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blick
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STEUERN
&
RECHT
Mag. August Baumschlager
Priester & Baumschlager GmbH
in Kirchdorf a. d. Krems und
F. X. Priester GmbH in Steyr
Elektronische Abgabenentrichtung
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde bereits festgelegt, dass elektronische Überweisungen an das Finanzamt
mittels Electronic-Banking zu erfolgen haben, sofern dies
dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. In einer Verordnung
wurden die näheren Regelungen nun konkretisiert. Gemäß
Verordnung vom 16. Februar 2016 ist die Zumutbarkeit der
elektronischen Überweisungen gegeben, wenn der Steuerpflichtige bereits ein Electronic-Banking-System verwendet
und über einen Internetanschluss verfügt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann hat die Entrichtung unter Angabe
der Abgabenkontonummer ab dem 1. April 2016 entweder
mit der Funktion „Finanzamtszahlung“ (wenn das Electronic-Banking-System der Banken eine derartige Funktion anbietet) oder über das eps-Verfahren ("e-payment standard")
in FinanzOnline zu erfolgen.
Zahlungsanweisungen: Aufgrund dieser Änderungen werden
seitens der Finanzämter ab 1. April 2016 grundsätzlich keine
Zahlungsanweisungen (Erlagscheine) mehr versendet. In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler
verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer
Form. Falls die Nutzung eines Electronic-Banking-Systems nicht
möglich ist bzw. Sie keinen Internetanschluss haben und daher
die Abgaben – wie bisher – mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen überweisen möchten, können Sie die Zusendung
von Zahlungsanweisungen entweder über FinanzOnline, per
Telefon, mittels formlosem Schreiben oder Fax an das zuständige Finanzamt wieder aktivieren. Von einer elektronischen Überweisung kann weiterhin abgesehen werden, wenn bisher kein
e-banking-System genutzt wurde (selbst wenn der Steuerpflichtige über einen Internetanschluss verfügt). Dann muss die Zahlung mittels Zahlungsanweisung erfolgen, wobei darauf zu
achten ist, dass die Zahlungen an das Finanzamt und insbesondere bei Selbstbemessungsabgaben (z.B. Umsatzsteuer,
Lohnsteuer usw.) richtig zugeordnet werden. Ansonsten kann
das Finanzamt bei den Selbstbemessungsabgaben nämlich
mangels korrekter Zuordnung eine verspätete Entrichtung annehmen und Säumniszuschläge festsetzen.
Nummer 4, 10./11. März 2016
Sie schenken
Über vierzig Jahre arbeiten
die Frauen der Pettenbacher
Missionsrunde für eine bessere Welt. Sie unterstützen
Priester und Ordensfrauen,
betreiben einen eigenen Missionsladen, engagieren sich für
die Osthilfe und jetzt auch für
eine Schule in Kenia.
„Ich möcht was Konkretes machen.“ Das ist der Wunsch von
Leopoldine Neuhauser, als sie vor
vier Jahren bei der Pettenbacher
Missionsrunde Kassierin wird. So
übernehmen die Mitglieder der
Runde bald die Patenschaft für
zwei Kinder und ermöglichen ihnen den Schulbesuch. Mittlerweile sind in Pettenbach und der Umgebung daraus vierundzwanzig
solcher Patenschaften entstanden.
Mit der Schule
wächst die Hoffnung
Was mit dem Geld tatsächlich
passiert, das wollte sich Leopoldinge Neuhauser vor einem Jahr
anschauen. Im Februar 2015
fliegt sie nach Kenia, nach Mtwapa. John und Sonja Horse-
wood, er Sozialwissenschafter,
sie Ärztin, haben dort eine Schule aufgebaut für Kinder aus den
Slums. Nach Johns Tod wird die
von seiner Frau geleitet: „Das
ganze System hat mir so gefallen – da kommt jeder Cent bei
den Bedürftigen an.“
Es ist dort bei
den Kindern, wie
bei uns beim Wild –
de gsünderen
kommen durch
“
Und als im Sommer drauf in Kenia Grund zu kaufen ist für eine
Erweiterung der Schule und für
eine kleine Farm, da helfen die
Pettenbacherinnen wieder mit.
Nächstes Ziel ist der Bau eines
(kleinen) sozialmedizinischen
Zentrums. Leopoldine Neuhauser war jetzt eben wieder in Kenia. Und sie sagt, wie notwendig
so ein Haus gebraucht wird: „Es
ist dort bei den Kindern so, wie
bei uns mit dem Wild draußen –
de gsündern kommen durch.“
Buchungsmitteilungen: Wenn Sie über FinanzOnline der
elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur
mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich.
Kirchdorf 07582/60611
Steyr
07252/581
Es ist gut zu sehen, dass sich was ändern lässt. Dass Hunger, Armut und Krankheit nicht gottgegeben sind.