Bestens versorgt.

JAHRESBERICHT 2014 / 15
Bestens versorgt.
KVW-SPEZIAL
Alles in trockenen Tüchern
mit der kvw-Familienkasse –
Das Team stellt sich vor.
// 14
KONTROLLE UND
BERATUNG: Die beiden Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Kassenausschuss
IM GESPRÄCH
„… die Zusatzversorgung wird
(...) immer wertvoller“, so der
Verantwortliche Aktuar
// 18
// 20
Pensionen abrechnen, Pensionen auszahlen, die Höhe der Pensionsrück­
stellungen erfahren, Dienstunfallfürsorge, Beratung für aktive Beamtinnen
und Beamte sowie Versorgungsempfänger / innen
Versorgungsfonds
Beamtenversorgung
Beamtenversorgung
Kindergeld abrechnen und auszahlen, Beratung zu Kindgeldfragen für unter
und über 18-jährige Kinder
Betriebsrente
Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente abrechnen und auszahlen, regel­mäßige
Information über erworbene Betriebsrenten-Anwartschaften, Seminare für
Personalsachbearbeiter / innen zu Themen wie Leistungs- und Versicherungsrecht
PlusPunktRente
Angebot, zusätzlich zur arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente eine private
Altersversorgung mit RiesterFörderung und Entgeltumwandlung abzuschließen, individuelle Beratung zur Vorsorge, regelmäßige Information über die
erworbenen Anwartschaften, Abrechnung und Auszahlung
Familienkasse
Familienkasse
Betriebsrente
Beihilfen abrechnen und auszahlen, Beratung zu Beihilfen allgemein, besonders zu Pflege und Zahnbehandlungen, Information über beihilferechtliche
Entwicklungen
PlusPunktRente
Beihilfen und Beihilfeumlagegemeinschaft
Beihilfekasse
Finanzielle Vorsorge für zukünftige Pensionszahlungen treffen, Beratung
über individuelle Ansparmöglichkeiten, Fondsverwaltung und laufende
Information über die Entwicklung des Fonds
ZAHLEN
IM ÜBERBLICK
Mitglieder
2013
2014
Beamtenversorgung
517
526
Beihilfekasse
355
365
Familienkasse
69
76
847
851
Versorgungsfonds
260
260
Beihilfeumlage­
gemeinschaft
130
140
Zusatzversorgung
(Abrechnungsverbände I + II)
Leistungen (in Mio. Euro)
2013
2014
Beamtenversorgung
496
527
Beihilfekasse
136
136
Familienkasse
32
33
348
359
1.012
1.055
Zusatzversorgung
Leistungen gesamt
Leistungsempfänger
Beamtenversorgung
Beihilfekasse
Familienkasse
Zusatzversorgung
2013
Aktive
20.000
2014
Pensionäre
14.900
Aktive
20.000
Beihilfeanträge
Beihilfeanträge
Kindergeldzahlfälle
Kindergeldzahlfälle
174.000
Pensionäre
15.300
188.000
23.000
23.000
Versicherte
352.000
Rentner / innen
Versicherte
Rentner / innen
(Abrechnungsverbände I + II)
PlusPunktRente
Versicherte
Rentner / innen
Versicherte
Rentner / innen
14.570
81.000
1.136
363.000
14.406
83.000
1.344
Beamtenversorgung
Jetzt neu
mit Register
INHALT
// 02
IMPRESSUM Vorwort
// 04
Wir über uns
Nähe und Kompetenz
MIT UNS „BESTENS VERSORGT“
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe
Zumsandestraße 12
48145 Münster
Tel. (0251) 591-6749
Fax (0251) 591-5915
Regionalkonferenzen
Die Bürgermeister der Städte Coesfeld und Olpe luden herzlich ein
HEUTE SCHON VORSORGEN
kvw-Spezial
Alles in trockenen Tüchern mit der kvw-Familienkasse
DAS TEAM STELLT SICH VOR
Gestaltung
Cyrano Kommunikation GmbH, Münster
www.cyrano.de
// 14
kvw-Spezial
[email protected]
www.kvw-muenster.de
// 12
Scanstelle, Service-Dienste und Personalmanagement
OHNE UNS WÄRE SAND IM KVW-GETRIEBE
// 16
Familienkasse
Impressum
// 06
Beihilfekasse
Auf ein Wort
LIEBE LESERINNEN UND LESER
Kontrolle und Beratung
Die beiden Aufsichtsgremien
VERWALTUNGSRAT UND KASSENAUSSCHUSS
// 18
Im Gespräch
Verantwortlicher Aktuar Dr. Friedemann Lucius:
„ … DIE ZUSATZVERSORGUNG WIRD (...) IMMER WERTVOLLER.“ Fotografie
Porträtfotos von Martin Steffen und Andreas Löchte.
Weitere Fotos siehe Copyright-Hinweise im Innenteil des Jahresberichts.
2014 / 15 – Im Schnellüberblick
// 20
DIE WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN
// 24
Betriebsrente
Druck
DruckVerlag Kettler GmbH, Bönen
Herausgeber
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe
Die Fotos dieses Jahresberichts stellen das Münsterland, einen Teil von Westfalen-Lippe, mit einigen ausgewählten Sehenswürdigkeiten vor.
Damit beenden wir unsere vierteilige Fotoserie.
Ein herzliches Dankeschön an alle Kommunen aus dem Münsterland, aus Ostwestfalen-Lippe, aus Südwestfalen und aus dem westfälischen
Ruhrgebiet für ihre Unterstützung: Ihre Impressionen aus Ihren schönen Kommunen bereichern die Jahresberichtsausgaben 2011 bis 2015!
Titelbild: Wallfahrtskapelle aus der Vogelperspektive, © Stadt Telgte / Simone Thieringer
© Oktober 2015
KVW-BEAMTENVERSORGUNG
KVW-BEIHILFEKASSE
KVW-FAMILIENKASSE
KVW-ZUSATZVERSORGUNG
KVW-BETRIEBSRENTE
KVW-PLUSPUNKTRENTE
// 26
// 34
// 42
// 46
// 46
// 62
IHRE KVW-ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER
// 70
PlusPunktRente
2014 / 15 – kvw-Personaldienstleistungen
4 // Vorwort
Judith Pirscher (kvw-Geschäftsführerin),
Dr. Walter Bakenecker (stellv. kvw-Geschäftsführer),
Matthias Löb (LWL-Direktor und kvw-Kassenleiter) (v. l.)
AUF EIN WORT
LIEBE LESERINNEN
UND LESER,
es vergeht inzwischen kaum noch ein Tag, an dem nicht aus ganz unterschiedlichen Perspektiven über die geringen Zinsen an den Kapitalmärkten gesprochen wird. Es ist sogar schon so
weit, dass auf einzelne Bundesanleihen negative Zinsen gezahlt werden. Das bedeutet, dass
Anleger sogar noch Geld zusätzlich mitbringen müssen, damit sie es dem Bund leihen dürfen.
Diese „verkehrte Welt“ hatte vor einigen Jahren noch niemand erwartet. Es ist auch noch kein
baldiges Ende der Niedrig­zins­phase in der Eurozone abzusehen, da die Europäische Zentralbank
un­verdrossen weiter Geld in die Märkte „pumpt“.
So sehr sich die Kämmerer über den dadurch sich ergebenden geringeren Schulden­dienst freuen
mögen, so sehr sind die Sparer und Kapitalanleger auf der anderen Seite gebeutelt, weil sie für
ihr Erspartes kaum noch Zinsen erhalten. Lebensversicherer und andere Kapitalanleger stehen vor
großen Herausforderungen. Sie müssen das ihren Kunden gegebene Zinsversprechen mit angemessenen Risiken auf diesen Kapitalmärkten verdienen.
Auch die Alterssicherungssysteme der kvw sind diesen Einflüssen ausgesetzt. In der Zusatzversorgung setzt das tarifvertraglich festgelegte Leistungsversprechen der Pflichtver­sicherung
die Erzielung eines Zinssatzes voraus, der vor 10 bis 12 Jahren durchaus realistisch war, heute
aber nicht mehr aktuell ist. Bleibt das Leistungs­niveau unverändert, gibt es nur den Ausweg,
zusätzliche Finanzierungsmittel in das System zu geben. Das ist in unserem umlagefinanzierten
Abrechnungs­verband I, in dem mit großem Abstand die meisten kommunalen Einrichtungen
Mitglied sind, ab 2015 erfolgt. Das Sanierungsgeld wurde dort um 0,25 Prozentpunkte der Entgelte angehoben. Im kapital­gedeckten Abrechnungsverband II musste der Kassenausschuss ab
2016 eine noch stärkere Erhöhung von 4,8 Prozent
auf 5,9 Prozent vornehmen. Dies alles ist für die
Kommunen schmerzlich – dessen bin ich mir sehr
wohl bewusst. Dies alles ist aber auch nötig, um eine
langfristig solide Finanzierung sicherzustellen. Man
sieht aber auch an den unterschiedlich ausgeprägten
Steigerungen, dass der kapitalgedeckte Abrechnungsverband II sehr viel stärker zinssensitiv ist als
der durch Umlagen finanzierte Abrechnungsverband I.
Dafür wird er wiederum in stärkerem Maße von der
demografischen Entwicklung beeinflusst.
Auch in der Beamtenversorgung wird die Zins­
entwicklung spürbar werden. Die guten Performance-­
Zahlen unseres kvw-Versorgungsfonds aus den
vergangenen Jahren werden sich nur schwerlich
wiederholen lassen. Auch im kvw-Versorgungsfonds sollen bei der Kapitalanlage schließlich keine
extremen Risiken eingegangen werden. Aus der
verminderten Zinsaussicht lässt sich meines
Erachtens nicht der Schluss ziehen, Vorsorge ist
nun nutzlos und deshalb verzichtbar. Es bleibt auch
in der Niedrigzinsphase dabei: Durch entsprechende
Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds können
Kommunen ihre langfristigen Belastungen aus der
Beamtenversorgung im Zeitablauf verstetigen. Die
kvw beraten Sie hierzu gerne individuell.
Zum Thema „Finanzierung der Alterssicherungssysteme der kvw“ lesen Sie in diesem Bericht ein
Interview mit unserem Verantwortlichen Aktuar,
Dr. Friedemann Lucius.
Darüber hinaus erhalten Sie zum ersten Mal in
unserem Jahresbericht Einblick in einen unserer
Sachbereiche, hier unsere Familienkasse. Weitere
interessante Artikel finden Sie im Bericht. Blättern
Sie einfach herein. Aus den Aufsichtsgremien
der kvw sind Christian Haase, Heinz Hüppe, Rita
Kreuchauff, Dr. Georg Lunemann und Klaus Rieke
ausgeschieden. Herzlichen Dank für Ihr Engagement. Das ist vor dem Hintergrund der vielfältigen
hauptamtlichen Verpflichtungen sicher nicht selbstverständlich. Ihnen wünsche ich für Ihren weiteren
Weg alles Gute.
Nun wünsche ich Ihnen allen viel Freude
bei der Lektüre des Berichts.
Ihr
Matthias Löb, LWL-Direktor und kvw-Kassenleiter
6 // Wir über uns
pruch seit 2015
Unser neuer Leits
NÄHE UND KOMPETENZ
MIT UNS „BESTENS VERSORGT“
1.200 Kommunen und kommunale Einrichtungen in Westfalen-Lippe haben Teile ihrer Personalverwaltung
an uns, die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, kurz kvw, übertragen. Insgesamt sind wir
für über 480.000 kommunale Beschäftigte unserer Mitglieder zuständig. Pro Jahr zahlen wir Leistungen von
mehr als einer Milliarde Euro aus.
Unsere Mitglieder
140
76
526
Mitglieder
Beihilfeumlagegemeinschaft auffangen.
Zudem bietet der
Versorgungsfonds eine gute Option, Pensionsverpflichtungen genera­tionengerecht zu finanzieren.
•
insgesamt*
1.200
Darüber hinaus können Mitglieder ihre Spitzen­
risiken in der Beihilfe seit dem 1.7.2011 durch die
•
Beihilfe
Kindergeld
Beamtenversorgung
Wir übernehmen neben der Beratung
die Berechnungen und Auszahlungen von
• Beamtenpensionen
• Beihilfen
• Kindergeld
• Betriebsrenten
• PlusPunktRenten
(RiesterFörderung und Entgeltumwandlung)
365
Beihilfeumlagegemeinschaft
260
Versorgungsfonds
851
Betriebsrente
*in der Gesamtzahl sind die Mitglieder, die
verschiedene Personaldienstleistungen nutzen,
nur einmal enthalten. Aus der Summe der einzelnen Mitgliederzahlen ergibt sich somit
nicht die Gesamtsumme.
Unsere Leistungen in Euro
527 Mio. €
Pensionsleistungen
136 Mio. €
insgesamt
1,1 Mrd. €
jährliche Leistungen
Beihilfeleistungen
33 Mio. €
Kindergeldleistungen
gt
wir machen, brin
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n
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Wer wir
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2
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359 Mio. €
www.kvw-muenster.de/
Ueberuns/Karriere
Betriebsrentenleistungen
8 // Wir über uns
WIR SIND SEIT 130 JAHREN
PARTNER FÜR DIE KOMMUNALE
FAMILIE IN WESTFALEN-LIPPE
Firmierung
Kommunale Versorgungs­
kassen für Westfalen-Lippe
(kurz: kvw)
Status
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Gründung
Witwen- und
Waisenversorgungsanstalt
Gründung
Familienkasse
1937
1951
1997
1999
1885
2011
2007
Firmierung
Westfälisch-Lippische
Versorgungskasse für
Gemeinden und
Gemeindeverbände
2015
Gründung
Kommunale Zusatzversorgungskasse
Westfalen-Lippe
Gründung
Beihilfekasse
Gründung
Einführung
Versorgungs­fonds
Beihilfeumlagegemeinschaft
Unsere Geschichte
Wir gehören mit unserer 130-jährigen Geschichte zu den ältesten kommunalen Versorgungskassen in
Deutschland. Alles begann mit der Gründung der Witwen- und Waisenversorgungsanstalt 1885. 1937
erhielten wir unseren heutigen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und traten zunächst als
Westfälisch-Lippische Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände auf. Unsere Keimzelle
liegt also im Bereich der Beamtenversorgung. Vor mehr als 60 Jahren kam mit der Kommunalen Zusatz­
versorgungskasse Westfalen-Lippe die Versorgung kommunaler Angestellter hinzu. 1997 entstand die Beihilfekasse, die mittlerweile im Jahr mehr als 188.000 Beihilfebescheide für Beamte und Beschäftigte erteilt.
Seit 2007 erweitert die Familienkasse mit der Berechnung und Auszahlung von Kindergeld unser Angebot.
2011 entstand mit der Beihilfeumlagegemeinschaft eine Solidargemeinschaft, in der Kommunen und
kommunale Einrichtungen Spitzenrisiken in der Beihilfe abfedern können.
§ Rechtliche Grundlagen und Leistungen der kvw
Grundlage für die Tätigkeit der kvw ist das Gesetz über die kommunalen Versorgungsund Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG). Geschäftsgebiet
der kvw ist die Region Westfalen-Lippe, d. h. die Mitglieder müssen ihren Sitz in dieser
Region haben. Inhaltlich orientieren sich die kvw an die für die jeweilige Personaldienst­
leistung geltenden Vorschriften: U. a. sind das in der Beihilfe die Beihilfeverordnung und in
der Familienkasse das Einkommensteuergesetz.
10 // Wir über uns
DAS KVW-LEITUNGSTEAM
// Kassenleitung
LWL-Direktor Matthias Löb
// Geschäftsführung
Judith Pirscher, Dr. Walter Bakenecker (stellv.)
// Personal &
Organisation
// Beamtenver­
sorgung, Beihilfeund Familienkasse
// Zusatz­­
versorgung
// Finanzen
// Informations­
technologie
Anne Raschdorf
Dr. Gerald Depner
Daniel Uhlenbrock
Willibrord Berntsen
Dieter Skirde
Foto: Schloss Nordkirchen, © Gemeinde Nordkirchen
m
Organigramm zu F
Download als PD
kvw-Beschäftigte 2015, gegliedert nach
unseren Referaten (Vollzeitäquivalente)
Personal & Organisation
20
Beamtenversorgung
43
Beihilfekasse
86
Familienkasse
12
Zusatzversorgung
47
Finanzen
21
Informationstechnologie
30
Gesamt
259
www.kvw-muenster.de/Ueberuns
Unser Aufbau
Die Geschäftsführung nimmt nach Landesrecht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL) wahr. Der Direktor des LWL ist zugleich
der Kassenleiter. Für die laufende Tätigkeit bestellt er eine(n) Geschäfts­führer(in). Im Zuge der
Geschäftsführungs­aufgabe stattet der LWL uns
mit Personal aus. Von den insgesamt 16.000
LWL-Beschäftigten waren zum Oktober 2015
259 Beschäftigte bei uns tätig. Wir gliedern uns
organisatorisch in fünf Referate.
Unsere Rechtsaufsicht und
Aufsichtsgremien
Die Rechtsaufsicht über uns übt das Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-­
Westfalen aus. Aufsichtsgremien der kvw sind der
Verwaltungsrat für die Angelegenheiten der Beamtenversorgung, der Beihilfe- und der Familienkasse
sowie der Kassenausschuss für alle Angelegenheiten der Zusatzversorgung. Beide Gremien sind zuständig für Grundsatzbeschlüsse. Zugleich wachen
sie über den zweckentsprechenden Einsatz der
Finanzmittel. Verwaltungsrat und Kassenausschuss
bestehen jeweils aus elf Mitgliedern.
Unser Verband
Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. in
München. Die AKA bündelt die Interessen von allen
44 regional tätigen kommunalen und kirchlichen
Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen. Sie engagiert sich für eine einheitliche Auslegung und Weiterentwicklung der Vorschriften in der Zusatz- und
Beamtenversorgung, im Beihilfe- und Kindergeldbereich. Über die AKA hat sich ein Netzwerk der
Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Kassen
gebildet, das auch zu einem wertvollen Erfahrungsaustausch genutzt wird.
12 // Regionalkonferenzen
DIE BÜRGERMEISTER DER STÄDTE COESFELD UND OLPE LUDEN HERZLICH EIN
HEUTE SCHON VORSORGEN
PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEGENFINANZIEREN
2014 fanden zwei Regionalkonferenzen in Coesfeld und Olpe statt. Sie drehten sich um das Thema
„Wie finanzieren Kommunen ihre kommenden Pensionszahlungen?“. Die Bürgermeister Heinz
Öhmann (Stadt Coesfeld) und Horst Müller (Stadt Olpe) luden zusammen mit uns die Kommunen in
ihrer jeweiligen Region herzlich zu der halbtägigen Veranstaltung ein. Die Veranstaltungen boten
mit der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf je maximal 35 Personen genug Raum zur Diskussion
und zum Austausch untereinander.
Teilnehmer / innen Regionalkonferenzen
Coesfeld und Olpe
Teilnehmer / innen aus 46 verschiedenen Kommunen
der Regionen Münsterland, westfälisches Ruhr­
gebiet und Südwestfalen

In der abschließenden Podiumsdiskussion er-

Konser vative Anlagepolitik nac
h Versicherungs aufsichtsgesetz

Ständige Überwachung der Anl
agerichtlinien durch
die kvw ist gewährleistet

Wegen hoher Anlagesumme
örterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
was die zentralen Kriterien bei der Auswahl
einer Vorsorgeanlage sind und ob und wie
Vorsorge gelingt, wenn sich die Zinsen auf
einem Rekordtief am Kapitalmarkt befinden.
Am Ende war die Mehrheit einig:
•
•
64
gesamt
// ZWÖLF ENTSCHEIDUNGS
KRITERIEN
FÜR DEN VERSORGUNGSF
ONDS
Auf dem Programm der Regionalkonferenzen
wurde die Berechnung von Versorgungs­
zahlungen aufgezeigt und der Versorgungsfonds vorgestellt, den wir unseren Mitgliedern
seit 1999 zur Finanzierung von zukünftigen
Pensionslasten anbieten. Wie die Städte Coesfeld und Olpe ihre Versorgungslasten zukünftig
schultern, haben die jeweiligen Kämmerer und
Bürgermeister klar aufgezeigt. Beide Städte
haben sich für die Vorsorge im Versorgungsfonds entschieden.
Vorsorge macht Sinn; ganz gleich,
wie gering die Zinsen für angelegtes
Kapital sein mögen.
eine Checkliste mit den Entscheidungs­­krite­rien für die Auswahl der geeigneten
Anlage­form wie die vorgestellte Kriterienliste (siehe rechts) ist sehr hilfreich.
2016 sind weitere Konferenzen zum Thema
Vorsorge und / oder zu anderen Themen
geplant, die Kommunen auf
den Nägeln brennen.
Kämmerei / Finanzen
Personal
Bürgermeister

Höhe und Zeitpunkt der Ein -
sind frei bestimmbar
und Auszahlungen

Geringe Administrationskosten
,
keinerlei Ver triebskosten

Kein Ausgabeaufschlag und kein
oder Rückgabe von Anteilen
e Provision bei Kauf
In der Bilanz können Anteile am
fungskosten auf der Aktivseite
Fonds zu Anschafabgebildet werden
ist eine breite Streuung
und somit eine gute Risikodiver
sifikation möglich

Gute Ergebnisse auch in den
bish

Anlage im kvw-Versorgungsfo
nds ist
Die kvw sind eine kommunale
Körperschaft
nicht ausschreibungspflichtig

des öffentlichen Rechts
erigen Finanzkrisen

Einziger Zweck ist die Finanzie
rung der Beamtenversorgung

Mitgliedschaften nur möglich
für Kommunen,
kommunale Einrichtungen sow
ie sonstige
Körperschaften und Anstalte
n des öffentlichen
Rechts mit Sitz in WestfalenLippe
Eine mögliche Checkliste für die
Auswahl der geeigneten Anlageform
Sonstiges
// IHRE ANSPRECHPARTNERIN
ZU REGIONALKONFERENZEN
Dr. Anja Johanning
[email protected]
Tel. (0251) 591-4285
14 // kvw-Spezial
ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN MIT DER KVW-FAMILIENKASSE
DAS TEAM STELLT SICH VOR
im
positiven Erfahrungen
„Auch aufgrund der
rsorgung
zve
sat
Zu
d
ten­versorgung un
Bereich Beihilfe, Beam
ung aller
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arb
Be
die
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Ko
.2016 auf die
Beschäftigten zum 1.1
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Kindergeldfälle seiner
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Westfalen-Lippe zu üb
Versorgungskassen
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Der Märkische Kreis
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Frank Adler, Märkisch
lle Kreisorgane
FD 10 – Geschäftsste
nsere
Hier finden Sie u ternet.
Serviceseite im In
www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/Kindergeld
Wir sind das Team der kvw-Familienkasse:
Eine von vier Landesfamilienkassen
in Nordrhein-Westfalen. Wir zahlen das
Kindergeld an die Beschäftigten der Kommunen oder kommunalen Einrichtungen in
Westfalen-Lippe aus, die uns diese Aufgabe
übertragen haben.
Unser erstes und zugleich größtes Mitglied ist seit
der Gründung im Jahr 2007 der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe mit fast 7.000 Kindergeldfällen.
Kindergeldrecht ist Steuerrecht. Es ist eine komplexe
Materie mit häufigen Änderungen. Gefragt ist das Fachwissen vom individuellen Anspruch der Mütter und Väter
auf Kindergeld bis zum Klageverfahren beim Bundesfinanz­
hof. Wir sind auf diese Anforderungen spezialisiert und
werden regelmäßig geschult. Dies bietet unseren Mitgliedern
ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Konstante Verwaltungskosten in Höhe von nur 40 Euro je Kindergeldfall und Jahr sind
für unsere Mitglieder eine kalkulierbare Rechengröße.
Wir informieren unsere Mitglieder und Kindergeldberechtigten
auf unseren Internetseiten umfassend rund um den Kindergeld­
anspruch. Hier erhalten sie neben den aktuellen Formularen auch
alle Merkblätter zum Kindergeld. Wir informieren über die unterschiedlichen Voraussetzungen bei Kindern bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres und danach bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Unser Team berät die Kindergeldberechtigten und die Personalsach­
bearbeiter der Mitglieder umfassend in allen Fragen zum Kindergeld.
16 // kvw-Spezial
SCANSTELLE, SERVICE-DIENSTE UND PERSONALMANAGEMENT
OHNE UNS WÄRE SAND
IM KVW-GETRIEBE
Telefonzentrale
und Empfang
In unserem Referat Personal & Organisation sorgen wir mit 17 Personen dafür, dass alle
kvw-­Kolleginnen und -Kollegen für Sie, liebe Kunden, arbeitsfähig sind und bleiben.
Das Team des Re
ferats Personal
Den Beihilfeantrag schicken Sie uns per Post? Dann erreicht er erst unsere Scanstelle, wird dort bearbeitet
und an die Sachbearbeitung weitergeleitet.
& Organisation
Sie rufen die Zentrale unter (0251) 591-6749 an, um sich über Ihre Pension zu informieren? Dann heißen wir
Sie herzlich willkommen und verbinden Sie mit der richtigen kvw-Kollegin oder dem richtigen kvw-Kollegen.
Sie kommen zu einer Besprechung zu uns? Der Besprechungsraum ist dann von uns vorbereitet: Veranstaltungstechnik, Schreibblöcke, eine ange­nehme Raumtemperatur und Getränke erleichtern das Arbeiten.
Alles in allem sorgen wir dafür, dass …
•
•
•
•
•
•
•
•
•
die Eingangspost geöffnet, gescannt und verteilt wird;
die Besucherinnen und Besucher herzlich em­pfan­gen werden und ihre Fragen mit den kvw-Kolleginnen
und -Kollegen klären können;
Telefongespräche schnell und direkt vermittelt werden;
an den kvw-Arbeitsplätzen die benötigten Arbeits­materialien wie Büromöbel, aber auch Fachzeitschriften,
Gesetzestexte und EDV vorhanden sind;
die gesamte Gebäudeverwaltung gemanagt wird;
Umzüge reibungslos funktionieren;
Besprechungsräume gebucht und für Besprechungen die erforderliche Arbeitsatmosphäre gegeben ist;
rechtliche und organisatorische Fragen zum Arbeits­verhältnis von unseren kvw-Kolleginnen und -Kollegen
beantwortet werden;
unsere Referate und Sachbereiche mit passendem und ausreichendem Personal besetzt sind.
Wir arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik und mit den neuesten Arbeitsmethoden.
Scannen von Beihilfeanträgen
und weiterer Eingangspost
Maschinelles Öffnen
der Eingangspost
Neben einer guten Qualifizierung sind für die Erledigung unserer Aufgaben Sorgfalt, Kreativität und oft auch
viel Gespür für die Belange unterschiedlicher Menschen erforderlich.
18 // Kontrolle und Beratung
DIE BEIDEN AUFSICHTSGREMIEN
VERWALTUNGSRAT UND
KASSENAUSSCHUSS
© Mai 2015
© Mai 2015
MITGLIEDER IM VERWALTUNGSRAT
Amtszeit 6.9.2011 – 5.9.2016
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Mitglieder
• Dr. Peter-Paul Ahrens, Bürgermeister,
Stadt Iserlohn (stellv. Vorsitzender)
• Peter Nebelo, Bürgermeister, Stadt Bocholt
Stellvertreter
• Gilbert Eßers, Fachbereichsleiter,
Stadt Recklinghausen
• Karl-Heinz Blasweiler, Kämmerer,
Stadt Lüdenscheid
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Mitglieder
• Thomas Gemke, Landrat, Märkischer Kreis
• Dr. Ralf Niermann, Landrat, Kreis Minden-Lübbecke
• Cay Süberkrüb, Landrat, Kreis Recklinghausen
Stellvertreter
• Eva Irrgang, Landrätin, Kreis Soest
• Friedhelm Spieker, Landrat, Kreis Höxter
• Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken
Mitglieder
• Claus Jacobi, Bürgermeister,
Stadt Gevelsberg (Vorsitzender)
• Frank Hasenberg, Bürgermeister, Stadt
Wetter (Ruhr)
• Heinrich Böckelühr, Bürgermeister,
Stadt Schwerte
• N.N.
Stellvertreter
• Gerhard Schemmel, Bürgermeister,
Gemeinde Leopoldshöhe
• Christoph Ewers, Bürgermeister,
Gemeinde Burbach
• Dietmar Bergmann, Bürgermeister,
Gemeinde Nordkirchen
• Klaus-Viktor Kleerbaum,
Fraktionsvorsitzender, Stadt Dülmen
Amtszeit 20.6.2011 – 19.6.2016
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Mitglieder
• N.N.
Stellvertreter
• Wolfgang Heuer, Stadtrat, Stadt Münster
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Mitglied
Hagen Reuning, Sparkassendirektor,
Sparkasse Bielefeld
Stellvertreter
• Thomas Biermann, Sparkassendirektor,
Sparkasse Gevelsberg
•
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
ver.di
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
MITGLIEDER IM KASSENAUSSCHUSS
Mitglied
• Bernd Dabrock, Vorstandsmitglied,
Sparkasse Lemgo
Stellvertreter
• N.N.
Mitglieder
• N.N.
• N.N.
Stellvertreter
• Heinrich Böckelühr, Bürgermeister, Stadt Schwerte
• Winfried Pohlmann, Bürgermeister, Gemeinde
Hopsten
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Sonstige Mitglieder
Mitglied
• Horst Hogrebe, Geschäftsbereichsleiter,
AOK NORDWEST
Stellvertreter
• Tom Ackermann, Vorstandsmitglied,
AOK NORDWEST
Ein herzlicher Dank für ihr Engagement im
Verwaltungsrat geht an die ausscheidenden
Mitglieder Christian Haase und Heinz Hüppe.
Mitglieder
• Sven-Georg Adenauer, Landrat, Kreis Gütersloh
• Thomas Gemke, Landrat, Märkischer Kreis
(Vorsitzender)
Stellvertreter
• Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken
• Friedhelm Spieker, Landrat, Kreis Höxter
Ein herzlicher Dank für ihr Engagement
im Kassenausschuss geht an die ausscheidenden Mitglieder Heinz Hüppe, Rita Kreuchauff,
Dr. Georg Lunemann und Klaus Rieke.
Mitglieder
• Udo Reinert, Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
• Rolf Sicker, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
• Ulrich Salmen, Stadtverwaltung Gelsenkirchen
Stellvertreter
• Bernd Bergmann, Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
• Adelheid Brown, Klinikum Gütersloh
• Jörg Franke, Sparkasse Kamen
• Friedhelm Klösener, Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
KOMBA
Mitglied
• Michael Zarth, Stadtverwaltung Münster
Stellvertreter
• Ralf Kentrup, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Die jeweiligen Fotos dieser Doppelseite sind bei den letzten
Sitzungen der Aufsichtsgremien im Mai 2015 entstanden.
20 // Im Gespräch
VERANTWORTLICHER AKTUAR DR. FRIEDEMANN LUCIUS:
„… DIE ZUSATZVERSORGUNG
WIRD (...) IMMER WERTVOLLER.“
Seit 2014 heißt unser neuer Verantwortlicher Aktuar Dr. Friedemann Lucius. Er löst damit Hartmut
Engbroks ab, der sich in den verdienten Ruhestand verabschiedet hat. Dr. Lucius ist Mitglied des
Vorstandes der HEUBECK AG.
Dr. Friedemann Lucius
tuar
Verantwor tlicher Ak
d
Persönliche Daten un
Studium
ment
Ehrenamtliches Engage
Instituts der
Vorstandsmitglied des
atischen
967 in Stade
Versicherungsmathem
• geboren am 4.10.1
AltersversorLehramt
Sachverständigen für
• 1. Staatsexamen für
rufsständiematik
gung e. V. (IVS), der be
an Gymnasien in Math
deutschen
schen Vertretung der
und Geschichte
ematik
Pensions­aktuare
• Promotion in Math
ausschusses
• Mitglied des Fach
r Deutschen
„Altersversorgung“ de
ng
. (DAV )
Beruflicher Werdega
Aktuarvereinigung e. V
Vorstands
ng der Fach • 2013 Mitglied des
• Mitglied der Leitu
atische
der HEUBECK AG
vereinigung „Mathem
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i
be
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der Arbeits­
• 2009 Geschäftsführe
Sachverständige“ bei
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bliche
Consulting Deutschlan
gemeinschaft für betrie
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de
er / Leiter
(aba)
• 20 05 Senior Manag
Altersversorgung e. V.
e
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Bereichs „Actuarial Em
icewaterPr
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be
Benefits Services“
houseCoopers AG
•
Sie haben 2014 offiziell die Aufgabe
des Verantwortlichen Aktuars für
uns von Herrn Engbroks übernommen. Wie haben Sie sich ins Arbeitsgebiet eingefunden und was waren
Ihre ersten Arbeitspakete?
1
2
Zunächst einmal habe ich mich sehr über den Vertrauensvorschuss gefreut, den mir die Kassen entgegengebracht haben. Ich bin erst 2013 als Vorstand
zu HEUBECK gekommen und war für die Geschäftsführung der Kassen somit ein Unbekannter. Über
die anstehenden Themen haben wir sehr schnell
zueinandergefunden. So haben wir gemeinsam mit
der Rheinischen Zusatzversorgungskasse die Durchführungsbestimmungen für die Berechnung des
Ausgleichsbetrags entwickelt, die am Ende Pate für
die Durchführungsbestimmungen der AKA-Muster­
satzung gestanden haben. 2014 stand die Überprüfung und Anpassung der Finanzierungssätze in der
umlagefinanzierten Pflichtversicherung an. Aktuell
arbeiten wir intensiv an Lösungen, um die Herausforderungen in den kapitalgedeckten Abrechnungsverbänden zu bewältigen, die der Niedrig­zins ver­ur­sacht.
Mir macht die Zusammenarbeit viel Freude, nicht zuletzt auch, weil nach meinem Empfinden die Chemie
auf der menschlich-persön­lichen Ebene stimmt.
Als Verantwortlicher Aktuar der kvw habe ich den
satzungsmäßigen Auftrag, die dauernde Erfüll­
barkeit der Verpflichtungen zu prüfen. Das hört
sich zunächst vielleicht unspektakulär an. Aber die
Leistungsversprechen, um die es geht, sind ja sehr
langfristig angelegt. Es geht darum, dass die zugesagten Renten ein Leben lang gezahlt werden, und
zwar unabhängig davon, wie die demografische
Entwicklung oder die Entwicklung der Kapitalmärkte
verläuft. D. h., ich muss den Blick weit in die Zukunft
richten – 40, 50 Jahre und mehr. Dabei können wir
die biometrischen Risiken, also die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Versicherten erwerbsunfähig werden oder versterben, ganz gut einschätzen.
Hier kommen mit den aktuellen HEUBECK-Richt­
tafeln bewährte Rechnungsgrundlagen zum Einsatz,
die insbesondere den Trend zur Verlängerung der
Lebenserwartung adäquat abbilden. In der Umlage­
finanzierung spielt vor allem die künftige Entwicklung
der Umlagen und Sanierungsgelder, die unmittelbar
an die Entwicklung der Entgelte und damit an die
Entwicklung des Versichertenbestandes gekoppelt
ist, eine entscheidende Rolle. Und in den kapital­
gedeckten Abrechnungsverbänden ist schließlich
die zukünftige Vermögensverzinsung maßgeblich.
Hier liegen angesichts des anhaltenden Niedrigzinses
im Moment die größten Herausforderungen. Denn
wenn die erwartete Verzinsung nicht erzielt wird,
müssen die fehlenden Zinserträge bei unveränderten Leistungen anderweitig ausgeglichen werden,
sonst geht die Rechnung nicht mehr auf. Insgesamt kommen auf die Beteiligten höhere Finan­
zierungskosten zu.
Sie erwähnen u. a. die Überprüfung und Anpassung der Finanzierungssätze in der umlagefinanzierten
Pflichtversicherung als eines Ihrer
ersten Arbeitspakete. Was genau
heißt das und wie gehen Sie da vor?
22 // Im Gespräch
3
Wie sind Sie zur Versicherungsmathematik und hier insbesondere auf das Thema Altersvorsorge
gekommen?
Der Berufsstand der Aktuare ist ja noch sehr jung;
die Deutsche Aktuarvereingung wurde 1994 im
Zusammenhang mit der Deregulierung des Lebensversicherungsmarktes gegründet. Als ich 1998 nach
Staatsexamen und Promotion meinen beruflichen
Einstieg bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers gewählt habe, hatte ich
keine Vorstellung vom Berufsbild des Aktuars. Aber
die Tätigkeit als Versicherungsmathematiker an den
Schnittstellen zu anderen Fachbereichen hat mich
vom ersten Tag an angesprochen. Mathematik war
schon immer mein Lieblingsfach, aber nur rechnen,
beweisen und modellieren war und ist mir zu einseitig. Versicherungsmathematische Berechnungen
sind kein Selbstzweck. Sie müssen in eine Sprache
übersetzt werden, die Nicht-Aktuare verstehen,
damit sie anschließend die richtigen Schlüsse ziehen
können. Meine Ansprechpartner bei den Unternehmen sind zum überwiegenden Teil Nicht-Aktuare,
sitzen in den Personalabteilungen, im Finanzbereich,
im Rechnungswesen oder bei den Kapitalanlegern.
Dafür zu sorgen, dass dort verstanden wird, was ich
rüberbringen will, ist jeden Tag eine neue Heraus­
forderung, aber genau darin liegt für mich der Reiz
meiner Tätigkeit. Und es gibt für mich nichts Schöneres als zu spüren, dass mein Rat wertgeschätzt
und mir Vertrauen entgegengebracht wird.
4
Was macht den Reiz der Versicherungsmathematik für Sie aus?
Die Mathematik ist klar und logisch, kennt kein Grau
in all seinen Schattierungen, sondern nur die Farben
schwarz oder weiß, sie kennt kein „kommt drauf
an“, sondern nur ein richtig oder falsch. Mathe­
matische Modelle helfen, Probleme auf ihren Kern
zu reduzieren. Sich in dieser Gedankenwelt zu
bewegen, macht einfach Spaß. Aber alle Modelle,
so komplex sie auch sein mögen, können die
Wirklichkeit nicht vollständig abbilden und stoßen
damit an ihre Grenzen. Da mag die Arbeit für den
Versicherungsmathematiker dann aufhören, für den
Aktuar fängt sie dort gerade an. Er muss sich mit
der Wirklichkeit befassen, mit den vielen Grautönen,
mit Ermessenspielräumen, mit Auslegungsfragen,
er muss abwägen und einschätzen, er muss Komplexität reduzieren und Transparenz herstellen, wo
die Dinge kompliziert und undurchsichtig sind.
5
Sie arbeiten für die HEUBECK AG
und sind dort auch Mitglied im
Vorstand. Was kennzeichnet die
HEUBECK AG?
Ich habe schon einige berufliche Wechsel hinter
mir, habe insgesamt 10 Jahre beim Wirtschafts­
prüfer gearbeitet und war, bevor ich zu HEUBECK
kam, Geschäftsführer eines Beraters für betriebliche
Altersversorgung, der Teil eines großen amerika­
nischen Beratungskonzerns ist. Dabei habe ich immer großen Wert darauf gelegt, dass mir die Arbeit
Freude macht. Auch an Managementauf­gaben habe
ich zunehmend Gefallen gefunden, vor allem an der
Personalarbeit. Es macht unheimlich Spaß, Mitarbeiter zu entwickeln und voranzubringen. Was ich
jedoch als belastend empfunden habe, war, wenn
sich die Managementtätigkeit darauf beschränkt,
Vorgaben einer Konzernzentrale im fernen Amerika
umzusetzen, und zudem zeitlich mit der Beratungstätigkeit in Konflikt gerät. Nach meinem Selbstverständnis möchte ich kein reiner „Executive“ im angelsächsischen Sinne sein. Ich muss immer meine
Wurzeln als Berater spüren, meine fachliche Verankerung als Aktuar. Diesen beruflichen Anspruch zu
leben, ist als Mitglied im Vorstand der HEUBECK AG
in idealer Weise möglich. Ich habe den Schritt noch
keinen Tag bereut, und das obwohl ich jeden Morgen
dafür von Ratingen im Norden Düsseldorfs nach Köln
fahren muss.
Foto: Historisches Rathaus, © Stadt Warendorf / Jürgen Fieber
6
Wie bewerten Sie die Leistungen
der Zusatzversorgung für die Beschäftigten des kommunalen öffent­lichen Dienstes im Vergleich zu
Leistungen der betrieblichen Alters­
versorgung in der Privatwirtschaft?
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist
tatsächlich etwas ganz Besonderes. Auch wenn mit
der Umstellung von der Gesamtversorgung auf das
Punktemodell 2002 zum Teil erhebliche Einschnitte
im Versorgungsniveau verbunden waren, können
sich die Leistungen im Vergleich zur Privatwirtschaft
immer noch sehen lassen. Viele Unternehmen
haben sich aufgrund der hohen Kostenbelastungen
und des komplexen rechtlichen Umfeldes leider
mittlerweile ganz aus der arbeitgeberfinanzierten
betrieblichen Altersversorgung zurückgezogen und
verweisen ihre Mitarbeiter auf den gesetzlichen
Entgeltumwandlungsanspruch. Im öffentlichen
Dienst ist das anders. Zudem wird die Zusatzversorgung für den Einzelnen angesichts der derzeitigen
Niedrigzins­phase immer wertvoller.
Vielen Dank für das Interview!
24
2014 / 15 – IM SCHNELLÜBERBLICK
DIE WICHTIGSTEN NEUIGKEITEN
Beamtenversorgung
DER PARTNER FÜR
DIE KOMMUNALE
FAMILIE IN
WEST­FALEN-LIPPE
•
•
•
•
Die Kommunalwahlen im Mai 2014 lösen in
Sachen Pensionsansprüche er­­heb­lichen Beratungsbedarf aus. Zahlreiche Kandi­daten und Amts­
inhaber fragen bei der kvw-­Beamtenversorgung
detailliert nach.
In Coesfeld und Olpe finden die ersten beiden
kvw-Regionalkonferenzen statt. Das neue Veranstaltungsformat findet bei den kommunalen
Entscheidungsträgern regen Zuspruch (siehe dazu
auch Seite 12 des vorliegenden Berichts).
Die Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten
in NRW erhöht sich, nachdem der Verfassungsgerichtshof die zuvor vorgesehenen „Nullrunden“
für verfassungswidrig erklärt hat.
Die kvw sind bei der Mitgliederversammlung
des Städte- und Gemeindebundes NRW in
Düsseldorf präsent.
Beihilfekasse
•
•
•
Auch 2014 bleiben die Umlagen in der kvwBeihilfe­umlagegemeinschaft stabil. Der Gemeinschaft gehören inzwischen über 140 Kommunen
und kommunale Einrichtungen an – mit weiterhin
steigender Tendenz.
Trotz des mehrwöchigen Poststreiks während
der Sommerferien 2015 gelingt es, die Beihilfe­
anträge zeitnah zu bearbeiten.
Das Projekt zur Einführung der neuen kommu­
nalen Abrechnungssoftware verläuft wie geplant. Voraussichtlich ab Mitte 2016 werden alle
Beihilfe­anträge damit bearbeitet.
Familienkasse
•
•
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
empfiehlt den Familienkassen des öffentlichen
Dienstes, einer Landesfamilienkasse beizutreten.
Das Kindergeld steigt in den Jahren 2015 und
2016 auf mindestens 190 Euro pro Kind.
Zusatzversorgung
•
•
•
•
Die Neufassung der Satzung
(kvw-S) wird im November
2014 veröffentlicht. Sie
steht u. a. auf unserer InterNeufassung der Satzung
netseite zur Verfügung.
www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/
Der Referentenentwurf
Betriebsrente/Rechtsgrundlagen
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der europäischen
Mobilitätsrichtlinie im Betriebsrentengesetz hat
Auswirkungen auf das Satzungsrecht der kvw.
Der Pflichtbeitragssatz im Abrechnungsverband II
(AV II) wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2016
um 1,1 Prozent auf 5,9 Prozent angehoben.
Dies ist für eine langfristig sichere Finanzierung
des kapital­gedeckten Abrechnungsverbandes
erforderlich.
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der
Länder vom 28.3.2015 enthält auch Regelungen
zur Zusatzversorgung. Die Auswirkungen auf die
Tarifverhandlungen der kommunalen Ebene sind
noch unklar.
en —
Ihre Pension in sicherteennveHrsänord gung
bei Ihrer kvw-Beam
2014 / 15
KVW-BEAMTENVERSORGUNG
für 526 Mitglieder
•
•
•
•
•
•
•
•
•
kostenlose Beratung rund um das Versorgungsrecht
Ausgleich von Versorgungsrisiken durch die Bildung von Finanzierungsgemeinschaften
Angebot neuer Finanzierungswege durch Kapitalbildung im kvw-Versorgungsfonds
Berechnung von Pensionsrückstellungen nach den Regelungen des NKFs
Entlastung der Mitglieder durch die Übertragung der Festsetzungsbefugnisse
kostenlose Schulungs- und Informationsveranstaltungen
Unfallfürsorgeleistungen für Beamtinnen und Beamte
Informationen über aktuelle Entwicklungen durch Rundschreiben
Abwicklung der Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel
für ca. 20.000 aktive Beamtinnen und Beamte
•
•
•
•
fachkundige Beratung
individuelle Berechnungen der erworbenen Pensionsansprüche
Auskünfte an Familiengerichte und an die gesetzliche Rentenversicherung
informativer Internetauftritt
für ca. 15.300 Pensionärinnen und Pensionäre sowie Hinterbliebene
•
•
•
•
•
kurzfristige Pensionsfestsetzungen
zuverlässige Auszahlungen der Pensionen von rund 527 Mio. Euro jährlich
fachkundige telefonische und persönliche Beratung
automatisches Krankenkassenmeldeverfahren
Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) beim Finanzamt
Foto: Prinzipalmarkt, © Presseamt Münster / Tilmann Roßmöller
Beamtenversorgung
26
Beamtenversorgung
28
AKTUELLES
Januar 2014
Die Grundsatzgruppe startet
Mai 2014
Kommunalwahlen
verursachen Beratungsbedarf
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Demokratie werden die Termine für die Kommunal­
wahlen und die Wahlen der Bürgermeister / Landräte
wieder harmonisiert. Viele Bürgermeister und Land­
räte nutzen die Möglichkeit, bereits im Jahre 2014
eine Wiederwahl anzustreben oder in den Ruhestand zu treten. Gut 40 Bürgermeister und Landräte
sind zum 1.6.2014 aus dem Amt ausgeschieden.
Rund um den Wahltermin ist das Expertenwissen
der kvw-Beamtenversorgung sehr gefragt.
November 2014
kvw beim Städte- und
Gemeindebund präsent
Die kvw präsentieren sich mit einem Messestand
auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
In der kvw-Beamtenversorgung nimmt die neu
gegründete Grundsatzgruppe unter der Leitung
von Maria Löbbel im Januar 2014 ihre Arbeit auf.
Zentrale Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Höhe
der Abfindungen zu berechnen, wenn Beamtinnen
und Beamte ihre Dienstherren wechseln. Bisher
liegt die Abfindungssumme aller Wechselfälle
bei rund 17 Mio. Euro.
Mai / September 2014
Foto: Spielende Kinder auf dem Stiftsplatz Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
Die Besoldung steigt
Die Bezüge der Beamten und Versorgungs­
empfänger steigen:
• Ab Januar 2014 erhalten die Empfänger der
Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 jeweils
2,95 Prozent und der Besoldungsgruppen
A 11 und A 12 jeweils 1 Prozent mehr.
• Ab Mai 2014 erhöhen sich die Bezüge in den
Besoldungsgruppen A 11 und A 12 nochmals um
0,3 Prozent und einen Sockelbetrag von 40 Euro.
• Ab September 2014 steigen die Gehälter in den
Besoldungsgruppen ab A 13 um 1,3 Prozent und
einen Sockelbetrag von 40 Euro.
Mai 2015
Verfassungsgerichtliches
Urteil zur Besoldung
Juli 2015
Kabinettsentwurf für neue
Beamtengesetze in NRW
Der Referentenentwurf des Kabinetts
zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW
enthält Neufassungen für das Landesbeamten-,
das Landesbesoldungs- und das Landesbeamtenversorgungsgesetz. Die Vorschläge sind u. a.:
1) Die Feuerwehrzulage soll wieder
ruhegehaltsfähig werden.
2) Beamte haben vom Jahr 2021 an
Anspruch auf eine Versorgungsauskunft,
wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben.
Das Bundesverfassungsgericht trifft eine richtungweisende Entscheidung zur Besoldung von
Richtern und Staatsanwälten. Sie enthält Kriterien,
an denen sich die Alimentation von Richtern und
Beamten künftig zu orientieren hat.
GESCHÄFTSVERLAUF
Die kvw-Beamtenversorgung
• berechnet und zahlt die Versorgungsleistungen für kommunale Beamte,
• berät und unterstützt ihre Mitglieder in Fragen des Beamtenversorgungsrechts.
1.Mitglieder
Im Jahr 2014 nutzten 526 Mitglieder unseren Service.
Für kreisangehörige Gemeinden ist die Mitgliedschaft
in den Versorgungskassen Pflicht. Freiwillige Mitglieder
sind alle Kreise, nahezu alle kreisangehörigen Städte,
einige kreisfreie Städte sowie sonstige Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Daneben können auch juristische Personen des privaten
Rechts beitreten, an denen überwiegend Gemeinden
oder Gemeindeverbände beteiligt sind oder die kommunale Aufgaben erfüllen. Die zentrale Abwicklung bietet
den Mitgliedern der kvw-Beamtenversorgung viele
Vorteile: Kostengünstig bündeln wir das erforderliche
technische und fachliche Know-how. Die kvw-Mitglieder bilden außerdem eine große Solidargemeinschaft.
Dadurch minimieren sie finanzielle Risiken.
Entwicklung der Versorgungsleistungen
und -fälle im Vergleich
170
Versorgungsleistungen
135
2.Leistungen
2014 betreute die kvw-Beamtenversorgung insgesamt
15.307 Pensionäre und Hinterbliebene. Die ausge­
zahlten Versorgungsleistungen stiegen um rund
6,22 Prozent auf 526,96 Mio. Euro. Sie beruhen auf
dem Beamtenversorgungsgesetz.
Versorgungsfälle
2000
2014
2.1.Ruhegehaltsempfänger
2.3.Bemessung der Sonderzahlung
2014 stieg die Zahl der Ruhegehaltsempfänger von 10.215 im Vorjahr auf 10.526. Im Laufe des Jahres kamen
694 hinzu, 383 verstarben bzw. schieden aus. Grundsätzlich entspricht dies einer normalen Altersentwicklung.
In NRW erhalten Ruhestandsbeamte in den
Besoldungsgruppen A1 bis A6 60 Prozent, in den
Besoldungsgruppen A7 bis A8 39 Prozent und in
den Besoldungsgruppen ab A9 22 Prozent ihrer
Dezemberbezüge als Sonderzahlung.
Gründe für den Eintritt in den Ruhestand
Personen
2013
gesetzliche Altersgrenze
erreicht
285
253
63. Lebensjahr
vollendet
99
127
ab dem 60. Lebensjahr
schwer­behindert
64
63
Einstweiliger Ruhestand,
Abwahl oder Ende der
Amtszeit
21
Dienstunfähig
Gesamt
108
577
2.4.Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung der Rentner
2014
Steigende Zahl durc
wahlen in N R W 2 h Kommunal­­
014
2.5.Unfallfürsorge
Im Jahr 2014 wurden 484 Dienstunfälle anerkannt.
Die kvw-Beamtenversorgung erbrachte im Rahmen
der Dienstunfallfürsorge Leistungen von insgesamt
rund 865.000 Euro für die betroffenen Beamtinnen
und Beamten sowie die Versorgungsberechtigten.
Überwiegend handelte es sich dabei um Wege­unfälle
und um Unfälle von Feuerwehrbeamten im Einsatz.
52
100
595
Im Berichtsjahr rechnete die kvw-Beamtenversorgung mit 49 Krankenkassen die Beiträge für die
Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner
ab: Sie überwies rund 8,57 Mio. Euro an die Krankenkassen und 600.000 Euro an die Pflegekassen.
von den
Dienst­unfähigen
waren
2013
2014
21
19
im 60. Lebensjahr und älter
42
37
im 55.–59. Lebensjahr
18
19
im 50.–54. Lebensjahr
14
9
im 45.–49. Lebensjahr
13
16
108
100
im 44. Lebensjahr und jünger
Dienstunfähig gesamt
Der Anteil der Beamten, die erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ist gegenüber
dem Vorjahr leicht von 44 Prozent auf 43 Prozent zurückgegangen. Bis 2013 ist die Zahl der Beamten, die
mit der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, noch kontinuierlich angestiegen. Grund
dafür dürfte neben dem Instrument der Altersteilzeit die Abschlagsregelung sein, die bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand greift. Etwa ein Sechstel der Beamtinnen und Beamten tritt vorzeitig wegen
Dienst­unfähigkeit in den Ruhestand. Das entspricht ungefähr dem Vorjahresniveau.
2.2.Hinterbliebenenversorgung
Ende 2014 erhielten 4.781 Hinterbliebene Leistungen von der kvw-Beamtenversorgung. Im Vorjahr waren
es 4.698. Es kamen 466 Hinterbliebene im Berichtsjahr hinzu, 383 verstarben. Die älteste Witwe war 105
Jahre, die jüngste 33 Jahre alt.
2.6.Versorgungsausgleiche
Bei Ehescheidung ist auch in der Beamtenversorgung ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Im
Jahr 2014 gab die kvw-Beamtenversorgung in 115
Fällen Auskünfte an Familiengerichte. Die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung erhielten Versorgungsausgleichsleistungen von insgesamt 4,24 Mio.
Euro, um Rentenanwartschaften von ausgleichs­
berechtigten Ehepartnern aufzubauen.
// IHR ANSPRECHPARTNER
ZUR BEAMTENVERSORGUNG
Ulrich Krumme
[email protected]
Tel. (0251) 591-3995
2.7.Nachversicherung
Sofern Beamtinnen und Beamte ohne Versorgungsberechtigung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung
durch Nachversicherung eine eigenständige Anwartschaft begründet. Im Berichtsjahr überwies die
kvw-Beamtenversorgung für 40 Personen, die zum
Teil bereits mehrere Jahre im Beamtenverhältnis
standen, insgesamt rund 1,2 Mio. Euro an die Träger
der gesetzlichen Rentenversicherung.
2.8.Betriebsrenten
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind ausgeschiedene Dienstordnungs­
angestellte oder Angestellte mit beamtenrechtlicher
Versorgungszusage nicht mehr nachzuversichern,
wenn sie vorzeitig ohne Versorgung aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Stattdessen erwerben
sie einen Anspruch auf eine Betriebsrente nach dem
Betriebsrentengesetz. Für 33 vorzeitig ausgeschiedene Angestellte berechnete die kvw-Beamten­
versorgung eine Betriebsrentenanwartschaft. Im
Rentenfall erbringt sie die Leistung.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
1.Finanzierung
Die Leistungen der kvw-Beamtenversorgung werden in einem Mischsystem aus Umlage und Erstattung finanziert. Dieses System ersetzt seit 2007 das bisherige ausschließliche Umlageverfahren. Dabei werden Versorgungsaufwendungen nach ihrer Vorhersehbarkeit unterschieden. Der Versorgungsaufwand von kalkulierbaren
Ereignissen, wie beispielsweise der Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze, wird seitdem im
Erstattungswege aufgebracht. Ein Risikoausgleich für nicht vorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise der
Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, findet dagegen in einem Umlageverfahren statt.
Beamtenversorgung
30
Entwicklung des Gesamtfonds­vermögens
(Kurswert) in Mio. Euro
500
wächst
In den letzten Jahren sonders stark.
die Einzahlungshöhe be
375
250
125
2008
2014
Eine Aufteilung in zwei Umlagegemeinschaften
gewährleistet dabei möglichst homogene Strukturen. Im Jahr 2014 zahlten die kreisangehörigen
Gemeinden und Städte rund 224,58 Mio. Euro,
die Kreise rund 90,06 Mio. Euro.
Welt fortzuführen, nach Möglichkeit diese aber
aufzustocken. Um die Finanzierungsbelastung aus
der Beamtenversorgung im Zeitablauf für die kommunalen Haushalte gleichmäßiger zu gestalten, ist
Vorsorge über den kvw-Versorgungsfonds möglich.
2.Versorgungsfonds
Flexible Einlage
ohne Vermittlungsgebühren
Mit Wirkung vom 1.1.2005 trat das Gesetz über
ein Neues Kommunales Finanzmanagement für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG
NRW) in Kraft. Es gibt zwar nach der Einführung
des NKFG NRW keine Verpflichtung, fungibles
Vermögen zur Abdeckung künftiger Pensionsverpflichtungen anzusammeln, nunmehr sollen aber die
Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert werden. Diesen Verpflichtungen sollen Aktiva
gegenüberstehen, die sicherstellen, dass diese
Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können.
Fraglich erscheint jedoch, ob diese Aktiva künftig
tatsächlich dem Zweck dienen können, Pensionsverpflichtungen zu finanzieren. Dann müsste die
Gemeinde willens und rein rechtlich sowie tatsächlich in der Lage sein, bei Bedarf diese Vermögens­
gegenstände zu veräußern. Ein Blick auf die Aktiv­
seite von Kommunalbilanzen zeigt jedoch, dass
eine Veräußerung, ohne die Aufgabenerfüllung
zu vernachlässigen, häufig nicht möglich ist oder
aber wegen fehlender Marktfähigkeit ausscheidet.
Man stelle sich beispielhaft nur den Verkauf einer
kommunalen Straße vor, weil Geld für die Beamten­
pensionen benötigt wird.
Es führt also kein Weg daran vorbei, zur Auszahlung von Beamtenpensionen über liquide Mittel zu
verfügen. Im Grundsatz ist es möglich, diese liquiden Mittel erst zum Auszahlungszeitpunkt über die
traditionellen kommunalen Einnahmen zu beschaffen. Das verursacht bei steigenden Belastungen
aus Beamtenpensionen im Zeitablauf steigende
Haushaltsbelastungen und damit unerwünschte
zeitliche Verteilungseffekte, die unter dem Stichwort
„Generationengerechtigkeit“ diskutiert werden.
Foto: Landschaft in der Bauerschaft Heller, Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
Die kvw empfehlen, mindestens die bisherigen
Pflichtzuführungen aus der kameralen Welt, die sogenannte Kanther-Rücklage, auch in der doppischen
Rund 260 Kommunen und kommunale Einrichtungen nutzen den Fonds bereits und sorgen so für
ihre zukünftigen Pensionszahlungen vor. Sie können
über die Höhe ihrer Einlagen flexibel entscheiden
oder auch die Einlagen wieder entnehmen. Es fallen
keine Abschluss- oder Verwaltungsgebühren an.
Rendite von durchschnittlich 4,7 Prozent
Das Fondsvermögen beläuft sich derzeit auf 534
Mio. Euro (Stichtag 31.7.2015). Die Rendite des
Versorgungsfonds lag in den letzten zehn Jahren,
die durch mehrere Finanzkrisen geprägt waren,
bei etwa 4,7 Prozent p. a.
Konservative Anlage
Die Kapitalanlage des kvw-Versorgungsfonds
orientiert sich an der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen (AnIVO). Die kvw verfolgen
bewusst eine eher konservative Anlagestrategie,
d. h., dass die Anlage bis zu maximal 35 Prozent
Risikokapital (z. B. Aktien oder hochverzinsliche
Anleihen) umfassen darf. Somit sind Risiken und
Chancen, eine verlässliche Rendite zu erwirtschaften, angemessen verteilt. Auch wird bei der Anlage
der für die Mitglieder treuhänderisch verwalteten
Mittel der Runderlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und
Gemeindeverbände vom 11.12.2012 angewendet.
// IHR ANSPRECHPARTNER
ZUM KVW-VERSORGUNGSFONDS
Ralf Lammerding
[email protected]
Tel. (0251) 591-5742
Beamtenversorgung
32
34
2014 / 15
KVW-BEIHILFEKASSE
Viele Mitglieder haben sich für einen Beitritt zur kvw-Beihilfekasse entschieden, um dadurch Personalkosten
zu sparen. Anschließend sind sie oft überrascht, dass vor allem die Gesamtaufwendungen für die Beihilfen
zurückgehen. Wesentlicher Grund dafür ist die sehr spezialisierte Bearbeitung bei den kvw.
Ein Beitritt zur kvw-Beihilfekasse bringt also eine doppelte Rendite: Die Mitglieder können sich stärker auf
den Dienst am Bürger konzentrieren – und sparen dabei sogar Geld.
Darüber hinaus können Kommunen und kommunale Einrichtungen in Westfalen-Lippe mit der 2011 gegründeten kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft ihre Spitzenrisiken im Bereich der Beihilfen abfedern und damit die
Verlässlichkeit ihrer Haushaltsplanungen steigern.
Ihre Vorteile
•
•
•
•
Einsparung von Beihilfeaufwendungen durch eine spezialisierte Sachbearbeitung
Entlastung von zeitaufwendigen Widerspruchs- und Klageverfahren
Absicherung von Spitzenrisiken durch die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft
automatisierte Geltendmachung von Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente
Unser Service
•
•
•
•
zeitnahe Festsetzung und tägliche Auszahlung der Beihilfen
fachkundige Beratung der Beihilfeberechtigten
Unterstützung der Mitglieder und Interessenten bei der Wahl des „passenden“ Refinanzierungsverfahrens
Informationen über aktuelle Entwicklungen auf www.kvw-muenster.de
Foto: Venusinsel vor dem Schloss Nordkirchen, © Gemeinde Nordkirchen
Beihilfekasse
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Kümm
Weiteres erled igen wir.
36
Dezember 2014
Januar 2015
Startschuss für neue
Abrechnungssoftware
Entscheidende Weichenstellung für die
kvw-Beihilfe­kasse: Mit einer neuen Software
berechnen wir zukünftig Beihilfen und zahlen
sie darüber auch aus. Die Einführung wird voraussichtlich im Juni 2016 abgeschlossen sein.
kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft:
Stabile Umlagesätze
In der Umlagegemeinschaft weisen die Zahlen für
das Wirtschaftsjahr 2014 weiterhin in Richtung Stabi­
lität: So liegt der Umlagesatz in der Umlagegruppe I
(Beamte und privatversicherte Angestellte ohne
AG-Zuschuss) mit 2.747 Euro 1,5 Prozent unter dem
Satz des Vorjahres, während er in der Umlagegruppe II
(Versorgungsempfänger) 7.249 Euro beträgt und damit lediglich um 2,4 Prozent höher ist als im Vorjahr.
März 2015
Juli / August 2015
Trotz Poststreiks im Serviceziel
Durch den Poststreik verzögert sich der Eingang
von Beihilfeanträgen bei den kvw teilweise um
bis zu vier Wochen. Erfreulicherweise gelingt
es der kvw-Beihilfekasse, das stark erhöhte
Antrags­aufkommen nach Streikende innerhalb d
­ es
Service­ziels zeitnah zu bearbeiten.
Informationsveranstaltung zur Umlage
Die mittlerweile schon traditionell jährlich
statt­findende Informationsveranstaltung zur
kvw-­Beihilfeumlagegemeinschaft bei den kvw
in ­Münster findet erneut reges Interesse in
der Region Westfalen-Lippe.
Zusätzlich haben auch Tarifbeschäftigte im Dienst
der Kommunen oder kommunalen Einrichtungen
in einigen Fällen einen ergänzenden Beihilfe­­-­
anspruch, sofern ihr Arbeitsverhältnis vor dem
1.1.1999 begründet wurde und weiterhin ununterbrochen fortbesteht.
Teilweise haben auch kommunale Einrichtungen mit
ihren (ehemaligen) Geschäftsführern, Vorständen
// kvw als Sachwalter
interkommunaler Solidarität
Ein besonders erfolgreiches Beispiel interkommu­
na­ler Zusammenarbeit stellen die kvw mit ihrer
Beihilfekasse dar. So können Kommunen und die
mit ihnen eng verwobenen kommunalen Einrichtungen in Westfalen-Lippe seit 1997 mit der Beihilfe­
kasse der kvw vereinbaren, dass diese anstelle des
kommunalen Dienstherrn oder Arbeitgebers die
sehr personal- und kostenintensive Beihilfesach­
bearbeitung wahrnimmt. Mittlerweile nutzen bei
weiterhin steigender Tendenz über 360 Kommunen
und kommunale Einrichtungen diese Chance.
Seit Juli 2011 haben die Kommunen darüber hinaus
die Wahl, die Beihilfen entweder „spitz“ mit den
kvw oder über die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft
abzurechnen. Mehr als 140 Kommunen und kommunale Einrichtungen haben sich dem Umlage-Abrechnungsverband angeschlossen.
Die Dienstleistungen der kvw-Beihilfekasse werden
als „Full-Service“ erbracht. Hierunter fallen ins­
besondere
•
•
•
•
•
•
GESCHÄFTSVERLAUF
Beihilfeleistungen gehören zur Fürsorgepflicht des
Dienstherrn. Die Beamtinnen und Beamten sowie
die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können eine ergänzende private Kranken­
versicherung abschließen. Gemeinsam decken die
Beihilfen und die Leistungen der Versicherung die
Krankheitskosten dann annähernd oder sogar vollständig ab.
// kvw als Erfolgsmodell
interkommunaler Zusammenarbeit
•
oder weiteren Bediensteten einen individualvertraglichen Anspruch auf Beihilfen nach der Beihilfen­
verordnung NRW vereinbart.
1.Interkommunale Zusammenarbeit
Städte, Kreise und Gemeinden praktizieren in vielen
Aufgabenbereichen erfolgreich eine interkommunale
Zusammenarbeit, um vorhandene Kompetenzen und
Einrichtungen gemeinsam kostensparend und effizient zu nutzen. Das Erfolgsmodell der interkommunalen Zusammenarbeit erfährt dabei angesichts des
demografischen Wandels, der häufig angespannten Haushaltslage und des rasanten technischen
Wandels eine zunehmend größere Bedeutung. So
„rentiert“ es sich z. B. für einzelne Kommunen nicht
immer, erheblich in bestimmte IT-Systeme zu investieren. Denn oft sind die eigenen hausinternen Fallzahlen zu gering für eine entsprechende Umstellung.
•
•
•
eine zeitnahe Bearbeitung der Beihilfeanträge
die tägliche Auszahlung der Beihilfen
die Erledigung von Kostenübernahmeerklärungen
die Prüfung von Heil- und Kostenplänen
der Direktversand der Bescheide an die Beihilfeberechtigten
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen
auf Wunsch eine vollständige Entlastung bei
Rechtsbehelfen
Einsparungen durch Rabatte auf Arzneimittel
nach dem AMNOG
eine konsequente Anwendung des Beihilfenrechts durch eine spezialisierte Sachbearbeitung
eine kompetente und vertrauliche Beratung.
Die qualitativ hochwertige Sachbearbeitung bei den
kvw zeigt sich bereits in den besonders kosten­
intensiven Bereichen Pflege und Zahnersatz. Denn
hier haben die kvw Spezialgruppen gebildet – ein
Alleinstellungsmerkmal unter den Beihilfestellen in
Nordrhein-Westfalen.
Durch den „Full-Service“ entlastet die kvw-Beihilfekasse die Kommunen vollständig von der Beihilfe­
bearbeitung, sei es durch die zeitnahe Bearbeitung
der Beihilfeanträge mit täglicher Auszahlung oder
durch die Vertretung in Verwaltungsstreitverfahren.
// kvw als interkommunaler Partner
mit modernen IT-Verfahren
Im Interesse ihrer kommunalen Partner ist es notwendig, dass die kvw-Beihilfekasse mit ihren mehr
als 80 Beschäftigten, einem Beihilfevolumen von
jährlich mehr als 130 Mio. Euro und über 180.000
erlassenen Bescheiden pro Jahr ihre IT-Verfahren
fortlaufend anpasst, ändert und modernisiert. Nur so
ist es möglich, die Beihilfen dauerhaft zu attraktiven
und möglichst stabilen Verwaltungskosten festzusetzen und auszuzahlen.
Beispiel: Neue Anwendungssoftware
Ab 2016 planen wir, Beihilfen mit einer neuen
Software abzurechnen und auszuzahlen. Die Abrechnung wird dann noch mehr auf die kommunalen
Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnitten sein.
Damit wird z. B.
•
•
eine zeitnahe Implementierung von Rechtsänderungen gewährleistet
die Übersichtlichkeit der erlassenen Beihilfe­
bescheide deutlich verbessert.
Beispiel: Rabatte auf Arzneimittel
Seit Anfang 2011 gewährt die Pharmaindustrie den
Beihilfeträgern nach dem Arzneimittelmarktneu­
ordnungsgesetz (AMNOG) Preisnachlässe für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Mit einer eigens
eingeführten Software machen wir die Rabatte
vollautomatisiert geltend und reichen sie an unsere
Beihilfemitglieder weiter.
Beihilfekasse
AKTUELLES
38
2.Mitgliederentwicklung
Zusammensetzung der Mitglieder nach Rechtsform
Die Beihilfekasse setzt für 365 Mitglieder die Beihilfen fest und zahlt diese direkt an die Berechtigten aus.
121
Städte
Sonstige Organisationen
Entwicklung Mitgliederzahlen
der Beihilfekasse
Anzahl der Beihilfeanträge
seit 2000 in Tausend
400
190
365
Mitglieder in 2014
57
Gemeinden
12
68
Kreise
Sparkassen
130
300
3.Leistungen
Im Wirtschaftsjahr 2014 hat die kvw-Beihilfekasse 187.978 Anträge mit einem Volumen von ca. 136 Mio.
Euro bearbeitet.
70
200
2000
2014
2000
Dabei bewilligte die
kvw-Beihilfekasse
Im Einzelnen entfielen in
der kvw-Beihilfekasse
in Mio. Euro
Anträge
2014
Für Beamte
75,87
126.847
Für Versorgungsempfänger
59,56
57.946
Für pflichtversicherte Angestellte
0,36
2.389
Für (privatversicherte) Angestellte ohne
Arbeitgeber-Zuschuss
0,20
252
Für Angestellte mit Arbeitgeber-Zuschuss
0,15
544
Beihilfekasse
107
40
AUSBLICK
Die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse können seit 2011 anstelle des Erstattungsverfahrens, bei dem die entstandenen Aufwendungen „spitz“ abgerechnet werden, das Umlageverfahren wählen.
Mit der Beihilfeumlagegemeinschaft bieten die kvw ein Produkt an, das die beiden zentralen Herausforderungen bei der Finanzierung der Beihilfen genau in den Blick nimmt: die Absicherung von Spitzenrisiken und
die Verlässlichkeit der Haushaltsplanungen.
Mehr als 140 Kommunen, Einrichtungen und Sparkassen haben sich mittlerweile der kvw-Beihilfeumlage­
gemeinschaft angeschlossen. Kostenintensive Spitzenrisiken gemeinschaftlich und solidarisch aufzufangen,
ist also für viele genau der richtige Weg. Denn unerwartete Kosten für eine schwere Erkrankung eines Beihilfeberechtigten könnten sonst den Haushalt schnell sprengen, eine Nachtragssatzung erforderlich machen
oder sogar zum Aufschieben notwendiger Investitionen führen. Deshalb gewinnt gerade im Beihilfenbereich
die Absicherung kaum kalkulierbarer Risiken zunehmend an Bedeutung.
Die kvw-Beihilfekasse hat mit ihrer Beihilfebearbeitung, der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft und der
automatisierten Geltendmachung der Rabatte auf Arzneimittel eine sehr hohe Akzeptanz als kommunaler
Partner in der Region Westfalen-Lippe. Durch die anstehende Umstellung auf die neue Anwendungssoftware geht die kvw-Beihilfekasse einen weiteren Modernisierungsschritt. Damit stellt sie sicher, auch
langfristig ein kompetenter, verlässlicher und wirtschaftlich handelnder Dienstleister für die Kommunen
und kommunalen Einrichtungen in Westfalen-Lippe zu sein.
Im Sinne ihrer Mitglieder und Berechtigten werden die kvw die eingehenden Beihilfeanträge weiterhin
zeitnah bearbeiten. Dies zu erreichen, ist gerade im Übergang auf eine neue Abrechnungssoftware eine
besondere Herausforderung.
Foto: Von Sendensche Kurie, Sitz der Verwaltung der Gemeinde Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
// Das Modell der kvw-Beihilfe­
umlage­gemeinschaft in Kürze
Die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft umfasst
alle Beihilfeaufwendungen der Mitglieder für ihre
Beamten und privatversicherten Angestellten ohne
Zuschuss nach § 257 SGB V mit einem beamten­
ähnlichen Beihilfeanspruch (Umlagegruppe I) sowie
alle Beihilfeaufwendungen für ihre Versorgungsempfänger (Umlagegruppe II). Die Mitglieder treten
der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft mit allen
Berechtigten bei. Ausnahme Bestandsfälle: Nicht
berücksichtigt werden Beihilfeberechtigte, wenn sie
inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen
in den letzten drei Haushaltsjahren vor dem Beitritt
eines Mitglieds in die Umlagegemeinschaft Beihilfe­
leistungen von über 30.000 Euro jährlich erhalten haben. Die Beihilfen für diesen Personenkreis werden
weiterhin im Wege der Erstattung abgerechnet.
So werden die Mitglieder der kvw-Beihilfeumlage­
gemeinschaft vor hohen Kosten aus bereits existierenden Bestandsfällen neu hinzukommender
Mitglieder geschützt.
Gleiches gilt für die in der Satzung der Kommunalen
Versorgungskassen Westfalen-Lippe verankerte
Ausgleichsverpflichtung, die Neumitglieder mit überdurchschnittlich hohen Beihilfeaufwendungen der
Gesamtheit ihrer Berechtigten zur Sicherung stabiler
Umlagesätze zu leisten haben.
Die Mitglieder zahlen für jeden Berechtigten monatliche Abschläge auf den zu erwartenden Beihilfe­
aufwand und die Verwaltungskosten. Zur Sicherung
der Liquidität erheben die kvw einen Zuschlag von
3 Prozent. Die Mitgliedschaft wird zunächst für
5 Jahre begründet und ist dann kündbar.
Meldeschluss für die Mitgliedschaft in dem
Abrech­nungsverband ist jeweils der 31.7. für das
kommende Wirtschaftsjahr. Ein unterjähriger
Beitritt ist nicht möglich.
Die Umlagesätze im Wirtschaftsjahr 2014
inkl. Verwaltungskosten:
// Umlagegruppe I: 2.747,24 Euro
// Umlagegruppe II: 7.248,95 Euro
// IHR ANSPRECHPARTNER
ZUR BEIHILFEUMLAGEGEMEINSCHAFT
Ulrich Kleyboldt
[email protected]
Tel. (0251) 591-6851
Beihilfekasse
4.Finanzierung
42
üchern —
Alles in trockenen Tkv
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F
w
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n
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Kinderge
2014 / 15
KVW-FAMILIENKASSE
Seit dem Jahr 2007 haben sich bereits zum 31.7.2015 82 kommunale Körperschaften aus Westfalen-Lippe
dafür entschieden, das Kindergeld in der Landesfamilienkasse der kvw zentral bearbeiten zu lassen.
Mitglieder können alle Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige kommunale Körper­
schaften, kommunale Anstalten oder Stiftungen aus Westfalen-Lippe werden.
Eine Übertragung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Ihre Vorteile
•
•
•
•
•
•
Entlastung in einem komplexen Aufgabenbereich, der keine kommunale Kernkompetenz darstellt
Freistellung von neuen gesetzgeberischen Anforderungen (z. B. Steuer-ID-Kontrollverfahren)
hohe Rechtssicherheit durch Spezialisierung
Dienstleistungen aus einer Hand
planbare Verwaltungskosten durch einen seit Beginn der kvw-Familienkasse im Jahr 2007
bis heute unveränderten Festpreis von 40 Euro pro Kind und Jahr
keine Personal- und Fortbildungskosten vor Ort
Unser Service
•
•
•
•
•
•
•
•
abschließende Bearbeitung aller Kindergeldfälle
Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren
Übernahme aller Meldepflichten
Auszahlung direkt an die Berechtigten
kurze Bearbeitungszeiten durch moderne Software
Beratung der Kindergeldberechtigten
Informationen über aktuelle Entwicklungen via Rundschreiben
informativer Internetauftritt
Foto: 1500-jährige Femeiche, © Gemeinde Raesfeld / RGN
Familienkasse
Die kvw-Familienkasse ist eine von vier Landesfamilienkassen im Land Nordrhein-Westfalen. Die Fach­
aufsicht über die Familienkassen und damit auch über die kvw-Familienkasse übt das Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) aus. Das BZSt stellt bei seinen Fachprüfungen regelmäßig fest, dass die Kindergeldbearbeitung in kleinen Familienkassen äußerst verwaltungsaufwendig und kostenintensiv ist, und empfiehlt daher
ausdrücklich, u. a. die Landesfamilienkasse mit der Wahrnehmung der Aufgabe zu beauftragen.
44
AKTUELLES
Mai 2015
Wechsel in der
Sachbereichsleitung
Kindergelderhöhung
Der Bundesrat stimmt im Juli 2015 der zum Januar
2015 rückwirkenden Kindergelderhöhung von vier
Euro pro Kind und Monat zu. Die kvw-Familienkasse zahlt die erhöhten Kindergeldbeträge ab
Oktober 2015 aus. Im Rahmen der Nachberechnung müssen über 1.000 Kindergeldfälle manuell
überprüft werden. Ab 2016 steigt das Kindergeld
dann um weitere zwei Euro für jedes Kind.
Erstmals seit Bestehen der kvw-Familien­­kasse wechselt die Sachbereichsleitung.
Der bisherige Sachbereichsleiter,
Wilfried Preising, verabschiedet sich nach
über 40-jährigem Dienst in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin ist seit dem
1.6.2015 Verena Eickelmann.
Prüfung der Fachaufsicht
Im Rahmen der Fachaufsicht wird
die kvw-Familien­kasse im Mai 2015
vom Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) geprüft. Das BZSt bescheinigt der kvw-­Familienkasse eine
„hohe Bearbeitungsqualität“.
GESCHÄFTSVERLAUF
Das stetige Wachstum der kvw-Familienkasse hat sich weiter fortgesetzt.
Sowohl 2014 als auch 2015 sind jeweils 3 Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen hinzugekommen. Aktuell zum Stichtag 31.7.2015 nehmen
82 Mitglieder die Leistungen der kvw-Familienkasse in Anspruch. Größtes
Mitglied ist weiterhin der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Der Grund für das große Interesse liegt auf der Hand: Die Kommunen
stellen sich angesichts der strukturell schwierigen Haushaltslage neu
auf und suchen nach anderen Lösungsansätzen für eine effiziente Aufgabenerledigung. Immer komplexer werdende Rechtsanwendung und
IT-Verfahren stellen die Kommunen vor große Herausforderungen.
Deshalb ergreifen zunehmend mehr Gemeinden die Chance, die
Kindergeldbearbeitung an die kvw-Familienkasse abzugeben. Dort
können Anträge im Zweifel spezialisierter, schneller und kostengünstiger erledigt werden als vor Ort.
AUSBLICK
Immer mehr Kommunen in Westfalen-Lippe
übertragen der kvw-­
Familienkasse ihre Kinder­
geldbearbeitung. Die kvw-­
Familienkasse kann mit attraktiven Verwaltungskosten von
40 Euro je Kindergeldfall, hoher
Kompetenz und Qualität der
Ergebnisse überzeugen.
Bis Herbst 2016 wird deutschlandweit das Steuer-ID-Kontrollverfahren in drei Schritten eingeführt. Die
kvw-Familienkasse wird im Mai 2016
an das Verfahren angebunden werden.
Bereits jetzt rüstet sie sich für dieses
aufwendige Verfahren.
Die kvw-Familienkasse bleibt damit Ihr
kompetenter Ansprechpartner rund um das
Thema Kindergeld.
// IHRE ANSPRECHPARTNERIN
ZUM KINDERGELD
Verena Eickelmann
[email protected]
Tel. (0251) 591-4768
Foto: Blick auf das Stevertal, Bauerschaft Nottuln-Uphoven,
© Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
Familienkasse
Oktober 2015
46
te.
en
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B
w
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d
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m
—
Im Alter bestens versorgt
2014 / 15
KVW-ZUSATZVERSORGUNG
KVW-BETRIEBSRENTE
für 851 Mitglieder
•
•
•
•
•
kostengünstige Umsetzung der Pflichtversicherung
telefonische und persönliche Beratung
kostenlose Schulungsveranstaltungen
regelmäßige Information über aktuelle Entwicklungen durch Newsletter und Rundschreiben
Informationsveranstaltungen bei den Mitgliedern
für 363.249 Versicherte
•
•
•
telefonische und persönliche Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung
jährlicher Versicherungsnachweis über die erworbenen Anwartschaften
informativer Internetauftritt mit Rentenrechner
•
•
•
•
Rentenfestsetzung innerhalb von zwei Wochen
jährliche Rentenerhöhung
telefonische und persönliche Beratung
zuverlässige Rentenzahlungen von rund 359 Mio. Euro
(Summe aller Leistungsaufwendungen inklusive Überleitungen)
Foto: Burg Hülshoff, © Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung / Harald Humberg
Betriebsrente
für 82.784 Rentnerinnen und Rentner
48
AKTUELLES
November 2014
Mutterschutzzeiten
Die tarifvertragliche Vorgabe, Mutterschutzzeiten
auch rückwirkend neu zu berechnen, ist äußerst
komplex. Im Sinne einer klar strukturierten
Vorgehens­weise bearbeiten wir zunächst die Fälle,
bei denen bereits Rentenleistungen gezahlt werden.
Danach werden wir uns mit allen Fällen beschäftigen, bei denen die Mütter noch aktiv versichert
sind. Deutlich ist jedoch bereits jetzt, dass die
Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten ein jahrzehntelanges Thema für uns sein wird, da Anträge
auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten auch
zukünftig noch bis zum Renteneintritt und darüber
hinaus gestellt werden können. Dies müssen wir
fachlich und technisch sicher abbilden. Die Tarifvertragsparteien haben uns hier eine Regelung
vorgegeben, die für die Betroffenen in finanzieller
Hinsicht – wenn überhaupt – eher geringe Auswirkungen hat, da sich die Erhöhungen der Betriebsrentenanwartschaften in der Regel nur im Cent-­
Bereich bewegen. Die Regelung produziert jedoch
immense Verwaltungskosten, weil auf Antrag
Renten neu berechnet, Startgutschriften indivi­duell
angepasst und bei zwischenzeitlichen Kassen­
wechseln der Versicherten bzw. Rentne­­r­innen
Überleitungen korrigiert werden müssen.
Überleitungen
Die Einrichtungen der kommunalen und kirchlichen
Zusatzversorgung haben einen wichtigen gemeinsamen Grundsatz: Bei einem Arbeitgeberwechsel
innerhalb des öffentlichen und kirchlichen Dienstes
in Deutschland sollen dem Versicherten möglichst
keine Nachteile entstehen. Wenn mit diesem Arbeitgeberwechsel auch ein Wechsel der Zusatzversorgungskasse verbunden ist, werden die bis dahin erworbenen Anrechte übertragen (Einzelüberleitung).
Die damit verbundenen finanziellen Lasten werden
zwischen den beteiligten Kassen ausgeglichen. So
erhalten die Beschäftigten im Rentenfall die Leistungen aus einer Hand. Ist die Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder (VBL) betroffen, werden die
bisherigen Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt. Hier müssen die Versicherten im Rentenfall
bei beiden Kassen einen Antrag stellen. In beiden
Fällen werden die bereits erworbenen finanziellen
Anrechte der Versicherten gewahrt.
Eheversorgungsausgleich
Das Gesetz über den Versorgungsausgleich
(VersAusglG) ist am 1.9.2009 in Kraft getreten.
Es regelt den nach deutschem Familienrecht bei der
Scheidung stattfindenden Ausgleich der während
der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine
Alters- und / oder Erwerbsminderungsrente der ehemaligen Ehepartner im Sinne einer gemeinsamen
Lebensleistung. Nach diesem neuen Recht wird
eine sogenannte interne Teilung vorgenommen. Das
heißt, alle Ansprüche werden in dem System geteilt,
in dem sie erworben wurden. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte begründet damit ein eigenes Anrecht.
Das geschieht auch in der Zusatzversorgung. Die
kvw-Zusatzversorgung ermittelt bei entsprechender
Antragstellung durch die Gerichte die in der Ehezeit
erworbenen Versorgungspunkte, rechnet diese in
einen Kapitalwert um und eröffnet nach Teilung und
Abzug der hälftigen Teilungskosten für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein eigenes Versorgungspunktekonto. Ein Ausgleich über die Konten
der gesetzlichen Rentenversicherung findet nicht
mehr statt. Die Problematik der Vergleichbarkeit der
Anrechte und der Umgang mit unterschied­lichen
gesetzlichen Grundlagen entfallen damit.
Februar 2015
Erhöhung des Pflicht­beitrages im AV II
Auf Grundlage der versicherungsmathematischen
Prognoseberechnungen zur weiteren Entwicklung
des Finanzbedarfs im Abrechnungsverband II­
(AV II) und auf dringende Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars wird in einem ersten Schritt
ab dem 1.1.2016 der bisherige Pflichtbeitragssatz
um 1,1 Prozent auf 5,9 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte angehoben. Dieser Schritt
erweist sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzins­
phase und der weiteren biometrischen Entwicklung
als erforderlich, um die zukünftig entstehenden
Betriebsrentenanwartschaften auskömmlich finanzieren zu können. Die kvw-Zusatzversorgung folgt
hier einem Handlungsdruck, dem sich aktuell die
Verantwortlichen der Versorgungseinrich­tungen
deutschlandweit stellen müssen. Ohne diesen
Schritt kann die langfristige Finanzierung des AV II
nicht mehr sichergestellt werden.
Im Rahmen der Neufassung wird die kvw-S an die
Vorschriften des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit angepasst. Darüber hinaus wurde die sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen
umgesetzt. Für unsere Mitglieder sind die Änderungen in den §§ 13 und 14 kvw-S von besonderer
Bedeutung. In § 13 kvw-S wird nun geregelt, dass
kommunale Fraktionen zukünftig nur noch Mitglied
im Abrechnungsverband II werden können. Zudem
enthält § 13 kvw-S nun eine Auflistung mit den
Informationspflichten der Mitglieder bei Veränderungen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen. Nach
§ 14 Abs. 4 kvw-S kann die kvw-Zusatzversorgung
das Mitgliedschaftsverhältnis kündigen, wenn
ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Anmeldung
sämtlicher der Versicherungspflicht unterliegen­
den Beschäftigten nicht nachkommt. Dieses
außerordentliche Kündigungsrecht ist Folge des
BGH-Urteils vom 8.4.2014. Die kvw-Satzung und
Durchführungsvorschriften stehen auf unseren
Internetseiten unter www.kvw-muenster.de
zum Download bereit.
März 2015
Tarifabschluss für die
Beschäftigten der Länder
April 2015
Europäische Mobilitätsrichtlinie
– Referentenentwurf
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat am 16.4.2015 einen Referenten­
entwurf zur Umsetzung der europäischen Mobilitätsrichtlinie in das deutsche Betriebsrentengesetz
vorgelegt. Für die Zusatzversorgung von Bedeutung ist die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen.
Diese entspricht in unserem auf dem Tarifvertrag
beruhenden Satzungsrecht der Wartezeit und wird
von 60 auf 36 Monate reduziert. Die Neu­regelung
wird erst ab 2018 Gültigkeit entfalten.
Die Einigung der Tarifvertragsparteien am 28.3.2015
umfasst auch Regelungen zur Zusatzversor­gung.
Die Anpassungen erfolgen dabei ausschließlich auf
der Finanzierungsseite. Unangetastet bleibt damit
die Leistungsseite mit allen Vorgaben des Punktemodells. Bemerkenswert sind die fast
10-jährige Laufzeit bis Ende 2024 sowie die Einigung,
mittelfristig keine Bonuspunkte auszuschütten. Die
zentralen Ergebnisse umfassen weiterhin die schrittweise Anhebung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage im Abrechnungsverband West
um insgesamt 0,4 Prozent. Für den Abrechnungsverband Ost erfolgt eine Erhöhung des Eigenanteils
in drei Schritten. Ab dem 1.7.2017 wird sich diese
auf 4,25 Prozent belaufen. Unklar ist noch, welche
Bedeutung dieser Abschluss für die Tarifverhand­
lungen auf der kommunalen Ebene entfaltet.
Betriebsrente
// Wichtige Themen der Zusatz­versorgung
Neufassung der Satzung (kvw-S)
50
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR IHRE BESCHÄFTIGTEN
IN GUTEN WIE IN ANDEREN ZEITEN –
IHRE ZUSATZVERSORGUNG IST DA
Ihr Auftrag steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. In Ihrem Auftrag stellen wir nicht nur eine betriebliche Alters­versorgung zur Verfügung, sondern begleiten Ihre Beschäftigten mit unserer umfassen­
den Dienstleistung über die einzelnen Lebens­phasen hinweg. Damit unterstützen wir aktiv Ihre
Personalarbeit. Willkommen bei der kvw-Zusatzversorgung!
Zusammensetzung der Mitglieder nach Rechtsform und Abrechnungsverbänden (AV I und AV II)
AV I
AV II
Kommunen und Kommunalverbände
173
0
Zweckverbände
kvw-Beratungstag
Wir kommen zu persönlichen
Beratungsgesprächen zu Ihnen
ins Haus, um Ihren Beschäftigten
Rede und Antwort zu stehen.
Heirat
Mit der Gründung einer Familie steigt der
Vorsorgebedarf und damit auch der Wunsch,
Risiken stärker abzusichern. Unsere PlusPunktRente bietet die Möglichkeiten.
60
3
Sparkassen
Geburt eines Kindes
Die möglichen 36 Monate Elternzeit
für jedes Kind werden im Rahmen
der Betriebsrente mit einer sozialen
Komponente finanziell abgefangen.
61
Sonstige juristische Personen des öffentl. Rechts
44
Erwerbsminderung
Durch einen Anspruch auf eine Erwerbs­
minderungsrente in der Deutschen Rentenversicherung entsteht auch in der betrieb­
lichen Altersversorgung ein Rentenanspruch.
Wechsel des Arbeitsplatzes
Scheidung der Ehe
Im Rahmen des Eheversorgungs­
ausgleiches unterstützen wir den
notwendigen Prozess der Gerichte
zur Klärung der Ansprüche und setzen diese in unserem System um.
Die bereits erworbenen Ansprüche in
der betrieblichen Altersvorsorge bleiben
unverändert bestehen oder werden
gegebenenfalls auf eine andere Versorgungseinrichtung übertragen.
kvw-Infoveranstaltung
38
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts
414
60
Die neuen Regelungen der Deutschen
Rentenversicherung (seit 2014) für
eine abschlagfreie Rente, die bereits
mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch
genommen werden kann, werden nach
aktueller Rechtslage auch in der betrieblichen Altersversorgung umgesetzt.
752
101
Hinterbliebenen­
versorgung
Die Familien unserer Versicherten und Rentner werden durch
unsere Witwen- / Witwer- und
Waisenrenten finanziell gestützt.
Altersrente
Alle Informationen und notwendigen Unterlagen zum Thema
stellen wir Ihnen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung:
www.kvw-muenster.de/Arbeitgeber/Betriebsrente
Bei Fragen zu Anträgen oder zum Prozess allgemein
sprechen Sie uns gerne an!
www.kvw-muenster.de/
Arbeitgeber/Betriebsrente
Foto: Blick von den Baumbergen auf Nottuln und die münsterländische Parklandschaft, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
Betriebsrente
Summe
Rente mit 63
Gerne besuchen wir auch Ihr Haus
um zum Beispiel im Rahmen
einer Personal­versammlung über
die betriebliche Alters-­­
ver­­sorgung zu informieren.
0
52
GESCHÄFTSVERLAUF
Verteilung der Versicherten und Rentner auf die Rechtsformen der Mitglieder
1.Mitglieder
Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-­
Lippe (kvw-Zusatzversorgung) ist die betriebliche
Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Westfalen-Lippe.
sorgt. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten
mit unserer PlusPunktRente freiwillig versichern. Betriebsrente und PlusPunktRente zusammen bieten
eine umfassende Versorgung.
851 Mitglieder betreuten wir 2014 (847 in 2013) in
allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Die Beschäftigten der Mitglieder werden bei der
kvw-Zusatzversorgung pflichtversichert.
Die rechtliche Struktur unserer Mitglieder weist einen
Überhang im Bereich der privatrechtlichen Organi­
sationen auf. Wenn wir die Zahl der Versicherten und
Rentenempfänger ins Verhältnis zu den Mitgliedern
setzen, wird jedoch deutlich, dass der größte Teil der
Beschäftigten immer noch im kommunalen Bereich
und im Bereich der Zweckverbände liegt.
Neben der gesetzlichen Rente erhalten sie im Alter
oder bei Erwerbsminderung eine Betriebsrente. Im
Todesfall sind die Hinterbliebenen zusätzlich ver-
Rechtsform
Beitragsfrei
Versicherte
Kommunen und
Kommunalverbände
Pflicht­
versicherte
Leistungs­
empfänger
Gesamt
74.941
79.130
47.587
201.658
1.293
1.597
674
3.564
18.617
23.182
9.606
51.405
Sonstige juristische Personen
des öffentlichen Rechts
6.674
6.705
1.892
15.271
Sonstige juristische Personen
des privaten Rechts
87.278
69.221
21.355
177.854
Zweckverbände
Sparkassen
Foto: Blick von den Baumbergen auf Nottuln-Schapdetten im Winter, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
190
Pflichtversicherte
155
2.Leistungen
Die kvw-Zusatzversorgung übernimmt für ihre
Mitglieder die tarifvertragliche Verpflichtung zur
Versorgung der Beschäftigten. Mit diesem Service
entlasten wir die Mitglieder von zusätzlichem Zeit-,
Sach- und Personalaufwand. Im Leistungsfall zahlt
die kvw-Zusatzversorgung die Renten im eigenen
Namen aus. Unsere Mitglieder unterstützen wir
auch bei der Betreuung der aktiv Beschäftigten,
beispielsweise durch Fortbildungen in der Personalsachbearbeitung.
2.1.Öffentlichkeitsarbeit
Unseren Mitgliedern bieten wir ein umfangreiches
Angebot unterschiedlicher Leistungen an. Einer
seit Jahren konstant hohen Nachfrage erfreuen
sich unsere Seminare, in denen wir verständlich
alles Wissenswerte rund um die Pflicht- und die
Freiwillige Versicherung vermitteln. Wir freuen
uns, dass unsere Veranstaltungen weiterhin stark
nachgefragt werden, und über die sehr positiven
Rückmeldungen.
120
85
Rentenempfänger
2000
2014
Betriebsrente
Zahl der Pflichtversicherten und Rentenempfänger
(AV I und AV II) seit 2000 in Tausend
54
Informations­
veranstaltungen
Wir sind zu 33 Mitgliedern gereist und
haben unsere Versicherten im Rahmen
von Informationsveranstaltungen, die
zum Teil in Personalversammlungen eingebunden waren, in ein- bis zweistündigen Vorträgen ausführlich über die betriebliche Altersversorgung bei
der kvw-Zusatzversorgung informiert. Hier haben wir auf Wunsch auch besondere Themen eingebunden.
Rund 2.000 Versicherte erhielten so die neuesten Informationen über die Betriebsrente und die PlusPunktRente.
Wir bieten ganzjährig Seminare zu den Kernthemen Versicherungs- und Leistungsrecht sowie Meldewesen
an. Beide Themenbereiche gliedern wir in Schulungen für Einsteiger und für erfahrene Sachbearbeiter, sodass die Inhalte auf die beiden Zielgruppen entsprechend abgestimmt sind. Für Einsteiger bzw. zur generellen Auffrischung der Themen bieten wir ein umfassendes Basisseminar Zusatzversorgung. Die Intensiv­
seminare dienen der Vertiefung spezieller Themen. Dadurch, dass wir die Teilnehmerzahlen je Seminar auf
eine kleine Gruppe begrenzen, bleibt genügend Raum, um individuelle Fragen zu klären und sich persönlich
auszutauschen. Wir stocken unser Seminarangebot flexibel auf, wenn für bestimmte Themen mehr Nach­
frage besteht als gedacht. So stellen wir sicher, den Bedarf aller Interessierten decken zu können.
In der Regel finden unsere Seminare im kvw-Gebäude in Münster statt. Wir bieten aber auch die Möglichkeit,
ein Seminar vor Ort in den Räumlichkeiten unserer Mitglieder durchzuführen. 2014 haben an 15 Seminar­tagen
200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung an unseren
Veranstaltungen teilgenommen. Bei vier unserer Mitglieder waren wir vor Ort und haben mit den Beschäftigten
der Personalabteilung direkt an ihrem Arbeitsplatz
intensiv die relevanten Themen bearbeitet.
// IHRE ANSPRECHPARTNERIN
ZU SEMINAREN
Das aktuelle Seminarprogramm finden Sie auf
Heidrun Kreienschulte
unserer Internetseite im Bereich Veranstaltungen.
[email protected] Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Heidrun
Tel. (0251) 591-4957
Kreienschulte.
res­se melden Sie sich bitte bei Melanie Hänsel.
Beratungstage
Unser Service
Mit unseren Beratungstagen bieten wir unseren
Mitgliedern und Versicherten einen besonderen
Vor-Ort-Service. Wir reisen mit einem mobilen Büro
zu unseren Mitgliedern, um dort interessierte Ver­
sicherte individuell zur PlusPunktRente und zur
Zusatzversorgung zu beraten. Im Jahr 2014 führten
wir 15 Beratungstage durch. Rund 150 Versicherte
nahmen dieses Angebot wahr. Die Resonanz war
bei allen Beteiligten durchweg positiv.
Auf der kvw-Internetseite haben wir den Service für
Sie eingerichtet, im Bereich Arbeitgeber / Betriebsrente / Veranstaltungen alle Angebote auch online
zu nutzen. Sie können sich nicht nur über alles
informieren, sondern direkt zu unseren Seminaren
anmelden, einen Beratungstag anfragen oder Informationsmaterial bestellen.
Gerne beraten wir auch Ihre Beschäftigten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Markus Stuckstette.
// IHR ANSPRECHPARTNER
ZU BERATUNGSTAGEN
inarprogramm
Das aktuelle Sem serer Internetseite
finden Sie auf un staltungen.
im Bereich Veran
www.kvw-muenster.de/
Arbeitgeber/Betriebsrente/
Veranstaltungen
Markus Stuckstette
[email protected]
Tel. (0251) 591-4766
Betriebsrente
Seminare für Personalsachbearbeiterinnen
und Personalsachbearbeiter
Zusätzlich haben wir im Herbst 2014 gemäß dem 2-jährigen Turnus unsere Tagung für Personal- und
Betriebs­räte angeboten. Über 300 Vertreter der Beschäftigten unserer Mitglieder informierten sich in den
Veranstaltungen über die aktuellen Themen der
betrieblichen Altersversorgung. Die LWL-Museen in
// IHRE ANSPRECHPARTNERIN
Münster, Dortmund und Dalheim haben uns wieder
ZU INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN
als Gäste ihre Türen geöffnet und einen perfekten
Melanie Hänsel
Rahmen für den regen Austausch geboten.
[email protected]
Tel. (0251) 591-4483
Gerne besuchen wir auch Ihre Einrichtung. Bei Inte­
56
2.2.Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung
Die kvw-Zusatzversorgung bietet ihre Leistungen in zwei Abrechnungsverbänden an. In jeweils einem
Abrechnungsverband werden Mitglieder zusammengefasst, die die Leistungen für ihre Beschäftigten in
gleicher Weise finanzieren. Unsere Abrechnungsverbände (AV) sind:
•
•
Jährlich aktueller Punktestand
Entwicklung der Rentenlastquote (AV I)
seit 2000 in Prozent
Die zusätzliche Altersversorgung wird immer wichtiger. Den Überblick über die eigene Zusatzversorgung erleichtert das klar strukturierte Punktemodell
der kvw. Es informiert die Beschäftigten in verständlicher Form über ihre bislang erreichte Anwartschaft
auf Betriebsrente. Die kvw erhöhen die Transparenz,
indem sie allen Beschäftigten jährlich ihren Versicherungsnachweis senden. So können die Beschäftigten in jedem Jahr entscheiden, ob sie mit ihrem
aktuellen Punktestand zufrieden sind oder ob eine
zusätzliche Absicherung – beispielsweise mit der
PlusPunktRente – sinnvoll oder notwendig ist.
48
der AV I – unser Klassiker für die Pflichtversicherung, der durch Umlagen und Sanierungsgelder finanziert wird.
der AV II – besonders interessant für neue Mitglieder. Er ist der kapitalgedeckte Abrechnungsverband der kvw.
Die beiden Abrechnungsverbände unterscheiden sich lediglich in der Art der Finanzierung. Die entstehenden
Rentenanwartschaften für die Versicherten sind dagegen gleich hoch.
44
Altersstruktur der Pflichtversicherten AV I
Rentenleistungen
2014 betreuten die kvw 82.435 Rentnerinnen und
Rentner. Das sind 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Davon waren 66.216 selbst bei den kvw versichert,
15.440 Witwen oder Witwer und 779 Waisen.
2.343
14.739
bis 20 Jahre
über 60 Jahre
25.167
20–29 Jahre
2000
172.848
54.030
Pflichtversicherte in 2014
2014
30.147
30–39 Jahre
50–59 Jahre
Betriebsrente
46.422
40–49 Jahre
2.2.1. Abrechnungsverband I (AV I)
Versicherte
Im Berichtsjahr ist die Zahl der Pflichtversicherten auf 172.848 gestiegen. Zurzeit übersteigen die Einnahmen aus Umlagen und Sanierungsgeldern noch die Ausgaben für die Rentenleistungen. Die Prognosen des
Verantwortlichen Aktuars gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Verhältnis auch aufgrund des demo­
grafischen Wandels in der Gesellschaft in den nächsten Jahren ins Gegenteil verändern wird. Zusammen
mit den 182.434 beitragsfrei Versicherten betreuen wir insgesamt 355.282 Versicherte im AV I. Die Altersstruktur unserer Versicherten zeigt, dass auch wir in den nächsten 10 bis 20 Jahren mit einem sprunghaften
Anstieg der Rentenzahlungen rechnen müssen. Die Rentenlastquote stellt das Verhältnis von Rentnern zu
Pflichtversicherten dar. Die Quote von rund zwei Versicherten je Rentenempfänger wird sich in den näch­s­
ten Jahren voraussichtlich weiter ungünstig entwickeln.
2014 zahlten wir
Für Betriebsrenten
Für Abfindungen
in Mio. Euro
346,5
0,7
Durchschnittliche
monatliche Betriebsrente für
in Euro
Rentnerinnen und Rentner
368,13
Witwen und Witwer
251,77
Waisen
36,82
58
Vergleich Entwicklung Aufwendungen für Betriebsrenten und
Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen im AV I in Mio. Euro
450
gesetzlichen Rentenversicherung steuer-­­und
sozialab­gabenfrei sowie für weitere 1.800
Euro steuer­frei. Die Beschäftigten sparen die
individuelle Versteuerung der Umlage­zahlungen
und ihre Anteile zur Sozialversicherung. Als
kommunaler Dienstleister stehen die kvw neuen
Mitgliedern offen gegenüber. Die kvw beraten
Unternehmen vor einem Beitritt gerne individuell.
Zum 31.12.2014 hatte die kvw-Zusatzversorgung
im AV II 99 Mitglieder mit 5.595 Pflichtversicherten.
Aus dem noch jungen AV II zahlten wir rund
274.000 Euro für 349 Betriebsrenten aus.
310
Aufwendungen
für Betriebsrenten
AUSBLICK
Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen
2000
2014
2.2.2.Abrechnungsverband II (AV II)
Im Juli 2003 führte die kvw-Zusatzversorgung
den kapitalgedeckten AV II ein. Im Unterschied
zum AV I ist er nicht mit Ansprüchen aus dem
alten Gesamtversorgungssystem belastet.
Leistungsrecht und Renten­höhen sind abhängig vom Tarifvertrag und daher in beiden
Abrechnungsverbänden identisch.
Mit seinem Grundsatzurteil vom 14.11.2007 hatte der Bundes­
gerichtshof (BGH) die Umstellung des Gesamtversorgungs­
systems auf das Punktemodell grundsätzlich gebilligt. Beanstandet
und für unwirksam erklärt wurde jedoch eine Satzungs­vorschrift,
die die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge
regelt. Die Tarifvertragsparteien hatten sich daraufhin auf eine Neu­
regelung verständigt. Nun liegt eine erste obergericht­liche Entscheidung des Oberlandesgerichtshofs (OLG) Karlsruhe vom 18.12.2014 vor,
die auch die Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklärt. Eine höchst­richterliche Entscheidung steht noch aus. Die
kvw müssen jedoch damit rechnen, dass ggf. ca. 130.000 rentenferne
Startgutschriften noch einmal neu berechnet werden müssen.
Urteile zur Gegenwertberechnung bei der VBL
Die wichtige Frage des Ausgleichsbetrags und damit auch die Frage nach
dem Bestand unseres Solidarsystems im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I steht erneut zur Diskussion. Es liegen mehrere im Wesentlichen
gleichlautende Urteile des OLG Karlsruhe vom 27.8.2014 vor, mit denen die
neue Gegenwertregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) für unwirksam erklärt wurde. Die VBL hat gegen die Entscheidungen
bereits Revision vor dem BGH eingelegt. Mit einem Urteil müssen wir uns jedoch
ein wenig gedulden. Vor 2016 wird keine Entscheidung erwartet. Wahrscheinlich
ist aber, dass sich aus der Rechtsprechung des BGH Änderungsbedarf an den
Satzun­gen der VBL und der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und
kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. ergeben wird. Dies würde eine Umsetzung der
Mustersatzung in unser Satzungsrecht und der entsprechenden Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Folge haben.
Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte:
Steuern und Sozialabgaben sparen!
Interessant ist eine Mitgliedschaft im
AV II für Arbeitgeber und Beschäftigte,
weil die Beiträge steuerlich gefördert werden (§ 3 Nr. 63 EStG). Die
Arbeitgeber sparen ihre Anteile zur
Sozial­versicherung und die pauschale Versteuerung eines Teils
der Umlage, denn ihre Beiträge
sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der
Foto: Landschaft am Oberlauf der Stever, der Siedlungskeimzelle der
Gemeinde Nottuln, © Gemeinde Nottuln / Christian Wermert
Betriebsrente
Urteil zur Unwirksamkeit
rentenferner Startgutschriften
60
Tarifverhandlungen 2016
Gesamtvermögen 2014 (AV I) in Mio. Euro
Bezüglich der Tarifverhandlungen zum ATV-K gibt es keine neuen Informationen. Zur Klärung der Situation
der kommunalen Zusatzversorgungskassen hatten die Gewerkschaften einen umfänglichen Fragenkatalog
übermittelt. Die unter Mithilfe der entsprechenden Einrichtungen bereits Anfang Februar 2015 erarbeiteten
Antworten wurden den Gewerkschaften übergeben. Ein versicherungsmathematischer Sachverständiger
hat ergänzende Empfeh­l­ungen abgegeben, die eine Anpassung der biometrischen Annahmen sowie eine
Berücksichtigung des heutigen Zinsniveaus beinhalten. Zurzeit ist unklar, ob und ggf. wie eine Übertragung
des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die kommunalen Beschäftigten erfolgen soll.
Es spricht viel dafür, dass das Thema Zusatzversorgung erst wieder mit den Entgelt-Tarifverhandlungen
im Jahr 2016 angegangen wird. Im Sinne der Zusatzversorgung bleibt zu hoffen, dass schnell ein
konstruktives Ergebnis gefunden wird, das vor allem auch die langfristige Finanzierbarkeit der zugesagten
Leistungen sicherstellt.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Fonds
2,3
Mrd. Euro
27,5
Bau- und Mitgliederdarlehen
­ ur Finanzierung der Pflichtversicherung zahlen alle Mitglieder im Abrechnungsverband I (AV I) Umlagen
Z
und Sanierungsgelder an die kvw. Damit die Ausgaben zu jeder Zeit gedeckt sind, wird deren erforderliche
Höhe nach versicherungsmathematischen Grundsätzen alle drei Jahre ermittelt. Dabei wird ein unendlicher
Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht, die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln.
175,1
Termingeld und sonstiges
Gesamtvermögen
im AV I
26,7
Sachanlagen
435,0
Verzinsliche Wertpapiere
Entwicklung des Vermögens (AV I)
im Zeitablauf in Mrd. Euro
Die kvw haben sich Ende 2013 dazu entschlossen, ihren Kapitalanlageprozess neu zu strukturieren. Im
Zuge dieser Neustrukturierung wurden die bestehenden Mandate des Abrechnungsverbandes I, des
Abrechnungs­verbandes II und der Freiwilligen Versicherung in eine Dachmasterfondsstruktur überführt.
Die Struktur ist im Wesentlichen investiert in Renten- und Aktienfonds sowie in Absolute-Return-Mandate.
Ziel dieser Neustrukturierung ist eine risikobewusste Steigerung der Erträge durch Ausweitung der Diver­
sifikation hinsichtlich Anlageklassen, Anlage­stile und Regionen. Insbesondere dem Abrechnungsverband II
und dem Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung mit ihren relativ geringen Vermögensbeständen wird
durch diese neue Strukturierung ermöglicht, an den Chancen der unterschiedlichen Assetklassen am Kapitalmarkt zu partizipieren.
2,4
2,0
Die kvw-Zusatzversorgung verfügte zum 31.12.2014 im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I über
ein Vermögen von 2,3 Mrd. Euro. Der Barwert aller bestehenden Verpflichtungen geht jedoch weit darüber hinaus. Die Vermögenserträge sollen weiterhin einen gleichmäßigen und finanzierbaren Umlage- und
Sanierungsgeldsatz sichern. Würde das Vermögen nicht kontinuierlich aufgebaut, wären zukünftige Leistungen über immer höhere Zahlungen zu finanzieren. Das Vermögen des AV I ist neben den Direktanlagen
in Publikumsfonds, Schuldscheindarlehen, Termingeldern sowie zu einem geringen Teil in Grundvermögen
und Hypothekendarlehen vornehmlich in Anteilen des Dachmasterfonds investiert. Die Kapitalanlagen
erwirtschafteten 2014 Erträge in Höhe von 84,0 Mio. Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Ver­zin­
sung von 3,78 Prozent.
1,6
Das System des Abrechnungsverbandes II (AV II) ist ein reines Kapitaldeckungssystem. Es verfügte zum
31.12.2014 über einen Vermögensbestand von 59,8 Mio. Euro. Das Vermögen des AV II ist vornehmlich
in Anteile des Dachmasterfonds investiert. Das Vermögen erzielte im Jahr 2014 Erträge von rund 2,1 Mio.
Euro. Das entspricht einer Verzinsung von 3,76 Prozent.
2000
2014
Betriebsrente
Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat der
Kassen­ausschuss zuletzt den Hebesatz für die Umlagen unverändert in Höhe von 4,5 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte festgesetzt. Der
Hebesatz für das Sanierungsgeld musste jedoch um
0,25 Prozentpunkte auf 3,25 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ab dem 1.1.2015 festgesetzt werden. Die Gründe lagen in der durch den
Verantwortlichen Aktuar vorzunehmenden Einschätzung der weiteren demografischen Entwicklung bei
den Rentnern und Versicherten, aber auch in der
anhaltenden Niedrigzinsphase. Die Einnahmen aus
Umlagen und Sanierungsgeld betrugen im Berichtsjahr 429 Mio. Euro (im Vorjahr: 412 Mio. Euro). Mit
dem Sanierungsgeld können die Verpflichtungen aus
dem bis 2001 gültigen Gesamtversorgungs­system
steuer- und sozialversicherungsfrei finanziert
werden. Frühzeitig haben die kvw Vermögen angesammelt, dessen Erträge nun den Umlagesatz
stützt. Um die Lasten gleichmäßiger und genera­
tionengerechter zu verteilen, führen wir im Interesse
aller Mitglieder die Strategie fort, Vermögen aufzubauen: Vermögenserträge, die zur Finanzierung der
satzungsmäßigen Leistungen gegenwärtig nicht
benötigt werden, stehen für künftig steigende Verpflichtungen zur Verfügung.
1.634,3
62
—
d
n
a
H
r
e
r
h
I
in
t
g
e
Die Zukunft eliilen der PlusPunktRenten.
mit den Vort
2014 / 15
KVW-ZUSATZVERSORGUNG
KVW-PLUSPUNKTRENTE
Für 15.750 freiwillig Versicherte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
optimale Ausnutzung der staatlichen Förderung
telefonische und persönliche Beratung rund um die betriebliche Altersversorgung
garantierte Verzinsung von 3 Prozent
Hinterbliebenenschutz – auch für Lebensgefährten
Rente wegen Erwerbsminderung – ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
niedrige Verwaltungskosten
übersichtliche Darstellung und Berechnung im Punktemodell
jährliche Versicherungsnachweise über die erworbenen Anwartschaften
flexible Vertragsführung
lebenslange jährliche Erhöhung der PlusPunktRente um 1 Prozent
Foto: Emsblick auf die St. Clemenskirche Telgte, © Stadt Telgte / Simone Thieringer
PlusPunktRente
•
64
GESCHÄFTSVERLAUF
Mit der PlusPunktRente bietet die kvw-Zusatzversorgung den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine exklusive
Altersvorsorge mit allen Vorteilen einer betrieblichen Altersversorgung, die zusätzlich vom Staat gefördert wird.
2014 sind 481 neue Verträge hinzugekommen. Insgesamt haben wir damit 15.750 Verträge im Bestand.
Bei der PlusPunktRente wählen die Versicherten zwischen zwei Möglichkeiten der staatlichen Förderung:
Entgeltumwandlung oder RiesterRente. Sie können mehrere Förderwege parallel nutzen und jederzeit
kostenlos zwischen ihnen wechseln, beispielsweise wenn sich die persönliche Situation oder die staatliche
Förderung ändert. Zudem gibt es auch die Versicherung ohne staatliche Förderung mit Steuervorteil in der
Rentenphase und die arbeitgeberfinanzierte PlusPunktRente. Hier baut der Arbeitgeber durch Zahlungen
ganz oder teilweise eine PlusPunktRente für seine Beschäftigten mit auf.
1.PlusPunktRente mit Entgeltumwandlung
Klarer Vorteil für Arbeitgeber: Personalnebenkosten sparen!
Foto: Haus Rüschhaus, © Presseamt Münster
2.PlusPunktRente mit RiesterFörderung
Die Beschäftigten vereinbaren mit dem Arbeitgeber, einen Teil des Bruttoentgelts in einen Beitrag zur
PlusPunktRente umzuwandeln; maximal geht dies mit 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetz­lichen Rentenversicherung. 2014 sind das höchstens 2.856 Euro. Dieser Betrag ist steuer- und
sozialabgaben­frei. Zusätzlich ist es möglich, einen weiteren Betrag von 1.800 Euro steuerfrei umzuwandeln
(§ 3 Nr. 63 EStG). Bei einem monatlichen Bruttobeitrag von z. B. 100 Euro beträgt der persönliche Netto­
aufwand in der Regel lediglich 50 Euro.
Hier werden die Beiträge vom Arbeitgeber aus dem Nettogehalt überwiesen. Der Beschäftigte erhält vom
Staat Zulagen und gegebenenfalls zusätzlich einen Steuervorteil. Die volle staatliche Förderung erhält, wer
einen Beitrag von 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen einzahlt. Die Förderung setzt sich zusammen aus der Grundzulage für den Versicherten
von 154 Euro und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, von 185 Euro.
Für jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro. Bei der Steuererklärung können Beiträge und Zulagen, max. 2.100 Euro pro Jahr, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die
Steuer­ersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Hierzu ein Beispiel:
Hierzu ein Beispiel:
40-jähriger Beschäftigter, Jahreseinkommen 32.000 Euro,
Steuerklasse I
Jährlicher Beitrag
in Euro
1.200
40-jährige Beschäftigte, Jahreseinkommen 35.000 Euro,
1 Kind vor 2008 und 1 Kind nach 2008 geboren
Jährlicher Beitrag (4 Prozent des Vorjahreseinkommens)
in Euro
1.400
Steuervorteil
350
Grundzulage
154
Sozialversicherungsersparnis
250
Kinderzulagen 185 Euro + 300 Euro
485
Jährlicher Nettoaufwand
(Förderquote: 50 Prozent)
600
= Mindesteigenbeitrag (761 Euro : 12) =
(Förderquote: ca. 46 Prozent)
Zum 67. Lebensjahr ergibt sich eine garantierte PlusPunktRente von monatlich 213,52 Euro.
63,42
Zum 67. Lebensjahr ergibt sich eine garantierte PlusPunktRente von monatlich 253,21 Euro.
PlusPunktRente
Bei jedem Euro Entgeltumwandlung reduzieren sich die Personalnebenkosten um 20 Prozent. Beispiel:
Wandelt ein Beschäftigter im Monat 200 Euro Entgelt um, so spart der Arbeitgeber monatlich etwa 40 Euro.
Bei 200 Beschäftigten, die monatlich 50 Euro umwandeln, sind dies für den Arbeitgeber jährlich über 25.000
Euro gesparte Personalnebenkosten.
66
Bei einem monatlichen Bruttobetrag von 100 Euro erwerben sowohl Frauen als auch Männer folgende
monatliche Rentenleistungen bis zum 67. Lebensjahr.
Garantieleistungen der Entgeltumwandlung bei unterschiedlichem
Zahlungsbeginn und konstantem Einzahlungsbetrag
Altersstruktur der freiwillig Versicherten
5
Lebensalter bei Vertragsbeginn
1.514
50 Jahre
bis 20 Jahre
465
über 60 Jahre
20–29 Jahre
Frü hes Einzahlen in sich.
jungen Jahren lohnt
45 Jahre
40 Jahre
1.297
6.597
50–59 Jahre
14.050
30–39 Jahre
Freiwillig Versicherte in 2014
35 Jahre
4.172
30 Jahre
40–49 Jahre
25 Jahre
250
500
3.PlusPunktRente –
Ohne staatliche Förderung mit Steuervorteilen in der Rentenphase
Künftig werden gesetzliche Renten stetig höher besteuert, da schrittweise ihre nachgelagerte Besteuerung
eingeführt wird. Auch die kapitalgedeckte Altersversorgung mit staatlicher Förderung wird nachgelagert
besteuert. Sie ist also bei der Auszahlung voll steuerpflichtig. Da der Steuersatz mit dem Einkommen steigt,
kann eine Mischung aus vor- und nachgelagert zu versteuernden Renten sinnvoll sein. Werden Beiträge zur
PlusPunktRente aus dem Nettoentgelt gezahlt, kann dies eine wichtige Ergänzung der Altersversorgung
darstellen. Die Rente ist später nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern; bei Rentenbeginn z. B. mit
65 Jahren beträgt dieser 18 Prozent, d. h., 18 Prozent der späteren Rentenzahlungen werden besteuert.
Auch die hohe Ablaufleistung spricht für den Tarif. Möglich wird dies durch geringe Kosten. Bei den kvw
gibt es keine Abschlussgebühren, Provisionszahlungen und Gewinnausschüttungen an Aktionäre.
Foto: Schloss Anholt, © Münsterland e. V.
PlusPunktRente
0
68
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Förderung der Entgeltumwandlung
Die freiwillige Versicherung der kvw-Zusatzversorgung ist ein reines Kapitaldeckungssystem. Sie verfügte
zum 31.12.2014 über einen Vermögensbestand von 202,1 Mio. Euro. Auch das Vermögen der freiwilligen
Versicherung ist vornehmlich in Anteile des Dachmasterfonds investiert.
30 %
Steuerersparnis
Insgesamt wurden im Jahr Erträge von rund 7,0 Mio. Euro bei einer Verzinsung von 4,02 Prozent erzielt.
50 %
Eigenanteil
20 %
Ersparnis der Sozialversicherung
Verteilung der Versicherten nach Altersstruktur und Vertragsart
Foto: Radler am langen Teich im Tiergarten, © Gemeinde Raesfeld / RGN
über 60
Jahre
1.670 gesamt
50–59
Jahre
7.459 gesamt
40–49
Jahre
4.646 gesamt
30–39
Jahre
1.406 gesamt
20–29
Jahre
496 gesamt
unter
20 Jahren
5 gesamt
Entgeltumwandlung
4.000
RiesterFörderung
8.000
Vertrag ohne staatliche Förderung
PlusPunktRente
0
70
IHRE KVWANSPRECHPARTNERINNEN
UND ANSPRECHPARTNER
Referat
Beamtenversorgung, Beihilfe- und Familienkasse
Referatsleiter
Dr. Gerald Depner
Geschäftsführung
Geschäftsführerin
Judith Pirscher
Stellv. Geschäftsführer
Dr. Walter Bakenecker
Sachbereichsleiter
Beamtenversorgung
Ulrich Krumme
Sachbereichsleiter
Beihilfekasse
Ulrich Kleyboldt
Sachbereichsleiterin
Familienkasse
Verena Eickelmann
Referat
Zusatzversorgung
Referat Personal
& Organisation
Referatsleiter
Daniel Uhlenbrock
Referatsleiterin
Anne Raschdorf
Referat
Finanzen
Referat
Informationstechnologie
Referatsleiter
Willibrord Berntsen
Sachbereichsleiter
Vermögen und
Pensionsrückstellungen
Ralf Lammerding
Referatsleiter
Dieter Skirde
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www.kvw-muenster.de
KVW JAHRESBERICHT 2014 / 15
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Zumsandestraße 12
48145 Münster