extra blick 22 STEUERN & RECHT Mag. August Baumschlager Priester & Baumschlager GmbH in Kirchdorf a. d. Krems und F. X. Priester GmbH in Steyr Elektronische Abgabenentrichtung Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde bereits festgelegt, dass elektronische Überweisungen an das Finanzamt mittels Electronic-Banking zu erfolgen haben, sofern dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist. In einer Verordnung wurden die näheren Regelungen nun konkretisiert. Gemäß Verordnung vom 16. Februar 2016 ist die Zumutbarkeit der elektronischen Überweisungen gegeben, wenn der Steuerpflichtige bereits ein Electronic-Banking-System verwendet und über einen Internetanschluss verfügt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann hat die Entrichtung unter Angabe der Abgabenkontonummer ab dem 1. April 2016 entweder mit der Funktion „Finanzamtszahlung“ (wenn das Electronic-Banking-System der Banken eine derartige Funktion anbietet) oder über das eps-Verfahren ("e-payment standard") in FinanzOnline zu erfolgen. Zahlungsanweisungen: Aufgrund dieser Änderungen werden seitens der Finanzämter ab 1. April 2016 grundsätzlich keine Zahlungsanweisungen (Erlagscheine) mehr versendet. In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form. Falls die Nutzung eines Electronic-Banking-Systems nicht möglich ist bzw. Sie keinen Internetanschluss haben und daher die Abgaben – wie bisher – mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen überweisen möchten, können Sie die Zusendung von Zahlungsanweisungen entweder über FinanzOnline, per Telefon, mittels formlosem Schreiben oder Fax an das zuständige Finanzamt wieder aktivieren. Von einer elektronischen Überweisung kann weiterhin abgesehen werden, wenn bisher kein e-banking-System genutzt wurde (selbst wenn der Steuerpflichtige über einen Internetanschluss verfügt). Dann muss die Zahlung mittels Zahlungsanweisung erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass die Zahlungen an das Finanzamt und insbesondere bei Selbstbemessungsabgaben (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw.) richtig zugeordnet werden. Ansonsten kann das Finanzamt bei den Selbstbemessungsabgaben nämlich mangels korrekter Zuordnung eine verspätete Entrichtung annehmen und Säumniszuschläge festsetzen. Nummer 4, 10./11. März 2016 Sie schenken Über vierzig Jahre arbeiten die Frauen der Pettenbacher Missionsrunde für eine bessere Welt. Sie unterstützen Priester und Ordensfrauen, betreiben einen eigenen Missionsladen, engagieren sich für die Osthilfe und jetzt auch für eine Schule in Kenia. „Ich möcht was Konkretes machen.“ Das ist der Wunsch von Leopoldine Neuhauser, als sie vor vier Jahren bei der Pettenbacher Missionsrunde Kassierin wird. So übernehmen die Mitglieder der Runde bald die Patenschaft für zwei Kinder und ermöglichen ihnen den Schulbesuch. Mittlerweile sind in Pettenbach und der Umgebung daraus vierundzwanzig solcher Patenschaften entstanden. Mit der Schule wächst die Hoffnung Was mit dem Geld tatsächlich passiert, das wollte sich Leopoldinge Neuhauser vor einem Jahr anschauen. Im Februar 2015 fliegt sie nach Kenia, nach Mtwapa. John und Sonja Horse- wood, er Sozialwissenschafter, sie Ärztin, haben dort eine Schule aufgebaut für Kinder aus den Slums. Nach Johns Tod wird die von seiner Frau geleitet: „Das ganze System hat mir so gefallen – da kommt jeder Cent bei den Bedürftigen an.“ Es ist dort bei den Kindern, wie bei uns beim Wild – de gsünderen kommen durch “ Und als im Sommer drauf in Kenia Grund zu kaufen ist für eine Erweiterung der Schule und für eine kleine Farm, da helfen die Pettenbacherinnen wieder mit. Nächstes Ziel ist der Bau eines (kleinen) sozialmedizinischen Zentrums. Leopoldine Neuhauser war jetzt eben wieder in Kenia. Und sie sagt, wie notwendig so ein Haus gebraucht wird: „Es ist dort bei den Kindern so, wie bei uns mit dem Wild draußen – de gsündern kommen durch.“ Buchungsmitteilungen: Wenn Sie über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich. Kirchdorf 07582/60611 Steyr 07252/581 Es ist gut zu sehen, dass sich was ändern lässt. Dass Hunger, Armut und Krankheit nicht gottgegeben sind.
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