Haben Sie noch Fragen? Unsere Mi t arbeiter/-innen

Stand: Januar 2016
Angaben ohne Gewähr
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter:
MobilitätsCenter Bochum-Hbf
Verteilerebene
44787 Bochum
KundenCenter Hattingen im
Reschop Carré (Ausgang ZOB)
45525 Hattingen
Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr
Sa
07.00 – 16.00 Uhr
Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr
Sa
08.00 – 15.00 Uhr
KundenCenter Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB)
45879 Gelsenkirchen
KundenCenter GE-Buer
Goldbergstraße 1
45894 Gelsenkirchen
Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr
Sa
08.00 – 15.00 Uhr
Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr
Sa
08.00 – 14.30 Uhr
KundenCenter Witten
Bahnhofstraße 1–3
58452 Witten
KundenCenter
Universitätsstraße
(AboService)
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr
Sa
08.00 – 15.00 Uhr
Mo – Do 09.00 – 17.00 Uhr
Fr
09.00 – 16.00 Uhr
ServiceTelefon 0 180 6 50 40 30
(20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz.
Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf)
www.bogestra.de
Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihre
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Ticket2000
2016
Abo-Antrag
in dieser
Broschüre
Ticket2000
Das übertragbare Ticket
mit vielen Extras
2
Das Ticket2000
Das Ticket2000 ist als Monatsticket oder im Abo erhältlich.
Wer’s haben kann
jedermann
Wer fahren darf
entweder der Ticketinhaber (persönliches Ticket,
Lichtbildausweis mitführen) oder eine andere
Person (übertragbares Ticket)
Was, wo und wann
beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr
Fahrradmitnahme
ganztägige Mitnahme eines Fahrrads für den
Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich
(s. Mitnahmehinweis S. 10)
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12.:
Bonus
K
K
verbundweit gültig
Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und bis
zu drei Kindern unter 15 Jahren im jeweiligen
Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro
Besonderheit
Ticket2000 9 Uhr für Spätstarter: gilt montags
bis freitags ab 9 Uhr, ansonsten alles wie beim
Ticket2000
K
Aufwertbarkeit mit
dem ZusatzTicket
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein ZusatzTicket
montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung
des Geltungsbereichs auf den gesamten
Verbundraum
oder
Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen
K
oder
1.-Klasse-Nutzung
K
Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein
zweites ZusatzTicket für das Rad.
3
Preise Ticket2000 (alle Preisangaben in Euro)
monatlich
Preisstufe Monatsticket Aboticket
Abo-Ersparnis
pro Monat*
Abo-Ersparnis
pro Jahr
A1
75,20
66,11
9,09
109,08
A2
78,80
69,28
9,52
114,24
A3
80,25
70,55
9,70
116,40
B
114,40
100,58
13,82
165,84
C
147,40
129,59
17,81
213,72
D
189,20
166,34
22,86
274,32
* Durchschnittswerte basierend auf dem Preis für ein Ticket2000 im Jahresabo.
Preise Ticket2000 9 Uhr (alle Preisangaben in Euro)
monatlich
Preisstufe Monatsticket Aboticket
Abo-Ersparnis
pro Monat*
Abo-Ersparnis
pro Jahr
A1
55,85
49,10
6,75
81,00
A2
58,25
51,21
7,04
84,48
A3
59,25
52,09
7,16
85,92
B
86,45
76,00
10,45
125,40
C
110,15
96,84
13,31
159,72
D
142,40
125,19
17,21
206,52
* Durchschnittswerte basierend auf dem Preis für ein Ticket2000 9 Uhr
im Jahresabo.
4
Im Dutzend billiger: Das Ticket2000 im Jahresabo
Egal ob Sie zu den Frühaufstehern gehören oder morgens
erst später starten wollen: Das Ticket2000 und seine 9-UhrVariante gibt es auch im günstigen Jahresabonnement.
Damit sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, Sie kommen
außerdem in den Genuss von vielen weiteren exklusiven
Vorteilen für Stammkunden. Sie sehen also: Mit einem Aboticket können Sie nur gewinnen!
Warum Sie von einem Aboticket nur profitieren können:
K
K
K
K
K
K
günstigerer Preis im Vergleich zum Monatsticket
kein Vergessen des monatlichen Wertmarkentauschs
und der Weg ins KundenCenter entfällt, dank des
eTickets (Chipkarte)
Änderung der Preisstufe jeden Monat kostenlos möglich
unkomplizierter, schneller Ersatz bei Kartenverlust
gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr und Vorlage
des Personalausweises
unterjährige Kündigung des Abos bis sechs Wochen
vor Monatsende möglich – es erfolgt lediglich eine
Nachberechnung des Differenzbetrags zum regulären
Monatsticket im ersten Abojahr
attraktive Angebote und Rabatte bei Freizeit- und
Kulturanbietern im Rahmen der AboLust, exklusiv
für Abonnenten
Tipp: Bei Abgabe des Antrages oder beim Abholen Ihrer
Chipkarte im KundenCenter den Personalausweis
nicht vergessen!
5
Die Preisstufen im VRR
Die Preisstufe A gilt in der Regel für Fahrten innerhalb
einer Stadt:
A1 in kleineren Städten und Gemeinden
A2 in elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut
ausgebautem öffentlichen Verkehrsnetz
A3 in fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ
besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot
Mit der Preisstufe B erreichen Sie in der Regel Ihre
Nachbarstädte – oft kommen Sie sogar noch weiter.
Die Preisstufe C deckt die mittlere Reiseweite ab: Sie gilt
in zwei benachbarten sogenannten Zentraltarifgebieten
(entspricht einer Stadt oder mehreren kleineren Städten
und Gemeinden) und in der Regel in allen angrenzenden
Tarifgebieten – teilweise auch darüber hinaus.
Die Tickets mit Preisstufe D gelten im gesamten VRR-Gebiet.
6
Der Verbundraum
59
Millingen
a. d. Rijn
07
‘s-Heerenberg
60
Nijmegen
71
Emmerich
81
Kranenburg
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
9292ov
(Niederlande)
7660
Rhede
79
Rees
78
Kalkar
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
83
Xanten
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
20
Nettetal/
Brüggen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
70
Wegberg
13
Dinslaken
/Voerde
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
22
Rheurdt Moers
01
Kerken/
Wachtendonk
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
23
Duisburg
Nord
O
ha
33
Duisburg
Mitte/Süd
M
32
Krefeld
41
Willich
50
Mönchengladbach
H
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
72
Jüchen
61
Grevenbroich
Aachener
Verkehrsverbund (AVV)
Mehr Infos unter www.avv.de
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
KombiTickets gelten nicht.
14
Schermb
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
85
Kevelaer
69
Venlo
76
Raes
88
Hamminkeln
84
Sonsbeck
Mehr Infos unter www.9292ov.nl
76
Bor
7670
Bocholt
7440
Isselburg
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
5
Düss
Sü
52
Neuss/
Kaarst
62
Dormagen
63
Rommerskirchen
7
Verkehrsgemeinschaft
Münsterland (VGM)
Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de
650
rken
7590
Heiden
7580
Reken
690
sfeld
Verkehrsgemeinschaft
Ruhr-Lippe (VRL)
06
Haltern
05
Dorsten
15
Marl
beck/
e
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberausen
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
d
64
53
Erkrath/
seldorf Haan/
Hilden
üd
27
Herne
29
Waltrop
2190
Lünen
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
2400
Bergkamen
38
Dortmund
Ost
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
2390
Kamen
2490
Unna
2480
Holzwickede
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
75
Remscheid
73
Langenfeld/
Monheim
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (VRS)
Mehr Infos unter www.vrsinfo.de
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
Preisstufe D
8
Fahrplanauskunft und Ticketshop
als Team: Die VRR-App
Sie nutzen ein iPhone oder ein AndroidSmartphone? Dann laden Sie sich jetzt die
kostenlose VRR-App für Fahrplanauskünfte und den Ticketkauf auf Ihr Smartphone. Sie erhalten neben aktuellen Auskünften auch Störungs- und Betriebshinweise. Nach dem
kostenlosen Download ist die VRR-App sofort funktionsfähig. Mit der GPS-Ortung in Ihrem Smartphone erkennt die
VRR-App Ihren aktuellen Standort und zeigt Ihnen Haltestellen in Ihrer Umgebung und die dort verkehrenden Linien an. Die App merkt sich vorherige Eingaben und bietet
dank des hinterlegten Kartenmaterials sinnvolle Orientierungshilfen vor Ort.
Wenn Sie sich für eine Verbindung entschieden haben,
können Sie Ihr Nahverkehrsticket direkt über die VRR-App
kaufen. Aus der Fahrplanauskunft gelangen Sie zum
Ticketshop Ihres Verkehrsunternehmens.
Bei Verspätung: Die Mobilitätsgarantie
Unsere Mobilitätsgarantie ermöglicht es Ihnen, ein Taxi
oder einen zuschlagpflichtigen Zug (IC/EC oder ICE) bis zu
Ihrem Zielort zu nutzen. Wir erstatten Ihnen ganztägig die
zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu 50,00 Euro, wenn
K
K
das von Ihnen gewählte Verkehrsmittel an Ihrer Haltestelle mehr als 20 Minuten später abfährt als im Fahrplan ursprünglich ausgewiesen und
keine andere offensichtliche Fahralternative mit Bus und
Bahn zu Ihrem Zielort besteht.
Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätungen aufgrund
von Streikmaßnahmen, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.
Sie müssen lediglich einen Antrag auf Erstattung der Kosten
stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem
Verkehrsunternehmen oder im Internet.
9
Mit wenigen Klicks zum richtigen Ticket:
Der Ticketberater
Sie haben Fragen zu den unterschiedlichen Ticketvarianten
und suchen den für Sie passenden Tarif? Dann nutzen Sie
den Ticketberater im Internet auf www.vrr.de unter der Rubrik „Tickets“. Geben Sie dort einfach Ihren Start- und Zielort
ein und Sie bekommen das passende Ticket empfohlen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie natürlich auch im KundenCenter Ihres Verkehrsunternehmens oder über die Schlaue
Nummer 0 180 6/50 40 30*.
* Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf.
1.-Klasse-Tickets
Sie möchten bequemer reisen? Nutzen Sie mit einem
Zuschlag die 1. Klasse.
Preisstufe
A/B
C/D
1.-Klasse-Einzelfahrt (ZusatzTicket)
3,30
3,30
1.-Klasse-Monatsticket
48,70
66,80
1.-Klasse-Monatsticket im Abo
42,82
58,73
(alle Preisangaben in Euro)
Tipp: Kaufen Sie Ihr Ticket bargeldlos mit der ec-Karte.
Viele Ticketverkaufsstellen und Ticketautomaten
bieten diese Möglichkeit.
IC/EC-Monatszuschläge
Wollen Sie schneller ans Ziel kommen? Sie erhalten in den
DB Verkaufsstellen die passenden IC/EC-Zuschläge.
IC/EC-Monatszuschlag
64,80*
IC/EC-Monatszuschlag im Abo
55,00*
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
* Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2016.
10
Die Fahrradmitnahme
Generell gilt: Die Verkehrsunternehmen befördern gern
auch Ihr Fahrrad – allerdings im Interesse aller Fahrgäste
abhängig von Tageszeit, Verkehrsaufkommen und dem
vorhandenen Platzangebot. Erkundigen Sie sich daher bitte
im Vorfeld über die jeweiligen Mitnahmeregelungen Ihres
Verkehrsunternehmens.
Die Vorteile der Chipkarte
K
K
K
kein Wertmarkentausch erforderlich
Änderungen, z. B. der Preisstufe, des Geltungsbereichs
oder der Ticketart, sind im KundenCenter möglich
schneller Ersatz bei Kartenverlust gegen eine geringe
Bearbeitungsgebühr
11
Fahrten über den Verbund hinaus
Sie können im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tagesoder GruppenTickets jeder benötigten Preisstufe des
benachbarten Verbundes bereits bei Fahrtantritt im
eigenen Verbund entwerten.
Tipp: Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000Kunde mit der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet
36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld
fahren. Ab dort für die Weiterfahrt ein EinzelTicket
des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) der
Preisstufe 3 lösen. Dieses VRS-Ticket kann bereits
in Bochum entwertet werden.
Kündigung
Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket nicht mehr benötigen
sollten, genügt eine formlose schriftliche Kündigung
bis sechs Wochen vor Monatsende. Grundsätzlich gilt:
Im Kündigungsfall im ersten Abojahr zahlen Sie nicht
mehr als den regulären Preis eines Monatstickets. Es erfolgt
eine Nachberechnung des Differenzbetrages.
Abonnementbedingungen
Die ausführlichen Abonnementbedingungen sowie unsere
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen können
Sie im KundenCenter oder online unter www.vrr.de einsehen.
Allzeit gute Fahrt mit Bus und Bahn!
Bitte Rückseite beachten.
Ticket2000 Bestellschein für ein Abonnement
Kundennummer
(wird vom Verkehrsunternehmen ausgefüllt)
Persönliche Angaben
Bitte schreiben Sie deutlich lesbar in Druckbuchstaben. Kreuzen Sie Zutreffendes bitte an.
Bei Minderjährigen bitte Angaben der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters.
Familienname/Vorname
Familienname/Vorname
Straße/Hausnummer
Straße/Hausnummer
Postleitzahl/Wohnort
Postleitzahl/Wohnort
Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig)
Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
Mobilfunknummer (Angabe freiwillig)
Mobilfunknummer (Angabe freiwillig)
Geschlecht c w c m
Geschlecht c w c m Geb.-Datum
Geb.-Datum
T T M M J J J J
T T M M J J J J
Abonnement
Ich wähle folgendes Abonnement:
2 0 1
ab Monat
c
abonniere ich das
Jahr
Ticket2000
c
übertragbar
c
persönlich
c
Ticket2000 9 Uhr
c
übertragbar
c
persönlich
c
mit Zusatz zur Benutzung der 1. Klasse der Bahn
Folgender Fahrweg soll durch mein Ticket2000 abgedeckt sein:
Ziel
Start
über
Haltestelle
Stadt /Ortsteil
Dafür benötige ich ein Ticket2000 der folgenden Preisstufe (eventuell durch Ihr Verkehrsunternehmen eintragen lassen):
c
A für die Stadt
c
B für das Zentraltarifgebiet
c
C für die benachbarten Zentraltarifgebiete
c
D für den gesamten VRR-Raum
oder für die Waben
und
aus zwei benachbarten Tarifgebieten
und den dazugehörigen Geltungsbereich
und
und den dazugehörigen Geltungsbereich
Datenschutz
Wir verwenden Ihre Daten (Ticketart, Geltungsbereich und persönliche Daten) zur Erfüllung dieses Vertrages und für eigene Marktforschungszwecke.
Auf der Chipkarte werden nur die für die Ticketprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum). Die im Rahmen einer Ticketprüfung ausgelesenen persönlichen Daten werden nicht gespeichert. Werden Tickets gesperrt (z. B. bei Kündigung
oder Verlust), werden den Verkehrsunternehmen diese Daten in Form einer Sperrliste zur Verfügung gestellt. Diese Sperrliste enthält nur die gesperrten
Ticketnummern und das ausgebende Verkehrsunternehmen. Für weitere Informationen zum Datenschutz siehe Abonnementbedingungen.
c
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Ticketart,
Geltungsbereich und persönliche Daten) für aktuelle Informationen
und Eigenwerbung des Verkehrsunternehmens verwendet werden.
c
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Ticketart, Geltungsbereich
und persönliche Daten) für die Markt- und Meinungsforschung des
Verkehrsunternehmens bzw. des VRR genutzt werden.
Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.
c
Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg):
Telefon
c
SMS
c
E-Mail
(bitte unter persönlichen Angaben eintragen)
Die Tarifbestimmungen, die Abonnementbedingungen sowie die Beförderungsbedingungen des VRR habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
2 0 1
T T M M J
J
J
J
7
7
Ort, Unterschrift der Abonnentin/des Abonnenten
Ort, Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen
Vertreters / der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Dieses Feld wird vom Verkehrsunternehmen ausgefüllt:
Datum/Dienststelle
Bearbeitet von
Ticket2000
Bestellschein für ein Abonnement
2
Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG
Universitätsstr. 58
44789 Bochum
Sie möchten Abonnentin oder Abonnent werden?
Dann füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn in einem ausreichend frankierten Umschlag an Ihr Verkehrsunternehmen am Wohnort
oder geben ihn direkt im KundenCenter ab.
Bitte immer vollständigen Namen und Adresse des Verkehrsunternehmens angeben. Die Anschrift finden Sie im Internet unter
www.vrr.de/de/vrr/vu. Es können nur Anträge mit vollständiger
Adresse bearbeitet werden.
Familienname/Vorname des Abonnenten/der Abonnentin (s. Seite 1)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Hiermit ermächtige ich die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen. Ich bin unterrichtet, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG im Rahmen der
Antragsprüfung eine Bonitätsprüfung des Kontoinhabers durch ein zulässiges Inkasso-Unternehmen durchführt. Bei einer
negativen Auskunft gilt der Abo-Antrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und
Geburtstag an die Wirtschaftsauskunftei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert.
Kontoinhaberin/Kontoinhaber (Familienname/Vorname)
Straße/Hausnummer
Postleitzahl/Wohnort
Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig)
Kreditinstitut
E-Mail (Angabe freiwillig)
IBAN (International Bank Account Number)
Mobilfunknummer (Angabe freiwillig)
Geschlecht c w c m Geb.-Datum
BIC (Bank Identifier Code)
T T M M J J J J
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages. Für weitere Informationen siehe Abonnementbedingungen.
Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg):
Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.
c
Telefon
c
SMS
c
Die Tarifbestimmungen und die Abonnementbedingungen des VRR habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
7
7
Datum, Ort,
Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers
Datum, Ort,
Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters /der
Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Stand: Januar 2016
D E 2 8 Z Z Z 0 0 0 0 0 0 6 6 2 9 8
Gläubiger-Identifikationsnummer
Ihre BOGESTRA
E-Mail
Abonnementbedingungen zum Ticket1000 und Ticket2000
Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie Folgendes:
Vertriebsstellen Vordrucke vor. Bei Kontoänderungen ist gleichzeitig ein neues SEPA-Mandat vorzulegen. Mit der auf Wunsch
des Abonnenten vorgenommenen Änderung werden die Inhalte
des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorherigen Änderungen vorgenommenen Eintragungen (Daten auf
dem Chip und Tarifmerkmale auf dem Thermofeld) auf dem
Ticket zum vereinbarten Zeitpunkt ungültig. Im VerkaufsCenter
oder an einer anderweitig bezeichneten Stelle des Vertragsverkehrsunternehmens wird die Änderung vorgenommen. Das
ursprünglich ausgegebene Ticket muss dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden.
1. Voraussetzungen für das Abonnement
6. Kündigung des Abonnements durch den Abonnenten
Im Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des VRR mit einem hierfür vorgesehenen
Vordruck (Bestellschein) ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf Weiteres, mindestens jedoch
für die Dauer von 12 Monaten, von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Im Rahmen der Antragsprüfung
kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität
des Abonnenten und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einholen. Die Verkehrsunternehmen, die eine
Bonitätsprüfung durchführen wollen, unterrichten vorher den
Abonnenten/Vertragspartner hiervon und holen dabei seine Unterschrift ein. Damit ist der Abonnent/Vertragspartner hierüber
unterrichtet. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name,
Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter
Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das
Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert.
Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des
Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk
weitergeleitet. Das Ticket ist unverzüglich und unversehrt an
das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt,
so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
Ticket2000
Ticket1000
Ticket2000 9 Uhr
Ticket1000 9 Uhr
2. Zustandekommen des Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Tickets
an den Abonnenten oder an einen Bevollmächtigten durch das
Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeitraum oder
mit der Zahlung von Monatsraten für unaufgefordert übersandte
Tickets zustande. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten über. Das Ticket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens.
Ist die Gültigkeit des Tickets abgelaufen, wird dem Abonnenten
unaufgefordert ein neues Ticket zugesandt. Nach Ablauf des
Vertragsverhältnisses hat der Abonnent das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger hat das Ticket
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe
oder bei Übersendung des Tickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des Tickets. Um
die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der Abonnent
sein Ticket im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich oder
durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
3. Beginn und Dauer des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen
werden, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellschein
mit SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen
des VRR vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird der Beginn auf den
nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt für einen
12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat.
Wenn es nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird,
verlängert es sich um weitere 12 Monate. Unterbrechungen des
Abonnements sind nicht möglich.
4. Fristgemäßer Lastschrifteinzug
Der Kontoinhaber ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem im Bestellschein oder auf dem in dem aktuellen
SEPA-Mandat angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn
bereitzuhalten. Der Einzug wird dem Kontoinhaber direkt oder
indirekt über den Vertragspartner spätestens einen Tag vor dem
ersten Fälligkeitstermin mitgeteilt.
5. Änderungen des Abonnements
Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglich. Zur Anzeige der Änderungswünsche halten die
a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann zum Ende
eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich bis 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung dem
Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dann
wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen mit dieser vorgeschriebenen Frist zugegangen ist.
Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf
des übernächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der
Kündigung verschiebt sich um einen Monat. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monats-Frist gekündigt, so wird zu dem
Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis
und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum erhoben. Das gilt nicht, wenn der Abonnementvertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat und in diesem
Zeitraum die monatlichen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfalls nicht, wenn der Abonnent verstorben ist.
b) Fristlose Kündigung: Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten
ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Abonnent kann dann das Abonnement zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem
Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen. In diesem Falle
werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben.
7. Kündigung des Abonnements durch das
Verkehrsunternehmen
Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des
Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk
weitergeleitet. Das Ticket ist unverzüglich und unversehrt an
das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt,
so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
a) Fristlose Kündigung: Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund
liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß
Ziffer 4 nicht möglich ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung
nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder
wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Abonnent darauf hingewiesen
wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose
Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anfallende Rücklastgebühren und
Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kontoinhaber zu tragen.
Erfolgt die Kündigung im Laufe des ersten 12-Monats-Zeitraums, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied
zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen
Monatskarte für den zurückliegenden Teilzeitraum erhoben.
b) Ordentliche Kündigung: Der Abonnementvertrag kann spätestens bis zum 10. Kalendertag im letzten Abonnementmonat
des 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung
hat schriftlich zu erfolgen.
8. Verlust oder Zerstörung
Der Verlust oder die Zerstörung von Tickets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich
ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale
Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhandengekommenen oder
zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro
durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des
12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00
Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben.
Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er sonstige
durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z .B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen
kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.
9. Wohnungswechsel
Der Kontoinhaber, der Abonnent und ggf. der gesetzliche Vertreter sind dazu verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen
Wohnungswechsel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
10. Erstattungen
Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung
sind nicht möglich. Ziffer 15.4 der VRR-Tarifbestimmungen
bleibt unberührt.
11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Durch den Abschluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die
sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder
Abänderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am Elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.
Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR
Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Abonnenten
übermitteln. Die dem Elektronischen Fahrgeldmanagement
angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff.
Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp,
Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der
Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden
nicht weitergeleitet.
12. SchnupperAbo
Im Rahmen von zeitlich und lokal begrenzten Werbeaktionen
(SchnupperAbo) können Verkehrsunternehmen dem Jahresabonnement-Neukunden eine Frist zur vorzeitigen Kündigung
zum Ende des 3. Laufzeitmonats einräumen. Der Abonnent
kann in diesem Fall die Kündigung innerhalb der ersten 3 Laufzeitmonate jederzeit zum Ende des 3. Laufzeitmonats aussprechen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen bis zum
10. Kalendertag des 3. Laufzeitmonats schriftlich mitzuteilen.
Auf die Erhebung des Unterschiedes zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den
3-monatigen Zeitraum gemäß Ziffer 6a der Bedingungen für
ein Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug wird
in diesem Fall verzichtet. Ansonsten gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß. Der Abonnent wird auf die von den
sonstigen Bestimmungen abweichenden Bestimmungen des
SchnupperAbos im Bestellschein hingewiesen.
Stand: Januar 2016
Folgende Tickets können mit Elektronischem Fahrgeldmanagement im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug
bezogen werden: