Gruppenführerlehrgang hauptberuflich (B III – Pilot) Abweichend

Gruppenführerlehrgang hauptberuflich (B III – Pilot)
Abweichend von der „Ausführungsvorschrift nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998; Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern (Lehrgang
B III); RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v.
28.10.2013“ wird zur Erprobung am IdF NRW der Gruppenführer-Lehrgang (B III –
Pilot) angeboten.
Die Lehrgangsfolge B III-Pilot besteht - wie die übrigen Gruppenführerlehrgänge „B
III“ nach o. a. Ausführungsvorschrift - aus den Modulen
 „Ausbilder in der Feuerwehr“ - B III -Pilot- Modul Ausbilden (5 Tage),
 „Führen im ABC-Einsatz“ - B III -Pilot- Modul ABC II (10 Tage),
 „Mitarbeiterführung“ - B III -Pilot- Modul Mitarbführ (5 Tage)
sowie dem Taktikmodul. Dieses Taktikmodul wird erstmalig aus
 einem zweiwöchigen Basislehrgang - B III -Pilot- GF-Basis
 sowie einem zweiwöchigen Aufbaulehrgang - B III -Pilot- GF-Aufbau
bestehen.
Das Institut der Feuerwehr NRW lässt die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, wenn sie die Vorbildungsvoraussetzungen für den Gruppenführerlehrgang für hauptberufliche Feuerwehrangehörige gemäß o.a. Ausführungsvorschrift
nachweisen. Diese sind:
 Ausbildung zum Truppführer (Feuerwehrdienstvorschrift 2 Nummer 2.2)
 Ausbildung zum Sprechfunker (Feuerwehrdienstvorschrift 2 Nummer 3.1)
 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (Feuerwehrdienstvorschrift 2 Nummer 3.2)
 Ausbildung zum Maschinisten von Löschfahrzeugen (Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ziffer 3.3)
 Sonderausbildung „ABC-Einsatz“ (Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ziffer 3.5)
oder alternativ
Sonderausbildung „Gefährliche Stoffe und Güter" (Stufe I) und „Strahlenschutzeinsatz" (Stufe I)
 umfassende Einsatzerfahrung als hauptberufliche Feuerwehrangehörige
 aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
Der Gruppenführer-Basislehrgang dauert insgesamt 10 Tage. Der Lehrgang endet
mit einer Prüfung ohne Vergabe von Noten, sondern nur mit der Feststellung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Der Musterstundenplan und die Prüfungsrichtlinie
werden in elektronischer Form in der jeweils neuesten gültigen Fassung unter
http://www.idf.nrw.de veröffentlicht.
Der Gruppenführer-Aufbaulehrgang dauert insgesamt 10 Tage. Der Musterstundenplan wird in elektronischer Form in der jeweils neuesten gültigen Fassung unter
http://www.idf.nrw.de veröffentlicht.
Die Module „Ausbilder in der Feuerwehr“ und „Führen im ABC-Einsatz“ enden mit
Leistungsnachweisen entsprechend dem Gruppenführerlehrgang für hauptberufliche
Feuerwehrangehörige gemäß o. a. Ausführungsvorschrift.
Wird die Prüfung im Gruppenführer-Basislehrgang nicht bestanden, kann diese einmalig wiederholt werden. Bei Nicht-Bestehen der Wiederholungsprüfung ist eine
Teilnahme an den weiteren Modulen des B III – Pilotlehrganges nicht möglich und
ein Gruppenführer-Lehrgang ist erneut zu absolvieren. Der Meldung zum Lehrgang
ist eine Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters oder des zuständigen
Leiters der Berufsfeuerwehr beizufügen.
Gemeldete Teilnehmer für die Lehrgangsfolge B III-Pilot können bei Nachweis entsprechender Qualifikationen von der Teilnahme an den Modulen befreit werden. Anrechenbar sind hier:
 Qualifikation als „Gruppenführer“ im Lehrgang F III für das Modul Gruppenführer-Basislehrgang
 Qualifikation zum „Führen im ABC-Einsatz“ im Lehrgang F/B ABC II für das
Modul „Führen im ABC-Einsatz“
 Qualifikation als „Ausbilder in der Feuerwehr“ im Lehrgang F Ausbilder für das
Modul „Ausbilder in der Feuerwehr“
Als gleichwertig anzusehen sind Ausbildungen in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche Dauer, wie z.B.:
 Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
 Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
 Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister)
 Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr
o.Ä.
 Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
 Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK, oder ä.)
 Kompetenz aus dem Seminar „Mitarbeiterführung“ für das Modul „Mitarbeiterführung“
Die freiwerdenden Plätze in den Modulen sind dem Institut der Feuerwehr zu melden
und werden an andere Personen zugeteilt.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Module oder entsprechendem Nachweis der
vorhandenen Qualifikationen erhält der Teilnehmer ein Zeugnis.