EINREISEBESTIMMUNGEN ABU DHABI EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ABU DHABI Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich! Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 910 DHS an. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass (Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt! Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong (Änderungen vorbehalten). Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen. Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine kurzfristigen Buchungen tätigen. Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren. JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen. Weitere Informationen unter: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin Telefon: 030-51 65 16 Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr GESONDERTE INFORMATION Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985 geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009). Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien abgelehnt wird: Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist Fehlende Nennung des Berufes im Pass Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden. (Information vom Dezember 2011) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ÄGYPTEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ÄGYPTEN Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR). Die Visagebühr ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Voraussetzung ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. bei Kindern ein gültiger Kinderreisepass. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN AJMAN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN AJMAN Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich! Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 910 DHS an. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass (Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt! Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong (Änderungen vorbehalten). Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen. Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine kurzfristigen Buchungen tätigen. Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren. JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen. Weitere Informationen unter: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin Telefon: 030-51 65 16 Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr GESONDERTE INFORMATION Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985 geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009). Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien abgelehnt wird: Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist Fehlende Nennung des Berufes im Pass Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden. (Information vom Dezember 2011) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN BARBADOS EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BARBADOS Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Sie müssen jedoch ein Weiter- oder Rückflugsticket besitzen und eine Hotelreservierung oder sonstige Unterkunft nachweisen. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass und Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe. Alle Ausweise müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen der USA, wenn Sie über dieses Land Anbzw. Abreisen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN BELGIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BELGIEN Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis nach Belgien einreisen. Deutsche Kinderreisepässe, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis werden uneingeschränkt anerkannt. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN BRASILIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BRASILIEN Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien ein oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Zur Einreise benötigen Sie einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder einen gültigen Kinderreisepass. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise an Bord der Flugzeuge / Schiffe / Busse kurz vor Ankunft in Brasilien ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher von der Seite der brasilianischen Bundespolizei (http://www.dpf.gov.br) heruntergeladen werden. Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin http://berlim.itamaraty.gov.br/ ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN BULGARIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN BULGARIEN Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige unter keinen Umständen mehr erforderlich. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Alle Ausweise müssen noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN CURAÇAO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- EINREISEBESTIMMUNGEN Curaçao Deutsche Staatsbürger benötigen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit Lichtbild. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN DÄNEMARK EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DÄNEMARK Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder benötigen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei Weiterreisen nach Grönland und auf die Färöer die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind. Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN DOMINIKANISCHE REPUBLIK EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DOMINIKANISCHE REPUBLIK Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-$ gekauft werden, die 30 Tage gültig ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine progressive Gebühr zu zahlen. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe. Alle Ausweise müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von etwa 20,- US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss zusätzlich eine progressive Gebühr gezahlt werden. Die aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde unter www.migracion.gov.do/ einsehen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN DUBAI EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN DUBAI Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich! Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 910 DHS an. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass (Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt! Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong (Änderungen vorbehalten). Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen. Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine kurzfristigen Buchungen tätigen. Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren. JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen. Weitere Informationen unter: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin Telefon: 030-51 65 16 Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr GESONDERTE INFORMATION Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985 geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009). Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien abgelehnt wird: Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist Fehlende Nennung des Berufes im Pass Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden. (Information vom Dezember 2011) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ESTLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ESTLAND Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass möglich. Ebenfalls gilt ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis. Hinweise für die Ausreise nach Russland Reisende, die von Estland aus nach Russland ausreisen möchten, sollten Folgendes beachten: Die russische Botschaft in Tallinn stellt Deutschen ein Visum nur aus, wenn sie in Estland wohnhaft sind oder sich längere Zeit im Lande aufhalten. Reisende, die von Russland aus nach Estland einreisen und anschließend nach Russland zurückreisen möchten (z. B. St. Petersburg - Tallinn - St. Petersburg), sollten unbedingt darauf achten, im Besitz eines Visums für zwei bzw. mehrere Einreisen zu sein. Entsprechendes gilt z. B. für Reisen über das Kaliningrader Gebiet und die baltischen Staaten nach St. Petersburg. Bei Reisen mit Kfz muss die „Grüne Versicherungskarte“ ausdrücklich auch Russland einschließen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN FINNLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN FINNLAND Das Schengener Abkommen ist seit dem 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft, daher sind für Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis sowie Kinderreisepass einreisen. Hinweis zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN FRANKREICH EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN FRANKREICH Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Frankreich einreisen. Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN GRIECHENLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN GRIECHENLAND Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein. Kinder benötigen einen Reisepass. Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN GROßBRITANNIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN GROßBRITANNIEN Großbritannien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben. Unter dem folgenden Link stellt das britische Innenministerium in englischer Sprache Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen zur Verfügung: https://www.gov.uk/. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN HONGKONG EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN HONGKONG Zur Einreise benötigen Sie einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder einen gültigen Kinderreisepass. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Anmerkungen: Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung der Reise weitere sechs Monate gültig sind, da bei Weiterreise über Hongkong in andere Länder Südostasiens andere Anforderungen gelten. Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN INDONESIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN INDONESIEN Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass und Kinderreisepass möglich. Ein vorläufiger Reisepass genügt auch, jedoch muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige - je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien - entweder - ganz visumfrei einreisen - visumfrei einreisen und unmittelbar bei der Einreise ein Visa on Arrival beantragen oder - vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreist, muss in jedem Fall vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantragen. Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft. Mit Einführung des Gesetztes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Andere Arbeitstätigkeiten sind, abgesehen von einer wachsenden Anzahl von Ausnahmen, die noch nicht veröffentlicht wurden, arbeitserlaubnispflichtig. Auskunft über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Indonesiens im Wohnsitzland. Einreise ohne Visum ("Visa free visit") Ohne Visum können Deutsche einreisen, wenn sie höchstens 30 Tage ausschließlich zu touristischen Zwecken in Indonesien verbringen möchten und über eine der folgenden Grenzkontrollstellen einund wieder ausreisen: - die Flughäfen in Jakarta (Flughafen Soekarno-Hatta), Denpasar/Bali (Flughafen Ngurah Rai), Medan (Flughafen Kualanamu), Surabaya (Flughafen Juanda) und Batam (Flughafen Hang Nadim) - die Seehäfen in Tanjung Pinang (Hafen Sri Bintan Pura), oder Batam (Häfen Batam Center und Sekupang) oder den Hafen Tanjung Uban. Der visumfreie Aufenthalt kann nach der Einreise nicht verlängert werden. Auch ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ist nicht möglich. Ferner muss die Ausreise über einen der vorgenannten Grenzübergänge erfolgen. Eine Ausreise über einen anderen Grenzübergang, als die Vorgenannten, ist nicht möglich. Wer länger bleiben oder zu einem anderen als touristischen Zwecken reisen möchte oder für Ein- und Ausreise unterschiedliche Grenzübergänge zu nutzen beabsichtigt, muss bei Ankunft ein „Visa on Arrival“ beantragen. Einreise mit „Visa on Arrival“ Deutsche, die sich geschäftlich oder zu anderen, nicht rein touristischen Zwecken in Indonesien aufhalten möchten, keine Arbeitsaufnahme und keinen Daueraufenthalt planen und Touristen, die länger als 30 Tage bleiben möchten, können bei der Einreise für 35,- US-$ ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten. Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Aus praktischen Gründen sollten Reisende den Betrag bei der Einreise passend in US-$ zur Verfügung haben. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Diese Verlängerung muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Der Antrag kann bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi eingereicht werden und benötigt mehrere Arbeitstage zur Bearbeitung, während derer der Reisepass bei der zuständigen Behörde einbehalten wird. Die Gebühr beträgt 30,- USD (ca. 400.000,- IDR). Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Wird das Visum bei der Einreise eingeholt, ist das Rückflugticket vorzulegen. Das "Visa on Arrival" ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen erhältlich: Flughäfen: Banda Aceh, Medan, Pekanbaru, Batam, Padang, Palembang, Jakarta, Bandung, Semarang, Yogyakarta, Surakarta/Solo Surabaya, Pontianak, Balikpapan, Manado, Makassar, Denpasar (Bali), Mataram (Lombok) und Kupang. Visum vor der Einreise: Für alle anderen Zwecke (z. B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), muss vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum eingeholt werden. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise. Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-$ in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer für nationale und internationale Flüge, die bei Abreise zu entrichten ist, beträgt pro Passagier je nach Flughafen bis zu 200.000,- IDR. Seit März 2015 ist diese Steuer meist schon im Preis für das Flugticket enthalten und muss nicht mehr separat gezahlt werden. Es wird aber empfohlen, für alle Fälle die Steuer bei Abreise bereitzuhalten. Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt „RT“- Rukun Tetangga) vornimmt. Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN IRLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- EINREISEBESTIMMUNGEN IRLAND Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass (mit Lichtbild). Irland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente müssen daher bei Ein- und Ausreise gültig sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ISLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ISLAND Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (mit Lichtbild). Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe. Vorläufige Personalausweise werden nicht anerkannt. Alle Ausweise müssen noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Die Einreisebestimmungen für Island werden aktuell einer Überprüfung unterzogen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung vorläufiger Dokumente. Kurzfristige Änderungen sind möglich. Hinweis zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ITALIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ITALIEN Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Ein vorläufiger Personalausweis muss gültig sein. Kinder benötigen einen Reisepass. Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Italien einreisen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN JAMAIKA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN JAMAIKA Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass aus, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich, dieser muss aber noch 6 Monate gültig sein. Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA. Die Einreise mit einem Personalausweis bzw. mit einem vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Reisedokumente Kinder/Jugendliche: Kinderreisepass: Ja, aber mit Foto und noch 6 Monate gültig. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA. Reisepass: Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein. Die Einreise mit Personalausweis bzw. mit vorläufigem Personalausweis ist nicht möglich. Bei Einreise zu Geschäftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen Botschaft in Berlin (Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel. 030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email: [email protected], Internet: www.jamador.de) eingeholt werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rückflugtickets. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN JORDANIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN JORDANIEN Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigem Reisepass und Kinderreisepass möglich. Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben. Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen nach Erfahrungen der Botschaft nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin oder der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen können. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen! Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN KANADA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KANADA Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Reisende sicherstellen, dass sie alle Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass und Kinderreisepass mit Foto möglich. Ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass reicht nicht durch. Die Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein. Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise visumsfrei. Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen spätestens ab dem 15.03.2016 im Vorfeld zwingend eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada einreisen zu können. Für Einreisen auf dem Landweg ist dies nicht erforderlich. Einzelheiten zum Antragsverfahren siehe unten. Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA) Die Beantragung kann seit 01.08.2015 im Vorfeld der Flugreise nur online über folgenden Link der Webseite der kanadischen Regierung erfolgen: www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp. Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings eine deutsche Ausfüllhilfe unter www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden. (Vordruck hier:http://travel.gc.ca/docs/child/consent-letter_lettre-consentement-eng.pdf) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN KAP VERDE EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KAP VERDE Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise auf die kapverdischen Inseln. Dieses Visum ist bei der kapverdischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der kapverdischen Botschaft beantragt werden. Ein Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt. Hierfür wird ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, für Kinder ein Kinderreisepass benötigt. Vorläufige Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Monaten über die Reise hinaus werden ebenfalls anerkannt. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN KATAR EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KATAR Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass erforderlich. Für Kinder (auch für Kleinstkinder) wird ein Kinderreisepass mit Lichtbild benötigt. Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein. Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) direkt am Passschalter gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können die Visagebühren mit geringfügigem Bearbeitungsaufschlag (20,- QAR) bei einer Bankaußenstelle (QNB) in bar einzahlen (auch Eurozahlung möglich). Sie erhalten einen Beleg, der am Passschalter vorzulegen ist. Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen. Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten: - ausgefülltes Formular - 2 Fotos - € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!) - Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.) Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN KROATIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KROATIEN Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, nur Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden. Das Einreisedokument (Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Personaldokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU. Bitte beachten Sie, dass Kroatien kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist. D. h. an der slowenisch-kroatischen Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. D. h. es ist keine Einreise nach Kroatien möglich. Führerschein oder Geburtsurkunde der Kinder sind keine gültigen Reisedokumente! EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.2009 nicht mehr. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN KUBA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN KUBA Für die Einreise nach Kuba ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger vorläufiger Reisepass erforderlich. Die Einreise mit einem Personalausweis ist nicht möglich. Kinder können mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen. Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für die Einreise benötigen Sie ein Visum/“Touristenkarte“ (gültig für 30 Tage). Diese muss im Vorfeld bei der kubanischen Botschaft in Deutschland beantragt werden. Bei der Ausreise aus Kuba ist eine Gebühr von 25 CUC fällig, die bar am Flughafen zu entrichten ist. Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten ReiseKrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt. Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben. Weitere Informationen: [email protected] Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN LETTLAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN LETTLAND Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN LUXEMBURG EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN LUXEMBURG Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis, gültigem vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass möglich. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Minderjährige Personen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MALAYSIA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MALAYSIA Die Einreise nach Malaysia ist mit einem gültigen deutschen Reisepass möglich. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für Staatsangehörige eines EU-Landes besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für: - Kinder unter 12 Jahren, - Inhaber von Diplomatenpässen, - Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger), - hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MALEDIVEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MALEDIVEN Für Deutsche besteht für die Einreise in die Malediven Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Gegen eine Gebühr ist die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe werden anerkannt. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MALTA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- EINREISEBESTIMMUNGEN MALTA Die Einreise nach Malta ist mit einem gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis möglich. Kindereisepässe sowie vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta. Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin (E-Mail: [email protected] ) stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubnis für den Schengenraum verfügen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MAROKKO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MAROKKO Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MAURITIUS EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MAURITIUS Deutsche können mit einem über das Ende der Reise gültigem Reisepass oder vorläufigen Reisepass einreisen. Kinderausweise (sofern sie mit einem Foto versehen sind) sowie vorläufige Reisepässe werden anerkannt. Auch diese müssen über das Ende der Reise gültig sein. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MEXIKO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MEXIKO Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass einreisen. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bitte beachten Sie bei Einreise über die USA ebenfalls die dortigen Einreisebestimmungen. Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20 Euro). Reisen von Minderjährigen Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MONACO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MONACO Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass einreisen. Die Einreise mit Personalausweis sowie gültigem vorläufigem Personalausweis ist möglich. Kinder benötigen einen gültigen Kinderreisepass. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN MONTENEGRO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN MONTENEGRO Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass einreisen. Die Einreise mit Personalausweis ist möglich für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise. Kinder (auch unter 5 Jahren) benötigen einen gültigen Kinderreisepass. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Achtung: Keine Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten! Auch wenn die Behörden in Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es vorkommen, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist. Es wird daher dringend davon abgeraten, mit einem verloren gemeldeten Dokument nach Montenegro einzureisen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN NIEDERLANDE EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN NIEDERLANDE Niederlande ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufig gültigen Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen. Für die Einreise zu dem autonomischen Gebiet CURACAO benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der 3 Monate nach dem geplanten Rückflug noch gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN NORWEGEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN NORWEGEN Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen. Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN OMAN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN OMAN Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: Ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise. Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein. Der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt. Die Einreise ist möglich mit einem Kinderreisepass. Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt. Folgende Besuchsvisa können beantragt werden: a) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu zehn Tagen. Gebühr: 5,- OMR = ca. 12,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Tage. b) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat. Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat. c) Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- EUR. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- EUR / Tag erhoben. Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden: Botschaft des Sultanats Oman Clayallee 82 14195 Berlin Tel.: 030-81 00 510 Fax: 030-81 00 51 96 Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei unter www.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.com Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ÖSTERREICH EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ÖSTERREICH Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufig gültigen Personalausweis einreisen. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN POLEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN POLEN Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass (mit Lichtbild) oder Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Alle Ausweise müssen noch mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Reisedatum gültig sein. Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderliche Mittel verfügen. Doppelstaatsangehörigkeit Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN PORTUGAL EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN PORTUGAL Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Portugal einreisen. Reisepass und Personalausweis dürfen auch vorläufig ausgestellt sein, jedoch müssen diese gültig sein. Kinder benötigen zum Einreisen einen Kinderreisepass. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN RAS AL KHAIMAH EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN RAS AL KHAIMAH Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich! Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 910 DHS an. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass (Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt! Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong (Änderungen vorbehalten). Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen. Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine kurzfristigen Buchungen tätigen. Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren. JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen. Weitere Informationen unter: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin Telefon: 030-51 65 16 Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr GESONDERTE INFORMATION Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985 geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009). Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien abgelehnt wird: Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist Fehlende Nennung des Berufes im Pass Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden. (Information vom Dezember 2011) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEDEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEDEN Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 Auf die Notwendigkeit eines gültigen und anerkannten Ausweisdokumentes bei Flugreisen aufgrund der Bestimmungen der Fluglinien wird ausdrücklich hingewiesen. Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis, der bis zum Ende der Reise gültig ist, einreisen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEIZ EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SCHWEIZ Deutsche Touristen können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass, vorläufigen Reisepass und Personalausweis einreisen. Mit einem vorläufigen gültigen Personalausweis ist die Einreise auch möglich. Deutsche Kinderreisepässe, Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis die gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig sind, werden zur Einreise anerkannt. Mit vorläufigem gültigem Personalausweis ist die Einreise auch möglich. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SEYCHELLEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SEYCHELLEN Deutsche Touristen benötigen für die Einreise kein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Für die Einreise werden Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. US$ 150 pro Tag). Die Vorlage eines Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn Reisende auf die Seychellen fliegen und von dort mit einem Segelcharter die Inseln verlassen wollen und nicht dorthin zurückkehren. Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden. Eine Einreise ist möglich mit einem bis zum Reiseende gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder benötigen einen bis zum Ende der Reise gültigen Kinderreisepass oder einen gültigen Kinderausweis mit Foto. Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SHARJAH EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SHARJAH Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung, dass alle Reiseteilnehmer mind. 21 Jahre alt sein müssen, wenn sie nicht in Begleitung der Eltern/ Familie reisen. Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist mit Personalausweis nicht möglich! Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Derzeit werden Visa für u. a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 30 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 910 DHS an. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen. Andere Reisedokumente, wie Asyl-Pass (Blaues Reisedokument), werden nicht anerkannt! Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Visum vor der Anreise: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Monaco, Vatikan, Island, Andorra, San Marino, Liechtenstein, USA, Australien, Neuseeland, Japan, Brunei, Singapur, Malaysia und Hongkong (Änderungen vorbehalten). Staatsbürger aus anderen Ländern müssen vor der Anreise ein Visum beantragen. Für die Bearbeitung des Visums werden ca. 10 Tage benötigt. Visapflichtige sollten daher keine kurzfristigen Buchungen tätigen. Bei Nichtbestätigung des Visaantrages übernimmt der Kunde die anfallenden Stornierungsgebühren. JT Touristik kann keine Garantie für die erfolgreiche Abwicklung des Visaantrages übernehmen. Weitere Informationen unter: Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin Telefon: 030-51 65 16 Anschrift: Hiroshimastraße 18 - 20 , 10785 Berlin Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr GESONDERTE INFORMATION Bitte beachten Sie, dass vermehrt Visaanträge von Personen abgelehnt wurden, die nach 1985 geboren wurden und die Reise alleine antreten wollten. Dies ist vor allem bei indischen, pakistanischen und arabischen Nationalitäten der Fall gewesen. Auch besondere Einwanderungsgenehmigungen (PRO) wurden abgelehnt. (Information vom September 2009). Bitte beachten Sie, dass die Visaerteilung für syrische Staatsangehörige bei folgenden Kriterien abgelehnt wird: Niedrige Berufskategorie, die im Pass zu entnehmen ist Fehlende Nennung des Berufes im Pass Jedoch kann eine Visaerteilung auch bei höheren Berufskategorien nicht garantiert werden. (Information vom Dezember 2011) Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SLOWENIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SLOWENIEN Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass, gültigem vorläufigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Slowenien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 500 – 1200 Euro belegt werden können. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SPANIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- EINREISEBESTIMMUNGEN SPANIEN Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Hinweis für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SRI LANKA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SRI LANKA Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass oder vorläufigem Reisepass und Kindereisepass möglich. Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Visum Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bis zum 31.12.2011 werden Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen noch bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo kostenlos erteilt. Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis und in Ausnahmefällen kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 50 USD, für ein Geschäftsvisum 60 USD. Wenn das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die die Gebühr auf 75 USD. Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: [email protected]). Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN SÜDAFRIKA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN SÜDAFRIKA Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Es wird am Anreisetag eine Aufenthaltsdauer von maximal bis zu 90 Tagen erteilt. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs (weitere Informationen s. www.home-affairs.gov.za) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise entweder einen mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit von mindestens 30 Tagen über die Reise hinaus werden ebenfalls akzeptiert. Alternativ ist auch ein noch gültiger Kinderausweis mit Foto mitzuführen. Achten Sie bitte darauf, dass das verwendete Reisedokument vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügt. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen. (Hinweis: Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Juni 2015 zwingend vorgeschrieben ist.) Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. Bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int. Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN THAILAND EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN THAILAND Reisende benötigen neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die Einreise mit einem Kinderausweis ist nicht möglich. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass einreisen. Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit dem 08. Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt. Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen: www.immigration.go.th. Wichtige Hinweise Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z. B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN TRINIDAD UND TOBAGO EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TRINIDAD UND TOBAGO Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass. Nicht ausreichend ist ein Personalausweis. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. An- bzw. Abreise über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN TSCHECHIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TSCHECHIEN Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass. Ebenfalls ausreichend sind gültige vorläufige Reisepässe und Personalausweise. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN TUNESIEN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TUNESIEN Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss. Kinder benötigen einen Reisepass mit Lichtbild. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die am 1. Oktober 2014 in Kraft getretene Ausreisesteuer für ausländische Reisende ohne Wohnsitz in Tunesien ist gemäß den Bestimmungen des „ergänzenden tunesischen Finanzgesetzes 2015“ ab dem 31. August 2015 aufgehoben. Visum Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet. Hinweise für Reisen von Minderjährigen Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN TÜRKEI EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN TÜRKEI Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit in Einzelfällen verweigert wurde. Kinder müssen mit eigenem Kinderausweis einreisen. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN UNGARN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN UNGARN Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass. Ebenfalls ausreichend ist ein gültiger vorläufiger Personalausweis oder ein gültiger vorläufiger Reisepass. Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN USA EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN USA US VISA WAIVER PROGRAMM Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie: im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe Reisedokumente / Visum) sind, mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen). Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie: vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten), den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule), an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen, in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien), keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen) Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!) Reisedokumente / Visum: Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte ePässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurden. Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum. Die Einreise mit einem Personalausweis ist grundsätzlich nicht möglich. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte ePässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum. ELECTRONIC SYSTEM FOR TRAVEL AUTHORIZATION (ESTA) Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden: Wechsel des Reisepasses Änderung des Namens Wechsel der Staatsangehörigkeit Wechsel des Geschlechts Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite) Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht - wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme. Die US-Behörde „Customs and Border Protection (CBP)“ hat die Einführung der ESTA-Einreisegebühr in Höhe von 14 US-Dollar beschlossen. In einer Mitteilung wurde erklärt, dass Reisende aus den Ländern, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen, ab dem 8. September 2010 eine Einreisegebühr entrichten müssen. Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) erfolgen kann. Die Regelung gilt für alle Geschäfts- und Urlaubsreisende, die mittels des VWP visumfrei in die USA einreisen und Ihren ESTA-Antrag ab dem 8. September 2010 ausfüllen. Das bedeutet, dass folgende Reisende zahlen müssen: - wer ab dem 8. September 2010 zum ersten Mal eine ESTA-Genehmigung beantragt und somit einen neuen Antrag stellt - wessen ESTA-Genehmigung nach dem 8. September 2010 abläuft und wer dann erneut einen Antrag stellt - wer einen Neuantrag einer ESTA-Genehmigung stellen muss, da z.B. ein neuer Reisepass vorliegt, oder sich der Name geändert hat. Reisende mit bereits genehmigten Anträgen behalten ihre Gültigkeit. -------Die US-Behörde für Flugsicherheit (Transportation Security Administration, TSA) verpflichtet Sie, ab dem 01.11.2010 zur Angabe personenbezogener Fluggastdaten. Folgende Daten müssen unmittelbar nach Ihrer Buchung von allen Reiseteilnehmern für Flüge von/nach USA, erfasst werden: vollständiger Name (wie im Reisepass angegeben, einschließlich aller Vornamen), Geburtsdatum, Geschlecht und falls vorhanden, die sog. Redress-Nummer (diese erhält ein Passagier, wenn geklärt wurde, dass er unberechtigterweise auf der „Watch List“ stand). Bitte setzen Sie sich zur Vervollständigung Ihrer Daten am Tag Ihrer Reisebuchung unter Angabe Ihrer Buchungsnummer per E-Mail mit unserem Servicecenter unter [email protected] in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.tsa.gov/what_we_do/layers/secureflight Stand: 19.02.2016 EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Die aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für die Aktualität und Vollständigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen weiterhin gültig. Eltern sollten bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen - je nach Reiseziel Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Auswärtigen Amtes für ihr Reiseland und auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de Stand: 22.03.2012 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN NORD (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“) Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, und Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass einreisen. Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich. Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EUBürger abgesehen. EINREISEBESTIMMUNGEN ZYPERN Deutsche können mit einem bis zum Ende der Reise gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und vorläufigen Personalausweis einreisen. Kinder können mit einem Kinderreisepass einreisen. Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich. Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie): Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt. Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich. Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern): • • • • • • • Agios Dometios (Metehan) in Nikosia Ledra Palace in Nikosia - nur zu FußLedra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine KfzHaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst). Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden. Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung. Stand: 19.02.2016
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