EINREISEBESTIMMUNGEN

EINREISEBESTIMMUNGEN ABU DHABI
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ABU DHABI
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn
sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen.
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht
möglich!
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig
sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und
der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen
Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit
Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen
nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter
folgenden Bedingungen erteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom
Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren
von derzeit 910 DHS an.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher
bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass
(Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino,
Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong
(Änderungen vorbehalten).
Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen.
Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine
kurzfristigen Buchungen tätigen.
Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren.
JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen.
Weitere Informationen unter:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin
Telefon: 030-51 65 16
Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
GESONDERTE INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985
geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei
indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere
Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009).
Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien
abgelehnt wird:
 Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist
 Fehlende Nennung des Berufes im Pass
Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden.
(Information vom Dezember 2011)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ÄGYPTEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ÄGYPTEN
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr
von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und
Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit
dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Die Visagebühr
ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
Voraussetzung ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. bei Kindern ein gültiger
Kinderreisepass.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN AJMAN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN AJMAN
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn
sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen.
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht
möglich!
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig
sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und
der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen
Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit
Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen
nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter
folgenden Bedingungen erteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom
Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren
von derzeit 910 DHS an.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher
bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass
(Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino,
Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong
(Änderungen vorbehalten).
Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen.
Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine
kurzfristigen Buchungen tätigen.
Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren.
JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen.
Weitere Informationen unter:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin
Telefon: 030-51 65 16
Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
GESONDERTE INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985
geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei
indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere
Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009).
Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien
abgelehnt wird:
 Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist
 Fehlende Nennung des Berufes im Pass
Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden.
(Information vom Dezember 2011)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN BARBADOS
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BARBADOS
Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Sie müssen jedoch ein Weiter- oder
Rückflugsticket besitzen und eine Hotelreservierung oder sonstige Unterkunft nachweisen.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass und Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend
sind gültige vorläufige Reisepässe. Alle Ausweise müssen noch mindestens sechs Monate nach dem
beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von
ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen
abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen
Fluggesellschaft.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten mitführen.
Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen der USA, wenn Sie über dieses Land Anbzw. Abreisen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN BELGIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BELGIEN
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können
demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen
Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis nach Belgien
einreisen. Deutsche Kinderreisepässe, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis
werden uneingeschränkt anerkannt.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN BRASILIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BRASILIEN
Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche
Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien ein oder durch Brasilien
durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten.
Zur Einreise benötigen Sie einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder einen gültigen
Kinderreisepass. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise an Bord der
Flugzeuge / Schiffe / Busse kurz vor Ankunft in Brasilien ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher
von der Seite der brasilianischen Bundespolizei (http://www.dpf.gov.br) heruntergeladen werden. Die
ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden,
bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw.
beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur
Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen
Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden.
Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen
Botschaft Berlin http://berlim.itamaraty.gov.br/
ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen
brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN BULGARIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BULGARIEN
Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige unter keinen Umständen mehr erforderlich.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (mit Lichtbild).
Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Alle Ausweise müssen
noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN CURAÇAO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EINREISEBESTIMMUNGEN Curaçao
Deutsche Staatsbürger benötigen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Kinder benötigen einen
eigenen Reisepass mit Lichtbild.
Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN DÄNEMARK
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DÄNEMARK
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder benötigen bei der Einreise einen
gültigen Reisepass.
Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei Weiterreisen nach
Grönland und auf die Färöer die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der
Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.
Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die
Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen,
die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel
vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN DOMINIKANISCHE REPUBLIK
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen
kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-$ gekauft werden, die 30 Tage gültig
ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen
Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de
Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage)
beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem
Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine progressive Gebühr zu zahlen.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend
sind gültige vorläufige Reisepässe. Alle Ausweise müssen noch mindestens sechs Monate nach dem
beabsichtigten Reisedatum gültig sein.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von etwa 20,- US-Dollar zu bezahlen. Einige
Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. Ab einer
Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss zusätzlich eine progressive Gebühr gezahlt werden. Die
aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde
unter www.migracion.gov.do/ einsehen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN DUBAI
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DUBAI
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn
sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen.
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht
möglich!
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig
sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und
der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen
Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit
Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen
nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter
folgenden Bedingungen erteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom
Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren
von derzeit 910 DHS an.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher
bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass
(Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino,
Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong
(Änderungen vorbehalten).
Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen.
Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine
kurzfristigen Buchungen tätigen.
Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren.
JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen.
Weitere Informationen unter:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin
Telefon: 030-51 65 16
Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
GESONDERTE INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985
geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei
indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere
Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009).
Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien
abgelehnt wird:
 Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist
 Fehlende Nennung des Berufes im Pass
Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden.
(Information vom Dezember 2011)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ESTLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ESTLAND
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigen Personalausweis und
Kinderreisepass möglich. Ebenfalls gilt ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis.
Hinweise für die Ausreise nach Russland
Reisende, die von Estland aus nach Russland ausreisen möchten, sollten Folgendes beachten: Die
russische Botschaft in Tallinn stellt Deutschen ein Visum nur aus, wenn sie in Estland wohnhaft sind
oder sich längere Zeit im Lande aufhalten. Reisende, die von Russland aus nach Estland einreisen und
anschließend nach Russland zurückreisen möchten (z. B. St. Petersburg - Tallinn - St. Petersburg),
sollten unbedingt darauf achten, im Besitz eines Visums für zwei bzw. mehrere Einreisen zu sein.
Entsprechendes gilt z. B. für Reisen über das Kaliningrader Gebiet und die baltischen Staaten nach
St. Petersburg. Bei Reisen mit Kfz muss die „Grüne Versicherungskarte“ ausdrücklich auch Russland
einschließen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN FINNLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN FINNLAND
Das Schengener Abkommen ist seit dem 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft, daher sind für
Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder
Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis sowie Kinderreisepass einreisen.
Hinweis zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN FRANKREICH
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN FRANKREICH
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen
deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Frankreich einreisen.
Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN GRIECHENLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN GRIECHENLAND
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen.
Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein. Kinder benötigen einen Reisepass.
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente
außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen
mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften
kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine
formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende
sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose
Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3
Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN GROßBRITANNIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN GROßBRITANNIEN
Großbritannien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen
Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis
aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen
Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu
verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten
anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme
entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
Unter dem folgenden Link stellt das britische Innenministerium in englischer Sprache Informationen
und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen zur Verfügung: https://www.gov.uk/.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN HONGKONG
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN HONGKONG
Zur Einreise benötigen Sie einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder einen gültigen
Kinderreisepass. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum
einreisen.
Anmerkungen:
Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung der Reise weitere sechs
Monate gültig sind, da bei Weiterreise über Hongkong in andere Länder Südostasiens andere
Anforderungen gelten. Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des
Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN INDONESIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN INDONESIEN
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass und Kinderreisepass möglich. Ein
vorläufiger Reisepass genügt auch, jedoch muss das Visum vor der Einreise beantragt werden.
Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige - je nach Zweck,
Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien - entweder
- ganz visumfrei einreisen
- visumfrei einreisen und unmittelbar bei der Einreise ein Visa on Arrival beantragen oder
- vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.
Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreist, muss in jedem Fall vor der Einreise ein Visum bei der
zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantragen.
Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die
Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.
Mit Einführung des Gesetztes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem
Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig
geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Andere Arbeitstätigkeiten sind,
abgesehen von einer wachsenden Anzahl von Ausnahmen, die noch nicht veröffentlicht wurden,
arbeitserlaubnispflichtig.
Auskunft über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis erteilen die
diplomatischen und konsularischen Vertretungen Indonesiens im Wohnsitzland.
Einreise ohne Visum ("Visa free visit")
Ohne Visum können Deutsche einreisen, wenn sie höchstens 30 Tage ausschließlich zu touristischen
Zwecken in Indonesien verbringen möchten und über eine der folgenden Grenzkontrollstellen einund wieder ausreisen:
- die Flughäfen in Jakarta (Flughafen Soekarno-Hatta), Denpasar/Bali (Flughafen Ngurah Rai), Medan
(Flughafen Kualanamu), Surabaya (Flughafen Juanda) und Batam (Flughafen Hang Nadim)
- die Seehäfen in Tanjung Pinang (Hafen Sri Bintan Pura), oder Batam (Häfen Batam Center und
Sekupang) oder den Hafen Tanjung Uban.
Der visumfreie Aufenthalt kann nach der Einreise nicht verlängert werden. Auch ein Wechsel des
Aufenthaltszwecks ist nicht möglich. Ferner muss die Ausreise über einen der vorgenannten
Grenzübergänge erfolgen. Eine Ausreise über einen anderen Grenzübergang, als die Vorgenannten,
ist nicht möglich.
Wer länger bleiben oder zu einem anderen als touristischen Zwecken reisen möchte oder für Ein- und
Ausreise unterschiedliche Grenzübergänge zu nutzen beabsichtigt, muss bei Ankunft ein „Visa on
Arrival“ beantragen.
Einreise mit „Visa on Arrival“
Deutsche, die sich geschäftlich oder zu anderen, nicht rein touristischen Zwecken in Indonesien
aufhalten möchten, keine Arbeitsaufnahme und keinen Daueraufenthalt planen und Touristen, die
länger als 30 Tage bleiben möchten, können bei der Einreise für 35,- US-$ ein für 30 Tage gültiges
Visum („Visa on Arrival“) erhalten. Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in
indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Aus praktischen Gründen sollten
Reisende den Betrag bei der Einreise passend in US-$ zur Verfügung haben.
Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Diese Verlängerung muss
mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Der Antrag
kann bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi eingereicht werden
und benötigt mehrere Arbeitstage zur Bearbeitung, während derer der Reisepass bei der zuständigen
Behörde einbehalten wird. Die Gebühr beträgt 30,- USD (ca. 400.000,- IDR). Es ist nicht möglich,
sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der
Einreise beantragt werden. Wird das Visum bei der Einreise eingeholt, ist das Rückflugticket
vorzulegen.
Das "Visa on Arrival" ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen erhältlich:
Flughäfen:
Banda Aceh, Medan, Pekanbaru, Batam, Padang, Palembang, Jakarta, Bandung, Semarang,
Yogyakarta, Surakarta/Solo Surabaya, Pontianak, Balikpapan, Manado, Makassar, Denpasar (Bali),
Mataram (Lombok) und Kupang.
Visum vor der Einreise:
Für alle anderen Zwecke (z. B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt,
Seminarteilnahme als Redner), muss vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen
Auslandsvertretung das entsprechende Visum eingeholt werden. Insbesondere eine journalistische
Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein
entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis
zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-$ in
bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft.
Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer für nationale und internationale Flüge, die bei Abreise zu entrichten ist, beträgt
pro Passagier je nach Flughafen bis zu 200.000,- IDR. Seit März 2015 ist diese Steuer meist schon im
Preis für das Flugticket enthalten und muss nicht mehr separat gezahlt werden. Es wird aber
empfohlen, für alle Fälle die Steuer bei Abreise bereitzuhalten.
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall
geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien
unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim
örtlichen Gemeindevorsteher (genannt „RT“- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise
führen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN IRLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EINREISEBESTIMMUNGEN IRLAND
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (mit Lichtbild).
Irland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente
müssen daher bei Ein- und Ausreise gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ISLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ISLAND
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (mit Lichtbild).
Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe. Vorläufige Personalausweise werden nicht
anerkannt. Alle Ausweise müssen noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten
Reisedatum gültig sein.
Die Einreisebestimmungen für Island werden aktuell einer Überprüfung unterzogen, insbesondere
hinsichtlich der Anerkennung vorläufiger Dokumente. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Hinweis zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich
führen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ITALIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ITALIEN
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen.
Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein. Kinder benötigen einen Reisepass.
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs
zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit
einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem
gültigen Bundespersonalausweis nach Italien einreisen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN JAMAIKA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN JAMAIKA
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche
Reisepass aus, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss.
Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich, dieser muss aber noch 6 Monate gültig
sein. Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein
Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.
Die Einreise mit einem Personalausweis bzw. mit einem vorläufigen Personalausweis ist nicht
möglich.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche:
Kinderreisepass: Ja, aber mit Foto und noch 6 Monate gültig. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das
US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.
Reisepass: Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personalausweis bzw. mit vorläufigem Personalausweis ist nicht möglich.
Bei Einreise zu Geschäftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen Botschaft in Berlin
(Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel. 030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email:
[email protected], Internet: www.jamador.de) eingeholt werden.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann
direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf bei der Einreise
den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rückflugtickets.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN JORDANIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN JORDANIEN
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigem Reisepass und
Kinderreisepass möglich. Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der
Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.
Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden,
wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die bis Ende 2015
bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/
Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche
Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen nach
Erfahrungen der Botschaft nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen
Botschaft in Berlin oder der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen können.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen! Minderjährige, die nicht in Begleitung
eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten
unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der
die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung
muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes
und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der
sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN KANADA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KANADA
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen
verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit
zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Reisende sicherstellen, dass sie alle
Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass und Kinderreisepass mit Foto möglich.
Ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass reicht nicht durch.
Die Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.
Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise
Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise visumsfrei. Mit
Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization)
eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen
spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung
einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist
dies nicht erforderlich. Einzelheiten zum Antragsverfahren siehe unten.
Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung kann seit 01.08.2015 im Vorfeld der Flugreise nur online über folgenden Link der
Webseite der kanadischen Regierung erfolgen: www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.
Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings
eine deutsche Ausfüllhilfe unter www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada
einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall
sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.
(Vordruck hier:http://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_lettre-consentement-eng.pdf)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN KAP VERDE
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KAP VERDE
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise auf die kapverdischen Inseln. Dieses
Visum ist bei der kapverdischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Visa für touristische Zwecke sollten
grundsätzlich vorab bei der kapverdischen Botschaft beantragt werden.
Ein Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt.
Hierfür wird ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, für Kinder ein Kinderreisepass
benötigt. Vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Monaten über die Reise hinaus werden
ebenfalls anerkannt.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN KATAR
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KATAR
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass erforderlich.
Für Kinder (auch für Kleinstkinder) wird ein Kinderreisepass mit Lichtbild benötigt.
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung
des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American
Express wird nicht akzeptiert) direkt am Passschalter gezahlt werden. Personen, die nicht über eine
Kreditkarte verfügen, können die Visagebühren mit geringfügigem Bearbeitungsaufschlag (20,- QAR)
bei einer Bankaußenstelle (QNB) in bar einzahlen (auch Eurozahlung möglich).
Sie erhalten einen Beleg, der am Passschalter vorzulegen ist.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und
Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige
Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für
die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).
In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der
Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen,
erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der
Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung
Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft
des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden
Antragsbedingungen sind zu beachten:
- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel,
Verwandte etc.)
Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils
reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt
werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN KROATIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KROATIEN
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen
nicht anerkannt. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt.
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein
müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, nur Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass) muss für die beabsichtigte
Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem
Personaldokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw.
Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass
diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
Bitte beachten Sie, dass Kroatien kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der
Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist. D. h. an der slowenisch-kroatischen Grenze
werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument
vorgewiesen werden kann, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. D. h. es ist keine Einreise nach
Kroatien möglich.
Führerschein oder Geburtsurkunde der Kinder sind keine gültigen Reisedokumente!
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen
Behörden registrieren lassen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.2009 nicht
mehr.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN KUBA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KUBA
Für die Einreise nach Kuba ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger vorläufiger Reisepass
erforderlich. Die Einreise mit einem Personalausweis ist nicht möglich. Kinder können mit einem
gültigen Kinderreisepass einreisen.
Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für die Einreise benötigen Sie ein Visum/“Touristenkarte“ (gültig für 30 Tage). Diese muss im Vorfeld
bei der kubanischen Botschaft in Deutschland beantragt werden.
Bei der Ausreise aus Kuba ist eine Gebühr von 25 CUC fällig, die bar am Flughafen zu entrichten ist.
Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen
Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten ReiseKrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch
das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer
Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der
jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen.
Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht
vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro
Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die
Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei
Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.
Weitere Informationen: [email protected]
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN LETTLAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN LETTLAND
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu
führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem
Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro
geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige
Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte
das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre
Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich
in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN LUXEMBURG
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN LUXEMBURG
Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente
außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis,
gültigem vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass möglich.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige Personen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, sollten eine amtlich
beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MALAYSIA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MALAYSIA
Die Einreise nach Malaysia ist mit einem gültigen deutschen Reisepass möglich. Reisedokumente
müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien
Seiten. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Für Staatsangehörige eines EU-Landes besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne
Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die
Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger.
Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 12 Jahren,
- Inhaber von Diplomatenpässen,
- Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
- hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MALEDIVEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MALEDIVEN
Für Deutsche besteht für die Einreise in die Malediven Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30
Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Gegen eine Gebühr ist die Verlängerung des
Aufenthaltes vor Ort möglich.
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe werden anerkannt.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MALTA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EINREISEBESTIMMUNGEN MALTA
Die Einreise nach Malta ist mit einem gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis möglich.
Kindereisepässe sowie vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt.
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta. Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland
wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der
Botschaft von Malta in Berlin (E-Mail: [email protected] ) stellen, soweit sie nicht über
eine Aufenthaltserlaubnis für den Schengenraum verfügen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MAROKKO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MAROKKO
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko
einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MAURITIUS
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MAURITIUS
Deutsche können mit einem über das Ende der Reise gültigem Reisepass oder vorläufigen Reisepass
einreisen.
Kinderausweise (sofern sie mit einem Foto versehen sind) sowie vorläufige Reisepässe werden
anerkannt. Auch diese müssen über das Ende der Reise gültig sein.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MEXIKO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MEXIKO
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass
einreisen. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass. Die Reisedokumente müssen bei Einreise
noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bitte beachten Sie bei Einreise über die USA ebenfalls die dortigen Einreisebestimmungen.
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung
eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen
Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte
gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet
werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu
sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración)
beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie
muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen
Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20 Euro).
Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis
der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose
Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu
führen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MONACO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MONACO
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass
einreisen. Die Einreise mit Personalausweis sowie gültigem vorläufigem Personalausweis ist möglich.
Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass. Reisedokumente außer dem vorläufigen
Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten mitführen.
Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in
der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die
Einreise nach Monaco Anwendung.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN MONTENEGRO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MONTENEGRO
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass
einreisen. Die Einreise mit Personalausweis ist möglich für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder
zur Durchreise. Kinder (auch unter 5 Jahren) benötigen einen gültigen Kinderreisepass.
Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Achtung:
Keine Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten! Auch wenn die Behörden in
Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es
vorkommen, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung
ausgeschrieben ist. Es wird daher dringend davon abgeraten, mit einem verloren gemeldeten
Dokument nach Montenegro einzureisen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN NIEDERLANDE
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN NIEDERLANDE
Niederlande ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen
Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufig gültigen Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen
Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen.
Für die Einreise zu dem autonomischen Gebiet CURACAO benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der
3 Monate nach dem geplanten Rückflug noch gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis ist
nicht möglich.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN NORWEGEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN NORWEGEN
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen
Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt
sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN OMAN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN OMAN
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise. Vorläufige (grüne) Reisepässe
werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein. Der
Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus.
Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt. Die Einreise ist möglich mit einem
Kinderreisepass.
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex
Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der
bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs
abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten
vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:
a) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu zehn Tagen.
Gebühr: 5,- OMR = ca. 12,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Tage.
b) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat.
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.
c) Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr:
50,- OMR = ca. 120,- EUR. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere
Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen
können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss
eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Strafgebühr i. H.
v. 10,- OMR = ca. 25,- EUR / Tag erhoben.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein
Transitvisum (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden
Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.Weitere Informationen
sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei
unter www.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.com
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ÖSTERREICH
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ÖSTERREICH
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen
Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufig gültigen Personalausweis einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Auch der für Kinder ausgestellte
Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN POLEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN POLEN
Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die
Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen
beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass (mit Lichtbild) oder
Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Alle
Ausweise müssen noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein.
Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres
Aufenthalts in Polen erforderliche Mittel verfügen.
Doppelstaatsangehörigkeit
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der
polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN PORTUGAL
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN PORTUGAL
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen
Personalausweis nach Portugal einreisen. Reisepass und Personalausweis dürfen auch vorläufig
ausgestellt sein, jedoch müssen diese gültig sein.
Kinder benötigen zum Einreisen einen Kinderreisepass.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden
Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der
Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN RAS AL KHAIMAH
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN RAS AL KHAIMAH
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn
sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen.
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht
möglich!
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig
sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und
der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen
Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit
Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen
nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter
folgenden Bedingungen erteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom
Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren
von derzeit 910 DHS an.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher
bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass
(Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino,
Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong
(Änderungen vorbehalten).
Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen.
Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine
kurzfristigen Buchungen tätigen.
Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren.
JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen.
Weitere Informationen unter:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin
Telefon: 030-51 65 16
Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
GESONDERTE INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985
geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei
indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere
Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009).
Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien
abgelehnt wird:
 Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist
 Fehlende Nennung des Berufes im Pass
Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden.
(Information vom Dezember 2011)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEDEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEDEN
Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957
Auf die Notwendigkeit eines gültigen und anerkannten Ausweisdokumentes bei Flugreisen aufgrund
der Bestimmungen der Fluglinien wird ausdrücklich hingewiesen.
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen
Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEIZ
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEIZ
Deutsche Touristen können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen
deutschen Reisepass, vorläufigen Reisepass und Personalausweis einreisen. Mit einem vorläufigen
gültigen Personalausweis ist die Einreise auch möglich. Deutsche Kinderreisepässe, Reisepass,
Personalausweis, Kinderausweis die gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind, werden zur
Einreise anerkannt. Mit vorläufigem gültigem Personalausweis ist die Einreise auch möglich.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SEYCHELLEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SEYCHELLEN
Deutsche Touristen benötigen für die Einreise kein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis für die
Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt.
Für die Einreise werden Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca.
US$ 150 pro Tag). Die Vorlage eines Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn Reisende auf
die Seychellen fliegen und von dort mit einem Segelcharter die Inseln verlassen wollen und nicht
dorthin zurückkehren. Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks
oder Kreditkarten mitgeführt werden.
Eine Einreise ist möglich mit einem bis zum Reiseende gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Kinder benötigen einen bis zum Ende der Reise gültigen Kinderreisepass oder einen gültigen
Kinderausweis mit Foto.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SHARJAH
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SHARJAH
Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn
sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen.
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht
möglich!
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig
sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und
der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen
Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit
Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen
nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter
folgenden Bedingungen erteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom
Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren
von derzeit 910 DHS an.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher
bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass
(Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt!
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino,
Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong
(Änderungen vorbehalten).
Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen.
Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine
kurzfristigen Buchungen tätigen.
Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren.
JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen.
Weitere Informationen unter:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin
Telefon: 030-51 65 16
Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
GESONDERTE INFORMATION
Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985
geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei
indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere
Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009).
Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien
abgelehnt wird:
 Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist
 Fehlende Nennung des Berufes im Pass
Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden.
(Information vom Dezember 2011)
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SLOWENIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SLOWENIEN
Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen
Reisepass, gültigem vorläufigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Slowenien
einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Auch der für Kinder ausgestellte
Personalausweis wird für die Einreise anerkannt.
Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender
oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 500 – 1200 Euro belegt werden können.
Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SPANIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EINREISEBESTIMMUNGEN SPANIEN
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach
Spanien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt.
Hinweis für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte
Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten möglichst mit spanischer Übersetzung)
mitführen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SRI LANKA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SRI LANKA
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigem Reisepass und
Kindereisepass möglich.
Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Visum
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bis zum 31.12.2011 werden Touristenvisa
mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen noch bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo
kostenlos erteilt.
Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen
Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren
unter www.eta.gov.lk beantragt werden.
Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen
deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis und in Ausnahmefällen kann das Visum auch bei der
Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von
bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 50 USD, für ein Geschäftsvisum 60 USD. Wenn das
Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die die Gebühr auf 75 USD. Die
Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri lankische Auslandsvertretung möglich.
Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren wenden Sie
sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit
dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8,
wird dringend empfohlen (e-mail: [email protected]).
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN SÜDAFRIKA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SÜDAFRIKA
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche
Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Es wird am Anreisetag eine Aufenthaltsdauer
von maximal bis zu 90 Tagen erteilt.
Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim
Department of Home Affairs (weitere Informationen s. www.home-affairs.gov.za) beantragt werden.
Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug,
Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise entweder einen mindestens 30 Tage über die Reise
hinaus gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit von
mindestens 30 Tagen über die Reise hinaus werden ebenfalls akzeptiert. Alternativ ist auch ein noch
gültiger Kinderausweis mit Foto mitzuführen.
Achten Sie bitte darauf, dass das verwendete Reisedokument vor Einreise noch über mindestens zwei
freie Seiten verfügt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18
Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus
welcher beide Eltern hervorgehen. (Hinweis: Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische
Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Juni 2015
zwingend vorgeschrieben ist.)
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem
nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist
(eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden
Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über
alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie
der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“),
Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie
die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in
Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen
vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home bzw. die
südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als
Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung
verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom
28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom
15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten"
unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN THAILAND
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN THAILAND
Reisende benötigen neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei
Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die
Einreise mit einem Kinderausweis ist nicht möglich. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Kinder
deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass einreisen.
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein
vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich.
Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der
Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig
sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket
nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die
Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg
ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist
nicht möglich. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit dem 08. Mai 2014
allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall
unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können
einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand
aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen
Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer
Sprache) zu entnehmen: www.immigration.go.th.
Wichtige Hinweise
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte.
Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und
Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine
Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte
Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann
diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer
Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf
deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel
Abschiebehaft angeordnet.
Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden
(Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros
oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen
Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen
Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden
muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z. B. bei manchen Rucksackreisenden)
Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte
Unterkunft.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der
Sorgeberechtigten mit sich führen.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN TRINIDAD UND TOBAGO
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TRINIDAD UND TOBAGO
Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen
deutsche Staatsangehörige kein Visum. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder ein vorläufiger
Reisepass oder ein Kinderreisepass. Nicht ausreichend ist ein Personalausweis. Reisedokumente
müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN TSCHECHIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TSCHECHIEN
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen
Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass. Ebenfalls
ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN TUNESIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TUNESIEN
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig
sein muss. Kinder benötigen einen Reisepass mit Lichtbild. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument.
Die am 1. Oktober 2014 in Kraft getretene Ausreisesteuer für ausländische Reisende ohne Wohnsitz
in Tunesien ist gemäß den Bestimmungen des „ergänzenden tunesischen Finanzgesetzes 2015“ ab
dem 31. August 2015 aufgehoben.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche
Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen
Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und
bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine
Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden
muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher
Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom
Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass
allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden
vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen
Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis
abhängig gemacht wird.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN TÜRKEI
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TÜRKEI
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Für die Einreise in die Türkei
genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Von einer Einreise mit einem vorläufigen
Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit in
Einzelfällen verweigert wurde.
Kinder müssen mit eigenem Kinderausweis einreisen. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges
Einreisedokument.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN UNGARN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN UNGARN
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass. Ebenfalls
ausreichend ist ein gültiger vorläufiger Personalausweis oder ein gültiger vorläufiger Reisepass.
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN USA
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN USA
US VISA WAIVER PROGRAMM
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als
Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen
ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:



im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe Reisedokumente / Visum)
sind,
mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen
Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum
von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und

im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel
Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“
Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder
Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen
Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige
US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen nicht
erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder
auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),

den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),

an einem Austauschprogramm teilnehmen,

eine Forschungsarbeit durchführen,

in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen

nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt
auch für Überseeterritorien),

keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu
beantragen.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten
individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich
beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls
Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des
Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei
der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das
amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März,
nicht der 3. Oktober!)
Reisedokumente / Visum:
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das
Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der
Ausreise aus den USA) gültig sein.
Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen
ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005
ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte ePässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und, die vor dem
26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem
26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
Die Einreise mit einem Personalausweis ist grundsätzlich nicht möglich.
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen
ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005
ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte ePässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem
26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem
26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
ELECTRONIC SYSTEM FOR TRAVEL AUTHORIZATION (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP)
in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel
Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich.
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von
zwei Jahren.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel
Authorization“ beantragt werden:
 Wechsel des Reisepasses
 Änderung des Namens
 Wechsel der Staatsangehörigkeit
 Wechsel des Geschlechts
 Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu
beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen
verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich,
die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im
Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich
in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung
wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die
Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72
Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen
Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung
über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System
für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im
Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden
musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind,
habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten
werden und es nicht - wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener
Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Die US-Behörde „Customs and Border Protection (CBP)“ hat die Einführung der ESTA-Einreisegebühr
in Höhe von 14 US-Dollar beschlossen. In einer Mitteilung wurde erklärt, dass Reisende aus den
Ländern, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen, ab dem 8. September 2010 eine
Einreisegebühr entrichten müssen.
Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird
erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard,
VISA, American Express, Discover) erfolgen kann.
Die Regelung gilt für alle Geschäfts- und Urlaubsreisende, die mittels des VWP visumfrei in die USA
einreisen und Ihren ESTA-Antrag ab dem 8. September 2010 ausfüllen.
Das bedeutet, dass folgende Reisende zahlen müssen:
- wer ab dem 8. September 2010 zum ersten Mal eine ESTA-Genehmigung beantragt und somit einen
neuen Antrag stellt
- wessen ESTA-Genehmigung nach dem 8. September 2010 abläuft und wer dann erneut einen Antrag
stellt
- wer einen Neuantrag einer ESTA-Genehmigung stellen muss, da z.B. ein neuer Reisepass vorliegt,
oder sich der Name geändert hat.
Reisende mit bereits genehmigten Anträgen behalten ihre Gültigkeit.
-------Die US-Behörde für Flugsicherheit (Transportation Security Administration, TSA) verpflichtet Sie, ab
dem 01.11.2010 zur Angabe personenbezogener Fluggastdaten. Folgende Daten müssen unmittelbar
nach Ihrer Buchung von allen Reiseteilnehmern für Flüge von/nach USA, erfasst werden:
vollständiger Name (wie im Reisepass angegeben, einschließlich aller Vornamen), Geburtsdatum,
Geschlecht und falls vorhanden, die sog. Redress-Nummer (diese erhält ein Passagier, wenn geklärt
wurde, dass er unberechtigterweise auf der „Watch List“ stand). Bitte setzen Sie sich zur
Vervollständigung Ihrer Daten am Tag Ihrer Reisebuchung unter Angabe Ihrer Buchungsnummer per
E-Mail mit unserem Servicecenter unter [email protected] in Verbindung.
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.tsa.gov/what_we_do/layers/secureflight
Stand: 19.02.2016
EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und
Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind
nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen weiterhin gültig.
Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer
zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf
der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de
Stand: 22.03.2012
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN NORD (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, und
Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass einreisen.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne
weiteres möglich.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel
(z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird)
grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich
unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die
Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EUBürger abgesehen.
EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN
Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen.
Kinder können mit einem Kinderreisepass einreisen.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne
weiteres möglich.
Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie):
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter Externer Link, öffnet in
neuem Fensterwww.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der
Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf
dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei
bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem
Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos
möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise
über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren
Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die
Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder
Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):
•
•
•
•
•
•
•
Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
Ledra Palace in Nikosia - nur zu FußLedra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos
Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder
Personalausweis) statt.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine
Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich
möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine KfzHaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung:
diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich
überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom
Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen
Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können
Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden
verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter
Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der
Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten.
Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen
verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel
ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der
Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B.
nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten
Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.
Stand: 19.02.2016