JAHRESBERICHT 2014 / 15 Bestens versorgt. KVW-SPEZIAL Alles in trockenen Tüchern mit der kvw-Familienkasse – Das Team stellt sich vor. // 14 KONTROLLE UND BERATUNG: Die beiden Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Kassenausschuss IM GESPRÄCH „… die Zusatzversorgung wird (...) immer wertvoller“, so der Verantwortliche Aktuar // 18 // 20 Pensionen abrechnen, Pensionen auszahlen, die Höhe der Pensionsrück stellungen erfahren, Dienstunfallfürsorge, Beratung für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger / innen Versorgungsfonds Beamtenversorgung Beamtenversorgung Kindergeld abrechnen und auszahlen, Beratung zu Kindgeldfragen für unter und über 18-jährige Kinder Betriebsrente Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente abrechnen und auszahlen, regelmäßige Information über erworbene Betriebsrenten-Anwartschaften, Seminare für Personalsachbearbeiter / innen zu Themen wie Leistungs- und Versicherungsrecht PlusPunktRente Angebot, zusätzlich zur arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente eine private Altersversorgung mit RiesterFörderung und Entgeltumwandlung abzuschließen, individuelle Beratung zur Vorsorge, regelmäßige Information über die erworbenen Anwartschaften, Abrechnung und Auszahlung Familienkasse Familienkasse Betriebsrente Beihilfen abrechnen und auszahlen, Beratung zu Beihilfen allgemein, besonders zu Pflege und Zahnbehandlungen, Information über beihilferechtliche Entwicklungen PlusPunktRente Beihilfen und Beihilfeumlagegemeinschaft Beihilfekasse Finanzielle Vorsorge für zukünftige Pensionszahlungen treffen, Beratung über individuelle Ansparmöglichkeiten, Fondsverwaltung und laufende Information über die Entwicklung des Fonds ZAHLEN IM ÜBERBLICK Mitglieder 2013 2014 Beamtenversorgung 517 526 Beihilfekasse 355 365 Familienkasse 69 76 847 851 Versorgungsfonds 260 260 Beihilfeumlage gemeinschaft 130 140 Zusatzversorgung (Abrechnungsverbände I + II) Leistungen (in Mio. Euro) 2013 2014 Beamtenversorgung 496 527 Beihilfekasse 136 136 Familienkasse 32 33 348 359 1.012 1.055 Zusatzversorgung Leistungen gesamt Leistungsempfänger Beamtenversorgung Beihilfekasse Familienkasse Zusatzversorgung 2013 Aktive 20.000 2014 Pensionäre 14.900 Aktive 20.000 Beihilfeanträge Beihilfeanträge Kindergeldzahlfälle Kindergeldzahlfälle 174.000 Pensionäre 15.300 188.000 23.000 23.000 Versicherte 352.000 Rentner / innen Versicherte Rentner / innen (Abrechnungsverbände I + II) PlusPunktRente Versicherte Rentner / innen Versicherte Rentner / innen 14.570 81.000 1.136 363.000 14.406 83.000 1.344 Beamtenversorgung Jetzt neu mit Register INHALT // 02 IMPRESSUM Vorwort // 04 Wir über uns Nähe und Kompetenz MIT UNS „BESTENS VERSORGT“ Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe Zumsandestraße 12 48145 Münster Tel. (0251) 591-6749 Fax (0251) 591-5915 Regionalkonferenzen Die Bürgermeister der Städte Coesfeld und Olpe luden herzlich ein HEUTE SCHON VORSORGEN kvw-Spezial Alles in trockenen Tüchern mit der kvw-Familienkasse DAS TEAM STELLT SICH VOR Gestaltung Cyrano Kommunikation GmbH, Münster www.cyrano.de // 14 kvw-Spezial [email protected] www.kvw-muenster.de // 12 Scanstelle, Service-Dienste und Personalmanagement OHNE UNS WÄRE SAND IM KVW-GETRIEBE // 16 Familienkasse Impressum // 06 Beihilfekasse Auf ein Wort LIEBE LESERINNEN UND LESER Kontrolle und Beratung Die beiden Aufsichtsgremien VERWALTUNGSRAT UND KASSENAUSSCHUSS // 18 Im Gespräch Verantwortlicher Aktuar Dr. Friedemann Lucius: „ … DIE ZUSATZVERSORGUNG WIRD (...) IMMER WERTVOLLER.“ Fotografie Porträtfotos von Martin Steffen und Andreas Löchte. Weitere Fotos siehe Copyright-Hinweise im Innenteil des Jahresberichts. 2014 / 15 – Im Schnellüberblick // 20 DIE WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN // 24 Betriebsrente Druck DruckVerlag Kettler GmbH, Bönen Herausgeber Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe Die Fotos dieses Jahresberichts stellen das Münsterland, einen Teil von Westfalen-Lippe, mit einigen ausgewählten Sehenswürdigkeiten vor. Damit beenden wir unsere vierteilige Fotoserie. Ein herzliches Dankeschön an alle Kommunen aus dem Münsterland, aus Ostwestfalen-Lippe, aus Südwestfalen und aus dem westfälischen Ruhrgebiet für ihre Unterstützung: Ihre Impressionen aus Ihren schönen Kommunen bereichern die Jahresberichtsausgaben 2011 bis 2015! Titelbild: Wallfahrtskapelle aus der Vogelperspektive, © Stadt Telgte / Simone Thieringer © Oktober 2015 KVW-BEAMTENVERSORGUNG KVW-BEIHILFEKASSE KVW-FAMILIENKASSE KVW-ZUSATZVERSORGUNG KVW-BETRIEBSRENTE KVW-PLUSPUNKTRENTE // 26 // 34 // 42 // 46 // 46 // 62 IHRE KVW-ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER // 70 PlusPunktRente 2014 / 15 – kvw-Personaldienstleistungen 4 // Vorwort Judith Pirscher (kvw-Geschäftsführerin), Dr. Walter Bakenecker (stellv. kvw-Geschäftsführer), Matthias Löb (LWL-Direktor und kvw-Kassenleiter) (v. l.) AUF EIN WORT LIEBE LESERINNEN UND LESER, es vergeht inzwischen kaum noch ein Tag, an dem nicht aus ganz unterschiedlichen Perspektiven über die geringen Zinsen an den Kapitalmärkten gesprochen wird. Es ist sogar schon so weit, dass auf einzelne Bundesanleihen negative Zinsen gezahlt werden. Das bedeutet, dass Anleger sogar noch Geld zusätzlich mitbringen müssen, damit sie es dem Bund leihen dürfen. Diese „verkehrte Welt“ hatte vor einigen Jahren noch niemand erwartet. Es ist auch noch kein baldiges Ende der Niedrigzinsphase in der Eurozone abzusehen, da die Europäische Zentralbank unverdrossen weiter Geld in die Märkte „pumpt“. So sehr sich die Kämmerer über den dadurch sich ergebenden geringeren Schuldendienst freuen mögen, so sehr sind die Sparer und Kapitalanleger auf der anderen Seite gebeutelt, weil sie für ihr Erspartes kaum noch Zinsen erhalten. Lebensversicherer und andere Kapitalanleger stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen das ihren Kunden gegebene Zinsversprechen mit angemessenen Risiken auf diesen Kapitalmärkten verdienen. Auch die Alterssicherungssysteme der kvw sind diesen Einflüssen ausgesetzt. In der Zusatzversorgung setzt das tarifvertraglich festgelegte Leistungsversprechen der Pflichtversicherung die Erzielung eines Zinssatzes voraus, der vor 10 bis 12 Jahren durchaus realistisch war, heute aber nicht mehr aktuell ist. Bleibt das Leistungsniveau unverändert, gibt es nur den Ausweg, zusätzliche Finanzierungsmittel in das System zu geben. Das ist in unserem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I, in dem mit großem Abstand die meisten kommunalen Einrichtungen Mitglied sind, ab 2015 erfolgt. Das Sanierungsgeld wurde dort um 0,25 Prozentpunkte der Entgelte angehoben. Im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II musste der Kassenausschuss ab 2016 eine noch stärkere Erhöhung von 4,8 Prozent auf 5,9 Prozent vornehmen. Dies alles ist für die Kommunen schmerzlich – dessen bin ich mir sehr wohl bewusst. Dies alles ist aber auch nötig, um eine langfristig solide Finanzierung sicherzustellen. Man sieht aber auch an den unterschiedlich ausgeprägten Steigerungen, dass der kapitalgedeckte Abrechnungsverband II sehr viel stärker zinssensitiv ist als der durch Umlagen finanzierte Abrechnungsverband I. Dafür wird er wiederum in stärkerem Maße von der demografischen Entwicklung beeinflusst. Auch in der Beamtenversorgung wird die Zins entwicklung spürbar werden. Die guten Performance- Zahlen unseres kvw-Versorgungsfonds aus den vergangenen Jahren werden sich nur schwerlich wiederholen lassen. Auch im kvw-Versorgungsfonds sollen bei der Kapitalanlage schließlich keine extremen Risiken eingegangen werden. Aus der verminderten Zinsaussicht lässt sich meines Erachtens nicht der Schluss ziehen, Vorsorge ist nun nutzlos und deshalb verzichtbar. Es bleibt auch in der Niedrigzinsphase dabei: Durch entsprechende Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds können Kommunen ihre langfristigen Belastungen aus der Beamtenversorgung im Zeitablauf verstetigen. Die kvw beraten Sie hierzu gerne individuell. Zum Thema „Finanzierung der Alterssicherungssysteme der kvw“ lesen Sie in diesem Bericht ein Interview mit unserem Verantwortlichen Aktuar, Dr. Friedemann Lucius. Darüber hinaus erhalten Sie zum ersten Mal in unserem Jahresbericht Einblick in einen unserer Sachbereiche, hier unsere Familienkasse. Weitere interessante Artikel finden Sie im Bericht. Blättern Sie einfach herein. Aus den Aufsichtsgremien der kvw sind Christian Haase, Heinz Hüppe, Rita Kreuchauff, Dr. Georg Lunemann und Klaus Rieke ausgeschieden. Herzlichen Dank für Ihr Engagement. Das ist vor dem Hintergrund der vielfältigen hauptamtlichen Verpflichtungen sicher nicht selbstverständlich. Ihnen wünsche ich für Ihren weiteren Weg alles Gute. Nun wünsche ich Ihnen allen viel Freude bei der Lektüre des Berichts. Ihr Matthias Löb, LWL-Direktor und kvw-Kassenleiter 6 // Wir über uns pruch seit 2015 Unser neuer Leits NÄHE UND KOMPETENZ MIT UNS „BESTENS VERSORGT“ 1.200 Kommunen und kommunale Einrichtungen in Westfalen-Lippe haben Teile ihrer Personalverwaltung an uns, die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, kurz kvw, übertragen. Insgesamt sind wir für über 480.000 kommunale Beschäftigte unserer Mitglieder zuständig. Pro Jahr zahlen wir Leistungen von mehr als einer Milliarde Euro aus. Unsere Mitglieder 140 76 526 Mitglieder Beihilfeumlagegemeinschaft auffangen. Zudem bietet der Versorgungsfonds eine gute Option, Pensionsverpflichtungen generationengerecht zu finanzieren. • insgesamt* 1.200 Darüber hinaus können Mitglieder ihre Spitzen risiken in der Beihilfe seit dem 1.7.2011 durch die • Beihilfe Kindergeld Beamtenversorgung Wir übernehmen neben der Beratung die Berechnungen und Auszahlungen von • Beamtenpensionen • Beihilfen • Kindergeld • Betriebsrenten • PlusPunktRenten (RiesterFörderung und Entgeltumwandlung) 365 Beihilfeumlagegemeinschaft 260 Versorgungsfonds 851 Betriebsrente *in der Gesamtzahl sind die Mitglieder, die verschiedene Personaldienstleistungen nutzen, nur einmal enthalten. Aus der Summe der einzelnen Mitgliederzahlen ergibt sich somit nicht die Gesamtsumme. Unsere Leistungen in Euro 527 Mio. € Pensionsleistungen 136 Mio. € insgesamt 1,1 Mrd. € jährliche Leistungen Beihilfeleistungen 33 Mio. € Kindergeldleistungen gt wir machen, brin as w d n u d n si kt. Wer wir ideo auf den Pun V ge ti ü in m 2 d as 359 Mio. € www.kvw-muenster.de/ Ueberuns/Karriere Betriebsrentenleistungen 8 // Wir über uns WIR SIND SEIT 130 JAHREN PARTNER FÜR DIE KOMMUNALE FAMILIE IN WESTFALEN-LIPPE Firmierung Kommunale Versorgungs kassen für Westfalen-Lippe (kurz: kvw) Status Körperschaft des öffentlichen Rechts Gründung Witwen- und Waisenversorgungsanstalt Gründung Familienkasse 1937 1951 1997 1999 1885 2011 2007 Firmierung Westfälisch-Lippische Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 Gründung Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe Gründung Beihilfekasse Gründung Einführung Versorgungsfonds Beihilfeumlagegemeinschaft Unsere Geschichte Wir gehören mit unserer 130-jährigen Geschichte zu den ältesten kommunalen Versorgungskassen in Deutschland. Alles begann mit der Gründung der Witwen- und Waisenversorgungsanstalt 1885. 1937 erhielten wir unseren heutigen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und traten zunächst als Westfälisch-Lippische Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände auf. Unsere Keimzelle liegt also im Bereich der Beamtenversorgung. Vor mehr als 60 Jahren kam mit der Kommunalen Zusatz versorgungskasse Westfalen-Lippe die Versorgung kommunaler Angestellter hinzu. 1997 entstand die Beihilfekasse, die mittlerweile im Jahr mehr als 188.000 Beihilfebescheide für Beamte und Beschäftigte erteilt. Seit 2007 erweitert die Familienkasse mit der Berechnung und Auszahlung von Kindergeld unser Angebot. 2011 entstand mit der Beihilfeumlagegemeinschaft eine Solidargemeinschaft, in der Kommunen und kommunale Einrichtungen Spitzenrisiken in der Beihilfe abfedern können. § Rechtliche Grundlagen und Leistungen der kvw Grundlage für die Tätigkeit der kvw ist das Gesetz über die kommunalen Versorgungsund Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG). Geschäftsgebiet der kvw ist die Region Westfalen-Lippe, d. h. die Mitglieder müssen ihren Sitz in dieser Region haben. Inhaltlich orientieren sich die kvw an die für die jeweilige Personaldienst leistung geltenden Vorschriften: U. a. sind das in der Beihilfe die Beihilfeverordnung und in der Familienkasse das Einkommensteuergesetz. 10 // Wir über uns DAS KVW-LEITUNGSTEAM // Kassenleitung LWL-Direktor Matthias Löb // Geschäftsführung Judith Pirscher, Dr. Walter Bakenecker (stellv.) // Personal & Organisation // Beamtenver sorgung, Beihilfeund Familienkasse // Zusatz versorgung // Finanzen // Informations technologie Anne Raschdorf Dr. Gerald Depner Daniel Uhlenbrock Willibrord Berntsen Dieter Skirde Foto: Schloss Nordkirchen, © Gemeinde Nordkirchen m Organigramm zu F Download als PD kvw-Beschäftigte 2015, gegliedert nach unseren Referaten (Vollzeitäquivalente) Personal & Organisation 20 Beamtenversorgung 43 Beihilfekasse 86 Familienkasse 12 Zusatzversorgung 47 Finanzen 21 Informationstechnologie 30 Gesamt 259 www.kvw-muenster.de/Ueberuns Unser Aufbau Die Geschäftsführung nimmt nach Landesrecht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wahr. Der Direktor des LWL ist zugleich der Kassenleiter. Für die laufende Tätigkeit bestellt er eine(n) Geschäftsführer(in). Im Zuge der Geschäftsführungsaufgabe stattet der LWL uns mit Personal aus. Von den insgesamt 16.000 LWL-Beschäftigten waren zum Oktober 2015 259 Beschäftigte bei uns tätig. Wir gliedern uns organisatorisch in fünf Referate. Unsere Rechtsaufsicht und Aufsichtsgremien Die Rechtsaufsicht über uns übt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen aus. Aufsichtsgremien der kvw sind der Verwaltungsrat für die Angelegenheiten der Beamtenversorgung, der Beihilfe- und der Familienkasse sowie der Kassenausschuss für alle Angelegenheiten der Zusatzversorgung. Beide Gremien sind zuständig für Grundsatzbeschlüsse. Zugleich wachen sie über den zweckentsprechenden Einsatz der Finanzmittel. Verwaltungsrat und Kassenausschuss bestehen jeweils aus elf Mitgliedern. Unser Verband Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. in München. Die AKA bündelt die Interessen von allen 44 regional tätigen kommunalen und kirchlichen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen. Sie engagiert sich für eine einheitliche Auslegung und Weiterentwicklung der Vorschriften in der Zusatz- und Beamtenversorgung, im Beihilfe- und Kindergeldbereich. Über die AKA hat sich ein Netzwerk der Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Kassen gebildet, das auch zu einem wertvollen Erfahrungsaustausch genutzt wird. 12 // Regionalkonferenzen DIE BÜRGERMEISTER DER STÄDTE COESFELD UND OLPE LUDEN HERZLICH EIN HEUTE SCHON VORSORGEN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEGENFINANZIEREN 2014 fanden zwei Regionalkonferenzen in Coesfeld und Olpe statt. Sie drehten sich um das Thema „Wie finanzieren Kommunen ihre kommenden Pensionszahlungen?“. Die Bürgermeister Heinz Öhmann (Stadt Coesfeld) und Horst Müller (Stadt Olpe) luden zusammen mit uns die Kommunen in ihrer jeweiligen Region herzlich zu der halbtägigen Veranstaltung ein. Die Veranstaltungen boten mit der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf je maximal 35 Personen genug Raum zur Diskussion und zum Austausch untereinander. Teilnehmer / innen Regionalkonferenzen Coesfeld und Olpe Teilnehmer / innen aus 46 verschiedenen Kommunen der Regionen Münsterland, westfälisches Ruhr gebiet und Südwestfalen In der abschließenden Podiumsdiskussion er- Konser vative Anlagepolitik nac h Versicherungs aufsichtsgesetz Ständige Überwachung der Anl agerichtlinien durch die kvw ist gewährleistet Wegen hoher Anlagesumme örterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was die zentralen Kriterien bei der Auswahl einer Vorsorgeanlage sind und ob und wie Vorsorge gelingt, wenn sich die Zinsen auf einem Rekordtief am Kapitalmarkt befinden. Am Ende war die Mehrheit einig: • • 64 gesamt // ZWÖLF ENTSCHEIDUNGS KRITERIEN FÜR DEN VERSORGUNGSF ONDS Auf dem Programm der Regionalkonferenzen wurde die Berechnung von Versorgungs zahlungen aufgezeigt und der Versorgungsfonds vorgestellt, den wir unseren Mitgliedern seit 1999 zur Finanzierung von zukünftigen Pensionslasten anbieten. Wie die Städte Coesfeld und Olpe ihre Versorgungslasten zukünftig schultern, haben die jeweiligen Kämmerer und Bürgermeister klar aufgezeigt. Beide Städte haben sich für die Vorsorge im Versorgungsfonds entschieden. Vorsorge macht Sinn; ganz gleich, wie gering die Zinsen für angelegtes Kapital sein mögen. eine Checkliste mit den Entscheidungskriterien für die Auswahl der geeigneten Anlageform wie die vorgestellte Kriterienliste (siehe rechts) ist sehr hilfreich. 2016 sind weitere Konferenzen zum Thema Vorsorge und / oder zu anderen Themen geplant, die Kommunen auf den Nägeln brennen. Kämmerei / Finanzen Personal Bürgermeister Höhe und Zeitpunkt der Ein - sind frei bestimmbar und Auszahlungen Geringe Administrationskosten , keinerlei Ver triebskosten Kein Ausgabeaufschlag und kein oder Rückgabe von Anteilen e Provision bei Kauf In der Bilanz können Anteile am fungskosten auf der Aktivseite Fonds zu Anschafabgebildet werden ist eine breite Streuung und somit eine gute Risikodiver sifikation möglich Gute Ergebnisse auch in den bish Anlage im kvw-Versorgungsfo nds ist Die kvw sind eine kommunale Körperschaft nicht ausschreibungspflichtig des öffentlichen Rechts erigen Finanzkrisen Einziger Zweck ist die Finanzie rung der Beamtenversorgung Mitgliedschaften nur möglich für Kommunen, kommunale Einrichtungen sow ie sonstige Körperschaften und Anstalte n des öffentlichen Rechts mit Sitz in WestfalenLippe Eine mögliche Checkliste für die Auswahl der geeigneten Anlageform Sonstiges // IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZU REGIONALKONFERENZEN Dr. Anja Johanning [email protected] Tel. (0251) 591-4285 14 // kvw-Spezial ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN MIT DER KVW-FAMILIENKASSE DAS TEAM STELLT SICH VOR im positiven Erfahrungen „Auch aufgrund der rsorgung zve sat Zu d tenversorgung un Bereich Beihilfe, Beam ung aller eit arb Be die h auc is entschieden, mmunalen hat der Märkische Kre Ko .2016 auf die Beschäftigten zum 1.1 en. Kindergeldfälle seiner rag ert Westfalen-Lippe zu üb Versorgungskassen r ragung in einem seh wird durch die Übert die d un Der Märkische Kreis t ste tla en xen Aufgabenbereich speziellen und komple arbeitung durch einen her sein, dass die Be sic n ne kön er eh ezi wird.” ldb rge Kinde rten Par tner erledigt tenten und qualifizie verlässlichen, kompe er Kreis, Frank Adler, Märkisch lle Kreisorgane FD 10 – Geschäftsste nsere Hier finden Sie u ternet. Serviceseite im In www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/Kindergeld Wir sind das Team der kvw-Familienkasse: Eine von vier Landesfamilienkassen in Nordrhein-Westfalen. Wir zahlen das Kindergeld an die Beschäftigten der Kommunen oder kommunalen Einrichtungen in Westfalen-Lippe aus, die uns diese Aufgabe übertragen haben. Unser erstes und zugleich größtes Mitglied ist seit der Gründung im Jahr 2007 der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit fast 7.000 Kindergeldfällen. Kindergeldrecht ist Steuerrecht. Es ist eine komplexe Materie mit häufigen Änderungen. Gefragt ist das Fachwissen vom individuellen Anspruch der Mütter und Väter auf Kindergeld bis zum Klageverfahren beim Bundesfinanz hof. Wir sind auf diese Anforderungen spezialisiert und werden regelmäßig geschult. Dies bietet unseren Mitgliedern ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Konstante Verwaltungskosten in Höhe von nur 40 Euro je Kindergeldfall und Jahr sind für unsere Mitglieder eine kalkulierbare Rechengröße. Wir informieren unsere Mitglieder und Kindergeldberechtigten auf unseren Internetseiten umfassend rund um den Kindergeld anspruch. Hier erhalten sie neben den aktuellen Formularen auch alle Merkblätter zum Kindergeld. Wir informieren über die unterschiedlichen Voraussetzungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und danach bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Unser Team berät die Kindergeldberechtigten und die Personalsach bearbeiter der Mitglieder umfassend in allen Fragen zum Kindergeld. 16 // kvw-Spezial SCANSTELLE, SERVICE-DIENSTE UND PERSONALMANAGEMENT OHNE UNS WÄRE SAND IM KVW-GETRIEBE Telefonzentrale und Empfang In unserem Referat Personal & Organisation sorgen wir mit 17 Personen dafür, dass alle kvw-Kolleginnen und -Kollegen für Sie, liebe Kunden, arbeitsfähig sind und bleiben. Das Team des Re ferats Personal Den Beihilfeantrag schicken Sie uns per Post? Dann erreicht er erst unsere Scanstelle, wird dort bearbeitet und an die Sachbearbeitung weitergeleitet. & Organisation Sie rufen die Zentrale unter (0251) 591-6749 an, um sich über Ihre Pension zu informieren? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen und verbinden Sie mit der richtigen kvw-Kollegin oder dem richtigen kvw-Kollegen. Sie kommen zu einer Besprechung zu uns? Der Besprechungsraum ist dann von uns vorbereitet: Veranstaltungstechnik, Schreibblöcke, eine angenehme Raumtemperatur und Getränke erleichtern das Arbeiten. Alles in allem sorgen wir dafür, dass … • • • • • • • • • die Eingangspost geöffnet, gescannt und verteilt wird; die Besucherinnen und Besucher herzlich empfangen werden und ihre Fragen mit den kvw-Kolleginnen und -Kollegen klären können; Telefongespräche schnell und direkt vermittelt werden; an den kvw-Arbeitsplätzen die benötigten Arbeitsmaterialien wie Büromöbel, aber auch Fachzeitschriften, Gesetzestexte und EDV vorhanden sind; die gesamte Gebäudeverwaltung gemanagt wird; Umzüge reibungslos funktionieren; Besprechungsräume gebucht und für Besprechungen die erforderliche Arbeitsatmosphäre gegeben ist; rechtliche und organisatorische Fragen zum Arbeitsverhältnis von unseren kvw-Kolleginnen und -Kollegen beantwortet werden; unsere Referate und Sachbereiche mit passendem und ausreichendem Personal besetzt sind. Wir arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik und mit den neuesten Arbeitsmethoden. Scannen von Beihilfeanträgen und weiterer Eingangspost Maschinelles Öffnen der Eingangspost Neben einer guten Qualifizierung sind für die Erledigung unserer Aufgaben Sorgfalt, Kreativität und oft auch viel Gespür für die Belange unterschiedlicher Menschen erforderlich. 18 // Kontrolle und Beratung DIE BEIDEN AUFSICHTSGREMIEN VERWALTUNGSRAT UND KASSENAUSSCHUSS © Mai 2015 © Mai 2015 MITGLIEDER IM VERWALTUNGSRAT Amtszeit 6.9.2011 – 5.9.2016 Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitglieder • Dr. Peter-Paul Ahrens, Bürgermeister, Stadt Iserlohn (stellv. Vorsitzender) • Peter Nebelo, Bürgermeister, Stadt Bocholt Stellvertreter • Gilbert Eßers, Fachbereichsleiter, Stadt Recklinghausen • Karl-Heinz Blasweiler, Kämmerer, Stadt Lüdenscheid Landkreistag Nordrhein-Westfalen Mitglieder • Thomas Gemke, Landrat, Märkischer Kreis • Dr. Ralf Niermann, Landrat, Kreis Minden-Lübbecke • Cay Süberkrüb, Landrat, Kreis Recklinghausen Stellvertreter • Eva Irrgang, Landrätin, Kreis Soest • Friedhelm Spieker, Landrat, Kreis Höxter • Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken Mitglieder • Claus Jacobi, Bürgermeister, Stadt Gevelsberg (Vorsitzender) • Frank Hasenberg, Bürgermeister, Stadt Wetter (Ruhr) • Heinrich Böckelühr, Bürgermeister, Stadt Schwerte • N.N. Stellvertreter • Gerhard Schemmel, Bürgermeister, Gemeinde Leopoldshöhe • Christoph Ewers, Bürgermeister, Gemeinde Burbach • Dietmar Bergmann, Bürgermeister, Gemeinde Nordkirchen • Klaus-Viktor Kleerbaum, Fraktionsvorsitzender, Stadt Dülmen Amtszeit 20.6.2011 – 19.6.2016 Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitglieder • N.N. Stellvertreter • Wolfgang Heuer, Stadtrat, Stadt Münster Sparkassenverband Westfalen-Lippe Mitglied Hagen Reuning, Sparkassendirektor, Sparkasse Bielefeld Stellvertreter • Thomas Biermann, Sparkassendirektor, Sparkasse Gevelsberg • Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ver.di Sparkassenverband Westfalen-Lippe Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen MITGLIEDER IM KASSENAUSSCHUSS Mitglied • Bernd Dabrock, Vorstandsmitglied, Sparkasse Lemgo Stellvertreter • N.N. Mitglieder • N.N. • N.N. Stellvertreter • Heinrich Böckelühr, Bürgermeister, Stadt Schwerte • Winfried Pohlmann, Bürgermeister, Gemeinde Hopsten Landkreistag Nordrhein-Westfalen Sonstige Mitglieder Mitglied • Horst Hogrebe, Geschäftsbereichsleiter, AOK NORDWEST Stellvertreter • Tom Ackermann, Vorstandsmitglied, AOK NORDWEST Ein herzlicher Dank für ihr Engagement im Verwaltungsrat geht an die ausscheidenden Mitglieder Christian Haase und Heinz Hüppe. Mitglieder • Sven-Georg Adenauer, Landrat, Kreis Gütersloh • Thomas Gemke, Landrat, Märkischer Kreis (Vorsitzender) Stellvertreter • Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken • Friedhelm Spieker, Landrat, Kreis Höxter Ein herzlicher Dank für ihr Engagement im Kassenausschuss geht an die ausscheidenden Mitglieder Heinz Hüppe, Rita Kreuchauff, Dr. Georg Lunemann und Klaus Rieke. Mitglieder • Udo Reinert, Landschaftsverband Westfalen-Lippe • Rolf Sicker, Landschaftsverband Westfalen-Lippe • Ulrich Salmen, Stadtverwaltung Gelsenkirchen Stellvertreter • Bernd Bergmann, Landschaftsverband Westfalen-Lippe • Adelheid Brown, Klinikum Gütersloh • Jörg Franke, Sparkasse Kamen • Friedhelm Klösener, Landschaftsverband Westfalen-Lippe KOMBA Mitglied • Michael Zarth, Stadtverwaltung Münster Stellvertreter • Ralf Kentrup, Landschaftsverband Westfalen-Lippe Die jeweiligen Fotos dieser Doppelseite sind bei den letzten Sitzungen der Aufsichtsgremien im Mai 2015 entstanden. 20 // Im Gespräch VERANTWORTLICHER AKTUAR DR. FRIEDEMANN LUCIUS: „… DIE ZUSATZVERSORGUNG WIRD (...) IMMER WERTVOLLER.“ Seit 2014 heißt unser neuer Verantwortlicher Aktuar Dr. Friedemann Lucius. Er löst damit Hartmut Engbroks ab, der sich in den verdienten Ruhestand verabschiedet hat. Dr. Lucius ist Mitglied des Vorstandes der HEUBECK AG. Dr. Friedemann Lucius tuar Verantwor tlicher Ak d Persönliche Daten un Studium ment Ehrenamtliches Engage Instituts der Vorstandsmitglied des atischen 967 in Stade Versicherungsmathem • geboren am 4.10.1 AltersversorLehramt Sachverständigen für • 1. Staatsexamen für rufsständiematik gung e. V. (IVS), der be an Gymnasien in Math deutschen schen Vertretung der und Geschichte ematik Pensionsaktuare • Promotion in Math ausschusses • Mitglied des Fach r Deutschen „Altersversorgung“ de ng . (DAV ) Beruflicher Werdega Aktuarvereinigung e. V Vorstands ng der Fach • 2013 Mitglied des • Mitglied der Leitu atische der HEUBECK AG vereinigung „Mathem tt wi He n Ao i be r der Arbeits • 2009 Geschäftsführe Sachverständige“ bei d GmbH bliche Consulting Deutschlan gemeinschaft für betrie s de er / Leiter (aba) • 20 05 Senior Manag Altersversorgung e. V. e ye plo Bereichs „Actuarial Em icewaterPr i be Benefits Services“ houseCoopers AG • Sie haben 2014 offiziell die Aufgabe des Verantwortlichen Aktuars für uns von Herrn Engbroks übernommen. Wie haben Sie sich ins Arbeitsgebiet eingefunden und was waren Ihre ersten Arbeitspakete? 1 2 Zunächst einmal habe ich mich sehr über den Vertrauensvorschuss gefreut, den mir die Kassen entgegengebracht haben. Ich bin erst 2013 als Vorstand zu HEUBECK gekommen und war für die Geschäftsführung der Kassen somit ein Unbekannter. Über die anstehenden Themen haben wir sehr schnell zueinandergefunden. So haben wir gemeinsam mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse die Durchführungsbestimmungen für die Berechnung des Ausgleichsbetrags entwickelt, die am Ende Pate für die Durchführungsbestimmungen der AKA-Muster satzung gestanden haben. 2014 stand die Überprüfung und Anpassung der Finanzierungssätze in der umlagefinanzierten Pflichtversicherung an. Aktuell arbeiten wir intensiv an Lösungen, um die Herausforderungen in den kapitalgedeckten Abrechnungsverbänden zu bewältigen, die der Niedrigzins verursacht. Mir macht die Zusammenarbeit viel Freude, nicht zuletzt auch, weil nach meinem Empfinden die Chemie auf der menschlich-persönlichen Ebene stimmt. Als Verantwortlicher Aktuar der kvw habe ich den satzungsmäßigen Auftrag, die dauernde Erfüll barkeit der Verpflichtungen zu prüfen. Das hört sich zunächst vielleicht unspektakulär an. Aber die Leistungsversprechen, um die es geht, sind ja sehr langfristig angelegt. Es geht darum, dass die zugesagten Renten ein Leben lang gezahlt werden, und zwar unabhängig davon, wie die demografische Entwicklung oder die Entwicklung der Kapitalmärkte verläuft. D. h., ich muss den Blick weit in die Zukunft richten – 40, 50 Jahre und mehr. Dabei können wir die biometrischen Risiken, also die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Versicherten erwerbsunfähig werden oder versterben, ganz gut einschätzen. Hier kommen mit den aktuellen HEUBECK-Richt tafeln bewährte Rechnungsgrundlagen zum Einsatz, die insbesondere den Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung adäquat abbilden. In der Umlage finanzierung spielt vor allem die künftige Entwicklung der Umlagen und Sanierungsgelder, die unmittelbar an die Entwicklung der Entgelte und damit an die Entwicklung des Versichertenbestandes gekoppelt ist, eine entscheidende Rolle. Und in den kapital gedeckten Abrechnungsverbänden ist schließlich die zukünftige Vermögensverzinsung maßgeblich. Hier liegen angesichts des anhaltenden Niedrigzinses im Moment die größten Herausforderungen. Denn wenn die erwartete Verzinsung nicht erzielt wird, müssen die fehlenden Zinserträge bei unveränderten Leistungen anderweitig ausgeglichen werden, sonst geht die Rechnung nicht mehr auf. Insgesamt kommen auf die Beteiligten höhere Finan zierungskosten zu. Sie erwähnen u. a. die Überprüfung und Anpassung der Finanzierungssätze in der umlagefinanzierten Pflichtversicherung als eines Ihrer ersten Arbeitspakete. Was genau heißt das und wie gehen Sie da vor? 22 // Im Gespräch 3 Wie sind Sie zur Versicherungsmathematik und hier insbesondere auf das Thema Altersvorsorge gekommen? Der Berufsstand der Aktuare ist ja noch sehr jung; die Deutsche Aktuarvereingung wurde 1994 im Zusammenhang mit der Deregulierung des Lebensversicherungsmarktes gegründet. Als ich 1998 nach Staatsexamen und Promotion meinen beruflichen Einstieg bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers gewählt habe, hatte ich keine Vorstellung vom Berufsbild des Aktuars. Aber die Tätigkeit als Versicherungsmathematiker an den Schnittstellen zu anderen Fachbereichen hat mich vom ersten Tag an angesprochen. Mathematik war schon immer mein Lieblingsfach, aber nur rechnen, beweisen und modellieren war und ist mir zu einseitig. Versicherungsmathematische Berechnungen sind kein Selbstzweck. Sie müssen in eine Sprache übersetzt werden, die Nicht-Aktuare verstehen, damit sie anschließend die richtigen Schlüsse ziehen können. Meine Ansprechpartner bei den Unternehmen sind zum überwiegenden Teil Nicht-Aktuare, sitzen in den Personalabteilungen, im Finanzbereich, im Rechnungswesen oder bei den Kapitalanlegern. Dafür zu sorgen, dass dort verstanden wird, was ich rüberbringen will, ist jeden Tag eine neue Heraus forderung, aber genau darin liegt für mich der Reiz meiner Tätigkeit. Und es gibt für mich nichts Schöneres als zu spüren, dass mein Rat wertgeschätzt und mir Vertrauen entgegengebracht wird. 4 Was macht den Reiz der Versicherungsmathematik für Sie aus? Die Mathematik ist klar und logisch, kennt kein Grau in all seinen Schattierungen, sondern nur die Farben schwarz oder weiß, sie kennt kein „kommt drauf an“, sondern nur ein richtig oder falsch. Mathe matische Modelle helfen, Probleme auf ihren Kern zu reduzieren. Sich in dieser Gedankenwelt zu bewegen, macht einfach Spaß. Aber alle Modelle, so komplex sie auch sein mögen, können die Wirklichkeit nicht vollständig abbilden und stoßen damit an ihre Grenzen. Da mag die Arbeit für den Versicherungsmathematiker dann aufhören, für den Aktuar fängt sie dort gerade an. Er muss sich mit der Wirklichkeit befassen, mit den vielen Grautönen, mit Ermessenspielräumen, mit Auslegungsfragen, er muss abwägen und einschätzen, er muss Komplexität reduzieren und Transparenz herstellen, wo die Dinge kompliziert und undurchsichtig sind. 5 Sie arbeiten für die HEUBECK AG und sind dort auch Mitglied im Vorstand. Was kennzeichnet die HEUBECK AG? Ich habe schon einige berufliche Wechsel hinter mir, habe insgesamt 10 Jahre beim Wirtschafts prüfer gearbeitet und war, bevor ich zu HEUBECK kam, Geschäftsführer eines Beraters für betriebliche Altersversorgung, der Teil eines großen amerika nischen Beratungskonzerns ist. Dabei habe ich immer großen Wert darauf gelegt, dass mir die Arbeit Freude macht. Auch an Managementaufgaben habe ich zunehmend Gefallen gefunden, vor allem an der Personalarbeit. Es macht unheimlich Spaß, Mitarbeiter zu entwickeln und voranzubringen. Was ich jedoch als belastend empfunden habe, war, wenn sich die Managementtätigkeit darauf beschränkt, Vorgaben einer Konzernzentrale im fernen Amerika umzusetzen, und zudem zeitlich mit der Beratungstätigkeit in Konflikt gerät. Nach meinem Selbstverständnis möchte ich kein reiner „Executive“ im angelsächsischen Sinne sein. Ich muss immer meine Wurzeln als Berater spüren, meine fachliche Verankerung als Aktuar. Diesen beruflichen Anspruch zu leben, ist als Mitglied im Vorstand der HEUBECK AG in idealer Weise möglich. Ich habe den Schritt noch keinen Tag bereut, und das obwohl ich jeden Morgen dafür von Ratingen im Norden Düsseldorfs nach Köln fahren muss. Foto: Historisches Rathaus, © Stadt Warendorf / Jürgen Fieber 6 Wie bewerten Sie die Leistungen der Zusatzversorgung für die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes im Vergleich zu Leistungen der betrieblichen Alters versorgung in der Privatwirtschaft? Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist tatsächlich etwas ganz Besonderes. Auch wenn mit der Umstellung von der Gesamtversorgung auf das Punktemodell 2002 zum Teil erhebliche Einschnitte im Versorgungsniveau verbunden waren, können sich die Leistungen im Vergleich zur Privatwirtschaft immer noch sehen lassen. Viele Unternehmen haben sich aufgrund der hohen Kostenbelastungen und des komplexen rechtlichen Umfeldes leider mittlerweile ganz aus der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zurückgezogen und verweisen ihre Mitarbeiter auf den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch. Im öffentlichen Dienst ist das anders. Zudem wird die Zusatzversorgung für den Einzelnen angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase immer wertvoller. Vielen Dank für das Interview! 24 2014 / 15 – IM SCHNELLÜBERBLICK DIE WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN Beamtenversorgung DER PARTNER FÜR DIE KOMMUNALE FAMILIE IN WESTFALEN-LIPPE • • • • Die Kommunalwahlen im Mai 2014 lösen in Sachen Pensionsansprüche erheblichen Beratungsbedarf aus. Zahlreiche Kandidaten und Amts inhaber fragen bei der kvw-Beamtenversorgung detailliert nach. In Coesfeld und Olpe finden die ersten beiden kvw-Regionalkonferenzen statt. Das neue Veranstaltungsformat findet bei den kommunalen Entscheidungsträgern regen Zuspruch (siehe dazu auch Seite 12 des vorliegenden Berichts). Die Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten in NRW erhöht sich, nachdem der Verfassungsgerichtshof die zuvor vorgesehenen „Nullrunden“ für verfassungswidrig erklärt hat. Die kvw sind bei der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf präsent. Beihilfekasse • • • Auch 2014 bleiben die Umlagen in der kvwBeihilfeumlagegemeinschaft stabil. Der Gemeinschaft gehören inzwischen über 140 Kommunen und kommunale Einrichtungen an – mit weiterhin steigender Tendenz. Trotz des mehrwöchigen Poststreiks während der Sommerferien 2015 gelingt es, die Beihilfe anträge zeitnah zu bearbeiten. Das Projekt zur Einführung der neuen kommu nalen Abrechnungssoftware verläuft wie geplant. Voraussichtlich ab Mitte 2016 werden alle Beihilfeanträge damit bearbeitet. Familienkasse • • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) empfiehlt den Familienkassen des öffentlichen Dienstes, einer Landesfamilienkasse beizutreten. Das Kindergeld steigt in den Jahren 2015 und 2016 auf mindestens 190 Euro pro Kind. Zusatzversorgung • • • • Die Neufassung der Satzung (kvw-S) wird im November 2014 veröffentlicht. Sie steht u. a. auf unserer InterNeufassung der Satzung netseite zur Verfügung. www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/ Der Referentenentwurf Betriebsrente/Rechtsgrundlagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der europäischen Mobilitätsrichtlinie im Betriebsrentengesetz hat Auswirkungen auf das Satzungsrecht der kvw. Der Pflichtbeitragssatz im Abrechnungsverband II (AV II) wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2016 um 1,1 Prozent auf 5,9 Prozent angehoben. Dies ist für eine langfristig sichere Finanzierung des kapitalgedeckten Abrechnungsverbandes erforderlich. Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder vom 28.3.2015 enthält auch Regelungen zur Zusatzversorgung. Die Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen der kommunalen Ebene sind noch unklar. en — Ihre Pension in sicherteennveHrsänord gung bei Ihrer kvw-Beam 2014 / 15 KVW-BEAMTENVERSORGUNG für 526 Mitglieder • • • • • • • • • kostenlose Beratung rund um das Versorgungsrecht Ausgleich von Versorgungsrisiken durch die Bildung von Finanzierungsgemeinschaften Angebot neuer Finanzierungswege durch Kapitalbildung im kvw-Versorgungsfonds Berechnung von Pensionsrückstellungen nach den Regelungen des NKFs Entlastung der Mitglieder durch die Übertragung der Festsetzungsbefugnisse kostenlose Schulungs- und Informationsveranstaltungen Unfallfürsorgeleistungen für Beamtinnen und Beamte Informationen über aktuelle Entwicklungen durch Rundschreiben Abwicklung der Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel für ca. 20.000 aktive Beamtinnen und Beamte • • • • fachkundige Beratung individuelle Berechnungen der erworbenen Pensionsansprüche Auskünfte an Familiengerichte und an die gesetzliche Rentenversicherung informativer Internetauftritt für ca. 15.300 Pensionärinnen und Pensionäre sowie Hinterbliebene • • • • • kurzfristige Pensionsfestsetzungen zuverlässige Auszahlungen der Pensionen von rund 527 Mio. Euro jährlich fachkundige telefonische und persönliche Beratung automatisches Krankenkassenmeldeverfahren Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) beim Finanzamt Foto: Prinzipalmarkt, © Presseamt Münster / Tilmann Roßmöller Beamtenversorgung 26 Beamtenversorgung 28 AKTUELLES Januar 2014 Die Grundsatzgruppe startet Mai 2014 Kommunalwahlen verursachen Beratungsbedarf Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie werden die Termine für die Kommunal wahlen und die Wahlen der Bürgermeister / Landräte wieder harmonisiert. Viele Bürgermeister und Land räte nutzen die Möglichkeit, bereits im Jahre 2014 eine Wiederwahl anzustreben oder in den Ruhestand zu treten. Gut 40 Bürgermeister und Landräte sind zum 1.6.2014 aus dem Amt ausgeschieden. Rund um den Wahltermin ist das Expertenwissen der kvw-Beamtenversorgung sehr gefragt. November 2014 kvw beim Städte- und Gemeindebund präsent Die kvw präsentieren sich mit einem Messestand auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. In der kvw-Beamtenversorgung nimmt die neu gegründete Grundsatzgruppe unter der Leitung von Maria Löbbel im Januar 2014 ihre Arbeit auf. Zentrale Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Höhe der Abfindungen zu berechnen, wenn Beamtinnen und Beamte ihre Dienstherren wechseln. Bisher liegt die Abfindungssumme aller Wechselfälle bei rund 17 Mio. Euro. Mai / September 2014 Foto: Spielende Kinder auf dem Stiftsplatz Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert Die Besoldung steigt Die Bezüge der Beamten und Versorgungs empfänger steigen: • Ab Januar 2014 erhalten die Empfänger der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 jeweils 2,95 Prozent und der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 jeweils 1 Prozent mehr. • Ab Mai 2014 erhöhen sich die Bezüge in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 nochmals um 0,3 Prozent und einen Sockelbetrag von 40 Euro. • Ab September 2014 steigen die Gehälter in den Besoldungsgruppen ab A 13 um 1,3 Prozent und einen Sockelbetrag von 40 Euro. Mai 2015 Verfassungsgerichtliches Urteil zur Besoldung Juli 2015 Kabinettsentwurf für neue Beamtengesetze in NRW Der Referentenentwurf des Kabinetts zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW enthält Neufassungen für das Landesbeamten-, das Landesbesoldungs- und das Landesbeamtenversorgungsgesetz. Die Vorschläge sind u. a.: 1) Die Feuerwehrzulage soll wieder ruhegehaltsfähig werden. 2) Beamte haben vom Jahr 2021 an Anspruch auf eine Versorgungsauskunft, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben. Das Bundesverfassungsgericht trifft eine richtungweisende Entscheidung zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Sie enthält Kriterien, an denen sich die Alimentation von Richtern und Beamten künftig zu orientieren hat. GESCHÄFTSVERLAUF Die kvw-Beamtenversorgung • berechnet und zahlt die Versorgungsleistungen für kommunale Beamte, • berät und unterstützt ihre Mitglieder in Fragen des Beamtenversorgungsrechts. 1.Mitglieder Im Jahr 2014 nutzten 526 Mitglieder unseren Service. Für kreisangehörige Gemeinden ist die Mitgliedschaft in den Versorgungskassen Pflicht. Freiwillige Mitglieder sind alle Kreise, nahezu alle kreisangehörigen Städte, einige kreisfreie Städte sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Daneben können auch juristische Personen des privaten Rechts beitreten, an denen überwiegend Gemeinden oder Gemeindeverbände beteiligt sind oder die kommunale Aufgaben erfüllen. Die zentrale Abwicklung bietet den Mitgliedern der kvw-Beamtenversorgung viele Vorteile: Kostengünstig bündeln wir das erforderliche technische und fachliche Know-how. Die kvw-Mitglieder bilden außerdem eine große Solidargemeinschaft. Dadurch minimieren sie finanzielle Risiken. Entwicklung der Versorgungsleistungen und -fälle im Vergleich 170 Versorgungsleistungen 135 2.Leistungen 2014 betreute die kvw-Beamtenversorgung insgesamt 15.307 Pensionäre und Hinterbliebene. Die ausge zahlten Versorgungsleistungen stiegen um rund 6,22 Prozent auf 526,96 Mio. Euro. Sie beruhen auf dem Beamtenversorgungsgesetz. Versorgungsfälle 2000 2014 2.1.Ruhegehaltsempfänger 2.3.Bemessung der Sonderzahlung 2014 stieg die Zahl der Ruhegehaltsempfänger von 10.215 im Vorjahr auf 10.526. Im Laufe des Jahres kamen 694 hinzu, 383 verstarben bzw. schieden aus. Grundsätzlich entspricht dies einer normalen Altersentwicklung. In NRW erhalten Ruhestandsbeamte in den Besoldungsgruppen A1 bis A6 60 Prozent, in den Besoldungsgruppen A7 bis A8 39 Prozent und in den Besoldungsgruppen ab A9 22 Prozent ihrer Dezemberbezüge als Sonderzahlung. Gründe für den Eintritt in den Ruhestand Personen 2013 gesetzliche Altersgrenze erreicht 285 253 63. Lebensjahr vollendet 99 127 ab dem 60. Lebensjahr schwerbehindert 64 63 Einstweiliger Ruhestand, Abwahl oder Ende der Amtszeit 21 Dienstunfähig Gesamt 108 577 2.4.Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 2014 Steigende Zahl durc wahlen in N R W 2 h Kommunal 014 2.5.Unfallfürsorge Im Jahr 2014 wurden 484 Dienstunfälle anerkannt. Die kvw-Beamtenversorgung erbrachte im Rahmen der Dienstunfallfürsorge Leistungen von insgesamt rund 865.000 Euro für die betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsberechtigten. Überwiegend handelte es sich dabei um Wegeunfälle und um Unfälle von Feuerwehrbeamten im Einsatz. 52 100 595 Im Berichtsjahr rechnete die kvw-Beamtenversorgung mit 49 Krankenkassen die Beiträge für die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner ab: Sie überwies rund 8,57 Mio. Euro an die Krankenkassen und 600.000 Euro an die Pflegekassen. von den Dienstunfähigen waren 2013 2014 21 19 im 60. Lebensjahr und älter 42 37 im 55.–59. Lebensjahr 18 19 im 50.–54. Lebensjahr 14 9 im 45.–49. Lebensjahr 13 16 108 100 im 44. Lebensjahr und jünger Dienstunfähig gesamt Der Anteil der Beamten, die erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ist gegenüber dem Vorjahr leicht von 44 Prozent auf 43 Prozent zurückgegangen. Bis 2013 ist die Zahl der Beamten, die mit der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, noch kontinuierlich angestiegen. Grund dafür dürfte neben dem Instrument der Altersteilzeit die Abschlagsregelung sein, die bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand greift. Etwa ein Sechstel der Beamtinnen und Beamten tritt vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Das entspricht ungefähr dem Vorjahresniveau. 2.2.Hinterbliebenenversorgung Ende 2014 erhielten 4.781 Hinterbliebene Leistungen von der kvw-Beamtenversorgung. Im Vorjahr waren es 4.698. Es kamen 466 Hinterbliebene im Berichtsjahr hinzu, 383 verstarben. Die älteste Witwe war 105 Jahre, die jüngste 33 Jahre alt. 2.6.Versorgungsausgleiche Bei Ehescheidung ist auch in der Beamtenversorgung ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Im Jahr 2014 gab die kvw-Beamtenversorgung in 115 Fällen Auskünfte an Familiengerichte. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten Versorgungsausgleichsleistungen von insgesamt 4,24 Mio. Euro, um Rentenanwartschaften von ausgleichs berechtigten Ehepartnern aufzubauen. // IHR ANSPRECHPARTNER ZUR BEAMTENVERSORGUNG Ulrich Krumme [email protected] Tel. (0251) 591-3995 2.7.Nachversicherung Sofern Beamtinnen und Beamte ohne Versorgungsberechtigung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Nachversicherung eine eigenständige Anwartschaft begründet. Im Berichtsjahr überwies die kvw-Beamtenversorgung für 40 Personen, die zum Teil bereits mehrere Jahre im Beamtenverhältnis standen, insgesamt rund 1,2 Mio. Euro an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. 2.8.Betriebsrenten Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind ausgeschiedene Dienstordnungs angestellte oder Angestellte mit beamtenrechtlicher Versorgungszusage nicht mehr nachzuversichern, wenn sie vorzeitig ohne Versorgung aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Stattdessen erwerben sie einen Anspruch auf eine Betriebsrente nach dem Betriebsrentengesetz. Für 33 vorzeitig ausgeschiedene Angestellte berechnete die kvw-Beamten versorgung eine Betriebsrentenanwartschaft. Im Rentenfall erbringt sie die Leistung. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE 1.Finanzierung Die Leistungen der kvw-Beamtenversorgung werden in einem Mischsystem aus Umlage und Erstattung finanziert. Dieses System ersetzt seit 2007 das bisherige ausschließliche Umlageverfahren. Dabei werden Versorgungsaufwendungen nach ihrer Vorhersehbarkeit unterschieden. Der Versorgungsaufwand von kalkulierbaren Ereignissen, wie beispielsweise der Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze, wird seitdem im Erstattungswege aufgebracht. Ein Risikoausgleich für nicht vorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise der Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, findet dagegen in einem Umlageverfahren statt. Beamtenversorgung 30 Entwicklung des Gesamtfondsvermögens (Kurswert) in Mio. Euro 500 wächst In den letzten Jahren sonders stark. die Einzahlungshöhe be 375 250 125 2008 2014 Eine Aufteilung in zwei Umlagegemeinschaften gewährleistet dabei möglichst homogene Strukturen. Im Jahr 2014 zahlten die kreisangehörigen Gemeinden und Städte rund 224,58 Mio. Euro, die Kreise rund 90,06 Mio. Euro. Welt fortzuführen, nach Möglichkeit diese aber aufzustocken. Um die Finanzierungsbelastung aus der Beamtenversorgung im Zeitablauf für die kommunalen Haushalte gleichmäßiger zu gestalten, ist Vorsorge über den kvw-Versorgungsfonds möglich. 2.Versorgungsfonds Flexible Einlage ohne Vermittlungsgebühren Mit Wirkung vom 1.1.2005 trat das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) in Kraft. Es gibt zwar nach der Einführung des NKFG NRW keine Verpflichtung, fungibles Vermögen zur Abdeckung künftiger Pensionsverpflichtungen anzusammeln, nunmehr sollen aber die Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert werden. Diesen Verpflichtungen sollen Aktiva gegenüberstehen, die sicherstellen, dass diese Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Fraglich erscheint jedoch, ob diese Aktiva künftig tatsächlich dem Zweck dienen können, Pensionsverpflichtungen zu finanzieren. Dann müsste die Gemeinde willens und rein rechtlich sowie tatsächlich in der Lage sein, bei Bedarf diese Vermögens gegenstände zu veräußern. Ein Blick auf die Aktiv seite von Kommunalbilanzen zeigt jedoch, dass eine Veräußerung, ohne die Aufgabenerfüllung zu vernachlässigen, häufig nicht möglich ist oder aber wegen fehlender Marktfähigkeit ausscheidet. Man stelle sich beispielhaft nur den Verkauf einer kommunalen Straße vor, weil Geld für die Beamten pensionen benötigt wird. Es führt also kein Weg daran vorbei, zur Auszahlung von Beamtenpensionen über liquide Mittel zu verfügen. Im Grundsatz ist es möglich, diese liquiden Mittel erst zum Auszahlungszeitpunkt über die traditionellen kommunalen Einnahmen zu beschaffen. Das verursacht bei steigenden Belastungen aus Beamtenpensionen im Zeitablauf steigende Haushaltsbelastungen und damit unerwünschte zeitliche Verteilungseffekte, die unter dem Stichwort „Generationengerechtigkeit“ diskutiert werden. Foto: Landschaft in der Bauerschaft Heller, Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert Die kvw empfehlen, mindestens die bisherigen Pflichtzuführungen aus der kameralen Welt, die sogenannte Kanther-Rücklage, auch in der doppischen Rund 260 Kommunen und kommunale Einrichtungen nutzen den Fonds bereits und sorgen so für ihre zukünftigen Pensionszahlungen vor. Sie können über die Höhe ihrer Einlagen flexibel entscheiden oder auch die Einlagen wieder entnehmen. Es fallen keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren an. Rendite von durchschnittlich 4,7 Prozent Das Fondsvermögen beläuft sich derzeit auf 534 Mio. Euro (Stichtag 31.7.2015). Die Rendite des Versorgungsfonds lag in den letzten zehn Jahren, die durch mehrere Finanzkrisen geprägt waren, bei etwa 4,7 Prozent p. a. Konservative Anlage Die Kapitalanlage des kvw-Versorgungsfonds orientiert sich an der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen (AnIVO). Die kvw verfolgen bewusst eine eher konservative Anlagestrategie, d. h., dass die Anlage bis zu maximal 35 Prozent Risikokapital (z. B. Aktien oder hochverzinsliche Anleihen) umfassen darf. Somit sind Risiken und Chancen, eine verlässliche Rendite zu erwirtschaften, angemessen verteilt. Auch wird bei der Anlage der für die Mitglieder treuhänderisch verwalteten Mittel der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände vom 11.12.2012 angewendet. // IHR ANSPRECHPARTNER ZUM KVW-VERSORGUNGSFONDS Ralf Lammerding [email protected] Tel. (0251) 591-5742 Beamtenversorgung 32 34 2014 / 15 KVW-BEIHILFEKASSE Viele Mitglieder haben sich für einen Beitritt zur kvw-Beihilfekasse entschieden, um dadurch Personalkosten zu sparen. Anschließend sind sie oft überrascht, dass vor allem die Gesamtaufwendungen für die Beihilfen zurückgehen. Wesentlicher Grund dafür ist die sehr spezialisierte Bearbeitung bei den kvw. Ein Beitritt zur kvw-Beihilfekasse bringt also eine doppelte Rendite: Die Mitglieder können sich stärker auf den Dienst am Bürger konzentrieren – und sparen dabei sogar Geld. Darüber hinaus können Kommunen und kommunale Einrichtungen in Westfalen-Lippe mit der 2011 gegründeten kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft ihre Spitzenrisiken im Bereich der Beihilfen abfedern und damit die Verlässlichkeit ihrer Haushaltsplanungen steigern. Ihre Vorteile • • • • Einsparung von Beihilfeaufwendungen durch eine spezialisierte Sachbearbeitung Entlastung von zeitaufwendigen Widerspruchs- und Klageverfahren Absicherung von Spitzenrisiken durch die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft automatisierte Geltendmachung von Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente Unser Service • • • • zeitnahe Festsetzung und tägliche Auszahlung der Beihilfen fachkundige Beratung der Beihilfeberechtigten Unterstützung der Mitglieder und Interessenten bei der Wahl des „passenden“ Refinanzierungsverfahrens Informationen über aktuelle Entwicklungen auf www.kvw-muenster.de Foto: Venusinsel vor dem Schloss Nordkirchen, © Gemeinde Nordkirchen Beihilfekasse d heit, n u es G re Ih m u ch si ie S n er Kümm Weiteres erled igen wir. 36 Dezember 2014 Januar 2015 Startschuss für neue Abrechnungssoftware Entscheidende Weichenstellung für die kvw-Beihilfekasse: Mit einer neuen Software berechnen wir zukünftig Beihilfen und zahlen sie darüber auch aus. Die Einführung wird voraussichtlich im Juni 2016 abgeschlossen sein. kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft: Stabile Umlagesätze In der Umlagegemeinschaft weisen die Zahlen für das Wirtschaftsjahr 2014 weiterhin in Richtung Stabi lität: So liegt der Umlagesatz in der Umlagegruppe I (Beamte und privatversicherte Angestellte ohne AG-Zuschuss) mit 2.747 Euro 1,5 Prozent unter dem Satz des Vorjahres, während er in der Umlagegruppe II (Versorgungsempfänger) 7.249 Euro beträgt und damit lediglich um 2,4 Prozent höher ist als im Vorjahr. März 2015 Juli / August 2015 Trotz Poststreiks im Serviceziel Durch den Poststreik verzögert sich der Eingang von Beihilfeanträgen bei den kvw teilweise um bis zu vier Wochen. Erfreulicherweise gelingt es der kvw-Beihilfekasse, das stark erhöhte Antragsaufkommen nach Streikende innerhalb d es Serviceziels zeitnah zu bearbeiten. Informationsveranstaltung zur Umlage Die mittlerweile schon traditionell jährlich stattfindende Informationsveranstaltung zur kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft bei den kvw in Münster findet erneut reges Interesse in der Region Westfalen-Lippe. Zusätzlich haben auch Tarifbeschäftigte im Dienst der Kommunen oder kommunalen Einrichtungen in einigen Fällen einen ergänzenden Beihilfe- anspruch, sofern ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.1999 begründet wurde und weiterhin ununterbrochen fortbesteht. Teilweise haben auch kommunale Einrichtungen mit ihren (ehemaligen) Geschäftsführern, Vorständen // kvw als Sachwalter interkommunaler Solidarität Ein besonders erfolgreiches Beispiel interkommu naler Zusammenarbeit stellen die kvw mit ihrer Beihilfekasse dar. So können Kommunen und die mit ihnen eng verwobenen kommunalen Einrichtungen in Westfalen-Lippe seit 1997 mit der Beihilfe kasse der kvw vereinbaren, dass diese anstelle des kommunalen Dienstherrn oder Arbeitgebers die sehr personal- und kostenintensive Beihilfesach bearbeitung wahrnimmt. Mittlerweile nutzen bei weiterhin steigender Tendenz über 360 Kommunen und kommunale Einrichtungen diese Chance. Seit Juli 2011 haben die Kommunen darüber hinaus die Wahl, die Beihilfen entweder „spitz“ mit den kvw oder über die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft abzurechnen. Mehr als 140 Kommunen und kommunale Einrichtungen haben sich dem Umlage-Abrechnungsverband angeschlossen. Die Dienstleistungen der kvw-Beihilfekasse werden als „Full-Service“ erbracht. Hierunter fallen ins besondere • • • • • • GESCHÄFTSVERLAUF Beihilfeleistungen gehören zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können eine ergänzende private Kranken versicherung abschließen. Gemeinsam decken die Beihilfen und die Leistungen der Versicherung die Krankheitskosten dann annähernd oder sogar vollständig ab. // kvw als Erfolgsmodell interkommunaler Zusammenarbeit • oder weiteren Bediensteten einen individualvertraglichen Anspruch auf Beihilfen nach der Beihilfen verordnung NRW vereinbart. 1.Interkommunale Zusammenarbeit Städte, Kreise und Gemeinden praktizieren in vielen Aufgabenbereichen erfolgreich eine interkommunale Zusammenarbeit, um vorhandene Kompetenzen und Einrichtungen gemeinsam kostensparend und effizient zu nutzen. Das Erfolgsmodell der interkommunalen Zusammenarbeit erfährt dabei angesichts des demografischen Wandels, der häufig angespannten Haushaltslage und des rasanten technischen Wandels eine zunehmend größere Bedeutung. So „rentiert“ es sich z. B. für einzelne Kommunen nicht immer, erheblich in bestimmte IT-Systeme zu investieren. Denn oft sind die eigenen hausinternen Fallzahlen zu gering für eine entsprechende Umstellung. • • • eine zeitnahe Bearbeitung der Beihilfeanträge die tägliche Auszahlung der Beihilfen die Erledigung von Kostenübernahmeerklärungen die Prüfung von Heil- und Kostenplänen der Direktversand der Bescheide an die Beihilfeberechtigten die Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf Wunsch eine vollständige Entlastung bei Rechtsbehelfen Einsparungen durch Rabatte auf Arzneimittel nach dem AMNOG eine konsequente Anwendung des Beihilfenrechts durch eine spezialisierte Sachbearbeitung eine kompetente und vertrauliche Beratung. Die qualitativ hochwertige Sachbearbeitung bei den kvw zeigt sich bereits in den besonders kosten intensiven Bereichen Pflege und Zahnersatz. Denn hier haben die kvw Spezialgruppen gebildet – ein Alleinstellungsmerkmal unter den Beihilfestellen in Nordrhein-Westfalen. Durch den „Full-Service“ entlastet die kvw-Beihilfekasse die Kommunen vollständig von der Beihilfe bearbeitung, sei es durch die zeitnahe Bearbeitung der Beihilfeanträge mit täglicher Auszahlung oder durch die Vertretung in Verwaltungsstreitverfahren. // kvw als interkommunaler Partner mit modernen IT-Verfahren Im Interesse ihrer kommunalen Partner ist es notwendig, dass die kvw-Beihilfekasse mit ihren mehr als 80 Beschäftigten, einem Beihilfevolumen von jährlich mehr als 130 Mio. Euro und über 180.000 erlassenen Bescheiden pro Jahr ihre IT-Verfahren fortlaufend anpasst, ändert und modernisiert. Nur so ist es möglich, die Beihilfen dauerhaft zu attraktiven und möglichst stabilen Verwaltungskosten festzusetzen und auszuzahlen. Beispiel: Neue Anwendungssoftware Ab 2016 planen wir, Beihilfen mit einer neuen Software abzurechnen und auszuzahlen. Die Abrechnung wird dann noch mehr auf die kommunalen Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnitten sein. Damit wird z. B. • • eine zeitnahe Implementierung von Rechtsänderungen gewährleistet die Übersichtlichkeit der erlassenen Beihilfe bescheide deutlich verbessert. Beispiel: Rabatte auf Arzneimittel Seit Anfang 2011 gewährt die Pharmaindustrie den Beihilfeträgern nach dem Arzneimittelmarktneu ordnungsgesetz (AMNOG) Preisnachlässe für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Mit einer eigens eingeführten Software machen wir die Rabatte vollautomatisiert geltend und reichen sie an unsere Beihilfemitglieder weiter. Beihilfekasse AKTUELLES 38 2.Mitgliederentwicklung Zusammensetzung der Mitglieder nach Rechtsform Die Beihilfekasse setzt für 365 Mitglieder die Beihilfen fest und zahlt diese direkt an die Berechtigten aus. 121 Städte Sonstige Organisationen Entwicklung Mitgliederzahlen der Beihilfekasse Anzahl der Beihilfeanträge seit 2000 in Tausend 400 190 365 Mitglieder in 2014 57 Gemeinden 12 68 Kreise Sparkassen 130 300 3.Leistungen Im Wirtschaftsjahr 2014 hat die kvw-Beihilfekasse 187.978 Anträge mit einem Volumen von ca. 136 Mio. Euro bearbeitet. 70 200 2000 2014 2000 Dabei bewilligte die kvw-Beihilfekasse Im Einzelnen entfielen in der kvw-Beihilfekasse in Mio. Euro Anträge 2014 Für Beamte 75,87 126.847 Für Versorgungsempfänger 59,56 57.946 Für pflichtversicherte Angestellte 0,36 2.389 Für (privatversicherte) Angestellte ohne Arbeitgeber-Zuschuss 0,20 252 Für Angestellte mit Arbeitgeber-Zuschuss 0,15 544 Beihilfekasse 107 40 AUSBLICK Die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse können seit 2011 anstelle des Erstattungsverfahrens, bei dem die entstandenen Aufwendungen „spitz“ abgerechnet werden, das Umlageverfahren wählen. Mit der Beihilfeumlagegemeinschaft bieten die kvw ein Produkt an, das die beiden zentralen Herausforderungen bei der Finanzierung der Beihilfen genau in den Blick nimmt: die Absicherung von Spitzenrisiken und die Verlässlichkeit der Haushaltsplanungen. Mehr als 140 Kommunen, Einrichtungen und Sparkassen haben sich mittlerweile der kvw-Beihilfeumlage gemeinschaft angeschlossen. Kostenintensive Spitzenrisiken gemeinschaftlich und solidarisch aufzufangen, ist also für viele genau der richtige Weg. Denn unerwartete Kosten für eine schwere Erkrankung eines Beihilfeberechtigten könnten sonst den Haushalt schnell sprengen, eine Nachtragssatzung erforderlich machen oder sogar zum Aufschieben notwendiger Investitionen führen. Deshalb gewinnt gerade im Beihilfenbereich die Absicherung kaum kalkulierbarer Risiken zunehmend an Bedeutung. Die kvw-Beihilfekasse hat mit ihrer Beihilfebearbeitung, der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft und der automatisierten Geltendmachung der Rabatte auf Arzneimittel eine sehr hohe Akzeptanz als kommunaler Partner in der Region Westfalen-Lippe. Durch die anstehende Umstellung auf die neue Anwendungssoftware geht die kvw-Beihilfekasse einen weiteren Modernisierungsschritt. Damit stellt sie sicher, auch langfristig ein kompetenter, verlässlicher und wirtschaftlich handelnder Dienstleister für die Kommunen und kommunalen Einrichtungen in Westfalen-Lippe zu sein. Im Sinne ihrer Mitglieder und Berechtigten werden die kvw die eingehenden Beihilfeanträge weiterhin zeitnah bearbeiten. Dies zu erreichen, ist gerade im Übergang auf eine neue Abrechnungssoftware eine besondere Herausforderung. Foto: Von Sendensche Kurie, Sitz der Verwaltung der Gemeinde Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert // Das Modell der kvw-Beihilfe umlagegemeinschaft in Kürze Die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft umfasst alle Beihilfeaufwendungen der Mitglieder für ihre Beamten und privatversicherten Angestellten ohne Zuschuss nach § 257 SGB V mit einem beamten ähnlichen Beihilfeanspruch (Umlagegruppe I) sowie alle Beihilfeaufwendungen für ihre Versorgungsempfänger (Umlagegruppe II). Die Mitglieder treten der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft mit allen Berechtigten bei. Ausnahme Bestandsfälle: Nicht berücksichtigt werden Beihilfeberechtigte, wenn sie inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen in den letzten drei Haushaltsjahren vor dem Beitritt eines Mitglieds in die Umlagegemeinschaft Beihilfe leistungen von über 30.000 Euro jährlich erhalten haben. Die Beihilfen für diesen Personenkreis werden weiterhin im Wege der Erstattung abgerechnet. So werden die Mitglieder der kvw-Beihilfeumlage gemeinschaft vor hohen Kosten aus bereits existierenden Bestandsfällen neu hinzukommender Mitglieder geschützt. Gleiches gilt für die in der Satzung der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe verankerte Ausgleichsverpflichtung, die Neumitglieder mit überdurchschnittlich hohen Beihilfeaufwendungen der Gesamtheit ihrer Berechtigten zur Sicherung stabiler Umlagesätze zu leisten haben. Die Mitglieder zahlen für jeden Berechtigten monatliche Abschläge auf den zu erwartenden Beihilfe aufwand und die Verwaltungskosten. Zur Sicherung der Liquidität erheben die kvw einen Zuschlag von 3 Prozent. Die Mitgliedschaft wird zunächst für 5 Jahre begründet und ist dann kündbar. Meldeschluss für die Mitgliedschaft in dem Abrechnungsverband ist jeweils der 31.7. für das kommende Wirtschaftsjahr. Ein unterjähriger Beitritt ist nicht möglich. Die Umlagesätze im Wirtschaftsjahr 2014 inkl. Verwaltungskosten: // Umlagegruppe I: 2.747,24 Euro // Umlagegruppe II: 7.248,95 Euro // IHR ANSPRECHPARTNER ZUR BEIHILFEUMLAGEGEMEINSCHAFT Ulrich Kleyboldt [email protected] Tel. (0251) 591-6851 Beihilfekasse 4.Finanzierung 42 üchern — Alles in trockenen Tkv sse. ka n ie il am F w er d n vo ld Kinderge 2014 / 15 KVW-FAMILIENKASSE Seit dem Jahr 2007 haben sich bereits zum 31.7.2015 82 kommunale Körperschaften aus Westfalen-Lippe dafür entschieden, das Kindergeld in der Landesfamilienkasse der kvw zentral bearbeiten zu lassen. Mitglieder können alle Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige kommunale Körper schaften, kommunale Anstalten oder Stiftungen aus Westfalen-Lippe werden. Eine Übertragung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Ihre Vorteile • • • • • • Entlastung in einem komplexen Aufgabenbereich, der keine kommunale Kernkompetenz darstellt Freistellung von neuen gesetzgeberischen Anforderungen (z. B. Steuer-ID-Kontrollverfahren) hohe Rechtssicherheit durch Spezialisierung Dienstleistungen aus einer Hand planbare Verwaltungskosten durch einen seit Beginn der kvw-Familienkasse im Jahr 2007 bis heute unveränderten Festpreis von 40 Euro pro Kind und Jahr keine Personal- und Fortbildungskosten vor Ort Unser Service • • • • • • • • abschließende Bearbeitung aller Kindergeldfälle Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren Übernahme aller Meldepflichten Auszahlung direkt an die Berechtigten kurze Bearbeitungszeiten durch moderne Software Beratung der Kindergeldberechtigten Informationen über aktuelle Entwicklungen via Rundschreiben informativer Internetauftritt Foto: 1500-jährige Femeiche, © Gemeinde Raesfeld / RGN Familienkasse Die kvw-Familienkasse ist eine von vier Landesfamilienkassen im Land Nordrhein-Westfalen. Die Fach aufsicht über die Familienkassen und damit auch über die kvw-Familienkasse übt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus. Das BZSt stellt bei seinen Fachprüfungen regelmäßig fest, dass die Kindergeldbearbeitung in kleinen Familienkassen äußerst verwaltungsaufwendig und kostenintensiv ist, und empfiehlt daher ausdrücklich, u. a. die Landesfamilienkasse mit der Wahrnehmung der Aufgabe zu beauftragen. 44 AKTUELLES Mai 2015 Wechsel in der Sachbereichsleitung Kindergelderhöhung Der Bundesrat stimmt im Juli 2015 der zum Januar 2015 rückwirkenden Kindergelderhöhung von vier Euro pro Kind und Monat zu. Die kvw-Familienkasse zahlt die erhöhten Kindergeldbeträge ab Oktober 2015 aus. Im Rahmen der Nachberechnung müssen über 1.000 Kindergeldfälle manuell überprüft werden. Ab 2016 steigt das Kindergeld dann um weitere zwei Euro für jedes Kind. Erstmals seit Bestehen der kvw-Familienkasse wechselt die Sachbereichsleitung. Der bisherige Sachbereichsleiter, Wilfried Preising, verabschiedet sich nach über 40-jährigem Dienst in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin ist seit dem 1.6.2015 Verena Eickelmann. Prüfung der Fachaufsicht Im Rahmen der Fachaufsicht wird die kvw-Familienkasse im Mai 2015 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft. Das BZSt bescheinigt der kvw-Familienkasse eine „hohe Bearbeitungsqualität“. GESCHÄFTSVERLAUF Das stetige Wachstum der kvw-Familienkasse hat sich weiter fortgesetzt. Sowohl 2014 als auch 2015 sind jeweils 3 Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen hinzugekommen. Aktuell zum Stichtag 31.7.2015 nehmen 82 Mitglieder die Leistungen der kvw-Familienkasse in Anspruch. Größtes Mitglied ist weiterhin der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Grund für das große Interesse liegt auf der Hand: Die Kommunen stellen sich angesichts der strukturell schwierigen Haushaltslage neu auf und suchen nach anderen Lösungsansätzen für eine effiziente Aufgabenerledigung. Immer komplexer werdende Rechtsanwendung und IT-Verfahren stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Deshalb ergreifen zunehmend mehr Gemeinden die Chance, die Kindergeldbearbeitung an die kvw-Familienkasse abzugeben. Dort können Anträge im Zweifel spezialisierter, schneller und kostengünstiger erledigt werden als vor Ort. AUSBLICK Immer mehr Kommunen in Westfalen-Lippe übertragen der kvw- Familienkasse ihre Kinder geldbearbeitung. Die kvw- Familienkasse kann mit attraktiven Verwaltungskosten von 40 Euro je Kindergeldfall, hoher Kompetenz und Qualität der Ergebnisse überzeugen. Bis Herbst 2016 wird deutschlandweit das Steuer-ID-Kontrollverfahren in drei Schritten eingeführt. Die kvw-Familienkasse wird im Mai 2016 an das Verfahren angebunden werden. Bereits jetzt rüstet sie sich für dieses aufwendige Verfahren. Die kvw-Familienkasse bleibt damit Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Kindergeld. // IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZUM KINDERGELD Verena Eickelmann [email protected] Tel. (0251) 591-4768 Foto: Blick auf das Stevertal, Bauerschaft Nottuln-Uphoven, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert Familienkasse Oktober 2015 46 te. en sr eb ri et B w kv er d it m — Im Alter bestens versorgt 2014 / 15 KVW-ZUSATZVERSORGUNG KVW-BETRIEBSRENTE für 851 Mitglieder • • • • • kostengünstige Umsetzung der Pflichtversicherung telefonische und persönliche Beratung kostenlose Schulungsveranstaltungen regelmäßige Information über aktuelle Entwicklungen durch Newsletter und Rundschreiben Informationsveranstaltungen bei den Mitgliedern für 363.249 Versicherte • • • telefonische und persönliche Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung jährlicher Versicherungsnachweis über die erworbenen Anwartschaften informativer Internetauftritt mit Rentenrechner • • • • Rentenfestsetzung innerhalb von zwei Wochen jährliche Rentenerhöhung telefonische und persönliche Beratung zuverlässige Rentenzahlungen von rund 359 Mio. Euro (Summe aller Leistungsaufwendungen inklusive Überleitungen) Foto: Burg Hülshoff, © Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung / Harald Humberg Betriebsrente für 82.784 Rentnerinnen und Rentner 48 AKTUELLES November 2014 Mutterschutzzeiten Die tarifvertragliche Vorgabe, Mutterschutzzeiten auch rückwirkend neu zu berechnen, ist äußerst komplex. Im Sinne einer klar strukturierten Vorgehensweise bearbeiten wir zunächst die Fälle, bei denen bereits Rentenleistungen gezahlt werden. Danach werden wir uns mit allen Fällen beschäftigen, bei denen die Mütter noch aktiv versichert sind. Deutlich ist jedoch bereits jetzt, dass die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten ein jahrzehntelanges Thema für uns sein wird, da Anträge auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten auch zukünftig noch bis zum Renteneintritt und darüber hinaus gestellt werden können. Dies müssen wir fachlich und technisch sicher abbilden. Die Tarifvertragsparteien haben uns hier eine Regelung vorgegeben, die für die Betroffenen in finanzieller Hinsicht – wenn überhaupt – eher geringe Auswirkungen hat, da sich die Erhöhungen der Betriebsrentenanwartschaften in der Regel nur im Cent- Bereich bewegen. Die Regelung produziert jedoch immense Verwaltungskosten, weil auf Antrag Renten neu berechnet, Startgutschriften individuell angepasst und bei zwischenzeitlichen Kassen wechseln der Versicherten bzw. Rentnerinnen Überleitungen korrigiert werden müssen. Überleitungen Die Einrichtungen der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgung haben einen wichtigen gemeinsamen Grundsatz: Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland sollen dem Versicherten möglichst keine Nachteile entstehen. Wenn mit diesem Arbeitgeberwechsel auch ein Wechsel der Zusatzversorgungskasse verbunden ist, werden die bis dahin erworbenen Anrechte übertragen (Einzelüberleitung). Die damit verbundenen finanziellen Lasten werden zwischen den beteiligten Kassen ausgeglichen. So erhalten die Beschäftigten im Rentenfall die Leistungen aus einer Hand. Ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) betroffen, werden die bisherigen Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt. Hier müssen die Versicherten im Rentenfall bei beiden Kassen einen Antrag stellen. In beiden Fällen werden die bereits erworbenen finanziellen Anrechte der Versicherten gewahrt. Eheversorgungsausgleich Das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Es regelt den nach deutschem Familienrecht bei der Scheidung stattfindenden Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Alters- und / oder Erwerbsminderungsrente der ehemaligen Ehepartner im Sinne einer gemeinsamen Lebensleistung. Nach diesem neuen Recht wird eine sogenannte interne Teilung vorgenommen. Das heißt, alle Ansprüche werden in dem System geteilt, in dem sie erworben wurden. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte begründet damit ein eigenes Anrecht. Das geschieht auch in der Zusatzversorgung. Die kvw-Zusatzversorgung ermittelt bei entsprechender Antragstellung durch die Gerichte die in der Ehezeit erworbenen Versorgungspunkte, rechnet diese in einen Kapitalwert um und eröffnet nach Teilung und Abzug der hälftigen Teilungskosten für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein eigenes Versorgungspunktekonto. Ein Ausgleich über die Konten der gesetzlichen Rentenversicherung findet nicht mehr statt. Die Problematik der Vergleichbarkeit der Anrechte und der Umgang mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen entfallen damit. Februar 2015 Erhöhung des Pflichtbeitrages im AV II Auf Grundlage der versicherungsmathematischen Prognoseberechnungen zur weiteren Entwicklung des Finanzbedarfs im Abrechnungsverband II (AV II) und auf dringende Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars wird in einem ersten Schritt ab dem 1.1.2016 der bisherige Pflichtbeitragssatz um 1,1 Prozent auf 5,9 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte angehoben. Dieser Schritt erweist sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzins phase und der weiteren biometrischen Entwicklung als erforderlich, um die zukünftig entstehenden Betriebsrentenanwartschaften auskömmlich finanzieren zu können. Die kvw-Zusatzversorgung folgt hier einem Handlungsdruck, dem sich aktuell die Verantwortlichen der Versorgungseinrichtungen deutschlandweit stellen müssen. Ohne diesen Schritt kann die langfristige Finanzierung des AV II nicht mehr sichergestellt werden. Im Rahmen der Neufassung wird die kvw-S an die Vorschriften des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit angepasst. Darüber hinaus wurde die sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen umgesetzt. Für unsere Mitglieder sind die Änderungen in den §§ 13 und 14 kvw-S von besonderer Bedeutung. In § 13 kvw-S wird nun geregelt, dass kommunale Fraktionen zukünftig nur noch Mitglied im Abrechnungsverband II werden können. Zudem enthält § 13 kvw-S nun eine Auflistung mit den Informationspflichten der Mitglieder bei Veränderungen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen. Nach § 14 Abs. 4 kvw-S kann die kvw-Zusatzversorgung das Mitgliedschaftsverhältnis kündigen, wenn ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Anmeldung sämtlicher der Versicherungspflicht unterliegen den Beschäftigten nicht nachkommt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist Folge des BGH-Urteils vom 8.4.2014. Die kvw-Satzung und Durchführungsvorschriften stehen auf unseren Internetseiten unter www.kvw-muenster.de zum Download bereit. März 2015 Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder April 2015 Europäische Mobilitätsrichtlinie – Referentenentwurf Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16.4.2015 einen Referenten entwurf zur Umsetzung der europäischen Mobilitätsrichtlinie in das deutsche Betriebsrentengesetz vorgelegt. Für die Zusatzversorgung von Bedeutung ist die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen. Diese entspricht in unserem auf dem Tarifvertrag beruhenden Satzungsrecht der Wartezeit und wird von 60 auf 36 Monate reduziert. Die Neuregelung wird erst ab 2018 Gültigkeit entfalten. Die Einigung der Tarifvertragsparteien am 28.3.2015 umfasst auch Regelungen zur Zusatzversorgung. Die Anpassungen erfolgen dabei ausschließlich auf der Finanzierungsseite. Unangetastet bleibt damit die Leistungsseite mit allen Vorgaben des Punktemodells. Bemerkenswert sind die fast 10-jährige Laufzeit bis Ende 2024 sowie die Einigung, mittelfristig keine Bonuspunkte auszuschütten. Die zentralen Ergebnisse umfassen weiterhin die schrittweise Anhebung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage im Abrechnungsverband West um insgesamt 0,4 Prozent. Für den Abrechnungsverband Ost erfolgt eine Erhöhung des Eigenanteils in drei Schritten. Ab dem 1.7.2017 wird sich diese auf 4,25 Prozent belaufen. Unklar ist noch, welche Bedeutung dieser Abschluss für die Tarifverhand lungen auf der kommunalen Ebene entfaltet. Betriebsrente // Wichtige Themen der Zusatzversorgung Neufassung der Satzung (kvw-S) 50 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR IHRE BESCHÄFTIGTEN IN GUTEN WIE IN ANDEREN ZEITEN – IHRE ZUSATZVERSORGUNG IST DA Ihr Auftrag steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. In Ihrem Auftrag stellen wir nicht nur eine betriebliche Altersversorgung zur Verfügung, sondern begleiten Ihre Beschäftigten mit unserer umfassen den Dienstleistung über die einzelnen Lebensphasen hinweg. Damit unterstützen wir aktiv Ihre Personalarbeit. Willkommen bei der kvw-Zusatzversorgung! Zusammensetzung der Mitglieder nach Rechtsform und Abrechnungsverbänden (AV I und AV II) AV I AV II Kommunen und Kommunalverbände 173 0 Zweckverbände kvw-Beratungstag Wir kommen zu persönlichen Beratungsgesprächen zu Ihnen ins Haus, um Ihren Beschäftigten Rede und Antwort zu stehen. Heirat Mit der Gründung einer Familie steigt der Vorsorgebedarf und damit auch der Wunsch, Risiken stärker abzusichern. Unsere PlusPunktRente bietet die Möglichkeiten. 60 3 Sparkassen Geburt eines Kindes Die möglichen 36 Monate Elternzeit für jedes Kind werden im Rahmen der Betriebsrente mit einer sozialen Komponente finanziell abgefangen. 61 Sonstige juristische Personen des öffentl. Rechts 44 Erwerbsminderung Durch einen Anspruch auf eine Erwerbs minderungsrente in der Deutschen Rentenversicherung entsteht auch in der betrieb lichen Altersversorgung ein Rentenanspruch. Wechsel des Arbeitsplatzes Scheidung der Ehe Im Rahmen des Eheversorgungs ausgleiches unterstützen wir den notwendigen Prozess der Gerichte zur Klärung der Ansprüche und setzen diese in unserem System um. Die bereits erworbenen Ansprüche in der betrieblichen Altersvorsorge bleiben unverändert bestehen oder werden gegebenenfalls auf eine andere Versorgungseinrichtung übertragen. kvw-Infoveranstaltung 38 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts 414 60 Die neuen Regelungen der Deutschen Rentenversicherung (seit 2014) für eine abschlagfreie Rente, die bereits mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, werden nach aktueller Rechtslage auch in der betrieblichen Altersversorgung umgesetzt. 752 101 Hinterbliebenen versorgung Die Familien unserer Versicherten und Rentner werden durch unsere Witwen- / Witwer- und Waisenrenten finanziell gestützt. Altersrente Alle Informationen und notwendigen Unterlagen zum Thema stellen wir Ihnen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung: www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/Betriebsrente Bei Fragen zu Anträgen oder zum Prozess allgemein sprechen Sie uns gerne an! www.kvw-muenster.de/ Arbeitgeber/Betriebsrente Foto: Blick von den Baumbergen auf Nottuln und die münsterländische Parklandschaft, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert Betriebsrente Summe Rente mit 63 Gerne besuchen wir auch Ihr Haus um zum Beispiel im Rahmen einer Personalversammlung über die betriebliche Alters- versorgung zu informieren. 0 52 GESCHÄFTSVERLAUF Verteilung der Versicherten und Rentner auf die Rechtsformen der Mitglieder 1.Mitglieder Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen- Lippe (kvw-Zusatzversorgung) ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Westfalen-Lippe. sorgt. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten mit unserer PlusPunktRente freiwillig versichern. Betriebsrente und PlusPunktRente zusammen bieten eine umfassende Versorgung. 851 Mitglieder betreuten wir 2014 (847 in 2013) in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beschäftigten der Mitglieder werden bei der kvw-Zusatzversorgung pflichtversichert. Die rechtliche Struktur unserer Mitglieder weist einen Überhang im Bereich der privatrechtlichen Organi sationen auf. Wenn wir die Zahl der Versicherten und Rentenempfänger ins Verhältnis zu den Mitgliedern setzen, wird jedoch deutlich, dass der größte Teil der Beschäftigten immer noch im kommunalen Bereich und im Bereich der Zweckverbände liegt. Neben der gesetzlichen Rente erhalten sie im Alter oder bei Erwerbsminderung eine Betriebsrente. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen zusätzlich ver- Rechtsform Beitragsfrei Versicherte Kommunen und Kommunalverbände Pflicht versicherte Leistungs empfänger Gesamt 74.941 79.130 47.587 201.658 1.293 1.597 674 3.564 18.617 23.182 9.606 51.405 Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts 6.674 6.705 1.892 15.271 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts 87.278 69.221 21.355 177.854 Zweckverbände Sparkassen Foto: Blick von den Baumbergen auf Nottuln-Schapdetten im Winter, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert 190 Pflichtversicherte 155 2.Leistungen Die kvw-Zusatzversorgung übernimmt für ihre Mitglieder die tarifvertragliche Verpflichtung zur Versorgung der Beschäftigten. Mit diesem Service entlasten wir die Mitglieder von zusätzlichem Zeit-, Sach- und Personalaufwand. Im Leistungsfall zahlt die kvw-Zusatzversorgung die Renten im eigenen Namen aus. Unsere Mitglieder unterstützen wir auch bei der Betreuung der aktiv Beschäftigten, beispielsweise durch Fortbildungen in der Personalsachbearbeitung. 2.1.Öffentlichkeitsarbeit Unseren Mitgliedern bieten wir ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Leistungen an. Einer seit Jahren konstant hohen Nachfrage erfreuen sich unsere Seminare, in denen wir verständlich alles Wissenswerte rund um die Pflicht- und die Freiwillige Versicherung vermitteln. Wir freuen uns, dass unsere Veranstaltungen weiterhin stark nachgefragt werden, und über die sehr positiven Rückmeldungen. 120 85 Rentenempfänger 2000 2014 Betriebsrente Zahl der Pflichtversicherten und Rentenempfänger (AV I und AV II) seit 2000 in Tausend 54 Informations veranstaltungen Wir sind zu 33 Mitgliedern gereist und haben unsere Versicherten im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die zum Teil in Personalversammlungen eingebunden waren, in ein- bis zweistündigen Vorträgen ausführlich über die betriebliche Altersversorgung bei der kvw-Zusatzversorgung informiert. Hier haben wir auf Wunsch auch besondere Themen eingebunden. Rund 2.000 Versicherte erhielten so die neuesten Informationen über die Betriebsrente und die PlusPunktRente. Wir bieten ganzjährig Seminare zu den Kernthemen Versicherungs- und Leistungsrecht sowie Meldewesen an. Beide Themenbereiche gliedern wir in Schulungen für Einsteiger und für erfahrene Sachbearbeiter, sodass die Inhalte auf die beiden Zielgruppen entsprechend abgestimmt sind. Für Einsteiger bzw. zur generellen Auffrischung der Themen bieten wir ein umfassendes Basisseminar Zusatzversorgung. Die Intensiv seminare dienen der Vertiefung spezieller Themen. Dadurch, dass wir die Teilnehmerzahlen je Seminar auf eine kleine Gruppe begrenzen, bleibt genügend Raum, um individuelle Fragen zu klären und sich persönlich auszutauschen. Wir stocken unser Seminarangebot flexibel auf, wenn für bestimmte Themen mehr Nach frage besteht als gedacht. So stellen wir sicher, den Bedarf aller Interessierten decken zu können. In der Regel finden unsere Seminare im kvw-Gebäude in Münster statt. Wir bieten aber auch die Möglichkeit, ein Seminar vor Ort in den Räumlichkeiten unserer Mitglieder durchzuführen. 2014 haben an 15 Seminartagen 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung an unseren Veranstaltungen teilgenommen. Bei vier unserer Mitglieder waren wir vor Ort und haben mit den Beschäftigten der Personalabteilung direkt an ihrem Arbeitsplatz intensiv die relevanten Themen bearbeitet. // IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZU SEMINAREN Das aktuelle Seminarprogramm finden Sie auf Heidrun Kreienschulte unserer Internetseite im Bereich Veranstaltungen. [email protected] Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Heidrun Tel. (0251) 591-4957 Kreienschulte. resse melden Sie sich bitte bei Melanie Hänsel. Beratungstage Unser Service Mit unseren Beratungstagen bieten wir unseren Mitgliedern und Versicherten einen besonderen Vor-Ort-Service. Wir reisen mit einem mobilen Büro zu unseren Mitgliedern, um dort interessierte Ver sicherte individuell zur PlusPunktRente und zur Zusatzversorgung zu beraten. Im Jahr 2014 führten wir 15 Beratungstage durch. Rund 150 Versicherte nahmen dieses Angebot wahr. Die Resonanz war bei allen Beteiligten durchweg positiv. Auf der kvw-Internetseite haben wir den Service für Sie eingerichtet, im Bereich Arbeitgeber / Betriebsrente / Veranstaltungen alle Angebote auch online zu nutzen. Sie können sich nicht nur über alles informieren, sondern direkt zu unseren Seminaren anmelden, einen Beratungstag anfragen oder Informationsmaterial bestellen. Gerne beraten wir auch Ihre Beschäftigten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Markus Stuckstette. // IHR ANSPRECHPARTNER ZU BERATUNGSTAGEN inarprogramm Das aktuelle Sem serer Internetseite finden Sie auf un staltungen. im Bereich Veran www.kvw-muenster.de/ Arbeitgeber/Betriebsrente/ Veranstaltungen Markus Stuckstette [email protected] Tel. (0251) 591-4766 Betriebsrente Seminare für Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter Zusätzlich haben wir im Herbst 2014 gemäß dem 2-jährigen Turnus unsere Tagung für Personal- und Betriebsräte angeboten. Über 300 Vertreter der Beschäftigten unserer Mitglieder informierten sich in den Veranstaltungen über die aktuellen Themen der betrieblichen Altersversorgung. Die LWL-Museen in // IHRE ANSPRECHPARTNERIN Münster, Dortmund und Dalheim haben uns wieder ZU INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN als Gäste ihre Türen geöffnet und einen perfekten Melanie Hänsel Rahmen für den regen Austausch geboten. [email protected] Tel. (0251) 591-4483 Gerne besuchen wir auch Ihre Einrichtung. Bei Inte 56 2.2.Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung Die kvw-Zusatzversorgung bietet ihre Leistungen in zwei Abrechnungsverbänden an. In jeweils einem Abrechnungsverband werden Mitglieder zusammengefasst, die die Leistungen für ihre Beschäftigten in gleicher Weise finanzieren. Unsere Abrechnungsverbände (AV) sind: • • Jährlich aktueller Punktestand Entwicklung der Rentenlastquote (AV I) seit 2000 in Prozent Die zusätzliche Altersversorgung wird immer wichtiger. Den Überblick über die eigene Zusatzversorgung erleichtert das klar strukturierte Punktemodell der kvw. Es informiert die Beschäftigten in verständlicher Form über ihre bislang erreichte Anwartschaft auf Betriebsrente. Die kvw erhöhen die Transparenz, indem sie allen Beschäftigten jährlich ihren Versicherungsnachweis senden. So können die Beschäftigten in jedem Jahr entscheiden, ob sie mit ihrem aktuellen Punktestand zufrieden sind oder ob eine zusätzliche Absicherung – beispielsweise mit der PlusPunktRente – sinnvoll oder notwendig ist. 48 der AV I – unser Klassiker für die Pflichtversicherung, der durch Umlagen und Sanierungsgelder finanziert wird. der AV II – besonders interessant für neue Mitglieder. Er ist der kapitalgedeckte Abrechnungsverband der kvw. Die beiden Abrechnungsverbände unterscheiden sich lediglich in der Art der Finanzierung. Die entstehenden Rentenanwartschaften für die Versicherten sind dagegen gleich hoch. 44 Altersstruktur der Pflichtversicherten AV I Rentenleistungen 2014 betreuten die kvw 82.435 Rentnerinnen und Rentner. Das sind 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon waren 66.216 selbst bei den kvw versichert, 15.440 Witwen oder Witwer und 779 Waisen. 2.343 14.739 bis 20 Jahre über 60 Jahre 25.167 20–29 Jahre 2000 172.848 54.030 Pflichtversicherte in 2014 2014 30.147 30–39 Jahre 50–59 Jahre Betriebsrente 46.422 40–49 Jahre 2.2.1. Abrechnungsverband I (AV I) Versicherte Im Berichtsjahr ist die Zahl der Pflichtversicherten auf 172.848 gestiegen. Zurzeit übersteigen die Einnahmen aus Umlagen und Sanierungsgeldern noch die Ausgaben für die Rentenleistungen. Die Prognosen des Verantwortlichen Aktuars gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Verhältnis auch aufgrund des demo grafischen Wandels in der Gesellschaft in den nächsten Jahren ins Gegenteil verändern wird. Zusammen mit den 182.434 beitragsfrei Versicherten betreuen wir insgesamt 355.282 Versicherte im AV I. Die Altersstruktur unserer Versicherten zeigt, dass auch wir in den nächsten 10 bis 20 Jahren mit einem sprunghaften Anstieg der Rentenzahlungen rechnen müssen. Die Rentenlastquote stellt das Verhältnis von Rentnern zu Pflichtversicherten dar. Die Quote von rund zwei Versicherten je Rentenempfänger wird sich in den nächs ten Jahren voraussichtlich weiter ungünstig entwickeln. 2014 zahlten wir Für Betriebsrenten Für Abfindungen in Mio. Euro 346,5 0,7 Durchschnittliche monatliche Betriebsrente für in Euro Rentnerinnen und Rentner 368,13 Witwen und Witwer 251,77 Waisen 36,82 58 Vergleich Entwicklung Aufwendungen für Betriebsrenten und Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen im AV I in Mio. Euro 450 gesetzlichen Rentenversicherung steuer-und sozialabgabenfrei sowie für weitere 1.800 Euro steuerfrei. Die Beschäftigten sparen die individuelle Versteuerung der Umlagezahlungen und ihre Anteile zur Sozialversicherung. Als kommunaler Dienstleister stehen die kvw neuen Mitgliedern offen gegenüber. Die kvw beraten Unternehmen vor einem Beitritt gerne individuell. Zum 31.12.2014 hatte die kvw-Zusatzversorgung im AV II 99 Mitglieder mit 5.595 Pflichtversicherten. Aus dem noch jungen AV II zahlten wir rund 274.000 Euro für 349 Betriebsrenten aus. 310 Aufwendungen für Betriebsrenten AUSBLICK Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen 2000 2014 2.2.2.Abrechnungsverband II (AV II) Im Juli 2003 führte die kvw-Zusatzversorgung den kapitalgedeckten AV II ein. Im Unterschied zum AV I ist er nicht mit Ansprüchen aus dem alten Gesamtversorgungssystem belastet. Leistungsrecht und Rentenhöhen sind abhängig vom Tarifvertrag und daher in beiden Abrechnungsverbänden identisch. Mit seinem Grundsatzurteil vom 14.11.2007 hatte der Bundes gerichtshof (BGH) die Umstellung des Gesamtversorgungs systems auf das Punktemodell grundsätzlich gebilligt. Beanstandet und für unwirksam erklärt wurde jedoch eine Satzungsvorschrift, die die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge regelt. Die Tarifvertragsparteien hatten sich daraufhin auf eine Neu regelung verständigt. Nun liegt eine erste obergerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichtshofs (OLG) Karlsruhe vom 18.12.2014 vor, die auch die Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklärt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Die kvw müssen jedoch damit rechnen, dass ggf. ca. 130.000 rentenferne Startgutschriften noch einmal neu berechnet werden müssen. Urteile zur Gegenwertberechnung bei der VBL Die wichtige Frage des Ausgleichsbetrags und damit auch die Frage nach dem Bestand unseres Solidarsystems im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I steht erneut zur Diskussion. Es liegen mehrere im Wesentlichen gleichlautende Urteile des OLG Karlsruhe vom 27.8.2014 vor, mit denen die neue Gegenwertregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt wurde. Die VBL hat gegen die Entscheidungen bereits Revision vor dem BGH eingelegt. Mit einem Urteil müssen wir uns jedoch ein wenig gedulden. Vor 2016 wird keine Entscheidung erwartet. Wahrscheinlich ist aber, dass sich aus der Rechtsprechung des BGH Änderungsbedarf an den Satzungen der VBL und der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. ergeben wird. Dies würde eine Umsetzung der Mustersatzung in unser Satzungsrecht und der entsprechenden Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Folge haben. Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte: Steuern und Sozialabgaben sparen! Interessant ist eine Mitgliedschaft im AV II für Arbeitgeber und Beschäftigte, weil die Beiträge steuerlich gefördert werden (§ 3 Nr. 63 EStG). Die Arbeitgeber sparen ihre Anteile zur Sozialversicherung und die pauschale Versteuerung eines Teils der Umlage, denn ihre Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Foto: Landschaft am Oberlauf der Stever, der Siedlungskeimzelle der Gemeinde Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert Betriebsrente Urteil zur Unwirksamkeit rentenferner Startgutschriften 60 Tarifverhandlungen 2016 Gesamtvermögen 2014 (AV I) in Mio. Euro Bezüglich der Tarifverhandlungen zum ATV-K gibt es keine neuen Informationen. Zur Klärung der Situation der kommunalen Zusatzversorgungskassen hatten die Gewerkschaften einen umfänglichen Fragenkatalog übermittelt. Die unter Mithilfe der entsprechenden Einrichtungen bereits Anfang Februar 2015 erarbeiteten Antworten wurden den Gewerkschaften übergeben. Ein versicherungsmathematischer Sachverständiger hat ergänzende Empfehlungen abgegeben, die eine Anpassung der biometrischen Annahmen sowie eine Berücksichtigung des heutigen Zinsniveaus beinhalten. Zurzeit ist unklar, ob und ggf. wie eine Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die kommunalen Beschäftigten erfolgen soll. Es spricht viel dafür, dass das Thema Zusatzversorgung erst wieder mit den Entgelt-Tarifverhandlungen im Jahr 2016 angegangen wird. Im Sinne der Zusatzversorgung bleibt zu hoffen, dass schnell ein konstruktives Ergebnis gefunden wird, das vor allem auch die langfristige Finanzierbarkeit der zugesagten Leistungen sicherstellt. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Fonds 2,3 Mrd. Euro 27,5 Bau- und Mitgliederdarlehen ur Finanzierung der Pflichtversicherung zahlen alle Mitglieder im Abrechnungsverband I (AV I) Umlagen Z und Sanierungsgelder an die kvw. Damit die Ausgaben zu jeder Zeit gedeckt sind, wird deren erforderliche Höhe nach versicherungsmathematischen Grundsätzen alle drei Jahre ermittelt. Dabei wird ein unendlicher Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht, die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln. 175,1 Termingeld und sonstiges Gesamtvermögen im AV I 26,7 Sachanlagen 435,0 Verzinsliche Wertpapiere Entwicklung des Vermögens (AV I) im Zeitablauf in Mrd. Euro Die kvw haben sich Ende 2013 dazu entschlossen, ihren Kapitalanlageprozess neu zu strukturieren. Im Zuge dieser Neustrukturierung wurden die bestehenden Mandate des Abrechnungsverbandes I, des Abrechnungsverbandes II und der Freiwilligen Versicherung in eine Dachmasterfondsstruktur überführt. Die Struktur ist im Wesentlichen investiert in Renten- und Aktienfonds sowie in Absolute-Return-Mandate. Ziel dieser Neustrukturierung ist eine risikobewusste Steigerung der Erträge durch Ausweitung der Diver sifikation hinsichtlich Anlageklassen, Anlagestile und Regionen. Insbesondere dem Abrechnungsverband II und dem Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung mit ihren relativ geringen Vermögensbeständen wird durch diese neue Strukturierung ermöglicht, an den Chancen der unterschiedlichen Assetklassen am Kapitalmarkt zu partizipieren. 2,4 2,0 Die kvw-Zusatzversorgung verfügte zum 31.12.2014 im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I über ein Vermögen von 2,3 Mrd. Euro. Der Barwert aller bestehenden Verpflichtungen geht jedoch weit darüber hinaus. Die Vermögenserträge sollen weiterhin einen gleichmäßigen und finanzierbaren Umlage- und Sanierungsgeldsatz sichern. Würde das Vermögen nicht kontinuierlich aufgebaut, wären zukünftige Leistungen über immer höhere Zahlungen zu finanzieren. Das Vermögen des AV I ist neben den Direktanlagen in Publikumsfonds, Schuldscheindarlehen, Termingeldern sowie zu einem geringen Teil in Grundvermögen und Hypothekendarlehen vornehmlich in Anteilen des Dachmasterfonds investiert. Die Kapitalanlagen erwirtschafteten 2014 Erträge in Höhe von 84,0 Mio. Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Verzin sung von 3,78 Prozent. 1,6 Das System des Abrechnungsverbandes II (AV II) ist ein reines Kapitaldeckungssystem. Es verfügte zum 31.12.2014 über einen Vermögensbestand von 59,8 Mio. Euro. Das Vermögen des AV II ist vornehmlich in Anteile des Dachmasterfonds investiert. Das Vermögen erzielte im Jahr 2014 Erträge von rund 2,1 Mio. Euro. Das entspricht einer Verzinsung von 3,76 Prozent. 2000 2014 Betriebsrente Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat der Kassenausschuss zuletzt den Hebesatz für die Umlagen unverändert in Höhe von 4,5 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte festgesetzt. Der Hebesatz für das Sanierungsgeld musste jedoch um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ab dem 1.1.2015 festgesetzt werden. Die Gründe lagen in der durch den Verantwortlichen Aktuar vorzunehmenden Einschätzung der weiteren demografischen Entwicklung bei den Rentnern und Versicherten, aber auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase. Die Einnahmen aus Umlagen und Sanierungsgeld betrugen im Berichtsjahr 429 Mio. Euro (im Vorjahr: 412 Mio. Euro). Mit dem Sanierungsgeld können die Verpflichtungen aus dem bis 2001 gültigen Gesamtversorgungssystem steuer- und sozialversicherungsfrei finanziert werden. Frühzeitig haben die kvw Vermögen angesammelt, dessen Erträge nun den Umlagesatz stützt. Um die Lasten gleichmäßiger und genera tionengerechter zu verteilen, führen wir im Interesse aller Mitglieder die Strategie fort, Vermögen aufzubauen: Vermögenserträge, die zur Finanzierung der satzungsmäßigen Leistungen gegenwärtig nicht benötigt werden, stehen für künftig steigende Verpflichtungen zur Verfügung. 1.634,3 62 — d n a H r e r h I in t g e Die Zukunft eliilen der PlusPunktRenten. mit den Vort 2014 / 15 KVW-ZUSATZVERSORGUNG KVW-PLUSPUNKTRENTE Für 15.750 freiwillig Versicherte • • • • • • • • • optimale Ausnutzung der staatlichen Förderung telefonische und persönliche Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung garantierte Verzinsung von 3 Prozent Hinterbliebenenschutz – auch für Lebensgefährten Rente wegen Erwerbsminderung – ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss niedrige Verwaltungskosten übersichtliche Darstellung und Berechnung im Punktemodell jährliche Versicherungsnachweise über die erworbenen Anwartschaften flexible Vertragsführung lebenslange jährliche Erhöhung der PlusPunktRente um 1 Prozent Foto: Emsblick auf die St. Clemenskirche Telgte, © Stadt Telgte / Simone Thieringer PlusPunktRente • 64 GESCHÄFTSVERLAUF Mit der PlusPunktRente bietet die kvw-Zusatzversorgung den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine exklusive Altersvorsorge mit allen Vorteilen einer betrieblichen Altersversorgung, die zusätzlich vom Staat gefördert wird. 2014 sind 481 neue Verträge hinzugekommen. Insgesamt haben wir damit 15.750 Verträge im Bestand. Bei der PlusPunktRente wählen die Versicherten zwischen zwei Möglichkeiten der staatlichen Förderung: Entgeltumwandlung oder RiesterRente. Sie können mehrere Förderwege parallel nutzen und jederzeit kostenlos zwischen ihnen wechseln, beispielsweise wenn sich die persönliche Situation oder die staatliche Förderung ändert. Zudem gibt es auch die Versicherung ohne staatliche Förderung mit Steuervorteil in der Rentenphase und die arbeitgeberfinanzierte PlusPunktRente. Hier baut der Arbeitgeber durch Zahlungen ganz oder teilweise eine PlusPunktRente für seine Beschäftigten mit auf. 1.PlusPunktRente mit Entgeltumwandlung Klarer Vorteil für Arbeitgeber: Personalnebenkosten sparen! Foto: Haus Rüschhaus, © Presseamt Münster 2.PlusPunktRente mit RiesterFörderung Die Beschäftigten vereinbaren mit dem Arbeitgeber, einen Teil des Bruttoentgelts in einen Beitrag zur PlusPunktRente umzuwandeln; maximal geht dies mit 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. 2014 sind das höchstens 2.856 Euro. Dieser Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich ist es möglich, einen weiteren Betrag von 1.800 Euro steuerfrei umzuwandeln (§ 3 Nr. 63 EStG). Bei einem monatlichen Bruttobeitrag von z. B. 100 Euro beträgt der persönliche Netto aufwand in der Regel lediglich 50 Euro. Hier werden die Beiträge vom Arbeitgeber aus dem Nettogehalt überwiesen. Der Beschäftigte erhält vom Staat Zulagen und gegebenenfalls zusätzlich einen Steuervorteil. Die volle staatliche Förderung erhält, wer einen Beitrag von 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen einzahlt. Die Förderung setzt sich zusammen aus der Grundzulage für den Versicherten von 154 Euro und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, von 185 Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro. Bei der Steuererklärung können Beiträge und Zulagen, max. 2.100 Euro pro Jahr, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Hierzu ein Beispiel: Hierzu ein Beispiel: 40-jähriger Beschäftigter, Jahreseinkommen 32.000 Euro, Steuerklasse I Jährlicher Beitrag in Euro 1.200 40-jährige Beschäftigte, Jahreseinkommen 35.000 Euro, 1 Kind vor 2008 und 1 Kind nach 2008 geboren Jährlicher Beitrag (4 Prozent des Vorjahreseinkommens) in Euro 1.400 Steuervorteil 350 Grundzulage 154 Sozialversicherungsersparnis 250 Kinderzulagen 185 Euro + 300 Euro 485 Jährlicher Nettoaufwand (Förderquote: 50 Prozent) 600 = Mindesteigenbeitrag (761 Euro : 12) = (Förderquote: ca. 46 Prozent) Zum 67. Lebensjahr ergibt sich eine garantierte PlusPunktRente von monatlich 213,52 Euro. 63,42 Zum 67. Lebensjahr ergibt sich eine garantierte PlusPunktRente von monatlich 253,21 Euro. PlusPunktRente Bei jedem Euro Entgeltumwandlung reduzieren sich die Personalnebenkosten um 20 Prozent. Beispiel: Wandelt ein Beschäftigter im Monat 200 Euro Entgelt um, so spart der Arbeitgeber monatlich etwa 40 Euro. Bei 200 Beschäftigten, die monatlich 50 Euro umwandeln, sind dies für den Arbeitgeber jährlich über 25.000 Euro gesparte Personalnebenkosten. 66 Bei einem monatlichen Bruttobetrag von 100 Euro erwerben sowohl Frauen als auch Männer folgende monatliche Rentenleistungen bis zum 67. Lebensjahr. Garantieleistungen der Entgeltumwandlung bei unterschiedlichem Zahlungsbeginn und konstantem Einzahlungsbetrag Altersstruktur der freiwillig Versicherten 5 Lebensalter bei Vertragsbeginn 1.514 50 Jahre bis 20 Jahre 465 über 60 Jahre 20–29 Jahre Frü hes Einzahlen in sich. jungen Jahren lohnt 45 Jahre 40 Jahre 1.297 6.597 50–59 Jahre 14.050 30–39 Jahre Freiwillig Versicherte in 2014 35 Jahre 4.172 30 Jahre 40–49 Jahre 25 Jahre 250 500 3.PlusPunktRente – Ohne staatliche Förderung mit Steuervorteilen in der Rentenphase Künftig werden gesetzliche Renten stetig höher besteuert, da schrittweise ihre nachgelagerte Besteuerung eingeführt wird. Auch die kapitalgedeckte Altersversorgung mit staatlicher Förderung wird nachgelagert besteuert. Sie ist also bei der Auszahlung voll steuerpflichtig. Da der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, kann eine Mischung aus vor- und nachgelagert zu versteuernden Renten sinnvoll sein. Werden Beiträge zur PlusPunktRente aus dem Nettoentgelt gezahlt, kann dies eine wichtige Ergänzung der Altersversorgung darstellen. Die Rente ist später nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern; bei Rentenbeginn z. B. mit 65 Jahren beträgt dieser 18 Prozent, d. h., 18 Prozent der späteren Rentenzahlungen werden besteuert. Auch die hohe Ablaufleistung spricht für den Tarif. Möglich wird dies durch geringe Kosten. Bei den kvw gibt es keine Abschlussgebühren, Provisionszahlungen und Gewinnausschüttungen an Aktionäre. Foto: Schloss Anholt, © Münsterland e. V. PlusPunktRente 0 68 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Förderung der Entgeltumwandlung Die freiwillige Versicherung der kvw-Zusatzversorgung ist ein reines Kapitaldeckungssystem. Sie verfügte zum 31.12.2014 über einen Vermögensbestand von 202,1 Mio. Euro. Auch das Vermögen der freiwilligen Versicherung ist vornehmlich in Anteile des Dachmasterfonds investiert. 30 % Steuerersparnis Insgesamt wurden im Jahr Erträge von rund 7,0 Mio. Euro bei einer Verzinsung von 4,02 Prozent erzielt. 50 % Eigenanteil 20 % Ersparnis der Sozialversicherung Verteilung der Versicherten nach Altersstruktur und Vertragsart Foto: Radler am langen Teich im Tiergarten, © Gemeinde Raesfeld / RGN über 60 Jahre 1.670 gesamt 50–59 Jahre 7.459 gesamt 40–49 Jahre 4.646 gesamt 30–39 Jahre 1.406 gesamt 20–29 Jahre 496 gesamt unter 20 Jahren 5 gesamt Entgeltumwandlung 4.000 RiesterFörderung 8.000 Vertrag ohne staatliche Förderung PlusPunktRente 0 70 IHRE KVWANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER Referat Beamtenversorgung, Beihilfe- und Familienkasse Referatsleiter Dr. Gerald Depner Geschäftsführung Geschäftsführerin Judith Pirscher Stellv. Geschäftsführer Dr. Walter Bakenecker Sachbereichsleiter Beamtenversorgung Ulrich Krumme Sachbereichsleiter Beihilfekasse Ulrich Kleyboldt Sachbereichsleiterin Familienkasse Verena Eickelmann Referat Zusatzversorgung Referat Personal & Organisation Referatsleiter Daniel Uhlenbrock Referatsleiterin Anne Raschdorf Referat Finanzen Referat Informationstechnologie Referatsleiter Willibrord Berntsen Sachbereichsleiter Vermögen und Pensionsrückstellungen Ralf Lammerding Referatsleiter Dieter Skirde Besuchen Sie ite! unsere Internetse www.kvw-muenster.de KVW JAHRESBERICHT 2014 / 15 Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) Zumsandestraße 12 48145 Münster
© Copyright 2024 ExpyDoc