte Überprüfung
der Unternehmensstandorte ist ausreichend, wobei die
Unternehmenszentrale immer vor Ort überprüft wird.
Was umfasst die Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls?
Unternehmen mit mehreren Standorten können eine Verfahrensvereinfachung erreichen, indem sie den Vor-Ort-Prüfungsintervall entsprechend der Verfahrensweise bei Unternehmen
mit einem Standort anwenden. Dabei werden die Vor-Ort-Prüfung und die reine Dokumentenprüfung im Zweijahresrhythmus wechselhaft fortgeführt. Zu Beginn des Testierungszyklus
muss zwingend immer eine Vollprüfung, d.h. alle Standorte
vor Ort auditiert werden. Im zweiten Jahr ist dann die erste Dokumentenprüfung möglich. Im darauffolgenden Jahr wird ein
Teil der Standorte vor Ort auditiert bevor im vierten Jahr wieder
eine Dokumentenprüfung möglich ist.
Im Letzen Testierungsjahr sind mindestens all jene Standorte
vor Ort zu prüfen, die im Rahmen der letzten Vor-Ort-Prüfungen nicht begangen worden waren. So wird sichergestellt, dass
tatsächlich alle Standorte des Unternehmens zumindest alle 4
Jahre vor Ort geprüft werden, nach der ersten Vollprüfung.
Auf einen Blick
Vereinfachtes Verfahren für die
Zertifizierung nach SpaEfV für einen
Standort
Vereinfachtes Verfahren für die
Zertifizierung nach SpaEfV für mehrere
Standorte *(siehe Infografik)
Standard Verfahren für die SpaEfV
Zertifizierung für mehrere Standorte
ƒƒ Ressourcen- und Kosteneffizient
(Reisekosten)
ƒƒ Effizientere Ressourcenbindung im
Unternehmen
ƒƒ Kostenersparnis, da die Planung
langfristig angelegt ist
ƒƒ Effiziente Ressourcenbindung im
Unternehmen
ƒƒ Einfachere Planung für den Ablauf
der Audits über den gesamten
Betrachtungszeitraum
ƒƒ Bislang allgemein bekannte Systematik
* Verfahrensverlängerung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Prüfschema für Unternehmen mit mehreren Standorten im Vier-Jahres-Intervall mit Einstiegsjahr 2016
Dokumentenprüfung und
Vor-Ort-Prüfung aller
Standorte des Unternehmens
1. Antragsjahr
2016
2. Antragsjahr
2017
Dokumentenprüfung
ausreichend
Dokumentenprüfung und
Vor-Ort-Prüfung eines
Teils der Unternehmensstandorte
(Anzahl flexibel, min. einer)
3. Antragsjahr
2018
4. Antragsjahr
2019
Dokumentenprüfung und
Vor-Ort-Prüfung aller
Standorte des Unternehmens
Müssen seit 1.
Antragsjahr erneut
überprüft sein
5. Antragsjahr
2020
Dokumentenprüfung
ausreichend
Quelle: DAkkS
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