VortragSB FinOn

Autor: Sylvia Degenhardt
FinanzOnline
Selbstberechnung der
Grunderwerbsteuer
Datum/Ort: 19.06.2015/Wien
FinanzOnline GrESt-SB
1. Anmeldung zu FinanzOnline bei
jedem allgemeinen Finanzamt
2. Subjekt in der Datenbank muss mit
R-Code verknüpft sein
3. automatische Vergabe der
Steuernummer für SB
FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015
Fristen für SB
Entstehen der
Steuerschuld
Datum der
Selbstberechnung
bis 15. Tag des
zweitfolgenden
Kalendermonats
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Datum der
Anmeldung und
Entrichtung
bis 15. Tag des
zweitfolgenden
Kalendermonats
Fristen für SB
Keine Selbstberechnung nach dem 15.
Tag des auf den Tag des Entstehens
der Steuerschuld zweitfolgenden
Kalendermonats!
Sondern:
elektronische Abgabenerklärung
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Maske Allgemeine Daten
Eingaben
Selbstberechnung
Grunderwerbsteuer
1. Maske: allgemeine Daten
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Maske Allgemeine Daten
Zugriffscode
Archivium
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Zugriffscode Archivium
1. Allgemeine Daten erfassen
2. Erfassungsnummer auf Urkunde
vermerken
3. Urkunde einscannen und im
Archivium für BMF und BMJ
freigeben.
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Zugriffscode Archivium
4. Geschäftsfall über Abfragen
Selbstberechnung mit der
Erfassungsnummer aufrufen
5. In Maske allgemeine Daten wechseln
6. Zugriffscode erfassen
7. SB vervollständigen und abschließen
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Zugriffscode Archivium
Nur durch die Eingabe des Zugriffscodes
kann das Finanzamt lesend auf die
Urkunde zugreifen
Keine Übersendung von Urkunden in
Papierform
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Beteiligte erfassen
Button am Ende der Maske allgemeine
Daten: Beteiligte
2. Maske: Beteiligte erfassen
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Beteiligte erfassen
Auswahl hat ab Vertragsdatum 01.01.2013
keine Bedeutung
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Beteiligte erfassen
Seit 01.01.2013 Erfassung Veräußerer
nur mit Suchbegriff möglich
Ab 01.01.2016 Erfassung Erwerber nur
mit Suchbegriff möglich
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Beteiligte erfassen
Suchbegriffe:
Sozialversicherungsnummer
Steuernummer
Firmenbuchnummer
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Beteiligte erfassen
natürliche Personen mit Wohnsitz im
Inland:
Anforderung Steuernummer über
FinanzOnline
SV-Nummer ist kein Pflichtfeld!
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Beteiligte erfassen
Natürliche Personen ohne SV-Nummer
und/oder ohne Wohnsitz im Inland:
Anforderung Finanzamt-StNr über
FinanzOnline
Angabe der Postleitzahl nach Lage der
Liegenschaft
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Beteiligte erfassen
Personengesellschaften, juristische
Personen ohne Sitz im Inland:
Schriftliche Anforderung der StNr. beim
AVOG-Amt nach Lage der Liegenschaft
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Anforderung FA-StNr
Pflichtfeld bei Beteiligten ohne inländische
Adresse
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Liste der Beteiligten
1. Beteiligungsart bereits
bekanntgegeben:
Steuersatz auswählen
Button anteilsmäßige Aufteilung
2. Spätere Bekanntgabe der
Beteiligungsart:
Button Bemessungsgrundlage
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Bemessungsgrundlage
3. Maske: Bemessungsgrundlagen
wird durch das neue GrEStG in vielen
Punkten verändert werden
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Bemessungsgrundlage
bei Selbstberechnung: verarbeiten
(ev. mit Berechnungsblatt)
bei Abgabenerklärung: speichern
In jedem Fall: Wechsel zur
4. Maske: Auskunft Geschäftsfall
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Auskunft Grunderwerb
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Auskunft Grunderwerb
Es scheinen alle angelegten Rechtsvorgänge
auf.
Button: Daten zur ImmoESt
Danach Abschluss mit dem Button:
Geschäftsfall als Selbstberechnung
abschließen!
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Auskunft Grunderwerb
Nur durch den Button
Geschäftsfall als SB abschließen
ändert sich der Status auf
Selbstberechnung wartet auf
Anmeldung
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Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit der Funktion
Eingaben/Selbstberechnung/Anmeldung
Eingabe Anmeldungszeitraum MMJJJJ
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Anmeldung
Erst durch die Anmeldung werden die
Daten an das FAGVG gesendet.
Das SB-Abgabenkonto des
Selbstberechners wird mit der Summe
der selbstberechneten Abgaben
belastet.
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Liste Geschäftsfälle
Ev. in Bearbeitung „hängen gebliebene“
Geschäftsfälle findet man in
Abfragen/Selbstberechnung
Datum von – bis wählen
Geschäftsfälle: alle
Selbstberechnungen: alle gespeicherten
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Umwandlung SB-AbgErkl
Nur bei noch nicht angemeldeten SB!
1. Erfassungsnummer über Abfragen/
Selbstberechnung aufrufen
2.
Daten zur ImmoESt: ausdrucken
3.
Alle Rechtsvorgänge löschen
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Umwandlung SB-AbgErkl
4. Allgemeine Daten:
Auftrag zur SB: nein
Fall erfassen als: Abgabenerklärung
Button: Erfassen (die ErfNr ändert sich nicht)
5. Liste der Beteiligten
6. Bemessungsgrundlagen speichern
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Umwandlung SB-AbgErkl
7. Daten zur ImmoEst für AbgErkl
neu erfassen (Vorauszahlung)
und speichern
8. Checkbox für Bestätigung der
Richtigkeit der Angaben
9. Geschäftsfall als Abgabenerklärung
anzeigen (Button)
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Haftung
Gem. § 13 Abs. 4 GrEStG
haften die Parteienvertreter
für die Entrichtung
der selbstberechneten Steuer.
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Aberkennung der Befugnisse
Gem. § 11 Abs. 2 GrEStG
kann das FAGVG die Befugnis zur
Selbstberechnung mit Bescheid
aberkennen.
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Aberkennung der Befugnisse
Aberkennung nur bei
vorsätzlicher oder
wiederholt grob fahrlässiger
Verletzung der Bestimmungen der
§§ 13 und 15 GrEStG
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Aberkennung der Befugnisse
für mindestens drei Jahre
(keine frühere Aufhebung möglich)
oder
unbefristet
(kann frühestens nach fünf Jahren
über Antrag mit Bescheid aufgehoben
werden)
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Aberkennung der Befugnisse
Sowohl von der Aberkennung als auch
von deren Aufhebung werden die vier
Präsidenten der OLG verständigt.
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Aberkennung der Befugnisse
Eine Aberkennung wird immer vorher
schriftlich angedroht.
Auch der Androhung gehen telefonische
und schriftliche Kontaktaufnahmen
voraus.
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FinanzOnline GrESt-SB
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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