Bilanz der Jobcenter-Tour 2015

Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) Aktion „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen!“
Bilanz der Jobcenter-Tour 2015
Zum neunten Mal seit 2007 war das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) in diesem Sommer mit dem
Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände auf Jobcenter-Tour. Die unter dem Motto „Irren ist amtlich –
Beratung kann helfen“ stehende Aktion startete am 3. August und ging am 11. September zu Ende.
Die sechswöchige mobile Beratung wird von den Wohlfahrtsverbänden, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Landesarmutskonferenz unterstützt. Die Aktion konnte durch Zuschüsse von
fünf evangelischen Kirchenkreisen und zahlreiche Spenden finanziert werden.
Der Beratungsbus stand jeweils an zwei Tagen vor
einem der zwölf Jobcenter Berlins, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit
von 8 bis 13 Uhr. Mittwochs haben die Jobcenter für
den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Insgesamt nahmen 28 Personen an der mobilen
Beratung teil. Darunter ein Sozialberater und ein
Kraftfahrer des BALZ sowie – jeweils wechselnd –
Kolleginnen und Kollegen von Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände in den Bezirken und
insgesamt vier Anwältinnen und ein Anwalt.
Rekordnachfrage vor den Jobcentern
Das Beratungsangebot vor dem Jobcenter war in
diesem Sommer so gefragt wie nie zuvor in den
vergangenen neun Jahren. Insgesamt zählten die
Veranstalter 1207 Beratungen am Bus. Das entspricht 50 Beratungen pro Tag.
Während unser Beratungszentrum am Leopoldplatz
deutlich mehr Frauen als Männer erreicht, hatten wir
am Beratungsbus 611 männliche (50,6 Prozent) und
596 (49,4 Prozent) weibliche Ratsuchende.
Folgendes ist uns diesmal besonders aufgefallen:
► Die Wohnkostenübernahme bleibt unzureichend, Anpassungen erfolgen mit übermäßiger Verzögerung.
Die meisten Beratungen gab es erstmals vor dem
Jobcenter Spandau (140), dicht gefolgt von Tempelhof-Schöneberg (134) und Friedrichshain-Kreuzberg
(133), die wenigsten – erstaunlicherweise – vor den
Filialen Müllerstraße und Sickingenstraße des größten deutschen Jobcenters in Berlin Mitte (63).
Auffällig groß war die Nachfrage vor den beiden
kleinsten Berliner Jobcentern Steglitz-Zehlendorf
und Treptow-Köpenick, bemerkenswert klein die
Zahl der Beratungen in Neukölln.
Vor allen Jobcentern berichteten Ratsuchende, dass
die Jobcenter ihre Wohnkosten nicht vollständig
übernehmen, weil die tatsächlichen Ausgaben die
vom Land Berlin festgesetzten Richtwerte überschreiten. Daran scheinen auch die neuen Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen nichts zu ändern,
die der Senat zum 1. Juli in Kraft gesetzt hat. Alle
früheren Regelungen hielten einer gerichtlichen
Überprüfung nicht stand. 2010 kippte das Bundessozialgericht zunächst die seit 2005 geltenden Ausführungsvorschriften Wohnen, 2014 dann auch die
Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), die
seit Mai 2012 in Kraft war. Nun sollen die neuen AV
Wohnen endlich Rechtssicherheit bringen und dafür
sorgen, dass arme Menschen nicht in großer Zahl
aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Wir haben
erhebliche Zweifel, dass die Neuregelung diese
Erwartungen erfüllen wird.
Das Stadtforschungsinstitut TOPOS hat im Juni
errechnet, dass auch die neuen Richtwerte bei rund
65.000 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften die Mietund Heizkosten nicht abdecken. Besonders betroffen sind der Studie zufolge Haushalte mit Kindern.
Während unter allen Bedarfsgemeinschaften Haushalte mit Kindern einen Anteil von gut einem Viertel
haben, nehmen sie bei den Bedarfsgemeinschaften,
deren Mietkosten über den Richtwerten liegen, mehr
als ein Drittel ein.
zugrunde gelegt. Mit diesem Problem wandte sich
eine Frau vor dem Jobcenter in Charlottenburg an
das Beratungsbus-Team. Ihr monatliches Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung bei der Messe
Berlin schwankt. Je nach Arbeitsanfall verdient sie
mal bis zu 600 Euro monatlich, dann über längere
Zeit aber auch gar nichts – so wie in den letzten
Monaten. Ihr Pech: Das Jobcenter legt für die Frau
in seiner vorläufigen Leistungsbemessung ein
durchschnittliches Arbeitseinkommen von 300 Euro
im Monat zugrunde. Dadurch erhält die Frau weniger Leistungen als ihr zustehen. Statt mit 399 Euro
monatlich muss sie nun mit rund 250 Euro im Monat
auskommen – und das, obwohl sie dem Jobcenter in
jedem der letzten Monate angezeigt hat, dass sie
keinen Lohn erhalten hat. Dieser Fall steht nicht
allein. Auch Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungseinrichtungen berichten, dass die Jobcenter
das Durchschnittsentgelt bei schwankendem Arbeitseinkommen regelmäßig zu hoch ansetzen. Der
Grund: Für die Jobcenter ist es erheblich weniger
aufwändig, eine zu geringe Leistung Monate später
nachzuzahlen als eine vorübergehende Überzahlung erstattet zu bekommen.
Leistungsberechtigte, deren Wohnkosten die amtlichen Richtwerte überschreiten, erhalten vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung. Sie haben
dann meist nur die Möglichkeit, sich eine preisgünstigere Wohnung zu suchen, weil eine Untervermietung häufig nicht möglich ist und Vermieter sich nur
sehr selten auf den Wunsch nach einer Mietminderung einlassen. Finden die Betroffenen keine billigere Wohnung oder wollen sie ihre alte Wohnung nicht
aufgeben, müssen sie die Mehrausgaben selber
zahlen, häufig aus den Leistungen für ihren Lebensunterhalt. Mitunter erhalten auch Menschen eine
Kostensenkungsaufforderung, die nach dem Willen
der Politik davon ausgenommen sein sollen. In
Steglitz-Zehlendorf suchte eine alleinstehende Frau
unseren Rat, die trotz nachgewiesener und vom
ärztlichen Dienst des Jobcenters bestätigter schwerer Erkrankung, eine solche Aufforderung bekommen hatte.
► Überlange Bearbeitungszeiten nehmen wieder
zu.
Die Jobcenter haben seit August letzten Jahres
nach und nach auf die neue Software ALLEGRO
umgestellt. Mit ALLEGRO werden Geldleistungen
berechnet und Bescheide erstellt. Das Programm
löst das bisherige umständliche und störanfällige
Programm A2LL ab. Von der neuen Software verspricht sich die Bundesagentur für Arbeit eine deutliche Verbesserung der Arbeit im Leistungsbereich
sowie mehr Transparenz für die Leistungsbezieher.
Die Einführung von ALLEGRO begrüßen auch wir
grundsätzlich. Wir haben seit Jahren immer wieder
kritisiert, dass die Bescheide schwer- bis unverständlich sind und die Berechnungen des Jobcenters besser nachvollziehbar sein müssen.
Leider brauchen die Jobcenter wochenlang, bis sie
ihre Bescheide an die neuen Richtwerte anpassen.
Selbst neue Bewilligungsbescheide für den Zeitraum
seit dem 1. Juli, die wir gesehen haben, wiesen alle
noch die alten Werte aus, obwohl die Jobcenter die
neuen Werte seit Juni kennen. Dies ist insbesondere
für die Leistungsberechtigten ein Problem, deren
Mietkostenübernahme bereits früher auf die – inzwischen veralteten – Richtwerte festgesetzt wurde.
► Ärger mit der Anrechnung von Einkommen –
ein Dauerbrenner für Aufstocker
Die Einführung von ALLEGRO hat aber offensichtlich ihren Preis. Beschäftigte der Jobcenter mussten
intensiv geschult und auf die Arbeit mit dem neuen
Verfahren vorbereitet werden. Außerdem mussten
die Daten der Leistungsbezieher per Hand in das
neue System übertragen werden. Wir hatten schon
im letzten Jahr befürchtet, dass die Umstellung zu
viele Kräfte binden wird.
Wie in den Vorjahren berichteten Aufstocker, die zu
ihrem Erwerbseinkommen ergänzende Leistungen
vom Jobcenter erhalten, häufig über Probleme. So
stellen die Jobcenter die Zahlung weiterhin oft schon
mit Beginn der Arbeitsaufnahme ein, obwohl sie gar
nicht wissen, ob der Arbeitgeber im Monat der Arbeitsaufnahme auch Lohn zahlt. Wieder trafen wir
auf einen Ratsuchenden, dem ein Arbeitseinkommen aus zwei Monaten in einem Monat zufloss.
Entgegen der einschlägigen Rechtsprechung erhielt
der Mann die Absetz- und Freibeträge nur für einen
Monat. Ein weiteres Problem, dass auch schon älter
ist: Bei schwankendem Einkommen wird in der Regel ein viel zu hoher Wert als Durchschnittsverdienst
Vor fast allen Jobcentern beschwerten sich Ratsuchende über überlange Bearbeitungszeiten. In Neukölln war ein Überprüfungsantrag auch nach
fünfeinhalb Monaten nicht bearbeitet. Als die Ratsuchende nachfragte, erhielt sie vom Jobcenter die
Auskunft, es liege gar kein Antrag vor. Die Frau
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konnte aber nachweisen, dass sie den Antrag im
Februar des Jahres gestellt hatte. Ähnlich in Pankow: Ein Widerspruch war im Januar eingereicht
worden. Im April fragte der Leistungsberechtigte
nach. Die Bearbeitung dauere noch, erklärte das
Amt. Im Juli fragte der Mann erneut nach, um
schließlich zu hören, dass sein Widerspruch gar
nicht eingegangen sei. Aus Spandau informierte uns
eine Frau, dass ihr Leistungsantrag von Anfang
Februar noch immer nicht bearbeitet sei. Sie hat
dem Jobcenter im August eine Frist von drei Werktagen gesetzt, andernfalls will sie eine Untätigkeitsklage einreichen.
Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg Christian
Hoßbach sowie dem Koordinator der Bus-Aktion
Frank Steger berichteten tags darauf die BILDZeitung, die BZ und die Berliner Morgenpost auf
Seite 1 ihrer Ausgaben. Der Tagesspiegel, der Berliner Kurier, das Neue Deutschland und die tageszeitung taz berichteten ebenfalls ausführlich. Die
rbb-Abendschau brachte noch am selben Abend
einen mehrminütigen Beitrag. Einzelne Berichte
finden Interessierte im „Pressespiegel“ auf unserer
Aktions-Internetseite.
Die Internet-Seiten www.beratung-kann-helfen.de
verzeichneten in dem sechswöchigen Aktionszeitraum mehr als 36 000 Besucherinnen und Besucher
und mehr als 72 000 Seitenaufrufe, darunter 5 200
Mal die Seite mit den Adressen der Beratungsstellen. Das vierseitige Informationsblatt „Wie setze ich
meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durch“
wurde in den sechs Wochen insgesamt rund 3 400
Mal, das 20-seitige Kurzinfo „Häufige Fragen zum
Arbeitslosengeld II“ mehr als 3 500 Mal heruntergeladen.
► Im Jobcenter gehen vermehrt Poststücke auf
unerklärliche Weise verloren.
Neuerdings beklagen Leistungsbezieher wieder
häufiger, dass abgegebene Schriftstücke im Jobcenter verloren gehen würden und von Seiten des Jobcenters dann behauptet werde, die Post sei gar nicht
eingegangen. Wir raten den Bürgern, Anträge und
Unterlagen nicht einfach in den Hausbriefkasten des
Jobcenters zu werfen, sondern in der Eingangszone
gegen eine schriftliche Bestätigung abzugeben.
Besuch am Bus
Zum Auftakt der Tour informierte sich der Stadtrat
für Soziales und Bürgerdienste des Bezirks Mitte
Stephan von Dassel vor der Jobcenter-Filiale in der
Müllerstraße über Fragen und Probleme von Ratsuchenden aus dem Bezirk. In Pankow erkundigte sich
die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der
Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus Elke Breitenbach über die mobile Beratung und die Probleme, die den Leistungsberechtigten besonders unter
den Nägeln brennen.
In den letzten Jahren hatten die Beschwerden über
verloren gegangene Post etwas abgenommen. Ein
Grund für die wieder wachsende Zahl von Beschwerden könnte darin liegen, dass die Bedarfsgemeinschaften mit der Einführung von ALLEGRO
neue Nummern zugeteilt bekommen haben.
Dadurch werde die Zuordnung zu einzelnen Vorgängen zumindest zwischenzeitlich erschwert, berichteten uns Mitarbeiter der Jobcenter. Möglicherweise hat der Umstand, dass Schriftstücke nicht im
Jobcenter aufgefunden werden, aber auch mit der
deutlichen Mehrbelastung der Mitarbeiter im Leistungsbereich im Zuge Umstellung auf ALLEGRO zu
tun.
Reaktionen der Jobcenter
Rechtzeitig vor Beginn der mobilen Beratung informierten wir wieder schriftlich alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Jobcenter über die
Aktion. Die Geschäftsführungen haben sich inzwischen auf den Besuch des Beratungsbusses eingestellt. Sie benennen häufig Ansprechpartner und
interessieren sich für Rückmeldungen aus der Beratung am Bus. In diesem Jahr wurde das Beratungsbus-Team vor allen Jobcentern von Leitungspersonen der Jobcenter begrüßt. Acht der zwölf Jobcenter
luden überdies zu einem ausführlichen Gespräch
ein. Das waren Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow,
Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und
Treptow-Köpenick. Der Austausch verlief jeweils
offen und konstruktiv. In Reinickendorf durften wir im
Erdgeschoss des Jobcenter-Gebäudes einen Beratungsstand aufbauen, da der Bus wegen Bauarbeiten nicht auf dem Gelände abgestellt werden konn-
Aufnahme der Aktion in den Medien
Die Medien nahmen unsere Aktion in diesem Jahr
außerordentlich aufmerksam wahr. Die Berliner Woche brachte zwischen Mitte August und Mitte September in etlichen Lokalausgaben einen Hinweis zu
der Beratungsaktion, ebenso das Berliner Abendblatt. Am ersten Beratungstag besuchten ein Journalist des Berliner Kuriers sowie ein Team der rbbAbendschau den Beratungsbus. Überdies war ein
Journalist der dänischen Tageszeitung Politiken
während der gesamten Beratung vor Ort. Tage später kam eine Reporterin des Straßenmagazins Straßenfeger vorbei. Von einer Pressekonferenz am
25. August vor dem Jobcenter TempelhofSchöneberg mit der Direktorin des Diakonischen
Werks Barbara Eschen und dem stellvertretenden
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te. Für den 24. September wurde überdies ein Gespräch mit der Chefin der Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit Jutta Cordt vereinbart.
renz Berlin. Vielen Dank für die erneute gute und
sehr verlässliche Zusammenarbeit!
Unser besonderer Dank gilt überdies den evangelischen Kirchenkreisen Berlin-Charlottenburg, Neukölln, Steglitz, Teltow-Zehlendorf und Tempelhof
sowie allen Spenderinnen und Spendern, die die
Finanzierung der Jobcenter-Tour 2015 sicherstellten!
Zielerreichung
Die Aktion hat mehrere Ziele. Rat- und Hilfesuchende sollen durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot direkt vor den Jobcentern auf die in Berlin
vorhandenen unabhängigen Beratungsangebote zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende aufmerksam
gemacht werden. Gleichzeitig setzen sich die Veranstalter mit der Aktion öffentlich sichtbar für bessere Beratung, besseren Service und mehr Bürgerfreundlichkeit auf Seiten der Jobcenter ein. In beiden
Bereichen war die Jobcenter-Tour 2015 erfolgreich.
Stefan Schürmann vom Diakonischen Werk Berlin
Stadtmitte hat im Hintergrund umfangreiche logistische Arbeit geleistet, damit wir öffentliches oder
privates Straßenland nutzen konnten. Ursula Wirth
von der Agentur dotmotion hat auch spätabends
noch unsere Internetseiten bearbeitet und damit
topaktuell gehalten. Der Grafiker Fred-Michael Sauer gestaltete in bewährter Weise unsere InfoMaterialien. Die Pressesprecherinnen der Diakonie
und des DGB Vera Fischer und Nina Lepsius organisierten eine überaus erfolgreiche Pressekonferenz. Allen genannten Personen ein herzliches
„Danke schön“.
Fortsetzung der Beratungsaktion ungewiss
Zuschüsse von fünf evangelischen Kirchenkreisen
und zahlreiche Spenden ermöglichten die Finanzierung der Aktion in diesem Jahr. Ob der Bus auch
2016 auf Jobcenter-Tour geht, ist ungewiss. Das
Land Berlin stellt für das Angebot keine Mittel zur
Verfügung. Dabei hatte die Alice Salomon Hochschule Berlin als Ergebnis einer wissenschaftlichen
Begleituntersuchung der Beratungsbus-Aktion im
Jahr 2010 festgestellt: „Aus den hohen Zustimmungswerten geht hervor, dass der Beratungsbus
mit seinem mobilen, niedrigschwelligen Angebot
genau die Bedürfnisse derjenigen Menschen getroffen hat, die ihre Wünsche und Fragen im Jobcenter
selbst nicht oder nur schwer artikulieren können.
(…) Eine qualifizierte, professionelle und finanziell
abgesicherte Beratung ist jedoch erforderlich – und
das regelmäßige Angebot einer aufsuchenden Unterstützung wie der Beratungsbus in der sechswöchigen Aktion des BALZ eine notwendige Ergänzung
in der Berliner Hilfelandschaft.“
Dank und Anerkennung gehören nicht zuletzt unserem ständigen Beratungsbus-Team: unserem Berater Markus Wahle sowie unserem Fahrer Peter Beyer, die beide hoch engagiert und absolut zuverlässig
die Hauptarbeit verrichteten. Schließlich danken wir
herzlich den Anwältinnen Romana Doppler, Barbara
Hiller, Antje Krüger und Margret Schlüter sowie Anwalt Timm Springer für ihre freundschaftliche, uneigennützige Mitberatung am Bus.
Frank Steger (Koordinator der Aktion)
Berlin, 21.09.2015
Weitere Informationen:
www.beratung-kann-helfen.de
Danke!
Allen, die mitgeholfen haben, dass die Aktion auch
in diesem Jahr so erfolgreich durchgeführt werden
konnte, sei herzlich gedankt.
Die Wohlfahrtsverbände haben uns den Beratungsbus unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine große
Zahl von Kolleginnen und Kollegen von Sozialberatungsstellen in den Bezirken hat engagiert vor den
Jobcentern mitberaten. Ohne diese kollegiale und
verbandsübergreifende Unterstützung wäre die mobile Beratung nicht möglich gewesen. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund hat die Aktion nicht nur politisch
mitgetragen, sondern gemeinsam mit der Diakonie
die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Zu unseren
Partnern zählte erneut auch die Landesarmutskonfe4