Stand: Januar 2016 Angaben ohne Gewähr Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: MobilitätsCenter Bochum-Hbf Verteilerebene 44787 Bochum KundenCenter Hattingen im Reschop Carré (Ausgang ZOB) 45525 Hattingen Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr Sa 07.00 – 16.00 Uhr Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr Sa 08.00 – 15.00 Uhr KundenCenter Gelsenkirchen Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB) 45879 Gelsenkirchen KundenCenter GE-Buer Goldbergstraße 1 45894 Gelsenkirchen Mo – Fr 07.00 – 19.00 Uhr Sa 08.00 – 15.00 Uhr Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr Sa 08.00 – 14.30 Uhr KundenCenter Witten Bahnhofstraße 1–3 58452 Witten KundenCenter Universitätsstraße (AboService) Universitätsstraße 58 44789 Bochum Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr Sa 08.00 – 15.00 Uhr Mo – Do 09.00 – 17.00 Uhr Fr 09.00 – 16.00 Uhr ServiceTelefon 0 180 6 50 40 30 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf) www.bogestra.de Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihre Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Ticket2000 2016 Abo-Antrag in dieser Broschüre Ticket2000 Das übertragbare Ticket mit vielen Extras 2 Das Ticket2000 Das Ticket2000 ist als Monatsticket oder im Abo erhältlich. Wer’s haben kann jedermann Wer fahren darf entweder der Ticketinhaber (persönliches Ticket, Lichtbildausweis mitführen) oder eine andere Person (übertragbares Ticket) Was, wo und wann beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr Fahrradmitnahme ganztägige Mitnahme eines Fahrrads für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich (s. Mitnahmehinweis S. 10) montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: Bonus K K verbundweit gültig Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kindern unter 15 Jahren im jeweiligen Geltungsbereich Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro Besonderheit Ticket2000 9 Uhr für Spätstarter: gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, ansonsten alles wie beim Ticket2000 K Aufwertbarkeit mit dem ZusatzTicket Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum oder Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen K oder 1.-Klasse-Nutzung K Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad. 3 Preise Ticket2000 (alle Preisangaben in Euro) monatlich Preisstufe Monatsticket Aboticket Abo-Ersparnis pro Monat* Abo-Ersparnis pro Jahr A1 75,20 66,11 9,09 109,08 A2 78,80 69,28 9,52 114,24 A3 80,25 70,55 9,70 116,40 B 114,40 100,58 13,82 165,84 C 147,40 129,59 17,81 213,72 D 189,20 166,34 22,86 274,32 * Durchschnittswerte basierend auf dem Preis für ein Ticket2000 im Jahresabo. Preise Ticket2000 9 Uhr (alle Preisangaben in Euro) monatlich Preisstufe Monatsticket Aboticket Abo-Ersparnis pro Monat* Abo-Ersparnis pro Jahr A1 55,85 49,10 6,75 81,00 A2 58,25 51,21 7,04 84,48 A3 59,25 52,09 7,16 85,92 B 86,45 76,00 10,45 125,40 C 110,15 96,84 13,31 159,72 D 142,40 125,19 17,21 206,52 * Durchschnittswerte basierend auf dem Preis für ein Ticket2000 9 Uhr im Jahresabo. 4 Im Dutzend billiger: Das Ticket2000 im Jahresabo Egal ob Sie zu den Frühaufstehern gehören oder morgens erst später starten wollen: Das Ticket2000 und seine 9-UhrVariante gibt es auch im günstigen Jahresabonnement. Damit sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, Sie kommen außerdem in den Genuss von vielen weiteren exklusiven Vorteilen für Stammkunden. Sie sehen also: Mit einem Aboticket können Sie nur gewinnen! Warum Sie von einem Aboticket nur profitieren können: K K K K K K günstigerer Preis im Vergleich zum Monatsticket kein Vergessen des monatlichen Wertmarkentauschs und der Weg ins KundenCenter entfällt, dank des eTickets (Chipkarte) Änderung der Preisstufe jeden Monat kostenlos möglich unkomplizierter, schneller Ersatz bei Kartenverlust gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr und Vorlage des Personalausweises unterjährige Kündigung des Abos bis sechs Wochen vor Monatsende möglich – es erfolgt lediglich eine Nachberechnung des Differenzbetrags zum regulären Monatsticket im ersten Abojahr attraktive Angebote und Rabatte bei Freizeit- und Kulturanbietern im Rahmen der AboLust, exklusiv für Abonnenten Tipp: Bei Abgabe des Antrages oder beim Abholen Ihrer Chipkarte im KundenCenter den Personalausweis nicht vergessen! 5 Die Preisstufen im VRR Die Preisstufe A gilt in der Regel für Fahrten innerhalb einer Stadt: A1 in kleineren Städten und Gemeinden A2 in elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichen Verkehrsnetz A3 in fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot Mit der Preisstufe B erreichen Sie in der Regel Ihre Nachbarstädte – oft kommen Sie sogar noch weiter. Die Preisstufe C deckt die mittlere Reiseweite ab: Sie gilt in zwei benachbarten sogenannten Zentraltarifgebieten (entspricht einer Stadt oder mehreren kleineren Städten und Gemeinden) und in der Regel in allen angrenzenden Tarifgebieten – teilweise auch darüber hinaus. Die Tickets mit Preisstufe D gelten im gesamten VRR-Gebiet. 6 Der Verbundraum 59 Millingen a. d. Rijn 07 ‘s-Heerenberg 60 Nijmegen 71 Emmerich 81 Kranenburg 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 9292ov (Niederlande) 7660 Rhede 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 83 Xanten 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg 13 Dinslaken /Voerde 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers 01 Kerken/ Wachtendonk 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 23 Duisburg Nord O ha 33 Duisburg Mitte/Süd M 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach H 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 72 Jüchen 61 Grevenbroich Aachener Verkehrsverbund (AVV) Mehr Infos unter www.avv.de VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang. VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht. 14 Schermb Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 85 Kevelaer 69 Venlo 76 Raes 88 Hamminkeln 84 Sonsbeck Mehr Infos unter www.9292ov.nl 76 Bor 7670 Bocholt 7440 Isselburg 43 Düsseldorf Mitte/Nord 5 Düss Sü 52 Neuss/ Kaarst 62 Dormagen 63 Rommerskirchen 7 Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de 650 rken 7590 Heiden 7580 Reken 690 sfeld Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) 06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl beck/ e 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberausen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath d 64 53 Erkrath/ seldorf Haan/ Hilden üd 27 Herne 29 Waltrop 2190 Lünen 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 2400 Bergkamen 38 Dortmund Ost 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 2390 Kamen 2490 Unna 2480 Holzwickede 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 75 Remscheid 73 Langenfeld/ Monheim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Mehr Infos unter www.vrsinfo.de VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Preisstufe D 8 Fahrplanauskunft und Ticketshop als Team: Die VRR-App Sie nutzen ein iPhone oder ein AndroidSmartphone? Dann laden Sie sich jetzt die kostenlose VRR-App für Fahrplanauskünfte und den Ticketkauf auf Ihr Smartphone. Sie erhalten neben aktuellen Auskünften auch Störungs- und Betriebshinweise. Nach dem kostenlosen Download ist die VRR-App sofort funktionsfähig. Mit der GPS-Ortung in Ihrem Smartphone erkennt die VRR-App Ihren aktuellen Standort und zeigt Ihnen Haltestellen in Ihrer Umgebung und die dort verkehrenden Linien an. Die App merkt sich vorherige Eingaben und bietet dank des hinterlegten Kartenmaterials sinnvolle Orientierungshilfen vor Ort. Wenn Sie sich für eine Verbindung entschieden haben, können Sie Ihr Nahverkehrsticket direkt über die VRR-App kaufen. Aus der Fahrplanauskunft gelangen Sie zum Ticketshop Ihres Verkehrsunternehmens. Bei Verspätung: Die Mobilitätsgarantie Unsere Mobilitätsgarantie ermöglicht es Ihnen, ein Taxi oder einen zuschlagpflichtigen Zug (IC/EC oder ICE) bis zu Ihrem Zielort zu nutzen. Wir erstatten Ihnen ganztägig die zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu 50,00 Euro, wenn K K das von Ihnen gewählte Verkehrsmittel an Ihrer Haltestelle mehr als 20 Minuten später abfährt als im Fahrplan ursprünglich ausgewiesen und keine andere offensichtliche Fahralternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Zielort besteht. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätungen aufgrund von Streikmaßnahmen, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen. Sie müssen lediglich einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen oder im Internet. 9 Mit wenigen Klicks zum richtigen Ticket: Der Ticketberater Sie haben Fragen zu den unterschiedlichen Ticketvarianten und suchen den für Sie passenden Tarif? Dann nutzen Sie den Ticketberater im Internet auf www.vrr.de unter der Rubrik „Tickets“. Geben Sie dort einfach Ihren Start- und Zielort ein und Sie bekommen das passende Ticket empfohlen. Weitere Auskünfte erhalten Sie natürlich auch im KundenCenter Ihres Verkehrsunternehmens oder über die Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30*. * Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf. 1.-Klasse-Tickets Sie möchten bequemer reisen? Nutzen Sie mit einem Zuschlag die 1. Klasse. Preisstufe A/B C/D 1.-Klasse-Einzelfahrt (ZusatzTicket) 3,30 3,30 1.-Klasse-Monatsticket 48,70 66,80 1.-Klasse-Monatsticket im Abo 42,82 58,73 (alle Preisangaben in Euro) Tipp: Kaufen Sie Ihr Ticket bargeldlos mit der ec-Karte. Viele Ticketverkaufsstellen und Ticketautomaten bieten diese Möglichkeit. IC/EC-Monatszuschläge Wollen Sie schneller ans Ziel kommen? Sie erhalten in den DB Verkaufsstellen die passenden IC/EC-Zuschläge. IC/EC-Monatszuschlag 64,80* IC/EC-Monatszuschlag im Abo 55,00* (alle Preisangaben in Euro pro Monat) * Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2016. 10 Die Fahrradmitnahme Generell gilt: Die Verkehrsunternehmen befördern gern auch Ihr Fahrrad – allerdings im Interesse aller Fahrgäste abhängig von Tageszeit, Verkehrsaufkommen und dem vorhandenen Platzangebot. Erkundigen Sie sich daher bitte im Vorfeld über die jeweiligen Mitnahmeregelungen Ihres Verkehrsunternehmens. Die Vorteile der Chipkarte K K K kein Wertmarkentausch erforderlich Änderungen, z. B. der Preisstufe, des Geltungsbereichs oder der Ticketart, sind im KundenCenter möglich schneller Ersatz bei Kartenverlust gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr 11 Fahrten über den Verbund hinaus Sie können im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tagesoder GruppenTickets jeder benötigten Preisstufe des benachbarten Verbundes bereits bei Fahrtantritt im eigenen Verbund entwerten. Tipp: Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000Kunde mit der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet 36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld fahren. Ab dort für die Weiterfahrt ein EinzelTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) der Preisstufe 3 lösen. Dieses VRS-Ticket kann bereits in Bochum entwertet werden. Kündigung Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket nicht mehr benötigen sollten, genügt eine formlose schriftliche Kündigung bis sechs Wochen vor Monatsende. Grundsätzlich gilt: Im Kündigungsfall im ersten Abojahr zahlen Sie nicht mehr als den regulären Preis eines Monatstickets. Es erfolgt eine Nachberechnung des Differenzbetrages. Abonnementbedingungen Die ausführlichen Abonnementbedingungen sowie unsere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen können Sie im KundenCenter oder online unter www.vrr.de einsehen. Allzeit gute Fahrt mit Bus und Bahn! Bitte Rückseite beachten. Ticket2000 Bestellschein für ein Abonnement Kundennummer (wird vom Verkehrsunternehmen ausgefüllt) Persönliche Angaben Bitte schreiben Sie deutlich lesbar in Druckbuchstaben. Kreuzen Sie Zutreffendes bitte an. Bei Minderjährigen bitte Angaben der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters. Familienname/Vorname Familienname/Vorname Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Postleitzahl/Wohnort Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig) Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig) E-Mail (Angabe freiwillig) E-Mail (Angabe freiwillig) Mobilfunknummer (Angabe freiwillig) Mobilfunknummer (Angabe freiwillig) Geschlecht c w c m Geschlecht c w c m Geb.-Datum Geb.-Datum T T M M J J J J T T M M J J J J Abonnement Ich wähle folgendes Abonnement: 2 0 1 ab Monat c abonniere ich das Jahr Ticket2000 c übertragbar c persönlich c Ticket2000 9 Uhr c übertragbar c persönlich c mit Zusatz zur Benutzung der 1. Klasse der Bahn Folgender Fahrweg soll durch mein Ticket2000 abgedeckt sein: Ziel Start über Haltestelle Stadt /Ortsteil Dafür benötige ich ein Ticket2000 der folgenden Preisstufe (eventuell durch Ihr Verkehrsunternehmen eintragen lassen): c A für die Stadt c B für das Zentraltarifgebiet c C für die benachbarten Zentraltarifgebiete c D für den gesamten VRR-Raum oder für die Waben und aus zwei benachbarten Tarifgebieten und den dazugehörigen Geltungsbereich und und den dazugehörigen Geltungsbereich Datenschutz Wir verwenden Ihre Daten (Ticketart, Geltungsbereich und persönliche Daten) zur Erfüllung dieses Vertrages und für eigene Marktforschungszwecke. Auf der Chipkarte werden nur die für die Ticketprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum). Die im Rahmen einer Ticketprüfung ausgelesenen persönlichen Daten werden nicht gespeichert. Werden Tickets gesperrt (z. B. bei Kündigung oder Verlust), werden den Verkehrsunternehmen diese Daten in Form einer Sperrliste zur Verfügung gestellt. Diese Sperrliste enthält nur die gesperrten Ticketnummern und das ausgebende Verkehrsunternehmen. Für weitere Informationen zum Datenschutz siehe Abonnementbedingungen. c Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Ticketart, Geltungsbereich und persönliche Daten) für aktuelle Informationen und Eigenwerbung des Verkehrsunternehmens verwendet werden. c Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (Ticketart, Geltungsbereich und persönliche Daten) für die Markt- und Meinungsforschung des Verkehrsunternehmens bzw. des VRR genutzt werden. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. c Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg): Telefon c SMS c E-Mail (bitte unter persönlichen Angaben eintragen) Die Tarifbestimmungen, die Abonnementbedingungen sowie die Beförderungsbedingungen des VRR habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. 2 0 1 T T M M J J J J 7 7 Ort, Unterschrift der Abonnentin/des Abonnenten Ort, Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters / der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) Dieses Feld wird vom Verkehrsunternehmen ausgefüllt: Datum/Dienststelle Bearbeitet von Ticket2000 Bestellschein für ein Abonnement 2 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Universitätsstr. 58 44789 Bochum Sie möchten Abonnentin oder Abonnent werden? Dann füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn in einem ausreichend frankierten Umschlag an Ihr Verkehrsunternehmen am Wohnort oder geben ihn direkt im KundenCenter ab. Bitte immer vollständigen Namen und Adresse des Verkehrsunternehmens angeben. Die Anschrift finden Sie im Internet unter www.vrr.de/de/vrr/vu. Es können nur Anträge mit vollständiger Adresse bearbeitet werden. Familienname/Vorname des Abonnenten/der Abonnentin (s. Seite 1) Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Hiermit ermächtige ich die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin unterrichtet, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG im Rahmen der Antragsprüfung eine Bonitätsprüfung des Kontoinhabers durch ein zulässiges Inkasso-Unternehmen durchführt. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abo-Antrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtstag an die Wirtschaftsauskunftei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert. Kontoinhaberin/Kontoinhaber (Familienname/Vorname) Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Telefonnummer tagsüber (Angabe freiwillig) Kreditinstitut E-Mail (Angabe freiwillig) IBAN (International Bank Account Number) Mobilfunknummer (Angabe freiwillig) Geschlecht c w c m Geb.-Datum BIC (Bank Identifier Code) T T M M J J J J Wir verwenden Ihre persönlichen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages. Für weitere Informationen siehe Abonnementbedingungen. Sie können mich dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlich zum Postweg): Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. c Telefon c SMS c Die Tarifbestimmungen und die Abonnementbedingungen des VRR habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. 7 7 Datum, Ort, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers Datum, Ort, Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters /der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) Stand: Januar 2016 D E 2 8 Z Z Z 0 0 0 0 0 0 6 6 2 9 8 Gläubiger-Identifikationsnummer Ihre BOGESTRA E-Mail Abonnementbedingungen zum Ticket1000 und Ticket2000 Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie Folgendes: Vertriebsstellen Vordrucke vor. Bei Kontoänderungen ist gleichzeitig ein neues SEPA-Mandat vorzulegen. Mit der auf Wunsch des Abonnenten vorgenommenen Änderung werden die Inhalte des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorherigen Änderungen vorgenommenen Eintragungen (Daten auf dem Chip und Tarifmerkmale auf dem Thermofeld) auf dem Ticket zum vereinbarten Zeitpunkt ungültig. Im VerkaufsCenter oder an einer anderweitig bezeichneten Stelle des Vertragsverkehrsunternehmens wird die Änderung vorgenommen. Das ursprünglich ausgegebene Ticket muss dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. 1. Voraussetzungen für das Abonnement 6. Kündigung des Abonnements durch den Abonnenten Im Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des VRR mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck (Bestellschein) ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Im Rahmen der Antragsprüfung kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des Abonnenten und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einholen. Die Verkehrsunternehmen, die eine Bonitätsprüfung durchführen wollen, unterrichten vorher den Abonnenten/Vertragspartner hiervon und holen dabei seine Unterschrift ein. Damit ist der Abonnent/Vertragspartner hierüber unterrichtet. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert. Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Ticket2000 Ticket1000 Ticket2000 9 Uhr Ticket1000 9 Uhr 2. Zustandekommen des Abonnementvertrages Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Tickets an den Abonnenten oder an einen Bevollmächtigten durch das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeitraum oder mit der Zahlung von Monatsraten für unaufgefordert übersandte Tickets zustande. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten über. Das Ticket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des Tickets abgelaufen, wird dem Abonnenten unaufgefordert ein neues Ticket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Abonnent das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger hat das Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des Tickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des Tickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der Abonnent sein Ticket im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden. 3. Beginn und Dauer des Abonnements Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellschein mit SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn es nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich. 4. Fristgemäßer Lastschrifteinzug Der Kontoinhaber ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem im Bestellschein oder auf dem in dem aktuellen SEPA-Mandat angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Der Einzug wird dem Kontoinhaber direkt oder indirekt über den Vertragspartner spätestens einen Tag vor dem ersten Fälligkeitstermin mitgeteilt. 5. Änderungen des Abonnements Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglich. Zur Anzeige der Änderungswünsche halten die a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich bis 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen mit dieser vorgeschriebenen Frist zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des übernächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um einen Monat. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monats-Frist gekündigt, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum erhoben. Das gilt nicht, wenn der Abonnementvertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat und in diesem Zeitraum die monatlichen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfalls nicht, wenn der Abonnent verstorben ist. b) Fristlose Kündigung: Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Abonnent kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen. In diesem Falle werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben. 7. Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. a) Fristlose Kündigung: Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziffer 4 nicht möglich ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Abonnent darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kontoinhaber zu tragen. Erfolgt die Kündigung im Laufe des ersten 12-Monats-Zeitraums, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den zurückliegenden Teilzeitraum erhoben. b) Ordentliche Kündigung: Der Abonnementvertrag kann spätestens bis zum 10. Kalendertag im letzten Abonnementmonat des 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 8. Verlust oder Zerstörung Der Verlust oder die Zerstörung von Tickets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen, dass er sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z .B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen. 9. Wohnungswechsel Der Kontoinhaber, der Abonnent und ggf. der gesetzliche Vertreter sind dazu verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wohnungswechsel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. 10. Erstattungen Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung sind nicht möglich. Ziffer 15.4 der VRR-Tarifbestimmungen bleibt unberührt. 11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Durch den Abschluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am Elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Abonnenten übermitteln. Die dem Elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet. 12. SchnupperAbo Im Rahmen von zeitlich und lokal begrenzten Werbeaktionen (SchnupperAbo) können Verkehrsunternehmen dem Jahresabonnement-Neukunden eine Frist zur vorzeitigen Kündigung zum Ende des 3. Laufzeitmonats einräumen. Der Abonnent kann in diesem Fall die Kündigung innerhalb der ersten 3 Laufzeitmonate jederzeit zum Ende des 3. Laufzeitmonats aussprechen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. Kalendertag des 3. Laufzeitmonats schriftlich mitzuteilen. Auf die Erhebung des Unterschiedes zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den 3-monatigen Zeitraum gemäß Ziffer 6a der Bedingungen für ein Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug wird in diesem Fall verzichtet. Ansonsten gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß. Der Abonnent wird auf die von den sonstigen Bestimmungen abweichenden Bestimmungen des SchnupperAbos im Bestellschein hingewiesen. Stand: Januar 2016 Folgende Tickets können mit Elektronischem Fahrgeldmanagement im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden:
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