Niedersächsisches Finanzministerium Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen Finanzstatus Juli 2015 Stand: 14.07.2015 Herausgeber: Niedersächsisches Finanzministerium Referat 14 (14 2) Schiffgraben 10, 30159 Hannover Juli 2015 Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier 2 Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen Vorbemerkung Mit der Vorlage des Berichtes zur „Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen“ (kurz: Finanzstatus 2015) erfüllt die Landesregierung ihre Verpflichtung, regelmäßig anhand von bestimmten Indikatoren die Frage nach der Angemessenheit der Finanzausstattung der Kommunen im Verhältnis zur Finanzlage des Landes zu beantworten. In diesem Kontext dient der Bericht der Landesregierung als Entscheidungshilfe über die Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2016 (HPE 2016) und der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2019 (Mipla 2015 – 2019). Der Bericht wurde am 20. Juli 2015 von der Landesregierung beschlossen. 3 Zum Deckblatt: Am 7. Februar 2014 stellte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in Anwesenheit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesratspräsident Stephan Weil die 2-Euro-Gedenkmünze "Niedersachsen" im Bundeskanzleramt vor. Im Anschluss übergab die Bundeskanzlerin ein prägefrisches Münzset an den Bundesratspräsidenten. Die Euro-Länder sind seit November 2003 durch EU-Ratsentscheid berechtigt, einmal jährlich eine Münze herauszugeben, deren nationale Bildseite mit wechselnden Motiven ausgestaltet werden kann, welche die einzelnen Landesregierungen selbst bestimmen dürfen. Die diesjährige Münze ist bereits die neunte Prägung der Serie „Bundesländer“. Die Ausgabe ist jeweils an die laufende Präsidentschaft im Bundesrat gekoppelt und gibt den Ländern die Möglichkeit, ihre prägnanten Wahrzeichen europaweit zu präsentieren. Die neue Gedenkmünze zeigt die vorromanische Michaeliskirche Hildesheim, die seit 1985 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Zu sehen ist die charakteristische Außenansicht von Süden. Die Abbildung der 2-Euro-Münze auf dem Deckblatt dieses Finanzstatusberichtes steht für die enge Verbundenheit zwischen Land und Kommunen. 4 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...................................................................................... 6 1. Einleitung.............................................................................................. 7 2. Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen .............................. 9 2.1 Allgemeines .......................................................................................... 9 2.2 Zur Verteilungssymmetrie .................................................................... 10 3. Die finanziellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2014 ......................... 12 3.1 Die Finanzierungssalden des Landes und der Kommunen ..................... 12 3.1.1 Die Einnahmeentwicklungen ............................................................. 12 3.1.1.1 Die Einnahmeentwicklung des Landes ...................................... 13 3.1.1.2 Die Einnahmeentwicklung der Kommunen .............................. 14 3.1.2 Die Ausgabeentwicklungen ............................................................... 15 3.1.2.1 Die Ausgabeentwicklung des Landes ........................................ 16 3.1.2.2 Die Ausgabeentwicklung der Kommunen ................................ 17 3.1.3 Der Vergleich der Finanzierungssalden ............................................. 18 3.2 Soziale Sicherung ................................................................................ 19 3.2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende ................................................. 20 3.2.2 Sozialhilfe ............................................................................................. 21 3.2.2.1 Kosten der Existenzsicherung ..................................................... 21 3.2.2.2 Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 21 3.2.2.3 Kosten der Hilfe zur Pflege ......................................................... 22 3.2.3 Kinder- und Jugendhilfe ..................................................................... 22 3.2.4 Kindertagesbetreuung ........................................................................ 24 3.2.5 Familie .................................................................................................. 26 3.3 Die Verschuldung ................................................................................ 26 3.3.1 Die Schuldenstände ............................................................................ 27 3.3.2 Kreditfinanzierung .............................................................................. 28 3.3.3 Liquiditätskredite der Kommunen ..................................................... 28 3.3.4 Zinsausgaben- und Zinslastquote ...................................................... 29 3.4 Zuschussbedarfe nach Aufgabenkategorien in den niedersächsischen Kommunen ......................................................................................... 32 4. Gesamtbewertung der Finanz- und Haushaltslage ............................... 36 4.1 Gesamtbetrachtung der Indikatoren .................................................... 36 4.2 Aktuelle Steuerschätzung .................................................................... 37 4.3 Entlastungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene ....................... 39 4.4 Zukunftsvertrag ................................................................................... 40 4.5 Entwicklung der Konnexität ................................................................. 41 5. Fazit.............................................................................................. 41 Literaturverzeichnis ........................................................................................ 42 Anhang ......................................................................................................... 42 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Finanzströme des Landes an die Kommunen (eigene Darstellung) 9 Abbildung 2: Steuereinnahmen in Niedersachsen – Anteilsverhältnis Land / Kommunen................................................................................................................ 13 Abbildung 3: Nettoeinnahmen des Landes (in Mio. Euro).................................... 14 Abbildung 4: Nettoeinnahmen der Kommunen (in Mio. Euro)............................ 15 Abbildung 5: Entwicklung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben insgesamt (in Mio. Euro)............................................................................................................. 16 Abbildung 6: Finanzierungssalden Land und Kommunen .................................... 18 Abbildung 7: Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich des Landes und der Kommunen (in Mio. Euro) ..................................................... 27 Abbildung 8: Kreditfinanzierungsquote ................................................................. 28 Abbildung 9: Liquiditätskredite der kommunalen Körperschaften 1993 bis 2014 (in Mio. Euro)............................................................................................................. 29 Abbildung 10: Zinsausgaben an Kreditmarkt Land – Kommunen ....................... 30 Abbildung 11: Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich, Liquiditätskredite und Zinsausgaben der Kommunen (in Mio. Euro) .................. 31 Abbildung 12: Zinslastquote und Zinsausgabenquote Land und Kommunen ... 32 Abbildung 13: Verhältnis Gesamtzuschussbedarf zu allg. Deckungsmitteln der Kommunen................................................................................................................ 34 Abbildung 14: Übersicht der verschiedenen Ausgabenbereiche der Kommunen .................................................................................................................................... 35 Abbildung 15: Steuereinnahmen in Niedersachsen: Anteilsverhältnis Land/Kommunen ...................................................................................................... 38 6 1. Einleitung Nach Artikel 58 Niedersächsische Verfassung (NV) ist das Land verpflichtet, den Gemeinden und Landkreisen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel durch Erschließung eigener Steuerquellen und im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch übergemeindlichen Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund verschiedener Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes (StGH) in den beiden vergangenen Jahrzehnten gilt der Grundsatz, dass das Kriterium der Verteilungssymmetrie zwischen den beiden Ebenen - Land und Kommunen - einen wesentlichen Einfluss auf die verfassungsrechtlich festgelegte Finanzausstattung der Kommunen hat. Dabei geht es in erster Linie um die Beurteilung der Frage, ob die Finanzausstattung der Gemeinden im Verhältnis zur Finanzlage des Landes angemessen ist. Das Ergebnis dieser Betrachtungen wird von der Niedersächsischen Landesregierung mit dem Finanzstatusbericht seit dem Jahr 2000 in Form einer Rückschau des abgeschlossenen Haushaltsjahres vorgelegt und ist regelmäßig entsprechend der neuen Erkenntnisse aus den Beschlüssen des StGH angepasst worden. Als Datengrundlagen für die Kommunen dienen regelmäßig die statistischen Erhebungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN). Die Datengrundlagen für das Land werden vom Niedersächsischen Finanzministerium (MF) zur Verfügung gestellt. Beide Datengrundlagen beruhen dabei auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes aktuellen IST-Zahlen des vorangegangenen Haushaltsjahres, also 2014. Die vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik bis zum Jahr 2011 durchgeführte obligatorische Untersuchung der Zuschussbedarfe nach Aufgabenkategorien in den niedersächsischen Kommunen (Ziff. 3.4) wird in diesem Jahr wieder aufgenommen, da die Datenbasis der Kommunen zwischenzeitlich untereinander ausreichend vergleichbar ist. 7 Dieser Bericht bildet den aktuellen Finanzstatus des Jahres 2014 ab und berücksichtigt daher noch nicht die bundesweite Entlastung der kommunalen Ebene in Höhe von einer Milliarde Euro p. a. in 2015 und 2016. Darüber hinaus sind weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundes- und Landesebene vorgesehen, die unter Zif. 4.3 näher beschrieben werden. Die Fachbeiträge wurden von den zuständigen Ressorts zugeliefert. Insgesamt wird zur leichteren Lesbarkeit auf die Begriffe der Kameralistik 1 zurückgegriffen. Im Einvernehmen mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ersetzt der Begriff „Kommune“ stellvertretend die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise. 1 LSN: Die Begriffe „Einnahmen“ und „Ausgaben“ entsprechen bei den doppisch buchenden Gemeinden/Gv den Begriffen “Einzahlungen“ und „Auszahlungen“. Aus: Ausgewählte Daten zur Finanzwirtschaft des Landes und der Gemeinden/Gv Niedersachsens, Stand April 2013. 8 2. Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen Die verfassungsrechtlich festgelegten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen wurden seit 1998 mehrfach vor dem StGH verhandelt und dienen für folgenden Bericht als gefestigte Grundlage. 2.1 Allgemeines Auf Grundlage der in Artikel 57 NV vorgesehenen dualistischen Aufgabenwahrnehmung der niedersächsischen Kommunen (auf der einen Seite die gemeindlichen und auf der anderen Seite die staatlichen Aufgaben) wurde für die niedersächsischen Kommunen eine dualistische Finanzgarantie 1 per Gesetz festgelegt. Hierbei besteht die erste Säule aus der Garantie der kommunalen Einnahmehoheit sowie dem Anspruch auf staatliche Finanzzuweisungen, die steuer- bzw. umlagekraftabhängig bereitgestellt werden. Die zweite Säule beinhaltet spezifische Zuweisungen, Transferleistungen und Zuführungen sowie Ausgleichszahlungen nach den geltenden Konnexitätsregelungen (Artikel 57 Abs. 4 NV). Die Darstellung in Abbildung 1 verdeutlicht den Zusammenhang der Finanzströme vom Land zu den Kommunen. Diese Darstellung bildet stark vereinfacht die Finanzströme zwischen den beiden Ebenen ab. Abbildung 1: Finanzströme des Landes an die Kommunen (eigene Darstellung) 1 Hesse, Mario/Lenk, Thomas/Lück, Oliver (2013): Synoptische Darstellung der kommunalen Finanzausgleichssysteme; S. 9. 9 Die Leistungen 1 innerhalb des Steuerverbundes (insgesamt 3,454 Mrd. Euro) beinhalten in Niedersachsen die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen (2,966 Mrd. Euro), die Zuweisungen für den Übertragenen Wirkungskreis (408 Mio. Euro), die Bedarfszuweisungen (54,9 Mio. Euro) sowie die Finanzausgleichsumlage (25 Mio. Euro). Die Leistungen außerhalb des Steuerverbundes betragen in der Summe 4,347 Mrd. Euro, die aus den verschiedensten Einzelplänen aufgrund von Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Verträgen o.ä. bereitgestellt werden. Zusammen erhalten die Kommunen auf diesem Wege rd. 7,8 Mrd. Euro aus dem Landeshaushalt Niedersachsens. Ob diese landesseitige Finanzausstattung der Kommunen im Verhältnis zu den finanziellen Rahmenbedingungen des Landes angemessen ist und dessen Leistungsfähigkeit entspricht, soll im Folgenden anhand von Parametern in der vertikalen Finanzbeziehung dargestellt werden. Zur Verteilungssymmetrie 2.2 Im 10. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen 2 wird darauf hingewiesen, dass der letztjährige Finanzstatusbericht hauptsächlich auf das Kriterium der Verteilungssymmetrie abstelle und dadurch den verfassungsrechtlichen Schutz des Kernbereiches der kommunalen Selbstverwaltung, der grundsätzlich auch eine finanzielle Mindestausstattung umfasse, negiere. Diesem Grundsatz der kommunalen Mindestausstattung folgte der StGH in seinem Urteil 2008 zwar weiterhin. Er verdeutlichte aber auch die bestehende Gratwanderung zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes einerseits und den finanziellen Erfordernissen der Kommunen andererseits. Danach steht dem Gesetzgeber bei der Bemessung des erforderlichen Finanzbedarfs der Kommunen zur Wahrnehmung eines Mindestbestandes an freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten und der vergleichenden Betrachtung der finanziellen Belange von Land und Kommunen ein weiter, 1 Die folgenden Ansätze beziehen sich auf die Planungszahlen des Haushaltsplanes 2014. AG KSV: 10. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen, 15.10.2014; nicht veröffentlicht. 2 10 verfassungsgerichtlich nicht überprüfbarer Gestaltungsspielraum zu. Die im Rahmen eines Vergleichs der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen und Land anzustellende wertende Gesamtbetrachtung habe anhand verschiedener Parameter zu erfolgen, deren Auswahl und sachliche Wertung dem Gesetzgeber überantwortet ist. 1 Zu den aus den verschiedenen Entscheidungen des StGH entwickelten Parametern zur Beurteilung dieser Verteilungssymmetrie zählen - die Finanzierungssalden 2 des Landes und der Kommunen, - die tatsächlichen erzielten und erzielbaren Einnahmen 3 der Kommunen, - die Schuldenstände und die Zinsausgaben 4, - die Sozialhilfelasten 5 sowie - die Investitionsquote6. Im Folgenden werden diese Parameter erläutert und um eine kurze Interpretation der IST-Abschlüsse des Haushaltsjahres 2014 ergänzt. 1 Nds. StGH 27.02.2008, Rd. Ziff. 70. Nds. StGH 16.05.2001 3 Nds. StGH 25.11.1997 4 Nds. StGH 25.11.1997 5 Nds. StGH 25.11.1997 6 Nds. StGH 27.02.2008 2 11 3. Die finanziellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der beschriebenen vertikalen Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen wurde bereits 1989 die „Vergleichende Darstellung der finanziellen Situation von Land und Gemeinden/Gv“ vom Landesamt für Statistik entwickelt. Diese im Anhang befindliche Darstellung „Tabelle G“ stellt für die folgende Analyse der Einnahmen die Grundlage dar und dient einem belastbaren Vergleich. 3.1 Die Finanzierungssalden des Landes und der Kommunen Die Finanzierungssalden beschreiben den Saldo aus den bereinigten Einnahmen und den bereinigten Ausgaben. 3.1.1 Die Einnahmeentwicklungen Die Steuereinnahmen, die steuerinduzierten Einnahmen, die Förderabgabe sowie die steuerähnlichen Abgaben bilden für das Land und die Kommunen auf der Einnahmeseite die Indikatoren für die zum Teil über kommunizierende Röhren miteinander verbundenen steuernahen Nettoeinnahmen beider Ebenen. Nach den für beide Ebenen drastischen Einbrüchen auf der Einnahmeseite in 2009 im Zuge der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat sich der Erholungsprozess auf der kommunalen Ebene und der Ebene des Landes verfestigt, obgleich sich der positive Wachstumstrend auf der Landesebene in 2014 nicht fortsetzen konnte. Die Abbildung 3 und 4 zeigen für 2014 daher eine divergierende Entwicklung bei den steuernahen Nettoeinnahmen. Während die Kommunen einen starken Anstieg ihrer Nettoeinnahmen verzeichnen können (+ 4,8 %), weist das Land einen stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Trend auf (- 0,2%). Gleichwohl ist für beide Ebenen insgesamt festzustellen, dass die steuernahen Nettoeinnahmen eine solide Einnahmebasis darstellen und entweder ein Rekordhoch verzeichnen (Kommunen) oder nah an diesem liegen (Land). 12 Das Teilhabeverhältnis zwischen den beiden Ebenen (vgl. Abbildung 2) spiegelt die aufgezeigte Entwicklung ebenfalls wider. Nachdem bereits 2011 und 2012 nach einem schwachen Jahr 2010 das Teilhabeverhältnis der kommunalen Ebene wieder deutlich über dem langjährigen Mittel von 36,5 % lag, ist dies auch für 2014 festzustellen. Die rückläufige Entwicklung in 2013 konnte somit korrigiert werden und das Anteilsverhältnis bewegt sich mit einem kommunalen Anteil von 37,9 % wieder auf dem Niveau des Jahres 2012. Steuereinnahmen in Niedersachsen Anteilsverhältnis Land / Kommunen 75,0 64,7 65,0 64,0 65,9 64,8 62,1 63,8 65,4 62,5 63,2 63,3 37,5 36,8 36,7 2008 2009 64,9 61,9 62,1 38,1 37,9 2011 2012 63,3 62,1 55,0 45,0 35,0 35,3 36,0 2000 2001 37,9 34,1 35,2 36,2 2003 2004 2005 34,6 35,1 36,7 37,9 25,0 15,0 2002 2006 2007 Anteil Land 2010 2013 2014 Anteil Kommunen Abbildung 2: Steuereinnahmen in Niedersachsen – Anteilsverhältnis Land / Kommunen Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass die Steuereinnahmen der Kommunen, insbesondere die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer, im Jahr 2014 einen höheren Zuwachs erfuhren als die Einnahmen des Landes, die insbesondere durch Sondereffekte bei der Umsatzsteuer deutlich negativ beeinflusst wurden. 3.1.1.1 Die Einnahmeentwicklung des Landes Die Entwicklung der Nettoeinnahmen des Landes im Jahresverlauf 2014 ist geprägt von einer leicht rückläufigen Entwicklung (- 45 Mio. Euro bzw. - 0,2 %), wobei es sich gleichwohl um das historisch zweithöchste Ergebnis handelt. Als größte Teilmenge stiegen 2014 die Steuereinnahmen in Niedersachsen zwar geringfügig um 13 + 1,2 % an, im Vergleich zum bundesweiten Schnitt (Steuereinnahmen der Länder insgesamt + 4,0 %) stellt dies aber lediglich ein verhaltenes Wachstum dar. Abbildung 3: Nettoeinnahmen des Landes (in Mio. Euro) 3.1.1.2 Die Einnahmeentwicklung der Kommunen Die bereinigten Gesamteinnahmen stiegen 2014 auf 20,6 Mrd. Euro (+ 2,3 %) 1. Damit konnte erneut die Schwelle von 20 Mrd. Euro überschritten werden. Insgesamt ist dies zum vierten Mal in Folge der höchste jemals erzielte Wert (2011: 18,1 Mrd. Euro; 2012: 19,2 Mrd. Euro; 2013: 20,2 Mrd. Euro). Die Steuereinnahmen 2014 konnten mit 7,76 Mrd. Euro nach Abzug der Gewerbesteuerumlage das hohe Niveau von 2012 und 2013 noch verbessern (+ 297 Mio. Euro). Allerdings weisen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer erneut ein leichtes Minus aus. Im Vergleich zu 2013 wurden bei dieser Steuerart in 2014 mit 3,1 Mrd. Euro (netto) etwa 11 Mio. Euro weniger erwirtschaftet (nach - 230 Mio. Euro von 2012 zu 2013). Alle anderen Steuerarten konnten mit einem leichten Plus, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sogar mit einem deutlichen Zugewinn (+ 195 Mio. Euro), abschließen. 1 Die Prozentzahl bezieht sich auf die Steigerung zwischen den Kassenergebnissen 2013 und 2014. 14 Hinzu kamen deutlich höhere Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Hier wurde mit 3,5 Mrd. Euro in 2014 erneut ein neuer Höchststand erreicht (+ 224 Mio. Euro). Insgesamt stiegen die Einnahmen aus Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich damit um 521 Mio. Euro von rd. 10,8 Mrd. Euro in 2013 auf rd. 11,3 Mrd. Euro in 2014. Abbildung 4: Nettoeinnahmen der Kommunen (in Mio. Euro) 3.1.2 Die Ausgabeentwicklungen Die Ausgabe- und Einnahmeentwicklung beider Ebenen sind in der nachfolgenden Abbildung gegenübergestellt. 15 30 000 28 000 27 359 26 617 26 863 26 038 26 000 24 638 27 127 26 361 24 523 25 771 23 471 23 444 24 000 22 190 22 182 22 069 22 000 23 693 21 859 21 787 21 788 23 129 22 620 22 656 22 784 20 832 20 565 20 185 21 560 20 000 19 206 19 995 19 914 18 000 20 392 19 159 18 069 19 352 19 129 19 085 17 628 17 680 18 328 18 162 17 111 16 618 15 669 16 000 14 205 14 303 14 268 14 340 15 174 16 606 15 585 15 787 17 085 18 010 16 733 14 029 14 788 14 000 14 154 13 624 13 885 12 000 13 466 13 081 10 000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bereinigte Einnahmen Land Bereinigte Ausgaben Land Bereinigte Einnahmen Kommunen Bereinigte Ausgaben Kommunen Abbildung 5 1: Entwicklung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben insgesamt (in Mio. Euro) 3.1.2.1 Die Ausgabeentwicklung des Landes Die Steigerung der bereinigten Gesamtausgaben 1 des Landes (Abbildung 5) von 26,863 Mrd. Euro auf 27,359 Mrd. Euro beträgt für 2014 maßvolle + 1,8 %. 1 Datengrundlagen: 2014: Kassenergebnis; 2000 bis 2013: Rechnungsergebnis. 16 Die Investitionsquote beschreibt das Verhältnis zwischen den bereinigten Gesamtausgaben des Landes und den Investitionen. Trotz der fortgesetzten positiven Konjunkturentwicklung lag die Investitionsquote 2014 bei 6,1 %. Die Investitionsquote von 2013 betrug 6,7% und wurde durch die Zuführung von 120 Mio. € in das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen (SV 51 34) beeinflusst. Die Personalausgabenquote beschreibt das Verhältnis zwischen den bereinigten Gesamtausgaben des Landes und den Personalausgaben. Erwartungsgemäß erhöhte sich die Personalausgabenquote von 38,5 % (2013) auf 38,9 %, mithin absolut auf 10,647 Mrd. Euro. 3.1.2.2 Die Ausgabeentwicklung der Kommunen 2014 stiegen die bereinigten Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf 20,4 Mrd. Euro (+ 5,1 %) 2. Dies ist zum zweiten Mal in Folge (2013: + 5,5 %) ein Anstieg erheblich über der Inflationsrate und ist insbesondere mit deutlich höheren Ausgaben für Investitionen zu erklären. Insgesamt gaben die Kommunen in 2014 für Investitionen und Investitionsförderung 2,8 Mrd. Euro und damit 299 Mio. Euro mehr aus als 2013 (+ 12,4 %). Auch die Personalausgaben stiegen 2014 um 4,8 % auf 5,1 Mrd. Euro. Damit sank die Personalauszahlungsquote (Anteil der Auszahlung für das Personal an den bereinigten Gesamtauszahlungen) erneut von 25,4 % in 2013 auf 25,0 % in 2014. Die Ausgaben für Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe stiegen in 2014 um 351 Mio. Euro auf 5,437 Mrd. Euro (2013: 5,1 Mrd. Euro) an. Der Anteil dieses Aufgabenbereichs lag damit bei 27,7 % (2013: 26,5 %). 1 Entspricht dem formalen Haushaltsvolumen ohne haushaltstechnische Verrechnungen, Deckung von Fehlbeträgen, besondere Finanzierungsvorgängen sowie Tilgungsausgaben am Kreditmarkt. 2 Die Prozentzahl bezieht sich auf die Steigerung zwischen den Kassenergebnissen 2013 und 2014. 17 3.1.3 Der Vergleich der Finanzierungssalden Die Ergebnisse der Einnahme- und Ausgabeentwicklung führen bei den Kommunen 2014 zu einem positiven Finanzierungssaldo von + 173 Mio.Euro. Das Ergebnis reduzierte sich zwar im Vergleich zum Vorjahr für die Gesamtheit der Kommunen um 854 Mio. Euro, vor allem wegen der hohen Einnahmen aus Steuern und kommunalem Finanzausgleich wurde bei den kommunalen Körperschaften jedoch zum vierten Mal in Folge ein deutlicher positiver Finanzierungssaldo erreicht. Entlastende Wirkung entfaltet außerdem der weiterhin anhaltende Tiefstand bei den Zinsen. Die für 2015 zu erwartenden hohen Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden auch in diesem Jahr zu einer starken Einnahmesituation bei den Kommunen führen. Diese Situation ist dort unbedingt weiter dazu zu nutzen, Fehlbeträge der Vorjahre auszugleichen und aufgelaufene Kredite zurückzuführen. Die Erfahrungen der Vorjahre zeigen aber, dass nicht alle Kommunen derartige positive Entwicklungen erreichen werden. Abbildung 6: Finanzierungssalden Land und Kommunen Der Finanzierungssaldo des Landes spiegelt auf der einen Seite das vorsichtige Ausgabeverhalten (+1,8 %) des Landes zu einer immer noch erfreulichen Einnahmesituation (+ 2,9 %) auf der anderen Seite wider. 18 Damit verbessert sich der Finanzierungssaldo in der positiven Tendenz der beiden Vorjahre auf - 233 Mio. Euro. Einen wesentlichen Einfluss auf diese Entwicklung hat – wie auf der kommunalen Ebene – das weiterhin niedrige Zinsniveau. Der direkte Vergleich der Finanzierungssalden beider Ebenen (Abb. 6) zeigt ein kurzfristiges Absinken des Finanzierungssaldos auf der kommunalen Ebene bei einer weiteren Verbesserung auf der Landesebene. Wie bereits im Bericht dargestellt, hängt dieses Absinken auf kommunaler Seite mit erhöhten Sozialausgaben und insbesondere steigenden Investitionsausgaben (+ 12,4 %) zusammen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass im Laufe des Jahres vorgenommene Ausgliederungen aus dem kommunalen Kernhaushalten die Aussagefähigkeit von Vorjahresvergleichen der Kapitalrechnung einschränken können. 1 3.2 Soziale Sicherung Im Folgenden werden aus dem Bereich der Sozialen Sicherung die Finanzwirkungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II / Hartz IV), der Sozialhilfe (SGB XII) sowie der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) näher beleuchtet. Die Finanz- und Haushaltslage der Kommunen in Niedersachsen wurde seit 2005 maßgeblich durch die Finanzwirkungen beeinflusst, die das o. g. „Hartz IV-Gesetz“ mit sich gebracht hat. Die Zusammenführung der beiden Leistungssysteme der steuerfinanzierten Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zu einem einheitlichen Leistungsrecht, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wurde im SGB II normiert. 1 Ebigt, Sascha: Das Jahr in Zahlen – Staats- und Kommunalfinanzen 2014; Statistische Monatshefte Niedersachsen 5/2015; S. 251. 19 3.2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende u. a. zuständig für die Leistungen zur Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese haben sich reduziert um die Bundesbeteiligung von 26,4 v.H. - in den Jahren 2013 auf 917 Mio. Euro und 2014 auf 926 Mio. Euro belaufen. Für Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II und § 6 b BKGG erhöht sich der vorgenannte Prozentsatz im Jahr 2014 gemäß § 46 Abs. 6 SGB II i. V. m. der BBFestV 2014 auf 4,2 Prozentpunkte. Die Weiterleitung an die kommunalen Träger erfolgt gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nds. AG SGB II neben den Verwaltungskosten im Umfang von 1,2 Prozentpunkten über einen Pauschalzuschlag aus der Bundesbeteiligung für die Unterkunftskosten von 3,7 Prozentpunkten. Im Folgejahr erfolgt dann eine Spitzabrechnung mit den tatsächlich geleisteten Zweckausgaben. Wegen einer rechtswidrig durch den Bund vorgenommenen Kürzung seines Anteils an den Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen konnte der Anspruch der Kommunen im Jahr 2014 nur mit einer Kürzung i. H. v. 21,2 Mio. Euro bedient werden. Nachdem Niedersachsen, Brandenburg und NordrheinWestfalen mit einer dagegen gerichteten Klage vor dem Bundessozialgericht erfolgreich waren, werden die vom Bund im Jahr 2015 nachgezahlten Haushaltsmittel an die Kommunen ausgezahlt. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung der Unterkunftskosten im SGB II als Ausgleich für die den Kommunen durch den Wegfall des besonderen Mietzuschusses im Wohngeld seit 2005 entstehenden Mehrbelastungen. 2014 betrug der Landeszuschuss an die Kommunen 143,7 Mio. Euro. Diese Mittel werden gemäß § 5 Absatz 2 Nds. AG SGB II verteilt und entsprechend den Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich vor Beginn des Zahlungsjahres festgesetzt. 20 3.2.2 Sozialhilfe 3.2.2.1 Kosten der Existenzsicherung Die Kosten der Existenzsicherung gliedern sich in die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt an die Stelle der Existenz sichernden Leistungen nach dem SGB II oder der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII erfolgt im Regelfall kein Unterhaltsrückgriff auf die Angehörigen der bedürftigen Personen. In den vergangenen Jahren ist die Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stufenweise angehoben worden. Seit dem Jahr 2014 werden sie in voller Höhe vom Bund erstattet. Durch die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – zum 01.01.2005 sind die Nettoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII deutlich zurückgegangen. Vor der Zusammenlegung beliefen sich die landesweiten Nettoausgaben auf ca. 862,5 Mio. Euro im Jahr 2004. Im Jahr 2013 betrugen die Ausgaben 131,1 Mio. Euro. 3.2.2.2 Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Die Erstattung des Landes für Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem 6. Kapitel SGB XII an die örtlichen Träger der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des Quotalen Systems und ist mit Abstand sein größter Einzelposten. Die Ausgaben des Landes für das Quotale System sind von rd. 1,69 Mrd. Euro im Jahr 2012 auf 1,73 Mrd. Euro im Jahr 2013 gestiegen. 21 Im Jahr 2014 lagen die Ausgaben bei 1,58 Mrd. Euro. Die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund führte zu einer Absenkung der durchschnittlichen Landesquote. Es ist davon auszugehen, dass die Ausgaben des Landes für die Kosten der Eingliederungshilfe wieder ansteigen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der Anstieg der Anzahl der Leistungsberechtigten. Die Zahl der Leistungsberechtigten in der stationären und teilstationären Eingliederungshilfe ist im Zeitraum von 2004 bis 2014 um 25,4 % gestiegen. 3.2.2.3 Kosten der Hilfe zur Pflege Nach § 14 a des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII) beteiligte sich das Land an den Aufwendungen, die den örtlichen Trägern der Sozialhilfe im Bereich der vollstationären Dauerpflege entstehen, mit insgesamt 103,3 Mio. Euro im Jahr 2009. Dieser Betrag erhöht sich in den folgenden Jahren jährlich um jeweils 2 % und beläuft sich mithin auf 116,3 Mio. Euro in 2015 und 118,6 Mio. Euro in 2016. Dabei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung des Landes für die Mehraufwendungen, die den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe durch den Wegfall der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse (BAZ) für Investitionsaufwendungen in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege seit dem Jahr 2004 entstehen. Die Dynamisierung begründet sich in der anzunehmenden Zunahme der Zahl von Pflegebedürftigen, die Pflege und Betreuung in Pflegeeinrichtungen benötigen. 3.2.3 Kinder- und Jugendhilfe Die Ausgaben der niedersächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise für die Kinder- und Jugendhilfe stellen nach wie vor einen großen Ausgabenblock innerhalb des Gesamtkomplexes der sozialen Sicherung dar. Nach einigen Jahren, in denen die Nettobelastung der Kommunen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sank bzw. stagnierte, hat sich die Tendenz steigender Ausgaben fortgesetzt. 22 So betrug im Jahr 2013 (Daten für 2014 liegen noch nicht vor) die Nettobelastung für Jugendhilfeleistungen (Leistungen nach dem SGB VIII) sowie für Einrichtungen der Jugendhilfe 2,792 Mrd. Euro (2012: 2,515 Mrd. Euro). Dies entspricht einer Steigerung um 11,01 % im Vergleich zum Vorjahr und ist im Wesentlichen auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung zurück zu führen. Die aktuellen Entwicklungen Kindertagesbetreuung zeigen, in den dass Bereichen die Kinderschutz Inanspruchnahme und von Jugendhilfeleistungen von zahlreichen Einflüssen abhängig ist. Dies gilt ebenso für die Hilfen zur Erziehung. Eine vermehrte Inanspruchnahme ist z. B. auf die sich vollziehenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse oder die mitunter eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern zurückzuführen. Daneben spielt aber auch eine positivere Wahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe eine Rolle. So werden Leistungsangebote, insbesondere im ambulanten Bereich, häufig nicht mehr als Eingriff, sondern als Unterstützung empfunden und daher vermehrt nachgefragt. Mit dem Projekt „Einführung der Integrierten Berichterstattung in Niedersachsen (IBN)“ und der Landesjugendhilfeplanung unterstützt das Land die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das Projekt IBN zielt mittels der Definition einheitlicher Ziele und Kennzahlen auf die Erhöhung der Steuerungsfähigkeit der Kommunen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Bereich Hilfen zur Erziehung wurde als erster Leistungsbereich untersucht. Als Ergebnis der ausgewerteten Projektberichte wurde festgestellt, dass die Inanspruchnahme von kostenintensiven stationären Erziehungshilfen mit der sozialen Lage und dem Bildungsstand der Bevölkerung korreliert, während die Inanspruchnahme der übrigen Jugendhilfeleistungen von anderen Faktoren gesteuert wird, beispielsweise von der Zugangsschwelle und der Verfügbarkeit der Angebote. Festgestellt werden kann, dass die Steigerungsraten der Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung seit 2011 deutlich abflachen. Sie haben sich auf einem Niveau von 37,6 Hilfen pro Tausend unter 18-Jährige eingependelt. Hinsichtlich der Ausgaben des Landes für die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Entwicklung vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen 23 nicht zusammenfassend darzustellen. Das Land hat den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 15 AG KJHG bis zum 31.12.1998 einen besonderen Finanzausgleich in Höhe von 30 % der Kosten der Heimerziehung und Familienpflege gewährt. Dieser besondere Finanzausgleich wurde durch Artikel 2 des Haushaltbegleitgesetzes 1999 gestrichen. Die hierfür aufgewandten Mittel wurden zeitgleich ohne Kürzungen in den allgemeinen kommunalen Finanzausgleich überführt. 3.2.4 Kindertagesbetreuung An den Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt sich das Land für die Betreuung der über dreijährigen Kinder mit 20 % und der unter dreijährigen Kinder ab dem 1.1.2009 mit 38 %, ab dem 1.8.2010 mit 43 %, ab dem 1.2.2013 mit 46 % und ab dem 1.8.2013 mit 52 % an den Personalkosten. Verausgabt wurden in 2014 rd. 494,3 Mio. Euro (+ 9,5 %), in 2013 rd. 451,5 Mio. Euro (+ 8,7 %), in 2012 rd. 415,3 Mio. Euro (+ 10,2 %), in 2011 rd. 377,0 Mio. Euro (+ 14,4 %), in 2010 rd. 329,6 Mio. Euro (+ 6,3 %), in 2009 308,8 Mio. Euro (+ 7,4 %), in 2008 285,9 Mio. Euro (+ 25,6 %) und in 2007 212,7 Mio. Euro. Veranschlagt sind für 2015 rd. 540,0 Mio. Euro. Hierin sind die regelmäßigen Betriebskosten für die Betreuung der unter Dreijährigen und ab dem Jahr 2009 die Kosten des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung mit 99 Mio. Euro jährlich enthalten. Für die zusätzliche Finanzhilfe aufgrund des Ausbaus der Tagesbetreuung für unter Dreijährige wurden im Planungszeitraum bis 2018 insgesamt rd. 56,5 Mio. Euro veranschlagt. Für die zusätzliche Finanzhilfe aufgrund der Einführung der Finanzierung der dritten Kräfte in Krippengruppen zum 01.01.2015 wurden im Planungszeitraum bis 2018 rd. 237,0 Mio. Euro (rd. 38,8 Mio. Euro in 2015, rd. 49,8 Mio. Euro in 2016, rd. 64,6 Mio. Euro in 2017, rd. 83,7 Mio. Euro in 2018) veranschlagt. Bis zum Jahr 2021 werden die Ausgaben auf voraussichtlich 142,3 Mio. Euro ansteigen. Für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung für unter Dreijährige“ 2008 - 2013 des Bundes und der Bundesländer wurden im 24 Haushalt des MK 2010 26,6 Mio. Euro, 2011 37,2 Mio. Euro, 2012 36,5 Mio. Euro und 2013 35,8 Mio. Euro veranschlagt. Um die Dynamik des Ausbaus der Tagesbetreuung im Zeitraum 2012 - 2018 zu beschleunigen, stellt das Land insgesamt 47,7 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln der Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 - 2014 und 2015 - 2018 in Höhe von insgesamt rd. 105,7 Mio. Euro sollen in den kommenden Jahren nachfragegerecht ausreichend Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Für die Sprachförderung im Elementarbereich sind im Landeshaushalt seit dem Jahr 2006 Ausgaben von jährlich 6 Mio. Euro veranschlagt. Für das Modellprojekt „Integration U3“ wurden für 2011 und für 2012 1,3 Mio. Euro für die integrative Betreuung behinderter Kinder im Alter von bis zu drei Jahre in Kindertagesstätten bereitgestellt. Mit dem rückwirkenden Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe vom 22.11.2012 (Nds. GVBl. S. 469) endete die Modellerprobung zum 31.07.2012. Die Verordnung sieht seit dem 01.08.2012 einen Rechtsanspruch auf eine erhöhte Finanzhilfe für in integrativen Gruppen tätige sozialpädagogische Fachkräfte vor, die den Trägern der Kindertagesstätten im Rahmen der Finanzhilfe zugewiesen wird. Zudem startete am 01.08.2012 der Modellversuch „Kita und Grundschule unter einem Dach“, in dem neue fachliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften im Kindergarten und Grundschullehrkräften entwickelt werden. Über drei Jahre stehen hierzu 320.000 Euro jährlich zur Verfügung. Zur Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte für die integrative Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen hat das Land darüber hinaus im Jahr 2014 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ziel des Projektes ist es, im Rahmen einer flächendeckenden Fachkräften einen Weiterqualifizierungsinitiative gebührenfreien Besuch von sozialpädagogischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Weiterbildungsanbietern in freier Trägerschaft zu 25 vermittelten und die Teilnahme an einer durch das Land anerkannten Weiterbildungsmaßnahme zu ermöglichen. Hierdurch werden rund 750 sozialpädagogische Fachkräfte aus ca. 700 Kindertagesstätten dazu befähigt, in integrativen Gruppen und Gruppen mit Einzelintegration tätig zu werden und der Zielvorgabe der Landesregierung „Inklusion in der frühkindlichen Bildung von der Ausnahme zur Regel zu machen“ gerecht zu werden. Für die Qualifizierung von nicht nach § 4 KiTaG qualifizierten Kräften, insbesondere von dritten Kräften in Krippengruppen, sowie für die im Jahr 2014 begonnene Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften für die integrative Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten stellt das Land im Jahr 2015 1,0 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel des Projektes ist es, für diesen Personenkreis eine tätigkeitsbezogene Ausbildung zu fördern, die zu einem staatlich geprüften Abschluss als Sozialassistentin oder Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik führt. Im Rahmen dieser 18 Monate dauernder Ausbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro. Es ist angestrebt, bis zu 220 Ausbildungsplätze in Teilzeit anzubieten. 3.2.5 Familie Mit der Förderung familienfreundlicher Infrastrukturen ermöglicht das Land den Kommunen die Weiterentwicklung der Familienbüros als Anlaufstelle und Wegweiser rund um das Thema Familie. Gefördert werden darüber hinaus Projekte zur Stärkung sozial benachteiligter Familien und Familien mit Zuwanderungsbiografie und der Eltern- und Familienbildung zur Stärkung der Erziehungsverantwortung. Für die Umsetzung standen im Jahr 2014 für die Förderung der Familienbüros und von Projekten insgesamt rd. 4 Mio. Euro zur Verfügung. Auch in den Jahren 2015 ff. übernimmt das Land bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 3.3 Die Verschuldung Im folgenden Kapitel werden die Entwicklung der Indikatoren der Schuldenstände und Zinsausgaben beschrieben. 26 3.3.1 Die Schuldenstände Der Anstieg der langfristigen Verschuldung der kommunalen Körperschaften hat 2014 wieder leicht angezogen. War 2013 gegenüber 2012 noch ein Anstieg von lediglich 138 Mio. Euro (+ 1,6 %) zu verzeichnen, betrug der Anstieg in 2014 gegenüber dem Vorjahr 264 Mio. Euro (+ 3 %). Der Stand der gesamten Wertpapierschulden und Kredite aller Kommunen betrug zum 31.12.2014 damit etwa 9 Mrd. Euro. In diesem Anstieg dürfte sich auch die erhöhte Investitionstätigkeit widerspiegeln. 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Land Kommunen Abbildung 7: Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich des Landes und der Kommunen (in Mio. Euro) 1 Auf der Seite des Landes war von 2012 auf 2013 ein Anstieg der Schulden von 55,3 Mrd. Euro auf 56,5 Mrd. Euro (+ 2,2 %) zu verzeichnen; in 2014 ist ein Anstieg um 1,2 % auf 57,2 Mrd. Euro erfolgt. 1 LSN: der Begriff „Kreditmarktschulden“ wird seit 2010 nicht mehr verwendet. 27 3.3.2 Die Kreditfinanzierung Kreditfinanzierungsquote gibt den mit der Nettokreditaufnahme finanzierten Anteil der Ausgaben wieder. 16,0 13,3 14,0 12,8 11,4 12,0 9,9 10,0 8,0 8,9 8,8 3,1 4,0 0,3 0,7 0,8 2,8 1,2 0,1 -4,0 2,1 1,9 1,1 0,9 0,6 2,6 1,0 0,5 ,0 -2,0 8,1 5,2 6,0 2,0 8,7 7,1 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 -0,3 -1,1 -0,8 -0,5 -1,6 Kreditquote Land Kreditquote Kommunen Abbildung 8: Kreditfinanzierungsquote Die in Abbildung 8 dargestellte vergleichende Entwicklung der Kreditfinanzierungsquote auf kommunaler Ebene und auf Landesebene zeigt für das Jahr 2014 eine für beide Ebenen nahezu parallele Entwicklung. 3.3.3 Liquiditätskredite der Kommunen Seit 2011 ist eine kontinuierliche Entspannung bei der Liquiditätsverschuldung festzustellen. Während 2011 die Schwelle von 5 Mrd. Euro nur knapp unterschritten werden konnte, lag Ende 2012 die Höhe der Liquiditätskredite mit 4,6 Mrd. Euro wieder deutlich unter dieser Grenze. Mit 3,8 Mrd. Euro Liquiditätskreditstand zum 31.12.2013 konnte ein deutlicher Rückgang verbucht werden. Zum 31.12.2014 war eine weitere Rückführung der Liquiditätskredite um 12,0 % auf 3,35 Mrd. Euro zu verzeichnen. Dies ist der niedrigste Stand seit 11 Jahren (2003: 2,9 Mrd. Euro). Unzweifelhaft ist dieser Rückgang nicht ausschließlich auf das hohe Einnahmeniveau und eines sich 28 daraus ergebenden systematischen Rückgangs der Liquiditätsverschuldung zurückzuführen. Vielmehr dürften die Entschuldungsmaßnahmen des Landes, die von der Landesregierung 2013 erweitert und verstetigt wurden, einen wesentlichen Anteil an der Rückführung dieser Verschuldung haben. Grundsätzlich bleibt, wie in den vergangenen Jahren, festzuhalten, dass bei zahlreichen Kommunen Liquiditätskredite weiterhin nicht zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe, sondern noch immer zur Finanzierung einer dauerhaften Deckungslücke aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt aufgenommen werden. Zur Rückführung der Liquiditätskredite ist es daher notwendig, diese Deckungslücke mittels höherer und verlässlicherer Einnahmen und deutlicher Reduzierung von Ausgaben nachhaltig abzubauen. Abbildung 9: Liquiditätskredite der kommunalen Körperschaften 1993 bis 2014 (in Mio. Euro) 3.3.4 Zinsausgaben- und Zinslastquote Die Zinsausgabenquote beschreibt das Verhältnis der bereinigten Ausgaben zu den Zinsausgaben. 29 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Zinsausgaben Land Zinsausgaben Kommunen Abbildung 10: Zinsausgaben an Kreditmarkt Land – Kommunen Abbildung 10 verdeutlicht die absinkende Zinsbelastung für Land und Kommunen. Die Zinsausgaben des Landes sanken 2014 erneut auf nun 1,530 Mrd. Euro. Die Zinsausgabenquote betrug damit 5,6 %. Die Zinsausgaben der kommunalen Ebene sanken 2014 auf 345 Mio. Euro. Die Zinsausgabenquote betrug damit 1,7 %. Für beide Ebenen sind dies historische Tiefstwerte. Auf kommunaler Ebene bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der stetige Abbau der Kassenkredite seit dem Jahr 2010. Abbildung 11 gibt hierzu einen Überblick über die Zinsausgabenentwicklung im Zusammenhang mit den Veränderungen bei den Kreditmarktschulden und den Kassenkrediten auf kommunaler Ebene. 30 9 000 8 000 7 000 6 000 5 000 4 000 3 000 2 000 1 000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 "Kreditmarktschulden" Kassenkredite Zinsausgaben Abbildung 11: Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich, Liquiditätskredite und Zinsausgaben der Kommunen (in Mio. Euro) 31 14,0 12,3 11,9 11,8 12,0 12,2 11,3 10,6 10,5 10,8 10,7 10,0 10,0 9,9 10,1 10,3 10,5 9,7 9,6 9,4 9,4 9,6 8,2 8,1 8,8 8,0 7,3 7,6 7,4 7,1 6,3 5,6 6,0 6,2 5,6 3,9 4,0 4,0 3,9 3,7 3,9 3,6 3,2 3,8 3,7 3,6 3,4 3,3 3,0 3,3 2,6 3,1 3,3 3,2 2,0 3,4 2,5 2,3 2,4 2,3 2,4 2,1 2,2 1,8 1,9 1,7 1,7 0,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Zinslast Land Zinsausg Land Zinslast Kommunen Zinsausg Kommunen Abbildung 12: Zinslastquote und Zinsausgabenquote Land und Kommunen Die Zinslastquote bezeichnet den Anteil der Zinszahlungen an Kreditmarkt an den Gesamteinnahmen einer Gebietskörperschaft. Auch die Zinslastquote ist 2014 für beide Ebenen auf einem historischen Tiefststand angekommen (vgl. Abbildung 12). 3.4 Zuschussbedarfe nach Aufgabenkategorien in den niedersächsischen Kommunen Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.05.2001 festgestellt, dass der Gesetzgeber zur Bestimmung der nach Artikel 58 NV den 32 Kommunen für die Aufgabenerfüllung zuzuweisenden Mittel eine typisierende Bedarfsanalyse vorzunehmen hat. Die erste derartige Untersuchung für den Zeitraum 1995 bis 1997, die nach Ansicht des Gerichts die Kriterien einer Bedarfsanalyse erfüllt, wurde bis 2011 jährlich fortgeschrieben. In den Jahren 2012 bis 2014 war die Fortschreibung dieser Untersuchung jedoch unterblieben, da die Datenbasis der Kommunen untereinander noch nicht ausreichend vergleichbar war. Während in diesem Zeitraum zahlreiche Kommunen bereits auf die doppische Haushaltsführung umgestellt hatten, stand diese Umstellung für andere Kommunen noch aus. Die in Kommunen mit unterschiedlicher Haushaltsführung entstehenden Ergebnisse sind untereinander weder vergleich- noch kombinierbar. Hinzu kommt, dass eine Auswertung ihre Aussagekraft vor allem aus einer Betrachtung der Entwicklung der Zuschussbedarfe zieht. Daher war es zunächst erforderlich, aus qualifizierten Ergebnissen der doppischen Haushaltsrechnung eine Zeitreihe aufwachsen zu lassen. Mit den auf der doppischen Haushaltsführung basierenden Ergebnissen von 2011 bis 2013 liegen nunmehr wieder vergleichbare Zahlen in einer Zeitreihe vor. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Entwicklung der sogenannten Zuschussbedarfe der Kommunen, die nach Aufgabenkategorien gegliedert sind. Der Zuschussbedarf beschreibt die nicht durch spezielle Einzahlungen gedeckten Auszahlungen der Kommunen 1. Der Gesamtzuschussbedarf ist die Summe der Zuschussbedarfe einer Kommune, die mit allgemeinen Deckungsmitteln 2 zu finanzieren sind. Die Bildung von Zuschuss- und Gesamtzuschussbedarf, sowie die Verteilung der Zuschussbedarfe auf die Aufgabenkategorien sind mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich abgestimmt. 1 Der Zuschussbedarf wird aus der Finanzrechnung der Kommunen mit der Differenz von Kontenklasse 7 (Auszahlungen) und Kontenklasse 6 (Einzahlungen) ermittelt. 2 Der Gesamtzuschussbedarf wird aus der Summe der kommunalen Produktgruppen 1 bis 4 sowie 5a errechnet. Die Produktgruppen 5b sowie 6 bilden die allgemeinen Deckungsmittel ab. Produktgruppe 5b wird aus folgenden Produkten gebildet: 522, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 546, 548, 588 und 589. 33 Folgende Untersuchungsergebnisse können festgestellt werden (vgl. Abb. 13): - Der Gesamtzuschussbedarf der Gemeinden und Gemeindeverbände ist in den Jahren 2011 bis 2013 von 10,1 Mrd. Euro auf knapp 11 Mrd. Euro stetig angestiegen. Während der Anstieg von 2011 zu 2012 mit ca. 49,6 Mio. Euro und damit weniger als 0,5 % noch gering ausgeprägt war, fiel er von 2012 zu 2013 mit 815,4 Mio. Euro und damit etwa 8 % deutlich höher aus. - Dem gegenüber standen jedoch höhere allgemeine Deckungsmittel, die ebenfalls kontinuierlich angestiegen sind; von etwa 10,5 Mrd. Euro bis zuletzt auf 11,8 Mrd. Euro. Hier fiel die Steigung jedoch etwas gleichmäßiger aus, von 2011 zu 2012 um etwa 523 Mio. Euro und somit etwa 5 %, von 2012 zu 2013 um 735 Mio. Euro, etwa 6,7 %. 2011 2012 2013 2011 bis 2013 Zuschussbedarf Allgem. Deckungsmittel Prod.Gr. 1-4 und 5A Prod.Gr. 5B und 6 Gesamthaushalt Mio. Euro 1 10 108,6 10 158,2 10 973,6 Mio. Euro 2 - 10 505,8 - 11 029,0 - 11 764,1 Mio. Euro 3 - 397,2 - 870,8 - 790,5 Durchschnitt: 10 413,5 Durchschnitt: - 11 099,6 Durchschnitt: - 686,1 Abbildung 13: Verhältnis Gesamtzuschussbedarf zu allg. Deckungsmitteln der Kommunen - Der geringste Anteil des Zuschussbedarfs entfällt auf die Aufgaben des Übertragenen Wirkungskreises. Der relative Anteil an dieser Aufgabenkategorie beträgt im Dreijahresschnitt 5 %, allerdings mit leicht ansteigender Tendenz. Dieser vergleichsweise geringe Anteil steht durchaus in einem Missverhältnis zu der häufig geltend gemachten Belastung durch diese Aufgabenkategorie. Eine fiktive 34 Deckungsquote der Erstattungsleistungen des Landes für die Wahrnehmung dieser Aufgaben lag 2013 bei 67,5 % 1. - Eine leicht rückläufige Entwicklung ist beim Anteil des Zuschussbedarfs für Aufgaben der pflichtigen Selbstverwaltung am Gesamtzuschussbedarf festzustellen. Er belief sich 2011 noch auf 66,8 % und hat sich bis 2013 auf 65,3 % verringert. Dies ist insbesondere auf den stark angestiegenen Gesamtzuschussbedarf zurückzuführen. Absolut lagen die Ausgaben für die Aufgaben der pflichtigen Selbstverwaltung 2013 erstmalig mit etwa 7,2 Mrd. Euro über der 7-Milliarden-Euro-Grenze. Die Anteile der freiwilligen Aufgaben und der sonstigen Kosten sind mit Werten von 13,1 % bzw. 16,1 % insgesamt stabil geblieben. Absolut stiegen die Ausgaben aber auch in diesen Bereichen deutlich an. Jahr 2011 2012 2013 2011 bis 2013 Aufgaben des Übertragenen Wirkungskreises Mio. Anteil in Euro % 1 2 456,6 4,5 501,2 4,9 602,7 5,5 520,2 5,0 Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Mio. Anteil in Euro % 3 4 6 751,8 66,8 6 711,8 66,1 7 167,1 65,3 6 876,9 66,0 Freiwillige Aufgaben Sonstige Kosten Mio. Euro 5 1 307,6 1 285,7 1 433,1 Anteil in % 6 12,9 12,7 13,1 Mio. Euro 7 1 592,5 1 659,6 1 770,6 Anteil in % 8 15,8 16,3 16,1 1 342,1 12,9 1 674,2 16,1 Abbildung 14: Übersicht der verschiedenen Ausgabenbereiche der Kommunen - Den größten Anteil von 37,8 % am Gesamtzuschussbedarf hat die Produktgruppe Soziales und Jugend mit 4,15 Mrd. Euro. Davon entfallen 1,8 Mrd. Euro, also 16,4 %, auf die Produktgruppe der sozialen Hilfen und 2,3 Mrd. Euro, also 21,0 %, auf die Produktgruppe der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Ein ähnlich hoher Anteil entfällt mit 1,85 Mrd. Euro und 16,9 % auf das Produkt 1 Berücksichtigt wurden Leistungen des Landes für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (§ 2 NFVG) sowie Leistungen für neu zugewiesene oder übertragene Aufgaben (§ 4 NFVG, Konnexität). 35 Verwaltungssteuerung und -service, sowie mit 1,65 Mrd. Euro, 15 %, auf die Produktgruppe der Schulträgeraufgaben. - Der Zuschussbedarf der kommunalen Körperschaften für die Produktgruppe Soziales und Jugend im Bereich der pflichtigen Selbstverwaltung (4,15 Mrd. Euro) ist deutlich höher als die Summe aus dem Zuschussbedarf für den gesamten Übertragenen Wirkungskreis, für die gesamten freiwilligen Leistungen und für die gesamten sonstigen Kosten (3,4 Mrd. Euro). Es bleibt abzuwarten, wie sich die stufenweise ansteigende Entlastung der kommunalen Gebietskörperschaften bei der Grundsicherung und die vom Bund zugesagten weiteren Entlastungen bei Leistungsgesetzen (etwa der Eingliederungshilfe oder den Unterkunftskosten) in diesem Aufgabenfeld auswirken werden. 4. Gesamtbewertung der Finanz- und Haushaltslage 4.1 Gesamtbetrachtung der Indikatoren In der Summe der betrachteten Indikatoren können folgende Feststellungen getroffen werden: - Während die Kommunen einen starken Anstieg ihrer Nettoeinnahmen verzeichnen können (+ 4,8 %), weist das Land einen stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Trend auf (- 0,2 %). Gleichwohl ist für beide Ebenen insgesamt festzustellen, dass die steuernahen Nettoeinnahmen eine solide Einnahmebasis darstellen und entweder ein Rekordhoch verzeichnen (Kommunen) oder nah an diesem liegen (Land). - Vor allem wegen der seit 2011 stetig steigenden Einnahmen aus Steuern und kommunalem Finanzausgleich wurde bei den kommunalen Körperschaften zum vierten Mal in Folge ein deutlicher positiver Finanzierungssaldo erreicht. Entlastende Wirkung entfaltet dabei ausgabeseitig insbesondere der weiterhin anhaltende Tiefstand bei den Zinsen. 36 - Bei den Finanzierungssalden beider Ebenen ist für 2014 ein geändertes Ausgabeverhalten auf kommunaler Seite zu beobachten. Die kommunale Ebene befindet sich weiterhin in einem positiven Saldobereich von + 173 Mio. Euro bei gleichzeitig deutlicher Erhöhung der Investitionsausgaben. Das Land hingegen konnte - von einem deutlich tiefen Niveau in 2011 mit - 2,345 Mrd. Euro kommend - ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes Ergebnis von 233 Mio. Euro aufweisen. - Während die Gesamtverschuldung beider Ebenen weiter leicht angestiegen ist, Wirtschaftslage konnten sowie die den Kommunen positiven aufgrund Wirkungen der des Zukunftsvertrages die Höhe der Liquiditätskredite deutlich senken. - Die Entwicklung des Zuschussbedarfes der Kommunen - nach Aufgabenkategorien gegliedert - verdeutlicht, dass dem Anstieg des Zuschussbedarfes 2013 (+ 815 Mio. Euro) ein Anstieg bei den Deckungsmitteln in Höhe von 735 Mio. Euro gegenüberstand. - Der größte Anteil des Gesamtzuschussbedarfes liegt in der Produktgruppe „Soziales und Jugend“, die aufgrund bereits beschlossener bzw. zugesagter Finanzhilfe des Bundes zukünftig weiter entlastet wird. - Der historische Tiefststand der Zinsen führt zu einer derzeitigen Entlastung der Haushalte beider Ebenen – allerdings könnten Zinssteigerungen zu einer deutlichen Belastung zukünftiger Haushalte führen. 4.2 Aktuelle Steuerschätzung Die aktuellen Einnahmeprognosen basieren auf der Erwartung einer weiterhin günstigen wirtschaftlichen Entwicklung, die auch in den Folgejahren ein verlässliches Wachstum trägt. Im Ausblick für 2015 zeichnet sich dadurch für die originären Steuereinnahmen der niedersächsischen Kommunen eine 37 weiterhin stabile Entwicklung ab. Insgesamt wird für die Kommunen in 2015 und für die Folgejahre ein hohes Einnahmeniveau erwartet (vgl. Abb. 15). Steuereinnahmen in Niedersachsen Anteilsverhältnis Land / Kommunen 75,0 65,0 62,6 63,8 64,7 37,4 36,2 35,3 36,0 1995 2000 2001 64,0 65,9 64,8 62,1 63,8 65,4 62,5 63,2 63,3 37,5 36,8 36,7 2008 2009 64,9 61,9 62,1 63,3 62,1 62,9 62,5 62,5 62,7 62,7 38,1 37,9 36,7 37,9 37,1 37,5 37,5 37,3 37,3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 55,0 45,0 35,0 37,9 34,1 35,2 36,2 2003 2004 2005 34,6 35,1 25,0 15,0 1990 2002 2006 2007 Anteil Land 2010 Anteil Kommunen Abbildung 15: Steuereinnahmen in Niedersachsen: Anteilsverhältnis Land/Kommunen Die im Jahr 2015 wirksam werdende Steuerverbundabrechnung 2014 wird das Anteilsverhältnis der Kommunen 2015 stützen. Insgesamt wird für 2015 ein Anteilsverhältnis von 37,1 % angenommen, das sich in der mittelfristigen Sicht auf diesem stabilen Niveau bzw. noch leicht darüber einpendeln wird. Nach den aktuellen Prognosen wird sich der Anteil der Kommunen in der vergleichenden Betrachtung der Nettoeinnahmen deutlich oberhalb des langfristigen Durchschnittswertes von 36,5 % etablieren. Gestützt wird diese Annahme von einer weiterhin stabilen Entwicklung der Steuereinnahmen. Die letzte Steuerschätzung prognostiziert mittelfristig kontinuierliche Zuwächse sowohl bei den Gewerbesteuereinnahmen als auch bei der Lohn- und Einkommensteuer. Von der insgesamt positiven Entwicklung sind strukturbedingte Abweichungen möglich. 38 4.3 Entlastungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene - Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 (…) hat der Bund im Vorgriff auf die ab dem Jahr 2018 zugesagte Entlastung der kommunalen Ebene um 5 Mrd. Euro jährlich die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich entlastet. Diese Entlastung erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (Anteil Niedersachsen rd. 46 Mio. Euro p. a.) und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Anteil Niedersachsen rd. 42 Mio. Euro p. a.). - Mit dem Kommunalinvestitionsfördergesetz gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Kommunen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Auf Niedersachsen entfallen hiervon 327,5 Mio. Euro. Durch dieses Programm soll in strukturschwachen Kommunen und Regionen eine funktionierende und effiziente Infrastruktur zu einer positiven Wirtschaftsentwicklung führen. - Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 13 NFAG erfüllen oder Zins- und Tilgungshilfen nach den Vorschriften des NFAG erhalten haben und die EUFördermittel aus den EU-Strukturfonds EFRE, ELER und ESF in Anspruch nehmen, können ab 2015 ergänzende Zuweisungen erhalten. Hierfür stehen ab 2015 Landesmittel in Höhe von 4 Mio. Euro p. a. zur Verfügung. Die kommunalen Gebietskörperschaften leisten hierzu einen finanziellen Beitrag bis zur Höhe von ebenfalls 4 Mio. Euro aus den Haushaltsansätzen der Bedarfszuweisungen. - Zur Entlastung der kommunalen Ebene bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern sind im Haushaltsplan 2015 zusätzlich 40 Mio. Euro veranschlagt, die der Bund auf Basis einer mit den Ländern im Dezember 2014 erzielten Verständigung bereitgestellt hat. Diese Verständigung sieht u.a. eine hälftige Refinanzierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Beträge über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder vor. Über einen Nachtragshaushalt 2015 werden weitere insgesamt 80 Mio. Euro in den Haushaltsplan des Landes aufgenommen: 40 Mio. Euro Bundesmittel, die von 39 2016 auf 2015 vorgezogen werden sollen, sowie zusätzlich 40 Mio. Euro originäre Landesmittel. Die Zuweisungen des Landes für Asylbewerber werden sich in den kommenden Jahren mehr als verdoppeln. Darüber hinaus sieht der Haushaltsplanentwurf 2016 des Landes eine kommunale Entlastung bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern durch zusätzliche originäre Landesmittel in Höhe von 40 Mio. Euro vor. Zudem hat der Bund angekündigt, sich ab 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Aufnahme von Asylbewerbern entstehen, zu beteiligen; hierbei soll der Rahmen der ursprünglich für 2016 vorgesehenen Entlastung nicht unterschritten werden. 4.4 Zukunftsvertrag Auf Grundlage des in 2009 zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichneten sog. Zukunftsvertrages wurde mit §§ 14 a ff. NFAG für Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, dauerhaft eine Freistellung von bis zu 75 % ihrer finanziellen Belastungen durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite zu erhalten. Das Land Niedersachsen und die Kommunen stellen nach §§ 14 b und 14 c NFAG für diese Zwecke ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2041 jährlich jeweils 35 Mio. Euro in einem gemeinsamen Entschuldungsfonds zur Verfügung – insgesamt 2,048 Mrd. Euro. Der Nds. Landtag hatte hierzu das aus dem Entschuldungsfonds bereitzustellende Finanzvolumen mit dem Haushaltsgesetz 2014 deutlich erhöht. Bisher wurden 1,49 Mrd. Euro durch Entschuldungsverträge mit Kommunen gebunden. Die Landesregierung strebt an, den bisherigen Adressatenkreis für Stabilisierungshilfen durch eine Ergänzung der bisherigen Bewilligungspraxis zu erweitern. Dies wird zu einem weiteren Liquiditätskrediten führen. 40 Abbau des Bestandes an 4.5 Entwicklung der Konnexität Mit der Änderung des Artikels 57 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung und Einführung der Konnexität zum 1.1.2006 hat das Land einen ersten Schritt zur partnerschaftlichen Neubestimmung des Verhältnisses des Landes zu seinen Kommunen getan und für eine verfassungsrechtliche Absicherung der kommunalen Gebietskörperschaften vor finanziellen Mehrbelastungen gesorgt. Die Regelung umfasst Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie enthält damit im Vergleich zur vorherigen Regelung in Artikel 57 Abs. 4 NV a. F., die nur auf den übertragenen Wirkungskreis abstellte, eine deutliche Steigerung des Aufgabenumfangs, für den das Land die Finanzierungsverantwortung übernimmt. Trotz strittiger Fälle hat sich die Einführung des strikten landesrechtlichen Konnexitätsprinzips mit seiner Schutz- und Präventivfunktion nach Auffassung der Landesregierung im Wesentlichen bewährt. 5. Insgesamt Fazit zeigen die beschriebenen Indikatoren, dass die finanzielle Entwicklung sowohl in den vergangenen Jahren wie auch aktuell für Land und Kommunen im Einklang mit den für die Verteilungssymmetrie festgelegten Grundsätzen steht. Vor dem Hintergrund der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben wird die vom StGH geforderte Verteilungssymmetrie der finanziellen Ausstattung von Land und Kommunen zur Aufgabenerledigung eingehalten. Es besteht daher keine Veranlassung, grundsätzliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Steuerverbundmasse Steuerverbundquote vorzunehmen. 41 oder in der Höhe der Literaturverzeichnis Ebigt, Sascha: Das Jahr in Zahlen – Staats- und Kommunalfinanzen 2014; Statistische Monatshefte Niedersachsen 5/2015; http://www.statistik.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33723&arti cle_id=87704&_psmand=40; Zugriff: 30.06.2015. Hesse, Mario/Lenk, Thomas/Lück, Oliver (2013): Synoptische Darstellung der kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder aus finanzwissenschaftlicher Perspektive, Studie im Auftrag des Landesrechnungshofs Mecklenburghttp://www.uni-leipzig.de/fiwi/Team/lueck.php.; Zugriff: Vorpommern; 07.04.2014. Mipla 2014 – 2018 http://www.mf.niedersachsen.de/themen/haushalt/mittelfristige_finanzplanung/ mittelfristige_planung_im_detail/mittelfristige-planung-2014-bis-2018-im-detail127723.html; Zugriff: 19.06.2015. Statistische Monatshefte des Landesamtes für Statistik: http://www.statistik.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33723&arti cle_id=87704&_psmand=40; Zugriff: 19.06.2015. Anhang „Tabelle G“ des LSN befindet sich auf der nächsten Seite. 42 Landesamt für Statistik Niedersachsen Dezernat 43 - Öffentliche Finanzen - Vergleichende Darstellung der finanziellen Situation von Land und Gemeinden/Gv G. Steuereinnahmen, steuerinduzierte Einnahmen, Förderabgabe und steuerähnliche Abgaben 1) - Beträge in Mio. Euro - Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Umsatzsteuer Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer kommunaler Anteil Kraftfahrzeugsteuer3) Totalisatorsteuer Sonstige Rennwettsteuer Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer kommunaler Anteil Biersteuer Gewerbesteuerumlage 4 323,0 98,4 320,7 415,5 226,0 6 576,7 6,6 237,9 366,8 4 036,4 282,1 290,1 596,5 251,0 6 507,1 4,6 256,0 387,0 4 243,4 630,2 295,6 924,7 283,4 7 238,2 1,5 288,7 446,4 4 540,4 863,5 354,7 1 093,7 392,4 7 015,8 1,9 343,3 490,8 4 947,4 1 195,6 541,2 612,3 411,6 7 706,2 1,0 302,4 400,0 4 732,4 970,1 396,4 293,1 368,8 8 395,4 0,4 299,2 347,5 4 454,1 1 095,0 454,3 610,3 327,7 8 348,0 0,0 304,2 397,9 787,4 0,6 0,1 184,8 33,9 - 25,6 32,7 369,0 863,6 0,6 0,0 166,8 32,8 - 25,2 30,0 416,8 922,7 0,6 0,0 158,0 29,3 - 22,7 31,3 469,6 903,4 0,7 0,0 161,7 33,9 - 24,7 31,0 462,6 881,1 0,7 0,0 142,6 36,9 - 26,7 29,4 486,4 437,4 0,6 0,0 134,4 23,0 - 17,9 28,8 374,3 Länderfinanzausgleich Bundesergänzungszuweisungen 418,4 728,0 343,6 188,0 259,0 123,3 299,2 205,1 389,5 197,9 Förderabgabe 336,5 510,1 796,0 819,6 50,1 - 4,2 29,5 92,7 43,2 - 0,2 26,4 97,3 37,7 0,0 26,9 91,8 27,0 0,0 24,1 105,2 Zusammen 15 605,1 15 304,6 17 275,8 - Kommunaler Finanzausgleich -2 348,0 -2 299,7 -2 315,4 13 257,1 13 004,8 Spielbankabgabe kommunaler Anteil Zusatzleistungen/Tronc-Abgabe Sonstige steuerähnliche Abgaben 20112) 20122) 20132) 20142) 4 865,2 1 129,1 442,2 752,5 273,8 8 064,4 0,2 365,0 512,2 5 377,1 1 461,5 806,6 823,1 284,7 8 492,5 0,5 329,9 576,2 5 698,1 1 603,5 657,2 862,8 294,1 9 134,4 0,0 319,3 637,8 6 045,6 1 828,8 595,5 699,6 271,6 8 943,3 0,0 291,6 715,2 0,0 0,5 0,0 127,3 36,6 - 24,5 27,4 427,8 0,0 0,5 0,0 126,1 33,8 - 28,0 27,0 522,7 0,0 0,2 0,0 125,4 37,3 - 25,1 30,3 547,6 0,0 0,1 0,0 153,5 39,7 - 25,0 28,2 563,7 0,0 0,2 0,0 149,9 42,4 - 28,3 27,8 513,3 72,9 444,7 233,7 1 039,8 210,4 947,6 116,4 908,6 174,5 958,8 238,0 1 018,8 920,2 934,3 531,7 682,4 682,4 589,5 509,2 19,6 0,0 17,1 96,4 9,5 0,0 12,7 97,3 4,3 0,0 13,5 96,2 6,8 0,0 10,6 97,6 5,6 0,0 11,4 86,8 4,9 0,0 10,9 88,5 9,3 0,0 3,9 97,5 18 145,2 19 308,8 18 355,4 18 505,6 19 042,0 20 679,2 21 794,8 21 973,2 -3 081,5 -2 931,5 -3 044,2 -2 509,5 -3 117,3 -3 185,1 -3 289,6 -3 513,8 14 960,3 15 063,7 16 377,3 15 311,2 15 996,1 15 924,7 17 494,1 18 505,2 18 459,5 + Solidarbeitrags-/Einheitsumlage Insgesamt (netto) Gemeinden/Gv 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (brutto) Gewerbesteuerumlage Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer Gemeindeanteil a.d. Umsatzsteuer Übrige Steuern Steuerähnliche Abgaben 62,5 1 000,6 2 306,2 - 489,3 1 638,1 222,1 71,6 0,1 63,1 1 026,7 2 634,8 - 546,2 1 589,9 226,1 72,2 0,1 63,2 1 035,1 3 010,0 - 599,8 1 763,4 233,4 70,3 0,1 63,2 1 056,5 3 078,5 - 593,6 2 011,0 264,2 69,5 0,1 63,5 1 075,4 3 369,0 - 598,9 2 311,1 273,1 74,6 0,1 65,2 1 092,1 2 639,2 - 465,1 2 133,5 278,5 79,2 0,1 65,3 1 121,1 3 046,8 - 534,3 2 053,1 282,9 87,8 0,1 65,8 1 141,4 3 505,0 - 657,4 2 193,6 300,1 97,1 0,2 67,0 1 184,1 3 990,0 - 693,2 2 494,2 312,4 108,2 0,4 68,1 1 218,8 3 775,1 - 713,9 2 650,2 316,3 122,5 0,1 68,7 1 241,1 3 763,7 - 649,5 2 845,3 322,9 138,6 0,1 25,6 4,2 25,2 0,2 22,7 - 24,7 - 26,7 - 17,9 - 24,5 - 28,0 - 25,1 - 25,0 - 28,3 - Kommunaler Anteil Grunderwerbsteuer " Feuerschutzsteuer " Spielbankabgabe 20142) Zusammen 4 841,7 5 092,1 5 598,3 5 974,2 6 594,5 5 840,5 6 147,2 6 673,9 7 488,2 7 462,2 7 759,2 + Kommunaler Finanzausgleich - Solidarbeitrags-/Einheitsumlage 2 348,0 2 299,7 2 315,4 -3 081,5 2 931,5 3 044,2 2 509,5 3 117,3 3 185,1 3 289,6 3 513,8 Insgesamt (netto) 7 189,7 7 391,8 7 913,7 2 892,6 9 526,1 8 884,7 8 656,7 9 791,2 10 673,3 10 751,7 11 272,9 Land und Gemeinden/Gv 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20126) 20136) 20116) 20142) Nettobeträge Land Gemeinden/Gv Insgesamt 13 257,1 7 189,7 20 446,8 13 004,8 7 391,8 20 396,6 14 960,3 7 913,7 22 874,1 15 070,5 9 046,3 24 116,7 16 377,3 9 526,1 25 903,4 15 311,2 8 884,7 24 195,9 15 996,1 8 656,7 24 652,8 15 924,7 9 791,2 25 715,9 17 494,1 10 673,3 28 167,4 18 505,2 10 751,7 29 256,9 18 459,5 11 272,9 29 732,4 Land 64,8 63,8 65,4 62,5 63,2 63,3 64,9 61,9 62,1 63,3 62,1 Gemeinden/Gv 35,2 36,2 34,6 37,5 36,8 36,7 35,1 38,1 37,9 36,7 37,9 Anteil in % 1) Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik. - 2) Kassenergebnisse. - 3) Seit dem 01.07.2009 wurde die Ertragshoheit der Kfz-Steuer auf den Bund übertragen. 4) Die zwischenzeitlich in den komm. Finanzausgleich (1999 bis 2002) überführten Finanzhilfen für Kindertagesstätten sind aus Vergleichsgründen unberücksichtigt geblieben, dagegen wird das Anteilsverhältnis durch die ebenfalls im Jahr 1999 überführten Zuweisungen für Heimerziehung/Familienpflege dauerhaft beeinflusst (rd. 0,4 Prozentpunkte höher bei den Gemeinden/Gv). - 5) Die Überführung des kommunalen Anteils an der Grunderwerbsteuer in den komm. Finanzausgleich (seit 1999) stört in den Zeilen Zusammen die Vergleiche mit den Ergebnissen der Vorjahre (beim Land Anhebung, bei den Gemeinden/Gv entsprechende Absenkung). In den Zeilen "Insgesamt (netto)" wirkt sich diese Umschichtung nicht aus. - 6) Land = Kassenergebnisse, Gemeinden/Gv = Rechnungsergebnisse.
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