Nagoldseite Nr. 41 vom 21. November

Nr. 41 / 21. November 2015
Amtliches Mitteilungsblatt
Informationen
Ausschreibungen
www.nagold.de
Stimme
Einzigartige
Atmosphäre
Bei der Lichternacht des Werberings
verwandelt sich die Nagolder Innenstadt wieder in ein stimmungsvolles
Lichtermeer. Viele große Objekte sowie Kerzen und Laternen illuminieren
die Flaniermeilen unserer schönen Stadt auf einzigartige Weise.
Die im Werbering engagierten Fachgeschäfte bieten an diesem
Abend nicht nur ihren gewohnt erstklassigen Service, sondern
darüber hinaus noch besondere Extras. Mit einem vielseitigen,
musikalischen Rahmenprogramm sowie verschiedensten kulinarischen Leckereien werden die Besucher der Einkaufsnacht auch
im Freien bestens unterhalten. Zudem konnten wir als Walkact
die „airDinger“ aus München in die Stadt holen.
Ausgefallene Objekte bringen
die Stadt zum Leuchten
Lange Einkaufsnacht mit Rahmenprogramm am 27. November
Zur Person:
Angela Nisch ist Geschäftsführerin des City-Vereins Nagold e. V.
Gemeinsam mit Projektmitarbeiterin Petra Grund organisiert sie
die Nagolder Lichternacht im Auftrag der Fachgeschäfte, die im
Werbering organisiert sind.
Nagold aktuell
„Senioren lesen für Senioren“
in der Stadtbibliothek
Am Mittwoch, 25. November, liest Birgit Pfaff aus dem Roman „Oma
lässt grüßen und sagt, es tut ihr leid“ von Fredrik Backman. Der Roman
des schwedischen Schriftstellers handelt von einem Mädchen namens
Elsa und ihrer Oma. Oma ist 77 Jahre alt, Ärztin, Chaotin und treibt die
Nachbarn in den Wahnsinn. Elsa ist 7 Jahre alt, liebt Wikipedia und Superhelden und hat nur einen einzigen Freund: nämlich Oma. In Omas
Märchen erlebt Elsa die aufregendsten Abenteuer. Bis Oma sie eines Tages auf die größte Suche ihres Lebens schickt – und zwar in der wirklichen Welt. Die Lesung aus der Veranstaltungsreihe „Senioren lesen
für Senioren“ beginnt um 15.30 Uhr in der Stadtbibliothek Nagold im
Burgcenter. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Tipp der Woche
In der Marktstraße beim Rathaus findet am Samstag, 28. November, von
8 bis 14 Uhr der Weihnachtsmarkt
der Nagolder Schulen statt. Liebevoll
geschmückte Marktstände schaffen
eine vorweihnachtliche Atmosphäre. Schülerinnen und Schüler verkaufen Weihnachtsartikel: von Adventskränzen über Christbaumschmuck
und Kerzen bis hin zu Geschenken aus Holz und Weihnachtskarten. Auch Selbstgebackenes aller Art ist zu haben. Für Besucher, die
sich beim Bummel über den Weihnachtsmarkt stärken möchten, wird
ein breites Angebot an Speisen und Getränken angeboten, da fällt
die Wahl schwer. Musikalische Beiträge der Schülerinnen und Schüler verbreiten zusätzlich weihnachtliche Stimmung. (Foto: Privat)
Stimmungsvolle Lichtobjekte setzen die Innenstadt in der langen Einkaufsnacht effektvoll
in Szene. Die Geschäfte sind bis 24 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sorgt ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für beste Unterhaltung in den Straßen.
Fotos: Karl Huber Fotodesign/airDinger
Kreative Lichtobjekte, romantische Laternen, die
mit Kerzen bestückt sind, kunstvoll beleuchtete Brunnen und stimmungsvolle Giebelbeleuchtungen rücken die Innenstadt am Freitag,
27. November, ins rechte Licht. Ein beleuchteter
Tannenbaum-Swing, als winterliches Pendant
zum Blumen-Swing im Frühjahr und Sommer,
der vom Vorstadtplatz bis zum Unteren Markt
verlaufen wird, bringt sogar echtes Weihnachtsflair in die Stadt.
genießen können, sind die Geschäfte bis 24 Uhr
geöffnet. Eine ideale Gelegenheit also, um sich
in aller Ruhe Geschenkideen für Weihnachten
einzuholen, bereits erste Präsente zu kaufen und
um sich über die aktuellen Wintertrends zu informieren.
Auch vor den Ladentüren wird so einiges geboten sein. Gastronomen, Schulen und Vereine
bieten warme Getränke und leckere Speisen an
verschiedenen Ständen an. Ein buntes Rahmenprogramm sorgt außerdem für
beste Stimmung in den Straßen und auf den Plätzen.
So werden die „airDinger“
die Zuschauer auf jeden Fall
in ihren Bann ziehen. Denn
mit großen Luftobjekten, die
von Tänzern oder Schauspielern bewegt und bespielt werden, sorgen sie
für Staunen bei Groß und Klein. Drei Mal, um
18.30 Uhr, um 21 Uhr und um 23.30 Uhr treten
die Künstler an unterschiedlichen Plätzen auf.
Musikalisch für Stimmung sorgt die Band Natu-
Gewinnspiel mit attraktiven
Preisen in den Geschäften
Bereits zum sechsten Mal veranstaltet der CityVerein Nagold e. V. die Lichternacht im Auftrag
der Nagolder Gewerbetreibenden.
Damit die Besucher das außergewöhnliche
Lichtkonzept möglichst lange an diesem Abend
ral Groove zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Standorten. Die Senior Bigband des
Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG) sowie die Junior
Bigband des OHG und die Abi-Band heizen den
Besuchern am Rathaus ein. Die Venezianische
BläserWerkstatt bietet am Unteren Markt einen
stimmungsvollen musikalischen Rahmen.
Auch die Stadtbibliothek im Burgcenter hat
ihre Türen bis Mitternacht geöffnet. In gemütlicher Atmosphäre können sich die Besucher
dort aufwärmen und über das umfangreiche
Buchangebot informieren.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Termine in Nagold
Erholsamer
Schlaf
Schlafen wie ein Murmeltier, morgens aufwachen
und sich frisch und ausgeruht fühlen, das fällt manchmal schwer. Einschlaf- und
Durchschlafschwierigkeiten
oder nächtliches Aufwachen sind zu einem häufigen Problem geworden. Von Manuela Lutz gibt es am Montag, 23. November, um
20 Uhr Informationen zum gesunden Schlaf. Zusätzlich erfahren
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Selbsthilfemethoden zur
Überwindung von Schlafproblemen es gibt. Anmeldung erfolgt
über die Volkshochschule Oberes Nagoldtal unter der Telefonnummer 07452 9315-0 oder per E-Mail an [email protected].
Der Vortrag findet in der vhs, Bahnhofstraße 41, statt. (Foto: fotolia.de)
Großer
Laternenumzug
durch Nagold
Der City-Verein Nagold e. V. lädt
am Samstag, 28. November, wieder Kinder, Eltern, Verwandte
und Freunde zum großen Laternenumzug durch die Nagolder Innenstadt ein. Der Umzug startet um
17 Uhr am Vorstadtplatz. Angeführt durch Oberbürgermeister Jürgen
Großmann, flankiert von der Jugendfeuerwehr Nagold und musikalisch
begleitet von der Emminger Trachtenkapelle, führt er durch die malerische Altstadt und endet am Rathaus. Dort gibt es Gelegenheit, sich
beim Punsch, Glühwein und Roter Wurst aufzuwärmen. Am Rathaus
wartet zudem der Jongleur Willi auf die Teilnehmer und sorgt für einen krönenden Abschluss des Umzugs. (Foto: Karl Huber Fotodesign)
Blueskonzert mit
Brother Dege
Brother Dege spielt Slidegitarre
in der ruhelosen Tradition der
Altmeister und haucht dem
Deltablues neues Leben ein. Der
preisgekrönte Musiker mit insgesamt neun Alben, Buchautor
und Journalist, ist im Herzen von Louisiana mit Cajun, irischen und
indianischen Wurzeln, aufgewachsen. Mit dem rauen „twang“, seiner
Dobro, beschwört er die Geister der Vergangenheit und singt von seinen Erfahrungen im Süden der USA. Das Konzert beginnt am Samstag, 28. November, um 20 Uhr in der Alten Seminarturnhalle Nagold.
Einlass und Bewirtung ist bereits ab 19 Uhr. Karten für 17 Euro, ermäßigt für 15 Euro gibt es im Rathaus-Café, Marktstraße 27, oder im
Internet unter www.alte-seminarturnhalle.de. (Foto: Brother Dege)
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Programm auch vor den Ladentüren Weihnachtsmärkte
Stadtbibliothek bis 24 Uhr geöffnet - Lichtkünstler und Musik
(Fortsetzung von Seite 1)
Ausführlich erläutert werden der Bestand,
der digitale Buchkatalog und die Ausleihmöglichkeiten über die Onlinebibliothek im
Rahmen von zwei Führungen.
Um 20 Uhr übernimmt Christina Grimm,
Leiterin der Stadtbibliothek, den Rundgang,
um 22 Uhr führt Inga Kirschlager, Mitarbeiterin der Stadtbibliothek, durch die
städtische Einrichtung. Ab 16 Uhr gibt es
dort übrigens Kaffee zu ermäßigten Preisen
sowie Gebäck.
Als ganz besondere Adventsaktion, die
bis Donnerstag, 24. Dezember, läuft, haben
sich die Werbering-Fachgeschäfte etwas
Neues einfallen lassen. Im Rahmen einer
großen Verlosung winkt unter anderem ein
Hauptgewinn von 1 000 Euro.
Ab einem bestimmten Einkaufswert erhalten Kunden in den Geschäften ein Los.
Damit nehmen sie automatisch an der Verlosung von Geschenkgutscheinen im Wert
von insgesamt rund 3 000 Euro teil. Die
Losnummern, die gewonnen haben, werden
über das städtische Amtsblatt, die lokale
Presse, über die Internetseite des Gewerbevereins, www.gewerbeverein-nagold.de,
sowie über Aushänge in den teilnehmenden
Werbering-Fachgeschäften
bekanntgegeben. Gewinner können ihre Preise am
Samstag, 23. Januar 2016, um 11 Uhr am
Urschelbrunnen abholen. Das Los ist selbstverständlich mitzubringen. (Tina Block)
Der Flyer mit dem Programm und weiteren Informationen zur Nagolder Lichter- und Einkaufsnacht am 27. November liegt im Rathaus und den teilnehmenden Fachgeschäften aus.
Foto: Flyer City-Verein Nagold e. V.
Neue Broschüre und VGC-Sondertarif
Im Nördlichen Schwarzwald laden viele
Weihnachtsmärkte zum Bummeln, Verweilen und Naschen ein.
Das gesamte Angebot der Region hat
die Tourismus GmbH Nördlicher Schwarzwald in einer Broschüre übersichtlich
zusammengestellt. Darin sind neben einer kurzen Beschreibung zu jedem Weihnachtsmarkt auch Informationen zu den
Öffnungszeiten, zum Veranstaltungsprogramm, zu besonderen Angeboten und den
Parkmöglichkeiten. Die Broschüre liegt ab
sofort kostenlos in der Tourist-Information
im Nagolder Rathaus aus. Im Internet kann
sie unter www.mein-schwarzwald.de heruntergeladen werden.
Die Verkehrsgesellschaft Bäderkreis
Calw mbH (VGC) bietet einen Weihnachtsmarkt-Spezialtarif. Mit der VGC-Tageskarte
für 8 Euro können Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs im Tarifgebiet an den
Adventswochenenden jeweils von Freitag
bis Sonntag die Weihnachtsmärkte im
Landkreis Calw besuchen. Die VGC-Tageskarte gilt an allen Adventswochenenden jeweils durchgehend von Freitag bis Sonntag.
Wer freitags ein Ticket löst, kann dieses also
bis Sonntagabend für beliebig viele Fahrten
im gesamten Landkreis Calw nutzen. Die
Tageskarten, die für eine Person gelten,
sind an den Fahrkartenautomaten und
bei den Busfahrern erhältlich. Auskünfte
erteilt die VGC-Geschäftsstelle unter der
Telefonnummer 07051 9688-0. (red)
Die neue Broschüre der Tourismus
GmbH Nördlicher Schwarzwald.
Schnitzeljagd mit Unterstützung aus dem Weltall
Mit Geocaching wird Wandern zum Spaß für die ganze Familie - zu jeder Jahreszeit
Schnitzeljagd mit Zettelwirtschaft, Kreide
und analogem Kompass war gestern. Die
moderne Variante des beliebten Geländespiels heißt Geocaching. Der Begriff setzt
sich zusammen aus dem griechischen Wort
„geo“ für „Erde“ und dem englischen Begriff
„cache“ für „geheimes Lager“. Ausgerüstet
mit einem GPS-Gerät, das die eigene Position mithilfe von Satelliten aus dem Weltall
Die GPS-Tour „Stadterkundung Nagold“
führt über neun Stationen durch die Nagolder Innenstadt. Mithilfe eines GPS-Geräts
können Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausgewählte Sehenswürdigkeiten erkunden. An den einzelnen Stationen sind
kleine Rätsel zu lösen, die die Koordinaten
des nächsten Punkts ergeben. Am Ende
wartet eine interessante Zusatzaufgabe, die
sicherlich den einen oder anderen
Aha-Effekt auslösen wird. Berechnet werden soll, natürlich mithilfe
des GPS-Geräts, der Flächeninhalt
der alten Stadtkirche, von der heute nur noch der Alte Turm zu sehen
ist. Die knapp eineinhalbstündige
Tour ist für Kinder ab der fünften
Klasse geeignet. Jüngere Kinder
können diese Tour aber auch zusammen mit ihren Eltern machen.
Auf unterhaltsame Art und Weise
GPS-Geräte können bei der Tourist-Informa- erfahren große und kleine Entdetion im Rathaus ausgeliehen werden.
cker so jede Menge über die Nagolder Stadtgeschichte.
bestimmt, geht es auf Tour in die Natur,
Gut zu Fuß sein sollte man für die Schatzum Rätsel zu lösen und um am Ende einen
suche auf dem 7-Berge-Weg. Denn die
Schatz zu bergen.
Tour ist 20 Kilometer lang und es gilt,
Die Tourist-Information der Stadt Narund 640 Höhenmeter zu überwinden. Für
gold hat diesen Trend aufgegriffen und
Abwechslung sorgen romantische Pfade
gemeinsam mit lokalen Geocachern spanund herrliche Aussichten zum Beispiel, je
nende Touren entwickelt, die großen und
nach Wetterlage, bis auf die Schwäbische
kleinen Entdeckern zu jeder Jahreszeit gleiAlb. Ruhebänke am Wegesrand laden zur
chermaßen Spaß machen. GPS-Geräte könErholung ein. Unterwegs gilt es, kleinere
nen an der Tourist-Information im Rathaus
Rechenaufgaben zu lösen, mit denen man
gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
letztendlich auf die sogenannte Finaldose
weil dort wichtige Hinweise
für die digitale
Schnitzeljagd
versteckt sind.
Ein besonderes
Naturerlebnis
ist die Tour
„Nagolder
Baumweg“.
Dabei findet
man Details zu
den einzelnen
Baumarten
ebenso
wie
Mosaiksteine
aus der Stadtgeschichte,
passend zum
jeweiligen
Standort. In
Herrliche Ausblicke bietet die Geocaching-Tour, die zur
der Nähe aller
Burgruine Hohennagold führt.
Fotos: Stadt Bäume
sind
Aufkleber mit
mit dem Schatz stößt.
QR-Codes platziert, über die interessante
Mit einem atemberaubenden Blick auf NaInformationen zu den Bäumen abgerufen
gold und die Umgebung wird man auch auf
werden können.
der fünf Kilometer langen Tour „Krautbühl
Nicht nur für Eisenbahnfans ist die Tour
und Hohennagold“ belohnt. Auf dem Weg
„Altensteigerle“ gedacht. Sie dreht sich
vom Krautbühl mit dem Grabhügel des
rund um die ehemalige Schmalspurbahn,
Keltenfürsten hinauf zur Burgruine erfährt
die von Nagold nach Altensteig führte
man Interessantes über die Geschichte
und 1967 stillgelegt wurde. Beim Nagolder
der Kelten und die früheren Bewohner der
Viadukt ist das Eisenbahndenkmal zu beBurg Hohennagold. Besonders aufmerksam
wundern, das mit großem Engagement von
sollte man natürlich die Infotafeln lesen,
einer lokalen Interessengruppe aufwendig
restauriert und gepflegt wird. Infotafeln
auf dem Ausstellungsgelände informieren
ausführlich über das historische Denkmal.
Für Geocacher sind die Tafeln gleichzeitig
der Schlüssel zur erfolgreichen Schatzsuche.
Grundsätzlich ist die Schatzsuche auch
mit dem Smartphone und einer speziellen
App möglich. Außerdem sind die Schatzsucher von der Akkulaufzeit ihres Gerätes
abhängig. Wie auch immer man die digitale Schnitzeljagd mit Hilfe aus dem Weltall
angeht –in jedem Fall ist sie ein attraktiver
Freizeitspaß fürs Wochenende oder den Urlaubstag zwischendurch. (Tina Block)
Information
Touren im Internet
www.nagold.de/de/Tourismus/Freizeitangebote
Tourist-Information
In der Tourist-Information im Rathaus
sind die Tourenbeschreibungen erhältlich. Dort können auch GPS-Geräte für
5 Euro pro Tag ausgeliehen werden. Ein
Pfand muss hinterlegt werden.
Telefon: 07452 681-135
E-Mail: [email protected]
Termine
Genogramm-Arbeit
am 24. November
Herz in Gefahr
am 24. November
Rentenberatung
am 26. November
Klangliege
am 27. November
Stress umgehen
am 28. November
Diplom-Psychologe Marcus Engler
referiert am Dienstag, 24. November, zum Thema „Genogramm“. Die
Arbeit mit dem Genogramm ist eine
klassische und effektive Methode in
der Beratung von Familien, Paaren
und Einzelpersonen. Ein Genogramm
ermöglicht einen besonderen Blick
auf die eigene Familie, Herkunftsfamilie und mögliche soziokulturelle
Hintergründe. Das Seminar findet
um 19.30 Uhr in der vhs, Bahnhofstraße 41, statt. Anmeldung über die
vhs unter der Nummer 07452 9315-0.
Über das Thema koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt spricht Dr. med.
Uwe Helber am Dienstag, 24. November, um 20 Uhr. Die Zahl derer, die
Probleme mit dem Herz haben, ist sehr
groß. Die Betroffenen sind hoch motiviert, zu erfahren, wie die Herzkrankheit
und der Herzinfarkt behandelt werden
müssen und welche Therapiemöglichkeiten bestehen. Zudem erörtert der
Dozent, welche präventiven Maßnahmen bestehen. Der Vortrag in der Cafeteria des Kreiskrankenhauses Nagold,
Röntgenstraße 20, ist gebührenfrei.
Am Donnerstag, 26. November, findet
ein Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg
im Nagolder Rathaus, Ordnungsamt,
Marktstraße 29, statt. Sofern Versicherte einen Vertreter, wie zum Beispiel ihren Ehegatten, zum Sprechtag
entsenden, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Termine können bei
der Außenstelle Freudenstadt unter
der Telefonnummer 07441 860500
vereinbart werden. Um frühzeitige
Anmeldung wird gebeten. Der nächste Sprechtag ist am 10. Dezember.
Die Klangliege hat 55 auf der Unterseite angebrachte Saiten, die je zur Hälfte
auf einen tiefen Ton und die Quinte gestimmt sind. Je nachdem, wie man das
Monochord anspielt, entstehen sanft
schwebende und/oder entspannende
Klänge. Der Kurs beginnt um 20 Uhr
in der Musiktherapeutischen Praxis,
Wolfsbergstraße 23/2. Anmeldung
über die vhs unter der Telefonnummer 07452 9315-0 oder per E-Mail an
[email protected]. Dozentin Suse
Drescher bittet die Teilnehmer, bequeme
Kleidung und eine Decke mitzubringen.
Ist Stress eine Zivilisationskrankheit? Gibt es positiven Stress und
wie kann man mit Stress gekonnt
umgehen? Über diese und andere spannende Fragen zum Thema
Stress referiert Herbert Galonska
am Samstag, 28. November, um
11 Uhr. Die Veranstaltung im STUDIO 8 auf dem Eisberg, Leibnizstraße 4, dauert rund eine Stunde. Eine
Anmeldung bei der vhs Nagold unter
der Telefonnummer 07452 9315-0
oder im STUDIO 8, Telefon
07452 7505385, ist erforderlich.
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Nr. 41 / 21. November 2015
Öffentliche Bekanntmachung
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Nagold
und der Gemeinde Rohrdorf vom 18.11.2015
Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der
§§ 2 und 8a des Kommunalabgabengesetzes am 17.11.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Gebührenpflicht
(1) Die Stadt Nagold erhebt für die Leistungen des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle Gebühren.
(2) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig
sind, tritt zu diesen noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzu.
(3) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, wenn der Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle von einem
Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu Beweiszwecken herangezogen wird.
§2
Gebührenschuldner, Haftung
(4) In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller enthalten.
Ist der Antragsteller nicht Eigentümer oder Teil der Eigentümergemeinschaft, erhält der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft eine weitere Ausfertigung. Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug aus der
Wertermittlung, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, werden Gebühren in Höhe von 1,50 € zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer je Seite berechnet.
(5) Gebühr für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte
-Schriftliche Bodenrichtwertauskunft mit Lageplan A4 farbig jeweils mit Örtlicher Fachinformation zur Ableitung der Bodenrichtwerte
- Schriftliche Bodenrichtwertauskunft mit Lageplan A4 farbig jeweils mit Örtlichen Fachinformationen zur Ableitung der Bodenrichtwerte, Verwendung
der Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke und Liegenschaftszinssätzen und Bebauungsplan oder planungsrechtliche Auskunft
- Kopie einer Bodenrichtwertkarte Maßstab 1:2500
- Bodenrichtwertkarte Maßstab 1:2500 im PDF-Format
- Kopie aller 25 Bodenrichtwertkarten Maßstab 1:2500 - 25 Bodenrichtwertkarten Maßstab 1:2500 im PDF-Format 30,00 €
265,00 €
200,00 €
150,00 €
3.350,00 €
2.500,00 €
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Leistung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen
kraft Gesetzes haftet.
§3
Gebührenmaßstab
(1) Die Gebühren für Wertermittlungen des Gutachterausschusses werden vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 nach
dem ermittelten Wert der Sachen und Rechte, bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Wertermittlung,
erhoben.
(6) Gebühr für die Örtliche Fachinformation zur Ableitung und Verwendung
von Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
30,00 €
(7) Gebühr für die Örtliche Fachinformation zur Ableitung und Verwendung von Liegenschaftszinssätzen
30,00 €
(8) Gebühr für den jeweils gültigen Grundstücksmarktbericht
60,00 €
(9) Gebühr für die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 195 (3) BauGB in Verbindung mit § 13 Gutachterausschussverordnung
- Vergleichswertverwahren:
130,00 €
- Auswahlverfahren:
180,00 €
(bis zu 10 Vergleichsfälle; ab 11. Fall: + 10 € pro Fall)
(2) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der positiven Summe aller der maßgeblichen
Werte der einzelnen Gegenstände zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wertminderungen (wie z. B. Abbruchkosten,
Altlasten) zu berücksichtigen, Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grundstückseigenschaften zu
ermitteln oder mehrere gleichartige unbebaute Grundstücke zu bewerten sind. Von dieser Regelung ausgenommen
sind die Gebühren für mehrere Eigentumswohnungen, die sich nach § 4 Abs. 2 berechnen.
Für Sonderauswertungen werden Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben,
mindestens jedoch 180,00 €.
(3) Berücksichtigung von Besonderheiten: Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist die Gebühr auf der Basis des
Ergebnisses aus dem Wert (§ 3 Abs. 1 und 2) zuzüglich der Gebühr gemäß folgender Tabelle zu ermitteln.
Bemerkung bei Rechten am Grundstück: Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu
addieren, wenn keine Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen. Gemeinsamkeiten sind z. B. ein kombiniertes
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks. Bei Fällen gleicher Voraussetzungen
(z. B. Wohnungsrecht und Nießbrauch für die gleiche Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem
halben Korrekturfaktor berücksichtigt.
(11) Für sonstige Leistungen der Geschäftsstelle werden Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.
Besonderheit
mehrere Wertermittlungsstichtage
Korrektur
pro Stichtag
mehrere Qualitätsstichtage
pro Stichtag
Rechte am Grundstück
Wegerecht
Leitungsrecht
Wohnungsrecht
Nießbrauchrecht
Überbau
weitere Rechte
+ 20 %
Bemerkung
Beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur einmal der Faktor pro Datum
(10) Gebühr für Immobilienwertauskünfte (inkl. Lageplan)
- Für Grundstücke mit Ein- bis Dreifamilienhäusern: - Für Wohnungseigentum:
230,00 €
190,00 €
§5
Rücknahme, Ablehnung eines Antrags
(1) Wird ein Antrag auf Feststellung eines Gutachtens zurückgenommen, bevor der Gutachterausschuss einen
Beschluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, oder wird ein Antrag abgelehnt, so wird eine Gebühr nach
dem Bearbeitungsstand bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenommen, so entstehen die vollen Gebühren.
(2) Wird ein Antrag auf Erstellung einer sonstigen Leistung des Gutachterausschusses oder dessen Geschäftsstelle
zurückgenommen, so wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungsstand bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben.
+ 20 %
(3) Bei einer Ablehnung wird die Gebühr nach dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand erhoben.
+ 20 %
+ 20 %
+ 30 %
+ 30 %
+ 30 %
+ 10 % - + 40 % je nach Schwierigkeit
(4) Ändert der Antragssteller während der Bearbeitung des Gutachtens den Gutachtenauftrag (z. B. Änderung des
Wertermittlungsstichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstandes), so wird der hierdurch veranlasste Mehraufwand nach Stunden analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zusätzlich zur Gebühr nach
§ 4 Abs. 1 abgerechnet.
(4) Sind Wertermittlungen für Sachen und Rechte auf unterschiedliche Stichtage durchzuführen, so wird für jeden
Stichtag eine Gebühr berechnet. Für den höchsten Verkehrswert nach Abs. 1 wird die volle Gebühr erhoben. Für alle
anderen Verkehrswerte wird der halbe Wert nach Abs. 1 zugrunde gelegt. Sind die tatsächlichen und rechtlichen
Verhältnisse antragsgemäß unverändert, ist ein Viertel des Wertes nach Abs. 1 zugrunde zu legen.
(5) Wird der Wert eines Miteigentumsanteils ermittelt, der nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks berechnet.
(6) Veranlasst der Antragsteller den Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer Erörterung von Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens,
werden hierfür Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.
(7) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. zusätzliche Besprechungen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche
Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) werden Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.
§6
Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen
(1) Werden mit Zustimmung des Gebührenschuldners Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat
der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.
(2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
(3) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
§7
Entstehung und Fälligkeit
Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung oder der sonstigen Leistung. In den Fällen des § 5 mit
der Rücknahme oder Ablehnung des Antrags. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§4
Gebührenhöhe
§8
Übergangsbestimmung
Info
(1) Bei der Wertermittlung von Sachen oder Rechten wird die Gebühr wie folgt bestimmt:
Für Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung beantragt wurden, gilt die bisherige Gebührensatzung.
Verkehrswert
(Ausgangswert)
über
über
über
über
über
über
25.000 €
100.000 €
250.000 €
500.000 €
2.000.000 €
5.000.000 €
Verkehrswert
bis
bis
bis
bis
bis
bis
25.000 €
100.000 €
250.000 €
500.000 €
2.000.000 €
5.000.000 €
Grundgebür
800,00 €
800,00 €
1.175,00 €
1.775,00 €
2.400,00 €
4.650,00 €
7.650,00 €
Zuschlag, auf Ausgangswert abzüglich
0,50 %
0,40 %
0,25 %
0,15 %
0,10 %
0,10 %
375,00 €
600,00 €
625,00 €
2.250,00 €
3.000,00 €
-
(2) Wenn dieselben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten sind, ohne dass sich die
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, ermäßigt sich die Gebühr um 30 %.
Sind im Rahmen eines Wertermittlungsauftrags in einem Gebäude mehrere Eigentumswohnungen zu bewerten, so
wird für die Eigentumswohnung mit dem höchsten Verkehrswert nach § 3 Abs. 1 die volle Gebühr erhoben. Für jede
weitere Wertermittlung ermäßigt sich die Gebühr um 20 %.
(3) Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr
nach Abs. 1.
§9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Gutachterausschussgebührensatzung vom 02. Oktober 2013 außer Kraft.
Nagold, den 18.11.2015
Jürgen Großmann
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Großen
Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, eine
eventuelle Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
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Amtliches Mitteilungsblatt | Informationen | Ausschreibungen
Tagesordnung des Verwaltungsausschusses
Die Sitzung beginnt am Dienstag, 24. November 2015, um 18 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses Nagold, Marktstraße 27.
1.Bekanntgabe von Beschlüssen, die
in nichtöffentlicher Sitzung gefasst
wurden
Nr. 41 / 21. November 2015
Badepark-Broschüre
Verteilung Gelbe Säcke
Neuer Faltprospekt ab sofort erhältlich
5. Jahresabschluss Stadt Nagold 2014
5.1.Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2014 der Stadt Nagold
2. Haushaltssatzung 2016
5.2.Beteiligungsbericht 2014
2.1.Haushaltssatzung und Haushaltsplan
einschließlich der Wirtschaftspläne der
Stadtwerke, der Stadtentwässerung
sowie des Gertrud Teufel-Seniorenzentrums für das Haushaltsjahr 2016
2.2.Kostendeckungsgrade der städtischen
Einrichtungen im Jahr 2016
3.3. Änderung der Bestattungsgebührensatzung
4.Übertragung weiterer Aufgaben an das
Rechnungsprüfungsamt
Impressum
Herausgeber: Große Kreisstadt Nagold
Marktstraße 27–29 • 72202 Nagold
Telefon: 07452 681-0 • Fax: 07452 681-210
Verantwortlich: Oberbürgermeister
Jürgen Großmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Tina Block (Leitung)
Vesna Lide, Petra Gall, Yvonne Zutavern
E-Mail: [email protected]
Telefon: 07452 681-185 • Fax: 07452 681-5185
Internet: www.nagold.de
5. Jahrgang
Anzeigen: Schwarzwälder Bote Medienvermarktung Südwest GmbH • Kirchtorstraße 14
78727 Oberndorf am Neckar
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Internet: www.schwarzwaelder-bote.de
Anzeigenverkauf: Hans-Carsten Steensen,
Udo Sonnenberg
Anzeigenbearbeitung: Hans-Dieter Meng
Druck: Druckzentrum Südwest GmbH
78052 Villingen-Schwenningen
5.3.Bericht über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt für das
Haushaltsjahr 2014
Gelbe Säcke werden in Nagold
verteilt.
(Foto: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH)
6.Jahresabschluss 2014 Eigenbetrieb
Stadtentwässerung
6.1.Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
6.2.Bericht über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung für das Wirtschaftsjahr 2014
7.Jahresabschluss 2014 Eigenbetrieb
Stadtwerke
7.1.Geschäftsbericht für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebs Stadtwerke
7.2.Bericht über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2014
8.Bekanntgaben
9.Verschiedenes
Jürgen Großmann
Oberbürgermeister
Sitzungsunterlagen im Internet unter:
www.nagold.de/de/Lokalpolitik/Gemeinderat/Tagesordnungen.
Schaufenster Nagold
Lust auf Spaß im Badepark macht die neue Faltbroschüre. Sie ist unter anderem im Rathaus erhältlich.
Foto: Broschüre
In frischem, spritzigem Blau kommt er daher, der neue Faltprospekt des Badeparks.
Übersichtlich informiert er über die vielen
Attraktionen, die Besucher sowohl im Sommer wie auch im Winter nutzen können.
Gerade jetzt in der Winterzeit ist es interessant, zu erfahren, dass die Temperatur des
Außenbeckens 29 Grad beträgt. Donners-
tags, am Warmbadetag, hat das Innenbecken wohlige 31 Grad Wassertemperatur.
Ein Mal im Monat findet donnerstags darüber hinaus das Candle-Light-Schwimmen
statt.
Die Broschüre ist im Rathaus an der Infotheke erhältlich. Außerdem wird sie in der
Region verteilt. (red)
Zwischen Dienstag, 24. November, und
Freitag, 27. November, verteilt die Firma Remondis in Nagold und allen Ortsteilen Gelbe Säcke. Die Abfuhrbezirke
Nagold 1 und 2 sind am 24. November dran,
Nagold 3 und Hochdorf folgen am 25. November. Die Verteilung in Emmingen, Gündringen, Iselshausen, Mindersbach, Pfrondorf, Schietingen und Vollmaringen erfolgt
am 27. November. An diesen Tagen finden
dann auch die Gelber Sack-Abfuhr und die
Leerung der Gelben Tonnen statt. Verantwortlich für die Verteilung ist die von der
Duales System Deutschland GmbH beauftragte Firma Remondis. Gelbe Säcke erhalten nur Haushalte und Gewerbebetriebe,
die keine Gelbe Tonne nutzen. Die Gelben
Säcke werden neben den Briefkästen oder
am Hauseingang abgelegt. Das Unternehmen bittet die Nutzer von Gelben Tonnen
darum, diese an den betreffenden Leerungstagen möglichst erst abends wieder
zurückzustellen. Dann ist für die Verteiler
tagsüber ersichtlich, wo tatsächlich Gelbe
Säcke benötigt werden. Sollte bei der Austeilung versehentlich ein Haushalt oder Gewerbebetrieb vergessen werden, kann dies
dem Unternehmen unter der Telefonnummer 0800 1223255 gemeldet werden. (red)
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