Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) Aktion „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen!“ Bilanz der Jobcenter-Tour 2015 Zum neunten Mal seit 2007 war das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) in diesem Sommer mit dem Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände auf Jobcenter-Tour. Die unter dem Motto „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ stehende Aktion startete am 3. August und ging am 11. September zu Ende. Die sechswöchige mobile Beratung wird von den Wohlfahrtsverbänden, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Landesarmutskonferenz unterstützt. Die Aktion konnte durch Zuschüsse von fünf evangelischen Kirchenkreisen und zahlreiche Spenden finanziert werden. Der Beratungsbus stand jeweils an zwei Tagen vor einem der zwölf Jobcenter Berlins, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Mittwochs haben die Jobcenter für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Insgesamt nahmen 28 Personen an der mobilen Beratung teil. Darunter ein Sozialberater und ein Kraftfahrer des BALZ sowie – jeweils wechselnd – Kolleginnen und Kollegen von Beratungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände in den Bezirken und insgesamt vier Anwältinnen und ein Anwalt. Rekordnachfrage vor den Jobcentern Das Beratungsangebot vor dem Jobcenter war in diesem Sommer so gefragt wie nie zuvor in den vergangenen neun Jahren. Insgesamt zählten die Veranstalter 1207 Beratungen am Bus. Das entspricht 50 Beratungen pro Tag. Während unser Beratungszentrum am Leopoldplatz deutlich mehr Frauen als Männer erreicht, hatten wir am Beratungsbus 611 männliche (50,6 Prozent) und 596 (49,4 Prozent) weibliche Ratsuchende. Folgendes ist uns diesmal besonders aufgefallen: ► Die Wohnkostenübernahme bleibt unzureichend, Anpassungen erfolgen mit übermäßiger Verzögerung. Die meisten Beratungen gab es erstmals vor dem Jobcenter Spandau (140), dicht gefolgt von Tempelhof-Schöneberg (134) und Friedrichshain-Kreuzberg (133), die wenigsten – erstaunlicherweise – vor den Filialen Müllerstraße und Sickingenstraße des größten deutschen Jobcenters in Berlin Mitte (63). Auffällig groß war die Nachfrage vor den beiden kleinsten Berliner Jobcentern Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick, bemerkenswert klein die Zahl der Beratungen in Neukölln. Vor allen Jobcentern berichteten Ratsuchende, dass die Jobcenter ihre Wohnkosten nicht vollständig übernehmen, weil die tatsächlichen Ausgaben die vom Land Berlin festgesetzten Richtwerte überschreiten. Daran scheinen auch die neuen Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen nichts zu ändern, die der Senat zum 1. Juli in Kraft gesetzt hat. Alle früheren Regelungen hielten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. 2010 kippte das Bundessozialgericht zunächst die seit 2005 geltenden Ausführungsvorschriften Wohnen, 2014 dann auch die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), die seit Mai 2012 in Kraft war. Nun sollen die neuen AV Wohnen endlich Rechtssicherheit bringen und dafür sorgen, dass arme Menschen nicht in großer Zahl aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Neuregelung diese Erwartungen erfüllen wird. Das Stadtforschungsinstitut TOPOS hat im Juni errechnet, dass auch die neuen Richtwerte bei rund 65.000 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften die Mietund Heizkosten nicht abdecken. Besonders betroffen sind der Studie zufolge Haushalte mit Kindern. Während unter allen Bedarfsgemeinschaften Haushalte mit Kindern einen Anteil von gut einem Viertel haben, nehmen sie bei den Bedarfsgemeinschaften, deren Mietkosten über den Richtwerten liegen, mehr als ein Drittel ein. zugrunde gelegt. Mit diesem Problem wandte sich eine Frau vor dem Jobcenter in Charlottenburg an das Beratungsbus-Team. Ihr monatliches Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung bei der Messe Berlin schwankt. Je nach Arbeitsanfall verdient sie mal bis zu 600 Euro monatlich, dann über längere Zeit aber auch gar nichts – so wie in den letzten Monaten. Ihr Pech: Das Jobcenter legt für die Frau in seiner vorläufigen Leistungsbemessung ein durchschnittliches Arbeitseinkommen von 300 Euro im Monat zugrunde. Dadurch erhält die Frau weniger Leistungen als ihr zustehen. Statt mit 399 Euro monatlich muss sie nun mit rund 250 Euro im Monat auskommen – und das, obwohl sie dem Jobcenter in jedem der letzten Monate angezeigt hat, dass sie keinen Lohn erhalten hat. Dieser Fall steht nicht allein. Auch Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungseinrichtungen berichten, dass die Jobcenter das Durchschnittsentgelt bei schwankendem Arbeitseinkommen regelmäßig zu hoch ansetzen. Der Grund: Für die Jobcenter ist es erheblich weniger aufwändig, eine zu geringe Leistung Monate später nachzuzahlen als eine vorübergehende Überzahlung erstattet zu bekommen. Leistungsberechtigte, deren Wohnkosten die amtlichen Richtwerte überschreiten, erhalten vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung. Sie haben dann meist nur die Möglichkeit, sich eine preisgünstigere Wohnung zu suchen, weil eine Untervermietung häufig nicht möglich ist und Vermieter sich nur sehr selten auf den Wunsch nach einer Mietminderung einlassen. Finden die Betroffenen keine billigere Wohnung oder wollen sie ihre alte Wohnung nicht aufgeben, müssen sie die Mehrausgaben selber zahlen, häufig aus den Leistungen für ihren Lebensunterhalt. Mitunter erhalten auch Menschen eine Kostensenkungsaufforderung, die nach dem Willen der Politik davon ausgenommen sein sollen. In Steglitz-Zehlendorf suchte eine alleinstehende Frau unseren Rat, die trotz nachgewiesener und vom ärztlichen Dienst des Jobcenters bestätigter schwerer Erkrankung, eine solche Aufforderung bekommen hatte. ► Überlange Bearbeitungszeiten nehmen wieder zu. Die Jobcenter haben seit August letzten Jahres nach und nach auf die neue Software ALLEGRO umgestellt. Mit ALLEGRO werden Geldleistungen berechnet und Bescheide erstellt. Das Programm löst das bisherige umständliche und störanfällige Programm A2LL ab. Von der neuen Software verspricht sich die Bundesagentur für Arbeit eine deutliche Verbesserung der Arbeit im Leistungsbereich sowie mehr Transparenz für die Leistungsbezieher. Die Einführung von ALLEGRO begrüßen auch wir grundsätzlich. Wir haben seit Jahren immer wieder kritisiert, dass die Bescheide schwer- bis unverständlich sind und die Berechnungen des Jobcenters besser nachvollziehbar sein müssen. Leider brauchen die Jobcenter wochenlang, bis sie ihre Bescheide an die neuen Richtwerte anpassen. Selbst neue Bewilligungsbescheide für den Zeitraum seit dem 1. Juli, die wir gesehen haben, wiesen alle noch die alten Werte aus, obwohl die Jobcenter die neuen Werte seit Juni kennen. Dies ist insbesondere für die Leistungsberechtigten ein Problem, deren Mietkostenübernahme bereits früher auf die – inzwischen veralteten – Richtwerte festgesetzt wurde. ► Ärger mit der Anrechnung von Einkommen – ein Dauerbrenner für Aufstocker Die Einführung von ALLEGRO hat aber offensichtlich ihren Preis. Beschäftigte der Jobcenter mussten intensiv geschult und auf die Arbeit mit dem neuen Verfahren vorbereitet werden. Außerdem mussten die Daten der Leistungsbezieher per Hand in das neue System übertragen werden. Wir hatten schon im letzten Jahr befürchtet, dass die Umstellung zu viele Kräfte binden wird. Wie in den Vorjahren berichteten Aufstocker, die zu ihrem Erwerbseinkommen ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten, häufig über Probleme. So stellen die Jobcenter die Zahlung weiterhin oft schon mit Beginn der Arbeitsaufnahme ein, obwohl sie gar nicht wissen, ob der Arbeitgeber im Monat der Arbeitsaufnahme auch Lohn zahlt. Wieder trafen wir auf einen Ratsuchenden, dem ein Arbeitseinkommen aus zwei Monaten in einem Monat zufloss. Entgegen der einschlägigen Rechtsprechung erhielt der Mann die Absetz- und Freibeträge nur für einen Monat. Ein weiteres Problem, dass auch schon älter ist: Bei schwankendem Einkommen wird in der Regel ein viel zu hoher Wert als Durchschnittsverdienst Vor fast allen Jobcentern beschwerten sich Ratsuchende über überlange Bearbeitungszeiten. In Neukölln war ein Überprüfungsantrag auch nach fünfeinhalb Monaten nicht bearbeitet. Als die Ratsuchende nachfragte, erhielt sie vom Jobcenter die Auskunft, es liege gar kein Antrag vor. Die Frau 2 konnte aber nachweisen, dass sie den Antrag im Februar des Jahres gestellt hatte. Ähnlich in Pankow: Ein Widerspruch war im Januar eingereicht worden. Im April fragte der Leistungsberechtigte nach. Die Bearbeitung dauere noch, erklärte das Amt. Im Juli fragte der Mann erneut nach, um schließlich zu hören, dass sein Widerspruch gar nicht eingegangen sei. Aus Spandau informierte uns eine Frau, dass ihr Leistungsantrag von Anfang Februar noch immer nicht bearbeitet sei. Sie hat dem Jobcenter im August eine Frist von drei Werktagen gesetzt, andernfalls will sie eine Untätigkeitsklage einreichen. Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg Christian Hoßbach sowie dem Koordinator der Bus-Aktion Frank Steger berichteten tags darauf die BILDZeitung, die BZ und die Berliner Morgenpost auf Seite 1 ihrer Ausgaben. Der Tagesspiegel, der Berliner Kurier, das Neue Deutschland und die tageszeitung taz berichteten ebenfalls ausführlich. Die rbb-Abendschau brachte noch am selben Abend einen mehrminütigen Beitrag. Einzelne Berichte finden Interessierte im „Pressespiegel“ auf unserer Aktions-Internetseite. Die Internet-Seiten www.beratung-kann-helfen.de verzeichneten in dem sechswöchigen Aktionszeitraum mehr als 36 000 Besucherinnen und Besucher und mehr als 72 000 Seitenaufrufe, darunter 5 200 Mal die Seite mit den Adressen der Beratungsstellen. Das vierseitige Informationsblatt „Wie setze ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durch“ wurde in den sechs Wochen insgesamt rund 3 400 Mal, das 20-seitige Kurzinfo „Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld II“ mehr als 3 500 Mal heruntergeladen. ► Im Jobcenter gehen vermehrt Poststücke auf unerklärliche Weise verloren. Neuerdings beklagen Leistungsbezieher wieder häufiger, dass abgegebene Schriftstücke im Jobcenter verloren gehen würden und von Seiten des Jobcenters dann behauptet werde, die Post sei gar nicht eingegangen. Wir raten den Bürgern, Anträge und Unterlagen nicht einfach in den Hausbriefkasten des Jobcenters zu werfen, sondern in der Eingangszone gegen eine schriftliche Bestätigung abzugeben. Besuch am Bus Zum Auftakt der Tour informierte sich der Stadtrat für Soziales und Bürgerdienste des Bezirks Mitte Stephan von Dassel vor der Jobcenter-Filiale in der Müllerstraße über Fragen und Probleme von Ratsuchenden aus dem Bezirk. In Pankow erkundigte sich die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus Elke Breitenbach über die mobile Beratung und die Probleme, die den Leistungsberechtigten besonders unter den Nägeln brennen. In den letzten Jahren hatten die Beschwerden über verloren gegangene Post etwas abgenommen. Ein Grund für die wieder wachsende Zahl von Beschwerden könnte darin liegen, dass die Bedarfsgemeinschaften mit der Einführung von ALLEGRO neue Nummern zugeteilt bekommen haben. Dadurch werde die Zuordnung zu einzelnen Vorgängen zumindest zwischenzeitlich erschwert, berichteten uns Mitarbeiter der Jobcenter. Möglicherweise hat der Umstand, dass Schriftstücke nicht im Jobcenter aufgefunden werden, aber auch mit der deutlichen Mehrbelastung der Mitarbeiter im Leistungsbereich im Zuge Umstellung auf ALLEGRO zu tun. Reaktionen der Jobcenter Rechtzeitig vor Beginn der mobilen Beratung informierten wir wieder schriftlich alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Jobcenter über die Aktion. Die Geschäftsführungen haben sich inzwischen auf den Besuch des Beratungsbusses eingestellt. Sie benennen häufig Ansprechpartner und interessieren sich für Rückmeldungen aus der Beratung am Bus. In diesem Jahr wurde das Beratungsbus-Team vor allen Jobcentern von Leitungspersonen der Jobcenter begrüßt. Acht der zwölf Jobcenter luden überdies zu einem ausführlichen Gespräch ein. Das waren Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Der Austausch verlief jeweils offen und konstruktiv. In Reinickendorf durften wir im Erdgeschoss des Jobcenter-Gebäudes einen Beratungsstand aufbauen, da der Bus wegen Bauarbeiten nicht auf dem Gelände abgestellt werden konn- Aufnahme der Aktion in den Medien Die Medien nahmen unsere Aktion in diesem Jahr außerordentlich aufmerksam wahr. Die Berliner Woche brachte zwischen Mitte August und Mitte September in etlichen Lokalausgaben einen Hinweis zu der Beratungsaktion, ebenso das Berliner Abendblatt. Am ersten Beratungstag besuchten ein Journalist des Berliner Kuriers sowie ein Team der rbbAbendschau den Beratungsbus. Überdies war ein Journalist der dänischen Tageszeitung Politiken während der gesamten Beratung vor Ort. Tage später kam eine Reporterin des Straßenmagazins Straßenfeger vorbei. Von einer Pressekonferenz am 25. August vor dem Jobcenter TempelhofSchöneberg mit der Direktorin des Diakonischen Werks Barbara Eschen und dem stellvertretenden 3 te. Für den 24. September wurde überdies ein Gespräch mit der Chefin der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Jutta Cordt vereinbart. renz Berlin. Vielen Dank für die erneute gute und sehr verlässliche Zusammenarbeit! Unser besonderer Dank gilt überdies den evangelischen Kirchenkreisen Berlin-Charlottenburg, Neukölln, Steglitz, Teltow-Zehlendorf und Tempelhof sowie allen Spenderinnen und Spendern, die die Finanzierung der Jobcenter-Tour 2015 sicherstellten! Zielerreichung Die Aktion hat mehrere Ziele. Rat- und Hilfesuchende sollen durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot direkt vor den Jobcentern auf die in Berlin vorhandenen unabhängigen Beratungsangebote zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig setzen sich die Veranstalter mit der Aktion öffentlich sichtbar für bessere Beratung, besseren Service und mehr Bürgerfreundlichkeit auf Seiten der Jobcenter ein. In beiden Bereichen war die Jobcenter-Tour 2015 erfolgreich. Stefan Schürmann vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte hat im Hintergrund umfangreiche logistische Arbeit geleistet, damit wir öffentliches oder privates Straßenland nutzen konnten. Ursula Wirth von der Agentur dotmotion hat auch spätabends noch unsere Internetseiten bearbeitet und damit topaktuell gehalten. Der Grafiker Fred-Michael Sauer gestaltete in bewährter Weise unsere InfoMaterialien. Die Pressesprecherinnen der Diakonie und des DGB Vera Fischer und Nina Lepsius organisierten eine überaus erfolgreiche Pressekonferenz. Allen genannten Personen ein herzliches „Danke schön“. Fortsetzung der Beratungsaktion ungewiss Zuschüsse von fünf evangelischen Kirchenkreisen und zahlreiche Spenden ermöglichten die Finanzierung der Aktion in diesem Jahr. Ob der Bus auch 2016 auf Jobcenter-Tour geht, ist ungewiss. Das Land Berlin stellt für das Angebot keine Mittel zur Verfügung. Dabei hatte die Alice Salomon Hochschule Berlin als Ergebnis einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung der Beratungsbus-Aktion im Jahr 2010 festgestellt: „Aus den hohen Zustimmungswerten geht hervor, dass der Beratungsbus mit seinem mobilen, niedrigschwelligen Angebot genau die Bedürfnisse derjenigen Menschen getroffen hat, die ihre Wünsche und Fragen im Jobcenter selbst nicht oder nur schwer artikulieren können. (…) Eine qualifizierte, professionelle und finanziell abgesicherte Beratung ist jedoch erforderlich – und das regelmäßige Angebot einer aufsuchenden Unterstützung wie der Beratungsbus in der sechswöchigen Aktion des BALZ eine notwendige Ergänzung in der Berliner Hilfelandschaft.“ Dank und Anerkennung gehören nicht zuletzt unserem ständigen Beratungsbus-Team: unserem Berater Markus Wahle sowie unserem Fahrer Peter Beyer, die beide hoch engagiert und absolut zuverlässig die Hauptarbeit verrichteten. Schließlich danken wir herzlich den Anwältinnen Romana Doppler, Barbara Hiller, Antje Krüger und Margret Schlüter sowie Anwalt Timm Springer für ihre freundschaftliche, uneigennützige Mitberatung am Bus. Frank Steger (Koordinator der Aktion) Berlin, 21.09.2015 Weitere Informationen: www.beratung-kann-helfen.de Danke! Allen, die mitgeholfen haben, dass die Aktion auch in diesem Jahr so erfolgreich durchgeführt werden konnte, sei herzlich gedankt. Die Wohlfahrtsverbände haben uns den Beratungsbus unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine große Zahl von Kolleginnen und Kollegen von Sozialberatungsstellen in den Bezirken hat engagiert vor den Jobcentern mitberaten. Ohne diese kollegiale und verbandsübergreifende Unterstützung wäre die mobile Beratung nicht möglich gewesen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Aktion nicht nur politisch mitgetragen, sondern gemeinsam mit der Diakonie die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Zu unseren Partnern zählte erneut auch die Landesarmutskonfe4
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