Autor: Sylvia Degenhardt FinanzOnline Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer Datum/Ort: 19.06.2015/Wien FinanzOnline GrESt-SB 1. Anmeldung zu FinanzOnline bei jedem allgemeinen Finanzamt 2. Subjekt in der Datenbank muss mit R-Code verknüpft sein 3. automatische Vergabe der Steuernummer für SB FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Fristen für SB Entstehen der Steuerschuld Datum der Selbstberechnung bis 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Datum der Anmeldung und Entrichtung bis 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats Fristen für SB Keine Selbstberechnung nach dem 15. Tag des auf den Tag des Entstehens der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats! Sondern: elektronische Abgabenerklärung FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Maske Allgemeine Daten Eingaben Selbstberechnung Grunderwerbsteuer 1. Maske: allgemeine Daten FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Maske Allgemeine Daten Zugriffscode Archivium FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Zugriffscode Archivium 1. Allgemeine Daten erfassen 2. Erfassungsnummer auf Urkunde vermerken 3. Urkunde einscannen und im Archivium für BMF und BMJ freigeben. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Zugriffscode Archivium 4. Geschäftsfall über Abfragen Selbstberechnung mit der Erfassungsnummer aufrufen 5. In Maske allgemeine Daten wechseln 6. Zugriffscode erfassen 7. SB vervollständigen und abschließen FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Zugriffscode Archivium Nur durch die Eingabe des Zugriffscodes kann das Finanzamt lesend auf die Urkunde zugreifen Keine Übersendung von Urkunden in Papierform FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Button am Ende der Maske allgemeine Daten: Beteiligte 2. Maske: Beteiligte erfassen FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Auswahl hat ab Vertragsdatum 01.01.2013 keine Bedeutung FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Seit 01.01.2013 Erfassung Veräußerer nur mit Suchbegriff möglich Ab 01.01.2016 Erfassung Erwerber nur mit Suchbegriff möglich FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Suchbegriffe: Sozialversicherungsnummer Steuernummer Firmenbuchnummer FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland: Anforderung Steuernummer über FinanzOnline SV-Nummer ist kein Pflichtfeld! FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Natürliche Personen ohne SV-Nummer und/oder ohne Wohnsitz im Inland: Anforderung Finanzamt-StNr über FinanzOnline Angabe der Postleitzahl nach Lage der Liegenschaft FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Beteiligte erfassen Personengesellschaften, juristische Personen ohne Sitz im Inland: Schriftliche Anforderung der StNr. beim AVOG-Amt nach Lage der Liegenschaft FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Anforderung FA-StNr Pflichtfeld bei Beteiligten ohne inländische Adresse FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Liste der Beteiligten 1. Beteiligungsart bereits bekanntgegeben: Steuersatz auswählen Button anteilsmäßige Aufteilung 2. Spätere Bekanntgabe der Beteiligungsart: Button Bemessungsgrundlage FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Bemessungsgrundlage 3. Maske: Bemessungsgrundlagen wird durch das neue GrEStG in vielen Punkten verändert werden FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Bemessungsgrundlage bei Selbstberechnung: verarbeiten (ev. mit Berechnungsblatt) bei Abgabenerklärung: speichern In jedem Fall: Wechsel zur 4. Maske: Auskunft Geschäftsfall FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Auskunft Grunderwerb FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Auskunft Grunderwerb Es scheinen alle angelegten Rechtsvorgänge auf. Button: Daten zur ImmoESt Danach Abschluss mit dem Button: Geschäftsfall als Selbstberechnung abschließen! FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Auskunft Grunderwerb Nur durch den Button Geschäftsfall als SB abschließen ändert sich der Status auf Selbstberechnung wartet auf Anmeldung FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit der Funktion Eingaben/Selbstberechnung/Anmeldung Eingabe Anmeldungszeitraum MMJJJJ FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Anmeldung Erst durch die Anmeldung werden die Daten an das FAGVG gesendet. Das SB-Abgabenkonto des Selbstberechners wird mit der Summe der selbstberechneten Abgaben belastet. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Liste Geschäftsfälle Ev. in Bearbeitung „hängen gebliebene“ Geschäftsfälle findet man in Abfragen/Selbstberechnung Datum von – bis wählen Geschäftsfälle: alle Selbstberechnungen: alle gespeicherten FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Umwandlung SB-AbgErkl Nur bei noch nicht angemeldeten SB! 1. Erfassungsnummer über Abfragen/ Selbstberechnung aufrufen 2. Daten zur ImmoESt: ausdrucken 3. Alle Rechtsvorgänge löschen FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Umwandlung SB-AbgErkl 4. Allgemeine Daten: Auftrag zur SB: nein Fall erfassen als: Abgabenerklärung Button: Erfassen (die ErfNr ändert sich nicht) 5. Liste der Beteiligten 6. Bemessungsgrundlagen speichern FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Umwandlung SB-AbgErkl 7. Daten zur ImmoEst für AbgErkl neu erfassen (Vorauszahlung) und speichern 8. Checkbox für Bestätigung der Richtigkeit der Angaben 9. Geschäftsfall als Abgabenerklärung anzeigen (Button) FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Haftung Gem. § 13 Abs. 4 GrEStG haften die Parteienvertreter für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Aberkennung der Befugnisse Gem. § 11 Abs. 2 GrEStG kann das FAGVG die Befugnis zur Selbstberechnung mit Bescheid aberkennen. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Aberkennung der Befugnisse Aberkennung nur bei vorsätzlicher oder wiederholt grob fahrlässiger Verletzung der Bestimmungen der §§ 13 und 15 GrEStG FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Aberkennung der Befugnisse für mindestens drei Jahre (keine frühere Aufhebung möglich) oder unbefristet (kann frühestens nach fünf Jahren über Antrag mit Bescheid aufgehoben werden) FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Aberkennung der Befugnisse Sowohl von der Aberkennung als auch von deren Aufhebung werden die vier Präsidenten der OLG verständigt. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 Aberkennung der Befugnisse Eine Aberkennung wird immer vorher schriftlich angedroht. Auch der Androhung gehen telefonische und schriftliche Kontaktaufnahmen voraus. FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015 FinanzOnline GrESt-SB Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! FinanzOnline GrESt-SB/Degenhardt/Wien 19.06.2015
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